Gemeinsames Pilotprojekt der Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen zur gemeinsamen Bewertung von Klinischen Prüfungen

Ähnliche Dokumente
Leitfaden für teilnehmende Sponsoren

Vorbereitungen bei den Ethik-Kommissionen

Geplante nationale Durchführungsregelungen zu der Verordnung (EU) Nr. 536/2014. BfArM im Dialog Bonn, 30. Oktober 2015

Klinische Prüfung, klinische Bewertung 3.12 I 1

Verzeichnis der nach Landesrecht gebildeten unabhängigen Ethik-Kommissionen gem. 40 Abs. 1 AMG

Antragsunterlagen - Fortsetzung

Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Regionales Einkaufszentrum Südwest

BfArM im Dialog Die EU Verordnung 536/2014 zu Klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln

Der Apothekerberuf Ausbildung und Tätigkeitsfelder

Bekanntmachung gemäß 7 und 18 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder

Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege


1 Zweck Geltungsbereich Abkürzungen Definitionen Beschreibung... 3

LIS-A. LänderInformationsSystem. für Anlagen. Wien, den 06. Juni 2013

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland

Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland. (alphabetisch sortiert)

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Neues Semester, neue Bude: In einer WG sparen Studenten bis zu 40 Prozent der Miete

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Das CHE-Forschungsranking deutscher Universitäten 2003

Besondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen

Das CHE Forschungsranking deutscher Universitäten ForschungsUniversitäten 2004

Rahmenbedingungen bei der Durchführung klinischer Prüfungen (unter Berücksichtigung von IITs)

Das CHE ForschungsRanking deutscher Universitäten ForschungsUniversitäten 2006

Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Immobiliennachfrage und Bautätigkeit Dr. Michael Voigtländer, Forschungsstelle Immobilienökonomik

Auszug aus dem Arbeitspapier Nr Das CHE ForschungsRanking deutscher Universitäten 2007

Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung

Das Forschungsranking

Sponsor-Modell für IITs in Düsseldorf. GCP-Refresher-Kurs

"Grüne Karte" erhalten:

Indikator im Blickpunkt: Erfindungsmeldungen

Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft des Bundes. Kontakt:

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

ADAC Postbus Fahrplan

Das CHE ForschungsRanking deutscher Universitäten Geschichte (2004)

QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3

Klinische Prüfungen Erfahrungen mit der 12. AMG-Novelle

Aktuelle Finanzierungssituation der Deutschen Universitätsmedizin

Ergebnisse DHM Fußball 2016

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Bewerbungseingang. Bewerbungsbearbeitung Stellenangebote. Vermittlung Kommunikation Zusatzleistungen

Das CHE ForschungsRanking deutscher Universitäten Biologie (2003)

Umsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen

15 Jahre Personalökonomisches Kolloquium

Das CHE Forschungsranking deutscher Universitäten Jura

Am Abgrund BG/GUV Präventionsfilm. Halten, Auffangen und die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen.

Frauen mit Behinderungen vor Gewalt schützen

6. BfR-Nutzerkonferenz. - Produktmeldungen im BfR - Herbert Desel

EU Verordnung zu Klinischen Prüfungen Teil 1 des Genehmigungsverfahrens Begutachtung durch die Behörde BfArM Elke Stahl

GLÜCKSFALL. HANDYDEFEKT Entdecken Sie das Potenzial der Handykatastrophe! QUIPS GmbH Willhoop Hamburg

Qualitätsbericht der IKK Südwest

Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Das CHE-Forschungsranking deutscher Universitäten 2009 Psychologie (2007)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Auswertung Klinischer Krebsregister hinsichtlich der Versorgung in Darmkrebszentren und nicht Darmkrebszentren

I. 23 Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand: Januar 2017)

Liste der Deutschen Rentenversicherungen (DRV)

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Energiepreisentwicklung Strom & Gas. Dezember 2016

Verordnung zur Klinischen Prüfung / Clinical Trial Regulation Perspective of the Pharmaceutical Industry

Millionen. Bürgerstiftungen in Zahlen. Gütesiegel Bürgerstiftungen gibt es in Deutschland.

Vom 10. September 1992

Anglistik/Amerikanistik (Stand 2004)

Hinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom ) (Beschluss des BLASchA vom12./13.03.

Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Verzeichnis. der anerkannten Prüfstellen/Prüfämter. Fliegender Bauten. in der Bundesrepublik Deutschland

Rili-BÄK Ihre Überwachungsbehörde stellt sich vor. Fortbildungsveranstaltung der Firma Bio-Rad Laboratories GmbH

Anzeige einer klinischen Prüfung gemäß 67 Abs. 1 und 3 AMG und 12 Abs. 1-3 GCP-V bei der zuständigen Landesbehörde

Koch Management Consulting

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart

Deutschlands regionale Stellenmärkte

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.v. B. Hoschke, B. Kindt, A. Tillack, B. Schicke Tumorzentrum Land Brandenburg

Prüfpräparate was ist zu beachten? Hämatologie im Wandel Studienupdate und GCP-Training

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Die große Hochschul-Umfrage - Die Ergebnisse

Referenzen Leitstellen (Stand 04/2014) Kreis/ kreisfreie Stadt/ Tätigkeit/Projektbezeichnung Status Projekt Organisation. Bayern

Das System der Überwachung von Klinischen Prüfungen Aufgaben und Sicht der BOBs

Zuständige Stützpunkte der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) für die Durchführung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens ab 1.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die 16 Bundesländer. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen

Kinderarmut. Factsheet. Sachsen-Anhalt. Kinder im SGB-II-Bezug

Workflow für den Erstattungskodex. Dipl. Ing. Dr. Gerd Bauer

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt am Rhein

5. Wirtschaftskraft und Wirtschaftsstruktur

Transkript:

Gemeinsames Pilotprojekt der Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen zur gemeinsamen Bewertung von Klinischen Prüfungen Thomas Sudhop Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 1

Entwicklung Auf Initiative des BfArM Gründung einer Arbeitsgruppe zur elektronischen Kommunikation im Rahmen der Bewertung von Genehmigungsanträgen im März 2015 bestehend aus Mitgliedern des Arbeitskreises der Medizinischen Ethik-Kommissionen der Bundesärztekammer und der Bundesoberbehörden Ziele Testung einer IT-Plattform zur Durchführung von Tele-Konferenzen Testung einer IT-Plattform zum Datenaustausch Entwicklung eines Pilotprojekts zur gemeinsamen Bearbeitung von Genehmigungsanträgen in Anlehnung an die Verordnung (EU) 536/2014 Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 2

Pilotprojekt Ziele Prozessgestaltung/-optimierung für das gemeinsame Assessment von Genehmigungsanträgen (CTAs) durch EK und BOB Im Rahmen des (aktuellen) gesetzlichen Genehmigungsverfahren gemäß AMG und GCP-V Rechtssicheres Verfahren Bewertung aktueller CTAs keine Dummy-Verfahren Angelehnt an die Verfahren und Fristen der Verordnung (EU) 536/2014 soweit rechtlich möglich Erstellung eines internen Assessment Reports auf der Basis des VHP-Templates Unter Berücksichtigung der (antizipierten) neuen nationalen Regularien Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 3

Pilotprojekt Methodik Auftrennung der Inhalte eines CTA in Anlehnung an Teil I und II gemäß Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU) 536/2014 Soweit gem. AMG und GCP-V möglich Gemeinsame Bewertung der Inhalte des Teil I Kontinuierliche Prozessgestaltung und Optimierung Learning by doing -Ansatz Regelmäßiges pseudonymisiertes Feedback an alle teilnehmenden EKs und BOBs Feedback an jeweils teilnehmenden Sponsor Pilotprojekt offen für eine Vielzahl von Genehmigungsverfahren Nach Möglichkeit sollen alle interessierten EKs teilnehmen können Aber zeitlich so abgestimmt, dass Prozessverbesserungen eingepflegt werden können Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 4

Grundsätzliches Verfahren Einreichung Einreichung der Unterlagen gemäß 7 GCP-V (schriftlich + Datenträger) Weitere Kommunikation zwischen Sponsor und BOB oder EK im Verfahren per E-Mail (unverschlüsselt) Datennachlieferung ggf. über EUDRA-Link Kommunikation zw. EK und BOB über gesicherte Software-Plattform Abgestimmte Validierung und Bewertung der Unterlagen zu Teil I des Antrags durch EK und BOB Ausnahme CMC-Aspekte Validierung und Bewertung der Unterlagen zu Teil II des Antrags durch zuständige EK Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 5

Grundsätzliches Verfahren Bescheidung Validierungsbescheid parallel durch EK und BOB Gemeinsamer Validierungstext bzgl. der Inhalte Prinzipiell: In Anlehnung an Teil I der EU-VO De facto: Gemäß 7 Abs. 1 und 2 GCP-V Getrennte Validierungsinhalte für 7 Abs. 3 und 4 GCP-V Gleiches Prinzip auch zu inhaltlichen Mängeln Versand der Mängelbescheide parallel durch EK und BOB Rückantworten des Sponsors parallel an beide Einrichtungen Finale Bescheide werden getrennt von beiden Einrichtungen versandt Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 6

Validierung per Template Vorgefertigte Mängeltexte für die häufigsten Mängel Basierend auf 7 GCP-V Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 7

Fristen Validierung und Assessment einschließlich Mängelbeseitigung/Nachlieferung innerhalb der Fristen der EU-VO Aber: Ein Überschreiten der Fristen der EU-VO führt nicht zu impliziten Rücknahmen oder Genehmigungen (es sei denn, diese träten auch nach AMG/GCP-V ein) Weder für BOB, EK noch Sponsor (bei Nachlieferungen) Rechtlich relevant sind die Fristen gemäß AMG und GCP-V Fristen werden am Ende eines jeden Pilotantrages Sponsor und EK durch verfahrensführende BOB mitgeteilt und in einer internen Statistik aufgezeichnet Pseudonymisierte Weitergabe an alle teilnehmenden EKs und BOBs Spätere voll anonymisierte Veröffentlichung der Statistik vorgesehen Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 8

Verfahrensadministration Verfahrensführung durch jeweils zuständige BOB (gem. 77 AMG) Zuständige EK gemäß AMG (Sitz des LKPs) Beteiligte EKs arbeiten zuständiger EK so zu, dass Fristen gemäß EU-VO eingehalten werden können Benehmensverfahren zwischen zuständiger und beteiligten EKs Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 9

D-14 <D-7 Validierung (1/2) Letter of Intent durch Sponsor an EK* und BOB mit Nennung aller beks** Bestätigung durch BOB und EK und Zuweisung Pilotprojekt-Nr. *EK: Zuständige Ethik-Kommission **beks: Beteiligte Ethik-Kommissionen D0 Sponsor reicht schriftlich parallel bei BOB, EK, beks ein D1 Validierung Teil I durch Bundesoberbehörde Abstimmung Validierung Teil I an D9 (BOB an EK) Validierung Teil I durch EK Validierungskommentare zu Teil I von EK an BOB Validierung Teil II durch EK Zuarbeit beks** D10 Validierungsbescheid zu Teil I an D10 durch BOB (cc: EK) Validierungsbescheid zu Teil I und II an D10 durch EK (cc: BOB) Validierungsmängel zu Teil I Mängelfrei in Teil I Mängelfrei in Teil II Validierungsmängel zu Teil II Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 10

Validierung (2/2) Validierungsbescheid I an Sponsor durch BOB (cc: EK) Validierungsbescheid II durch EK (gemäß GCP-V, cc: BOB) Validierungsmängel zu Teil I Mängelfrei in Teil I Mängelfrei in Teil II Validierungsmängel zu Teil II Nachlieferung zu Teil I durch Sponsor < 10 d an EK und BOB Adjustierung Assessment- Phase auf D10 Nachlieferung zu Teil II durch Sponsor < 10 d an EK Kommentare zur Nachlieferung durch EK an BOB (ok/nicht ok) Validierung nicht o.k. Mitteilung zu Teil I durch BOB < 5 d Validierung gescheitert (ess. Unterlagen fehlen) Mitteilung zu Teil II durch EK < 5 d Validierung o.k. Validierung (weitgehend) o.k. Nicht geeignet für Pilotprojekt Assessment- Phase (Teil I u. II) Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 11

Assessment-Phase (1/2) *EK: Zuständige Ethik-Kommission **beks: Beteiligte Ethik-Kommissionen Teil I Teil II D1 // D10 Anlage des AR-Templates Server durch BOB - Beginn gem. Assessment Teil I Freeze der EK-Einträge im AR. Finalisierung der EK-Fragenliste Assessment zu Teil II durch EK* im Benehmen mit beks** Beginn Finalisierung AR durch BOB Finalisierung AR bei Konkordanz durch BOB Abstimmung bei Diskordanz per VK/TK D26 Bei Mängeln/Unklarkeiten: Übermittlung der Fragenliste zur Teil I an Sponsor durch BOB (cc: an EK) Wenn keine Mängel/Fragen: Genehmigung durch BOB Bei Mängeln/Unklarkeiten: Übermittlung der Fragenliste zu Teil I und II an Sponsor durch EK (cc: an BOB) Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 12

Assessment-Phase (2/2) D26 Übermittlung der Fragenliste zur Teil I an Sponsor durch BOB Übermittlung der Fragenliste zu Teil II an Sponsor durch EK Clock stop Nachlieferung durch Sponsor innerhalb von < 12d an EK und BOB zu Teil I (kann CMC-Abschnitt für EK auslassen) Nachlieferung durch Sponsor innerhalb von < 12d an EK zusätzlich zu Teil II (zeitgleich mit Teil I, cc: an BOB) D26 - <D38 Gemeinsame Bewertung der Nachlieferung durch BOB und EK zu Teil I innerhalb von < 12 d Bewertung der Nachlieferung zu Teil II durch EK innerhalb von < 12 d <D38 Bei Konkordanz zu Teil I gleichlautender Bescheid aber durch jede Einrichtung gem. AMG/GCP-V getrennt mitgeteilt. EK fügt Prüferbewertung hinzu Bei Diskordanz zu Teil I getrennte Bescheide gem. AMG/GCP-V. EK fügt Prüferbewertung hinzu <D39 Mitteilung der BOB zur Einhaltung der Fristen in Validierung und Assessment Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 13

Teilnehmende Ethik- Kommissionen LÄK Baden-Württemberg Univ. Heidelberg ÄK Nordrhein LÄK Bayern LÄK Hessen Univ. Regensburg Univ. Bochum Univ. Jena LÄK Rheinland-Pfalz TU Dresden Univ. Kiel LÄK Sachsen Univ. Duisburg-Essen Univ. Köln LÄK Sachsen-Anhalt Univ. Erlangen-Nürnberg Univ. Magdeburg Univ. Tübingen Univ. Frankfurt LMU München ÄK Westfalen-Lippe/Univ. Münster Univ. Halle-Wittenberg TU München Univ. Würzburg Stand: 1.10.2015 Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 14

Sachstand zum Pilotprojekt Pilotprojekt am 1.10.2015 gestartet und auf allen drei Homepages publiziert Leitfaden für teilnehmende Sponsoren zum Download Derzeit noch keine Anfrage von Sponsoren eingegangen (1 Sponsor hat starkes Interesse bekundet) Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 15

Leitfaden für teilnehmende Sponsoren Auf den Homepages des Arbeitskreises und der Bundesoberbehörden Englische Übersetzung verfügbar Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 16

Weitere Informationen Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 17

Weiter Informationen Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung 6 Wissenschaftlicher Service Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Ansprechpartner Thomas Sudhop Thomas.Sudhop@bfarm.de www.bfarm.de Tel. +49 (0)228 99 307-3129 Fax +49 (0)228 99 307-3424 Thomas Sudhop Gemeinsames Pilotprojekt Klinische Prüfung 30.10.2015 Seite 19