Ist Cybermobbing strafbar?



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Transkript:

rechtsstaatlich bürgerorientiert Ist Cybermobbing strafbar? Walter Steinbrech - Kriminalhauptkommissar Informationen der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis in Kooperation mit der Volkshochschule des Oberbergischen Kreises

rechtsstaatlich bürgerorientiert Verhaltensprävention Suchtprävention Technische Prävention Städtebauliche Kriminalprävention Prävention von Computer- und Internetkriminalität Jugendschutz/Jugendbeauftragter Opferschutz und Opferhilfe Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz 2

Rechtshinweis rechtsstaatlich bürgerorientiert 163 StPO - Strafverfolgungszwang Die Behörden und Beamte des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Das gilt für jeden Polizeibeamten! Erfahren wir von strafbaren Handlungen, müssen wir eine Anzeige fertigen! Rechtshinweis 3

rechtsstaatlich bürgerorientiert Grafik: Peter Gaymann

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rechtsstaatlich bürgerorientiert Was versteht man unter Cybermobbing Ausprägung und Funktion von Cybermobbing Anlässe, Auslöser, Symptome Zahlen, Daten, Fakten Wie man sich gegen Cybermobbing wehren kann Strafbarkeit von Cybermobbing Präventivmaßnahmen der Polizei im Oberbergischen Kreis Fazit Folie 16 - Strafbarkeit Hintergrundinfo Filme Baustein Jukri 1 Inhaltsübersicht

rechtsstaatlich bürgerorientiert Unter Cybermobbing (auch Cyberbullying, E-Mobbing) versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe moderne Kommunikationsmittel meist über einen längeren Zeitraum. Cybermobbing findet entweder im Internet (z.b. durch E-Mails, Instant Messenger (sofortige Nachrichtenübermittlung; z.b. ICQ, Skype), in Sozialen Netzwerken, durch Videos auf Portalen) oder per Handy (z.b. durch SMS/MMS, WhatsApp oder lästige Anrufe) statt. Oft handelt der Täter den man "Bully" nennt anonym, so dass das Opfer nicht weiß, von wem die Angriffe stammen. (Quelle: Saferinternet.at Bully = Tyrann, Aggressor) Was versteht man unter Cybermobbing?

rechtsstaatlich bürgerorientiert Was unterscheidet Cybermobbing vom normalen Mobbing? Eingriff rund um die Uhr in das Privatleben Das Publikum ist unüberschaubar groß. Inhalte verbreiten sich extrem schnell Cyberbullies (Täter) können anonym agieren Identität von Cyberbully und Opfer Einige Fälle des Cybermobbings sind unbeabsichtigt Fehlender unmittelbarer Gefühlsaustausch - Empathie (Quelle der Punkte 1-5: childnet-int.org) Was versteht man unter Cybermobbing?

rechtsstaatlich bürgerorientiert Nancy E. Willard unterscheidet acht verschiedene Ausprägungen 1. Beleidigung, Beschimpfung 2. Belästigung 3. Anschwärzen, Gerüchte verbreiten 4. Auftreten unter falscher Identität 5. Bloßstellen 6. Ausschluss 7. fortwährende Belästigung und Verfolgung (Stalking) 8. offene Androhung von Gewalt aus: Gewalt im Web 2.0; Grimm, P./Rhein, S./Clausen-Muradian, E.; Hrsg: NLM, 2008 Nancy E. Willard - amerikanische Wissenschaftlerin und Autorin (2007) Ausprägungen von Cybermobbing

rechtsstaatlich bürgerorientiert Welchen vermeintlichen Nutzen kann Cybermobbing für die Täter haben? - Entlastung - Anerkennung - Stärkung des Gemeinschaftsgefühls - Demonstration von Macht - Angst (Quelle: Saferinternet.at) Funktion von Cybermobbing

rechtsstaatlich bürgerorientiert Mobbing ist Teil der Normalität Langeweile Interkulturelle Konflikte Konflikte in der Klassengemeinschaft Freundschaften verändern sich Klassengemeinschaften verändern sich Unerwünschte Veröffentlichung von persönlichen Informationen (Quelle: Saferinternet.at) Anlässe und Auslöser von Cybermobbing

rechtsstaatlich bürgerorientiert Vermehrte gesundheitliche Probleme Verhaltensänderungen Fehlen persönlicher Gegenstände Herunterspielen (Quelle: Saferinternet.at) mögliche Symptome von Cybermobbing

rechtsstaatlich bürgerorientiert Zahlen, Daten und Fakten 2010-2011

rechtsstaatlich bürgerorientiert Zahlen, Daten und Fakten 2012

rechtsstaatlich bürgerorientiert Beim Betreiber der Seite melden und Inhalte sperren lassen. Den Belästiger ignorieren. Auf keinen Fall antworten (reagieren). Eigene Nutzerdaten und Handy-Nummer wechseln. Beweise sichern (z.b. Screenshot). Darüber reden. Hilfe holen. Bei Straftaten konsequent Strafanzeige erstatten. (Quelle: Herausforderung Gewalt ProPK) Maßnahmen gegen Cybermobbing

rechtsstaatlich bürgerorientiert Mobbing (Cybermobbing) an sich ist keine Straftat! Im Rahmen des Mobbings können jedoch vielfältige Straftatbestände erfüllt werden. UrhG Urheberrechtsgesetz 22, 23 KunstUrhG Recht am eigenen Bild bei öffentlicher Zurschaustellung 185 187 StGB Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung 131 StGB Gewaltdarstellung ( happy slapping ) 303a StGB Datenveränderung 303b StGB Computersabotage (z.b.durch Schadprogramme) 202a StGB Ausspähen von Daten 240, 241 StGB Nötigung, Bedrohung 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen 184 StGB Verbreitung pornografischer Schriften 86,86a,130 StGB Volksverhetzung, 263 / 263a Betrug / Computerbetrug 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Strafbarkeit von Cybermobbing

Präventionsmaßnahmen der Polizei im Oberbergischen Kreis rechtsstaatlich bürgerorientiert SchuPO Schule & Polizei in Oberberg Unsere aktuellen Angebote für Schulen im Kreis Infobrief für Schulen Baustein Netzangriff Jahrgangsstufe 7 Unser Angebote für Schulen im Oberbergischen Kreis

Fazit rechtsstaatlich bürgerorientiert Cybermobbing, ein mit Zahlen weitestgehend kaum belegbares Phänomen, wird zu einem immer bedeutenderen Thema. Die Folgen sind nicht nur für die unmittelbar betroffenen Opfer schlimm, auch das Umfeld leidet darunter. Die meisten Opfer sprechen aus Angst und Scham nicht über ihre Situation und intensivieren die Probleme dadurch oft unbewusst noch. Umso wichtiger ist es, das Thema Cybermobbing im Alltag aufzugreifen. Nur so können aktuelle Opfer aus ihrer Rolle erlöst und potenzielle Opfer davor bewahrt werden. Gute Informationen und Anregungen zu Hilfsangeboten gibt es reichlich im Internet. Fazit

Links rechtsstaatlich bürgerorientiert www.klicksafe.de EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz www.polizei-beratung.de So schützen Sie sich vor Kriminalität Kriminalprävention www.nein-zu-cybermobbing.de Projekt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin www.mobbing-schluss-damit.de sowieso Pressebüro GbR www.saferinternet.at Initiative aus Österreich; Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) Links

Erwartungshaltung und Fragen rechtsstaatlich bürgerorientiert Ausgetrickst Der verrückte Laden PIN-Show Erwartungshaltung und Fragen

Danke für Ihre Aufmerksamkeit rechtsstaatlich bürgerorientiert Der Landrat des Oberbergischer Kreises als Kreispolizeibehörde Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz Tel. (02261) 8199 880 885 Mail: gummersbach.kpo@polizei.nrw.de Die Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. 2014 Abbildungen: Filmausschnitte / Schnappschüsse: Netzangriff SWR-KIKA, Programm Polizeiliche Kriminalprävention ProPK Danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit

rechtsstaatlich bürgerorientiert 1995 Kooperation zwischen der Gesamtschule Gummersbach und der Kreispolizeibehörde führt zum SchuPo-Konzept; dieses wird seitdem kreisweit den Schulen angeboten 1995 Zusammenarbeit mit Schulen im Bereich emanzipatorische Jugendarbeit Selbstsicherheitstrainings für Mädchen 2000 wie vor Konflikttraining für Jungen 2006 Überarbeitung und Anpassung an den Erlass Kriminalprävention 2009 Einrichtung eines elektronischen Infobriefes für Schulen Kriminalprävention & Schule 2011 Einführung Baustein Jukri Netzangriff (Cybermobbing) Mitwirkung in diversen Arbeitskreisen und anderen Gremien mit schulischem Hintergrund SchuPo Schule & Polizei im Oberbergischen Kreis

Präventionsmaßnahmen der Polizei im Oberbergischen Kreis rechtsstaatlich bürgerorientiert 1. Multiplikatorenausbildung Wir tun was gegen Gewalt (Klasse 5 6) 2. Baustein Jugendkriminalität Teil 1: Netzangriff - Cybermobbing (Klasse 7) Teil 2: Jugendkriminalität (Klasse 8) 3. Baustein Sucht & Drogen (Klasse 8 9) 4. Emanzipatorische Jugendarbeit (Klassen 9 10) - Selbstsicherheitstraining für Mädchen - Konflikttraining für Jungen 5. Erwachseneninfo Sexualisierte Gewalt (auf Anfrage) 6. Erwachseneninfo Jugendtypische Waffen (auf Anfrage) IT und deren Gefahren werden thematisiert Schwerpunktbaustein IT, Cybermobbing Präventionsmaßnahmen der Polizei im Oberbergischen Kreis Unsere Angebote für Schulen

Infobrief für Schulen rechtsstaatlich bürgerorientiert Infobrief für Schulen