Besteuerung von Wohnbaugenossenschaften im. Kanton Basel-Landschaft. Peter B. Nefzger Vorsteher der Steuerverwaltung BL Peter B.

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Transkript:

Besteuerung von Wohnbaugenossenschaften im 1 Vorsteher der BL

Gesetzliche Grundlage 52 Steuergesetz BL 1 Der Ertrags- und Kapitalsteuer der juristischen Personen unterliegen a. die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften; b. Ordentliche Besteuerung von Wohnbaugenossenschaften (WBG) Folie 2

Steuerbefreiung von WBG StGE BL Nr. 510 09 36 vom 20.11.2009 Steuerbefreiung der Genossenschaft, sofern ausschliesslich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, d.h. wenn auf Dauer Opfer zugunsten der Allgemeinheit erbracht werden, indem stark vergünstigte Mieten verlangt werden. Dabei darf es sich nicht um eine Selbsthilfe der Genossenschafter handeln, wie dies in den meisten Fällen zutrifft, beispielsweise durch Verzinsung der Anteilscheine und/oder die Mieter sind zugleich auch Genossenschafter. Der aktuelle Mieterspiegel muss deshalb ausweisen, dass alle oder zumindest die überwiegende Mehrheit der Mieter nicht Genossenschafter sind. Steuerbefreiung nur in ganz seltenen Fällen Folie 3

Grundsätze der Besteuerung Ermittlung des steuerbaren Gewinns und Kapitals auf Basis des handelsrechtlichen Abschlusses Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften wie Steuerlich anerkannte Abschreibungssätze Steuerliche anerkannte Rückstellungen für entstandene Verpflichtungen in noch unbestimmter Höhe oder unmittelbar drohende Verlustrisiken Verlustvortrag aus 7 vorangegangenen Geschäftsjahren etc. Folie 4

Folie 5

Folie 6

Rückstellungen (1) Prozessrückstellungen Steuern Haftpflichtverpflichtungen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) bis maximal zum Fünffachen eines Jahresbeitrags etc. Folie 7

Rückstellungen (2) Rückstellungen für Grossreparaturen und Renovationen Geplante Renovationsprojekte der nächsten fünf Jahre Nachweis der Projekte Verteilung des Aufwands auf mehrere Jahre Folie 8

Gewinnsteuerbelastung in BL Minimum Maximum Direkte Bundessteuer 8,5 % 8,5 % Kantonale/kommunale Steuern Staatssteuer bis 100'000 Gewinn 6 % Staatssteuer für Gewinn > 100'000 12 % Gemeindesteuer 2 5 % Kirchensteuer 0,3 0,6 % 8,3 % 17,6 % Steuersatz auf dem Gewinn nach Steuern 16,8 % 26,1 % Steuersatz auf dem Gewinn vor Steuern 14,4 % 20,7 % Folie 9

Kapitalsteuerbelastung in BL Minimum Maximum Direkte Bundessteuer --- --- Kantonale/kommunale Steuern Staatssteuer 0,1 % 0,1 % Gemeindesteuer 0,175 % 0,275 % Kirchensteuer 0,005 % 0,005 % Steuersatz total 0,28 % 0,38 % Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer beim Staat Folie 10

Muster WBG, Aesch Steuerberechnung Steuerbarer Gewinn Steuerbares Kapital 80'000.00 1'000'000.00 Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern Gewinnsteuer Staat 80'000.00 6,000 % 4'800.00 Kapitalsteuer Staat 1'000'000.00 1,000 1'000.00 Anrechnung Kapitalsteuer Total Staatssteuer -1'000.00 4'800.00 Gewinnsteuer Gemeinde 80'000.00 4,900 % 3'920.00 Kapitalsteuer Gemeinde 1'000'000.00 0,275 % 2'750.00 Kirchensteuer 4'800.00 5,000 % 240.00 Total Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 11'710.00 Direkte Bundessteuer Gewinnsteuer 80'000.00 8,500 % 6'800.00 Total Steuerschuld 18'510.00 Folie 11

Immobiliensteuern (1) Grundstückgewinnsteuer bei Liegenschaftsverkäufen Steuersatz von 3 bis 25 % (ab CHF 120'000) Indexierung der Gestehungskosten Verrechnung mit Betriebsverlusten Folie 12

Immobiliensteuern (2) Handänderungssteuer bei Liegenschaftstransaktionen Je 1,25 % für Veräusserer und Erwerber Steuerbefreiung bei Verkauf an WBG, sofern das erworbene Grundstück innert zweier Jahre gemeinnützigem sozialem Wohnungsbau zugeführt wird. Folie 13

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