ado - Jahresbericht 2015

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Transkript:

ado - Jahresbericht 2015 Aufgaben und Ziele des ado Aufgabe des Arbeitskreises der Opferhilfen in Deutschland e.v. (ado) ist es, gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen, die Menschen helfen, welche unmittelbar oder mittelbar Opfer einer Straftat geworden sind. Dabei wird insbesondere darauf hingewirkt, dass die Arbeit zugunsten von Kriminalitätsopfern den inhaltlichen und personellen Standards des ado entspricht. Der ado trägt dazu bei, dass zwischen den bundesweiten Opferhilfeeinrichtungen ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfindet und eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen, insbesondere der europäischen Vernetzung, gewährleistet wird. Die Beratung von Kriminalitätsopfern erfolgt mit dem Ziel, dass für die Belange der Opfer von Straftaten öffentlich Stellung bezogen wird, dies jedoch nicht zu Lasten der Täter erfolgt. Der ado ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher, professionell arbeitender Opferhilfeeinrichtungen. Die im ado vertretenen freien Trägervereine aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verfügten im Jahr 2015 über 48 Regionalbüros. Der ado vertritt 114 Hauptamtliche, 122 Ehrenamtliche und 314 Mitglieder. Der ado ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Gesamtverband und im Victim Support Europe. Struktur des ado Die Vertreter der Mitgliedsorganisationen treffen sich in der Mitgliederversammlung, mindestens einmal jährlich. Sie ist in der Regel dreitägig mit einem öffentlichen Fachtag verbunden. Zwischen den Mitgliederversammlungen tagt der Geschäftsführende Ausschuss (GA), dessen Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der GA soll die Sprecher des ado in ihrer Vorstandsarbeit unterstützen. Er bietet den Mitgliedern gleichzeitig die Möglichkeit, an der Verbandsarbeit teilzuhaben und die Planung und Entwicklung mitzugestalten.

Die Belange des ado unterstützt ein Beirat, besetzt mit ExpertInnen aus Wissenschaft und Politik. Ihm gehörten 2015 folgende Persönlichkeiten an: Dr. Michael Baurmann, Psychologe, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Volker Beck, Mitglied des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Mitglied des Deutschen Bundestages, Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD, Katharina Engel, Wiesbaden, Prof. Dr. Norbert Gurris, Katholische Fachhochschule, Berlin, Prof. Dr. jur. Ute Ingrid Haas, Kriminologin/Viktimologin, Braunschweig/Wolfenbüttel, Prof. Dr. Jutta Hartmann, Erziehungswissenschaftlerin, Berlin, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, Kriminologe, Göttingen, Prof. Gabriele Kawamura-Reindl, Kriminologin, Nürnberg, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, Kriminologe, Tübingen, Dr. Michael Kilchling, Wissenschaftlicher Referent, Freiburg, Prof. Dr. Gerd Ferdinand Kirchhoff, Kriminologe, Mönchengladbach, Prof. Dr. Klaus Sessar, Kriminologe, Hamburg, Dr. Wolfram Schädler, Rechtsanwalt, Wiesbaden Die Finanzierung der Arbeit des ado erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Geldbußen. Angesichts der dauerhaft angespannten Finanzlage ist der ado dringend auf Geldbußen und Spenden angewiesen. Der ado hat sich im Jahr 2015 schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befasst: 1. Weiterentwicklung des ado Zertifikatskurses an der Hochschule Alice Salomon Berlin 2. Neuordnung des sozialen Entschädigungsrechts (OEG) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3. Projekt ODABS der Kriminologischen Zentralstelle 4. Fachtagung der Opferhilfe Sachsen e.v. vom 22. bis 24. April 2015 in der Evangelischen Akademie Meißen 5. Fortbildung Professionelle Opferhilfe 6. Stellungnahme zum 3. Opferrechtsreformgesetz 7. Umsetzung der EU Opferschutzrichtlinie in nationales Recht 8. Teilnahme am Kongress Victims of Crime in Europe: The Future is now! am 13.und 14. Mai 2015 in Lissabon/Portugal 2

9. Teilnahme an der Mitgliederversammlung von Victim Support Europe am 15. Mai 2015 in Lissabon 10. Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMJ für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch 11. Fortschreibung der fachlichen ado Standards 12. Planung und Vorbereitung einer Fachtagung mit dem Titel Opferhilfe, Flucht und Zuwanderung wie gehen die Opferhilfen mit den neuen Aufgaben um? Zu 1. Der am 10. April 2015 begonnene und inzwischen achte Zertifikatskurs Fortbildung für Menschen, die professionell mit Opfern von Gewalttaten arbeiten ist im Dezember 2015 von allen Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen worden. Der Kurs war wieder ausgebucht. Das Zertifikat Fachberater/Fachberaterin für Opferhilfe ist um die Qualifikation für die psychosoziale Prozessbegleitung erweitert worden. Zu 2. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird seit längerer Zeit an einer Neugestaltung des Opferentschädigungsrechts gearbeitet. In diesem Zusammenhang haben so genannte Werkstattgespräche stattgefunden, in denen das Ministerium mit Fachverbänden, darunter dem ado, Wissenschaftlern und Praktikern neue Wege diskutiert und eine Reihe von Modellprojekten vorgestellt hatte. Nach Abschluss dieser Projekte hat das BMAS die Ergebnisse in einem weiteren Werkstattgespräch am 24. Februar 2015 präsentiert. Zu 3. Der ado war initiativ beteiligt an dem Projekt Atlas der Opferhilfen in Deutschland, der von der Kriminologischen Zentralstelle e.v. (KrimZ) in Wiesbaden erarbeitet und vorgestellt wurde. Das im Internet nach Eingabe eines Ortes unter ODABS erscheinende Verzeichnis der Opferhilfen wird stetig aktualisiert. 3

Zu 4. Der ado war Kooperationspartner der Opferhilfe Sachsen bei der Gestaltung der Fachtagung Menschen mit Behinderung als Betroffene von Gewaltstraftaten schutzlos, rechtlos, hilflos? in der Evangelischen Akademie in Meißen. Unterschiedliche Studien weisen deutlich darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer von psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt zu werden. In diesem Zusammenhang wurden Ansätze zu einer künftigen Gewaltprävention diskutiert. Zu 5. Auch im Jahr 2015 fand wieder eine Fortbildungsveranstaltung über professionelle Opferhilfe statt, und zwar in der Zeit vom 15. bis 17. Juni 2015 in der Tagungsstätte Kloster Höchst im Odenwald. Ziel der Fortbildung war es, Informationen und Techniken für einen angemessenen, an viktimologischen Grundsätzen ausgerichteten Umgang mit Menschen zu vermitteln, die Opfer von Straf- und Gewalttaten geworden sind. Hierzu zählen beispielsweise auch Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt. Es referierten Frau Dipl. Psych. Rosemarie Priet, Leiterin der Opferberatung Brandenburg in Potsdam, Frau Rechtsanwältin Kerstin Bartsch, Kiel, Frau Prof. Dr. Haas, Wolfenbüttel und Frau Katrin Auer, Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn. Zu 6. Das im Dezember 2015 vom Parlament beschlossene 3. Opferrechtsreformgesetz des BMJ bringt unter anderem als Neuregelung, dass es ab 1. Januar 2017 für bestimmte Opfergruppen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung gibt. Für diese Tätigkeit wurden in einer Arbeitsgruppe, welche von der Justizministerkonferenz der Länder einberufen worden war, Mindeststandards erarbeitet (unter Zugrundelegung bereits ausgearbeiteter Standards, z.b. der des ado) sowie Standards für die Weiterbildung. Welche Weiterbildungen anerkannt werden und wer psychosozial begleiten darf, ist den Ländern überlassen. Zu 7. Der ado befasste sich weiter mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten in nationales Recht durch Teilnahme an entsprechenden Arbeitskreisen. 4

Zu 8. Veranstalter des Kongresses war Victim Support Europe (VSE), unsere europäische Dachorganisation, in Zusammenarbeit mit Apoio à Vítima (APAV), unserer portugiesischen Schwesterorganisation, die dabei, ebenso wie VSE, zugleich ihr 25-jähriges Bestehen gefeiert hat. Der zweitägige Kongress fand in der Calouste Gulbenkian Foundation in Lissabon statt. Erschienen waren 290 Vertreter der europäischen Mitglieder, ferner Gastreferenten aus Kanada und Südkorea. Zu 9. Die Mitgliederversammlung von VSE fand am 15. Mai in der Zentrale der portugiesischen Bundes-Kriminalpolizei (Polícia Judiciária) in Lissabon statt. Sie wurde von den Vizepräsidenten Helgard van Hüllen vom Weißen Ring und Joao Lázaro geleitet. Präsident David McKenna wird sich aus Gesundheitsgründen nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Es wurden überwiegend Haushalts- und Finanzfragen erörtert. Neuwahlen standen nicht an. Als neue Mitglieder wurden AdVIC (Irland steht Angehörigen nach Tötungsdelikten bei) und ACTEDO (Rumänien allgemeine Opfer- und Zeugenhilfe) einstimmig aufgenommen. Das russische VSE-Mitglied SOPROTVLENIE gab durch Olga Kostina einen Bericht über die Schwierigkeiten, in denen sich eine NGO-Opferhilfseinrichtung in Russland gegenübersieht, einem Land, in dem Opferwerden als Schwäche und häusliche Gewalt als weitgehend normal gelten. Zu 10. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit der Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt, der nach längerer Prüfung vom Bundeskabinettbeschlossen worden ist. Es geht im Wesentlichen um eine Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes nach 177 StGB, der gegenwärtig nur erfüllt ist, wenn der Täter bestimmte Gewaltformen angewendet hat. In der Praxis hat sich die Ausgestaltung dieser Vorschrift als zu eng erwiesen, weil es Situationen gibt, in denen die sexuelle Selbstbestimmung bereits verletzt wird, wenn ohne Anwendung der nach 177 StGB erforderlichen direkten Gewalt das Opfer für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Diejenigen strafwürdigen Handlungen, die gegenwärtig nicht unter 177 StGB fallen, sollen tatbestandlich neu gefasst und in den Missbrauchstatbestand des 179 StGB einbezogen werden. 5

Der ado hat die vorgeschlagenen Gesetzesänderung als Übergangslösung vorsichtig begrüßt, sich indes der allgemeinen Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des Sexualstrafrechts nach der Leitlinie Nein heißt Nein angeschlossen. Zu 11. Der ado hat eine Arbeitsgruppe zur Fortschreibung seiner fachlichen Standards gebildet. Es soll eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Standards erfolgen. Die Arbeiten haben begonnen und sind noch nicht abgeschlossen. Zu 12. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik begann der ado mit den Planungen für eine größere Fachtagung, in der die Erfahrungen der Opferhilfeeinrichtungen im Umgang mit insbesondere traumatisierten Flüchtlingen untersucht und diskutiert werden sollen. Die Tagung wird in der Evangelischen Akademie in Hofgeismar (Nordhessen) stattfinden. Termine und weitere Einzelheiten werden noch mitgeteilt. Im Übrigen: Der ado hat auch wieder, wie in den Jahren zuvor, am Neujahrsempfang des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz im Bundesministerium in Berlin teilgenommen. Der Empfang hat am 28. Januar 2015 stattgefunden. 6