Ausbildung im Landgerichtbezirk Flensburg

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Transkript:

Ausbildung im Landgerichtbezirk Flensburg I. Nützliche Informationsquellen, wenn Sie die Ausbildung als Referendarin oder Referendar am Landgericht Flensburg antreten möchten: - Bewerbungsformulare, Informationen und gesetzliche Grundlagen auch zu Ausbildungsinhalten in der Referendarausbildung homepage OLG Schleswig - Prüfungsrelevante Informationen und Unterlagen zum 2. Staatsexamen des Gemeinsamen Prüfungsamtes (GPA) der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen in Hamburg homepage OLG Hamburg - Bezirksübergreifende Information durch den Referendarrat Schleswig-Holstein homepagereferendarrat SH - Informationsblatt für Referendare am Landgericht Flensburg zu Urlaub, Krankheit etc. homepage LG Flensburg - Erfahrungsbericht Referendar am Nordpol homepage LG Flensburg Beachten Sie: Einstellungstermine im Landgerichtsbezirk Flensburg durch das OLG am 01.02. / 01.06. und 01.10. eines Jahres II. Vorstellung des Landgerichtsbezirks Der Landgerichtsbezirk Flensburg verfügt über folgende Ausbildungsstellen für das Referendariat: - Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg - Landgericht Flensburg mit z.zt. 9 Zivilkammern (davon 1 Kammer für Handelsachen) mit teilweiser Sonderzuständigkeit nach örtlicher Gesichtspunkten bzw. Katalog gemäß 348 Abs.2 ZPO 2 großen Strafkammern und 1 kleine Strafkammer - Amtsgerichte des Bezirks Amtsgericht Schleswig Amtsgericht Flensburg Amtsgericht Husum Amtsgericht Niebüll Sodann stehen Ihnen zahlreiche Angebote für die Zuweisung in die Verwaltungsstation und Rechtsanwaltsstation im Bezirk zur Verfügung. Diese sind einzusehen in der Bibliothek des Landgericht bzw. schwarzes Brett vor den Unterrichtsräumen des Landgerichts (Raum U 01/02). Für die Verwaltungsstation liegt zudem bei dem OLG und

dem Innenministerium eine Liste von Stationsangeboten der Kommunen vor, nachzulesen auf deren homepages. Darüber hinaus führt der Referendarrat auf seiner homepage eine Liste von ausbildenden Rechtsanwälten. Die Bibliothek des Landgerichts hat einen ansehnlichen Fundus an aktueller Ausbildungsliteratur. Ausleihe mit Ausnahme der Präsenzbibliothek ist problemlos möglich. Auch stehen Ihnen dort Arbeitsplätze sowie ein Internetzugang mit Drucker zur Verfügung. Angebote außerhalb der Ausbildung werden von den Referendaren organisiert, u.a. Stammtisch und Sportgruppe. Legendär zudem die Referendarweihnachtskneipe, ein jährliches Muss für jetzige und ehemalige Angehörige der Juristenfamilie aus Flensburg am Freitag vor dem 1. Advent! III. Ablauf des Referendariats 1. Pflichtstation (Strafsachen, 3,5 Monate) Die Ausbildung erfolgt regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Flensburg, bei Übersteigen der dortigen Ausbildungskapazität oder auf Wunsch auch bei den Amtsgerichten des Bezirks (Einzelrichter Strafsachen). Die Zuweisung in die Station erfolgt durch das OLG Schleswig. Die Ausbildung beginnt mit einem Blockunterricht von 2 Wochen. Daran schließt sich Ausbildung bei einem Einzelausbilder der StA oder einem Amtsgericht an, begleitend eine 1 x in der Woche abgehaltene AG (AG 1). - die Zuweisung in die folgende Zivilstation nimmt der Referent für Referendarangelegenheiten bei dem Landgericht vor und wird Sie vor der Zuweisung zur näheren Information und Abfrage Ihrer Wünsche gegen Ende der Strafstation in der AG besuchen - In dieser Station werden Ihnen in der AG die Unterlagen für den Antrag an das OLG auf Zuweisung in die Verwaltungsstation ausgehändigt. Es ist sinnvoll, sich selbst rechtzeitig um einen Ausbildungsplatz zu kümmern und dem OLG den Antrag nach Vorliegen einer Ausbildungszusage frühzeitig zu kommen zu lassen. - Im 2. Examen wird im Rahmen der Anwaltsklausur eine Revisionsklausur gestellt. Dieser Klausurentyp wird vertieft in einer freiwilligen Revisions - AG behandelt, die derzeit nur in Kiel angeboten werden kann (s. homepage des Referendarrats). Informieren Sie sich bei Interesse beizeiten! 2. Pflichtstation (Zivilstation, 4,5 Monate) Die Ausbildung beginnt mit einem Einführungslehrgang von 3 Wochen (15 Werktage), der täglich von 9.00 bis 13.00 Uhr stattfindet. Es schließt sich die Einzelausbildung bei einer Richterin oder Richter bei dem Landgericht oder einem Amtsgericht im Bezirk an.

Soweit es die Ausbildungszahlen zulassen, nehmen wir auf Ihre örtlichen Wünsche Rücksicht. Begleitend zur Einzelausbildung findet wöchentlich 1 x eine vertiefende AG (AG 2) statt. Für den Einführungslehrgang und die AG 2 stehen Ihnen im Bezirk Flensburg dieselben AG - Leiter zur Verfügung um eine größtmögliche Kontinuität in der Ausbildung zu gewährleisten. - Sie sollten sich nun selbst um einen Ausbildungsplatz bei einem Rechtsanwaltsbüro kümmern. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass zu Beginn der Rechtsanwaltsstation ein Einführungskurs steht (s.u.), nach dessen Ablauf Sie erst bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl den Dienst antreten werden. Nach Erteilung der Ausbildungszusage sollten Sie frühzeitig den Antrag bei dem OLG auf Zuweisung stellen (s. Antragsformular homepage OLG). 3. Pflichtstation (Verwaltungsstation, 4 Monate) Die Verwaltungsstation können Sie unter Beachtung der Ausbildungsordnung des Innenministers vom 15.10.2009 bei Verwaltungsbehörden ableisten, eine Liste findet sich auf der homepagedes OLG sowie des Innenministeriums. Für die letzten 2 Monate kann zudem eine Zuweisung an das Verwaltungsgericht oder ein Finanzgericht erfolgen. Zudem ist auf das Angebot der Verwaltungsfachschule in Speyer hinzuweisen. Der Kontakt zu Referendaren, die dort die Verwaltungsstation absolviert haben, kann Ihnen über die Referendarabteilung vermittelt werden. Die Zuweisung in die Station erfolgt durch das OLG, das Innenministerium ist für die Zuweisung in die AG zuständig. Die AG (AG 3) beginnt derzeit mit einem Einführungstag und wird dann wöchentlich an einem Tag der Woche fortgeführt. Bitte beachten Sie: Die AG findet für Flensburger Referendare im Verwaltungsgericht Schleswig bzw. im Ministerium in Kiel statt. - Parallel zur Verwaltungsstation bietet das Landgericht eine freiwillige Zwangsvollstreckungs AG an, deren Beginn Sie bitte der gesonderten Information auf dieser homepageentnehmen. - Beachten Sie, dass das 2. Examen mit 8 Klausuren (davon 4 im Zivilrecht, je 2 in Straf- und öffentlichem Recht) eine ausreichende Übungsphase erfordert, um die Aufgabestellungen, die Zeiteinteilung und organisatorische Handhabung zu bewältigen. Es ist Ihnen anzuraten jetzt mit dieser Übungsphase zu beginnen und den freiwilligen Klausurenkurs, der freitags von 8.30 bis 13.30 angeboten wird (Terminplan: im Aushang und auf der homepage des Landgerichts und des Referendarrates) zu besuchen. Die Klausuren werden in Flensburg unter examensmäßigen Bedingungen vor Ort geschrieben, um eine größtmöglichen Übungseffekt zu erzielen. Die Rückgabe

erfolgt zeitnah in der Regel nach 2 Wochen, um Ihnen eine zügige Rückmeldung zukommen zu lassen. 4. Pflichtstation (Rechtsanwaltsstation, 9 Monate) Die Zuweisung in die Anwaltsstation nimmt das OLG auf Grund Ihres Antrages auf Zuweisung zu einem Anwalt Ihrer Wahl vor. Die Station beginnt mit einem Blockunterricht (AG 4), der 11 Werktage umfasst und Sie freitags zur Teilnahme an dem freiwilligen Klausurenkurs freistellt. Die Teilnahme ist Pflicht, Befreiungen von der Teilnahme bewilligt das OLG nicht. Dienstort ist während dieser Zeit Flensburg. Reisekosten können leider nicht erstattet werden. Die Einladung zu dem Blockunterricht erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein sowie durch das Landgericht. Nach dem Blockunterricht findet eine begleitende AG nicht mehr statt. Im 17. 19. Monat, vor dem schriftlichen Examen im 21. Monat Ihres Referendariats, findet eine vertiefende AG (AG 5) im Landgericht Flensburg statt. Zu Beginn der AG 5 wird das schriftliche Probeexamen angeboten. Es werden insgesamt 8 Klausuren (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht und 2 öff. Recht) unter examensmäßigen Bedingungen geschrieben. In der folgenden Zeit der AG werden an Hand von Klausuren, die das GPA zu Übungszwecken freigegeben hat, vertiefend Klausurprobleme behandelt. Die Teilnahme an der AG 5 ist Pflicht, Befreiungen können in Ausnahmefällen durch das OLG jedoch erteilt werden. - Sie werden sich spätestens jetzt selbst um die Ausbildungszusage für die Wahlstation bemühen und zeitnah die Überweisung bei dem OLG beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der Wahl Ihrer Wahlstation den Schwerpunktbereich für Ihren mündlichen Aktenvortrag im Examen bereits festlegen. - Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse überprüfen, ob alle Zeugnisse von den Einzelausbildern und Teilnahmebescheinigungen von den AGs auch vorliegen die Referendarverwaltung unterstützt Sie gerne, wenn hier einmal etwas fehlen sollte. 21. Monat : Klausurentermin im 2. Examen - Termine werden auf der homepage des GPA zu Jahresbeginn veröffentlicht 5. Wahlstation Die Wahlstation findet nach Ihrer Wahl statt. Die Zuweisung erfolgt durch das OLG auf Ihren möglichst rechtzeitig zu stellenden Antrag hin. Eine Pflicht AG findet in dieser Zeit nicht mehr statt.

- Die freiwillige Vortrags AG findet in Flensburg nach Bedarf für alle Schwerpunktbereiche statt, wenn Sie bereits zum mündlichen Examen zugelassen sind. Nähere Information auf dieser homepage. IV. Wir freuen uns, wenn wir Sie als Referendare und neue Kollegen von morgen begrüßen können und möchten Sie teilhaben lassen, an der kollegialen und überschaubaren Atmosphäre der Justizbehörden, Behörden sowie der Anwaltschaft in Flensburg. Haben Sie weitere Fragen, so wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle oder die Referentin für Referendarangelegenheiten. Janzen-Ortmann, Richterin am Landgericht (Stand: Oktober 2010)