Hausordnung ZINNOWWALD-GRUNDSCHULE. der. Zehlendorf. 27. Oktober Seite 1 von 5

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Transkript:

Hausordnung der ZINNOWWALD-GRUNDSCHULE Zehlendorf 27. Oktober 2010 Seite 1 von 5

Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Mütter und Väter sich wohl fühlen können. dass es fair zugeht. dass jeder sich geschützt fühlt. Dazu sind auf jeden Fall wichtig: Freundlichkeit und gegenseitiger Respekt zwischen allen, die am schulischen Leben beteiligt sind. ungestörtes Arbeiten während der Unterrichtszeit. eine gemeinsame Zeiteinteilung, damit es auch wirklich Zeit zum Spielen, zum Lernen und zum Ausruhen gibt. Regeln, die alle einhalten. Allgemeines Deshalb gelten die folgenden Regeln in unserer Schule und im Hort für alle: 1. Niemand darf einem anderen weh tun, beleidigen, ausgrenzen, ihm Angst machen... 2. Gefährliche Gegenstände, z. B. Messer, Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Laserlampen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. 3. Handys, MP3-Player u. ä. bleiben im Schulhaus und auf dem -gelände ausgeschaltet und in den Taschen. 4. Jeder achtet gemeinsames oder fremdes Eigentum und darf es nicht beschädigen, unerlaubt benutzen oder verstecken. 5. Wer etwas kaputt macht, muss dafür sorgen, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. Wer etwas mutwillig zerstört, muss den Schaden auch bezahlen wenn nötig, mit Hilfe der Erziehungsberechtigten. 6. Wer Wände, Türen, Fenster, Toiletten verschmutzt oder beschmiert, muss sie säubern oder die Reinigung bezahlen wenn nötig, mit Hilfe der Erziehungsberechtigten. 7. Papier und andere Abfälle werden getrennt entsorgt. Den Papiermüll bringen die Schüler(innen) in die entsprechende Tonne. 8. Energie ist kostbar; wir gehen mit Licht, Wärme und Wasser sparsam um. 9. Wer zur 1. Stunde kommt und nicht in der VHG angemeldet ist, darf ab 7.30 Uhr im Eingangsbereich (Aquarium bis Hausmeisterbüro) warten. Wer zur 2. Stunde kommt wartet dort bis 8.40 Uhr oder geht in die VHG. 10. Nach Unterrichtsschluss gehen die Schülerinnen und Schüler zügig entweder in die Räume der VHG oder in den Hort oder sie verlassen das Schulgelände. Wer Hort oder VHG besucht, geht nach der 4. Stunde auf den Hof. Die Klassenräume werden von der Lehrerin/dem Lehrer abgeschlossen. Ausnahme: Beginnt eine AG bis zu einer halben Stunde nach Unterrichtsende, dürfen die Teilnehmer(innen) diese Zeit ruhig im Eingangsbereich des Haupteingangs überbrücken. Seite 2 von 5

Im Schulhaus 1. Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. 2. Alle Schüler und Schülerinnen sind alt genug um den Weg zu ihren Klassen allein zu finden. 3. Jeder trägt durch sein Verhalten zu ungestörtem Lernen bei. 4. Alle vermeiden Krach im Gebäude. Auf dem Hof darf gerufen, getrampelt, gepfiffen, werden. 5. Jeder beachtet, dass Rennen, Herumtoben und Ball spielen ausschließlich Spiele für draußen sind. Im Gebäude gehen wir. 6. Roller, Inliner, Fahrräder und Skateboards dürfen im Schulhaus und auf dem gelände nicht benutzt werden. Roller und Fahrräder werden geschoben. 7. Einzelne oder Gruppen verlassen die Räume auch Garderoben, die sie genutzt haben, so, dass die nächsten, die diesen Raum betreten, nicht erst aufräumen und sauber machen müssen. 8. In allen Klassen- und Fachräumen werden am Ende eines Unterrichtstages alle Stühle hochgestellt, damit gefegt oder gewischt werden kann. 9. In den Räumen der Schulanfangsphase werden Hausschuhe getragen. In den anderen Klassenräumen gilt die Klassenregel. Musikräume, Computerräume und Bücherei dürfen nur mit Hausschuhen oder auf Socken betreten werden. Pausen 1. In den kleinen Pausen bereitet sich jeder im Klassenraum auf die kommende Stunde vor. 2. Damit alle frische Luft tanken können und in Bewegung kommen, gehen Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der 2. und 4. Stunde umgehend auf dem kürzesten Weg auf den Hof und denken rechtzeitig an alles, was sie in der Pause brauchen, z. B. ihre Jacke. Die Lehrkraft verlässt als letztes den Raum (Querlüftung). Ausnahmen: In der 1. großen Pause steht die Bücherei zum Lesen zur Verfügung. Welche Klassen die Bücherei in welcher Pause besuchen dürfen, ist in einem Plan geregelt. Die Kinder entscheiden zu Beginn der Pause, ob sie auf den Hof oder in die Bücherei gehen möchten. In der 2. großen Pause dürfen Kinder, die den Hort nicht besuchen, in der Mensa mittagessen. Außer in Regenpausen führt der Weg zur Mensa über den Hof. Nach dem Essen gehen die Kinder unverzüglich nach draußen. 3. Freilichttheater, Wäldchen und die bepflanzten Flächen gehören nicht zum Pausenbereich. 4. Auf dem Hof achtet jeder auf andere, damit alle ungestört spielen können. Besondere Rücksichtnahme erfordern Schulanfänger. 5. Für Ballspiele außer Basketball und natürlich Tischtennis dürfen generell nur Schaumstoffbälle benutzt werden. 6. Fußball darf in den wurzelfreien Bereichen gespielt werden. Die Benutzung des Fußballplatzes ist in einem Plan geregelt. 7. Wegen der Verletzungsgefahr ist das Werfen von Stö-cken, Schneebällen, Steinen, Sand, Kienäpfeln... nicht erlaubt. 8. Das Klettern ist nur auf den dafür vorgesehenen Geräten erlaubt. 9. Wer eine Auseinandersetzung nicht selbst klären kann, findet Hilfe bei der Aufsicht. Seite 3 von 5

10. Nach dem ersten Klingel- und Lichtzeichen zur Beendigung der Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf dem kürzesten Weg in ihre Klassenräume. Die Aufsicht öffnet rechtzeitig beide Flügel der Türen. 11. In einer Regenpause bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen. Aufsicht führen die Lehrerinnen und Lehrer, die zuvor in der Klasse Unterricht hatten. Aufgaben der 4. bis 5. Klassen 1. Die 4. Klassen übernehmen abwechselnd (s. Aushang) Hofdienst. Eimer und Zangen zum Säubern des Schulhofes in jeder 2. großen Pause erhalten sie beim Hausmeister. 2. Die 5. Klassen sind für das Ausleihen der Spielgeräte zuständig. In der Sporthalle 1. Die Lerngruppen der Schulanfangsphase werden von der Lehrkraft zum Sportunterricht abgeholt; die 3. bis 6. Klassen gehen allein zur Sporthalle. 2. Die Sporthalle darf erst betreten werden, wenn die Lehrkraft dazu auffordert. 3. Die Halle darf nur mit Hallenturnschuhen betreten werden. 4. Die Geräteräume sind für die Geräte, zum Turnen und Spielen sind die Hallenräume da. 5. Uhren und Schmuck dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden. Seite 4 von 5

Beispiele für Erziehungsmaßnahmen an der Zinnowwald-Grundschule 1. Ein klärendes Gespräch führen mit dem Schüler 1 allein, mit dem Schüler und den Erziehungsberechtigten, mit dem Schüler und seiner Klasse, um z. B. durch ein Rollenspiel gemeinsam Handlungsalternativen zu finden. Mit dem Schüler einen Vertrag schließen. 2. Mögliche Aktionen: den/die Betroffenen um Entschuldigung bitten Dies kann mündlich, schriftlich oder z. B. durch ein Bild erfolgen. Hilfeleistungen für die Gruppe oder einen Einzelnen übernehmen. Beispiele: Ein Schüler kann aufgefordert werden, einem anderen z. B. eine Woche lang verbindlich bei den Hausaufgaben zu helfen. Ein Schüler kann für eine Unterrichtstunde z. B. in eine andere Klasse abberufen werden, um dort zu helfen; den eigenen Unterrichtsstoff muss er nachholen. einen Schaden wieder gutmachen Beispiele: Ein Schüler muss ersetzen, was er beschädigt hat, reinigen - zur Not mit Hilfe der Erziehungsberechtigten - was er verschmutzt hat. jemanden finden, der hilft, eine Regel einzuhalten ein Plakat erstellen, das auf richtiges Verhalten hinweist einen Text mit folgendem Inhalt schreiben: 1. So habe ich mich verhalten:/ Das habe ich getan: 2. Diese Regel habe ich missachtet: 3. Folgendes werde ich in Zukunft tun: (Positiv formuliert, also nicht, was ich nicht tun werde!) Bei wiederholter Missachtung einer Regel der Bücherei kann ein Büchereiverbot für einen Tag, eine Woche, ausgesprochen werden. Wirft ein Kind z. B. mit Kienäpfeln, kann es aufgefordert werden, einen Sack voll zu sammeln. 1 Der Begriff Schüler wird geschlechtsneutral verwendet. Seite 5 von 5