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Transkript:

Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12

Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Land Mecklenburg-Vorpommern

Flussgebietseinheit Warnow/Peene Liste der zuständigen Behörden nach Artikel 3 WRRL Nach Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 22.06.2004 eine Liste der zuständigen Behörden der Flussgebietseinheiten. Sie legen für die zuständigen Behörden die in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Informationen vor. Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene liegt ausschließlich auf dem Territorium des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. 1. Zuständige Behörde In der Flussgebietseinheit Warnow/Peene ist das nachfolgend aufgeführte Ministerium gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG: Tabelle 1: zuständige Behörde der Flussgebietseinheit Warnow/Peene Name der zuständigen Behörde Umweltministerium Mecklenburg- Vorpommern Anschrift der zuständigen Behörde Schloßstrasse 6-8 D-19053 Schwerin Weitere Informationen poststelle@um.mv-regierung.de 2. Geographische Ausdehnung der Flussgebietseinheit Bei der Flussgebietseinheit Warnow/Peene handelt es sich nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie 2000/60/EG um eine Zusammenfassung benachbarter kleinerer Einzugsgebiete, deren Abfluss unmittelbar in die Ostsee gelangt. Zur Flussgebietseinheit Warnow/Peene gehört das Küstengewässer der Ostsee zwischen dem angrenzenden Küstengewässer der Flussgebietseinheit Schlei/Trave im Westen und der deutsch-polnischen Staatsgrenze im Osten; seewärtig reicht das Küstengewässer bis eine Seemeile seewärts der Ba-

sislinie. Nicht zur Flussgebietseinheit Warnow/Peene gehören das Küstengewässer Stettiner Haff und die darein entwässernden Einzugsgebiete. Die Hauptfließgewässer der Flussgebietseinheit sind die Warnow mit einem Einzugsgebiet von 3.300 km² und die Peene mit einem Einzugsgebiet von 5.100 km². Die Gesamtfläche der Einzugsgebiete, die die Flussgebietseinheit Warnow/Peene bilden, beträgt 13.600 km², die Fläche der der Flussgebietseinheit zugeordneten Küstengewässer 2.900 km². Die genaue geographische Ausdehnung der Flussgebietseinheit ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich. 3. Rechtlicher Status der zuständigen Behörde Die unter Nummer 1 genannte Behörde ist die Oberste Wasserbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Tabelle 4: rechtlicher Status der zuständigen Behörde Name der zuständigen Behörde Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern Gesetz, auf dessen Basis die zuständige Behörde eingerichtet ist Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gesetze, die die Aufgaben der zuständigen Behörde festlegen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern 4. Zuständigkeiten Die unter Nummer 1 genannte Behörde ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG auf der Grundlage der aufgeführten Gesetze zuständig für: Bestimmung der Flussgebietseinheit (Art. 3) Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit (Art. 5, Anhang II) Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers (Art. 5, Anhang II)

wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung (Art. 5, Anhang III) Ermittlung der Ausnahme- und Fristverlängerungstatbestände (Art. 4) Erstellung eines Verzeichnisses der Schutzgebiete (Art. 6, Anhang IV) Überwachung der Oberflächengewässer, des Grundwassers und der Schutzgebiete (Art. 8, Anhang V) Aufstellung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme (Art. 11, Anhang VI) Aufstellung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne (Art. 13, Anhang VII) Information und Anhörung der Öffentlichkeit (Art. 14) Einhaltung bzw. Erreichung der Bewirtschaftungsziele 5. Koordinierung der Tätigkeit anderer Behörden Teilaufgaben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden von den jeweils zuständigen Behörden der nachgeordneten Verwaltungsebenen ausgeführt. Die Ausführung wird von der unter Nummer 1 genannten Behörde koordiniert. Tabelle 5: im nachgeordneten Bereich mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befasste Behörden Name der zuständigen Behörde Umweltministerium Mecklenburg- Vorpommern Namen der Behörden, die von der zuständigen Behörde koordiniert werden Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Güstrow Staatliche Ämter für Umwelt und Natur Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg, Ueckermünde Grundlage der Koordinierung Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern; Umsetzungserlass v. 01.07.2002 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Umsetzungserlass v. 01.07.2002

Flussgebietseinheit (FGE) Warnow/Peene Ostsee Flussgebietseinheit Warnow/Peene w no r a W Land Schwerin e en e P # Mecklenburg-Vorpommern Einzugsgebiete der FGE Warnow/Peene Küstengewässer der FGE Warnow/Peene