Hinweise für Anträge auf Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern - Fassung Dezember 2011 - Die Zulassungsgrundsätze "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern" bilden die Grundlage der Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist formlos zu beantragen bzw. es können die Musterformulare verwendet werden. Für die Erstellung von Zeichnungen ist das Merkblatt zur Anfertigung von Zeichnungen zu beachten (siehe www.dibt.de, Stichwort Antragstellung). Die durch die Bearbeitung eines Antrages entstehenden Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nach der Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 24. September 1993 (Amtsblatt für Berlin s. 3101) *), gemäß Gebührenverordnung festgesetzt. Kosten für die praktische Prüfung sind in dieser Gebühr nicht enthalten. Sie sind mit der jeweiligen Prüfstelle abzurechnen. Ebenso sind alle die praktische Prüfung betreffenden Fragen unmittelbar bei der Prüfstelle zu erfragen. Die Prüfstelle ist vom Antragsteller zu beauftragen. Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist der Beginn der praktischen Prüfung anzuzeigen, alle Prüfergebnisse mitzuteilen und nach Beendigung der praktischen Prüfung einen ausführlichen Prüfbericht in einfacher Ausfertigung vorzulegen. *) geändert am 06. Januar 1995 (Amtsblatt für Berlin Seite 243) - 2 -
- 2 - Für die Erstellung der Antragsunterlagen ist Folgendes zu beachten: 1. Alle Antragsunterlagen sind im Format DIN A4 so zu fertigen, dass sie mit den gebräuchlichen Verfahren vervielfältigt werden können. 2. Dem Antrag ist eine Zusammenstellung folgender Angaben beizufügen: a) Bezeichnung oder Typ der Anlage, b) Hersteller mit Anschrift, c) Anwendungsbereiche (entsprechend der Anlage 1) mit Angabe, ob eine Kreislaufführung des Abwassers und/oder (nur) Einleitung in die Entwässerungsanlage vorgesehen wird, d) Angabe der verwendeten Baustoffe und Materialien (ggf. Vorlage von Datenblättern), Herstellverfahren der einzelnen Komponenten sowie Einbauort (Erdeinbau/oberirdische Aufstellung) e) Beschreibung der Gesamtanlage und der einzelnen Anlagenteile f) Konstruktionskennwerte (bei Typenreihe durch Tabelle): max. Abwasserdurchsätze [m³/h] bzw. Menge an Betriebswasser, die für den Waschprozess zur Verfügung gestellt werden kann sowie Anteil des internen Umwälzwassers am Abwasserdurchsatz bei Kreislaufführung, Anwendungsbereich(e) mit den entsprechenden Abwasserbelastungen/-frachten, Nachweise, Zulassungen oder Gutachten sind ggf. für verfahrenstechnisch relevante Anlagenteile vorzulegen. 3. Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen können aus unterschiedlichen Anlagenteilen zusammengesetzt sein. Es kann sich dabei beispielsweise um folgende Anlagenteile handeln, zu denen entsprechend dem beantragten Zulassungsgegenstand Angaben zu machen sind: a) Schlammfänge, Sedimentationsbecken, Abscheider Beckengeometrie, Höhe, Durchmesser, Zuläufe, ggf. Art des Abscheiders und Nenngröße, Entsorgungszyklen, Oberflächenbeschickung b) Biologische Stufe Art des biologischen Verfahrens (Belebung, Wirbelbett, Festbett usw.) Inhalt der biologischen Stufe, Art und Material der Füllkörper/Aufwuchskörper, Eigenschaften (spez. Oberfläche,...), Angaben zur Belüftung: Art des Belüfters, Leistung, Sauerstoffeintrag, Belüftungszeiten (ggf. Intervalle), Angaben zur Umwälzeinrichtung, Betriebskennwerte (bei Typenreihe durch Tabelle) in der biologischen Stufe: Durchflusszeit, Raum-(/Flächen-)belastung, Flächenbeschickung, Schlammgehalt/-belastung, Schlammentnahme c) Filtereinrichtungen Art der Filter (Material, Poren-/Maschenweite, Körnung), Rückspülintervalle, Wartung d) Fällungs-/Flockungsanlagen - 3 -
- 3 - Rührerdrehzahl, Einstellung der Rührerintervalle, Dosiereinstellung, Art der Fällungs-/Flockungsmittel e) Flotationseinrichtungen Art der Flotation/Gasblasenerzeugung bzw. Art der Lufterzeugung und Zugabe Druckwasser (Menge, Luftmenge), Abmessungen/Geometrie der Behälter, Feststoffflächenbelastung, zulässige Oberflächenbeschickung, Luft-/Feststoffverhältnis, Einrichtung zum Flotatabzug und Schlammräumung, f) Nachklärung Beckengeometrie, Höhe, Durchmesser, Zuläufe, Entsorgungszyklen, Oberflächenbelastungen Inhalt des Nachklärbeckens, Durchflusszeit Oberfläche des Nachklärbeckens, g) Hydrozyklon Anordnung (Parallel-/Reihenschaltung) Abmessungen, Geometrie Material und Material-/Produkteigenschaften (Härte, Rauheit, Glätte, Korrosionsbeständigkeit) Abwasserdurchsatz, Druck (minimal/maximal) Trennkorngröße h) Desinfektion Art der Desinfektion Einstellungen (Wasserstoffperoxidzugabe/ UV-Bestrahlung/Ozoneintrag usw.) Nachweise der Beständigkeit der verwendeten Materialien i) sonstiges (wie z.b. Zu- und Abläufe, Rohrleitungen, Armaturen, Fördereinrichtungen, Dosiereinrichtungen, Mess-, Regel- und Steuerungseinrichtungen) Geometrie, Materialien, ggf. Leistungskennwerte und Einstellungen Für Verfahren oder Anlagenteile, die nicht in dieser Aufzählung berücksichtigt werden, sind die erforderlichen Angaben und Nachweise im Einzelfall zu klären. 4. Zeichnungen müssen normgerecht sein. Bestehen die Anlagen aus mehreren Anlagenteilen ist eine Darstellung als Fließschema (RI-Fließschema gemäß DIN EN ISO 10628) anzufertigen. Zusätzlich sind die einzelnen Komponenten der Anlage zeichnerisch darzustellen. Die Zeichnungen sollen mindestens folgende Angaben enthalten: a) durch hervorgehobene Beschriftung Art und Typ der Anlage, b) Grundriss und Schnitte, c) Maßangaben in m oder in mm, d) bei Typenreihen für veränderliche Maße Buchstaben verwenden, Zahlenwerte in Tabelle zusammenfassen, e) in den Schnitten sind Wasserspiegel kenntlich zu machen, f) Fließrichtungen durch Pfeile angeben, Zulauf bzw. Ablauf mit Angabe der lichten Rohrdurchmesser, - 4 -
- 4 - g) Zugabestellen für Ergänzungswasser und Abgabestellen für Überschusswasser, h) Bezeichnung der Anlagenteile und maschinellen Einrichtungen. 5. Es ist eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens, aus der Anwendbarkeit, Wirkungsweise und erwartete Leistung hervorgehen. Zur Erläuterung der Steuerung und Regelung der Anlage mit den verschiedenen Schaltzuständen muss ein MSR-Schema gemäß DIN 19227 oder eine Beschreibung vorgelegt werden. Zudem ist eine Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung beizufügen. 6. Zur Herstellung der Anlagenteile und Einbauteile ist anzugeben, ob diese im Werk hergestellt werden oder ggf. erst auf der Baustelle eingebaut und montiert werden. Zudem sind Kontrollen und Prüfungen anzugeben, die im Werk und/oder auf der Baustelle durchgeführt werden. Sofern vorhanden, sollte ein Inbetriebnahmeprotokoll beigefügt werden. 7. Es ist anzugeben, welche der in der Anlage benannten Prüfstelle für die praktische Prüfung gewünscht wird (siehe anliegende Aufstellung). 8. Vor Beginn der Prüfung ist ein Entwässerungsplan der Prüfanlage vorzulegen. Zudem sind die Abwasseranfallstellen (Anwendungsbereiche) anzugeben sowie ggf. angeschlossene Niederschlagsflächen (Hinweis: Nach Möglichkeit Anlage ohne Niederschlagswasser auswählen.) und die für die Anlagenauslegung zu Grunde liegende Bemessung. Bei der Prüfung ist die ungünstigste Baugröße auszuwählen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: - Anordnung der Komponenten - Aufenthaltszeiten bzw. Oberflächenbeschickungen - Filtergeschwindigkeiten - Flächenbelastungen 9. Für die Waschtechnik, an die die Prüfanlage angeschlossen wird, ist ein Nachweis über eine ausreichende Auslastung (Waschzahlen) der vergangenen Monate vorzulegen. Nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen wird der Antrag ggf. dem Sachverständigenausschuss "Mineralölhaltiges Abwasser", der in der Regel zweimal jährlich tagt, zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Vorlage des Prüfberichtes wird ggf. nochmals über den Antrag im Sachverständigenausschuss beraten und vom DIBt über die Erteilung der Zulassung entschieden. - 5 -
- 5 - Liste der Prüfstellen DEKRA Industrial GmbH Ansprechpartner: Herr Dr. Rhein Hanomagstr. 12 Umweltkanzlei Dr. Rhein 30449 Hannover Bahnhofstr. 17 31157 Sarstedt Tel.: 05066/900990 Fax: 05066-900999 e-mail: hans-bernhard.rhein@umweltkanzlei.de TÜV Rheinland LGA Products GmbH Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing. Arnold Sanitär- und Abscheidetechnik Tel.: 0931/801004-30 Dreikronenstraße 31 Fax: 0931/801004-48 97082 Würzburg e-mail: gerd.arnold@de.tuv.com Universität Stuttgart Ansprechpartner: Herr Prof. Menzel Institut für Siedlungswasserbau, Tel.: 0711/685-65417 oder 685-63742 Wassergüte- und Abfallwirtschaft Mobil: 0172/730-3330 Bandtäle 2 Fax: 0711/685-63729 70569 Stuttgart e-mail: uwe.menzel@iswa.uni-stuttgart.de Sekretariat: Frau Schulmeister Tel.: 0711/685-63742 IFG Ingenieur- und Forschungsgemeinschaft Ansprechpartner: Herr Bachon Louise-Seher-Straße 19 Tel.: 06432-9368-0 65582 Diez Fax: 06432-9368-25 e-mail: ifg-diez@t-online.de - 6 -
- 6 - Anwendungsbereiche des Anhangs 49 1. Maschinelle Fahrzeugreinigung (Ober- und Unterbodenwäsche) von PKW und Bussen in Portalwaschanlagen oder Waschstraßen a) ohne manuelle Vorreinigung b) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 c) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 und Motorwäsche d) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1, Motorwäsche und SB-Waschplätzen e) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1, Motorwäsche, Werkstattabwässer oder manuelle Teilereinigung von PKW 2. Maschinelle Fahrzeugreinigung (Ober- und Unterbodenwäsche) von LKW in Portalwaschanlagen oder Waschstraßen a) ohne manuelle Vorreinigung b) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 c) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 und Motorwäsche d) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1, Motorwäsche, Werkstattabwässer oder manueller Teilereinigung von LKW 3. Maschinelle Fahrzeugreinigung (Ober- und Unterbodenwäsche) von Sonderfahrzeugen (Baustellen-/Militärfahrzeuge) a) ohne manuelle Vorreinigung b) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 c) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1 und Motorwäsche d) in Kombination mit manueller Vorreinigung 1, Motorwäsche, Werkstattabwässer oder manueller Teilereinigung 4. Manuelle Fahrzeugreinigung (Waschplatz/Waschhalle mit HD-Gerät) von PKW und Bussen a) ohne Motorwäschen b) in Kombination mit Motorwäschen c) in Kombination mit Motorwäschen, Werkstattabwässer oder man. Teilereinigung 5. Manuelle Fahrzeugreinigung (Waschplatz/Waschhalle mit HD-Gerät) von LKW a) ohne Motorwäschen b) in Kombination mit Motorwäschen c) in Kombination mit Motorwäschen, Werkstattabwässer oder man. Teilereinigung 6. Manuelle Fahrzeugreinigung (Waschplatz/Waschhalle mit HD-Gerät) von Sonderfahrzeugen (Baustellen-/Militärfahrzeuge) a) ohne Motorwäschen b) in Kombination mit Motorwäschen c) in Kombination mit Motorwäschen, Werkstattabwässer oder man. Teilereinigung 7. Reinigung von Schienenfahrzeugen 2 8. SB-Waschplätze für PKW (ausschließlich) 9. Teile-/Chassisreinigung 10. Entkonservierung 2 Bemerkung: Da die Groß- und Kleinteilereinigung oft in geschlossenen Kreislaufteilereinigungsanlagen durchgeführt wird, werden die speziellen Geräte nicht berücksichtigt. 1 2 Vorwaschplatz mit HD-Gerät Dieser Anwendungsbereich wird z. Zt. nicht in den Zulassungsgrundsätzen berücksichtigt.