Kodex der marturischen Ritterschaft 1
Inhaltsverzeichnis Von der Marturischen Ritterschaft... 3 1. Ritterstand... 3 2. Die Rüstung des Ritters... 3 3. Insignien des Standes... 3 4. Ausbildung... 3 5. Schwertleite... 5 6. Feldritter... 5 Pflichten eines marturischen Ritters... 5 1. Gefolgschaft... 5 2. Vertretung seines Herrn... 5 3. Duellpflicht... 5 4. Wappenpflicht... 5 5. Standesdienst... 5 6. Minnedienst... 5 Rechte eines Marturischen Ritters... 7 1. Privileg bei Hofe... 7 2. Federecht... 7 3. Duellrecht... 7 4. Wappenrecht... 7 5. Titel- und Anrederecht... 7 Die Ideale des Rittertums... 7 Treue... 7 Ehre... 7 Tapferkeit... 7 Tugendhaftigkeit... 7 Verteidigung der Hilflosen... 7 Stärke für die Schwachen... 8 Ehrlichkeit... 8 Gerechtigkeit... 8 Beharrlichkeit... 8 Der Alte Kodex... 8 2
Das Rittertum bildet das Fundament der marturischen Adelsgesellschaft. Es tritt für Kaiser, Recht und Ordnung ein. Von der Marturischen Ritterschaft 1. Ritterstand Der marturische Ritterstand gehört zum niederen Adel des Reiches. In der Regel sind es ausgebildete Ritter adeliger Herkunft, bewaffnete Kämpfer hoch zu Ross. Diese Ritter können zum einen über ein kleines Lehen verfügen oder aber direkt im Dienste des Kaisers stehen, entweder als Kämpfer im Militär oder Beamter in der Verwaltung. Es steht einem Ritter frei, sich einem Orden anzuschließen, jedoch kann er dann keine weiteren Ämter als die innerhalb des Ordens ausüben. Im eigentlichen Falle muss man adeliger Herkunft sein, um nach langer Ausbildung in den Ritterstand zu gelangen. In Ausnahmefällen jedoch gestattet der Kaiser persönlich die Ernennung in den Ritterstand, und diese Ritter tragen ab diesen Zeitpunkt den Titel Ritter des Kaisers und sind dem Adelsstand zugehörig. Der Ritterstand wird also von dem sogenannten Geburtsadel und Dienstadel gebildet. 2. Die Rüstung des Ritters Der marturische Ritter ist ein schwer gerüsteter, berittener Krieger adeliger Herkunft. In der Schlacht trägt der Ritter am ganzen Körper einen metallenen Harnisch. 3. Insignien des Standes Die Insignien des Ritters sind das Langschwert, die Reitersporen und das persönliche Wappen. Dieses Erkennungszeichen wird in der Schlacht offen auf dem Wappenrock und dem Schild getragen sowie zu offiziellen Anlässen auf dem Mantel des Ritters. Das Langschwert führt ein Ritter immer mit sich, um allzeit wehrhaft zu sein. Die Sporen trägt der Ritter lediglich in der Schlacht und zum Reiten, auf keinen Fall zu gesellschaftlichen Anlässen. 4. Ausbildung Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Ritterstand ist die adelige Herkunft. Nach Abschluss der Pagenausbildung unterzieht sich ein junger Adeliger der harten und langjährigen Ausbildung als Knappe bei einem Ritter von Stand. Der Knappe wird von den Knappen oder seiner Familie vor den Ritter gebracht, dort hat er niederzuknien und die Hände zu falten. Knappe: Edler Herr vollständiger Name, ich bitte um Aufnahme in Eure Dienste, um Eurem Vorbild nachzueifern und dereinst selbst die Weihen zu empfangen. Ritter: Vollständiger Name, bist du aus freiem Willen bereit, mir als Knappe zu dienen? Knappe: Ich bin bereit aus freiem Willen. Ritter: So schwöre vor dem Angesicht der Heiligen und der anwesenden Zeugen. Der Knappe hebt nun die Hand zum Schwur. Ritter: Willst du mir allzeit treu und gewärtig dienen? Knappe: Das werde ich tun zu Ehre E Ohamujis. Ritter: Willst du mir gehorchen und meinen Anweisungen stets Folge leisten? Knappe: Das werde ich tun zu Ehre Ulur. Ritter: Willst Du meinen Leib, mein Leben und mein Ansehen verteidigen, bis du dereinst selbst die Weihen empfangen wirst? Knappe: Das werde ich tun zu Ehre Irus. Ritter: Willst du stark werden, um die Schwachen zu schützen? Knappe: Das werde ich tun zu Ehre Orhms. Ritter: Willst du dich üben in Mäßigung und Keuschheit? Knappe: Das werde ich tun zu Ehre Avars. Ritter: Ihr hehren Heiligen, höret diese Worte, die gelten sollen als heiliger Schwur vor Eurem Angesicht. Der Ritter legt seinen Mantel um den Knappen und hebt nun die Hand zum Schwur. Ritter: So will ich dich lehren und erziehen nach dem kaiserlich marturischen Codex. Ich will 3
für dich sorgen, dich nähren und kleiden, wie es geboten ist. Ich will dich schützen vor Not und Gefahr, bis du dereinst selbst die Weihen empfangen wirst. Deine Taten seien meine Taten. Dein Ruhm sei mein Ruhm. Deine Schande sei meine Schande. Der Ritter überreicht dem Knappen ein Abzeichen mit seinem Wappen und den Schild in seinen Farben. Ritter: Erhebe dich, Knappe Vorname! Du bist von nun an Teil meiner Familie. Danach reicht der Ritter dem Knappen, Wein und Brot um zu zeigen, dass der Knappe nun zu seiner Familie gehört. Erst wenn er sich in Wettkämpfen und Prüfungen als würdig erwiesen und sich erfolgreich seiner Queste gestellt hat, empfängt er die Schwertleite. 4
5. Schwertleite Nach dem Abschluss der Ausbildung wird der Knappe nochmals über die Konsequenzen des Eidesschwures zum Ritter belehrt. Danach nehme er ein gemeinsames Bade im Zuber mit seinem Rittervater und seinen Weggefährten. Der Knappe selbst hat sich um die Füllung des Zubers zu kümmern. Danach hält er eine Wache an einer geweihten Stätte der Heiligen. Während der eigentlichen Zeremonie ist der Knappe in seine neuen Gewänder gekleidet und kniet nieder. Es erhält von seinem Lehnsherren oder seinem Rittervater die Insignien eines Ritters. Ihm wird das Langschwert umgegürtet, die Sporen angelegt und der Mantel mit seinem Wappen umgehängt. Danach folgt der Schlag zum Ritter, durch das Schwert auf die Schulter oder den Klaps auf die Wange. Danach darf er sich als Ritter erheben. Ein Priester der Heiligen segnet sein Schwert, um es in den Dienst der Heiligen zu stellen. Danach wird der neue Ritter auf Kosten des Rittervaters gefeiert. 6. Feldritter Im Gegensatz zu den Standesrittern, die je nach Herkunft dem niederen, gehobenen oder Hochadel zugerechnet werden, können freie Marturier aufgrund besonderer Tapferkeit und Leistung von Mitgliedern des Hochadels zu Rittern, sogenannten Feldrittern, geschlagen werden. Üblicherweise erhalten diese eine weitere Ausbildung und üben ihre vollen Rechte als Ritter erst nach absolvierter Queste, der Bestätigung durch den Kaiser und der Schwertleite aus. Mit dem vollständigen Ritterschlag, bestehend aus dem Feldritterschlag und der Schwertleite, erfolgt die Erhebung in den Adelsstand. Pflichten eines marturischen Ritters 1. Gefolgschaft Ein Ritter ist zur Gefolgschaft gegenüber seinem Lehnsherren oder Orden verpflichtet. Er muss seinem Herrn im Krieg und bei anderen militärischen Einsätzen mit all seiner Ausrüstung dienen, nötigenfalls bis zum Tod. 2. Vertretung seines Herrn In Abwesenheit des Lehnsherrn ist er für die gerechte Rechtsprechung auf dem Lande seines Herrn verantwortlich. Und er muss den Ruf und die Ehre seines Herrn und dessen Familie aufrecht erhalten. 3. Duellpflicht Ein Ritter ist verpflichtet, einer begründeten Forderung zum Duelle eines höheren oder gleichrangigen Adeligen nachzukommen. Tut er dies nicht, mag sein Leben verschont bleiben, er verliert aber seine Ehre sowie sämtliche Titel und Privilegien. Der Geforderte hat die Wahl der Waffen. 4. Wappenpflicht Ein Ritter besitzt die Pflicht, ein eigenes Wappen zu führen und sich in die Wappenrolle des Kaisers eintragen zu lassen. Knappen sind verpflichtet, die Farben ihres Herrn zu tragen. 5. Standesdienst Es ist verpflichtend, sich seines Standes entsprechend zu repräsentieren und sich diesbezüglich fein zu kleiden und zu verhalten, gute Manieren an den Tag zu legen sowie den Sitten am Hofe des Kaisers gerecht zu werden. Dazu gehört, sich etwa mit dem Musikspiel oder der Poesie, dem Schachspiel, dem Tanze und der Jagd sowie dem Turnierkampf zu beschäftigen. 6. Minnedienst Adelige Damen Marturiens haben das Recht einen, und stets nur einen, Ritter ihrer freien Wahl in 5
den Minnedienst zu nehmen. Der Ritter ist ob seiner Ehre verpflichtet, der Dame Ehre und Sicherheit zu schützen, sowie ihr in sinn- und ehrenvollen Aufträgen zu Diensten zu sein. Wie eine Dame nur einen Ritter zur Minne verpflichten darf, so darf ein Ritter nur einer Dame zu Diensten sein, die Damen können ihre Wahl jedoch ändern. 6
Rechte eines Marturischen Ritters 1. Privileg bei Hofe Ein marturischer Ritter hat das Recht, von anderen Adeligen seines Standes entsprechend behandelt zu werden, dementsprechend an fremden Höfen dem Fürsten vorgestellt zu werden und dessen Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Als Gast steht ein Ritter unter dem Schutz des Fürsten und hat Anspruch auf einen Platz an seiner Tafel. 2. Federecht In Zeiten der Abwesenheit seines Herrn steht dem Ritter das Federecht seines Herren zu, um in Zeiten der Verteidigung und Not dem Feinde durch den Fehdebrief den Krieg samt Kriegsgrund zu erklären. 3. Duellrecht Ritter dürfen andere Adeligen bei deren vorangegangenen Beleidigungen und Ehrverletzungen zum Duell fordern. Bei einem Duell verursachte Verletzungen des Leibes bis hin zum Tode werden nicht nach der Allgemeinen Marturischen Strafordnung als Körperverletzung, Totschlag oder Mord geahndet. Höhergestellte Adelige müssen der Aufforderung zum Duell jedoch nicht nachkommen. Duelle mit niederem Volk sind nicht gestattet. Der Fordernde wählt Ort und Zeit des Duells sowie dessen Art: bis zum ersten Treffer, bis zum ersten Blut, bis zum Tode. Der Geforderte wählt die Waffen. 4. Wappenrecht Der Ritter besitzt das alleinige Recht auf sein Wappen, welches nur von ihm, seiner Familie und seinen Dienern und Angestellten getragen werden darf. Jeder, der das Wappen des Ritters gegen dessen Willen trägt, darf von ihm unnachgiebig verfolgt werden. Als Ritter besitzt er das Recht, jeden Nichtadeligen, der ein Wappen führt, zur Rede und gegebenenfalls vor Gericht zu stellen. 5. Titel- und Anrederecht Ein Ritter besitzt das Recht, sich mit seinem Titel und als Edler Herr ansprechen zu lassen. Wird dem nicht nachgekommen, kann er seine Ehre vor Gericht wiederherstellen lassen. Bei offiziellen und höfischen Ereignissen darf er durch den Herold seine Anwesenheit und seinen vollen Namen samt Titel verkünden lassen. Die Ideale des Rittertums Ritter zu sein bedeutet auch, Geist, Herz und Schwertarm den ritterlichen Idealen zu widmen: Treue Geist, Herz und Schwertarm seien den ritterlichen Idealen gewidmet. Ehre Einen besiegten und wehrlosen Gegner nicht zu erschlagen. Tapferkeit Nicht zu flüchten wobei Rückzug von Flucht zu unterscheiden ist. Tugendhaftigkeit Nie einer Dame schlechten Rat zu erteilen. Verteidigung der Hilflosen Einem Nächsten in der Not wenn möglich zu Hilfe zu kommen allerdings zählt willkürliche Selbstaufopferung nicht zu den Pflichten eines Ritters. 7
Stärke für die Schwachen Schutz der Schwachen, insbesondere sich für Witwen, Waisen und Arme einzusetzen. Ehrlichkeit Kein falsches Urteil abzugeben oder Verrat zu üben. Gerechtigkeit Die Gesetze zu verteidigen und das kaiserliche Recht allen Menschen zuteilwerden zu lassen. Beharrlichkeit Der Verbreitung von Kultur und Zivilisation zu dienen. In der Tafelrunde Unter dem heiligen Schwert, Ein Ritter muss geloben, Den Kodex zu befolgen, welcher Niemals endet, gleich dem runden Tisch Ein Ring, geschmiedet durch Ehre. Der Alte Kodex Ein Ritter hat geschworen Tapferkeit, Nur Tugend kennt sein Herz. Seine Klinge verteidigt die Hilflosen. Seine Macht stärkt die Schwachen. Er spricht nur die reine Wahrheit. Sein Zorn vernichtet die Bösen. Das Recht kann niemals sterben, Solange es ein Mensch noch kennt. Die Worte sind nicht vergessen, Solange eine Stimme sie laut ausspricht. Der Kodex wird ewig glänzen, Solange ein Herz ihn bewahrt. 8