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Versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Rauch / Ruß Ja Ja Meteoritenaufprall Ja Ja Überschallknall Ja Ja Implosion Verpuffung Ja Ja Fahrzeuganprall Ja Ja Schäden durch Blindgänger Innere Unruhen und Streik Ja Ja Unbenannte Gefahren / ohne Elementarschäden Ja, SB 500 Elementarschäden Gegen Zuschlag möglich (SB 10%, min. 250, max. 2.500 ; sh. Tarif) Gegen Zuschlag möglich (SB 10%, min. 250, max. 2.500 ; sh. Tarif) Gegen Zuschlag möglich (SB 10%, min. 250, max. 2.500 ; sh. Tarif) Rohbauversicherung 12 Monate 18 Monate 24 Monate Aufprall sonstiger Flugkörper Mietausfall für Wohnräume 12 Monate 24 Monate 36 Monate Mietausfall für gewerblich genutzte Räume Überspannungsschäden durch Blitz (inkl. Induktion, Influenz) 12 Monate Verlängerung gegen Zuschlag möglich 24 Monate Verlängerung gegen Zuschlag möglich 10%, mind. 5.000 Ja Ja Nutzwärmeschäden Klima oder Wärmepumpen, Solarheizungen, auch Sprinkler Photovoltaik-Anlagen Versicherbarkeit von denkmalgeschützten Gebäuden bis 50.000 Mit Zuschlag 15 %, gilt nicht für Einzel und Kulturdenkmal bis 50.000 Ja Mit Zuschlag 15 %, gilt nicht für Einzel und Kulturdenkmal bis 50.000 Ja Mit Zuschlag 15 %, gilt nicht für Einzel und Kulturdenkmal Sengschäden 750 3.000 10.000 Schmorschäden 3.000 10.000 Leistungsübersicht / Kurzinformation weder ergänzt, geändert noch ersetzt. VG_BAS_LU_201701c.doc

Schäden durch radioaktive Isotope Ja Einfacher Diebstahl von außen angebrachten Sachen 1.000 Wasseraustritt Aquarien + Wasserbetten Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen Ja Ja Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser 2.500 Fußbodenheizung, Schwimmbecken Sonstige Grundstückbestandteile u.a. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Schuppen und Geräteschuppen, Schwimmbecken, Saunen, außerdem Einfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehsteigbefestigungen, Baumbänke, Hundehütten/- zwinger, Masten und Freileitungen einschließlich Ständer, Fahnenmasten, Müllbehälter besteht Versicherungsschutz je Schadenfall bis 2.500 besteht Versicherungsschutz je Schadenfall bis 5.000 besteht Versicherungsschutz je Schadenfall bis 10.000 Erweiterung der sonstigen Grundstückbestandteile auf Öltanks, Brunnen, Generatoren, Pumpen, Saunen, Lüftlmalerei, Baumbänke Mit dem Gebäude fest verbundenen Außenwandverkleidungen Ja Ja 5.000 Rückstau, sofern Rückstauvorrichtung vorhanden 2.500 (Bei rückstaugefährdeten Räumen sind Rückstausicherungen einzurichten und stets funktionsbereit zu halten) Wasserleitungen auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen 1 % VS x AF *), mind. 1.500 5% VS x AF *), mind. 1.500 10% VS x AF *), mind. 1.500 Wasserleitungen außerhalb des Grundstücks 1 % VS x AF *), mind. 1.500 5% VS x AF *), mind. 1.500 10% VS x AF *), mind. 1.500 Ableitungsrohre auf dem Grundstück 1 % VS x AF *) 5% VS x AF *) 10% VS x AF *) Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks 1 % VS x AF *) 5% VS x AF *) 10% VS x AF *) Schäden an Armaturen 750 1.000 Bruchschäden an Schläuchen Leistungsübersicht / Kurzinformation weder ergänzt, geändert noch ersetzt. Seite 2 von 5

Gasleitungen Gebäudebeschädigungen, auch an Mehrfamilienhäusern aufgrund eines ED-Schadens Gebäudebeschädigungen / Vandalismus durch unbefugte Dritte Beschädigung/Zerstörung und Abhandenkommen von Luftwärmepumpen aufgrund einer Strafttat Bissschäden an elektrischen Anlagen und Dämmungen durch Nagetiere Hotel- oder ähnliche Unterbringung sowie Umzugskosten für die selbstgenutzte Wohnung des Versicherungsnehmers (subsidiär) Kosten für die Beseitigung Wohnungsaufbruchsschäden seitens der Feuerwehr verursacht durch Fehlalarm eines Rauchmelders Ja, In Erweiterung von 7 Nr. 1 und 3 VGB 2000 sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung (innerhalb und außerhalb der versicherten Gebäude) auf dem und außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert. Ja, In Erweiterung von 7 Nr. 1 und 3 VGB 2000 sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung (innerhalb und außerhalb der versicherten Gebäude) auf dem und außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert. Ja, In Erweiterung von 7 Nr. 1 und 3 VGB 2000 sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung (innerhalb und außerhalb der versicherten Gebäude) auf dem und außerhalb des Versicherungsgrundstückes versichert. 500 10.000 20.000 2.500 / SB 500 5.000 / SB 500 Ja Ja 1.000 100 /Tag, max. 200 Tage, max. 10.000 125 /Tag, max. 250 Tage, max. 15.000 2.000 Kosten für Dekontamination von Erdreich 10.000 100.000 200.000 Aufräumungskosten für Bäume inkl. Wiederaufforstung, auch die notwendigen Kosten für Entfernen und Aufforsten durch Sturm oder Brand/Blitzschlag umgestürzter oder abgeknickter Bäume und Stämme 2.500 inkl. 500 für die Wurzelrodung 10.000 inkl. 500 für die Wurzelrodung, soweit versichert- auch durch weitere Elementargefahren (gem. BEW 2000) Sachverständigenkosten ab Schaden 10.000 Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den vereinbarten Betrag in Höhe von 10.000 so ersetzt der Versicherer die Kosten des Sachverständigenverfahrens. Ja Ja Medienverlust/Wasserverlust, Gas 5.000 7.500, auch für Heizöl Rückreisekosten aus Urlaub Schaden ab 10.000 2.000 5.000 Grafittischäden 2.500 / SB 20 % 5.000 / SB 20 % Entfernung bzw. Umsiedlung von Hornissen-, Wespen- und Bienennestern 500 Leistungsübersicht / Kurzinformation weder ergänzt, geändert noch ersetzt. Seite 3 von 5

Verstopfung 500 2.000 Wiederaufbaupflicht Ja Ja, aber Wiederaufbau innerhalb EU und EFTA-Staaten möglich Mehrkosten infolge Preissteigerung und Technologiefortschritt Ja, aber Wiederaufbau innerhalb EU und EFTA-Staaten möglich Kosten für provisorische Reparaturen infolge eines Versicherungsfalles Mehrkosten durch Nutzung von Primärenergie durch Ausfall von Solaranlagen infolge eines Versicherungsfalles 10 % VS * AF *) 10 % VS * AF *) 5.000 Wiederherstellung von Gartenanlagen 500 1.000 Regiekosten ab Schaden 10.000 500 (nachgewiesene Kosten) 2.500 (nachgewiesene Kosten) Schadensuchkosten bei versicherten Leitungswasserschäden, auch wenn kein Rohrbruch festgestellt wird Verkehrsicherungsmaßnahmen, externe Lagerkosten 10 % VS * AF *) Ja Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten s. Wortlaut Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (gilt auch für Mehrkosten durch Energiespargesetze) 7,5 % VS x AF *), mind. 25.000 Ja Ja 10 % VS x AF *), mind. 25.000 Ja Ja Anmerkung: Für sämtliche Kostenpositionen steht die VS zusätzlich noch einmal zur Verfügung. Die Entschädigungsgrenzen finden hierbei Berücksichtigung Schäden an / durch innen liegende Regenfallrohre Frost- und Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes oder unterirdisch liegenden Regenwasserableitungsrohren und Regenwassernutzungsanlagen Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus innenliegenden oder unterirdischen Rohren oder Zisternen der Regenwassernutzungsanlage Ja (vgl. Bedingungen) Ja (vgl. Bedingungen) Ja (vgl. Bedingungen) Kessel, Maschinen, elektr. Kraftanlagen Ja Ja Korrosionsschäden an Heizkörpern 500 1.000 Leistungsübersicht / Kurzinformation weder ergänzt, geändert noch ersetzt. Seite 4 von 5

DIC- / DIL- Deckung max. 36 Monate Ja gegen Zuschlag, siehe Tarif Ja gegen Zuschlag, siehe Tarif Ja gegen Zuschlag, siehe Tarif Leistung bei "grober Fahrlässigkeit" (s. Klauseltext) Ja, bis 2.500 gegen Zuschlag (sofern durch den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten die Bestimmungen zur Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden ist die Entschädigung auf 100.000 erweitert) Ja ( bei Herbeiführung des Versicherungsfalls, vgl. Bedingungen) Ja ( bei Herbeiführung des Versicherungsfalls, vgl. Bedingungen) Vorsorgedeckung Ohne Begrenzung der VS Ohne Begrenzung der VS Ohne Begrenzung der VS Regressverzicht Abweichend von 32 Nr. 1 kann der Anspruch nicht geltend gemacht werden, wenn der Versicherungsnehmer Einspruch erhebt in dem Fall, dass ihm als Gebäudeeigentümer / Vermieter (auch Teileigentum ) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Mieter oder Angehörigen zusteht und der Anspruch auf den Versicherer übergeht. Ein Anspruch ist jedoch nicht möglich, wenn der Mieter oder Angehörige den Anspruch über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann oder der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Ja, Verwandschaft 1. und 2. Grades Ja, Verwandschaft 1. und 2. Grades Ja, Verwandschaft 1. und 2. Grades Update-Garantie Bedingungsgarantie Meistbegünstigungsklausel Gerichtsstandsvereinbarung *) AF = Anpassungsfaktor Gerichtsstand, das für den Wohnsitz des VN zuständige Gericht im Inland. Gerichtsstand, das für den Wohnsitz des VN zuständige Gericht im Inland. Gerichtsstand, das für den Wohnsitz des VN zuständige Gericht im Inland. Leistungsübersicht / Kurzinformation weder ergänzt, geändert noch ersetzt. Seite 5 von 5