OEKO-TEX Standard 100 Jahresupdate. 3. Februar 2016, Dr. Jean-Pierre Haug

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Transkript:

OEKO-TEX Standard 100 Jahresupdate 3. Februar 2016, Dr. Jean-Pierre Haug

OEKO-TEX Standard 100 Engagement für herausragende Leistungen Jedes Jahr veröffentlicht die Internationale OEKO-TEX Gemeinschaft ihre aktuellen Anpassungen der Kriterien zum OEKO-TEX Standard 100. In diesem Jahr gibt es einige wichtige Änderungen, die gewährleisten, dass die RSL-Liste des OEKO-TEX Standard 100 eine der umfassendsten RSL-Listen der Branche ist. Sie finden die Details zu diesen Änderungen auf unserer Website: www.oeko-tex.com/test-criteria-2016. In dieser Präsentation werden wir diese Änderungen beleuchten.

OEKO-TEX Standard 100 Engagement für herausragende Leistungen Viele der Änderungen in diesem Jahr sind eine Reaktion auf fortwährende regulatorische Änderungen. Initiativen aus Branchengruppen wie ZDHC, OIA, AFIRM und anderen wecken eine zunehmende Erwartung und Notwendigkeit für qualitativ hochwertige Informationen und die Zertifizierung. Es ist das Bestreben von OEKO-TEX, nicht nur führend in der Reaktion auf Veränderungen zu sein, sondern auch in der frühzeitigen Erkennung dieser. Wir verfügen über ein robustes System, mit dem wir uns an die Bedürfnisse der Textilindustrie anpassen, das sich seit mehr als 20 Jahren bewährt hat.

Heutiges OEKO-TEX -Konzept Einsatz Ergebnis Komponenten Produktion Produkt & Handel Transparenz für alle Stakeholder-Gruppen 4

OEKO-TEX Standard 100 Die Änderungen im Kriterienkatalog 2016 OEKO-TEX Association 2016

Zu Jahresbeginn hat die OEKO-TEX Gemeinschaft turnusgemäß die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 aktualisiert. Folgende Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2016 für alle Zertifizierungsvorgänge in Kraft: 6

Beim Parameter perfluorierte Verbindungen werden in allen OEKO-TEX Produktklassen folgende drei Substanzen und ihre Salze neu aufgenommen: Perfluorheptansäure (PFHpA) Perfluornonansäure (PFNA) Perfluordecansäure (PFDA) = C 7 -PFCA = F 3 C-(CF 2 ) 5 -COOH = C 9 -PFCA = F 3 C-(CF 2 ) 7 -COOH = C 10 -PFCA = F 3 C-(CF 2 ) 8 -COOH Grenzwerte jeweils: Produktklasse I: 0,05 mg/kg Produktklasse II und III: 0,10 mg/kg Produktklasse IV: 0,50 mg/kg Hiermit wird einerseits sofort berücksichtigt, dass PFNA und seine Salze im Dezember 2015 neu in die REACh-ECHA SVHC-Kandidatenliste (substances of very high concern) aufgenommen wurden. Andererseits wird zudem die Lücke zwischen den bereits im OEKO-TEX Standard 100 reglementierten Substanzen PFOA und PFUdA geschlossen, womit auch die Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC) Initiative und die Detox Kampagne verstärkt unterstützt werden. 7

Zehn weitere zinnorganische Verbindungen werden in allen Produktklassen mit Grenzwerten reglementiert. Im Einzelnen handelt es sich um: Monobutylzinn (MBT), Monomethylzinn (MMT), Monooctylzinn (MOT), Dimethylzinn (DMT), Diphenylzinn (DPhT), Tricyclohexylzinn (TCyHT), Trimethylzinn (TMT), Trioctylzinn (TOT), Tripropylzinn (TPT) und Tetrabutylzinn (TeBT). Für jede Substanz gelten als Grenzwerte: Produktklasse I: Produktklasse II IV: 1,0 mg/kg 2,0 mg/kg 8

Die Substanz Di-cyclohexylphthalat (CAS-Nr. 84-61-7) wird für alle Produktklassen in die Liste der reglementierten Weichmacher aufgenommen. Die Consumer Product Safety Commission (CPSC) in den USA entscheidet momentan final darüber, Di-cyclohexylphthalat in den Consumer Product Safety Improvement Act (CPSIA) aufzunehmen. Darüber hinaus stellt der OEKO-TEX Standard 100 für die reglementierten Phthalate (Weichmacher) nun folgende Anforderungen, wodurch vor allem in den Produktklassen II bis IV strengere Grenzwerte gelten: Produktklasse I bis III: Summe aller im Anhang 5 aufgeführten Phthalate: Produktklasse IV: keine Anforderung für DINP (Di-iso-nonylphthalat), Summe aller anderen im Anhang 5 aufgeführten Phthalate: max. 0,1 % (= 1000 mg/kg) max. 0,1 % (= 1000 mg/kg) 9

In der Produktklasse IV wird ein neuer Testparameter UV-Stabilisatoren aufgenommen, in dem folgende vier Substanzen jeweils mit dem Grenzwert 0,1 % (= 1000 mg/kg) reglementiert sind: UV 320 = 2-Benzotriazol-2-yl-4,6-di-tert-butylphenol (CAS-Nr. 3846-71-7) UV 327 = 2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol (CAS-Nr. 3864-99-1) UV 328 = 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (CAS-Nr. 25973-55-1) UV 350 = 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (CAS-Nr. 36437-37-3) Dies berücksichtigt unter anderem, dass diese Substanzen im Dezember 2014 bzw. 2015 in die REACh-ECHA-SVHC-Kandidatenliste aufgenommen wurden. 10

Aufgrund neuer Erkenntnisse durch Forschungsarbeiten der OEKO-TEX Gemeinschaft werden beim Parameter Pestizide zusätzlich sieben Neonicotinoid-Substanzen aufgenommen und in die Auflistung der Einzelsubstanzen im Anhang 5 des OEKO-TEX Standards 100 integriert. Hierbei handelt es sich um: Substanz: CAS-Nr.: Acetamiprid 135410-20-7, 160430-64-8 Clothianidin 210880-92-5 Dinotefuran 165252-70-0 Imidacloprid 138261-41-3, 105827-78-9 Nitenpyram 120738-89-8, 150824-47-8 Thiacloprid 111988-49-9 Thiamethoxam 153719-23-4 Des Weiteren ist auch die Substanz Aldicarb, CAS-Nr. 116-06-3, unter den Pestiziden reglementiert. 11

Die bereits im OEKO-TEX Standard 100 bestehenden Grenzwerte für die Summe der Pestizid-Substanzen bleiben unverändert bestehen bei: Produktklasse I; Summe aller Pestizidsubstanzen: Produktklasse II - IV; Summe aller Pestizidsubstanzen: max. 0,5 mg/kg max. 1,0 mg/kg 12

Beim Parameter chlorierte Phenole werden zusätzlich sowohl die monochlorierten als auch die dichlorierten Phenole mit Grenzwerten belegt: Summe der drei möglichen monochlorierten Phenole: Produktklasse I: 0,5 mg/kg Produktklassen II IV: 3,0 mg/kg Summe der sechs möglichen dichlorierten Phenole: Produktklasse I: 0,5 mg/kg Produktklassen II IV: 3,0 mg/kg 13

Beim Parameter chlorierte Benzole und Toluole wird zusätzlich Monochlorbenzol in den bereits existierenden Summengrenzwert mit aufgenommen: Summe der chlorierten Benzole und Toluole, Produktklassen I bis IV: max. 1,0 mg/kg 14

C.I. Basic Blue 26 (mit 0,1 % Michler s Keton oder Michler s Base; CAS-Nr. 2580-56-5), C.I. Basic Violet 3 (mit 0,1 % Michler s Keton oder Michler s Base; CAS-Nr. 548-62-9), Basic Green 4 (Malachite Green Chloride; CAS-Nr. 569-64-2), Basic Green 4 (Malachite Green Oxalate; CAS-Nr. 2437-29-8) und Basic Green 4 (Malachite Green; CAS-Nr. 10309-95-2) werden im Anhang 5 des OEKO-TEX Standards 100 in die Liste der als krebserregend eingestuften und damit verbotenen Farbmittel aufgenommen. Hiermit werden sowohl Forderungen der SVHC-Kandidatenliste als auch der ZDHC-Initiative und der Detox-Kampagne abgedeckt. 15

Für die Überprüfung der zu zertifizierenden Materialien auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) hat OEKO-TEX die Extraktionsmethode nochmals optimiert; dies kann im Vergleich zu früheren Untersuchungen zu höheren PAK-Ergebnissen führen. Die bereits bestehenden Grenzwerte bleiben unverändert. 16

Der Grenzwert für die Summe von Nonylphenol (NP), Octylphenol (OP), Nonylphenolethoxylaten NP(EO) und Octylphenolethoxylaten OP(EO) wird in allen OEKO-TEX Produktklassen verändert auf: Summe: NP + OP + NP(EO) + OP(EO): (bisher: NP + OP + NP(EO) 1-20 + OP(EO) 1-20 : < 100 mg/kg 100 mg/kg) Mit dieser Veränderung treibt OEKO-TEX den von der Branche angestrebten, vollständigen Ausschluss von NP und OP sowie der Alkylphenolethoxylate aus der Textilproduktion weiterhin voran. Zudem wird mit dieser Veränderung bereits eine unter REACh Anhang XVII angestrebte und geplante gesetzliche Reglementierung erfüllt. Durch die von OEKO-TEX weltweit durchgeführten Firmen-Audits werden alle am OEKO-TEX System beteiligte Unternehmen zusätzlich für diese insbesondere umweltschädlichen Problemstoffe in Hilfsmitteln sensibilisiert. 17

Wie bereits in den Produktklassen I bis III können seit dem 1. Januar 2016 auch in der Produktklasse IV (Ausstattungsmaterialien) nur noch flammhemmende Produkte eingesetzt werden, die zuvor (und nach dem heutigen Stand der Technik) als gesundheitlich unbedenklich bewertet wurden und in der Liste der von OEKO-TEX akzeptierten aufgeführt sind. Flammhemmende Produkte können auch nur für eine Verwendung in der Produktklasse IV zugelassen werden. In die Liste der definitiv verbotenen flammhemmenden Produkte (Anhang 5 OEKO-TEX Standard 100) werden drei weitere Substanzen aufgenommen. Ihre Verwendung ist ebenfalls auf jeden Fall verboten. Substanz: CAS-Nr.: Bis(2,3-dibrompropyl)phosphat (BIS) 5412-25-9 Tetrabrombisphenol A (TBBPA) 79-94-7 2,2-Bis(brommethyl)-1,3-propan-diol (BBMP) 3296-90-0 18

Für das im Anhang 5 des OEKO-TEX Standards 100 bei den Arylaminen mit kanzerogenen Eigenschaften angeführte 4,4 -Diaminobiphenylmethan wird künftig der inzwischen gebräuchlichere Name 4,4 - Diaminodiphenylmethan verwendet. Gleiches gilt für 2,2 -Dimethyl-4,4 -diaminobiphenylmethan das fortan unter der Bezeichnung 4,4 -Methylendi-o-toluidin geführt wird. Es wird ausdrücklich betont, dass es sich bei beiden Änderungen um keine inhaltliche, sondern nur um eine andere Schreibweise für die exakt identische chemischen Substanzen mit den CAS-Nr. 101-77-9, bzw. 838-88-0 handelt. 19

Durch viele dieser neuen Anforderungen unterstützt die OEKO-TEX Gemeinschaft maßgeblich sowohl die Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC) Initiative als auch die Detox Kampagne. Auf diese Weise sensibilisiert OEKO-TEX die textile Herstellungskette in Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Schadstoffen in textilen Produkten verstärkt und trägt durch seine Vorreiterrolle zu einem effektiven Verbraucherschutz bei. Es wird auch die immer schwieriger werdende Kommunikationspflicht in Europa als Folge der immer umfangreicher werdenden Kandidatenliste unterstützt einerseits durch Überprüfung, dass die entsprechenden Substanzen nicht vorhanden sind und andererseits, wo sie nicht ersetzbar sind, durch einen entsprechenden Passus auf dem Zertifikat. 20

Weitere bedenkliche Substanzen allergieauslösende Dispersionsfarbstoffe polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) extrahierbare Schwermetalle z.b. As, Hg, Pb, etc. Chlorierte Phenole (TeCP, TrCP, DCP, MCP) Chlorierte Benzole und Toluole Zinnorganische Verbindungen (10 weitere Substanzen) Pestizide Perfluorierte Verbindungen (PFHpA, PFNA, PFDA, PFUdA, PFDoA, etc.) Lösemittelrückstände (NMP, DMAc, DMF, Formamid) UV-Stabilisatoren Emission leichtflüchtiger Komponenten Tensid-, Netzmittelrückstände: Nonylphenol- und Octylphenolethoxylate; Nonylphenol und Octylphenol Die neuen OEKO-TEX Prüfkriterien 2016 Produktqualität hautfreundlicher ph-wert Farbechtheiten Gesetzlich verbotene & reglementierte Substanzen verbotene Azo-Farbmittel krebsauslösende Farbstoffe/-mittel Chlorierte Phenole PCP Formaldehyd Weichmacher/Phthalate Schwermetalle z.b. Nickel, Chrom(VI) Cadmium- bzw. Blei-Gesamtgehalt Dimethylfumarat (DMFu) polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) PFOS, PFOA Flammhemmende Produkte (z.b. TRIS, TEPA u.a.) SCCP und TCEP Zinnorganische Verbindungen (TBT, TPhT, DBT, DOT) Biologisch aktive und flammhemmende Produkte sind separat geregelt 2016 Änderungen

Spezialartikel Es gibt eine neue Kategorie für PSA (Persönliche Schutzausrüstung), in der die aktuellen Ausnahmeregeln gesammelt werden. Es gab schon seit einiger Zeit eine Ausnahme bei NMP, das im Spinnverfahren für Kevlar und Nomex verwendet wird. Die bisherige Ausnahme im allgemeinen Standarddokument wurde entfernt. Spinndüsengefärbte Fasern mit dem Pigment Violett 23 für PSA werden außerdem als Ausnahme für Dichlorbenzol mit bis zu 10 mg/kg zugelassen.

Zusammenfassung Diese Änderungen zeigen den normativen Prozesscharakter der Zertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100, die sich ständig verändert und den weltweiten Initiativen für Regulierungs- und Nachhaltigkeitsstandards anpasst. Mit diesen Änderungen bleibt der OEKO-TEX Standard 100 die RSL-Zertifizierung in der Branche, die nach den strengsten Maßstäben analytisch verifiziert wurde.

Anzahl ausgestellte Zertifikate (Jahr für Jahr)

Die Top Ten von 97 Ländern per 31. Dezember 2015

Heutiges OEKO-TEX -Konzept Einsatz Ergebnis Komponenten Produktion Produkt & Handel Transparenz für alle Stakeholder-Gruppen 26

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Für weitergehende Fragen stehen wir alle gerne zur Verfügung Dr. Jean-Pierre Haug j.haug@testex.com +41 44 206 42 42 Fragen technischer Art und hinsichtlich Zertifizierungen: