Merkblatt Arbeitsgemeinschaftsfahrt
|
|
- Erna Dressler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt Arbeitsgemeinschaftsfahrt I. Wann kann eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt durchgeführt werden? Wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 2/3 der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft erreicht ist, die an der Arbeitsgemeinschaftsfahrt teilnehmen möchten. Bei einer Arbeitsgemeinschaft mit 22 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren müssen also mindestens 15 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren an der Arbeitsgemeinschaftsfahrt teilnehmen. II. Zu welchem Zeitpunkt des Referendariats kann eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt stattfinden? Ab dem zweiten Monat der Zivilstation kann eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt stattfinden. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die Arbeitsgemeinschaftsfahrt im vierten oder fünften Monat der Zivilstation durchzuführen. III. Muss ich Urlaub für die Dauer der Arbeitsgemeinschaftsfahrt beantragen? Besteht die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen? Gemäß 4 Abs. 1 SUrlV kann den an der Arbeitsgemeinschaftsfahrt teilnehmenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendarin Sonderurlaub für fünf Arbeitstage gewährt werden. Grundlage für die Bewilligung des Sonderurlaubs ist ein von der Arbeitsgemeinschaftsprecherin oder dem Arbeitsgemeinschaftssprecher vorzulegendes juristisches Fachprogramm, über dessen Besuch nach Arbeitsgemeinschaftsfahrt entsprechende Erfahrungsberichte vorzulegen sind. Überschreitet eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt ausnahmsweise die Dauer von fünf Arbeitstagen, so kann zusätzlich Erholungsurlaub gewährt werden.
2 Stehen einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaftsfahrt keine fünf Arbeitstage Sonderurlaub für das entsprechende Kalenderjahr mehr zur Verfügung, so wird anstelle dessen oder ergänzend Erholungsurlaub bewilligt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. IV. Haben die nicht mitfahrenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft automatisch auch Urlaub? Nein, die nicht an der Arbeitsgemeinschaftsfahrt teilnehmenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare haben keinen Urlaub und sind uneingeschränkt zum Dienst verpflichtet. V. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? 1. Der Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt ist von der Arbeitsgemeinschaftsprecherin oder dem Arbeitsgemeinschaftssprecher rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsgemeinschaftsfahrt schriftlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks zu stellen. Sie finden den hierbei zu verwendenden Vordruck auf unserer Homepage in der Rubrik "Vordrucke". 2. Der Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt muss hierbei zwingend folgende Mindestangaben enthalten: a. das Reiseziel, b. den Zeitraum der Arbeitsgemeinschaftsfahrt, c. die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 3. Dem Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt sind zudem folgende Anlagen beizufügen: a. eine Teilnehmerliste, b. Sonderurlaubsanträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
3 c. Erklärung der nicht an der Arbeitsgemeinschaftsfahrt teilnehmenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, d. Einverständniserklärung des betroffenen Arbeitsgemeinschaftsleiters, e. ein juristisches Fachprogramm. Das dem Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt beizufügende juristische Fachprogramm muss hierbei sieben Programmpunkte mit juristischem Bezug enthalten, wenn für die Arbeitsgemeinschaftsfahrt fünf Arbeitstage Sonderurlaub bewilligt werden sollen. Sollen hingegen nur vier Arbeitstage Sonderurlaub für die Arbeitsgemeinschaftsfahrt bewilligt werden, muss das dem Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt beizufügende juristische Fachprogramm sechs Programmpunkte mit juristischem Bezug enthalten. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Bewilligung von Sonderurlaub von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaftsfahrt gesondert zu stellen ist. Bitte verwenden Sie auch für die dem Antrag auf Genehmigung der Arbeitsgemeinschaftsfahrt beizufügenden Anlagen a. bis d. die hierfür vorgesehenen Vordrucke. Sie finden auch diese Vordrucke auf unserer Homepage in der Rubrik "Vordrucke". 4. Bitte beachten Sie, dass es bereits vorgekommen ist, dass über 50 % der Programmpunkte kurzfristig durch den Reiseanbieter einseitig geändert wurden. Daher ist dringend bei Vertragsabschluss darauf hinzuwirken, dass das vertraglich vorgesehene Fachprogramm abschließend ist. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Grundlage für die Gewährung von Sonderurlaub im Nachhinein entfällt. VI. Was ist nach Abschluss der Arbeitsgemeinschaftsfahrt zu veranlassen? Nach Abschluss der Arbeitsgemeinschaftsfahrt sind zeitnah gesammelt die Erfahrungsberichte über das juristische Fachprogramm in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
4 VII. Ergänzende Informationen: Die Referendargeschäftsstelle hält für interessierte Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt planen, einen Sammelordner bereit, den Sie sich für einen Zeitraum von bis zu einer Woche ausleihen können. In diesem Sammelordner sind die Reiseziele der früheren Arbeitsgemeinschaften, die eine Arbeitsgemeinschaftsfahrt unternommen haben, und die entsprechenden Erfahrungsberichte zu finden. Darüberhinaus steht Ihnen die Referendarabteilung des Landgerichts Aachen für Rückfragen und weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung. Stand: 01. Juni 2011
5 Checkliste Mindestteilnehmerzahl: 2/3 der Teilnehmer/innen erreicht? Antrag auf Genehmigung der AG-Fahrt stellen Inhalt: Reiseziel Zeitraum der AG-Fahrt Teilnehmerzahl Folgende Anlagen sind dem Antrag auf Genehmigung der AG-Fahrt beizufügen: Teilnehmerliste Sonderurlaubsanträge der Teilnehmer/innen (Antrag auf Sonderurlaub ist von allen Teilnehmer/innen gesondert zu stellen) Erklärungen über die Nichtteilnahme der nicht mitfahrenden AG-Teilnehmer/innen Einverständniserklärung des AG-Leiters juristisches Fachprogramm (7 Programmpunkte mit juristischem Bezug 5 Arbeitstage Sonderurlaub) (6 Programmpunkte mit juristischem Bezug 4 Arbeitstage Sonderurlaub) Nach Abschluss der AG-Fahrt: sind zeitnah gesammelt die Erfahrungsberichte - zweifach - vorzulegen
Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von
(Ort und Datum der Antragstellung) (Anschrift) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1 Anlage: 2 Ich/Wir
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.
Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag
Mehrab Beginn der Zivilstation ist das Landgericht Kiel für Ihre Ausbildung durchgängig zuständig.
Landgericht Kiel Postfach 70 64 24170 Kiel An alle Referendarinnen und Referendare Referendarabteilung referendare@lg-kiel.landsh.de Telefax: 0431 604-1924 ab der Zivilstation Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrInnenministerium Kiel, 15. Oktober 2009 des Landes Schleswig-Holstein IV 142-0363.102
Innenministerium Kiel, 15. Oktober 2009 des Landes Schleswig-Holstein IV 142-0363.102 Hinweise zur Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und -referendare in der öffentlichen Verwaltung und in der Arbeitsgemeinschaft
MehrJuristischer Vorbereitungsdienst Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gemäß 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JAG NRW
(Name, Vorname) (Ort, Datum) An den Präsidenten des Landgerichts Wuppertal Juristischer Vorbereitungsdienst Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gemäß 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JAG
MehrAntrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise
Antragsteller/in: Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise in der Zeit vom bis nach / (Land) nach beigefügtem Veranstaltungsprogramm mit (Transportmittel) durchzuführen. Teilnehmerzahl
MehrBürgermeisteramt Bietigheim Landkreis Rastatt
Bürgermeisteramt Bietigheim Landkreis Rastatt I. Vorbemerkungen Die Gemeinde Bietigheim fördert und unterstützt den Aufbau und die Vertiefung der gemeindepartnerschaftlichen Beziehungen im Rahmen dieser
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Baden-Württemberg. Baden-Württemberg. Art des Arbeitsverhältnisses. Art des Arbeitsverhältnisses
Rechtsvergleich Bayern.I. Baden-Württemberg Bayern Baden-Württemberg Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme
MehrFolienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Berlin
Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Bayern Berlin Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrMecklenburg-Vorpommern
Rechtsvergleich Bayern.I. Mecklenburg-Vorpommern Bayern Mecklenburg-Vorpommern Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Sprachförderung im Kindergartenalter
Regierungspräsidium Darmstadt Sprachförderung im Kindergartenalter Gegenstand der Förderung gefördert werden: Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen
MehrKooperation Schule und Verein
Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach
Seite -2- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt
MehrRechtsanwalt, Notar, Unternehmen, Verband, sonstige Ausbildungsstellen, ausländische
Rechtsreferendar/in Name, Vorname (bitte in Druckbuchstaben) Ort, Datum Aktenzeichen: XII K Präsidenten des Landgerichts - Referendarabteilung - Luxemburger Str. 101 50939 Köln Rechtsanwaltsstation Hiermit
MehrRichtlinien für die Auslandsversicherung. Abschnitt I. Allgemeines
Anlage zum Beschluss Richtlinien für die Auslandsversicherung Abschnitt I Allgemeines 1 Träger der Einrichtung für die Unfallversicherung im Ausland gemäß 140 ff. SGB VII ist die Berufsgenossenschaft der
MehrRechtsverordnung über den Erholungsurlaub und den Sonderurlaub für Pfarrer, Pastoren und Vikare
Urlaubs- und Sonderurlaubsverordnung UrlVOPf 4.011 Rechtsverordnung über den Erholungsurlaub und den Sonderurlaub für Pfarrer, Pastoren und Vikare Vom 2. Dezember 2014 (GVBl. 27. Band, S. 201) Aufgrund
MehrFAQ - Anleihegläubiger: Wahl eines gemeinsamen Vertreters
FAQ - Anleihegläubiger: Wahl eines gemeinsamen Vertreters 1. Weshalb wird ein gemeinsamer Vertreter gewählt? Das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) überlagert die Insolvenzordnung (InsO). Das SchVG sieht
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen (Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14
MehrMerkblatt für die Ausbildung der Rechtsreferendare in Thüringen (mit Ausnahme der Verwaltungsstation)
PRÄSIDENT DES THÜRINGER OBERLANDESGERICHTS Referat 5 - Referendarangelegenheiten (Az. 2220-9/10) Merkblatt für die Ausbildung der Rechtsreferendare in Thüringen (mit Ausnahme der Verwaltungsstation) Stand:
MehrZuweisung zu einer Arbeitsgemeinschaft für Fortgeschrittene Zuweisung zur Ausbildung bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt
Name, Vorname Ort, Datum Anschrift mit PLZ, Ort, Straße, Tel. Nr. An den Präsidenten des Landgerichts 33595 Bielefeld Zuweisung zu einer Arbeitsgemeinschaft für Fortgeschrittene Zuweisung zur Ausbildung
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrGenTVfV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverordnung - GenTVfV) GenTVfV Ausfertigungsdatum: 24.10.1990 Vollzitat:
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrVerordnung vom 4. Dezember 1993 über Urlaub und Dienstbefreiung für Pastoren, Pastorinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen 1
Urlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung UrlDBVO 7.216-101 M_Archiv Verordnung vom 4. Dezember 1993 über Urlaub und Dienstbefreiung für Pastoren, Pastorinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen 1 (KABl
MehrM e r k b l a t t. für Referendare im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (ab Einstellungstermin 1. April 2014)
- 2220 - M e r k b l a t t für Referendare im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (ab Einstellungstermin 1. April 2014) I. Der Antrag auf Ernennung zum/zur Referendar/Referendarin (Muster
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen 1. Ziel der Förderung Die Gemeinde Weiskirchen ist bemüht, Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen in Form von
MehrGESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS
MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Zuschüssen der Stadt Speyer - Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales - zur Förderung der Jugendarbeit in der Fassung vom 01. Januar 2009 1. Allgemeines
MehrUrlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer (PfUrlO)
Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer PfUrlO 422 Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer (PfUrlO) Vom 18. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 197), zuletzt geändert am 24. April 2015 (ABl. 2015 S. 196) und
MehrANTRAG. auf Gewährung einer Überbrückungshilfe für Gewerbetreibende
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin (Schöneberg) Tel.: 90 13-78 77 Fax: 90 13-75 39 ANTRAG
Mehr1. Wie beantrage ich Auslandsförderung? 1.1. Nach 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet,
Studentenwerk Frankfurt (Oder) Amt für Ausbildungsförderung- Paul-Feldner-Str. 8 * 15230 Frankfurt (Oder) Telefon (0335) 565 09 22 * Telefax (0335) 565 09 99 bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de M E R K B
MehrReisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v.
Reisekostenordnung DLRG Landesverband Bayern e.v. Diese Reisekostenordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen auf Landesebene. Sie gilt für alle Dienstreisen und Veranstaltungen, für die
MehrFörderrichtlinie für Internationale Jugendbegegnungen. Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen
Förderrichtlinie der THW-Jugend e.v. für Internationale Jugendbegegnungen 1 29.06.2006 Grundsätze Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe intensiviert und fördert die THW- Jugend e.v. die Umsetzung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten
MehrAusfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrOrganisatorische Hinweise für die Anfertigung juristischer Seminararbeiten
TU Bergakademie Freiberg Institut für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht Prof. Dr. G. Ring Organisatorische Hinweise
MehrRichtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
MehrBKK advita Mainzer Str Alzey
BKK advita Mainzer Str. 5 55232 Alzey Antrag auf Haushaltshilfe gemäß 24h oder 38 SGB V Persönliche Angaben Name, Vorname des Mitgliedes, Geburtsdatum Krankenversicherungsnummer Name, Vorname des Ehegatten
MehrHilfe zum Ausfüllen der elektronischen Formulare
1 Hilfe zum Ausfüllen der elektronischen Formulare für die Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung von Beschäftigten Bitte beachten! 1. Zum Öffnen der Formulare wird der Internet Explorer Browser
MehrSonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: November 2010)
Sonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: November 2010) Gebietskörperschaft Bund Baden-Württemberg 6 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe
Förderprogramm DM Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrGrundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina
Grundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina Präambel Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte beider Staaten ist es ein besonderes Anliegen der Landesregierung, den
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein. Art des Arbeitsverhältnisses. Art des Arbeitsverhältnisses
Rechtsvergleich Bayern.I. Schleswig-Holstein Bayern Schleswig-Holstein Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis () 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Brandenburg
Rechtsvergleich Bayern.I. Brandenburg Bayern Brandenburg Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
MehrFörderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen
Antragsteller (Betreiber des Lehrbienenstandes / der Imkerschule) Telefon-Nr. (tagsüber) Name, Vorname des Vereinsvorsitzenden Bank (Name und Ort) Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Konto-Nr. Bankleitzahl
MehrDIE FRAUENVERTRETERIN DER REFERENDAR*INNEN im Bezirk des Kammergerichts Salzburger Str Berlin Tel:
Informationen für Referendar*innen im juristischen Vorbereitungsdienst zur Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit Schwangerschaft Einstellung in den Referendardienst Auch, wenn man schwanger ist,
Mehrwährend Ihrer Ausbildung im Bezirk des Landgerichts Kiel stehen Ihnen als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin Tel.: 604-1386 Tel.
Die Präsidentin des Landgerichts Kiel Landgericht Kiel Postfach 70 64 24170 Kiel An alle Referendarinnen und Referendare Referendarabteilung referendare@lg-kiel.landsh.de Telefax: 0431 604-1924 11.09.2015
MehrGERMAN-AMERICAN PARTNERSHIP PROGRAM (GAPP)
SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika GERMAN-AMERICAN PARTNERSHIP PROGRAM (GAPP) ANTRAGSFORMULAR 2017 Basisantrag für im GAPP-Programm aufgenommene deutsche Schulen auf Zuschüsse
MehrLandgericht Tübingen. Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Tübingen
Landgericht Tübingen Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Tübingen Landgericht Tübingen Rechtsreferendare Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare.
MehrRichtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände
Richtlinien des Jugendamtes Märkischer Kreis zur Förderung jugendpflegerischer Aktivitäten der Jugendgruppen, Jugendvereine und Jugendverbände Gliederung 1. Allgemeiner Teil Grundsätzliche Voraussetzungen
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 3 Integrationsamt Kommunaler Sozialverband Sachsen Antrag für 2017 auf investive Förderung Außenstelle
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrZwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:...
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 15838 Wünsdorf über die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen
Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Bayern Niedersachsen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den
MehrGeburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland
Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
MehrDie Urabstimmung findet zeitgleich zu den Wahlen zum Studierendenparlament vom und in den gleichen Wahllokalen statt.
Liebe Studierende, momentan könnt ihr alle Nextbike-Leihfahrräder in Potsdam kostenlos für drei Stunden täglich nutzen. Der AStA hat nun ein ähnliches Angebot für Berlin ausgehandelt, das über einen höheren
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung
MehrR I C H T L I N I E N. der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege
R I C H T L I N I E N der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege Richtlinien vom 17.03.1978, zuletzt geändert am 16.02.2000. In Kraft getreten am 01.03.2000. A. Kriterien für
MehrRichtlinie I. Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung
Richtlinie I Bildungs- und Freizeitmaßnahmen einschließlich Individualförderung Richtlinie I zur Förderung von Freizeit- und Bildungsveranstaltungen von Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen und
MehrFÖRDERVERTRAG zu Antrag-Nr.: Bewilligungs-Nr.: 0523/0111/0481
FÖRDERVERTRAG zu Antrag-Nr.: 50047680 Bewilligungs-Nr.: 0523/0111/0481 Aktion Mensch e.v., Heinemannstraße 36, 53175 Bonn (im Folgenden genannt: Aktion Mensch) bewilligt dem Antragsteller Verein zur Förderung
MehrStadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- zur Förderung von internationalen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften. vom
Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- 4.40 R i c h t l i n i e n zur Förderung von internationalen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften im Ausland vom 25.09.2001 In Kraft seit: 01.01.2002
MehrInformationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)
Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche
Mehr- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.
Entstehen von Erholungsurlaub bei Sonderurlaub Anlage zum NL 002-2015 Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 06.05.2014-9 AZR 678/12 - zur Frage des Entstehens von gesetzlichem Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrEntschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg
Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrVerordnung über Erholungsurlaub, Dienstbefreiung und Abwesenheit vom Dienstbereich sowie Sonderurlaub für Pfarrer
Verordnung Urlaub und Dienstbefreiung 620 B Archiv Verordnung über Erholungsurlaub, Dienstbefreiung und Abwesenheit vom Dienstbereich sowie Sonderurlaub für Pfarrer Vom 30. Juni 1998 (ABl. ELKTh S. 101)
MehrRechtsverordnung über den Erholungs- und Sonderurlaub und die Dienstbefreiung für Pastorinnen und Pastoren (Pastorenurlaubsverordnung PUrlVO)
Rechtsverordnung über den Erholungs- und Sonderurlaub und die Dienstbefreiung für Pastorinnen und Pastoren (Pastorenurlaubsverordnung PUrlVO) Vom 25. August 2014 Aufgrund des 14 und des 18 des Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetzes
MehrSonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: März 2011)
Sonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: März 2011) Gebietskörperschaft Bund Baden-Württemberg 6 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke Sonderurlaubsregelungen
MehrStraße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax: Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut:
Absender (Name/Anschrift) Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Ministerbüro Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung "Glücksspielabgabe" 1. Antragsteller
MehrVom 18. Juli InnSport I A 35. Telefon: oder , intern
Ausführungsvorschriften über die Gewährung pauschalierter Entschädigungen bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstfahrten in Berlin (AV zu 5 Abs. 1 und 2 BRKG) Vom 18. Juli 2008 InnSport I A 35
MehrArbeitsstelle für Provenienzforschung / / Tel: 030 /
Arbeitsstelle für Provenienzforschung / afp@smb.spk-berlin.de / Tel: 030 / 2090 6215 Merkblatt zum Zuwendungsbescheid Mit diesem Merkblatt erhalten Sie die anonymisierte und gekürzte Fassung eines Zuwendungsbescheids.
MehrMerkblatt. zum Antragsverfahren zur Gewährung von Beihilfe
Merkblatt Stand: 08/2016 zum Antragsverfahren zur Gewährung von Beihilfe Beihilfeberechtigte Personen erhalten Beihilfe auf schriftlichen Antrag. Zur Antragstellung sind die von der Beihilfestelle vorgesehenen
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
MehrInformationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche
MehrStand: II. Rechtliche Stellung und Leitung des Vorbereitungsdienstes, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter
PRÄSIDENT DES THÜRINGER OBERLANDESGERICHTS Referat 5 - Referendarangelegenheiten (Az. 2220-9/10) Merkblatt für die Ausbildung der Rechtsreferendare in Thüringen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrRichtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung (i. d. F. v )
Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung (i. d. F. v. 14.02.2017) Vergabe von Promotionsstipendien I Allgemeines Es kann ein Promotionsstipendium zur Vorbereitung
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen
BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten / einer angestellten Psychotherapeutin
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N der Stadt Meckenheim über die Gewährung von Zuschüssen für die Familienerholung vom 14. Juni 1973 Vorbemerkungen Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 1973
MehrStädtebaulicher Denkmalschutz
Städtebaulicher Denkmalschutz Förderrichtlinie für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Modernisierung von Mietwohnungen in festgelegten Gebieten des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz in der
MehrBußgeldvorschriften. Gesetzestext 63
Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
MehrIhr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV
Innenministerium Postfach 71 25 24171 Kiel Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landräte und Bürgermeister/Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon
MehrBayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Landesjustizprüfungsamt Gz. PA - 2210-3993/2004 Stand: Mai 2010 Informationen zur praktischen Studienzeit ( 25 JAPO vom 13. Oktober 2003,
MehrÜbersicht 4: Sonderurlaub für gewerkschaftspolitische Zwecke in Bund und Ländern (Stand: April 2012)
Bund 6 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Urlaub für gewerkschaftliche Zwecke Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung bis zu 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr soll gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
MehrAntrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen
Eingegangen am PLZ, Ort, Datum Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Die Genehmigung wird beantragt für: Bitte beachten Sie
MehrAntrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG
Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage
Mehr(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der
Mehr