Schwerpunkt III: Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

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Transkript:

Schwerpunkt III: Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht Kernveranstaltungen Ergänzungsveranstaltungen u.a. deutschsprachig englischsprachig 3./4. Semester (WiSe oder SoSe) Optional: Propädeutisches Seminar zum Bank- und Kapitalmarktrecht Juristische Arbeitstechnik (Möllers) 5. Semester (WiSe) Einführung in das Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht (Röver/Früh) Deutsches und Europäisches Kapitalmarktrecht (Möllers) Compliance I (Leisch) Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge (Seitz/Knapp) GmbH- und Aktienrecht (Kort) Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Kloyer) Privatversicherungsrecht I (Dageförde) 6. Semester (SoSe) Unternehmenskauf und finanzierung sowie aktuelle Entwicklungen des Bankrechts (Röver/Früh) European Company Law Englisch (Möllers) Compliance II (Leisch) Umwandlungsund Konzernrecht (Herfs) Fallübungen zum Kapitalgesellschaftsrecht (Kloyer) Joint Seminar on Capital Markets Law and Legal Methodology (Möllers/Wendel/N.N.) Deutsch Englisch Privatversicherungsrecht II (Dageförde) 7. Semester (WiSe) Allgemeines Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Möllers) Optional: Praxisbezug (für alle Semester) Praktikerreihe Praktika

Propädeutisches Seminar im Bank- und Kapitalmarktrecht Das propädeutische Seminar richtet sich an interessierte Studierende im 2. - 4. Semester. Es dient der Vorbereitung auf das Schwerpunktseminar, welches in die Examensnote mit einfließt. Die Studierenden können sich so bereits in einem frühen Stadium des Studiums mit der juristischen Arbeitstechnik und den einschlägigen Zitierregeln vertraut machen und ihre in der Arbeitstechnik erworbenen Kenntnisse einüben und vertiefen. Daneben beschäftigen sich die Studierenden auch bereits thematisch mit den Basics des Bank-, Kapitalmarktund Europarechtrechts. Die Seminarthemen behandeln Fälle, die auf dem allgemeinen Zivilrecht basieren und daher auch für Studierende in den Anfangssemstern ohne vertiefte Kenntnisse des Bank- und Kapitalmarktrechts zu bearbeiten sind. Das propädeutische Seminar im Bank- und Kapitalmarktrecht ist somit eine ideale Vorbereitung auf den Schwerpunkt III, da die Studenten im späteren Schwerpunktseminar mit den Zitierregeln bereits so vertraut sind, dass sie sich im Schwerpunktseminar auf die inhaltliche Komponente konzentrieren können. Es empfiehlt sich zuvor die Veranstaltung Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten bei Prof. Möllers zu besuchen.

Einführung in das Bank-, Kapitalmarkt- und Kreditsicherungsrecht (Röver/Früh) In einem ersten Teil "Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht" lernen die Studierenden die Rechtsquellen und den Aufbau des Bankrechts kennen. Sie kennen die Tätigkeitgebiete einer Bank und analysieren und bewerten den Aufbau der Bankenaufsicht in Europa und Deutschland. Mit einem Grundverständnis zu den Regelungen des KWG sind sie in der Lage die Vorschriften zu bankrechtlichen Verträgen, insbesondere über Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Girokonto- und Zahlungsdiensteverträgen anzuwenden. Der zweite Teil baut auf Kenntnissen des allgemeinen Sachenrechts auf und vertieft diese im Bereich des Kreditvertrags- und des Kreditsicherungsrechts. Die Studierenden erhalten eine Übersicht über verschiedene rechtliche Möglichkeiten der Kreditsicherung. Sie kennen die Entstehung von Kreditsicherheiten, ihre Übertragung und Verwertung in und außerhalb der Zwangsvollstreckung bzw. Insolvenz des Kreditnehmers. Die Studierenden sind in der Lage, mit den rechtlichen Regelungen des Kreditsicherungsrechts umzugehen und Fallgestaltungen aus dem Rechtsgebiet selbständig rechtlich angemessen zu würdigen.

Deutsches und Europäisches Kapitalmarktrecht (Möllers) Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden ein vertieftes Verständnis des Europäischen Kapitalmarktrechts zu vermitteln. Da das Kapitalmarktrecht heutzutage weltweit eine große Rolle spielt, ist es für den wirtschaftlich orientierten Studierenden von großem Vorteil, die Begrifflichkeiten und strukturellen Grundlagen zu erlernen und anzuwenden. Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls besitzen die Studierenden einen umfassenden Überblick über den Umgang mit den wesentlichen Regelungen des Kapitalmarktrechts und den zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Aspekten. Durch die Bearbeitung und Diskussion von Fällen in der Vorlesung erlangen sie die Fähigkeit, ihr erlerntes Wissen gleich anzuwenden und so kapitalmarktrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen.

Fallübungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Kloyer) Die Fallübungen zum Kapitalmarktrecht vermitteln den Studierenden einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich der Kapitalmarkt bewegt. Dabei werden insbesondere die Bereiche des Börsenrechts, des Wertpapierhandels- und prospektrechts anhand richtungsweisender Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung gemeinsam hinterfragt und strukturiert erschlossen. Aber auch Randbereiche wie die allgemeine Prospekthaftung kommen zur Sprache.

GmbH- und Aktienrecht (Kort) Gegenstand der Vorlesung ist das Recht der Aktiengesellschaft und das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Behandelt werden die Wahl der Rechtsform, die Gründung der Gesellschaft, die Mitgliedschaft in der Gesellschaft sowie die Organisationsstruktur der Gesellschaft mit besonderem Augenmerk auf die Kompetenzen der jeweiligen Organe. Nach Teilnahme an der Veranstaltung sind die Studierenden in der Lage das Wesen einer AG und einer GmbH zu verstehen, die beiden Rechtsformen zu unterscheiden sowie entsprechende Fallgestaltungen rechtlich zu bewerten.

Unternehmenskauf und finanzierung sowie aktuelle Entwicklungen des Bankrechts (Röver/Früh) Durch die Vertiefungsveranstaltung erlangen die Studierenden ein fundiertes Verständnis des Bank- und Kreditsicherungsrechts. Anhand der AGB-Banken lernen sie sowohl alle typischen Geschäftsarten als auch besonders praxisrelevante und aktuelle Themen des sog. Commercial Banking kennen und vertiefen die klassischen Themen in einer Bankgeschäftsverbindung. Darüber hinaus werden das Ombudsmannverfahren und die Einlagensicherung besprochen. Durch Bearbeitung und Diskussion von Fällen erlangen die Studierenden die Fähigkeit, das erlernte Wissen anzuwenden und bank- und kreditsicherungsrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen.

European Company Law (Möllers) (Europäisches Kapitalgesellschaftsrecht) Die englischsprachige Veranstaltung vermittelt den Studierenden ein vertieftes Verständnis des deutschen und europäischen Kapitalgesellschaftsrechts. Ziel der Veranstaltung ist, den Studierenden einen Überblick über die einschlägigen europäischen Richtlinien und deren Umsetzung in das nationale Recht zu geben. Die Studierende erlernen daneben die Begrifflichkeiten und die strukturellen Grundlagen der verschiedenen Kapitalgesellschaften. Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls besitzen die Studierenden einen umfassenden Überblick über den Umgang mit den wesentlichen nationalen Normen, den europäischen Regelungen sowie den zugrundeliegenden wirtschaftspolitischen Aspekten. Vertieft werden diese Kenntnisse durch eine zusätzliche Blockveranstaltung, in der die Bearbeitung und Diskussion von Fällen im Vordergrund steht. So erlangen die Studierende die Fähigkeit, ihr erlerntes Wissen unmittelbar anzuwenden und gesellschaftsrechtliche Fallgestaltungen eigenständig zu lösen. Die Veranstaltung findet verblockt in den letzten sechs Wochen des Sommersemesters im Rahmen des Summer Program statt.

Fallübungen zum Kapitalgesellschaftsrecht (Kloyer) Ziel dieser Vertiefungsveranstaltung ist es, den Studierenden anhand der Analyse wegweisender Entscheidungen aus der deutschen und europäischen Rechtsprechung das eigenständige Bearbeiten von gesellschaftsrechtlichen Fällen nahzubringen.

Joint Seminar on Capital Markets Law and Legal Methodology (Möllers/Wendel/N.N.) Das Schwerpunktseminar Capital Markets Law and Legal Methodology findet im Sommersemester statt und richtet sich an Studierende der Schwerpunkte I, II und III sowie an Teilnehmer des Augsburg Summer Program. Das besondere Seminar richtet sich sowohl an deutsche als auch an ausländische Studierende aus allen Ländern und eröffnet damit eine rechtsvergleichende Perspektive. Die Studierenden können sich untereinander über die verschiedenen Rechtsordnungen austauschen und erlangen so einen Blick über den Tellerrand hinaus. Ein Austausch findet aber nicht nur zwischen den Studierenden statt, sondern auch mit den Professoren. Das Seminar wird jedes Jahr von Prof. Möllers und Prof. Wendel von der Pepperdine University in Malibu, USA, betreut. Der Forschungsschwerpunkt von Prof. Wendel liegt in dem interessanten Gebiet der Ökonomischen Analyse des Rechts. Dazu kommt jedes Jahr noch ein/e weitere/r Professor/in, die/der im Rahmen des Augsburg Summer Program zu Gast ist. Die Themenstellung beinhaltet allgemeine aktuelle Themen aus den Bereichen Kapitalmarkt und Investmentrecht sowie Themen, die sich mit der Methodenlehre und der ökonomischen Analyse des Rechts beschäftigen. Das Seminar findet jedes Jahr an einem Wochenende im Juli auf der schönen Insel Frauenchiemsee statt. Die Seminararbeiten sind in einem 20-minütigen Vortrag in englischer Sprache zu präsentieren. Auch die anschließende Diskussion findet in englischer Sprache statt. Die schriftliche Seminararbeit kann dagegen von den deutschen Studierenden auch in deutscher Sprache verfasst werden. Neben den Präsentationen und Diskussionen bleibt außerdem noch genug Zeit, um die Insel bei einem Spaziergang zu erkunden, den Chiemsee zu genießen oder im Klosterwirt zu schlemmen und den Abend mit interessanten Gesprächen ausklingen zu lassen. Als Vorbereitung auf das Schwerpunktseminar bietet es sich an, die Veranstaltung Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten zu besuchen sowie an dem propädeutischen Seminar im Bank- und Kapitalmarktrecht teilzunehmen.

Allgemeines Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Möllers) Im Wintersemester findet ein allgemeines Schwerpunktseminar mit aktuellen gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen statt. So können beispielsweise verschiedene Richtlinien und neue Gesetzesvorhaben wie die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) Seminarthemen liefern. Aber auch aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich des Wertpapierhandelsgesetzbuches oder der Anlageberatung können in einem Seminar aufgearbeitet werden. Der Besprechungstermin mit Themenvergabe findet in der Regel bereits zum Ende des Sommersemesters statt, so dass die Seminararbeit während den Semesterferien erstellt werden kann. Die Präsentationen werden dann verblockt im darauffolgenden Wintersemester gehalten. Aktuell findet das Seminar als interdisziplinäres Seminar in Zusammenarbeit mit Prof. Wilkens von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät statt und beschäftigt sich mit fächerübergreifenden Themenstellungen aus dem Bereich des Investmentrechts. Es erfolgt aktuell in Kooperation Dr. Andreas Kloyer, Partner der Kanzlei Luther in München. Dr. Kloyer ist auf die Gebiete Investmentrecht und Kapitalgesellschaftsrecht spezialisiert. Dadurch wird zusätzlich auch ein praktischer Bezug hergestellt. Die Seminararbeiten sind in deutscher Sprache zu verfassen und werden in den Kanzleiräumen in München präsentiert. Neben den Präsentationen und Diskussionen bleibt außerdem noch ausreichend Zeit, um Kontakte zu knüpfen und interessante Gespräche mit Anwälten aus der Praxis zu führen. Als Vorbereitung auf das Schwerpunktseminar bietet es sich an, die Veranstaltung Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten zu besuchen sowie an dem propädeutischen Seminar im Bank- und Kapitalmarktrecht teilzunehmen.

Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge (Seitz/Knapp) In einem ersten allgemeinen Teil soll der Blick von der ex-post-betrachtung von Verträgen, wie er die Schuldrechtsvorlesung dominiert, auf die ex-ante-betrachtung des Vertragsgestalters erweitert werden. Dabei werden die einschlägigen zivilrechtlichen Fragestellungen sowohl theoretisch beleuchtet als auch anhand praktischer Fälle dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der ökonomischen Analyse vertragsgestalterischer Probleme. Im zweiten Teil wird die Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht in den Blick genommen. Dort gibt es viele Regelungen dispositiver Art, d. h. sie können zwischen den Parteien frei vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Regelungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts, aber auch im Bereich der Kapitalgesellschaften, dort vor allem bei der GmbH. Nach Absolvierung des Moduls besitzen die Studierenden einen Überblick über die wichtigsten in einem Gesellschaftsvertrag zu regelnden Fragen und erkennen die Bedeutung klarstellender Regelungen. Durch die Bearbeitung von Fallstudien, insbesondere zum Ablauf eines Unternehmenskaufs, lernen die Studierenden die praktische Anwendung der in der Vorlesung behandelten Inhalte und erlangen die Fähigkeit, entsprechende vertragliche Gestaltungen in der Verhandlungspraxis umzusetzen.

Privatversicherungsrecht I und II (Dageförde) Die Vorlesung vermittelt eine Einführung in die Grundlagen des Versicherungsvertrages und macht die Studierenden mit dem aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Beteiligten vertraut. Die Studierenden lernen die Besonderheiten dieses Vertragstyps im Hinblick auf Abschluss und Durchführung kennen. Im Fokus der Veranstaltung steht der Lebensversicherungsvertrag, dessen Inhalt auch maßgeblich von aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist.

Umwandlungs- und Konzernrecht (Herfs) Der Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf dem Konzern- und Umwandlungsrecht der Aktiengesellschaft. Die Studierenden kennen die wesentlichen Definitionen des Konzernrechts und deren Bedeutung für andere Rechtsgebiete und können die wichtigsten Grundprinzipien bei der Lösung kleinerer Fälle anwesen. Darüber hinaus werden die Mechanismen der Konzernbildungskontrolle und der Squeeze-out als letzte Stufe der Konzernierung vorgestellt. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Konzernrecht der AG und der GmbH sowie die Grundprinzipien der Mitbestimmung im Konzern sind den Studierenden geläufig. Im Umwandlungsrecht sind die Gesetzessystematik, insbesondere das Baukastenprinzip des Umwandlungsgesetzes und die wichtigsten Formen der Umwandlung (Verschmelzung, Ausgliederung/ Abspaltung und Formwechsel) Gegenstand der Vorlesung. Die Studenten lernen den Ablauf der wichtigsten Umwandlungsmaßnahmen, ihre Voraussetzungen und Rechtfolgen kennen und anwenden. Weiterer Schwerpunkt ist der Rechtsschutz bei Umwandlungsmaßnahmen (Freigabeverfahren, Anfechtungsklagen und Spruchverfahren).

Compliance I und II (Leisch) Nach Teilnahme am ersten Teil der Veranstaltung (im WS) sind die Studierenden in der Lage, die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Corporate Compliance zu verstehen. Sie besitzen einen Überblick über die Hauptgebiete der Compliance. Sie kennen die Grundanforderungen an eine Compliance-Organisation und sind in der Lage, bestehende Compliance-Organisationen auf ihre Tauglichkeit zu analysieren. Durch entsprechende praktische Übungen lernen die Studierenden die Anwendung des Erlernten, insbesondere die Planung der Einführung einer Compliance-Organisation im Unternehmen. Nach Teilnahme am zweiten Teil der Veranstaltung (nach dem SS) verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse der Anti-Korruptions-Compliance, der Kartellrechts-Compliance sowie der Struktur einer Compliance-Organisation. Sie sind in der Lage, Compliance-Richtlinien zu entwerfen und verstehen die wesentlichen rechtlichen Aspekte von internen Untersuchungen. Daneben sind die Studierenden in der Lage, Compliance-Risiken von Geschäftspartnern zu analysieren. Schließlich haben Sie nach Besuch der Veranstaltung auch einen Überblick über Compliance-Aspekte in M&A-Transaktionen gewonnen. Die Veranstaltung wird jeweils zum Ende des WS/SS verblockt angeboten. Das Modul beginnt im Wintersemester. Die Klausur schließt das Modul als Modulprüfung ab und umfasst daher beide Teile der Veranstaltung. Das Klausurangebot im Wintersemester stellt die Wiederholungsprüfung dar.

Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten (Möllers) Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden ihr Studium zu erleichtern und ihnen aufzuzeigen, wie sie ihr Studium erfolgreich meistern können. Bereits zu Beginn lernen die Studierenden das eigentliche Lernen sowie das wissenschaftliche Arbeiten. Dabei widmet sich die Veranstaltung allgemeinen juristischen Grundtechniken wie der Falllösung, der juristischen Argumentation und dem juristischen (Schreib-)Stil. Darüber hinaus lernen die Studierenden, wie sie erfolgreich Klausuren schreiben und wissenschaftliche Texte wie Hausund Seminararbeiten verfassen. Neben den unterschiedlichen Recherchemöglichkeiten in der Bibliothek, in juristischen Datenbanken und dem Internet lernen die Studierenden auch, wie sie Texte und Quellenangaben in ihren Arbeiten zitieren. Die Veranstaltung sollten die Studierenden möglichst vor dem propädeutischen Seminar besuchen, um die dort erlernten Techniken gleich in die Praxis umzusetzen. Im Schwerpunktseminar ist die juristische Recherche und Zitierweise durch Hausarbeiten und das propädeutische Seminar idealerweise bereits so verinnerlicht, dass sich die Studierenden ganz auf den inhaltlichen Aspekt der Arbeit konzentrieren können. Die Veranstaltung findet verblockt in den ersten neun Wochen des Wintersemesters statt und schließt mit einem Rednerwettstreit. Als vertiefende Lektüre wird das Werk Thomas M.J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl. München 2016 empfohlen.

Praktikerreihe Im Rahmen der Praktikerreihe besuchen namhafte Kanzleien die Augsburger Universität. In spannenden Praxisvorträgen gewähren die Kanzleien interessierten Studierenden, Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern einen spannenden Einblick in die Praxis. Im Anschluss an die Vorträge findet nach Anmeldung in der Regel ein gemeinsames Abendessen mit Partnern und Anwälten der jeweiligen Kanzlei statt, bei dem in lockerer Atmosphäre und bei hervorragendem Essen über den Kanzleialltag, Praktikumsmöglichkeiten und die Karrierechancen diskutiert werden kann. Erste Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern können so spielerisch und leicht geknüpft werden. Im akademischen Jahr 2013/14 waren die Kanzleien Bird & Bird, Hengeler Mueller, Freshfields, Luther, Noerr, Sonntag & Partner sowie Weil, Gotshal & Manges an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg zu Gast. Die Praktikerreihe verteilt sich über das gesamte Jahr, wobei der Großteil der Veranstaltungen im Rahmen des Summer Program in den letzten sechs Wochen des Sommersemesters stattfindet. Über anstehende Termine informieren können sich die Studenten über Aushänge an der Universität oder über Aktuellmeldungen auf der Homepage von Prof. Möllers.