EU und Bund fördern nachhaltige Waldwirtschaft in Sachsen

Ähnliche Dokumente
Förderung der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen. Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2014

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Übersicht und Hinweise zum Verfahren

Auffällig ist dabei die Vorratszunahme von über 3 Mio. in den Altersklassen mit 100 Jahren und älter. Allein in

39156* *D2014/ / lt. Verteiler Begleitausschuss zu EPLR lt. Verteiler Begleitausschuss

Bürgerinformation. zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / für das NRW-Programm Ländlicher Raum

Titelfolie mit großem Bild. Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm

Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt

Forstliche Förderung im Privatwald Vortrag auf der Herbsttagung für Waldbauern am 22. Oktober 2015 in Lindlar

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Regionalkonferenz zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen

Forstliche Förderung im Privatwald in NRW ab Vortrag auf der Herbsttagung für Waldbauern am 20. Oktober 2014 in Lindlar

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit Fördermöglichkeiten September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster

Von der Projektidee bis zur Projektumsetzung der Weg der Projektentscheidung und -bewilligung

WALDPFLEGEVERTRAG der FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFT MEMMINGEN E.V.

Landesprogramm Ländlicher Raum Dr. Jürgen Ceynowa und Detlev Brodtmann, MELUR Anpassungen: Jürgen Blucha und Katrin Kahl, LLUR

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union

Wichtige Informationen

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern

Flurbereinigung im Freistaat Sachsen

vom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) 01/2015

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:

Nachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007

Förderung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen nach der ZILE-Richtlinie

Stellungnahme der BAG LAG zu den

An die Mitglieder der LAG Wittenberger Land. Lutherstadt Wittenberg, 20. Okt E I N L A D U N G

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 Chancen und Herausforderungen

Integrierte ländliche Entwicklung Sachsen ILE-Region Schönburger Land

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Ländliche Entwicklung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.

Förderrichtlinie RENplus

Mittelfluss des EFRE in Brandenburg

Wald und Forstwirtschaft. in Sachsen

EU- Förderperiode 2014 bis Interessenbekundungsaufruf zur Einreichung von Beiträgen im Rahmen der

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

ARBEITSBERICHT. Institut für Ökonomie. Zwischenbewertung der Förderung der Erstaufforstung in Bremen von.

Richtlinien der Stiftung für das sorbische Volk zur Förderung

RICHTLINIE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG

l'r, l"ô* tl'*"/ t"ì ''^\lu,

SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond

2.1 Geschäftsführung des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses und Unterstützung der Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben.

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden mit Anlagen

Überlegungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft - EIP - in Brandenburg

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft

Aus dem Inhalt. Nr Jahrgang 8 Schutzgebühr 5,50. Adressaufkleber

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung

Kurzinformation Infrastruktur

FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020.

Fördermöglichkeiten für private Waldbesitzer

R i c h t l i n i e. für die forstliche Förderung. in Hessen

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen. Vorstellung DiOS,

Hamburger Energiepass Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung im Rahmen der Ausstellung eines Hamburger Energiepasses

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer

Waldbesitzerschule Sachsen startet im Mai!

Ausfüllanleitung. Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe

Strukturentwicklung im Ländlichen Raum. Aktuelle Förderprogramme des Landes und der EU

Ausbildungszuschuss Altenpflege

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Verwaltungsvorschrift

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Hamburger Energiepass. Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung im Rahmen der Ausstellung eines Hamburger Energiepasses

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/293. Landtag (zu Drs. 16/259)

Ausgangssituation im Landkreis Traunstein

Vorhabensauswahlkriterien. Förderperiode

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

Fördersystematik nach AGVO

Vorbereitung Förderperiode 2014 bis 2020 Informationsveranstaltung 22. März 2012

EU- Naturschutzfinanzierung in Bayern

Unternehmensförderung. Thüringen

Spendenantrag. Allgemeiner Teil. (1) Name: (2) Straße: (3) PLZ, Ort: (4) Ansprechpartner: (5) Tel.-Nr.: (6)

ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME

Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Landkreis Grafschaft Bentheim

Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland Angebotsaufforderung zur Teilnahme am offenen und transparenten Auswahlverfahren

Förderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017

Gemeinschaftlicher Waldbesitz in Baden - Württemberg. Stuttgart, 18. Juni 2015 Bernd Wippel, Eva Kehayova

ERLÄUTERUNGEN ZUR ALLGEMEINEN GRUPPENFREISTELLUNGS- VERORDNUNG (AGVO)

Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür

Bedeutung der deutschen Seehäfen für den Landkreis Bautzen

MULTIPLIKATORENSCHULUNG FÜR FORSTLICHE PROJEKTMAßNAHMEN LE 14-20

Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v.

Bei Innovationsclustern: Netzwerkmanagement, soweit für den Betrieb des Clusters erforderlich und angemessen

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( )

Informationen zur GRW 1) -Zuschussförderung in Chemnitz

ITZB Innovations- und Technologiezentrum Bayern im Haus der Forschung

Transkript:

Ihr/-e Ansprechpartner/-in Claudia Nixdorf Durchwahl Telefon: +49 3774 66282 27 Telefax: +49 37342 14110 claudia.nixdorf@ smul.sachsen.de Sehmatal-Neudorf, 06. Februar 2015 Sachsenforst informiert EU und Bund fördern nachhaltige Waldwirtschaft in Sachsen Ab sofort können Förderanträge nach der en Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft gestellt werden Antragsstichtag für 2015 ist der 30. April. Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2014-2020 (RL WuF/2014) ist am 14. Januar im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Der Richtlinientext sowie Informationen und Formulare für Antragsteller stehen nun im Internet allen Interessierten zur Verfügung. Was wird gefördert? Die Fördergegenstände sind je nach Finanzierungsquelle in zwei Teilen der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft zusammengefasst. Die e Richtlinie führt bewährte Förderinstrumente aus den Vorgängerrichtlinien fort, setzt aber auch e Akzente durch zusätzliche Fördermöglichkeiten. Im ersten Teil der Förderrichtlinie sind die von der EU aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderten Maßnahmen enthalten. Sie basieren auf dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR), das im Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Walderschließung mit Holzabfuhrwegen, der Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbeständen und die Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten waren in ähnlicher Form bereits in der Vorgängerrichtlinie enthalten. Neu Hausanschrift: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Neudorf Siebensäurestraße 21 09465 Sehmatal-Neudorf www.sachsenforst.de Sprechzeiten: Mo - Fr: 9.00-16.00 Uhr Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden Kto.-Nr. 320 0022 310 BLZ 850 503 00 Umsatzsteuer-Identnummer: DE 813 256 956 Verkehrsverbindung: * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente Seite 1 von 5

aufgenommen wurde die Förderung von Holzlagerplätzen im Rahmen der Walderschließung, damit sich Waldbesitzer besser auf massenhaften Holzanfall in Folge einer Kalamität vorbereiten können. Steigende Waldbrandgefahr infolge der Klimaerwärmung war der Anlass, auch den Ausbau und die Modernisierung kameragestützter Waldbrandfrüherkennungssysteme (AWFS) zu fördern. Um die besitzübergreifende Zusammenarbeit im kleinparzellierten Privatwald zu stärken und die Waldbewirtschaftung auch in kleinen Forstbetrieben auf eine mittelfristige Planung zu stützen, wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen gefördert. Dafür müssen sich zwei oder mehr Waldbesitzer an einem gemeinschaftlichen Projekt beteiligen. Die großflächige Bodenschutzkalkung im ehemaligen Immissionsschadgebiet durch Sachsenforst wird nicht in der Förderrichtlinie, sondern direkt durch das EPLR und eine spezielle Verfahrensvorschrift geregelt. Sie wird ebenfalls aus Mitteln der EU gefördert. Der zweite Teil der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft regelt zum einen die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Neben den Zuschüssen für die besitzübergreifende Holzvermarktung können jetzt auch Waldpflegeverträge von Forstbetriebsgemeinschaften für ihre Mitglieder gefördert werden. Zum anderen gehört nun auch die Erstaufforstung wieder zur forstlichen Förderung. Sie war in der abgelaufenen Förderperiode in einer anderen Richtlinie enthalten. Diese Fördergegenstände im Teil 2 der Richtlinie basieren auf einem Bundesprogramm, der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und werden aus Bundesmitteln gefördert. Naturschutzmaßnahmen im Wald werden nun nicht mehr wie bisher über die forstliche Förderung finanziert, sondern sind der Naturschutzförderung nach der Richtlinie Natürliches Erbe zugeordnet. Wer wird gefördert? Die Adressaten der forstlichen Fördermaßnahmen sind in erster Linie private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie deren Zusammenschlüsse, in Sachsen hauptsächlich in Form von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG). Die Fördermaßnahmen für Waldbrandüberwachungssysteme richten sich an die Landkreise, in denen die besonders waldbrandgefährdeten Gebiete liegen (Görlitz, Bautzen, Meißen und Nordsachsen). Die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse für die besitzerübergreifende Holzvermarktung und für Waldpflegeverträge setzt voraus, dass die Seite 2 von 5

Zusammenschlüsse forstfachlich ausgebildetes Personal angestellt haben und auf 100 Prozent ihrer Mitgliedsfläche nach PEFC oder FSC zertifiziert sind. Dadurch soll eine weitere Professionalisierung der forstlichen Zusammenschlüsse angeregt und ein besonders hoher Standard nachhaltiger Waldbewirtschaftung sichergestellt werden. Für Erstaufforstungsmaßnahmen kann jeder Besitzer oder Bewirtschafter einer potentiellen Aufforstungsfläche Förderung beantragen. Wie hoch ist die Förderung? Bei den meisten Fördergegenständen erhält der Antragsteller einen Zuschuss zu den Investitionskosten der Maßnahme. Stets muss er einen gewissen Eigenanteil selbst tragen. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten für die gemeinschaftliche Holzvermarktung und für die Waldpflegeverträge Festbeträge je Kubikmeter Holz oder je Hektar Waldfläche. Insgesamt stehen für die Förderperiode bis 2020 rund 31 Mio. Euro für die EUgeförderten Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen jährlich etwa 600.000 Euro für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Erstaufforstung (GAK-Finanzierung). Die Fördersätze wurden gegenüber der vorigen Richtlinie teilweise deutlich erhöht. Eine Übersicht über die Fördersätze bietet die anhängende Tabelle. Wie läuft das Förderverfahren? Die Aufrufe zur Antragstellung und die Antragsunterlagen sind im Förderportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm). Die Anträge für Vorhaben, die in den Jahren 2015 und 2016 bewilligt und ausgeführt werden sollen, sind spätestens bis zum 30. April 2015 bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde Außenstelle Bautzen) einzureichen. Alle förderfähigen Vorhaben nach Teil 1 der Richtlinie (EU-Förderung) werden vor Bewilligung in ein Auswahlverfahren einbezogen. Für die über die GAK (Bund) finanzierten Fördergegenstände im Teil 2 der RL WuF/2014 - Förderung forstlicher Zusammenschlüsse und Erstaufforstung gilt derselbe Stichtag. Es gibt aber keine gesonderten Aufrufe und das Auswahlverfahren entfällt. Nach Prüfung der Anträge und Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten die Antragsteller die Bewilligungsbescheide. Im Bewilligungsbescheid werden alle Seite 3 von 5

Bedingungen für die Förderung, der Ausführungszeitraum und die Höhe der Förderung genau festgelegt. Kann ein Vorhaben nicht bewilligt werden, wird der Antragsteller ebenfalls informiert. Ist das Vorhaben abgeschlossen, wird anhand der nachgewiesenen Ausgaben der endgültige Förderbetrag festgelegt und dem Antragsteller erstattet. Wen kann ich fragen? Erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung ist der örtliche Revierförster (www.sachsenforst.de/foerstersuche) oder der örtliche Forstbezirk von Sachsenforst. Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können an die Bewilligungsbehörde gestellt werden: Staatsbetrieb Sachsenforst Obere Forstbehörde Außenstelle Bautzen Paul-Neck-Str. 127 02625 Bautzen Tel.: 03591 216 0 e-mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter www.sachsenforst.de. Seite 4 von 5

Übersicht zu den Fördergegenständen und Fördersätzen: FZR 2014-2020 FZR 2007-2013 Fördergegenstand private Waldbesitzer kommunale Waldbesitzer Bemerkung Fördersätze zum Vergleich Wegebau 90 % / 75% 75 % 90% für WB < 200 ha 80 % Holzlagerplätze 30 % AWFS - 53 %/75 % abhängig von Lage in Reg.bez. L / Reg.bez. C u. DD Waldumbau / Verjüngung in- und außerhalb von Schutzgebieten 75 % 53 %/75 % abhängig von Lage in Reg.bez. L / Reg.bez. C u. DD 60 % / 50 % Waldbewirtschaftungspläne 80 % - WB bis 50 ha max. 50 /ha WB über 50 ha max. 3 /ha Holzmobilisierung FBG:1,50 / 0,50 /m³ Forstwirtsch. Vereinigung: 0,20 /m ³ Mindestmengen: FBG: 3 m³/a/ha Identisch, aber bei FBG andere Mindestmengen - Forstwirtschaftliche Vereinigung: 20 Tm³/a Waldpflegeverträge 120 /Vertrag (< 2 ha) 60 bis 5 /ha - gestaffelt nach Größenklassen Erstaufforstung 90 % 90 % anderes System in der RL AuW Seite 5 von 5