Konzeption der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Heidenau. Am Sportplatz Heidenau

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Transkript:

Konzeption der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Heidenau Am Sportplatz 10 21258 Heidenau

Gliederung Seite 1) Vorwort 3 2) Die Einrichtung 3 2.1. Träger 3 2.2. Umfeld 3 2.3. Räumlichkeiten und Sachmittelausstattung 4 2.4. Betreuungszeiten 4 2.5. Finanzierung 4 2.5.1. Kosten der Betreuung 4 2.5.2. Kostenträger 4 2.6. Personal 4 2.6.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 2.6.2. Personeller Einsatz 5 2.7. Aufsicht und Haftung 5 2.7.1. Aufsichtspflicht 5 2.7.2. Haftung 5 2.8. Krankheit des Kindes 5 3) Organisation der pädagogischen Arbeit 6 3.1. Schwerpunkte 6 3.2. Tagesablauf 6 3.3. Regeln 7 3.4. Zusammenarbeit mit den Eltern 7 3.5. Zusammenarbeit/ Kooperation mit der Schule 7 4) Schlusswort 8 2

1) Vorwort In der heutigen Zeit stehen Eltern immer häufiger vor der Herausforderung Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Um diese Entwicklung zu unterstützen bietet die Samtgemeinde Tostedt zurzeit an sieben Standorten eine Nachmittagsbetreuung für Grundschüler an. Sie wurden im Laufe der Jahre stetig ausgeweitet und den Bedürfnissen der Eltern weitestgehend angepasst. Bei den Betreuungsangeboten handelt es sich um Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe, welche gemäß 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), eine Betriebserlaubnis als Sonstige Tageseinrichtung benötigen. Um den Anforderungen zu entsprechen, wurde die vorliegende Konzeption entwickelt, die die Einrichtung vorstellt und einen Einblick in die tägliche Arbeit gibt. 2) Die Einrichtung 2.1. Träger Träger der außerschulischen Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Heidenau ist die Samtgemeinde Tostedt Schützenstraße 24 21255 Tostedt. Kontakt: Familienservicebüro: Frau Hoeft Tel.: 04182/298-127 E-Mail: i.hoeft@tostedt.de oder Frau Warnke Tel.: 04182/298-134 E-Mail: v.warnke@tostedt.de Internet: www.tostedt.de 2.2. Umfeld Die Betreuung findet in den Räumen der Grundschule Heidenau im Anschluss an die Verlässliche Grundschule statt. Die Grundschule befindet sich in ländlicher Umgebung in der Ortschaft Heidenau. Direkt neben der Schule gibt es eine große Sporthalle sowie einen Fußballplatz. Auf dem Schulhof stehen viele verschiedene Spielmöglichkeiten zur Verfügung. Der Schulbezirk der Grundschule Heidenau umfasst das Gebiet der Gemeinde Heidenau ohne Vaerloh, Avensermoor und Everstorfermoor. Entstanden ist die Nachmittagsbetreuung durch den wachsenden Bedarf der berufstätigen Eltern und die veränderten Familienmodelle, die eine Betreuung am Nachmittag benötigen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Die Betreuung bietet den Kindern die Möglichkeit gemeinsam Mittag zu essen, ihre Hausaufgaben zu erledigen und mit anderen Kindern den Nachmittag zu verbringen. 3

2.3. Räumlichkeiten und Sachmittelausstattung Für die Betreuung stehen ein Gruppenraum, der eine Rückzugsmöglichkeit und einen Spielbereich bietet, sowie ein kleiner Raum für das Mittagessen zur Verfügung. Diese sowie ein weiterer Klassenraum werden auch für die Betreuung der Hausaufgaben genutzt, so dass die Kinder die Möglichkeit haben, diese in ruhiger Atmosphäre zu erledigen. Für die Zubereitung des Mittagessens steht die Küche der Schule zur Verfügung. Ebenfalls können die Aula, sowie der Schulhof und bei schlechtem Wetter auch die Turnhalle genutzt werden. Darüber hinaus gibt es vielfältige Spiel- und Beschäftigungsmaterialien. 2.4. Betreuungszeiten Die Nachmittagsbetreuung findet von Montag bis Donnerstag von 12.45 Uhr bis 15.00 Uhr statt. An den Tagen der Zeugnisausgabe beginnt die Betreuung bereits ab der dritten Unterrichtsstunde bzw. nach Schulschluss. Die Anmeldung kann entsprechend der Bedürfnisse der Eltern für einzelne Wochentage oder die ganze Woche erfolgen. Die Betreuungszeit ist grundsätzlich für ein Schulhalbjahr (6 Monate) zu buchen. Die oben angegebenen Abholzeiten sind aus pädagogischen und organisatorischen Gründen verbindlich. Abweichende Abholzeiten sind nur nach Absprache mit den Betreuern möglich. Aus organisatorischen Gründen wird eine rechtzeitige Information über die Abwesenheit des Kindes, sowie die voraussichtliche Dauer erbeten. In den Ferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) besteht die Möglichkeit an der Ferienbetreuung der Samtgemeinde Tostedt teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über das Familienservicebüro der Samtgemeinde Tostedt. 2.5. Finanzierung Die Beiträge der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für die Nachmittagsbetreuung werden zukünftig in einer entsprechenden Gebührensatzung geregelt. Das Mittagessen wird gesondert abgerechnet. 2.5.1. Kosten der Betreuung Die Kosten der Nachmittagsbetreuung setzen sich grundsätzlich aus Personal-, Verpflegungs- und Gebäudekosten zusammen. 2.5.2. Kostenträger Die Gebühren für die Betreuung werden durch Elternbeiträge und die Samtgemeinde Tostedt getragen. Die Elternbeiträge sollen die Kosten der Einrichtung teilweise decken. Von einer kostendeckenden Gebühr wird im öffentlichen Interesse abgesehen. Zudem besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme nach 90 Abs. 3 SGB VII durch den Landkreis Harburg. 2.6. Personal Für die Betreuung der Kinder stehen zwei erfahrene Betreuungskräfte zur Verfügung, von denen eine staatlich anerkannte Kinderpflegerin ist. 2.6.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen für den Personaleinsatz der Nachmittagsbetreuung werden im KiTaG 4 definiert. Hier sind auch die geforderten Qualifikationen der Fachkräfte geregelt, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen sollen. In jeder Gruppe muss eine Gruppenleitung, sowie ab dem zehnten Kind, eine zusätzliche geeignete Fachkraft tätig sein. 4

2.6.2. Personeller Einsatz Die meisten Betreuungskräfte verfügen über keine pädagogische Ausbildung. Aus diesem Grund steht für die fachliche Begleitung eine einrichtungsübergreifende sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung. Der Einsatz der Betreuungskräfte erfolgt an festen Tagen. Die Kinder werden bis zu einer Gruppengröße von zehn Kindern von einer Betreuungskraft betreut. Der Einsatz einer zweiten Kraft erfolgt in der Regel ab dem 11. Kind, bzw. nach individuellem Bedarf. So ist beispielsweise die Zusammensetzung der Gruppe ein wichtiges Kriterium, dies kann bedeuten, dass der Einsatz bereits bei acht Kindern oder erst ab dem 12. Kind erfolgt. Je nach Möglichkeit erhalten die Betreuungskräfte Unterstützung durch eine/n Bundesfreiwilligendienstleistende/n. Die Betreuungskräfte nehmen nach Bedarf an Fortbildungen zu aktuellen Themen teil. Zukünftig sollen regelmäßige Reflexionen der pädagogischen Arbeit stattfinden. 2.7. Aufsicht und Haftung Auf Grund der vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Kindertagesbetreuung und im Interesse der Eltern erscheint es wichtig folgende Bereiche klar zu definieren. 2.7.1. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen und Anmelden des Kindes bei den Betreuungskräften in der Einrichtung. Das Kind ist von seinen Eltern oder einer bevollmächtigten Person abzuholen und verabschiedet sich bei der aufsichtführenden Betreuungskraft (das ist der Zeitpunkt des Übergangs der Aufsichtspflicht von der Einrichtung an die Eltern bzw. den Abholberechtigten). Bei Kindern, die alleine die Einrichtung verlassen sollen, ist das Verabschieden zu der vereinbarten Zeit bzw. das Abmelden des Kindes bei der zuständigen Betreuungskraft der Zeitpunkt des Übergangs der Aufsichtspflicht auf die Personensorgeberechtigten (nur mit schriftlicher Einwilligung). 2.7.2. Haftung Der Träger haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder, die in die Betreuung mitgebracht werden. 2.8. Krankheit des Kindes Bei fieberhaften oder ansteckenden Erkrankungen darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Dies sollte der Einrichtung umgehend mitgeteilt werden, da bestimmte ansteckende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden sind und Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung getroffen werden müssen. Weitere Einzelheiten sind dem Informationsblatt Infektionsschutzgesetz; Information der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter zu entnehmen, das bei der Anmeldung des Kindes ausgehändigt wird. Wird eine Erkrankung während der Betreuung in der Einrichtung festgestellt, werden die Eltern schnellstmöglich informiert, die Konsultation eines Arztes liegt in der elterlichen Verantwortung. Im Falle eines Unfalls teilt die Einrichtung den Eltern das Geschehen und die eingeleiteten Maßnahmen auf dem schnellsten Wege mit. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Liste mit den im Notfall zu benachrichtigenden Personen stets aktuell ist und veränderte Rufnummern immer umgehend bekannt gegeben werden. 5

3) Organisation der pädagogischen Arbeit Die Nachmittagsbetreuung soll Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Das Angebot beginnt im Anschluss an die Verlässliche Grundschule, somit kann dem Bedarf der Eltern entsprochen werden, dass ihre Kinder auch nach dem Unterricht weiter betreut werden. Die Nachmittagsbetreuung versteht sich als familien- und schulergänzende Betreuungsform, so dass die Kinder zum einen ihre Hausaufgaben erledigen können, zum anderen aber auch die Möglichkeit bekommen, ihre freie Zeit selbstständig zu gestalten. So soll dem Bedürfnis der Kinder nach Ruhe, aber auch Bewegung, nach einem anstrengenden Schultag Rechnung getragen werden. 3.1. Schwerpunkte Für die pädagogische Arbeit in der Nachmittagsbetreuung ist es wichtig, den alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Hierzu werden folgende Aspekte verfolgt: Förderung der Selbstständigkeit Selbstbestimmung Partizipation/ Kinderkonferenzen gegenseitige Wertschätzung und Respekt angemessenes Sozialverhalten friedliche Konfliktbewältigung Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen Einhaltung der Regeln 3.2. Tagesablauf 12.45 Uhr : Ankommen der Kinder Die Kinder kommen in der Regel selbstständig in den Betreuungsraum und haben dort, bis alle anwesend sind, die Möglichkeit sich frei zu beschäftigen. 13.00 Uhr Mittagessen und kurzes Freispiel Das Mittagsessen von der Firma Apetito wird täglich frisch von den Betreuungskräften zubereitet. Die Kinder essen gemeinsam, jedes Kind hat seinen festen Platz am Tisch. Wenn alle Kinder etwas aufgefüllt haben, wird gemeinsam mit einem Tischspruch begonnen zu essen. Während des Essens wird auf das Einhalten von Tischmanieren geachtet. Wenn alle Kinder fertig sind, bringt jedes Kind sein Gedeck selbstständig in die Küche. Ein oder zwei Kinder helfen dann beim Abwischen der Tische. Nun haben die Kinder ein wenig Zeit zur freien Verfügung und die Möglichkeit zum Spielen. 13.30 Uhr Hausaufgaben Die Erledigung der Hausaufgaben ist fester Bestandteil des Tagesablaufes. Für die Hausaufgabenzeit stehen bei Bedarf drei Räume zur Verfügung. Jedes Kind hat seinen festen Platz, pro Raum sind nicht mehr als vier Kinder anwesend. Es wird auf eine ruhige Atmosphäre geachtet. Die Betreuungskräfte unterstützen die Kinder nach ihren Möglichkeiten, umfassende Hilfe ist jedoch aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ziel ist es, dass die Kinder lernen, selbstständig ihre Hausaufgaben zu erledigen. Wichtig ist, dass für die Kontrolle und die vollständige Erledigung der Hausaufgaben die Eltern verantwortlich bleiben. 6

14.30 Uhr Freispiel/ Schulhof Nach den Hausaufgaben haben die Kinder noch einmal die Möglichkeit den Nachmittag durch ihre eigene Freizeitgestaltung ausklingen zu lassen. Verschiedene Spielmaterialien, wie Gesellschaftsspiele, Baumaterialien und eine Puppenecke ermöglichen das freie Spiel. Je nach Zeit und Interesse der Kinder werden verschiedene frei wählbare Aktivitäten angeboten, wie Basteln, Stricken, Malen usw. Die Kinder haben in dieser Zeit aber auch die Möglichkeit auf dem Spielplatz zu spielen. Auch hier stehen verschiedene Spielmaterialien, wie Bälle und Springseile zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter kann auch die Turnhalle genutzt werden. Die Betreuungskräfte sind in dieser Zeit Spiel- und Ansprechpartner für die Kinder; Ziel ist es die Selbstständigkeit der Kinder zu unterstützen. Sie sollen erfahren und lernen, die Freizeit als Raum für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu erkennen und zu nutzen. 14.50/15.00 Uhr Aufräumen und Abholzeit Ab 14.50 Uhr beginnen alle gemeinsam aufzuräumen bis die ersten Kinder abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit zu einem kurzen Austausch mit den Eltern. Die Kinder, die ohne Begleitung nach Hause gehen, werden zu den mit den Eltern vereinbarten Zeiten entlassen. Dies ist nur mit schriftlicher Einwilligung möglich. 3.3. Regeln Während der Betreuung am Nachmittag hat die Einhaltung von Regeln einen sehr hohen Stellenwert. Sie dienen allen Beteiligten als Orientierung und geben den Kindern Sicherheit. Einige allgemeine Regeln: es gelten die Schulregeln Abmelden bei Verlassen der Schule (z.b. draußen spielen oder während der Abholzeit) soziale Umgangsformen Achten der anderen Kinder, gegenseitig ausreden lassen, zuhören, Rücksichtnahme, angemessene Umgangsform (keine Kraftausdrücke), andere Kinder werden nicht verletzt das Schulgelände wird während der Betreuungszeit nicht verlassen bei Konflikten wird gemeinsam (evtl. mit Hilfe eines Erwachsenen) nach einer Lösung gesucht sachgerechter Umgang mit Materialien 3.4. Zusammenarbeit mit den Eltern Damit der Auftrag als familienergänzende Einrichtung erfüllt werden kann, ist eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig, um gemeinsam den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Während der Abholzeit besteht die Möglichkeit Fragen und Anliegen zu klären und sich auszutauschen. Bei den Kindern, die die Einrichtung alleine verlassen, geschieht der Austausch durch kleine Info- Zettel oder Telefonate. Im Einzelfall oder bei besonderen Anliegen finden gemeinsame Gespräche statt. 3.5. Zusammenarbeit/ Kooperation mit der Schule Der Besuch der Nachmittagsbetreuung bedeutet für das Kind, dass es neben der Schule einer weiteren familienergänzenden Einrichtung angehört. Um das Kind optimal unterstützen und begleiten zu können, ist eine Zusammenarbeit mit der Schule und den Lehrkräften von großer Bedeutung. 7

Hierzu findet täglich ein Austausch mit den Lehrern oder der Schulleitung statt, bei dem Absprachen getroffen und Anliegen besprochen werden. Zudem gibt es ein Info-Fach im Lehrerzimmer, welches den Informationsaustausch unterstützt. Auf den Klassenelternabenden wird die Nachmittagsbetreuung den Eltern gemeinsam vorgestellt. 4) Schlusswort Diese Konzeption stellt die Arbeitsgrundlage für unser Personal der Nachmittagsbetreuung dar. Sie wird in regelmäßigen Abständen reflektiert und den veränderten Strukturen, Alltagssituationen, Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst. 8