Internationale Deutsche Meisterschaften und German Master 2017 in der Raceboard-Klasse vom Juni am Altmühlsee bei Muhr.

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Transkript:

Internationale Deutsche Meisterschaften und German Master 2017 in der Raceboard-Klasse vom 09.-11.Juni 2017. am Altmühlsee bei Muhr. Veranstalter Deutscher Segler Verband Durchführender Verein:WSNCW Windsurfing Nordschwarzwald e. V. Calw Faktor 1.40 für IDM, Faktor 1.32 für GM Regattaleitung: Günther Henne Wettfahrtleiter: Thomas Michaelis Obmann des Schiedsgerichtes: Rudi Kneib Ausschreibung: 1. Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind. Zudem gelten die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen und die Internationalen Raceboard Klassenregeln. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen, gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text Alle Surfer müssen Schwimmwesten, nach Möglichkeit in den Farben gelb oder orange, während der Regatta bei sich führen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. Es muss eine zum Schleppen geeignete Leine mitgeführt werden Der Anhang G der WR gilt und ist zu beachten 2. Werbung Windsurfer können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. Die ISAF Regulation 20 gilt. 3. Teilnahmeberechtigung und Meldung Die Regatta ist für Teilnehmer der Raceboard-Klasse offen. Der Windsurfer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Surfschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jeder Windsurfer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben (www.dsv.org). Teilnahmeberechtigte Windsurfer melden, indem sie das beiliegende Formular ausfüllen und an den WSN Calw Weiherstrasse 2 75365 Calw oder per Email an wsncalw@arcor.de senden 4. Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt 50 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Windsurfers. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto WSN CALW e. V. Sparkasse Pforzheim Calw BIC:PZHSDE66XXX IBAN: DE19666500850000137111 Verwendungszweck: IDM/GM 2017 Zur Meldung ist das in der Anlage befindliche offizielle Meldeformular zu verwenden 5. Meldeschluss: 30.Mai 2017 6. Zeitplan 1. Einchecken/Anmelden: Das Regattabüro befindet sich im Klubhaus des ATSC.und ist geöffnet am Freitag 9. Juni von 10:00 bis 12:00 Uhr. Am Sonntag, 11. Juni, wird das Regattabüro nach der Siegerehrung geschlossen.

2. Boote die sich nicht bis spätestens eine Stunde vor dem ersten Start registriert haben, können als DNS gewertet werden. 3. Skippers' Meetings: Die Orte und Zeiten der Skippers Meetings werden in den Segelanweisungen oder am Schwarzen Brett bekannt gegeben. 4. Registrierung : Freitag 9. Juni: 10:00 12:00 Uhr 12:30 Uhr Skippersmeeting 13:00 Uhr Startbereitschaft 10./ 11. Juni: Wettfahrten entsprechend den Segelanweisungen nach Bekanntgabe am Schwarzen Brett 11. Juni 13:00 Uhr letzte Startmöglichkeit anschließend Siegerehrung 7. Vermessung: Es werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt. 8. Segelanweisungen : Die Segelanweisung ist beim Einchecken erhältlich. 9. Strafsystem : Für die Raceboard Klasse ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt. Ist. 10. Wertung : Ab 5 Wettfahrten ein Streicher; Anzahl der Wettfahrten : 10 11. Preise Für die Erstplatzierten jeder Wertungsklasse 12. Haftungsausschluss : Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boards verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund,für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der BRD. 13. VERSICHERUNG Alle teilnehmenden Windsurfer müssen eine gültige Surf-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,- pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.

14. Übernachtungsservice. Touristik Information Gunzenhausen Rathausstraße 12 91710 Gunzenhausen Tel.: 09831/508300 oder 09831/508302 Fax: 09831/508567 Es besteht für Wohnmobilfahrer direkt am See eine ausgewiesene Übernachtungsmöglichkeit. Matrazenlager im Klubhaus möglich. Altmühlsee Anfahrt Altmühlsee

Vereinsheim des ATSC in Muhr

Meldeformular an wsncalw@arcor.de Mit diesem Meldeformular kann für beide zu diesem Termin stattfindenden Wertungen, German Master (zugelassen für die Altersklassen ab Ü35, Ü45 und Ü55) und Intern. Deutsche Meisterschaften, gemeldet werden. Meldung zur: [ ] Internationalen Deutschen Meisterschaft 2017 der Raceboard Klasse Fktr. 1.40 [ ] German Masters 2017 der Raceboard Klasse Fktr 1.32 Name of the Windsurfer: Sailnumber: Address: Street/Number Postcode and Village) Email/ Date of Birth: Telephone: Verein und DSV-Vereinsnr. (Club): Ich bestätige das Vorhandensein der notwendigen Haftpflichtversicherung Gesellschaft Vers ścheinnr. Unterschrift Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung--Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für dieeignung und denverkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boards verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt bzw.vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter -Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp, Sicherungs, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen und das Verbandsrecht des DSV, dieklassenvorschriften sowie die orschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Place / Date / Signature