Nachhaltige Rapsproduktion zukünftige Anforderungen an den Rapsanbau

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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Transkript:

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. Nachhaltige Rapsproduktion zukünftige Anforderungen an den Rapsanbau Dr. Manuela Specht, UFOP e.v. Gliederung 1. Aktuelle Rahmenbedingungen für den Rapsanbau 2. Einflussgrößen auf die Treibhausgasemissionen 3. NUTS2-Gebiete und Selbsterklärung 4. Ausblick auf künftige Rahmenbedingungen 5. Schlussfolgerungen und Fazit 2 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Aktuelle Rahmenbedingungen I: Nachhaltigkeit in Europa: Erneuerbare-Energien-Richtlinie (28/2009/EC) in Deutschland: Änderung Energiesteuergesetz 2009 Nachhaltigkeits-Verordnung Biomasse-Strom vom 23.07.2009 Nachhaltigkeits-Verordnung Biokraftstoffe vom 30.09.2009 Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26.09.2002 (17.05.2013) mit dem Prinzip der Koppelung von Fördertatbeständen an Umweltkriterien 3 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Die wichtigsten Regeln: Treibhausgas-Minderungspotenzial ( 8) Anforderungen an die Treibhausgas-Minderung: Aktuell mindestens 35 %; Ab 2017 mindestens 50 %; Neuanlagen ab 2018 mindestens 60 %, Bestandsschutz Altanlagen (vor 23.01.2008) bis 01.04.2013 (gilt nicht für NaWaRo-Bonus). Für die jeweiligen Biokraftstoffe können die Standardwerte gemäß Anhang V der-erneuerbaren-energien-richtlinie Verwendung finden. Voraussetzung ist, dass von Seiten der Mitgliedsstaaten der Nachweis erbracht wurde, dass gemäß Gebietszuordnung (NUTS2) die für den Anbau berechneten typischen rohstoffbezogenen Treibhausgaswerte den Teilstandardwert gemäß Anhang V (29 g CO 2 -Äq./MJ Biodiesel aus Raps) nicht überschreiten. In Deutschland unterschreiten ALLE NUTS2-Gebietswerte den Teilstandardwert im Anhang V um 4,2 5,5 g CO 2 -Äq./MJ Biodiesel. 4 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Wo steht Raps heute im Vergleich der Pflanzenöle? 5 28./29. November 2013, Rapskolloquium Salem Aktuelle Rahmenbedingungen II: Klimaschutzquote in Deutschland ab 01.01.2015 Biokraftstoffquote 2009-2014* Klimaschutzquote ab 2015 *) Gesamtquote ab 2009. **) Es wird unterstellt, dass der Beitrag der Biokraftstoffe zur THG-Reduzierung gegenüber dem Mindestwert gemäß EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Höhe von 50 % ab 2017 (Neuanlagen 60 % ab 2018) auf ca. 70 % in 2020 ansteigen wird. ***) Für 2008 errechnet aus tatsächlichem Verbrauch in der Beimischung; Für 2009-2014 entsprechend Biokraftstoffquote; Für 2015-2020 errechnet aus Klimaschutzquote und Netto-Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe. 6 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Netto- Klimaschutzbeitrag** Biokraftstoffe in der Mischung*** Jahr kal % % % kal % 2008 3,40 2009 5,25 5,25 2010-2014 6,25 6,25 2015 3,0 50 6,00 2017 4,5 60 7,50 2020 7,0 70 10,00 THG-Quote % - Minderung% Biokraftstoffmengen ohne 2. Generation 3 50 6,0 % energ. d. h. für DK 7,0 % masse = 2,3 Mio. t 4,5 60 7,5 % energ. d.h. für DK 8,7 % masse = 2,8 Mio. t 7 70 10 % energ. d.h. für DK 11,6 % masse = 3,8 Mio. t Quelle: Brankatschk, OVID

Wo steht Raps künftig im Vergleich der Pflanzenöle??? 7 28./29. November 2013, Rapskolloquium Salem 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Preisentwicklung Pflanzenöle Großhandelspreise 1000 EUR/t 900 800 Sonnenblumenöl, fob Rapsöl, fob Sojaöl, fob Palmöl, cif 700 600 Apr 13 Jun 13 Aug 13 Okt 13 Dez 13 Feb 14 Apr 14 Quelle: AMI 9 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Treibhausgasbilanz - Rapserzeugung Relativer Anteil der wesentlichen Inputs beim Rapsanbau an den Gesamtemissionen von Treibhausgasäquivalenten (Annahme: 170 kg N/ha mineralische Düngung) CaO K 2 O 2% P 2 O1% 5 5% Diesel 6% N 2 O 36% N-Dünger 50% Quelle: Kage, Pahlmann, Universität Kiel Stickstoff als großer Hebel für die Treibhausgasemissionen im Rapsanbau, aber auch sensibler Produktionsfaktor wegen Ertragsrelevanz Potenziale zur Minderung der Emissionen sind zu erschließen!!! 10 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

11 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Typische Werte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau nach den NUTS2-Regionen Nr. NUTS2-Region Weizen g CO 2 -Äq./ MJ EtOH Mais g CO 2 -Äq./ MJ EtOH Zuckerrübe g CO 2 -Äq./ MJ EtOH Raps g CO 2 -Äq./ MJ Biodiesel 1 Schleswig-Holstein 21,1 14,1 11,7 23,6 2 Hamburg 21,3 14,1 11,6 23,6 3 Braunschweig 21,1 14,2 11,7 23,8 4 Hannover 21,1 14,1 11,6 23,8 5 Lüneburg 21,3 14,2 11,7 24,0 6 Weser-Ems 21,3 14,2 11,7 23,9 7 Bremen 21,4 14,2 11,7 24,8 8 Düsseldorf 21,2 13,9 11,5 23,7 9 Köln 21,0 14,0 11,5 23,7 10 Münster 21,3 14,0 11,8 23,9 11 Detmold 21,2 14,2 11,6 23,7 12 Arnsberg 21,1 14,1 11,5 23,9 13 Darmstadt 21,2 14,1 11,5 23,6 14 Gießen 21,4 14,3 11,5 23,8 15 Kassel 21,2 14,5 11,6 23,9 16 Koblenz 21,4 14,1 11,7 23,6 17 Tier 21,6 14,1 11,6 23,7 18 Rheinhessen-Pfalz 21,6 14,1 11,5 23,8 12 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

19 Stuttgart 21,3 14,0 11,4 23,5 20 Karlsruhe 21,5 14,0 11,5 23,6 21 Freiburg 21,5 14,0 11,5 23,6 22 Tübingen 21,3 14,0 11,4 23,5 23 Oberbayern 21,4 14,0 11,3 23,6 24 Niederbayern 21,3 13,9 11,2 23,5 25 Oberpfalz 21,3 14,1 11,3 23,8 26 Oberfranken 21,7 14,3 11,7 24,0 27 Mittelfranken 21,6 14,2 11,5 23,9 28 Unterfranken 21,5 14,2 11,5 23,8 29 Schwaben 21,2 14,0 11,3 23,5 30 Saarland 21,5 14,4 11,5 23,9 31 Berlin 22,0 14,4 11,7 24,4 32 Mecklenburg-Vorp. 21,4 14,3 12,0 23,6 33 Chemnitz 21,4 14,1 1,7 23,8 34 Dresden 21,4 14,2 11,6 23,9 35 Leipzig 22,2 14,1 11,6 23,7 36 Sachsen-Anhalt 21,3 14,1 11,6 23,7 37 Thüringen 21,4 14,1 11,1 23,7 38 Brandenburg-Nordost 21,7 14,4 12,0 23,8 39 Brandenburg-Südwest 21,8 14,5 12,0 23,9 Disaggregierter Standardwert e ec 23,0 20,0 12,0 29,0 13 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Selbsterklärung Cross-Compliance Betriebe des landwirtschaftlichen Betriebes Straße Land PLZ, Ort NUTS-II-Gebiet* zur Nachhaltigkeit von Biomasse gemäß der Richtlinie 2009/28/EG bzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) Empfänger: 15 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Die von mir angebaute, gelieferte und unter Punkt 1. näher erläuterte Biomasse des Erntejahres erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2009/28/EG (bzw. der Nachhaltigkeitsverordnungen), die entsprechenden Nachweise liegen vor. (Zutreffendes bitte ankreuzen) 6. Für die Berechnung der Treibhausgasbilanzierung soll soweit vorhanden - der Standardwert (Art. 17/19 der Richtlinie 2009/28/EG bzw. 8 und Anlage 2 der Nachhaltigkeitsverordnungen), der behördlich genehmigte Schätzwert oder der NUTS2-Wert verwendet werden. Hinweis: Mit dieser Selbsterklärung nimmt der landwirtschaftliche Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren der anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die relevanten Anforderungen der Richtlinie 2009/28/EG bzw. der Nachhaltigkeitsverordnungen eingehalten werden. Es ist zu beachten, dass die Auditoren der Zertifizierungsstellen zur Beobachtung ihrer Tätigkeit ggf. von BLE-Kontrolleuren begleitet werden. ------------------------------------------- ----------------------------------------- Ort, Datum Unterschrift 16 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Ausblick I: iluc und kein Ende der Diskussion 17 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Ausblick II: Wie geht es mit der 1. Generation Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse weiter? Oktober 2012: Vorschlag zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie durch die EU-Kommission Ziele: Beibehaltung des 10%-Zieles, aber max. 5 % Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse Nach 2020 ausschl. Förderung von Biokraftstoffen mit geringem iluc und hoher THG- Minderung 2 bis 4fach-Anrechnung für bestimmte Stofffraktionen sowie Abfall- und Reststoffen Berichterstattung über iluc-faktoren, z.b. aus ölhaltigen Pflanzen in Höhe von 55 g/co2-äq./mj Absichtserklärung, dass nach 2020 keine weitere Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, u.a. aus Raps, mehr erfolgen soll! In der Folge hat die UFOP ihre Lobby-Arbeit für Biokraftstoffe aus Raps intensiviert und ausgebaut. Der iluc-faktor für ölhaltige Pflanzen in Höhe von 55 g CO2-Äq./MJ, der das Aus für Biokraftstoffe aus heimischem Raps bedeutet hätte, konnte erfolgreich in Frage gestellt werden. 18 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Aktueller Sachstand iluc und Biokraftstoffziele Nach zahlreichen Debatten im Europäischen Parlament, Diskussionen und Abstimmungen in verschiedenen EU-Ausschüssen und dem Europäischen Rat hat die griechische EU-Ratspräsidentschaft kürzlich einen neuen Kompromiss vorgelegt. Inhalt: 7 %-Ziel für Biokraftstoffe der ersten Generation (u.a. aus Raps) am Endenergieverbrauch im Transportsektor Indikatives Ziel von 0,5 % für fortschrittliche Biokraftstoffe Verpflichtung der EU-Kommission zur Berichterstattung über die iluc- Faktoren Diesen Kompromissvorschlag soll der EU-Umweltministerrat in seiner nächsten Sitzung am 13. Juni 2014 behandeln! 19 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Forderungen der UFOP Streichung der Einführung von iluc-faktoren zur Berechnung der indirekten Landnutzungsänderung Festlegung des Anteils von mindestens 7 % Biokraftstoffen der ersten Generation (u.a. aus Raps) am Transportenergiebereich, wobei bei Nichterreichung ein einzelnen Mitgliedsstaaten die Ausschöpfung durch andere Mitgliedsstaaten zu gewährleisten ist Verankerung eines Ziels für fortschrittliche Biokraftstoffe von mindestens 1 % Technologieoffene Förderung von Biokraftstoffen, so dass Innovationsfortschritte bei synthetischen Biokraftstoffen deren Absatzentwicklung bestimmen Entwicklung einer europäischen Biokraftstoffstrategie, die den dringenden Normungsbedarf bei den herkömmlichen Biokraftstoffen (B10/B30) und Bioethanol (E20) berücksichtigt dabei Abgleich mit der nationalen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie. Bioenergie und Biokraftstoffe werden auch nach 2020 für eine zukunftsfähige Energieversorgung innerhalb eines ausgewogenen Energiemixes notwendig sein. Hierfür sind jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen! 20 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Schlussfolgerungen und Fazit I Sowohl die Erneuerbare-Energien-Richtlinie als auch die Änderungen in der nationalen Biokraftstoffgesetzgebung treiben die Diskussion über die Verringerung der THG-Emissionen im Rapsanbau in besonderer Weise voran; Einführung der Klimaschutzquote in Deutschland zum 01.01.2015 wird einen deutlich stärkeren Druck aufbauen als die Anhebung des THG- Einsparungsziels auf 50 % im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie Ernte 2014 bereits betroffen; Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Altspeisefetten, Palmöl, Sojaöl und Rapsöl als Biodieselrohstoff ist zu erwarten; Rapsöl weist im Anhang V der Erneuerbare-Energien-Richtlinie derzeit bei den Teilstandardwerten im Anbau deutlich höhere CO 2 -Emissionen auf und wird i.d.r. auf dem Weltmarkt teurer gehandelt; Im Rapsanbau regelmäßig mehr als 80 % der Treibhausgasemissionen von der N-Düngung verursacht; Mittel- und langfristig muss das Potenzial zur Absenkung der Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der N-Düngung erschlossen werden! 21 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach Schlussfolgerungen und Fazit II Eine schnell zu ergreifende Maßnahme, um als praktischer Landwirt auf die steigenden Anforderungen zur Senkung der Treibhausgas-emissionen im Rapsanbau zu reagieren, besteht darin, anstelle des bisher verwendeten Standardwertes aus dem Anhang V der Erneuerbare- Energien-Richtlinie in der Selbsterklärung ab der Ernte 2014 auf den entsprechenden Wert für das NUTS2-Gebiet zurückzugreifen; In allen NUTS2-Gebieten unterschreitet der für den Rapsanbau berechnete typische rohstoffbezogene Treibhausgaswert den Teilstandardwert für den Rapsanbau um 4,2 5,5 g CO 2 -Äq./MJ Biodiesel; Unter www.redcert.de steht im Menüpunkt Dokumente/NUTS-Tool ein Suchprogramm zur Verfügung, um mittels Kfz-Kennzeichen das NUTS2-Gebiet festzustellen; Allerdings dauern die Diskussionen über die künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in Brüssel nach wie vor an die UFOP setzt sich dafür ein, auch künftig die vorstehend erläuterte bürokratiearme Vorgehensweise nutzen zu können!!! 22 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.v. Dr. Manuela Specht UFOP e. V. Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin Tel.: +49 (0) 30/31904-202 E-Mail: info@ufop.de Web: www.ufop.de 23 5. Juni 2014, 18. Thüringer Rapstag, Pfiffelbach