Durchführungsbestimmungen für die Lehrgänge Allgemeine Multiplikatorenschulung aller Fachbereiche. Version

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Transkript:

Durchführungsbestimmungen für die Lehrgänge Allgemeine Multiplikatorenschulung aller Fachbereiche Version 2.0 31.12.2014

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Lehrgangskonzept... 3 3 Lehrgangsleitung und Referenten... 4 4 Inhalte... 4 4.1 Klärung des Rollenverständnisses des Multiplikators in der DLRG... 4 4.2 Ergänzung pädagogischer und lerntheoretischer Kenntnisse... 4 4.3 Bewertung von Prüfungsleistungen... 4 4.4 Der Umgang mit Konflikten... 4 5 Dokumentation und Unterrichtung der Landesverbände... 5 6 Qualitätssicherung... 5

1 Präambel Die neuen Rahmen-Richtlinien der DLRG (Teil C) und die Prüfungsordnungen (X.9.X) gliedern den Ausbildungsgang der Multiplikatoren* (der Begriff schließt die männliche, als auch die weibliche ) aller Fachbereiche (nachstehend Multiplikatoren genannt) in die Allgemeine Multiplikatorenschulung und die darauf aufbauende Fachausbildung. Das vorliegende Dokument dient der Regelung der bundeseinheitlichen Durchführung von Lehrgängen der Allgemeinen Multiplikatorenschulung für alle Fachbereiche als Voraussetzung für die weiterführenden Fachausbildungen, denen grundsätzlich eine zweijährige Mitarbeit in der Ausbilderausbildung vorausgeht. Anmeldung und Zulassung der Teilnehmer Alle Teilnehmer melden sich nach den Vorgaben des Bildungswerkes schriftlich über ihren Landesverband an. Dieser hat die Teilnahme zu befürworten. Seitens des Bildungswerkes wird den Teilnehmern mit dem standardisierten Bestätigungsschreiben ein weiterer Serienbrief (Anlage 1) übersandt. Hier werden die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen und das Thema für den theoretischen Unterricht mitgeteilt, welches durch ein entsprechendes Aufgabenblatt (Anlage 2) konkretisiert wird. Dieses Schreiben erhalten die (Technischen) Leiter Ausbildung/Einsatz der jeweiligen Landesverbände in Kopie, um die weitere Vorbereitung der Teilnehmer entsprechend begleiten und koordinieren zu können. 2 Lehrgangskonzept Der als Wochenendveranstaltung durchzuführende Lehrgang hat den Anspruch den Lehrgangsteilnehmern, das für die Multiplikatorentätigkeit erforderliche didaktische und methodische Wissen aufzugreifen und im angemessenen Rahmen zu ergänzen, die Teilnehmer in diesen Prozess aktiv und methodenvielfältig einzubeziehen, die als Hausaufgaben erarbeiteten Fachthemen den anderen Lehrgangsteilnehmern in Lehrsequenzen zu vermitteln, diese zu reflektieren. Kriterien für die Bewertung zu entwickeln und diese anzuwenden und im Anschluss das Ergebnis dieser Bewertung in geeigneter Form mitzuteilen und zu begründen. Das Lehrgangskonzept basiert maßgeblich auf der guten Ausarbeitung der durch das Fachreferat vorgegebenen Hausarbeitsthemen.

3 Lehrgangsleitung und Referenten Der Bundesverband, die Leitung Ausbildung, setzt die Referenten für diese Lehrgänge ein. Die Landesverbände haben ein Vorschlagsrecht. 4 Inhalte Die Inhalte werden durch die Rahmenrichtlinien bestimmt. Im Einzelnen werden vermittelt: 4.1 Klärung des Rollenverständnisses des Multiplikators in der DLRG Der Multiplikator als kompetenter Ansprechpartner seiner Gliederung zu Mitarbeitern und Lehrscheininhabern in persönlicher, fachlich-theoretischer und praktischer Hinsicht im Spannungsfeld zwischen Professionalität und Ehrenamt. 4.2 Ergänzung pädagogischer und lerntheoretischer Kenntnisse Aspekte der allgemeinen Didaktik und Methodik Moderation und Gesprächsführung Lehr- und Lernmittel in der Unterrichtsgestaltung Einsatz von Medien und Formen der Präsentation 4.3 Bewertung von Prüfungsleistungen Ausbildungsgegenstand hierbei ist das Bewerten einer Lehrsequenz eines angehenden Ausbilders in unterschiedlichen Rollen, insbesondere Rolle A, als Referent einer Lehrsequenz Rolle B, als Prüfer mit der Aufgabe, die Rolle A zu bewerten Rolle C, als Prüfer mit der Aufgabe, die Rolle B zu bewerten Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des DOSB und der DLRG mittels eines exemplarischen Bewertungsbogens. Dieser bildet die Grundlage für das anschließende Prüfergespräch (Rolle B mit A und Rolle C mit B ). Hierbei sind inhaltliche und methodische Aspekte der Gesprächsführung Gegenstand des Lehrgangs. 4.4 Der Umgang mit Konflikten In praktischen Lehrsequenzen wird der exemplarische Umgang mit Lehrgangsteilnehmern, das Führen von Mitarbeitergesprächen und das Verhalten in Streitgesprächen und deren Schlichtung geübt und analysiert.

Die Teilnehmer bereiten in schriftlichen Hausarbeiten zugewiesene überfachliche Themen vor. Diese werden in den Lehrgang eingebracht, vertieft, präsentiert und reflektiert. Die Themenbereiche der Hausarbeiten dienen zur Vermittlung der im folgenden genannten Themen und zugleich der Reflektion pädagogischen Handelns (siehe 4.1 bis 4.4): Prüfungsordnungen der DLRG (Aufbau, Prüfungsleistungen, Ausführungsbestimmungen, Prüfungsberechtigungen, Fort- und Weiterbildung) Die Rahmen-Richtlinien der DLRG (Struktur und Aufbau, Inhalte und Schwerpunkte, Handhabung und Einsatz,) Organisation Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen (Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsbestandteile, Beurteilungskriterien und Bewertungsgrundsätze ) Medieneinsatz bei der Unterrichtsgestaltung (Grundsätze, einsetzbare und alternative Medien, Wirkung, Vor- und Nachteile) Zur Qualitätssicherung und -steigerung werden sämtliche Inhalte durch geeignete Lernerfolgskontrollen von den Teilnehmern und den Referenten während des Lehrganges überprüft und reflektiert. Hierdurch wird der Lernprozess gesteuert und für den Teilnehmer transparent. 5 Dokumentation und Unterrichtung der Landesverbände Der Lehrgangsverlauf wird dokumentiert. Der Teilnehmer erhält grundsätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Die Landesverbände erhalten nach dem Lehrgang auf Anfrage eine qualifizierte Rückmeldung. 6 Qualitätssicherung Die Landesverbände gewährleisten durch eine aktive Betreuung ihrer Teilnehmer die Qualität der Ausbildung (Mentorenprinzip). Durch das Bildungswerk erfolgt eine detaillierte Lehrgangsauswertung anhand eines standardisierten Bewertungsbogens. Der Bundesverband gewährleistet darüber hinaus eine kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung des Lehrgangskonzepts. Es erfolgt eine ständige Fortbildung der in diesen Lehrgängen eingesetzten Referenten.