Finanzielle Belastung der Zahnmedizinstudierenden in den Praktikumsjahren

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXIII, Nummer 314, am , im Studienjahr 2002/03.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Transkript:

Finanzielle Belastung der Zahnmedizinstudierenden in den Praktikumsjahren Johanna Zechmeister Vorsitzteam, ÖH Med Wien Leopold Bouvier-Azula Vorsitzteam, StV Zahnmedizin Wien Stefan Graiger Vorsitzteam, ÖH Med Graz Philip Flacke Vorsitzteam, ÖH Bundesvertretung Wien, 31. Mai 2016

Das 72-Wochen-Praktikum die letzten zwei Studienjahre des Zahnmedizinstudiums Übernahme zahnärztlicher Tätigkeiten Dauer: mindestens 1,5 Jahre 37,5 h/woche Anwesenheitspflicht laut Richtlinien tatsächlicher Arbeitsaufwand durchschnittlich 48h/Woche keine Aufwandsentschädigung keine Sozialversicherung keine Kost und Logis direkte Verrechnung studentischer Leistung an Patienten zu erreichendes Arbeitspensum (Mindestanforderung für Abschluss) durch Leistungskatalog festgelegt (wird in der Regel überschritten) vollständige Absolvierung an der Universitätszahnklinik für Studienabschluss verpflichtend Praktika mit ähnlichem Umfang existieren auch auf den Universitätszahnkliniken Graz und Innsbruck ebenfalls unbezahlt. 1

Problemaufriss Soziale Unvereinbarkeit: - Studierenden ist es nicht möglich, neben der hohen Arbeitsbelastung sinnvoll erwerbstätig zu sein. - Das 72-Wochen-Praktikum fällt in eine Zeit, in der durch die gesenkte Altersgrenze (24 Jahre) kaum noch Studierende Familienbeihilfe beziehen, bei der Studienförderung bekommen die wenigsten, was sie wirklich benötigen um Vollzeit Studieren zu können - was zur Studienzeitverzögerung führen kann - Studierende mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und/oder anderen Betreuungspflichten sind von den oben genannten Punkten in finanzieller Hinsicht noch wesentlich stärker betroffen. Abhängigkeit: - Das 72-Wochen-Praktikum muss für den erfolgreichen Abschluss des Zahnmedizinstudiums an der Universitätszahnklinik in Wien absolviert werden und darf an keiner anderen Zahnklinik oder in einer Lehrpraxis stattfinden. Ausbildungsverhältnis und dessen Folgen: - Da das 72-Wochen-Praktikum derzeit kein Arbeitsverhältnis, sondern eine Lehrveranstaltung im Sinne eines Praktikums mit immanentem Prüfungscharakter darstellt, sind Studierende weder sozialversichert noch arbeitsrechtlich geschützt. Unechtes Praktikum: - Die Studierenden haben feste Dienstzeiten mit Anwesenheitspflicht, sind weisungsgebunden und haben Leistungen zu erbringen. Dies führt zur Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Vorschriften. Umsatz der Zahnklinik durch Studierende: - Studierende erbringen an der Zahnklinik Leistungen an Patientinnen und Patienten, wofür die Krankenkassen voll bezahlen. Auch Privatleistungen werden von Studierenden erbracht. Die Studierenden erwirtschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Umsatz von etwa 3,5 Millionen Euro pro Jahr, was an öffentlichen österreichischen Universitäten einen unvergleichbaren Einzelfall darstellt. 2

Forderungen Einführung einer verpflichtenden Aufwandsentschädigung für die Studierenden im 72-Wochen-Praktikum in der Höhe von 950. Analoges auch für Graz und Innsbruck. Diese berechnet sich wie folgt: - Laut "Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten 2015" bekommen studentische Mitarbeiter_innen für 20 Stunden pro Woche 948,80 Euro. Das bezieht sich in erster Linie auf Tutor_innen, sieht aber auch explizit für Studierende im Klinikbetrieb unter Aufsicht diese Regelung vor. - 50% der Grundstufe IIIa: 1.897,60 Euro brutto pro Monat für 20 Stunden Soziale Absicherung der Zahnmedizinstudierenden im 72-Wochen-Praktikum: - insbesondere durch verlängerte Bezugsdauer der Familienbeihilfe und Schaffung von Stipendien bzw. Ausweitung der Studienbeihilfe Stellungnahme des Senats Bei der 23. Sitzung des Senats am Freitag, 16. Oktober 2015, 12:15 Uhr Sitzungssaal des Rektorats der Medizinischen Universität Wien, BT 88, Ebene 01 spricht sich der Senat der Medizinischen Universität Wien in einem einhelligen Beschluss für die Bezahlung einer Aufwandsentschädigung der Zahnmedizinstudierenden im 72-Wochen-Paktikum, analog der Aufwandsentschädigung der Humanmedizinstudierenden im Klinisch-Praktischen Jahr in ähnlicher Höhe, aus. 3

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Rückfragen & Kontakt Johanna Zechmeister Vorsitzende der ÖH Med Wien Tel.: 01 40160-71020 vorsitz@oehmedwien.com 6