Vollzug der EnEV 009 in Bayern (ZVEnEV) Dr. Thomas Hils, öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik www.hils-consult.de Stichworte: Was ist die ZVEnEV eigentlich...? Welche Fassung ist derzeit gültig...? Welche wesentlichen Änderungen sind vorgesehen... BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 1
Gliederung I. Vollzug der EnEV - Grundsätzliche Situation - bauaufsichtliche Prüfung - Prüfungs- und Überwachungsumfang II. III. Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zur EnEV (ZVEnEV) - derzeitige Fassung Jan. 00 zul. geänd. im Feb. 008 - Entwurf 009 Zusammenfassung und Ausblick, Diskussion BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils
I. Vollzug der EnEV - Grundsätzliche Situation Ausgangssituation: zunehmender Rückzug des Staates aus der bauaufsichtlichen Prüfung vor dem Hintergrund einer vermehrten Privatisierung hoheitlicher Aufgaben -> mehr Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten erforderlich Konsequenz 1: div. bautechnische Nachweise (Nachweis d. energiesparenden Wärmeschutzes) sind nicht mehr bei der Baueingabe vorzulegen Der Bauherr ist jedoch dafür verantwortlich, dass sie erstellt werden und ggf. vorgelegt werden können Konsequenz : zur Reduzierung des staatlichen Prüfungs- und Überwachungsaufwands erfolgt eine Übertragung bestimmter Aufgaben auf private Sachverständige BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 3
I. Vollzug der EnEV - Grundsätzliche Situation Vor dem Hintergrund der EnEV 00 hat Bayern die Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zur EnEV (ZVEnEV) erlassen die derzeit in der geänderten Fassung vom 1.0.008 gültig ist. [Quelle: www.gesetze.bayern.de] BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 4
II. Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zur EnEV (ZVEnEV) ZVEnEV 00 i.d. Fass. vom 1.0.008 1 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse Sachverständige 3 Austausch und Inbetriebnahme von Heizkesseln, Anlagenausstattung von Zentralheizungen und Warmwasseranlagen 4 Unternehmererklärung zu Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung 5 Unternehmererklärung zu Änderungen von Außenbauteilen 6 Energienachweis und Energieausweis für zu errichtende Gebäude 7 Verwendbarkeitsnachweise 8 Ausnahmen 9 Befreiungen 10 Verweisungen 11 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten [Quelle: ZVEnEV 00] BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 5
II. EnEV 009 - ZVEnEV Entwurf 009 Vor dem Hintergrund der EnEV 009 muss auch die Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zur EnEV (ZVEnEV) novelliert werden, da die EnEV übergeordnet auf Bundesebene verschiedene Aspekte zur Umsetzung regelt, die bislang von den Ländern geregelt wurden Dies betrifft insbesondere bei der ZVEnEV: 3 Austausch und Inbetriebnahme Heizkessel 4 Unternehmererklärung zu Anlagentechnik (H, K, RLT, TWW) 5 Unternehmererklärung zu Änderung von Außenbauteile 6 Ausstellungsberechtigung Energieausweise BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 6
Künftig: II. EnEV 009 - ZVEnEV Entwurf 009 1: Zuständigkeit für Vollzug EnEV : Sachverständige 3: Austausch und Inbetriebnahme Heizkessel 4: Unternehmererklärung zu Anlagentechnik (H, K, RLT, TWW) 5: Unternehmererklärung zu Änderung von Außenbauteile Untere Bauaufsichtbehörde (im Regelfall) - Anpassung an EU- Dienstleistungsrichtlinie - Listenführung durch Kammern -> Bezirkskaminkehrermeister im Rahmen Feuerstättenschau -> Anpassung an Formulierung in EnEV 09 6: Ausstellungsberechtigung Energieausweise -> Erweiterung auf Sachverständige nach Abs. 1 ZVEnEV entfällt aufgrund bundesrechtlichen Regelung der EnEV 09 BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 7
Künftig: II. EnEV 009 - ZVEnEV Entwurf 009 8 : Ausnahmen nach 4 EnEV 9 : Befreiungen nach 5 EnEV - Baudenkmäler: -> untere Denkmalbehörde - Ersatzmaßnahmen mit denen Ziele der EnEV erreicht werden: -> Sachverständiger nach ZVEnEV bescheinigt - bei unbilliger Härte durch unangemessenen Aufwand: -> Sachverständiger nach ZVEnEV bescheinigt - bei unbilliger Härte in gestattungspflichtigen Vorhaben entscheidet untere Bauaufsichtsbehörde nach Ermessen BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 8
Zusammenfassung - Ausblick Die vermehrte Verlagerung und Privatisierung hoheitlicher Aufgaben erfordert mehr Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten zur Reduzierung des staatlichen Prüfungs- und Überwachungsaufwands erfolgt eine Übertragung bestimmter Aufgaben auf private Sachverständige ZVEnEV regelt Details zur Umsetzung z.b. im Hinblick auf Ausnahmen, Befreiungen und insbesondere bzgl. der Sachverständigen die diese erteilen ZVEnEV 009 muss bzgl. an EnEV 009 angepasst werden, da EnEV mehr auf Bundesebene regelt als bisher Derzeit ZVEnEV 009 nur im Entwurf, d.h. urspr. Fassung von 00/008 unverändert gültig Keine grundlegenden Veränderungen zu erwarten BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 9
Zusammenfassung - Ausblick Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BKM, Infoveranstaltung 14.10.010 Dr. Thomas Hils 10