Amtliche Mitteilungen

Ähnliche Dokumente
Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

mod. Am (SP) mod (PMV) mod Mod Mod (PMV) Inhalt

(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

mod. am (SP) mod (PMV) mod Mod Inhalt

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Deutsch im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie Berufskollegs

(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

Amtliche Mitteilungen

Fachspezifische Bestimmung für den Masterstudiengang. im Lehramt für Haupt- und Realschulen und Gesamtschulen im Fach Biologie

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Englisch im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen

Wirtschaftswissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Sozialwissenschaften (Wirtschaftslehre/Politik) im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs (BK)

Amtliche Mitteilungen

(PMV)

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

vom Inhaltsübersicht

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011)

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematische Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Amtliche Mitteilungen

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Amtliche Mitteilungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Amtliche Mitteilungen

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Kunst im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) 1 Geltungsbereich

- Die Studierenden verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten.

vom Inhalt 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Modulhandbuch Bachelorstudiengang Geschichte (2011) Universität Siegen Philosophische Fakultät (Fassung vom zur FSB AM 90/2014)

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

Amtliche Mitteilungen

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Musik im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen (G).

Vom 29. November 2011

Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an.

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 2013 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 2014 (Studienmodell 2011)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Amtliche Mitteilungen

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Spanisch des Studienganges. vom

Amtliche Mitteilungen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx

Modulhandbuch. für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen. Universität Siegen Philosophische Fakultät

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 41 Datum Nr.

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (MA-Phase) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10.

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

geändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli Mai

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Studiengangsprüfungsordnung

Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11

Modulhandbuch. des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs im Fach. Geschichte

Fakultät für Geschichtswissenschaft Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Kunstgeschichte im Masterstudiengang - Entwurf der Neufassung -

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Geschichte (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft. Wahlpflichtbereich Soziale Arbeit. Modul-Handbuch

Amtliche Mitteilungen

Lehramt Englisch an Berufskollegs

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 19/2014 Seite 57

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

Prüfungsordnung für den schulformspezifischen Masterstudiengang Russisch für das Lehramt an Mittelschulen

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

inklusive der 1. Änderungsordnung derselben vom 04. Mai 2015 (Link zur Änderungsordnung)

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS)

Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Amtliche Mitteilungen

Artikel 1. Modul G-MA-M1 Didaktik aus den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung erhält folgende Fassung:

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)

Transkript:

Amtliche Mitteilungen Datum 26. April 201 Nr. 1/201 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen der Universität Siegen Vom 2. April 201 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat, Herrengarten, 57068 Siegen, Tel. 0271/740-481

Fachspezifische Bestimmung für das Fach im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen der Universität Siegen Vom 2. April 201 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des setzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG vom 1. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch setz vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 672), hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung zur Prüfungsordnung vom 05. November 2012 (Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2012) erlassen: 1

Inhalt 1 ltungsbereich... 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse... Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte... 4 Auslandsaufenthalt... 4 5 Studienumfang... 4 6 Modularisierung und Leistungspunkte... 4 7 Studien- und Prüfungsleistungen... 7 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit... 7 9 Bachelorarbeit... 7 10 Studienverlaufspläne... 8 11 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Veröffentlichung... 1 2

1 ltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regelt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 2012 (Amtl. Mitteilung 1/2012) in der jeweils gültigen Fassung das Studium im Fach für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse (1) Zugang zum Bachelorstudiengang erhält, wer die Zugangsvoraussetzungen des 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen erfüllt. (2) In den modernen Fremdsprachen sollten die Kenntnisse mindestens dem Sprachniveau B1 des meinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. () Für den zum Lehramt an Gymnasien und samtschulen qualifizierenden Bachelorabschluss werden für das Unterrichtsfach Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) verlangt (vgl. Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt 4, 11). Es wird empfohlen, sich die erforderlichen Sprachkenntnisse möglichst bereits vor Beginn des Bachelorstudiums anzueignen. Ziele des Studiums (und Berufsfelder) / Studieninhalte Die Studienziele und -inhalte orientieren sich an den grundlegenden allgemeinen und fachspezifischen berufsbezogenen Kompetenzen, so wie sie in den Vorgaben der KMK (Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. 10. 2008 i. d. F. vom 16.09.2010]) formuliert sind. Der Bachelorstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Sek. II) zielt vor diesem Hintergrund auf die Vermittlung von Grundlagenwissen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Fähigkeiten. Dazu gehören im Einzelnen: - zentrale Fragestellungen der schichtswissenschaft und schichtsdidaktik sowie die damit verbundenen Erkenntnisinteressen erläutern und fachliche Zusammenhänge selbstständig entwickeln können, - zentrale Methoden der schichtswissenschaft beschreiben, anwenden und hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erzeugung von Wissen kritisch einschätzen können, - geschichtswissenschaftliche und -didaktische Theorien, Kategorien und Modelle in Bezug auf deren Struktur, Systematik und Stellenwert erläutern und kritisch reflektieren können, - grundlegende Prozesse fachlichen und fachübergreifenden Lehrens und Lernens in unterschiedlichen Altersstufen unter Berücksichtigung fachspezifischer Lernschwierigkeiten und Fördermöglichkeiten analysieren und erläutern können, - geschichtswissenschaftliche und -didaktische Forschungsergebnisse und neue relevante fachliche Entwicklungen selbstständig erschließen, in ihrer fachlichen und didaktischen Bedeutung und Reichweite beurteilen und angemessen darstellen können, - geschichtswissenschaftliche und -didaktische Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und ihrer didaktischen Relevanz einschätzen und den bildenden halt disziplinärer Inhalte, Konzepte und Methoden reflektieren können, - in geschichtswissenschaftlicher und -didaktischer Hinsicht fachübergreifende Perspektiven entwickeln, die Funktion von (neuen) Informations- und Kommunikationsmedien für die Vermittlung von historischen Inhalten analysieren und reflektieren sowie außerschulische Berufsfelder für Historiker einschätzen können,

- die und Bedeutung des schichtsunterrichts im Rahmen der gymnasialen Bildung, die Rolle der Fachlehrerin oder des Fachlehrers reflektieren und zu Grundfragen der historischen Verantwortung Stellung beziehen können. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird aber empfohlen. 5 Studienumfang Der Umfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Sek. II) beträgt 2 SWS und 69 Leistungspunkte (). Es setzt sich aus den Teilbereichen Fachwissenschaft und Fachdidaktik zusammen. Die Studienanteile verteilen sich wie folgt auf diese Teilbereiche: Verteilung SWS und im Bachelorstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen Fachwissenschaft Fachdidaktik Summe SWS Bachelor 26 (24) 6 (8) 2 Bachelor 57 (54)* 12 (15)* 69 * für eine zusätzliche Studienleistung im Modul 8 können nach Wahl in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik erworben werden. Die Exkursion ist der Fachwissenschaft zugeordnet. ( ). 6 Modularisierung und Leistungspunkte (1) Im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen sind die BA folgenden 8 Module zu studieren und optional eine Bachelorarbeit (M 9) zu verfassen: Nr. Modultitel SL 1 PL 2 Empf. Fachsemester SWS Voraussetzungen Grundlagen- Epochenmodul I 2 1 1.-2. 4 9 - Alte : M 1 Methoden, Probleme, Perspektiven 1.1 Vorlesung 1 1.. 2-1.2 Proseminar 1 2. 2-1. Eine Prüfungsleistung in 1.2 BA M 2 Grundlagen- Epochenmodul II Mittelalterliche und frühneuzeitliche : Methoden, Probleme, 1 2. 2 1 2.-. 4 9-1 Studienleistung 2 Prüfungsleistung 4

Perspektiven 2.1 Vorlesung/Übung 1 2.. 2-2.2 Proseminar 1 2. 2-2. Eine Prüfungsleistung in 2.2 BA M Grundlagen- Epochenmodul III Neuzeitliche : Methoden, Probleme, Perspektiven 1. 2 1 1. 4 9 -.1 Vorlesung 1 1. 2 -.2 Proseminar 1 1. 2 -. Eine Prüfungsleistung in.2 BA M 4 Grundlagen- Epochenmodul IV Zeitgeschichte seit 1945: Methoden, Probleme, Perspektiven 1 1. 2.-4. 4 6-4.1 Vorlesung 1 4. 2-4.2 Seminar: Methoden der ODER Theorien der BA M 5 Fachdidaktisches Modul 5.1 Proseminar: Grundlagen der schichtsdidaktik 5.2 (Projekt-)Seminar: Exemplarische Vertiefung der Grundlagen der Didaktik der 5. Eine Prüfungsleistung in BA M 6 5.1 Aufbau- Epochenmodul I Neuzeitliche 1. 2 1.2 oder 2.2 oder.2 2 1.-4. 4 9 1. 2 1.2 oder 2.2 oder.2 1 4. 2 5.1 1. 2 1 4.-5. 4 9 M -4 5

6.1 Aufbauseminar: Neuere und Neueste vor 1945 6.2 Aufbauseminar: Zeitgeschichte seit 1945 6. Eine Prüfungsleistung in 6.1 oder 6.2 BA M 7 Aufbau- Epochenmodul II Alte / Mittelalterliche und frühneuzeitliche 7.1 Aufbauseminar: Alte 7.2 Aufbauseminar: Mittelalterliche und frühneuzeitliche 7. Eine Prüfungsleistung in 7.1 oder 7.2 BA M 8 Fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Abschlussmodul 8.1 Kolloquium zur Alten, Mittelalterlichen und frühneuzeitlichen, Neueren und Neuesten vor 1945, zur Zeitgeschichte seit 1945 oder zur schichtsdidaktik 8.2 Kolloquium Außerschulische Berufsfelder für Historiker / Außerschulische Lernorte 8. unbenotete Prüfungsleistung nach Wahl in 8.1 oder 8.2 1 4.. 2 1 4.. 2 1 5. 2 1 5.-6. 4 9 M 1-2 1 5. 2 1 5. 2 1 6. 2-0/1 5.-6. 2-4 9 M 1-5 1 6. 2 1 5.. 2 1 6. Alternative zu einem Kolloquium oder der unbenoteten Prüfungsleistung: Exkursion (insgesamt mindestens Tage, die auch einzeln nachgewiesen werden können; zu erbringende Leistung z.b. Führung, Präsentation vor Ort oder Exkursionsbericht) 1 5.-6. 2 Die Studierenden müssen ein Kolloquium (Modulteil 8.1. oder 8.2) nach Wahl verpflichtend studieren. Sie können alternativ zwischen einem zweiten Kolloquium und einer Prüfungsleistung, einem zweiten Kolloquium und einer Exkursion (kompakt oder in Einzeltagen) oder einer Prüfungsleistung und einer Exkursion (kompakt oder in Einzeltagen) wählen. Weitere Details siehe Modulhandbuch. 6

BA M 9 Bachelorarbeit - - 6. - 8 siehe 8 2 SWS 69 + 8 für die Bachelorarbe it 7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Angeboten werden Module, in denen in der Regel jeweils 4 SWS im Rahmen von zwei Lehrveranstaltungen zu absolvieren und in der Regel 9 Leistungspunkte zu erwerben sind. Die werden für aktive Teilnahme und modulbegleitende Studienleistungen in den Veranstaltungen und ggf. für eine Prüfungsleistung ( ) vergeben. Prüfungsleistungen müssen immer individuell zuzuordnen sein. (2) Studienleistungen sind mündliche oder schriftliche Leistungen, wie beispielsweise schriftliche Tests (ca. 0-45 Minuten), Kurzreferate, Präsentationen, Portfolios, schriftliche Ausarbeitungen, Protokolle, projektbezogene Darstellungsformen, wobei die Arbeitsbelastung eine der unter 8 (7) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. () Prüfungsleistungen sind mündliche oder schriftliche Leistungen, wie beispielsweise Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, Projektarbeiten/-präsentationen/-berichte, mündliche Prüfungen sowie Kombinationen aus verschiedenen Formen, wobei die Arbeitsbelastung eine der unter 8 (8) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. (4) Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung unterrichtet die Dozentin bzw. der Dozent die Studierenden darüber, in welcher Form die Studien- oder Prüfungsleistung erbracht werden muss. (5) Die Fachnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Modulnoten der Module 5, 6 und 7 sowie der besten Modulnote aus den Grundlagen-Epochenmodulen I-III die nach den jeweils zu Grunde liegenden gewichtet sind. (6) Alles Weitere regelt die Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit im Fach wird zugelassen, wer zwei Drittel der Leistungspunkte des Bachelorstudiums im Fach erreicht und eine wissenschaftliche Hausarbeit im Fach erfolgreich geschrieben hat. Weiterhin soll aus dem Modul, auf das sich die Bachelorarbeit bezieht, mindestens ein Modulelement erfolgreich absolviert sein. (2) Alles Weitere regelt die Rahmenprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. 9 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit im Fach geschrieben, bezieht sie sich inhaltlich auf eines der Module BA-Gym-M5, BA-Gym-M6 oder BA-Gym-M7. Der Anteil der Arbeit beträgt 8. Die Bachelorarbeit muss in deutscher Sprache abgefasst werden. 7

10 Studienverlaufspläne Verbindlichkeit: Der Studienverlaufsplan stellt einen Vorschlag zur zeitlichen staltung des Studiums dar. Grundsätzlich werden alle Modulelemente mindestens jährlich, aber nicht unbedingt jedes Semester angeboten. Modulelemente sind Teile von Modulen, die im Umfang einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS entsprechen. Die Bezeichnungen für Modulelemente spezifizieren Inhalte des Moduls, sind jedoch nicht notwendig mit den Titeln der entsprechenden Lehrveranstaltungen, mit denen das Modulelement abgedeckt werden kann, identisch. 8

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Gym/) Modulname 9 Semester SWS Grundlagen-Epochenmodul I 1 (BA--Gym-M 1) Alte Grundlagen-Epochenmodul II 1 (BA--Gym-M 2) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Grundlagen-Epochenmodul III 1 (BA--Gym-M ) Neuzeitliche Grundlagen-Epochenmodul IV 1 (BA--Gym-M4) Zeitgeschichte seit 1945 Fachdidaktisches Modul 2 (BA--Gym-M 5) Aufbau-Epochenmodul I (BA--Gym-M 6) Neuzeitliche Aufbau-Epochenmodul II (BA--Gym-M 7) Alte / Mittelalterliche und frühneuzeitliche Fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Abschluss- Modul 4 (BA--Gym-M 8) samtzahl 1 6 Vorlesung Alte 1.1) Vorlesung Neuere und Neueste.1) Proseminar Neuzeitliche.2) Prüfungsleistung in Modulelement.2 2 6 Proseminar Alte 1.2) Vorlesung/Übung Mittelalterliche und frühneuzeitliche 2.1) Prüfungsleistung in Modulelement 1.2 Proseminar Mittelalterliche und frühneuzeitliche 2.2) 1 12 12

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Gym/) 4 Prüfungsleistung in Modulelement 2.2 Seminar: Methoden der ODER Seminar: Theorien der 4.2) Proseminar Grundlagen der schichtsdidaktik 5.1) Prüfungsleistung in Modulelement 5.1 12 10

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Gym/) 4 8 Vorlesung Zeitgeschichte seit 1945 4.1) (Projekt-)Seminar Exemplarische Vertiefung der Grundlagen der Didaktik der 5.2) Aufbauseminar Neuere und Neueste vor 1945 6.1) Aufbauseminar Zeitgeschichte seit 1945 6.2) 12 5 6 Prüfungsleistung in Modulelement 6.1 oder 6.2 Aufbauseminar: Alte 7.1) Aufbauseminar: Mittelalterliche und frühneuzeitliche 7.2) Kolloquium Außerschulische Berufsfelder für Historiker / Außerschulische Lernorte ODER Exkursion 5 8.2) 12 11

Exemplarischer Studienverlaufsplan: Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen (Gym/) 6 2 Prüfungsleistung in Modulelement 7.1 oder 7.2 Kolloquium zur Alten, Mittelalterlichen und frühneuzeitlichen, Neueren und Neuesten vor 1945, zur Zeitgeschichte seit 1945 oder zur schichtsdidakti k ODER Exkursion 5 8.1) Unbenotete Prüfungsleistung in Modulelement 8.1 oder 8.2 ODER Exkursion 5 9 2 9 9 9 6 9 9 9 9 69 1 2 4 5 Das Modul kann variabel im 1.-4. Semester studiert werden. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Das Modul kann variabel im 2.-4. Semester studiert werden, sobald die Voraussetzungen (vgl. 6, Abs. 1) erfüllt worden sind. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Das Modul kann variabel im 4.-6. Semester studiert werden, sobald die Voraussetzungen (vgl. 6, Abs. 1) erfüllt worden sind. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Das Modul kann variabel im 5.-6. Semester studiert werden, sobald die Voraussetzungen (vgl. 6, Abs. 1) erfüllt worden sind. Die Prüfungsleistung kann jedoch nicht vor dem Modulelement erbracht werden, dem sie zugeordnet ist. Die Exkursion (mindestens Tage, auch in einzelnen Tagesexkursionen nachweisbar) kann anstelle eines anderen Modulelements in Modul 8 eingesetzt werden, also entweder anstelle eines der beiden Kolloquien oder anstelle der unbenoteten Prüfungsleitung. Im Rahmen der Exkursion ist eine Studienleistung ( ) zu erbringen, z.b. Führung, Präsentation vor Ort oder Exkursionsbericht. 12

11 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Veröffentlichung (1) 2 Abs. gilt nicht für Studierende, die ihr Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und samtschulen im Wintersemester 2011/2012 aufgenommen und innerhalb der 1,5 fachen Regelstudienzeit bis einschließlich Wintersemester 2015/2016 abgeschlossen haben. Sie haben die entsprechenden Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen. (2) Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen bekannt gegeben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrats vom 15. April 201. Siegen, den 2. April 201 Der Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart) 1