T651.5 Tarifverbund Passepartout

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Transkript:

T651.5 Tarifverbund Passepartout Neuausgabe: 11.12.2016-1 -

Inhaltsverzeichnis 0 1 2 00.0 00.1 VORBEMERKUNGEN... - 8 - Allgemeines...- 8 - Begriffe...- 9 - GELTUNGSBEREICH... - 10 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 13-20 21 22 23 Allgemeines...- 13 - Gültigkeiten...- 13 - Kurzstrecken...- 14 - Langstrecken...- 14-24 Anschlussfahrausweise...- 16-24.0 Anschlusszonenfahrausweise innerhalb Tarifverbund Passepartout...- 16-24.1 Anschlussfahrausweise über die Passepartout-Verbundgrenze...- 17-25 E-Tickets...- 17-25.0 Allgemeine Bestimmungen...- 17-25.1 SBB OnlineTickets und SBB MobileTickets...- 18-25.2 PostAuto App MobileTicket...- 18-25.3 vbl App öv-ticket...- 19-25.4 vbl FAIRTIQ...- 19-25.5 BLS Mobil...- 20-25.6 BLS App lezzgo...- 20-3 BESTIMMUNGEN FÜR EINZELFAHRAUSWEISE UND GRUPPENFAHRAUSWEISE - 21-30 Kurzstreckenbillette...- 21-30.0 Ausgabe...- 21-30.1 Geltungsdauer...- 21-30.2 Reiseweg...- 21-30.3 Preisbildung...- 21-30.4 Klassenwechsel...- 21-30.5 Erstattungen...- 21-31 Langstreckenbillette...- 21-31.0 Ausgabe...- 21-31.1 Geltungsdauer...- 22-31.2 Reiseweg...- 22-31.3 Preisbildung...- 22-31.4 Klassenwechsel...- 22-31.5 Erstattungen...- 22-32 Einzelbillette...- 22-32.0 Ausgabe...- 22-32.1 Geltungsdauer...- 22-32.2 Reiseweg...- 23-32.3 Preisbildung...- 23-32.4 Klassenwechsel...- 23-32.5 Erstattungen...- 23 - - 2 -

33 Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette... - 23-33.0 Ausgabe... - 23-33.1 Geltungsdauer... - 23-33.2 Reiseweg... - 24-33.3 Preisbildung... - 24-33.4 Klassenwechsel... - 24-33.5 Erstattungen... - 24-34 Mehrfahrtenkarte für Langstreckenbillette... - 25-34.0 Ausgabe... - 25-34.1 Geltungsdauer... - 25-34.2 Reiseweg... - 25-34.3 Preisbildung... - 25-34.4 Klassenwechsel... - 25-34.5 Erstattungen... - 26-35 Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette... - 26-35.0 Ausgabe... - 26-35.1 Geltungsdauer... - 27-35.2 Reiseweg... - 27-35.3 Preisbildung... - 27-35.4 Multi-Klassenwechsel... - 27-35.5 Erstattungen... - 27-36 Tageskarten... - 28-36.0 Ausgabe... - 28-36.1 Geltungsdauer... - 28-36.2 Reiseweg... - 28-36.3 Preisbildung... - 28-36.4 Klassenwechsel... - 28-36.5 Erstattungen... - 29-37 Multi-Tageskarten... - 29-37.0 Ausgabe... - 29-37.1 Geltungsdauer... - 29-37.2 Reiseweg... - 29-37.3 Preisbildung... - 29-37.4 Klassenwechsel... - 29-37.5 Erstattungen... - 30-38 Quattro-Tageskarte... - 30-38.0 Ausgabe... - 30-38.1 Geltungsdauer... - 31-38.2 Reiseweg... - 31-38.3 Preisbildung... - 31-38.4 Klassenwechsel... - 31-38.5 Erstattungen... - 31-39 Gruppenbillette... - 31-39.0 Ausgabe... - 31-39.1 Geltungsdauer... - 32-39.2 Reiseweg... - 32-39.3 Preisbildung und freie Fahrt... - 32-39.4 Klassenwechsel... - 33-39.5 Erstattungen... - 33-4 BESTIMMUNGEN ABONNEMENTE... - 34-40 Allgemeines... - 34-40.1 Sorten... - 34-40.2 Ausgabe und Bestellung... - 34 - - 3 -

41 42 43 44 40.3 40.4 40.5 Preisbildung...- 35 - Inhaber von Ermässigungskarten...- 35 - Hunde...- 35 - Jahres-Abo...- 35 - Monats-Abo...- 35 - Jahres- und Monats-Abo als PP-Abo... - 36 - Streckenwechsel, Klassenwechsel...- 36-45 Erstattungen...- 38-45.0 Allgemeines...- 38-45.1 Erstattung bei Rückgabe...- 39-45.2 Erstattung pro rata...- 40-46 Ersatz...- 41-46.0 Beschädigte/entstellte Abo...- 41-46.1 Verlorene/gestohlene Abo...- 41-46.2 Ersatz von PP-Abo... - 42-47 Job-Abo...- 42-47.0 Allgemeines...- 42-47.1 Ausgabe...- 42-47.2 Zusatzleistung...- 42-47.3 Sorten und Preise...- 42-47.4 Geltungsdauer...- 43-47.5 Klassen- und Streckenwechsel...- 43-47.6 Ersatz...- 43-47.7 Erstattung...- 43-48 49 5 Wahlwege für Abo / Gratiszonen... - 43 - Gratiszone für Abo... - 43 - PAUSCHALFAHRAUSWEISE DES DV UND VERGÜNSTIGUNGEN... - 44-50 Kinder, Familien, Militär, Hunde...- 44-50.0 Kinder (gemäss Tarif 600)...- 44-50.1 Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte... - 44-50.2 Militär...- 44-50.3 Hunde und kleine Tiere...- 44-51 52 53 54 GA...- 44 - Halbtax-Abo...- 45 - Gleis 7...- 45 - Übrige Pauschalfahrausweise...- 45-55 Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung...- 45-55.0 Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung...- 45-55.1 VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte...- 45-6 60 SPEZIALFAHRAUSWEISE... - 46 - Schulklassen-Abo... - 46 - - 4 -

60.0 60.1 60.2 60.3 60.4 60.5 60.6 Begriff... - 46 - Ausgabe... - 46 - Geltungsdauer... - 46 - Reiseweg... - 46 - Preisbildung... - 46 - Klassenwechsel... - 46 - Erstattungen und Ersatz... - 46-61 Kindergarten-Abo... - 47-61.0 Begriff... - 47-61.1 Ausgabe... - 47-61.2 Geltungsdauer... - 47-61.3 Reiseweg... - 48-61.4 Preisbildung... - 48-61.5 Klassenwechsel... - 48-61.6 Erstattungen und Ersatz... - 48-62 öv-hotel Ticket Luzern... - 48-62.0 Allgemeines... - 48-62.1 Geltungsdauer... - 48-62.2 Geltungsbereich... - 48-62.3 Ermässigungen... - 48-62.4 Umtausch / Erstattung / Ersatz... - 49-62.5 Fahrausweiskontrolle... - 49-63 Weggis-Tageskarte... - 49-63.0 Begriff... - 49-63.1 Ausgabe... - 49-63.2 Geltungsdauer... - 49-63.3 Reiseweg... - 49-63.4 Klassenwechsel... - 49-63.5 Familienvergünstigung... - 49-64 Parkticket Mattenhof... - 50-64.0 Begriff... - 50-64.1 Ausgabe... - 50-64.2 Geltungsdauer... - 50-64.3 Klassenwechsel... - 50-64.4 Familienvergünstigung... - 50-7 70.0 FAHRRÄDER / GEPÄCK... - 51 - Selbstverlad von Fahrrädern... - 51-71 Gepäck... - 52-71.0 Handgepäck, Kinderwagen und Rollstühle... - 52-71.1 Reisegepäck... - 52-8 FAHRAUSWEISKONTROLLE, REISENDE OHNE GÜLTIGEN FAHRAUSWEIS, UNREGELMÄSSIGKEITEN...- 53-80 Fahrausweiskontrolle... - 53-80.0 Vorweisen... - 53-80.1 Rechtsgrundlagen... - 53-81 Reisende ohne gültigen oder teilgültigem Fahrausweis... - 53-81.0 Allgemeines... - 53-81.1 Kurse mit Selbstkontrolle... - 53-81.2 Kurse mit Kontrollpersonal... - 55-82 Persönliches Abo vergessen... - 55 - - 5 -

82.0 82.1 82.2 82.3 Allgemeines...- 55 - Persönliches Passepartout-Abo vergessen: Soforterledigung...- 55 - Persönliches Passepartout-Abo vergessen: Erledigung am Schalter...- 55 - Grundkarte vergessen...- 55-83 Missbrauch, Fälschung...- 55-83.0 Allgemeines...- 55-83.1 Missbrauch...- 56-83.2 Fälschung...- 56-9 PREISE, GEBÜHREN, ZUSCHLÄGE... - 57-90 Grundlage für die Preisbildung...- 57-90.1 Preisbildung Einzel- und Gruppenfahrausweise...- 57-90.2 Preisbildung Abonnemente...- 58-91 Einzel- und Gruppenfahrausweise...- 58-91.0 Einzelbillette...- 58-91.1 Mehrfahrtenkarten (MFK)...- 59-91.2 Tageskarten...- 59-91.3 Multi-Tageskarten...- 60-91.4 Gruppenfahrausweis...- 60-91.5 Anschlussfahrausweis...- 61-92 Abonnemente...- 62-92.0 Jahres-Abo...- 62-92.1 Monats-Abo...- 63-93 Spezialfahrausweise...- 63-93.0 Schulklassen-Abo...- 63-93.1 Kindergarten-Abo...- 63-94 10 100 101 102 11 110 Gebühren und Zuschläge... - 63 - ZONENPLÄNE... - 65 - Gesamtzonenplan (LU/OW/NW)...- 65 - Stadt/Agglo Luzern...- 66 - Anwendungsbereich Langstrecke gemäss Ziffer 23...- 67 - ANHÄNGE... - 68 - Haltestellenverzeichnis... - 68-111 Fahrausweismuster...- 98-111.0 Einzelfahrausweise...- 98-111.1 Abo...- 107-111.2 Spezialfahrausweise...- 109-112 Formularmuster... - 113-12 120.0 120.1 120.2 120.3 ÜBERGANGSREGELUNG ALTER/NEUER ZONENPLAN... - 118 - Generell...- 118 - Gültigkeit und Geltungsdauer...- 118 - Akzeptanz Kurzstrecke in Zone 28...- 118 - Erstattungsregeln...- 118 - - 6 -

120.4 120.5 120.6 Anschlussfahrausweise zu Fahrausweisen mit alten Zonen... - 118 - Kulanzregelung allgemein... - 119 - Konkrete Kulanzregeln... - 119 - - 7 -

0 Vorbemerkungen 00.0 00.000 Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten innerhalb des Tarifverbundgebietes Passepartout (ITV PP) folgende Tarife und Vorschriften: Allgemeiner Personentarif (T600) Allgemeiner Gepäcktarif (T601) Tarif für Streckenabonnemente (T650) Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) Tarif für General-, Halbtax- und Gleis 7-Abonnemente (T654) Tarif für Modul-Abo (T657) Tarif für Gruppenreisen (T660) Vorschriften über Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte (V520) Vorschriften über die Zahlungsmittel (V545) 00.001 00.002 00.003 00.004 Nachgeordnet gelten die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen (TU). Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1) sowie die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB 745.11). Ist von Reisender, Kunde, Inhaber usw. die Rede, so sind darunter Personen beiderlei Geschlechts und Kinder zu verstehen. In den Tarifen des öffentlichen Verkehrs werden nur Bestimmungen aufgeführt, die ausdrücklich gestattet sind. Alles was nicht gestattet ist, wird in den Tarifen nicht erwähnt. 00.005 Abkürzungen: Abo BATS BAV DV GA Halbtax KUBA ITV PP MFK PRISMA RemitF RogF S-POS T TK TU VöV V Abonnement Billettautomat mit Berührungsbildschirm Bundesamt für Verkehr Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment national) General-Abo Halbtax-Abo Kundendatenbank Integraler Tarifverbund Passepartout Mehrfahrtenkarte Schalterverkaufsgerät Reisende mit teilgültigem Fahrausweis Reisende ohne gültigen Fahrausweis Verkaufssystem für Busse, Schalter, Kiosk und Billettautomaten Tarif Tageskarte Transportunternehmung Verband öffentlicher Verkehr Vorschriften - 8 -

00.1 00.100 Begriffe Integraler Tarifverbund Passepartout (ITV PP) Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen eines begrenzten Gebietes, in welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem angewandt wird. Im ITV Passepartout betrifft dies die Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden. Die betroffenen Transportunternehmungen und Strecken sind im Kapitel 1 (Geltungsbereich) aufgeführt. 00.101 00.102 00.103 00.104 00.105 00.106 00.107 Erwachsene Personen, die zum ganzen Preis reisen. Kinder Kinder ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag (15.99) sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis für ermässigte Fahrausweise. Junioren Für Jugendliche bis ein Tag vor dem 25. Geburtstag (24.99) werden Abo zum ermässigten Preis abgegeben. Züge und Stationen Für die Bus- und Schiffstrecken gelten die Begriffe "Züge" und "Stationen" sinngemäss für "Kurse" und "Haltestellen". Verbund-Fahrausweise Alle auf Grund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise und Abo). Halbtax Das Halbtax berechtigt zum Kauf von ermässigten Einzelfahrausweisen innerhalb des Verbundgebietes. GA Das GA berechtigt zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet. - 9 -

1 10.000 Geltungsbereich Die nachstehenden TU beteiligen sich am Tarifverbund Passepartout: Initialen Code Transportunternehmung Strecken Geltungsbereich Einzelfahrausweise Abo AAGS 841 Auto AG Schwyz Küssnacht am Rigi - Weggis- Vitznau x x Küssnacht am Rigi - Udligenswil - x x Root D4 AAGR 812 Auto AG Rothenburg Luzern - Beromünster - Menziken x x Luzern - Beromünster - Rickenbach x x LU Luzern - Rothenburg - Rain x x Waldibrücke - Inwil x x Littau - Emmen - Waldibrück x x Emmenbrücke - Rothenburg Wahligen x x Nord Ortsbus Emmen (ganzes Netz) x x ARAG 819 Rottal Auto AG Luzern - Ruswil - Ettiswil x x Ruswil - Rothenburg x x Ruswil - Wolhusen Tropenhaus x x Sursee - Nottwil - Ruswil x x Sursee - Ettiswil - Willisau x x Sursee - Oberkirch - Nottwil x x BLSmlb 062 BLS AG Luzern - Wolhusen - Escholzmatt x x BLSvhb 092 BLS AG Wolhusen - Willisau - Hüswil x x PAG 801 PostAuto Schweiz AG Beromünster - Schwarzenbach LU - Beinwil am See Sursee - Rickenbach LU - Beinwil am x x See Luzern - Kriens - Eigenthal x x Luzern - Neuenkirch x x Luzern - Udligenswil - Rotkreuz x x Sursee - Rickenbach LU - Beromünster x x Sursee - Knutwil - Dagmersellen x x Sursee - Büron - Etzelwil x x Sursee - Bäch - Eich - Sempach x x Station Sursee - Triengen - Reitnau x x Sursee Spital - Sursee Bahnhof - x x Campus Sursee - Gunzwil - Beromünster x x Sempach Station - Rain - Hochdorf x x Sempach Station - Neuenkirch - x x Rothenburg Dagmersellen - Nebikon - Ebersecken x x Hochdorf - Inwil - Rotkreuz x x Malters - Schwarzenberg - Eigenthal x x Wolhusen - Romoos - Holzwäge x x Entlebuch - Ebnet x x Entlebuch - Finsterwald - Gfellen x x Entlebuch - Hasle - Heiligkreuz x x Hasle - Bramboden x x - 10 - x x

SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen SBB Bus Schüpfheim - Flühli - Sörenberg - x x Giswil Escholzmatt - Marbach - Kemmeriboden x x Geiss - Menznau - Menzberg x x Willisau - Nebikon - Altishofen x x Willisau - Hergiswil - Hübeli x x Ufhusen - Zell - St. Urban x x Zell - Hüswil - Luthern Bad x x PubliCar Night Sursee x x Sarnen - Kägiswil - Alpnach Dorf x x Sarnen - Stalden - Langis x x Sarnen - Oberwilen x x Sarnen - Kerns Sand x x Sarnen - Melchtal - Stöckalp x x Sarnen - Sachseln - Flüeli Ranft x x Stans - Beckenried - Seelisberg x x Stans - Ennetmoos - Kerns x x St. Jakob (Ennetmoos) - Mueterschwandenberg x x Stansstad - Obbürgen - Bürgenstock x x Stansstad - Stans - Büren NW x x Wolfenschiessen - Oberrickenbach x x Luzern - Sursee - Zofingen x x Luzern - Hochdorf - Beinwil am See x x Luzern - Ebikon - Gisikon-Root x x Luzern - Küssnacht a.r. - Immensee (S-Bahn Linie 3) x x 702 SBB Bus Zofingen - Zofingen Altachen x x SOB 082 Schweizerische Südostbahn SGV 185 Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersee vbl 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG Zofingen - Industrie Brühlstrasse x x Zofingen - Strengelbach - Wikon x x Zofingen - Brittnau Ausserdorf x x Zofingen - Strengelbach - Vordemwald x x Zofingen - Reiden - Altbüron - St. x x Urban Zofingen - Reiden - Richenthal x x Zofingen - Heiterenplatz x x Zofingen - Mühlethal x x Luzern - Küssnacht a.r. (Voralpen- x x Express) Luzern - Hertenstein - Weggis - Vitznau ganzes Netz inkl. Gütschbahn - 11 - - x1 zb 086 zb Zentralbahn AG Luzern - Stans - Engelberg x x Luzern - Sarnen - Lungern x x ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Hochdorf - Ottenhusen - Hohenrain x x Hochdorf - Römerswil - Beromünster x x Hitzkirch - Müswangen - Hämikon x x Berg Hitzkirch - Aesch LU - Schongau x x Gisikon-Root - Dietwil x x Küssnacht am Rigi - Immensee Gymnasium - Fänn x x x x

Küssnacht am Rigi - Immensee Dorfplatz x x x1: Das Jahres- und Monats-Abo ist zur freien Fahrt gültig, wenn es mind. die Zonen 10, 29 und 39 umfasst und ausschliesslich für den Ein- und Ausstieg an den Anlegestellen Luzern Bahnhofquai, Verkehrshaus/Lido, Hertenstein, Weggis und Vitznau benützt wird. - 12 -

2 Allgemeine Bestimmungen 20 20.000 Allgemeines Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebietes gemäss den Geltungsbereichen Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Passepartout-Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (DV), des betreffenden Tarifverbunds oder der betreffenden TU. Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer 90.2. Folgende Überlappungszonen dürfen nicht einzeln gelöst werden: Zone 76 Zofingen* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle Zone 57 Menziken / Reinach* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle Zone 29 Küssnacht am Rigi* Es gelten die Tarife vom Tarifverbund Schwyz * Ausnahme: Als Anschlusszone zu einem Passepartout-Verbundfahrausweis 20.001 20.002 20.003 20.004 20.005 20.006 Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren. In den Zügen und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben (ausgenommen in Bussen bei einzelnen TU). Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben. Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise, Quattro-Tageskarte sowie Abo für Junioren werden nur in 2. Klasse angeboten. Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z.b. Abo, Tageskarte usw.) überfahren, müssen den Fahrausweis für die Anschlusszonen bereits an der Einsteigestation lösen oder Entwertungskarten vor dem Einsteigen abstempeln. Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind im Kapitel 9 aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer inbegriffen. Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen ausgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 21 21.000 21.001 21.002 21.003 Gültigkeiten Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer Gültigkeit, längstens bis 05.00 Uhr des Folgetags (Tageskarten) gültig. Das Datum der Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann. Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Geltungsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Details zu Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 24. Halbtax-Inhaber bezahlen für Einzel- und Gruppenfahrausweise den ermässigten Preis. - 13 -

21.004 21.005 21.006 21.007 Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Wagen 1. Klasse verkehren, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der Besteller damit einverstanden ist. Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht anerkannt. 22 22.000 Kurzstrecken Für einfache Busfahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze: Innerhalb der Zone 10 kann für eine Fahrt bis zu 6 Bushaltestellen ein Kurzstreckenbillett 2.Klasse gelöst werden. Der Ausgangspunkt wird nicht mitgezählt. Die Gütschbahn gehört ebenfalls zum Kurzstreckentarif und wird als 1 Bushaltestelle gezählt. Ausnahmen: Für Kurzstrecken, die in der einen Richtung 6 und in der Gegenrichtung 7 Haltestellen aufweisen, gilt der Kurzstreckentarif auch über 7 Bushaltestellen. 22.000 22.001 22.002 Zur Berechnung der Kurzstrecke sind alle an der Fahrstrecke liegenden und auf dem Zonenplan aufgeführten Haltestellen massgebend, unabhängig davon, ob sie von der vom Kunden benützten Transportunternehmung bedient werden oder nicht. In Buskursen, die über die Autobahn geführt werden sowie in allen Bahnverbindungen ist der Kurzstreckentarif nicht gültig. Zur Ausnahme gehört die Gütschbahn, welche als 1 Bushaltestelle zum Kurzstreckentarif zählt. Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 30) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Bushaltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/ Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. 23 23.000 Langstrecken Für einfache Fahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Langstreckentarif zur Anwendung. Es gilt folgender Anwendungsbereich: Linie Relation (oder umgekehrt) von - bis zugehörende Haltestellen Anzahl Alternative Tarifstufe Zonen Bahn, S1 Gisikon-Root - Ebikon von Gisikon-Root 1* Langstrecke Root D4 bis Buchrain 3 Ebikon Bus, 23 Gisikon - Ebikon Hofmatt von Gisikon-Root, Bahnhof 1* Langstrecke Root, Schlosshof Root, Wilweg Root, Dorf Root, Ronmatt Root D4, Oberfeld bis Dierikon, Migros 3 Ebikon, Fildern Ebikon, Schindler Ebikon, MParc Ebikon, Hofmatt - 14 -

Bus 22 Inwil, Dorf - Ebikon, Hofmatt von Inwil, Dorf 1* Langstrecke Inwil, Pannerhof Inwil, Oberhofen Bus 54 Inwil, Dorf - Emmen, Unterspitalhof bis Buchrain, Sagenwald 3 Buchrain, Reussbrücke Buchrain, Eichmatt Buchrain, Dorf Buchrain, Kirchbreite Buchrain, Ronstrasse Ebikon, Halte Ebikon, Hofmatt von Inwil, Dorf 1* Langstrecke Inwil, Pannerhof Inwil, Oberhofen Waldibrücke gehört zu beiden Zonen bis Emmen, Hasli 3 Langstrecke Emmen, Flugzeugwerke Emmen, Allmendli Emmen, Unterspitalhof Bus 22 Inwil, Dorf - Perlen, Post von Inwil, Dorf 1 Langstrecke Bus, 73 Bus, 61 Udligenswil, Dreiangel- Adligenswil, Dorf (inkl. Widspüel) Hellbühl, Mittler Buel - Emmenbrücke, Sprengi Inwil, Pannerhof 1 Langstrecke Inwil, Oberhofen 1 Langstrecke bis Buchrain, Sagenwald 3 Langstrecke Buchrain, Reussbrücke 3 Langstrecke Perlen, Haslirain 3 Langstrecke Perlen, Dorf 3 Langstrecke Perlen, Post 3 Langstrecke von Udligenswil, Dreiangel 1* Langstrecke Udligenswil, Schützenmatt Udligenswil, alte Post Udligenswil, Frohsinn Udligenswil, Neuheim Udligenswil, Götzentalstr. bis Adligenswil, Chliäbnet 3 Adligenswil, Sagi Adligenswil, Blatte Adligenswil, Dorf Adligenswil, Widspüel von Hellbühl, Mittler Buel 1* Langstrecke Hellbühl, Post Hellbühl, Unter Hellbühl Hellbühl, Mosschür Stächenrain** gehören zu beiden Emmenbrücke Strassenkreuz** Zonen bis Emmenbrücke, Lohrensäge 3 Emmenbrücke, Riffig Emmenbrücke, Sprengi - 15 -

Bus, 72 Neuenkirch, Lippenrüti - Emmenbrücke, Sprengi Bahn, S3 Bahn, S6/S61 Merlischachen - Meggen Zentrum von Neuenkirch, Lippenrüti 1* Langstrecke Neuenkirch, Feldmatt Neuenkirch, Klösterli Neuenkirch, Kirche Neuenkirch, Post Neuenkirch, Weiherhüsli Emmenbrücke, Geisselermoos Emmenbrücke, Holzhof Emmenbrücke, Strassenkreuz bis Emmenbrücke, Lohrensäge 3 Emmenbrücke, Riffig gehört zu beiden Zonen Emmenbrücke, Sprengi von Merlischachen 1* Langstrecke bis Meggen 3 Meggen Zentrum Malters - Littau von Malters 1* Langstrecke bis Littau 3 * = für Fahrten mit Tarifstufe 1 Zone ist dem Kunden der Zonentarif anstelle des Langstreckentarifes zu empfehlen ** = Haltestellen befinden sich auf Zonengrenze 10/23 (respektive 10/23/26 bei der Haltestelle Emmenbrücke, Strassenkreuz) Übersichtsplan der Langstrecke ist im Anhang Ziffer 103 ersichtlich. Beispiele: S-Bahn: Gisikon-Root - Ebikon (Zonen 10 28): Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den Langstreckentarif bezahlen. Bus: Udligenswil, alte Post - Adligenswil, Dorf: Der Fahrgast kann anstelle von 3 Zonen den Langstreckentarif bezahlen. 23.001 Unter den Langstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Langstreckenbillett (Ziffer 31) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Langstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Haltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. 24 Anschlussfahrausweise 24.0 24.000 Anschlusszonenfahrausweise innerhalb Tarifverbund Passepartout Bei Anschlussfahrausweisen innerhalb ITV PP ist unabhängig der Halteregelung nur die Anzahl zusätzlicher Zonen zu lösen. Beispiel: Ein Kunde reist von Luzern nach Engelberg und besitzt ein Abo für die Zone 10. Er löst am Einsteigeort zusätzlich 5 Zonen. 24.001 24.002 Ein Verbundfahrausweis, für den mit Anschlussbilletten mindestens 10 Zonen bezahlt worden sind, berechtigt zur Fahrt in allen Zonen. Andere Kombinationen verschiedener Fahrausweise (z.b. Abonnemente, Tageswahlkarten, Mehrfahrtenkarten, mehrere Anschlussbillette) berechtigen nicht zur Fahrt in allen Zonen. Werden Anschlusszonenfahrausweise für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt, gilt Ziffer 24.000 sinngemäss. - 16 -

24.003 Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke. Beispiel: MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer für 6 Zonen. Die Gültigkeit der MFK ab Entwertung ist 120 statt 60 Minuten. 24.004 Es werden folgende Anschlussfahrausweise ausgegeben: Anschlussbillett Anschlussbillett (Vorverkauf) Anschluss-Tageskarte Anschluss-Tageskarte (Vorverkauf) Kurzstrecken können nicht als Anschlussfahrausweise gelöst werden. Ein Anschlussfahrausweis ist immer für mindestens 1 Tarifzone zu lösen. 24.005 Der aufgedruckte Ausgabeort/Entwertungsaufdruck ist nur eine Orientierung. Der Anschlussfahrausweis ist zusammen mit dem Basisfahrausweis gültig. 24.1 24.100 Anschlussfahrausweise über die Passepartout-Verbundgrenze Für Fahrten über die Verbundgrenze sind Passepartout-Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort der gelösten Passepartout-Zonen gültig. Ab diesem Halteort sind Anschlussbillette des nationalen oder internationalen Verkehrs zu lösen. In der Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss. Beispiel: Der Inhaber einer Tageskarte für die Zonen 10/28 fährt mit der S-Bahn von Ebikon nach Rotkreuz: Er benötigt ein Billett von Gisikon - Root nach Rotkreuz Ein Abo-Inhaber mit den gelösten Zonen 10/28 fährt von Luzern nach Zürich Flughafen (Interregio ohne Halt von Luzern bis Rotkreuz): Er benötigt ein Billett von Luzern nach Zürich Flughafen. 25 E-Tickets 25.0 25.000 Allgemeine Bestimmungen Passepartout-Fahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E-Tickets) erworben werden. Es werden folgende Fahrausweismedien unterschieden: Online Tickets: E-Tickets, welche über das Internet erworben und durch den Kunden auf weissem A4- Papier gedruckt werden. MobileTickets: E-Tickets, welche über das Internet oder das Mobiletelefon erworben und auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten gespeichert werden. PostPrice-Tickets: E-Tickets, welche auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten zu Kontrollzwecken angezeigt und erst am Ende eines Betriebstages verrechnet werden. Das massgebliche Zeitfenster zur nachträglichen Berechnung des Preises ist auf 1 Kalendertag (bis Folgetag 05.00 Uhr) beschränkt. - 17 -

25.001 25.002 25.003 Online/Mobiletickets: Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels vollständig abgeschlossen und das E-Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 94.005 zu bezahlen. PostPrice-Tickets: Das Check-in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels erfolgt sein und das PostPrice-Ticket muss auf der Applikation ersichtlich und verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 94.005 zu bezahlen. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die E-Tickets die Bestimmungen des Tarifs 600. 25.1 25.100 SBB OnlineTickets und SBB MobileTickets Über den Verkaufskanal der SBB können folgende Passepartout-Fahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 11096 Anschlussbillett Artikel 11094 Tageskarte Artikel 11106 Anschluss-Tageskarte Artikel 11104 Klassenwechsel Einzelbillett Artikel 11100 25.101 25.102 25.103 25.104 25.105 25.106 Beim MobileTicket kann der Kunde pro Reise bis zu 9 Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erwerben. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. OnlineTickets und MobileTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Das Reisedatum der Hin und Rückfahrt wird beim Kauf durch den Kunden definiert. E-Tickets werden in einem elektronischen Dossier zentral gespeichert und werden als Nachweis für den Transportvertrag, Erstattungen und Missbräuche verwendet. Die als E-Ticket ausgegebenen Fahrausweise sind nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif 600.9 Ziffer 8.000geregelt. Details sind im Tarif 600, Ziffer 4 ersichtlich. 25.2 25.200 PostAuto App MobileTicket Über den Verkaufskanal von "PostAuto App Tickets" können folgende Passepartout-Fahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 11096 Tageskarte Artikel 11106 25.201 25.202 25.203 25.204 25.205 25.206 Pro Mobiletelefon können mehrere E-Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. E-Tickets dürfen nicht auf andere Mobiletelefone übermittelt oder weitergeleitet werden. E-Tickets können bis zu 2 Tage im Voraus erworben werden. Der Beginn und das Ende der Gültigkeit werden auf dem E-Ticket angezeigt. E-Tickets können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Die Kontrolle erfolgt über den nationalen Kontrollstandard. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PostAuto Schweiz AG zur "PostAuto App Tickets". - 18 -

25.207 Bei Fragen/Problemen mit der PostAuto App steht der Kundendienst von PostAuto zur Verfügung. Kontakt: mobileticket@postauto.ch. 25.3 25.300 vbl App öv-ticket Über den Verkaufskanal von "öv-ticket App" von vbl können folgende Passepartout Fahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 11096 Tageskarte Artikel 11106 Mehrfahrtenkarten Artikel 11111 Multi-Tageskarten Artikel 11108 Anschlussbillette Artikel 11094 25.301 25.302 25.303 25.304 25.305 25.306 25.307 Pro Mobiletelefon können bis zu 8 E-Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. Einzelbillette, Anschlussbillette und Tageskarten dürfen nicht auf andere Mobiletelefone übermittelt oder weitergeleitet werden (ausgenommen Mehrfahrten und Multi-Tageskarten). Die Geltungsdauer bei Einzelbilletten und Tageskarten beginnt mit dem Kauf des E-Tickets und endet mit der ersichtlichen Zeit/Datum auf dem E-Ticket. Das entwertete Feld der Mehrfahrten- und Multi-Tageskarte ist ab dem Zeitpunkt der Entwertung in den gelösten Zonen gültig. Reisedatum oder Abfahrtzeit können nicht vorgewählt werden. Einzelbillette und Tageskarten können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Ausnahme: Die Erstattung von Mehrfahrten- und Multi-Tageskarten ist mit dem Mobiletelefon oder mit der Kaufquittung an einem vbl Schalter möglich. Es gelten die Erstattungsbedingungen gemäss Ziffer 35.5. Die Kontrolle erfolgt über den nationalen Kontrollstandard. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur "öv-ticket App". Bei Fragen/Problemen mit der vbl App steht der Kundendienst der vbl zur Verfügung. Kontakt: kundendienst@vbl.ch. 25.4 25.400 vbl FAIRTIQ Über die vbl App FAIRTIQ wird dem Fahrgast am Ende des Tages der bestmögliche Tagespreis verrechnet. Folgende Fahrausweise können als PostPrice-Ticket abgerechnet werden: Einzelbillett Artikel 11096 Tageskarte Artikel 11106 25.401 25.402 25.403 25.404 25.405 25.406 Pro Mobiltelefon kann nur ein PostPrice-Ticket (Fahrberechtigung) gekauft werden. Die Gültigkeit des PostPrice-Ticket beginnt mit dem Check-in und endet mit dem Zeitpunkt des Check-out. Bei vergessenem Check-out erfolgt bei Betriebsschluss ein automatisches Check-out. Das PostPrice-Ticket ist im definierten Passepartout-Gebiet in allen Zonen gültig. Abgerechnete Einzelbillette und Tageskarten können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Ausnahme können nur beim Kundendienst der vbl erledigt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vbl App FAIRTIQ. Bei Fragen/Problemen mit FAIRTIQ steht der Kundendienst der vbl zur Verfügung. Kontakt: kundendienst@vbl.ch - 19 -

25.5 25.500 BLS Mobil Über den Verkaufskanal von BLS Mobil der BLS können folgende Passepartout Fahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 11096 Tageskarte Artikel 11106 25.501 25.502 25.503 25.504 25.505 25.506 Pro Mobiltelefon können mehrere E-Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. E-Tickets dürfen nicht auf andere Mobiltelefone übermittelt oder weitergeleitet werden. Die Geltungsdauer beginnt mit dem Kauf des E-Tickets und endet mit der ersichtlichen Zeit/Datum auf dem E-Ticket. Die Kontrolle erfolgt über den nationalen Kontrollstandard. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BLS App BLS Mobil. Kundensupport: Tel. 058 327 31 32, Mo-Fr 07-19 Uhr. 25.6 25.600 BLS App lezzgo Über die BLS App lezzgo wird dem Fahrgast am Ende des Tages der bestmögliche Preis für seine Fahrten verrechnet. Folgende Fahrausweise können als PostPrice-Ticket abgerechnet werden: Einzelbillett Artikel 11096 Tageskarte Artikel 11106 25.601 25.602 25.603 25.604 25.605 25.606 Pro Mobiltelefon kann nur ein PostPrice-Ticket (Fahrberechtigung) gelöst werden. Die Gültigkeit des PostPrice-Ticket beginnt mit dem Check-in und endet mit dem Zeitpunkt des Check-out. Bei vergessenem Check-out erfolgt um 04.00 Uhr des Folgetages ein automatisches Check-out. Das PostPrice-Ticket ist im definierten Passepartout-Gebiet in allen Zonen gültig. Abgerechnete Einzelbillette und Tageskarten können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Ausnahme können nur beim Kundendienst der bls erledigt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BLS App lezzgo. Kundensupport: www.bls.ch/lezzgo oder Tel. 058 327 31 32, Mo-Fr 07-19 Uhr. - 20 -

3 Bestimmungen für Einzelfahrausweise und Gruppenfahrausweise 30 Kurzstreckenbillette 30.0 30.000 30.001 30.002 30.003 Ausgabe Es werden Kurzstreckenbillette zum ganzen Preis für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben. Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). Kurzstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 33) und als Gruppen-Einzelbillett (Ziffer 39) erhältlich. 30.1 30.100 Geltungsdauer Die Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig. 30.2 30.200 Reiseweg Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Busfahrt (inkl. Gütschbahn) innerhalb des definierten Anwendungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 22. 30.3 30.300 Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 30.4 30.400 Klassenwechsel Zu Kurzstreckenbillette werden keine Klassenwechsel ausgegeben. 30.5 30.500 Erstattungen Kurzstreckenbillette werden nicht erstattet. 31 Langstreckenbillette 31.0 31.000 31.001 Ausgabe Es werden Langstreckenbillette zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der 1. Klasse und 2. Klasse ausgegeben. Langstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). - 21 -

31.002 31.003 Langstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Langstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte (siehe Ziffer 34) und als Gruppen-Einzelbillett (Ziffer 39) erhältlich. 31.1 31.100 Geltungsdauer Die Langstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig. 31.2 31.200 Reiseweg Die Langstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwendungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 23. 31.3 31.300 Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 31.4 31.400 Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 31.5 31.500 31.501 31.502 Erstattungen Langstreckenbillette werden nicht erstattet. Bei vergessenem persönlichem Abo ist eine Erstattung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 94 erlaubt. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 32 Einzelbillette 32.0 32.000 32.001 Ausgabe Es werden Einzelbillete zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der/den benötigten Zone/n ausgegeben. Einzelbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 32.1 32.100 32.101 Geltungsdauer Einzelbillette im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben. Die Billete berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken gemäss Ziffer 30 und Langstrecken gemäss Ziffer 31 innerhalb der gelösten Zone/n: Zone 10 60 Minuten - 22 -

1-2 Zonen 60 Minuten 3-7 Zonen 120 Minuten ab 8 Zonen 180 Minuten 32.2 32.200 32.201 Reiseweg Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. Es werden keine Streckenwechselbillette ausgegeben. 32.3 32.300 32.301 Preisbildung Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Die Zone 10 zählt in Kombination mit weiteren Zonen doppelt. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert. Für die Preisbildung und Preise siehe Ziffer 90. 32.4 32.400 Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 32.5 32.500 32.501 32.502 Erstattungen Einzelbillete werden nicht erstattet. Bei vergessenem persönlichem Abo ist eine Erstattung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 94 erlaubt. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 33 Mehrfahrtenkarten für Kurzstreckenbillette 33.0 33.000 33.001 33.002 33.003 Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen Preis in der 2. Klasse ausgegeben. Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken berechtigen zu einfachen Fahrten (keine Rückfahrt). Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 33.1 33.100 Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. - 23 -

33.101 Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig. 33.2 33.200 Reiseweg Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definierten Geltungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 22. 33.3 33.300 Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 33.4 33.400 Klassenwechsel Zu Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke werden keine Klassenwechsel ausgegeben. 33.5 33.500 Erstattungen Nicht oder nur teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Felder Erwachsene % Ermässigt % 0 100 100 1 82 82 2 65 65 3 47 47 4 30 30 5 12 12 33.501 33.502 Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gemäss Ziffer 94 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund- oder Strecken-Abo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe 33.503 Berechnung der pro rata -Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6-24 -

Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. 33.504 33.505 Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. 34 Mehrfahrtenkarte für Langstreckenbillette 34.0 34.000 34.001 34.002 34.003 Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten für Langstrecken (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen und ermässigten Preis in der 1. Klasse und 2. Klasse ausgegeben. Mehrfahrtenkarten für Langstrecken berechtigen zur einfachen Fahrten, keine Rückfahrt. Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 34.1 34.100 34.101 Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Langstrecke ist 30 Minuten gültig. 34.2 34.200 Reiseweg Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Langstrecke gilt innerhalb des definierten Geltungsbereiches gemäss Ziffer 23. 34.3 34.300 Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 34.4 34.400 Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. - 25 -

34.5 34.500 Erstattungen Nicht oder teilweise benützte Mehrfahrtenkarten für Langstrecke können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Felder Erwachsene % Ermässigt % 0 100 100 1 82 82 2 65 65 3 47 47 4 30 30 5 12 12 34.501 34.502 Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gemäss Ziffer 94 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund- oder Strecken-Abo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe 34.503 Berechnung der pro rata -Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. 34.504 34.505 Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. 35 Mehrfahrtenkarten für Einzelbillette 35.0 35.000 35.001 35.002 Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der/den benötigten Zone/n ausgegeben. Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. - 26 -

35.1 35.100 35.101 Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n: Zone 10 60 Minuten 1-2 Zonen 60 Minuten 3-7 Zonen 120 Minuten ab 8 Zonen 180 Minuten 35.2 35.200 35.201 Reiseweg Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. Es werden keine Streckenwechselbillette ausgegeben. 35.3 35.300 Preisbildung Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 35.4 35.400 Multi-Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Multi-Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2 Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 35.5 35.500 Erstattungen Nicht oder nur teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Diese gilt für die 2. und 1. Klasse. Entwertete Felder Erwachsene % Ermässigt % 0 100 100 1 82 82 2 65 65 3 47 47 4 30 30 5 12 12 35.501 35.502 Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Der Selbstbehalt gemäss Ziffer 94 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf "pro rata"-erstattungen: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund- oder Strecken-Abo für einen Monat oder ein Jahr - 27 -

Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe Berechnung der "pro rata"-erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. 35.503 35.504 Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die Anstelle des Preises den Vermerk "Bon", "Pauschal" oder "Ersatz" tragen, dürfen nicht erstattet werden. 36 Tageskarten 36.0 36.000 36.001 Ausgabe Es werden Tageskarten ab Tarifstufe 1 Zone zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben. Die Tageskarten sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der/den gelösten Zone/n. Tageskarten sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 36.1 36.100 36.101 Geltungsdauer Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Tag der Entwertung bis 5.00 Uhr des Folgetages gültig. Tageskarten im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgegeben. 36.2 36.200 Reiseweg Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. 36.3 36.300 36.301 Preisbildung Für die Berechnung der Preise der Tageskarte ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Die Zone 10 zählt in Kombination mit weiteren Zonen doppelt. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert. Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 36.4 36.400 Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. - 28 -

36.401 Es werden keine Tagesklassenwechsel ausgegeben. 36.5 36.500 36.501 36.502 Erstattungen Tageskarten werden nicht erstattet. Bei vergessenem persönlichem Abo ist eine Erstattung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 94 erlaubt. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 37 Multi-Tageskarten 37.0 37.000 37.001 37.002 Ausgabe Es werden Multi-Tageskarten ab Tarifstufe 1 Zone zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der/den gelösten Zone/n ausgegeben. Die Multi-Tageskarte ist vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Multi-Tageskarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 37.1 37.100 37.101 Geltungsdauer Die Multi-Tageskarte wird mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Multi-Tageskarte ist am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig. 37.2 37.200 Reiseweg Die Multi-Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. 37.3 37.300 Preisbildung Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. 37.4 37.400 37.401 Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. Es werden keine Multi-Tageskarten-Klassenwechsel ausgegeben. - 29 -

37.5 37.500 Erstattungen Nicht oder nur teilweise benützte Multi-Tageskarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Diese gilt für die 2. und 1. Klasse. Entwertete Felder Erwachsene % Ermässigt % 0 100 100 1 82 82 2 65 65 3 47 47 4 30 30 5 12 12 37.501 37.502 Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Der Selbstbehalt gemäss Ziffer 94 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund- oder Strecken-Abo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe 37.503 Berechnung der "pro rata"-erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. 37.504 37.505 Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die Anstelle des Preises den Vermerk "Bon", "Pauschal" oder Ersatz" tragen, dürfen nicht erstattet werden. 38 Quattro-Tageskarte 38.0 38.000 38.001 Ausgabe Die Quattro-Tageskarte wird für alle Zonen zum Pauschalpreis ausgegeben. Die Quattro-Tageskarte ist übertragbar und berechtigt für bis zu vier Personen zur unbeschränkten Fahrt in allen Zonen. Hunde können als Person mitgezählt werden. Die Junior- und Kinder-Mitfahrkarte gelten zur Quattro-Tageskarte. Die Quattro-Tageskarte ist im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einsteigen an einem Entwerter abzustempeln. - 30 -

38.1 38.100 38.101 Geltungsdauer Die Quattro-Tageskarte ist am Ausgabetag, beziehungsweise am Tag der Entwertung bis 05.00 Uhr des Folgetages gültig. Die Quattro-Tageskarte im Vorverkauf (Entwertungsformat) wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgegeben 38.2 38.200 Reiseweg Die Quattro-Tageskarte gilt für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in allen Zonen. 38.3 38.300 Preisbildung Die Quattro-Tageskarte wird unabhängig allfälliger Ermässigungen zum Pauschalpreis ausgegeben. 38.4 38.401 Klassenwechsel Es sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Erwachsene ohne Halbtax-Abo benötigen zur Quattro-Tageskarte einen ganzen Klassenwechsel. Es werden keine Tagesklassenwechsel ausgegeben. 38.5 38.500 38.501 38.502 Erstattungen Nichtbenützte Quattro-Tageskarten können erstattet werden. Der Selbstbehalt gemäss Ziffer 94 wird erhoben. Fahrausweise, die Anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. 39 Gruppenbillette 39.0 39.000 39.001 39.002 39.003 39.004 Ausgabe Es werden Gruppenbillette für Gruppen von mindestens 10 gemeinsam reisenden Personen ausgegeben. Die Reisegruppen müssen von einem verantwortlichen Reiseleiter (Mindestalter 16 Jahre) geführt werden. Kindern und Inhabern von Halbtax wird der ermässigte Preis gewährt. Altersregelung für Schüler/Jugendliche unter 25 Jahre analog T660, Ziffer 31. Begleitete Kinder unter 6 Jahre fahren gratis mit (max. 8 Kinder pro Begleitperson). Im Gruppenbillett "Schulen" in der Kundengruppe "Kinder -6 Jahre" erfassen. Es werden folgende Gruppenbillette ausgegeben: Gruppen-Einzelbillette (inklusive Kurzstrecke gemäss Ziffer 22 und Langstrecke gemäss Ziffer 23) Gruppen-Tageskarten Schulen-Einzelbillette (für Schulen gemäss Tarif 660, Ziffer 31) Schulen-Tageskarten (für Schulen gemäss Tarif 660, Ziffer 31) - 31 -

39.005 Es bestehen folgende Kundengruppen: Gewöhnliche Gruppen Erwachsene Halbtax Kind 6-15.99 Jahre GA Hund Schulen Erwachsene Halbtax Jugendliche 6-24.99 Jahre GA Kind -6 Jahre Hund 39.006 39.007 39.008 39.009 Für Kurzstrecken (gemäss Ziffer 22) werden keine Gruppenbillette 1. Klasse ausgegeben. Es werden keine Kontrollmarken abgegeben. Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Tarifes 660 sinngemäss. 39.1 39.100 Geltungsdauer Gruppen-Einzelbillette und Schulen-Einzelbillette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken gemäss Ziffer 22 und Langstrecken gemäss Ziffer 23) innerhalb der gelösten Zone/n: Kurzstrecke 30 Minuten Langstrecke 30 Minuten Zone 10 60 Minuten 1-2 Zonen 60 Minuten 3-7 Zonen 120 Minuten ab 8 Zonen 180 Minuten 39.101 Gruppen-Tageskarten und Schulen-Tageskarten sind am aufgedruckten Geltungstag bis 05.00 Uhr des Folgetages gültig. 39.2 39.200 Reiseweg Die Gruppenbillette gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen, sofern entsprechende Platzreservierungen gemäss V507 vorgenommen wurden. Kurzstrecken (gemäss Ziffer 22) und Langstrecken (gemäss Ziffer 23) gelten nur für eine einfache Fahrt für die gelöste Strecke. 39.3 39.300 39.301 Preisbildung und freie Fahrt Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. Aufgrund der Gesamt-Teilnehmerzahl werden freie Fahrten gewährt. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Gesamtteilnehmerzahl inkl. GA-Besitzer Freie Fahrten 10-19 1-32 -

20-29 2 30-39 3 40-49 4 usw. usw. 39.302 39.303 39.304 Bei 9 Schülern/Jugendlichen und 1 Begleiter wird der Begleiter unentgeltlich befördert. Je 8 Kinder unter 6 Jahren muss eine Begleitperson dabei sein (Details siehe T600, Ziffer 25.1). Der oder die Begleiter haben in der gleichen Wagenklasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen. Für Gruppen in Extrabussen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden TU. 39.4 39.400 Klassenwechsel Es werden keine Klassenwechsel für Gruppenbillette ausgestellt. 39.5 39.500 Erstattungen Gruppenbillette können durch die Ausgabestelle erstattet werden, wenn: das Gruppenbillett vorgelegt wird, die teilweise Nichtbenützung bescheinigt ist (die fehlende Entwertung gilt nicht als Beweis für die Nichtbenützung), die neu gelösten Billette vorgelegt werden oder bewiesen wird, dass neue Billette gelöst wurden. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Tarifs 660 sinngemäss. 39.501 39.502 Bei der Annullierung von unbenutzten Gruppenbilletten wird unabhängig von der Rückgabezeit die Erstattungsgebühr gemäss Ziffer 94 pro Antrag erhoben. Ein Antrag kann auch mehrere Fahrausweise beinhalten. Fahrausweise, die Anstelle des Preises den Vermerk "Bon", "Pauschal" oder "Ersatz" tragen, dürfen nicht erstattet werden. - 33 -

4 Bestimmungen Abonnemente 40 40.000 Allgemeines Die Passepartout-Abonnemente (Abo) werden ab Tarifstufe 1 Zone abgegeben, sind persönlich und berechtigen zur freien Fahrt in den abonnierten Zonen in allen Kursen im Geltungsbereich gemäss Ziffer 1. 40.1 40.100 Sorten Es werden folgende Abo-Sorten ausgegeben: 2. Klasse 1. Klasse Jahres-Abo Erwachsene x x Monats-Abo Erwachsene x x Jahres-Abo Junioren x - Monats-Abo Junioren x - 9-Uhr Jahres-Abo x x 9-Uhr Monats-Abo x x Job-Jahres-Abo Erwachsene x x Job-Jahres-Abo Junioren x - Jahres-Abo Hund x - Monats-Abo Hund x - 40.101 40.102 40.103 Junioren welche die 1. Klasse benützen wollen, lösen ein Abo für Erwachsene. Es werden keine Monatsklassenwechsel zu Abos für Junioren ausgegeben. Der erste Geltungstag der Abo ist frei wählbar (Fliessdatum). 9-Uhr Abos werden gültig für 1 Monat und 12 Monate ausgegeben. Gültigkeit: Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag und Feiertage ohne zeitliche Einschränkung Als Feiertage gelten: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. 40.2 40.200 40.201 40.202 40.203 40.204 Ausgabe und Bestellung Jahres-Abo werden im Kreditkartenformat ausgegeben. Monats-Abo werden in Verbindung mit einer gültigen Grundkarte ausgegeben. Bei der erstmaligen Bestellung eines persönlichen Abo ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) des Bezugsberechtigten vorzuweisen. Sofern der Kunde nicht bereits eine gültige Grundkarte bzw. ein Abo im Kreditkartenformat besitzt, so hat er bei der erstmaligen Bestellung eines Abo ein aktuelles Passfoto (Höhe des Kopfbildes mindestens 2 cm) zur Ausstellung einer Grundkarte bzw. eines Abo in Kreditkartenformat abzugeben. Passfotos für Abo im Kreditkartenformat, welche vor dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. - 34 -

40.205 40.206 Passfotos für Abo im Kreditkartenformat, welche ab dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. Grundkarten in Papierformat sind 5 Jahre gültig. 40.3 40.300 40.301 40.302 Preisbildung Für die Berechnung der Abo-Preise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Die Zone 10 wird in Verbindung mit weiteren Zonen doppelt gezählt. Ab 7 Zonen bleibt der Preis unverändert. Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 90. Die Abo für Junioren sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Kunde im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte ermässigte Junioren-Abo kann bis zum Vortag des 25. Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag gelöst werden). 40.4 40.400 Inhaber von Ermässigungskarten Inhaber von Ermässigungskarten wie Halbtax etc. erhalten keine zusätzlichen Ermässigungen. 40.5 40.500 40.501 40.502 40.503 Hunde Über Prisma und Billettautomaten mit KUBA-Anbindung wird ein Monats-Abo Hund ausgegeben (Artikel 11138). Das Jahres-Abo Hund ist ausschliesslich über Prisma erhältlich (Artikel 11134). Über alle anderen Verkaufsgeräte können Monats-Abo für Junioren ausgegeben werden. Anstelle des Jahres-Abo Hund ist ab 3 Zonen das nationale Hunde GA zu empfehlen. Der Hund kann von einer anderen Person als dem Hundehalter begleitet werden. 41 41.000 41.001 41.002 Jahres-Abo Alle Jahres-Abo werden ausschliesslich über Prisma bestellt und im Kreditkartenformat ausgegeben. Das gültige Jahres-Abo kann als Grundkarte zu anderen Fahrausweisen verwendet werden. Beim Kauf eines Jahres-Abo wird eine Kaufquittung (für den Käufer) sowie bei einer Erstbestellung ein Fotobeleg (zur Fotoeinsendung) ausgegeben. Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per A-Post an folgende Adresse zu senden: SBB, Fotoscanning, Postfach, 8010 Zürich-Mülligen Das Foto wird digitalisiert, elektronisch abgespeichert und vernichtet (es besteht kein Rückgaberecht). Bei einer Nachlösung wird das Abo mit dem bereits gespeicherten Foto versehen. 41.003 41.004 Das Jahres-Abo wird dem Kunden innerhalb von 10 Tagen per A-Post zugesandt. Der Kunde hat das Abo sofort nach Erhalt am vorgesehenen Ort mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben. Beginnt die Geltungsdauer des Jahres-Abo innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, ist zur Überbrückung der Lieferung ein Übergangs-Abo auszugeben. Der 1. Geltungstag dieses Übergangs-Abo entspricht dem 1. Geltungstag des Jahres-Abo. Die Geltungsdauer des Übergangs-Abo beträgt 15 Tage. Das Übergangs-Abo wird ohne Grundkarte ausgegeben. Es ist nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis gültig (z.b. Halbtax, ID oder Führerausweis). 42 42.000 Monats-Abo Die persönlichen Monats-Abo bestehen aus drei Teilen - 35 -

einer gültigen Grundkarte mit Foto einer Abonnementskarte (auf Papier) einem Einheitsumschlag 42.001 Ist der Kunde nicht bereits im Besitz einer gültigen Grundkarte (z.b. gültiges Halbtax), ist eine Grundkarte aus Papier auszustellen. Das Passfoto ist mit der Sicherheitsfolie aufzukleben. 43 43.000 Jahres- und Monats-Abo als PP-Abo Sollte eine Verbindung im Prisma nicht abgespeichert sein, geht die Verkaufsstelle folgendermassen vor: Prüfen, ob gewünschte Zonenkombination mittels anderer Verbindung im Prisma aufbereitet werden kann. Fehlende Verbindung im InfoPortal mit POSP-Ticketing melden. Kann die Zonenkombination nicht aufbereitet werden, telefonische Bestellung bei: Billettschalter, SBB Luzern, Telefon 051 227 32 33, billettschalter.luzern@sbb.ch vbl-schalter, Bahnhof Luzern, Telefon 041 369 66 00, verkauf@vbl.ch 43.001 Notwendige Angaben für das Ausstellen von PP-Jahres-Abo: Benötigte Zonennummern Grundkartennummer 1. Gültigkeitstag Gültigkeitsdauer Kundengruppe (Erw./Jun./9-Uhr) Preis Kundendaten (Vorname, Name, Adresse, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer) 43.002 43.003 43.004 Die Billettschalter im Bahnhof Luzern (SBB/vbl) senden das PP-Abo an die Verkaufsstelle (kein direkter Versand an Kunde). Verrechnung über das System OLDA. Für PP-Abo ist immer ein Bezugsnachweis (Form SBB 8177) zu erstellen. Beim PP-Jahres-Abo wird der Teil 3 des Bezugsnachweises dem Kunden für den Fall von Erstattungs- oder Ersatzbegehren abgegeben. Dabei sind diese zu verständigen, dass dieser Bezugsnachweis als "Garantieschein" dient und daher unbedingt separat vom Abo aufzubewahren ist. Die Billettschalter im Bahnhof Luzern (SBB/vbl) verrechnen die Abo-Einnahmen durch die Ausgabe von 9 bzw. 10 Monats-Abo über Prisma. Diese Abo sind an den Teil 1 des Bezugsnachweises zu heften und während 3 Jahren aufzubewahren. 44 44.000 44.001 44.002 Streckenwechsel, Klassenwechsel Es werden keine Streckenwechselbillette zu Abos ausgegeben. Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abo 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden ermässigten Unterschied. Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Jahres-Abo 2. Klasse während eines Teils der Geltungsdauer ist ein Monatsklassenwechsel auszugeben. Die Geltungsdauer des Klassenwechsels endet spätestens mit jener des Jahres-Abo. Zum Jahres-Abo für Junioren dürfen keine Monatsklassenwechsel ausgegeben werden. - 36 -

44.003 44.004 Der Preis des Monatsklassenwechsels entspricht dem Unterschied zwischen den Preisen der Abo für 1 Monat 2. Klasse und 1. Klasse für Erwachsene und die entsprechenden Zonen. Es gelten die in Ziffer 92 aufgeführten Preise. - 37 -

45 Erstattungen 45.0 45.000 45.001 45.002 45.003 45.004 45.005 45.006 45.007 45.008 Allgemeines Für ein teilweise benütztes Jahres- oder Monats-Abo wird bei Rückgabe der Abo-Karte unter nachfolgenden Bedingungen eine Erstattung gewährt. Jahres-Abo werden nur durch Prisma-Ausgabestellen erstattet. Abo mit dem Vermerk "CRE" (Bezug mit Kreditkarte) dürfen nur gemäss V 545 erstattet werden. Das Abo gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt. Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung (Form SBB 8212) beibringen. Bei Todesfall erfolgt die Erstattung pro rata gemäss Ziffer 45.2. Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittung zu heften. Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Abo beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata in Form von Reka Rail. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon oder Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. Wird infolge Todesfall ein Ersatz-Abo zur Erstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann das Abo pro rata erstattet werden. Wichtig: Die Leitstelle Vertrieb ist zu informieren, so dass die KUBA für die Erstattung geöffnet wird. Beim Kauf eines höherwertigen Abo und gleichzeitiger Rückgabe eines Ersatz-Abo erfolgt eine pro rata Erstattung. Wichtig: Die Leitstelle Vertrieb ist zu informieren, so dass die KUBA für die Erstattung geöffnet wird. Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen. - 38 -

45.1 45.100 Erstattung bei Rückgabe Für die Berechnung der Erstattung ist darauf zu achten, welcher Ableitungsfaktor für die Berechnung der Preise für das Jahres-Abo angewendet wird. Die Erstattung ist, für die Anzahl benützter Tage, aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen zu berechnen: Jahres-Abo: Jahres-Abo = Faktor 9 (ohne Abo nur Zone 10) Benützungszeit Erstattungsanspruch in Tagen von bis in % 1 7 94 8 30 88 31 37 83 38 60 77 61 67 72 68 90 66 91 97 61 98 120 55 121 127 49 128 150 44 151 157 38 158 180 33 181 187 27 188 210 22 211 217 16 218 240 11 241 247 5 248 270 0 271 277 0 278 365 0 Jahres-Abo nur Zone 10 = Faktor 10 Benützungszeit Erstattungsanspruch in Tagen von bis in % 1 7 95 8 30 90 31 37 85 38 60 80 61 67 75 68 90 70 91 97 65 98 120 60 121 127 55 128 150 50 151 157 45 158 180 40 181 187 35 188 210 30 211 217 25 218 240 20 241 247 15 248 270 10 271 277 5 278 365 0 Monats-Abo: Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % 1 7 50 8 31 0 45.101 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird die Erstattungsgebühr gemäss Ziffer 93.001 abgezogen. - 39 -

45.102 Beispiel Erstattung bei Rückgabe Jahres-Abo : Erster Geltungstag 03.05. Datum der Rückgabe 10.11. Benützungszeit 192 Tage Erstattungsbetrag in % 22% (gemäss Tabelle Faktor 9) Abo-Preis CHF 1'341.00 (Erwachsene, 4 Zonen, 2. Kl.) Berechnung 22% von CHF 1'341.00 = CHF 295.02 Erstattungsbetrag CHF 295.00 - CHF 20.00 = CHF 275.00 45.103 Beispiel Erstattung bei Rückgabe Monats-Abo : Erster Geltungstag 03.06. Datum der Rückgabe 07.06. Benützungszeit 5 Tage Erstattungsbetrag in % 50% (gemäss Tabelle) Abo-Preis CHF 112.00 (Erwachsene, 3 Zonen, 2. Kl.) Berechnung 50% von CHF 112.00 = CHF 56.00 Erstattungsbetrag CHF 56.00 - CHF 20.00 = CHF 36.00 45.2 45.200 Erstattung pro rata In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine pro rata Erstattung: Kauf eines Jahres-Abo durch Inhaber eines Monats-Abo Kauf eines Abo für einen anderen Geltungsbereich (andere Zonen, andere Berechtigtengruppe). Keine pro rata Erstattung Umtausch von Jahres-Abo in Monats-Abo. Kauf eines Jahres-Abo für eine höhere Klasse Kauf eines GA Todesfall Reiseunfähigkeit 45.201 45.202 45.203 Berechnung der pro rata Erstattung Jahres-Abo: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 365 Berechnung der pro rata Erstattung Monats-Abo: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 30 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. - 40 -

45.205 Beispiel Erstattung pro rata Jahres-Abo : Der Inhaber eines Jahres-Abo, gültig für 4 Zonen, Erwachsene, 2. Klasse, wünscht ein Jahres-Abo für andere Zonen. Erster Geltungstag 15.06. Datum der Rückgabe 30.09. Benützungszeit 15.06. - 30.09. = 108 Tage Nicht benützte Tage 01.10. - 14.06. = 257 Tage Abo-Preis CHF 1341.00 (Erwachsene, 4 Zonen, 2. Kl.) Berechnung (CHF 1341.00 / 365) x 257 = CHF 944.21 Erstattungbetrag CHF 944.00 45.206 Erstattung von Fahrausweisen beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo: Beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo können bis zu 3 Fahrausweise erstattet werden, sofern das Abo auf den 1. Gültigkeitstag des ältesten Fahrausweises zurückdatiert wird. Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben. 46 Ersatz 46.0 46.000 46.001 46.002 46.003 Beschädigte/entstellte Abo Jahres- und Monats-Abo, welche beschädigt oder ohne betrügerische Absichten entstellt wurden (z.b. Zeichnungen), sind zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass alle Angaben auf dem ursprünglichen Fahrausweis lesbar sind. Jahres-Abo sind bei Namensänderung zu ersetzen. Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 94.000 erhoben. Im KUBA ist die Service-Leistung "Ersatz bei Beschädigung" zu wählen. Das Ersatz-Abo trägt den Vermerk "D" für Duplikat. 46.1 46.100 46.101 46.102 46.103 46.104 46.105 Verlorene/gestohlene Abo Ein Jahres-Abo kann bei Verlust oder Diebstahl maximal zweimal ersetzt werden (Monats-Abo können bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt werden). Die Personalien sind anhand eines amtlichen Ausweises zu prüfen. Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 94.000 erhoben. In KUBA ist die Service-Leistung "Ersatz bei Verlust" zu wählen. Das Ersatz-Abo trägt den Vermerk "E" für Ersatz. Das Ersatz Abo weist die gleiche Geltungsdauer aus wie das ursprüngliche Abo. Ein Fotowechsel ist nicht möglich. Beim Wiederauffinden eines verlorenen Jahres-Abo ist das Ersatz-Abo zurückzunehmen. Dieses ist an die SBB, Personenverkehr, Leitstelle Vertrieb, Bollwerk 10, 3000 Bern 65 zusenden. Die Service-Leistung "Ersatz bei Verlust" wird durch die Leitstelle Vertrieb im KUBA gelöscht. Die Ersatzgebühr wird nicht erstattet. - 41 -

46.2 46.200 46.201 46.202 46.203 46.204 Ersatz von PP-Abo Handschriftlich erstellte Jahres- Abo (PP-Abo) können via SBB Billettschalter und VBL Billettschalter im Bahnhof Luzern gemäss Ziffer 43.000 ersetzt werden. Der Kunde muss Teil 3 des Bezugsnachweises (Form SBB 952-81-77) vorlegen und die Rubrik "Gesuch um Ersatz" mit Datum und Unterschrift ergänzen. Ohne Bezugsnachweis besteht kein Anspruch auf Ersatz. Als Ersatz-Abo stellt der SBB- oder VBL-Billettschalter am Bahnhof Luzern ein PP-Abo mit der gleichen Geltungsdauer wie das ursprüngliche Abo aus. Für das PP-Ersatz-Abo wird ein neues Passfoto benötigt. An Stelle des Preises ist der Vermerk "Duplikat" oder "Ersatz" einzutragen Für alle PP-Ersatzabo ist ein Bezugsnachweis auszufertigen. An Stelle des Preises ist der Vermerk "Duplikat" oder "Ersatz einzutragen. Die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 94.00 wird erhoben und mit Gebührenquittung verrechnet. 47 Job-Abo 47.0 47.000 47.001 Allgemeines Das Job-Abo ist ein Angebot, welches der ITV PP in Zusammenarbeit mit interessierten Firmen ausgibt. Mit den Firmen wird eine Vereinbarung getroffen, welche den Mitarbeitenden den Bezug eines Job-Abo ermöglicht. Im Weiteren gelten die Bestimmungen T651.5, sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen aufgeführt sind. 47.1 47.100 47.101 47.102 Ausgabe Mitarbeitende einer Firma können nur mit einem Rail-Check (gemäss V545), den sie von ihrer Personalstelle erhalten, ein Job-Abo an einer Verkaufsstelle mit Prisma im Verbundgebiet beziehen. Das Job-Abo wird in Kreditkartenformat ausgegeben. Bei der erstmaligen Bestellung eines Job-Abo ist ein amtlicher Ausweis mit Foto und Geburtsdatum des Bezugsberechtigten vorzuweisen. Die Kundendaten werden in der Kundendatenbank (KUBA) erfasst. 47.2 47.200 47.201 47.202 47.203 Zusatzleistung Jeder Job-Abo Kunde erhält mit der Zustellung des Job-Abo eine Multi-Tageskarte für alle Zonen im ITV PP. Die Klasse entspricht der Klasse des Job-Abo. Für die Nutzung der Multi-Tageskarte muss ein gültiges Job-Abo vorgewiesen werden. Begleitpersonen unabhängig allfälliger Ermässigungen sind erlaubt, sofern pro Person ein Feld der Multi-Tageskarte entwertet wird. Die Familienermässigung gemäss T600.3 wird gewährt. Die unentgeltliche Multi-Tageskarte wird weder erstattet noch ersetzt. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss Ziffern 36 und 37. 47.3 47.300 Sorten und Preise Es werden Jahres-Abo für Erwachsene in 1. Klasse und in 2. Klasse sowie Jahres-Abo für Junioren in 2. Klasse angeboten. - 42 -

47.301 Der Verkaufspreis des Job-Abo entspricht dem Preis des regulären Jahres-Abo. Es gelten die in Ziffer 92.0 aufgeführten Preise. 47.4 47.400 Geltungsdauer Der erste Geltungstag des Job-Abo ist frei wählbar (Fliessdatum). 47.5 47.500 Klassen- und Streckenwechsel Im ITV PP werden keine Streckenwechsel ausgegeben. Die Bestimmungen betreffend Klassenwechsel sind in der Ziffer 4.4 aufgeführt. 47.6 47.600 Ersatz Für den Ersatz von verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Job-Abo gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 46. 47.7 47.700 47.701 Erstattung Alle Erstattungsgesuche sind an die Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) am Bahnhof Luzern zu richten (Tel 041 369 66 00). vbl entscheidet aufgrund der Vereinbarungen mit den Firmen über die Art der Erstattung. Besitzt der Kunde bereits ein Passepartout Monats- oder Jahres-Abo, so kann er dieses beim Bezug eines neuen Job-Abo pro rata gemäss Ziffer 45.2 erstatten lassen. 48 48.000 48.001 Wahlwege für Abo / Gratiszonen Wichtige, über mehrere Linien und durch unterschiedliche Zonen führende Verbindungen für Abo können zu Wahlwegen zusammengefasst sein. Die folgenden Wahlwege sind in den Verkaufssystemen fest programmiert. In der Spalte Tarifstufe ist vermerkt, für wie viele Zonen der Preis des wahlweisen Abo berechnet wird. Abo über den kürzeren Weg können weiterhin gelöst werden. Verbindungen ab 7 Zonen sind nicht aufgeführt. Es gelten die Abo für ALLE ZONEN über alle Wege. 48.002 Abgang Ziel Via Zonengültigkeit Anzahl Zonen Tarifstufe Zone 45 (Willisau) Zone 10 (Luzern) Bus-Sursee oder Wolhusen 10 23 26 33 45 46 7 Tarifzonen 6 Tarifzonen 49 49.000 Gratiszone für Abo Folgende Zonenkombination ist temporär beim Abo um eine Tarifstufe weniger in den Verkaufssystemen programmiert (bis 9. Dezember 2017): Abgang Ziel Via Zonengültigkeit Anzahl Zonen Tarifstufe Zone 21 Zone 61 direkt 21 31 41 51 61 5 Tarifzonen 4 Tarifstufen - 43 -

5 Pauschalfahrausweise des DV und Vergünstigungen 50 Kinder, Familien, Militär, Hunde 50.0 50.000 50.001 50.002 Kinder (gemäss Tarif 600) Kinder unter 6 Jahre, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis gratis befördert. Kinder 6 15.99 Jahre sowie jüngere, unbegleitete Kinder bezahlen den Preis für ermässigte Fahrausweise. Eine Begleitperson kann bis maximal 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder ermässigte Fahrausweise zu lösen. Als Begleiter von Kindern unter 6 Jahren gelten Personen, deren die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre alt sein für max. 4 Kinder, bzw. mindestens 16 Jahre für max. 8 Kinder. 50.1 50.100 Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte Die Fahrvergünstigung für Familien gemäss T600.3 wird gewährt, ausgenommen ist das öv-ticket für Hotelgäste gemäss Ziffer 62 und das Parkticket Mattenhof gemäss Ziffer 64. 50.2 50.200 50.201 50.202 50.203 50.204 Militär Der Marschbefehl, zusammen mit Uniform oder Bewilligung zur Fahrt in Zivil, gilt als Fahrausweis auf allen Verbundstrecken. Der Urlaubspass, mit entsprechendem Eintrag für verlorenen Marschbefehl, gilt als Fahrausweis für maximal 4 Tage. Die Ausweiskarte für Fahrten in Zivil berechtigt zum Bezug von ermässigten Einzelbilletten, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Multi-Tageskarten. Militärhunde werden gratis befördert, sofern auf dem Marschbefehl vermerkt. Details betreffend Militär, Zivilschutz und Zivildienst siehe V520. 50.3 50.300 50.301 50.302 Hunde und kleine Tiere Für Hunde ist der ermässigte Tarif 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde mit einer Schulterhöhe bis 30 cm, Katzen und ähnlich zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben oder andern geeigneten Behältern als Handgepäck gratis transportiert werden. Ergänzende Bestimmungen siehe T600, Ziffer 26. Für Hunde können spezielle Hunde-Abo zum reduzierten Tarif ausgegeben werden (siehe Ziffer 40.5). Nutzhunde (Blindenführerhunde, Katastrophenhunde etc) werden in der 1. und 2. Klasse gratis befördert. Ergänzende Bestimmungen siehe T600.4, Ziffer 8. 51 51.000 GA Das GA gemäss T654 berechtigt im ganzen Verbundgebiet zur freien Fahrt. - 44 -

52 52.000 Halbtax-Abo Das Halbtax-Abo gemäss T654 berechtigt zum Bezug von ermässigten Fahrausweisen im ganzen Verbundgebiet, ausgenommen Abo und Kurzstreckenbillette. 53 53.000 53.001 Gleis 7 Das Gleis 7 gemäss T654 berechtigt zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse mit fahrplanmässigen Abfahrten ab 19.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Im Verbundgebiet beteiligen sich folgende TU zur freien Fahrt: SBB BLS zb SGV Rottal Auto AG 54 54.000 Übrige Pauschalfahrausweise Die übrigen Pauschalfahrausweise (z.b. Swiss Travel Pass, EuRail Pass) gelten im Verbundtarifgebiet auf den Strecken der TU, welche diese anerkennen. Die genauen Geltungsbereiche sind aus den entsprechenden Tarifen ersichtlich. 55 Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung 55.0 55.000 Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung gemäss T600.4, welche im Besitz einer gültigen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind und auf eine Begleitperson und/oder einen Blindenhund angewiesen sind, können die Fahrvergünstigung beanspruchen. 55.1 55.100 VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte Inhaber einer gültigen Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte sowie eine Begleitperson und ein Führerhund werden im Verbundgebiet auf dem Stadtnetz der Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) in der Zone 10 anerkannt. Muster siehe Ziffer 111.205-45 -

7 Fahrräder / Gepäck 70.0 70.000 70.001 70.002 70.003 Selbstverlad von Fahrrädern Für die Beförderung von begleiteten Fahrrädern, die von den Benutzern selbst ein-, aus- und umgeladen werden, gelten die Bestimmungen der betreffenden TU. Pro Reisenden darf max. 1 Fahrrad mitgenommen werden. Als Fahrrad gelten auch Elektrofahrräder, Fahrradanhänger sowie ähnliche Fahrgeräte in dieser Grösse (z.b. Trottinett, Liegefahrrad kürzer als 2m usw.). Im Verbundgebiet ist für die Fahrräder der volle Passepartout-Tarif 2. Klasse für Einzelfahrausweise anzuwenden. Inhaber von Passepartout-Abo (unabhängig von der Anzahl gelöster Zonen), GA, Halbtax, STS- Fahrausweisen, FVP Berechtigte sowie Kinder unter 16 Jahren bezahlen den ermässigten Preis. Beispiel Preisberechnung Reisender und Fahrrad. Inhaber eines Passepartout-Abo mit Zone 28, 2. Klasse ohne Halbtax steigt mit seinem Fahrrad in Udligenswil ins Postauto der Linie 73 nach Luzern. Dazu benötigt er folgende Fahrausweise: Reisender: Anschlussbillett für Zone 10 Fahrrad: Ermässigter Preis für 3 Zonen (Zonen 10/28) 70.004 70.005 70.006 70.007 70.008 70.009 70.010 Spezialfahrräder, die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 Meter sind (z.b. Tandem, Liegefahrrad, Dreiradfahrrad, nicht demontiertes einräderiges Kinderanhängerfahrrad usw.) sind nur in Bahnkursen zugelassen. Für diese ist der doppelte Preis zu bezahlen. Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor (Mofa, Motorrad), Dreiertandem, Segway sind nicht zugelassen. Elektrofahrräder mit Nummernschildern sind beim Bus mit Velo-Heckträger für den Selbstverlad ausgeschlossen. Für Transporte von Fahrrädern über das Verbundgebiet hinaus sind nationale Billette gemäss T601 zum halben bzw. ganzen Preis zu lösen. Der Transport gilt für die auf dem Billett aufgeführte Strecke. Die nationalen Beförderungsausweise für den Selbstverlad (Velo-Pass, Velo-Tageskarte usw.) sind bei den einzelnen TU gemäss den Bestimmungen des T601 gültig. Fahrräder von Kindern unter 6 Jahren sowie in Tragtaschen verpackte, demontierte Fahrräder werden gratis befördert, wenn sie als Handgepäck untergebracht werden können. Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil/Grosselternteil und ein Kind/Enkelkind); die Eltern/Grosseltern haben für ihre Fahrräder Billette. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren mit Junior-/Kinder-Mitfahrkarte: Fahrräder gratis. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren mit GA-Plus Familia Kind oder GA Kind (Junior-/ Kinder-Mitfahrkarte nicht notwendig): Fahrräder gratis 70.011 Eine Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende nicht behindert werden. Stark verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht. Bei Platzmangel haben Kinderwagen oder Rollstühle Vorrang. Das Fahrpersonal entscheidet definitiv über die Mitnahme. - 51 -

70.012 Übersicht der Fahrradbeförderung bei den einzelnen TU (Änderungen vorbehalten): Transportmittel Transportunternehmen Regelung Veloselbstverlad Bahn BLS SBB SOB Beförderung grundsätzlich zugelassen. Züge ohne Verlademöglichkeiten sind im Fahrplan gekennzeichnet. Bus zb AAGR AAGS ARAG PAG Postauto SBB Bus vbl ZVB Beförderung zugelassen, sofern genügend Platz vorhanden ist und die Mitreisenden nicht behindert werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal. 71 Gepäck 71.0 71.000 Handgepäck, Kinderwagen und Rollstühle Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Behindertenrollstuhl wird gratis befördert, wenn die Benützerin oder der Benützer mit diesem reist. Details sind im T600 geregelt. 71.1 71.100 Reisegepäck Für den TU zum Transport übergebenes Reisegepäck gelten die Bestimmungen T601. - 52 -

8 Fahrausweiskontrolle, Reisende ohne gültigen Fahrausweis, Unregelmässigkeiten 80 Fahrausweiskontrolle 80.0 80.000 80.001 Vorweisen Die Passepartout-Fahrausweise sind dem mit der Kontrolle beauftragten Personal unaufgefordert und offen vorzuweisen bzw. zur Prüfung auszuhändigen. Wird ein persönlicher Fahrausweis nicht vorgewiesen (z.b. Verweigerung), wird bei der nachträglichen Prüfung die Gebühr gemäss Ziffer 94.005 erhoben. 80.1 80.100 80.101 Rechtsgrundlagen Es gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1) sowie die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB 745.11). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Personentarifs (T600 und T600.5) und die Weisungen und Vorschriften der betroffenen TU. 81 Reisende ohne gültigen oder teilgültigem Fahrausweis 81.0 81.000 81.001 81.002 81.003 Allgemeines Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis haben ausser dem Fahrpreis/Fahrpreispauschale einen Zuschlag zu bezahlen. Der Zuschlag ist auch bei Anspruch auf ermässigte Preise ganz zu bezahlen. Er wird für jeden Reiseteilnehmer erhoben, für den der Fahrpreis zu bezahlen ist. Ausnahmen siehe Ziffer 81.105 bis 81.107. Die Meldeformulare werden auf allen Linien und Transportunternehmungen gegenseitig anerkannt. Es werden die Meldeformulare gemäss Muster im Anhang (Ziffer 112) verwendet. Die Meldeformulare RogF und die Fahrpreispauschale gelten als gültiger Fahrausweis während 1 Stunde in allen Zonen. 81.1 81.100 Kurse mit Selbstkontrolle Kurse und Transportmittel mit Selbstkontrolle sind im offiziellen Kursbuch und/oder in den Fahrzeugen speziell gekennzeichnet. Auf Strecken mit Selbstkontrolle erfolgt kein Billettverkauf im Fahr- zeug. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem Symbol 81.101 Unter der Beachtung der einschlägigen Datenschutzregelung steht es den TU frei, die Personalien der Reisenden ohne gültigen Fahrausweis zu erfassen, damit im Wiederholungsfall differenzierte Zuschläge erhoben werden können. - 53 -

81.102 81.103 In Kursen mit Selbstkontrolle wird unterschieden zwischen «Reisenden mit teilgültigem Fahrausweis» (RemitF) und «Reisenden ohne gültigen Fahrausweis» (RogF). Als Reisender mit teilgültigem Fahrausweis gilt, wer einen gültigen, aber in einem der folgenden Fällen ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann: Fehlender Klassenwechsel Fahrt über anderen Weg Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Ermässigt statt Erwachsene) Gültigen Fahrausweis zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke Zeitliche Gültigkeit bei einem Einzelbillett um maximal die Hälfte überschritten Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen den reduzierten Zuschlag und die reduzierte Fahrpreispauschale gemäss Ziffer 94. Ausnahme: Der volle Zuschlag ist zu bezahlen, wenn der Fahrausweis gleich in mehrfacher Hinsicht ungenügend ist (z.b. Fahrausweis 2. Klasse zum ermässigten Preis bei einer Reise in 1. Klasse eines Kunden ohne Anspruch auf Ermässigung). 81.104 Als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gilt, wer keinen gültigen oder teilgültigen Fahrausweis gemäss Ziffer 81.103 vorweisen kann. Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag und die volle Fahrpreispauschale gemäss Ziffer 94. 81.105 Familien mit oder ohne Junior-/Kinder-Mitfahrkarte Die Erwachsenen bezahlen je den zutreffenden Zuschlag und die Fahrpreispauschale. Die Kinder mit Junior- oder Kinder-Mitfahrkartebezahlen weder Zuschläge noch Fahrpreispauschalen. Die Kinder ohne Junior- /Kinder-Mitfahrkarte bezahlen die volle Fahrpreispauschale ohne Zuschlag. Sind die Erwachsenen im Besitz von gültigen Fahrausweisen, wird für mitreisende Kinder ohne Junior- oder Kinder-Mitfahrkartekein Zuschlag fällig. Die Kinder bezahlen lediglich die volle Fahrpreispauschale. Dies gilt ebenso für Reisen mit abgelaufener oder vergessener Junior- oderkinder-mitfahrkarte. 81.106 81.107 Gruppen Wird ein Gruppenbillett vorgewiesen, wird der zutreffende Zuschlag nur einmal erhoben. Für die übrigen Teilnehmer sind die entsprechenden Fahrpreispauschalen zu bezahlen. Hunde Besitzt der Reisende nur für den Hund keinen gültigen Fahrausweis, sind der Zuschlag und die Fahrpreispauschale einmal zu erheben. Besitzt der Reisende weder für sich selbst noch für den Hund einen gültigen Fahrausweis, werden der zutreffende Zuschlag und die Fahrpreispauschale zweimal erhoben. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast mehr als einen Hund mitführt. 81.108 81.109 81.110 Reisende mit einer Behinderung Reisende mit einer Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung und unbeholfene oder verwirrte Personen sowie Personen mit einer starken Behinderung, denen die Bedienung eines Billettautomaten nicht zugemutet werden kann (z.b. Blinde, Behinderte im Rollstuhl, motorisch und geistig Behinderte), haben den Zuschlag nicht zu bezahlen. Sie haben lediglich den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen. E-Tickets Der Reisende muss vor Antritt der Reise (tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges) im Besitz des E-Tickets sein. Andernfalls gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Fahrräder Besitzt der Fahrgast nur für das Fahrrad keinen gültigen Fahrausweis, sind der Zuschlag und die Fahrpreispauschale einmal zu erheben. Besitzt der Fahrgast weder für sich selbst noch für das Fahrrad einen gültigen Fahrausweis, wird der zutref- - 54 -

fende Zuschlag und die Fahrpreispauschale zweimal erhoben. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast mehr als ein Fahrrad mitführt. 81.2 81.200 Kurse mit Kontrollpersonal Details sind im T600.5 geregelt. 82 Persönliches Abo vergessen 82.0 82.000 Allgemeines Personen, die ihr Abo vergessen, gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis. 82.1 82.100 Persönliches Passepartout-Abo vergessen: Soforterledigung Kann das vergessene Abo in der Kundendatenbank überprüft, die Identität mit einem amtlichen Ausweis nachgewiesen und die Gebühr Ziffer 94 bezahlt werden, darf der Fall sofort erledigt werden. Der Kunde erhält einen Ersatzfahrausweis, auf dem die Strecke/Zonennummern handschriftlich vermerkt werden. 82.2 82.200 82.201 82.202 82.203 Persönliches Passepartout-Abo vergessen: Erledigung am Schalter Es wird das Meldeformular RogF verwendet. Das Formular gilt nach der Ausstellung bis zu einer Stunde als Fahrausweis für die Weiterreise über die auf dem Formular erwähnten Strecke/Zonennummern. Der Reisende muss sein vergessenes Passepartout-Abo innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Meldeformular RogF vorweisen. Die Meldeformulare können an allen beliebigen Verkaufsstellen im Tarifverbund Passepartout erledigt werden. Die Verkaufsstelle vergleicht die Personalien, Unterschriften und Zonennummern auf dem Abo mit den Angaben auf dem Meldeformular RogF. Stimmen die Angaben überein, kassiert die Verkaufsstelle die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 94 und gibt dem Kunden eine Zahlungsbestätigung ab. Das Meldeformular RogF geht mit einer Erledigungsbestätigung an die zuständige Inkassostelle derjenigen TU, welche das Meldeformular RogF ausgestellt hat. Bei nicht fristgerechtem Vorweisen eines vergessenen Abos werden dem Reisenden der Zuschlag und die Fahrpreispauschale (Ziffer 94) in Rechnung gestellt. 82.3 82.300 Grundkarte vergessen Wird die Grundkarte vergessen, erfolgt die Erledigung gemäss Ziffer 82.2 83 Missbrauch, Fälschung 83.0 83.000 83.001 Allgemeines Bei missbräuchlicher Benützung sowie Fälschung eines Verbundfahrausweises gelten die internen Vorschriften der TU, bei welcher der Missbrauch festgestellt wird. In allen Fällen wird zusätzlich die entsprechende Gebühr gemäss Ziffer 94 erhoben. Zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten. - 55 -

83.1 83.100 Missbrauch Der Sachverhalt eines Missbrauchs ist gegeben, wenn ein Reisender 1. einen Fahr- oder Ermässigungsausweis nutzt, der auf den Namen einer andern Person ausgestellt ist 2. ein Abo oder einen Ermässigungsausweis nutzt, dessen Erkennungsnummer nicht mit der Nummer der dazugehörenden Grundkarte übereinstimmt 3. auf einem zur Entwertung vorgesehenen Fahrausweis mehr Entwertungen vornimmt, als Entwertungsfelder vorhanden sind. Ausnahme: Bei Entwertungskarten mit 6 Feldern liegt ab der 8. Entwertung Missbrauch vor 4. sich offensichtlich der Kontrolle zu entziehen sucht oder falsche bzw. nicht mehr aktuelle Angaben zu seiner Identität macht 5. einen Fahrausweis nutzt, welcher bereits erstattet oder teilweise erstattet wurde, resp. einen Fahrausweis erstatten oder teilweise erstatten lässt, welcher bereits benutzt wurde 6. einen bereits kontrollierten Fahr- oder Ermässigungsausweis an eine andere Person weitergibt Missbräuchlich verwendete Fahr- und Ermässigungsausweise werden eingezogen. 83.2 83.200 Fälschung Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Fahrausweis unbefugt erstellt, geändert, ergänzt oder sonst wie manipuliert wurde oder Radierungen aufweist. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen. - 56 -

9 Preise, Gebühren, Zuschläge 90 90.000 90.001 90.002 Grundlage für die Preisbildung Für die Preisbildung ist die Anzahl der befahrenen Zonen gemäss Tarifzonenplan massgebend (Ausnahme Kurzstrecke gemäss Ziffer 22 und Langstrecke gemäss Ziffer 23). Jede befahrene Zone wird nur einmal berechnet (ausgenommen die Zone 10), auch wenn sie auf einer Fahrt zwei oder mehrmals berührt wird. Die Zone 10 wird in Verbindung mit weiteren Zonen doppelt gezählt. Beispiel: Luzern - Sursee: Zonen 10/26/33/46 = Tarifstufe 5 Zonen 90.003 90.004 Für die Zone 10 gilt bei isolierter Benützung (ohne weitere Zonen) die Preisstufe Zone 10. Ab 10 Zonen beim Einzelfahrausweis und ab 7 Zonen beim Abo gelten die Fahrauseise für das ganze Verbundgebiet (alle Zonen). 90.1 Preisbildung Einzel- und Gruppenfahrausweise Fahrausweis Normaltarif Ermässigter Tarif Einzelbillette Mehrfahrtenkarten 2. Klasse: Basispreis 1. Klasse: Basispreis x 1.69 Aufgerundet auf 20 Rappen Preis Einzelbillett x 5.7 Aufgerundet auf 20 Rappen 1-3 Zonen: Sockelpreis ab 4 Zonen: Basispreis Normaltarif x 0.5 1. Klasse: Basispreis x 1.69 Aufgerundet auf 10 Rappen Preis Einzelbillett x 5.7 Aufgerundet auf 10 Rappen Tageskarten Preis Einzelbillett x 2 Preis Einzelbillett x 2 Multi-Tageskarten Klassenwechsel Multi-Klassenwechsel Anschluss-Einzelbillett Anschluss-Tageskarte Gruppen Einzelbillett Preis Tageskarten x 5.7 Aufgerundet auf 20 Rappen Preisunterschied zwischen Einzelbillett 1. und 2. Klasse Preis Klassenwechsel x 5.7 Aufgerundet auf 20 Rappen Preis Einzelbillett für die benötigten Anschlusszonen Preis Tageskarte für die benötigten Anschlusszonen Preis Einzelbillett x 0.8 Aufgerundet auf 20 Rappen Preis Tageskarten x 5.7 Aufgerundet auf 10 Rappen Preisunterschied zwischen Einzelbillett 1. und 2. Klasse Preis Klassenwechsel x 5.7 Aufgerundet auf 10 Rappen Preis Einzelbillett für die benötigten Anzahl Anschlusszonen Preis Tageskarte für die benötigten Anschlusszonen Preis Einzelbillett x 0.8 Aufgerundet auf 10 Rappen Gruppen Tageskarten Preis Gruppen-Einzelbillett x 2 Preis Gruppen-Einzelbillett x 2-57 -

90.2 Preisbildung Abonnemente Fahrausweis Erwachsene Junior 9-Uhr-Abo Monats-Abo Jahres-Abo 2. Klasse: Basispreis 1. Klasse: Basispreis x 1.67 Aufgerundet auf den nächsten Franken nur Zone 10: Preis Monats-Abo x 10 übrige Abo: Preis Monats-Abo x 9 2. Klasse Basispreis x 0.76 Aufgerundet auf den nächsten Franken 1. Klasse: Kein Angebot nur Zone 10: Preis Monats-Abo x 10 übrige Abo: Preis Monats-Abo x 9 Preis Monats-Abo x 0.84 Aufgerundet auf den nächsten Franken nur Zone 10: Preis Monats-Abo x 10 übrige Abo: Preis Monats-Abo x 9 91 Einzel- und Gruppenfahrausweise 91.0 Einzelbillette Artikel Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 11096 / VVK:11097 KS: 11098 / V:11099 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 11100 / VVK 11101 Klassen senwechsel 1/1 Kein Angebot Klassen senwechsel 1/2 Kein Angebot Gültigkeit Kurzstrecke 2.50 2.50 Kein Kein 30 min. Angebot Angebot Langstrecke 3.70 2.90 6.40 5.00 2.70 2.10 30 min. Zone 10 4.10 3.10 7.00 5.30 2.90 2.20 1 h 1 3.70 2.90 6.40 5.00 2.70 2.10 1 h 2 5.20 3.70 8.80 6.30 3.60 2.60 1 h 3 7.80 4.30 13.20 7.30 5.40 3.00 2 h 4 10.40 5.20 17.60 8.80 7.20 3.60 2 h 5 13.00 6.50 22.00 11.00 9.00 4.50 2 h 6 15.80 7.90 26.80 13.40 11.00 5.50 2 h 7 18.40 9.20 31.20 15.60 12.80 6.40 2 h 8 20.80 10.40 35.20 17.60 14.40 7.20 3 h 9 23.60 11.80 40.00 20.00 16.40 8.20 3 h Alle Zonen 26.00 13.00 44.00 22.00 18.00 9.00 3 h - 58 -

91.1 Mehrfahrtenkarten (MFK) Artikel 11111 / KS: 11112 11113 Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Klassenwechsel 1/1 Klassenwechsel 1/2 Gültigkeit Kurzstrecke 14.30 14.30 Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot 30 min Langstrecke 21.20 16.60 36.60 28.50 15.40 12.00 30 min Zone 10 23.40 17.70 40.00 30.30 16.60 12.60 1 h 1 21.20 16.60 36.60 28.50 15.40 12.00 1 h 2 29.80 21.10 50.20 36.00 20.60 14.90 1 h 3 44.60 24.60 75.40 41.70 30.80 17.10 2 h 4 59.40 29.70 100.40 50.20 41.20 20.60 2 h 5 74.20 37.10 125.40 62.70 51.40 25.70 2 h 6 90.20 45.10 152.80 76.40 62.80 31.40 2 h 7 105.00 52.50 178.00 89.00 73.00 36.50 2 h 8 118.60 59.30 200.80 100.40 82.20 41.10 3 h 9 134.60 67.30 228.00 114.00 93.60 46.80 3 h Alle Zonen 148.20 74.10 250.80 125.40 102.60 51.30 3 h 91.2 Tageskarten Artikel 11106 / V:11107 Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Kurz- und Langstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Zone 10 8.20 6.20 14.00 10.60 1 7.40 5.80 12.80 10.00 2 10.40 7.40 17.60 12.60 3 15.60 8.60 26.40 14.60 4 20.80 10.40 35.20 17.60 5 26.00 13.00 44.00 22.00 6 31.60 15.80 53.60 26.80 7 36.80 18.40 62.40 31.20 8 41.60 20.80 70.40 35.20 9 47.20 23.60 80.00 40.00 Alle Zonen 52.00 26.00 88.00 44.00-59 -

91.3 Multi-Tageskarten Artikel 11108 Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Kurz- und Langstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Zone 10 46.80 35.40 79.80 60.50 1 42.20 33.10 73.00 57.00 2 59.40 42.20 100.40 71.90 3 89.00 49.10 150.60 83.30 4 118.60 59.30 200.80 100.40 5 148.20 74.10 250.80 125.40 6 180.20 90.10 305.60 152.80 7 209.80 104.90 355.80 177.90 8 237.20 118.60 401.40 200.70 9 269.20 134.60 456.00 228.00 Alle Zonen 296.40 148.20 501.60 250.80 91.4 Gruppenfahrausweis Gruppeneinzelbillette* Art. - Nr. 11118 / V: 11122 Schulen: 11120 / V: 11116 Anzahl 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Gültigkeit Zonen Kurzstrecke 2.00 2.00 Kein Angebot Kein Angebot 30 min Langstrecke 3.00 2.40 5.20 4.00 30 min Zone 10 3.40 2.50 5.60 4.30 1 h 1 3.00 2.40 5.20 4.00 1 h 2 4.20 3.00 7.20 5.10 1 h 3 6.40 3.50 10.60 5.90 2 h 4 8.40 4.20 14.20 7.10 2 h 5 10.40 5.20 17.60 8.80 2h 6 12.80 6.40 21.60 10.80 2h 7 14.80 7.40 25.00 12.50 2 h 8 16.80 8.40 28.20 14.10 3 h 9 19.00 9.50 32.00 16.00 3 h Alle Zonen 20.80 10.40 35.20 17.60 3 h * Die Preise gelten für gewöhnliche Gruppen und Schulen - 60 -

Gruppentageskarte* Artikel 11119 / VVK 11123 Schulen: 11121 / VVK 11117 Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Kurzstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Langstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Zone 10 6.60 5.00 11.20 8.50 1 6.00 4.70 10.40 8.00 2 8.40 6.00 14.20 10.10 3 12.60 6.90 21.20 11.70 4 16.80 8.40 28.20 14.10 5 20.80 10.40 35.20 17.60 6 25.40 12.70 43.00 21.50 7 29.60 14.80 50.00 25.00 8 33.40 16.70 56.40 28.20 9 37.80 18.90 64.00 32.00 Alle Zonen 41.60 20.80 70.40 35.20 * Die Preise gelten für gewöhnliche Gruppen und Schulen 91.5 Anschlussfahrausweis Anschlussbillett Artikel 11094 / VVK: 11095 Anzahl 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Gültigkeit Zonen Kurzstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot 30 min. Langstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot 30 min. Zone 10 4.10 3.10 7.00 5.30 1 h 1 3.70 2.90 6.40 5.00 1 h 2 5.20 3.70 8.80 6.30 1 h 3 7.80 4.30 13.20 7.30 2 h 4 10.40 5.20 17.60 8.80 2 h 5 13.00 6.50 22.00 11.00 2 h 6 15.80 7.90 26.80 13.40 2 h 7 18.40 9.20 31.20 15.60 2 h 8 20.80 10.40 35.20 17.60 3 h 9 23.60 11.80 40.00 20.00 3 h - 61 -

Anschluss-Tageskarte Artikel 11104 / VVK 11105 Anzahl Zonen 2. Klasse 1/1 2. Klasse 1/2 1. Klasse 1/1 1. Klasse 1/2 Kurzstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Langstrecke Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot Zone 10 8.20 6.20 14.00 10.60 1 7.40 5.80 12.80 10.00 2 10.40 7.40 17.60 12.60 3 15.60 8.60 26.40 14.60 4 20.80 10.40 35.20 17.60 5 26.00 13.00 44.00 22.00 6 31.60 15.80 53.60 26.80 7 36.80 18.40 62.40 31.20 8 41.60 20.80 70.40 35.20 9 47.20 23.60 80.00 40.00 92 Abonnemente 92.0 Jahres-Abo Art. - Nr. 11131 11133 11132 Hund: 11134 Anzahl Zonen Erwachsene 2. Klasse Erwachsene 1. Klasse 9-Uhr 2. Klasse 9-Uhr 1. Klasse Junioren/Hund 2. Klasse Zone 10 790.00 1'320.00 670.00 1'110.00 610.00 1 639.00 1'071.00 540.00 900.00 486.00 2 711.00 1'188.00 603.00 999.00 549.00 3 1'044.00 1'746.00 882.00 1'467.00 801.00 4 1'386.00 2'322.00 1'170.00 1'953.00 1'062.00 5 1'737.00 2'907.00 1'467.00 2'448.00 1'323.00 6 2'016.00 3'375.00 1'701.00 2'835.00 1'539.00 Alle Zonen 2'232.00 3'735.00 1'881.00 3'141.00 1'701.00 Die Preise gelten auch für das Job-Abo (ohne 9-Uhr Angebot) - 62 -

92.1 Monats-Abo Artikel 11128 11130 11129 Hund: 11138 Anzahl Zonen Erwachsene 2. Klasse Erwachsene 1. Klasse 9-Uhr 2. Klasse 9. Uhr 1. Klasse Junioren/Hund 2. Klasse 11135 Monats-Klassenwechsel Zone 10 79.00 132.00 67.00 111.00 61.00 53.00 1 71.00 119.00 60.00 100.00 54.00 48.00 2 79.00 132.00 67.00 111.00 61.00 53.00 3 116.00 194.00 98.00 163.00 89.00 78.00 4 154.00 258.00 130.00 217.00 118.00 104.00 5 193.00 323.00 163.00 272.00 147.00 130.00 6 224.00 375.00 189.00 315.00 171.00 151.00 Alle Zonen 248.00 415.00 209.00 349.00 189.00 167.00 93 Spezialfahrausweise 93.0 Schulklassen-Abo Schulklassen-Abo Nur 2. Klasse Zonen 10/28 620.00 93.1 Kindergarten-Abo Kindergarten-Abo Nur 2. Klasse Zonen 10/28 370.00 94 94.000 94.001 94.002 94.003 Gebühren und Zuschläge Ersatzgebühr eines persönlichen Jahres-Abo CHF 30.00 Normale Erstattungsgebühr (Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag) CHF 20.00 Reduzierte Erstattungsgebühr bei Rückgabe vor dem 1. Geltungstag oder wenn zwischen Kauf und Rückgabe eine Fahrt ausgeschlossen werden kann CHF 10.00 Die Bearbeitungsgebühr wird erhoben CHF 5.00 bei Erstattung von Passepartout-Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Verbund-, Strecken-, General- oder Halbtax-Abo sowie Gleis 7, Junior-/Kinder-Mitfahrkarte, öv-hotel Ticket und Marschbefehl gelöst wurden von Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle vergessenen, persönlichen Passepartout-Abo bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abo 94.004 Persönliches Abo nicht oder nicht rechtzeitig vorgewiesen CHF 30.00-63 -

94.005 94.006 94.007 E-Ticket vor Abfahrt gelöst, aber bei der Kontrolle nicht vorweisbar/kontrollierbar oder persönlicher Fahrausweis nicht vorweisbar/kontrollierbar. CHF 30.00 Servicezuschlag für Verkauf/Entwertung im Zug CHF 10.00 Reisende ohne gültigen Fahrausweis (RogF) und Reisende mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF) haben ausser der Fahrpreispauschale einen Zuschlag zu bezahlen. Zuschlag 1. Fall Zuschlag 2. Fall Zuschlag 3. Fall Fahrpreispauschale RemitF (Ziffer 81.103) CHF 70.00 CHF 110.00 CHF 140.00 CHF 5.00 RogF (Ziffer 81.104) CHF 90.00 CHF 130.00 CHF 160.00 CHF10.00 94.008 94.009 94.010 94.011 Die Art und Höhe des Zuschlages richtet sich immer nach dem zu beurteilenden Fall. Beispiel: 1. Fall ist RogF = CHF 90.-, 2. Fall ist RemitF = CHF110.-, 3. Fall ist RogF = CHF 160.-. Bei Transportunternehmungen ohne differenzierte Zuschläge im Wiederholungsfall, beträgt der Zuschlag in jedem Fall CHF 70.- bzw. CHF 90.- und die entsprechende Fahrpreispauschale. Wird der Fahrpreis und/oder der Zuschlag nicht im Zug bezahlt, kann die TU zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erheben. Zusatzgebühren a) Missbrauch und falsche Angaben von Personalien, Adresse usw. CHF 100.00 b) Fälschung von Fahrausweisen CHF 200.00-64 -

10 Zonenpläne 100 Gesamtzonenplan (LU/OW/NW) - 65 -

101 Stadt/Agglo Luzern - 66 -

102 Anwendungsbereich Langstrecke gemäss Ziffer 23-67 -

11 Anhänge 110 Haltestellenverzeichnis A Zone TU Didok ADLIGENSWIL BLATTE 10 PAG 73064 ADLIGENSWIL CHLIÄBNET 10 PAG 73066 ADLIGENSWIL DORF 10 PAG 89650 ADLIGENSWIL DORF 10 VBL 89650 ADLIGENSWIL LUEGISLAND 10 PAG 89652 ADLIGENSWIL LUEGISLAND 10 VBL 89652 ADLIGENSWIL RIGIBLICK 10 PAG 89653 ADLIGENSWIL RIGIBLICK 10 VBL 89653 ADLIGENSWIL SAGI 10 PAG 73065 ADLIGENSWIL STUBEN 10 VBL 73062 ADLIGENSWIL WIDSPÜEL 10 PAG 73063 ADLIGENSWIL WIDSPÜEL 10 VBL 73063 AESCH LU BERG 47 ZVB 77355 AESCH LU KREUZ 47 ZVB 77349 AESCH LU VORDERDORF 47 ZVB 77342 ALBERSWIL BURGRAIN 45 ARAG 72804 ALBERSWIL BURGRAIN 45 PAG 72804 ALBERSWIL DORF 45 PAG 8651 ALBERSWIL UNTERDORF 45 PAG 72807 ALPNACH DORF BAHNHOF 21 PAG ALPNACH DORF 21 zb ALPNACH DORF HOFMÄTTELIKREUZUNG 21 PAG ALPNACH DORF KANTONALBANK 21 PAG ALPNACH DORF SCHORIED 21 PAG ALPNACH DORF UNTERE FELDSTRASSE 21 PAG ALPNACHSTAD 21 zb ALTBÜRON FELD 66 PAG ALTBÜRON GRUENBACH 66 PAG ALTBÜRON HALDE 66 PAG ALTBÜRON HILTBRUNNEN 55/66 PAG ALTBÜRON LINDEN 66 PAG ALTBÜRON LUDLIGEN 66 PAG ALTBÜRON POST 55/66 PAG ALTISHOFEN BÄCKEREI 56 PAG ALTISHOFEN UNTERDORF 56 PAG ALTWIS DORF 47 ZVB B Zone TU BALDEGG 37 SBB BALDEGG BAHNHOF 37 ZVB - 68 - Didok 72909 8316 81164 72908 81160 81326 8317 72779 72780 72778 72776 95695 80018 72777 72810 72811 77350 2025 87100

BALDEGG KANTONSSCHULE 37 ZVB BALDEGG KLOSTER 37 SBB BALLWIL 26 SBB BALLWIL HOCHDORFSTRASSE 26 PAG BECKENRIED BODEN 32 PAG BECKENRIED FELLERWIL 32 PAG BECKENRIED HÖFE 32 PAG BECKENRIED HUNGACHER 32 PAG BECKENRIED NIDWALDNERHOF 32 PAG BECKENRIED NIEDERDORF 32 PAG BECKENRIED POST 32 PAG BEINWIL AM SEE BAHNHOF 47/57 PAG BEINWIL AM SEE 47/57 SBB BEROMÜNSTER FLECKEN 37/47 AAGR BEROMÜNSTER FLECKEN 37 ZVB BEROMÜNSTER FLUGPLATZ 37 AAGR BEROMÜNSTER MOOSKAPELLE 37 AAGR BEROMÜNSTER MOOSKAPELLE 37 ZVB BEROMÜNSTER POST 37/47 AAGR BEROMÜNSTER POST 37/47 PAG BEROMÜNSTER POST 37/47 ZVB BERMOMÜNSTER WALDHUS 37 ZVB BEROMÜNSTER WINON 47 PAG BEROMÜNSTER WITWIL 37 ZVB BERTISWIL 10/26 AAGR BRAMBODEN GLASHÜTTE 43 PAG BRAMBODEN KIRCHPLATZ 43 PAG BRAMBODEN SEEBLI/LUOGMOOS 43 PAG BRITTNAU ABZW. BAHNHOF 76 SBB Bus BRITTNAU ABZW. HARD 76 SBB Bus BRITTNAU AUSSERDORF 76 SBB Bus BRITTNAU BIFANG 76 SBB Bus BRITTNAU EINMÜNDUNG ZELGLI 76 SBB Bus BRITTNAU GROD 66 SBB Bus BRITTNAU KLEINFELD 76 SBB Bus BRITTNAU LÄRCHENWEG 76 SBB Bus BRITTNAU LIEBIGEN 66 SBB Bus BRITTNAU NELKENWEG 76 SBB Bus BRITTNAU POST 76 SBB Bus BRITTNAU SCHULHAUS 76 SBB Bus BRITTNAU-WIKON 66/76 SBB BRITTNAU-WIKON BAHNHOF 66/76 SBB Bus BUCHRAIN 10 SBB BUCHRAIN DORF 10 VBL BUCHRAIN EICHMATT 10 VBL BUCHRAIN KIRCHBREITE 10 VBL - 69-88979 16353 2023 82044 72947 72948 72960 80610 8728 8887 8797 80822 2034 77255 77255 77253 77254 77254 2038 2038 2038 77267 80832 77268 77239 72837 72839 72838 72726 2359 2353 2355 72725 2397 72724 72740 72731 72723 80586 2354 2002 72727 16350 89655 77163 89656

BUCHRAIN REUSSBRÜCKE 10 VBL BUCHRAIN RONSTRASSE 10 VBL BUCHRAIN SAGENWALD 10 VBL BUCHS LU EINTRACHT 56 PAG BUCHS LU WENDEPLATZ 56 PAG BUMBACH ALPENROSE 73 PAG BUMBACH BÖDELI 73 PAG BUMBACH SCHWAND 73 PAG BUMBACH SKILIFT 73 PAG BUOCHS AUSSERDORF 21 PAG BUOCHS FADENBRÜCKE 21 PAG BUOCHS HOTEL POSTILLION 32 PAG BUOCHS LINDEN 21 PAG BUOCHS POST 21 PAG BUOCHS SCHÜRMATT 21 PAG BUOCHS UNTERFELD 32 PAG BÜREN NW KIRCHENPLATZ 21 PAG BÜREN NW MÜHLEPLATZ 21 PAG BURG AG HINTERDORF 57 PAG BURG AG RÖSSLIGASSE 47/57 PAG BÜRGENSTOCK OST 21 PAG BÜRGENSTOCK RESIDENZEN 21 PAG BÜRGENSTOCK WALDHOTEL 21 PAG BÜRGENSTOCK ZENTRUM 21 PAG BURGMATT (FONTANNEN) 33 PAG BÜRON DORF 46 PAG BÜRON EICHENMOOS 46 PAG BÜRON TRIENGENACKER 46 PAG BUTTISHOLZ ALLMEND 33 ARAG BUTTISHOLZ DORF 33 ARAG BUTTISHOLZ FÜRTI 33 ARAG BUTTISHOLZ GATTWIL 33 ARAG BUTTISHOLZ GUGLERN 33 ARAG BUTTISHOLZ STALTEN 33 ARAG C Zone TU CHAPPELBODENBRÜCKE 33 PAG D Zone TU DAGMERSELLEN 56 SBB DAGMERSELLEN DORF 56 PAG DAGMERSELLEN INDUSTRIEPARK 56 PAG DALLENWIL BAHNHOF 21 zb DIERIKON MIGROS 10 VBL DIETWIL KIRCHENPLATZ 28 ZVB DIETWIL WANNENMATT 28 ZVB DIETWIL ZUBESTRASSE 28 ZVB DOPPLESCHWAND BRÜGGWEID 33 PAG - 70 - Didok 77164 89657 89658 72988 72990 8706 72868 72869 8868 72943 81322 8729 72945 8798 72944 72946 81505 81522 82548 82550 79228 57029 57030 57028 72849 2086 72673 2090 77300 77299 77334 77333 77298 77297 81591 2004 72992 81976 8392 77176 77140 77141 77139 72852

DOPPLESCHWAND HOHFUREN 33 PAG DOPPLESCHWAND POST 33 PAG DOPPLESCHWAND SPITTEL 33 PAG E Zone TU EBERSECKEN BADACHTAL 56 PAG EBERSECKEN DORF 56 PAG EBIKON 10 SBB EBIKON BAHNHOF 10 VBL EBIKON BÜHL 10 VBL EBIKON FALKEN 10 VBL EBIKON FILDERN 10 VBL EBIKON GERBE 10 VBL EBIKON HALTE 10 VBL EBIKON HARTENFELS 10 VBL EBIKON HÖCHWEID 10 VBL EBIKON HÖFLI 10 VBL EBIKON HOFMATT 10 VBL EBIKON HÜNENBERG 10 VBL EBIKON LADENGASSE 10 VBL EBIKON LÖWEN 10 VBL EBIKON MPARC 10 VBL EBIKON MÜHLEGG 10 VBL EBIKON OTTIGENBÜHL 10 VBL EBIKON SAGENSCHULHAUS 10 VBL EBIKON SCHACHENWEID 10 VBL EBIKON SCHINDLER 10 VBL EBIKON SCHLÖSSLI 10 VBL EBIKON SCHMIEDHOF 10 VBL EBIKON SCHWEIZERHEIM 10 VBL EBIKON ST. KLEMENS 10 VBL EBIKON ZENTRALSCHULHAUS 10 VBL EBNET (ENTLEBUCH) BÄCKEREI 43 PAG EBNET (ENTLEBUCH) SAGELI 43 PAG EBNET (ENTLEBUCH) SCHULHAUS 43 PAG EICH BRAND 33 PAG EICH DORF 33 PAG EICH EICHBERG 33 PAG EICH EICHHOF 33 PAG EICH SEEMATT 33 PAG EICH VOGELSANG 33 PAG EICHENRING 10/26 AAGR EIGENTHAL EIGENTHALERHOF 23 PAG EIGENTHAL HOCHWÄLDLI 23 PAG EIGENTHAL TALBODEN 23 PAG EMMEN ABENDWEG 10 AAGR EMMEN ALLMENDLI 10 AAGR - 71 - Didok 72851 8898 72850 72766 72767 2200 77161 73061 77154 77174 89659 89660 89661 89662 89663 77159 77153 89664 77157 89665 89666 89667 89668 77155 77173 73060 77156 73059 77152 89669 79701 87728 77067 83532 2959 83507 83509 73003 83508 77241 8754 8680 73053 77277 88980

EMMEN EMMENFELD 10 AAGR EMMEN FICHTENSTRASSE 10 AAGR EMMEN FLUGZEUGWERKE 10 AAGR EMMEN HASLI 10 AAGR EMMEN KASERNENSTRASSE 10 AAGR EMMEN KIRCHE 10 AAGR EMMEN LINDENFELDRING 10 AAGR EMMEN LINDENHEIM 10 AAGR EMMEN RÜEGGISINGEN 10 AAGR EMMEN SCHWIMMBAD MOOSHÜSLI 10 AAGR EMMEN STERNEN 10 AAGR EMMEN UNTER SPITALHOF 10 AAGR EMMENBRÜCKE 10 SBB EMMENBRÜCKE ALP 10 AAGR EMMENBRÜCKE BAHNHOF 10 AAGR EMMENBRÜCKE BAHNHOF OST 10 AAGR EMMENBRÜCKE BAHNHOF OST 10 VBL EMMENBRÜCKE BAHNHOF SÜD 10 AAGR EMMENBRÜCKE BAHNHOF SÜD 10 VBL 95699 77273 88982 90367 77278 88526 89990 90368 77276 90369 30774 88981 2021 90377 73028 89989 89989 95906 95906 EMMENBRÜCKE BENZIWIL OST 10 AAGR EMMENBRÜCKE BENZIWIL WEST 10 AAGR EMMENBRÜCKE BÖSFELD 10 AAGR EMMENBRÜCKE CELTASTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE CHÖRBLI 10 AAGR EMMENBRÜCKE EMMEN CENTER 10 AAGR EMMENBRÜCKE ERLENMATTE 10 AAGR EMMENBRÜCKE ERLENRING 10 AAGR EMMENBRÜCKE GEISSELERMOOS 26 PAG EMMENBRÜCKE GERSAG BAHNHOF 10 AAGR EMMENBRÜCKE GERSAG 10 SBB EMMENBRÜCKE HALDENRING 10 AAGR EMMENBRÜCKE HOCHDORFERSTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE HOLZHOF 26 PAG EMMENBRÜCKE HÜBELI 10 AAGR EMMENBRÜCKE KRAUERSTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE KRAUERSTRASSE 10 VBL EMMENBRÜCKE LISTRIG 10 AAGR EMMENBRÜCKE LOHRENSÄGE 10 ARAG EMMENBRÜCKE LOHRENSÄGE 10 PAG EMMENBRÜCKE MARIENKIRCHE 10 AAGR EMMENBRÜCKE NEUHOF 10 AAGR EMMENBRÜCKE OBER GERSAG 10 AAGR EMMENBRÜCKE OBERE ERLEN 10 AAGR EMMENBRÜCKE REF. KIRCHE 10 AAGR EMMENBRÜCKE RIFFIG 10 ARAG - 72-90391 90392 77236 90387 90375 77271 90381 90380 73036 94372 2028 90376 89989 73035 90386 89671 89671 90372 73033 73033 77269 90384 90388 90383 90378 73032

EMMENBRÜCKE RIFFIG 10 PAG EMMENBRÜCKE RIFFIG 10 AAGR EMMENBRÜCKE RIFFIGSTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE SCHAUBHUS 10 AAGR EMMENBRÜCKE SCHÖNBÜHL 10 AAGR EMMENBRÜCKE SCHWANDER-HOFSTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE SEDELSTRASSE 10 AAGR EMMENBRÜCKE SONNENPLATZ 10 AAGR EMMENBRÜCKE SONNENPLATZ 10 VBL EMMENBRÜCKE SPORTPLATZ 10 AAGR EMMENBRÜCKE SPRENGI 10 AAGR EMMENBRÜCKE SPRENGI 10 ARAG EMMENBRÜCKE SPRENGI 10 PAG EMMENBRÜCKE SPRENGI 10 VBL EMMENBRÜCKE STRASSENKREUZ 10/23/26 ARAG EMMENBRÜCKE STRASSENKREUZ 10/23/26 PAG EMMENBRÜCKE UNTERE WIESE 10 AAGR EMMENBRÜCKE VISCOSISTADT 10 AAGR EMMENBRÜCKE VISCOSISTADT 10 VBL EMMENBRÜCKE WALDSTRASSE 10 AAGR EMMETTEN HATTIG 32 PAG EMMETTEN MARCH 32 PAG EMMETTEN POST 32 PAG EMMETTEN SAGENDORF 32 PAG EMMETTEN SCHÖNECK 32 PAG ENGELBERG BAHNHOF 61 zb ENNETBÜRGEN FLUGPLATZ 21 PAG ENNETBÜRGEN HERDERN 21 PAG ENNETBÜRGEN OELTROTTE 21 PAG ENNETBÜRGEN POST 21 PAG ENNETBÜRGEN RIEDMATT 21 PAG ENNETBÜRGEN STRANDBAD 21 PAG ENNETMOOS ABZW. RÜTLI 21 PAG ENNETMOOS ABZW. VORSÄSSSTRASSE 21 PAG ENNETMOOS ALLWEG 21 PAG ENNETMOOS EBNET 21 PAG ENNETMOOS MORGENSTERN 21 PAG ENNETMOOS MUETERSCHWANDENBERG 21 PAG ENNETMOOS RIEDMATTHOF 21 PAG ENNETMOOS ROHREN 21 PAG ENNETMOOS SCHÜTZENHAUS 21 PAG ENNETMOOS WALDHEIM 21 PAG ENTLEBUCH BAHNHOF 43 PAG ENTLEBUCH 43 BLS ENTLEBUCH DREI KÖNIGE 43 PAG ENTLEBUCH LEHN 43 PAG - 73-73032 73032 94642 90389 90385 90373 90374 77234 77234 90371 77235 77235 77235 77235 73034 73034 90379 89670 89670 90390 72951 72952 8755 8735 72950 8399 8710 72940 72941 8799 8712 72942 82122 82120 8730 82121 72903 82115 79966 6666 72902 72901 77051 8213 77052 77063

ENTLEBUCH MARKTPLATZ 43 PAG ENTLEBUCH PRUNDMATT 43 PAG ENTLEBUCH RUSACHER 43 PAG ENTLEBUCH SCHWAND 43 PAG ENTLEBUCH SPÜELEN 43 PAG ENTLEBUCH UNTEREGG 43 PAG ENTLEBUCH ZEUG 43 PAG ERMENSEE BAHNHOF 47 SBB ESCHENBACH 26 SBB ESCHENBACH LU LUZERNSTRASSE 26 PAG ESCHOLZMATT BAHNHOF 63 PAG ESCHOLZMATT 63 BLS ESCHOLZMATT RIEDGASSE 63 PAG ETTISWIL HINTERDORF 45 PAG ETTISWIL OBERDORF 45 ARAG ETTISWIL OBERDORF 45 PAG ETTISWIL POST 45 ARAG ETTISWIL POST 45 PAG ETTISWIL SCHLOSS WYHER 45 ARAG ETTISWIL SURSEESTRASSE 45 ARAG ETZELWIL 46 PAG EWIL MAXON 31/51 zb F Zone TU FINSTERWALD LU ALTE POST 43 PAG FINSTERWALD LU CHILENWALD 43 PAG FINSTERWALD LU ENTLEMATT 43 PAG FINSTERWALD LU ERLENGRABEN 43 PAG FINSTERWALD LU KIRCHE 43 PAG FINSTERWALD LU LIPPERN 43 PAG FINSTERWALD LU SCHWÄNDELI 43 PAG FISCHBACH LU ALTE POST 55 PAG FISCHBACH LU KRONE 55 PAG FISCHBACH LU LEIMBÜTZ 55 PAG FISCHBACH LU REIFERSWIL 55 PAG FLÜELI-RANFT ALLMEND 31 PAG FLÜELI-RANFT CHILCHWEG 31 PAG FLÜELI-RANFT DORF 31 PAG FLÜELI-RANFT KEHRWÄLDLI 31 PAG FLÜELI-RANFT ST. DOROTHEA 31 PAG FLÜELI-RANFT Z'MOS 31 PAG FLÜHLI LU GOLFPLATZ 74 PAG FLÜHLI LU HIRSEGGBRÜCKE 74 PAG FLÜHLI LU HOCHWALD 74 PAG FLÜHLI LU HÜTTLENEN 74 PAG FLÜHLI LU KRUTACHER 64 PAG FLÜHLI LU MATZENBACH 64 PAG - 74 - Didok 77053 83897 77064 79703 77054 77055 79702 2019 2022 82045 81293 8210 81814 72806 72805 72805 8650 8650 88509 88510 73002 8327 8691 77057 79700 77056 77058 77059 77061 72771 72772 72770 72773 80011 8746 8758 8747 8749 8748 8647 8648 72878 72877 8707 72875

FLÜHLI LU POST 64 PAG FLÜHLI LU SCHINTMOOS 64 PAG FLÜHLI LU TORBACH 64 PAG FLÜHLI LU USSER-LAMM 53 PAG G Zone TU GEISS, DORF 33 PAG GELFINGEN BAHNHOF 37 SBB GETTNAU BAHNHOF 45 BLS GEUENSEE AUSSERDORF 46 PAG GEUENSEE CHÄPPELIMATT 46 PAG GEUENSEE STERNEN 46 PAG GEUENSEE ZOLLHAUS 46 PAG GFELLEN 43 PAG GISIKON WEITBLICK 28 PAG GISIKON-ROOT BAHNHOF 28 SBB GISIKON-ROOT BAHNHOF 28 VBL GISIKON-ROOT BAHNHOF 28 ZVB GISWIL BAHNHOF 51 PAG GISWIL 51 zb GISWIL BÄRECKEN 51 PAG GISWIL KIRCHE 51 PAG GISWIL RÜTIMATT 51 PAG GLAUBENBIELEN PARKPLATZ 84 PAG GISWIL EMMENRANK 84 PAG GISWIL MÖRLIALP 54 PAG GISWIL JWI 54 PAG GISWIL BUECHENEGG 54 PAG GISWIL ABZW BROSMATT 54 PAG GRAFENORT 41/51 zb GREPPEN OBERHAUS 39 AAGS GROSSDIETWIL POST 55 PAG GROSSDIETWIL SANDGRUEBE 55 PAG GROSSDIETWIL SCHÖNEGG 55 PAG GROSSTEIL HALTENRAIN 51 PAG GROSSTEIL RÜTI 51 PAG GROSSTEIL SCHULHAUS 51 PAG GROSSTEIL UNTERNI 51 PAG GROSSTEIL ZOPF 51 PAG GROSSWANGEN ED. HUBER-STRASSE 45 ARAG GROSSWANGEN HAUELEN 45 ARAG GROSSWANGEN POST 45 ARAG GROSSWANGEN ROT 45 ARAG GROSSWANGEN SCHUTZ 45 ARAG GUNZWIL BÄCH 33 PAG GUNZWIL CHOMMLE 47 PAG GUNZWIL HASENHUSEN 47 PAG - 75 - Didok 8759 8646 72876 72874 57027 2026 8294 72675 2092 72674 72676 8692 83380 2201 77143 77143 72893 8312 72890 72892 72891 8683 72886 8684 72887 72889 72888 8396 5669 72774 72775 77646 82883 80014 72917 72918 82768 77302 77305 77303 77301 77304 83550 72969 72971

GUNZWIL HOLDERN 47 PAG GUNZWIL KAGISWIL 47 PAG GUNZWIL KAGISWIL 47 AAGR GUNZWIL LINDEN 47 PAG GUNZWIL LINDEN 47 AAGR GUNZWIL DORF 47 PAG GUNZWIL DORF 47 AAGR H Zone TU HABSCHWANDEN DIEPLESCHWAND 43 PAG HABSCHWANDEN ENNETEGG/BACHG. 43 PAG HABSCHWANDEN SCHULHAUS 43 PAG HALTIKON KAPELLE 29 AAGS HALTIKON SÄGE 29 AAGS HÄMIKON BERG 47 ZVB HÄMIKON OBERDORF 47 ZVB HÄMIKON SCHULHAUS 47 ZVB HÄMIKON STOCKMATT 47 ZVB HASLE LU BAHNHOF 43 PAG HASLE LU 43 BLS HASLE LU BÜELWEID 43 PAG HASLE LU FARBSCHACHEN 43 PAG HASLE LU HALDENEGG 43 PAG HASLE LU HEILIGKREUZSTRASSE 43 PAG HASLE LU HOFSTATT 43 PAG HASLE LU HOHWALD 43 PAG HASLE LU POST 43 PAG HASLE LU SANDBODEN 43 PAG HASLE LU USSERCHER 43 PAG HEILIGKREUZ LU 43 PAG HELLBÜHL MITTLER BÜEL 23 ARAG HELLBÜHL MOOSSCHÜR 23 ARAG HELLBÜHL POST 23 ARAG HELLBÜHL UNTER HELLBÜHL 23 ARAG HERGISWALD BAUERNHAUS 23 PAG HERGISWALD KIRCHE 23 PAG HERGISWIL 10/21 zb HERGISWIL LU LUEGENTAL 45 PAG HERGISWIL LU POST 45 PAG HERGISWIL LU UNTERE SCHMIEDE 45 PAG HERGISWIL LU VORDERE SÄGE 45 PAG HERGISWIL MATT 10/21 zb HERGISWIL NW BAHNHOF 10/21 zb HERGISWIL NW ALLMENDLI 10/21 zb HERGISWIL NW GEMEINDEHAUS 10/21 zb HERGISWIL NW MATTLI 10/21 zb HERGISWIL NW MÜHLEHOF 10/21 zb - 76 - Didok 72970 72974 72974 72976 72976 72975 72975 72836 72835 72834 94722 91704 77079 77078 77071 77077 72833 8212 79706 82261 79707 82757 79705 79708 72832 79709 82390 87025 77289 77287 77288 88185 73051 73050 8318 72799 72798 72797 80016 8320 91817 95491 95490 95494 95493

HERGISWIL NW OBERMATT 10/21 zb HERGISWIL NW SCHIFFLÄNDE 10/21 zb HERLISBERG DORFPLATZ 37 ZVB HERLISBERG OBERREINACH 37 ZVB HERLISBERG STEINHUS 37 ZVB HERTENSTEIN SGV 39 SGV HILDISRIEDEN DORF 37 AAGR HILDISRIEDEN HAPFERN 37 AAGR HILDISRIEDEN POST 37 AAGR HILDISRIEDEN POST 37 PAG HILDISRIEDEN WALDMATT 37 AAGR HITZKIRCH 37/47 SBB HITZKIRCH BAHNHOF 37/47 ZVB HITZKIRCH BLEULIKON 47 ZVB HITZKIRCH DORF 37/47 ZVB HITZKIRCH FRIEDHOF 37/47 ZVB HITZKIRCH SCHÖNEGG 47 ZVB HITZKIRCH SCHULHAUS 47 ZVB HITZKIRCH WEINSTRASSE 47 ZVB HOCHDORF BAHNHOF 37 PAG HOCHDORF 37 SBB HOCHDORF BAHNHOF 37 ZVB HOCHDORF BANKSTRASSE 37 ZVB HOCHDORF HEUMOOS 37 ZVB HOCHDORF INDUSTRIE 37 PAG HOCHDORF INDUSTRIE 37 ZVB HOCHDORF NUNWILERSTRASSE 37 ZVB HOCHDORF OBERSTUFENZENTRUM 37 ZVB HOCHDORF RIGIRING 37 ZVB HOCHDORF SCHÖNAU 37 SBB HOCHDORF SCHÖNAU PAG 37 PAG HOCHDORF SEMPACHSTRASSE 37 ZVB HOFSTATT GRÜNENBODEN 55 PAG HOFSTATT POST 55 PAG HOHENRAIN GÜNIKON 37 ZVB HOHENRAIN KREUZ 37 ZVB HOHENRAIN LANDSCHAU 37 ZVB HOHENRAIN OBEREBERSOL 37 ZVB HOHENRAIN OTTENHUSEN 37 ZVB HOHENRAIN POST 37 ZVB HOHENRAIN UNTEREBERSOL 37 ZVB HOLDERKÄPPELI 23 PAG HONAU HIRSCHEN 28 PAG HORW BAHNHOF 10 VBL HORW 10 zb HORW BIREGGHOF 10 VBL - 77-95492 95489 77266 77264 77265 8462 89987 82111 2749 2749 89988 2027 77069 77075 77070 77073 77351 77076 77074 77091 2024 77091 93391 93392 77092 77092 93393 87716 88077 2042 82591 89232 72757 8870 77113 77104 77114 77115 77116 2087 87715 5663 82046 89679 8319 89673

HORW BUHOLZ 10 VBL HORW ENNETHORW 10 VBL HORW FELMIS 10 VBL HORW HOFRÜTI 10 VBL HORW KIRCHWEG 10 VBL HORW RANK 10 VBL HORW SPIER 10 VBL HORW SPITZ 10 VBL HORW STEGEN/KIRCHFELD 10 VBL HORW STEINEN 10 VBL HORW STEINIBACH 10 VBL HORW TECHNIKUMSTRASSE 10 VBL HORW WALDEGG 10 VBL HORW WEGSCHEIDE 10 VBL HORW WERKHOF 10 VBL HORW ZENTRUM 10 VBL HÜBELI LU HINTERSAGI 45 PAG HÜBELI LU SAGEMATT 45 PAG HÜSWIL BAHNHOF 55 BLS HÜSWIL BAHNHOF 55 PAG HÜSWIL STOOS 55 PAG I-J Zone TU IMMENSEE BAHNHOF 29 ZVB IMMENSEE BAHNHOF 29 SBB IMMENSEE DORF 29 ZVB IMMENSEE GYMNASIUM 29 ZVB IMMENSEE HOHLE GASSE 29 ZVB IMMENSEE POST 29 ZVB IMMENSEE SUNNEHOF 29 ZVB INWIL KÖRBLIGEN 28 ZVB INWIL OBERHOFEN 26/28 AAGR INWIL OBERHOFEN 26/28 VBL INWIL PANNERHOF 26/28 AAGR INWIL PANNERHOF 26/28 PAG INWIL PANNERHOF 26/28 VBL INWIL DORF 26/28 AAGR INWIL DORF 26/28 VBL K Zone TU KÄGISWIL DORF 31 PAG KÄGISWIL SCHLIEREN 31 PAG KAISERSTUHL OW 61 zb KÄPPELIMATT BEI WILLISAU 45 PAG KASTANIENBAUM DORNI 10 VBL KASTANIENBAUM KRÄMERSTEIN 10 VBL KASTANIENBAUM KREUZMATT 10 VBL KASTANIENBAUM SCHIFFSTATION 10 VBL - 78 - Didok Didok 89674 89676 89677 88417 89681 89687 89688 77148 89690 89691 88747 89693 89694 77147 89696 88748 72800 72801 8292 72751 81080 87530 5003 87771 88276 5672 87769 87881 77142 89225 89225 77168 77168 77168 77169 77169 8974 72907 8311 72792 89675 89682 89683 89680

KASTANIENBAUM WALDWINKEL 10 VBL KEMMERIBODEN 73 PAG KERNS BODACHER 31 PAG KERNS BOLL 31 PAG KERNS CHÄLI-BURGFLUE 31 PAG KERNS FORIBACH 31 PAG KERNS KERNWALD 31 PAG KERNS POST 31 PAG KERNS SAND 31 PAG KLEINTEIL MITTLERE BUCHENEGG 51 PAG KLEINTEIL POST 51 PAG KLEINWANGEN FERREN 37 ZVB KLEINWANGEN OBERDORF 37 ZVB KLEINWANGEN POST 37 ZVB KLEINWANGEN SCHMIEDE 37 ZVB KLUSSTALDEN 53 PAG KNUTWIL ALTE POST 46 PAG KNUTWIL DORF 46 PAG KNUTWIL HOFACKER 46 PAG KOTTWIL DORF 46 ARAG KOTTWIL SEEWAGEN 46 ARAG KOTTWIL ZUSWIL 46 ARAG KRIENS ALPENSTRASSE 10 PAG KRIENS ALPENSTRASSE 10 VBL KRIENS BACHSTRASSE 10 VBL KRIENS BERGSTRASSE 10 VBL KRIENS BUSSCHLEIFE 10 VBL KRIENS BUSSCHLEIFE 10 PAG KRIENS DATTENBERG 10 VBL KRIENS DATTENBERGRAIN 10 VBL KRIENS DATTENMATT 10 VBL KRIENS EHRENDINGEN 10 VBL KRIENS EICHENSPES 10 VBL KRIENS FELDMÜHLE 10 PAG KRIENS FELDMÜHLE 10 VBL KRIENS FRIEDHOFSTRASSE 10 VBL KRIENS GABELDINGEN 10 VBL KRIENS GABELDINGEN SCHULHAUS 10 VBL KRIENS GEMEINDEHAUS 10 VBL KRIENS GRABENHOF 10 VBL KRIENS GROSSFELDSTRASSE 10 VBL KRIENS GROSSHOFSTRASSE 10 VBL KRIENS GUETRÜTI 10 VBL KRIENS HIMMELRICHSTRASSE 10 VBL KRIENS HOFMATT-BELLPARK 10 VBL KRIENS JOHANNESKIRCHE 10 VBL - 79-89695 8768 72911 8970 8855 72898 72900 8769 8670 79902 72919 77109 77090 77084 77110 8679 72984 82755 72983 77322 77321 87736 81812 81812 89698 89699 80573 80573 89700 89701 89702 89703 89704 73044 73044 89705 89706 89707 89709 89710 89711 89712 89713 89714 89715 89716

KRIENS JOSEF SCHRYBERSTRASSE 10 VBL KRIENS KIRCHBÜHL 10 VBL KRIENS KLÖSTERLI 10 VBL KRIENS KRAUERHALLE 10 VBL KRIENS KUONIMATT 10 VBL KRIENS KUPFERHAMMER 10 VBL KRIENS LAUERZWEG 10 VBL KRIENS MATTENHOF 10 zb KRIENS MATTENHOF BAHNHOF 10 VBL KRIENS NIDFELD 10 VBL KRIENS OBERE DATTENBERGSTRASSE 10 VBL KRIENS OBERE WEINHALDE 10 VBL KRIENS OBERHUSRAIN 10 VBL KRIENS OBERHUSWEG 10 VBL KRIENS OBERKUONIMATT 10 VBL KRIENS PILATUS-BAHNEN 10 VBL KRIENS PILATUSMARKT 10 VBL KRIENS PULVERMÜHLE 10 VBL KRIENS ROGGERNHALDE 10 VBL KRIENS ROSENSTRASSE 10 VBL KRIENS SCHACHENSTRASSE 10 VBL KRIENS SCHAPPE-CENTER 10 VBL KRIENS SENTI 10 VBL KRIENS SIDHALDE 10 VBL KRIENS SPORTWEG 10 VBL KRIENS ST. NIKLAUSENGASSE 10 VBL KRIENS STERNMATT 10 VBL KRIENS SÜDPOL 10 VBL KRIENS SÜDSTRASSE 10 VBL KRIENS UNTER-DATTENBERG 10 VBL KRIENS WIGGENHOF 10 VBL KRIENS ZENTRUM PILATUS 10 PAG KRIENS ZENTRUM PILATUS 10 VBL KRIENS ZUMHOF 10 VBL KRIENS ZUMHOFSTRASSE 10 VBL KRIENS ZUNACHER 10 VBL 89717 89718 89719 89720 89722 89723 89724 16351 89721 89726 89727 89728 89729 89730 89731 89732 89733 89697 89734 89735 89736 89737 89738 89739 89740 89741 89742 89767 89743 89744 89745 89725 89275 89746 89747 89748 KÜSSNACHT AM RIGI BAHNHOF 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI 29 SBB KÜSSNACHT AM RIGI BAHNHOF 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI BREITFELD 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI BREITFELD 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI CHLIARNWEG 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI EBNET 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI EICHHOLTEREN 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI ELLBÖGLI 29 AAGS - 80-77205 5002 77205 77209 77209 91703 87557 77210 87583

KÜSSNACHT AM RIGI ELLBÖGLI 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI FÄNNRING 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN NORD 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN NORD 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN SÜD 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN SÜD 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI GIESSENWEG 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI GLORITOBEL 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI HAUPTPLATZ 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI HAUPTPLATZ 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI HONEGG 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI HONEGG 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI KELMATTSTR. 29 AAGS 87583 95453 87519 87519 91755 91755 94729 95501 77206 77206 77208 77208 94723 KÜSSNACHT AM RIGI OBERDORF 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI OBERDORF 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI PLAZA 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI PLAZA 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI RÄBMATT 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI RÄBMATT 29 ZVB KÜSSNACHT AM RIGI SEILBAHN 29 AAGS KÜSSNACHT AM RIGI SEILBAHN 29 ZVB L Zone TU Langis 54 PAG LANGNAU BEI REIDEN FELD 66 SBB Bus LANGNAU BEI REIDEN KÄSEREI 66 SBB Bus LANGNAU BEI REIDEN LUPFEN 66 SBB Bus LANGNAU BEI REIDEN OBERDORF 66 SBB Bus LITTAU BAHNHOF 10 AAGR LITTAU 10 BLS LITTAU BLATTENMOOS 10 VBL LITTAU DORF 10 AAGR LITTAU DORF 10 VBL LITTAU GASSHOF 10 AAGR LITTAU GASSHOF 10 VBL LITTAU GRENZHOF 10 VBL LITTAU LÄNGWEIHER 10 VBL LITTAU MATT 10 AAGR LITTAU MATT 10 VBL LITTAU MICHAELSHOF 10 VBL LITTAU REF. KIRCHE 10 AAGR LITTAU REF. KIRCHE 10 VBL LITTAU RÖNNIMOOSRAIN 10 VBL LITTAU RUOPIGEN SCHULHAUS 10 AAGR LITTAU RUOPIGEN SCHULHAUS 10 VBL LITTAU RUOPIGEN ZENTRUM 10 AAGR - 81 - Didok 87770 87770 87582 87582 92405 92405 5665 5665 8726 79699 2390 2578 72733 89749 8219 89757 89750 89750 89758 89758 89759 89760 89751 89751 89761 89762 89762 89763 89752 89752 89753

LITTAU RUOPIGEN ZENTRUM 10 VBL LITTAU SÄNTIHOF 10 AAGR LITTAU SCHACHENHOF 10 AAGR LITTAU SCHÜTZENHAUS 10 AAGR LITTAU SCHÜTZENHAUS 10 VBL LITTAU SCHWIMMBAD 10 AAGR LITTAU SCHWIMMBAD 10 VBL LITTAU STAFFELN SCHULHAUS 10 AAGR LITTAU STALDENHOF 10 AAGR LUNGERN 61 zb LUNGERN ZIHL 61 PAG LUTHERN BAD 55 PAG LUTHERN DORF CHRUTZI 55 PAG LUTHERN DORF GIRSTOCK 55 PAG LUTHERN DORF POST 55 PAG LUTHERN DORF RÜEDISWIL 55 PAG LUTHERN DORF SCHACHEN 55 PAG LUTHERN DORF WIEDEN 55 PAG LUZERN ALLMEND/MESSE BAHNHOF 10 VBL LUZERN ALLMEND/MESSE 10 zb LUZERN BAHNHOF 10 AAGR LUZERN BAHNHOF 10 ARAG LUZERN BAHNHOF 10 PAG LUZERN BAHNHOF 10 SBB LUZERN BAHNHOF 10 VBL LUZERN BAHNHOF 10 zb LUZERN BAHNHOFQUAI 10 SGV LUZERN BERGLISTRASSE 10 VBL LUZERN BODENHOFTERRASSE 10 VBL LUZERN BRAMBERG 10 VBL LUZERN BREITENLACHEN 10 VBL LUZERN BRÜEL 10 VBL LUZERN BRÜELSTRASSE 10 PAG LUZERN BRÜELSTRASSE 10 VBL LUZERN BRÜGGLIGASSE 10 VBL LUZERN BRÜNIGSTRASSE 10 VBL LUZERN BUNDESPLATZ 10 VBL LUZERN BÜTTENEN 10 VBL LUZERN BÜTTENENHALDE 10 VBL LUZERN CASINO-PALACE 10 VBL LUZERN CHÂTEAU GÜTSCH 10 VBL LUZERN DIETSCHIBERG 10 VBL LUZERN DREILINDEN 10 VBL LUZERN EGGEN 10 VBL LUZERN EICHHOF 10 PAG LUZERN EICHHOF 10 VBL - 82-89753 89764 90364 89765 89765 89755 89755 89756 90365 8310 83070 8660 72759 72755 8869 72756 72754 72758 89766 8321 8450 8450 8450 5000 8450 5000 8492 89768 89769 89770 89771 88203 89772 89772 89773 89774 89775 89776 89777 77183 30358 77184 89778 89779 73043 73043

LUZERN EISFELDSTRASSE 10 VBL LUZERN EUROPE 10 VBL LUZERN FELSBERG 10 VBL LUZERN FRIEDBERGSTRASSE 10 VBL LUZERN FRIEDENTAL 10 VBL LUZERN GARTENHEIM 10 VBL LUZERN GÄRTNERSTRASSE 10 VBL LUZERN GEISSENSTEIN 10 VBL LUZERN GEISSMATTHÖHE 10 VBL LUZERN GIGELIWALD 10 VBL LUZERN GISELI 10 VBL LUZERN GOPPLISMOOSWEG 10 VBL LUZERN GRENZWEG 10 VBL LUZERN GÜTSCH 10 VBL LUZERN GÜTSCHWALD 10 VBL LUZERN HALDENSTEIG 10 PAG LUZERN HALDENSTEIG 10 VBL LUZERN HERMITAGE 10 VBL LUZERN HIRTENHOF 10 VBL LUZERN HIRZENHOF 10 VBL LUZERN HOCHHÜSLIWEID 10 PAG LUZERN HOCHHÜSLIWEID 10 VBL LUZERN HOTEL SEEBURG 10 VBL LUZERN HUBELMATT 10 VBL LUZERN JUGENDHERBERGE 10 VBL LUZERN KANONENSTRASSE 10 VBL LUZERN KANTONALBANK 10 VBL LUZERN KANTONSSPITAL 10 VBL LUZERN KAPUZINERWEG 10 VBL LUZERN KASERNENPLATZ 10 AAGR LUZERN KASERNENPLATZ 10 ARAG LUZERN KASERNENPLATZ 10 PAG LUZERN KASERNENPLATZ 10 VBL LUZERN KLINIK ST. ANNA 10 VBL LUZERN KLOSTER 10 VBL LUZERN KONSERVATORIUM 10 VBL LUZERN KREUZSTUTZ 10 AAGR LUZERN KREUZSTUTZ 10 VBL LUZERN LEUMATT 10 VBL LUZERN LÖWENPLATZ 10 VBL LUZERN LÜTZELMATTSTRASSE 10 VBL LUZERN LUZERNERHOF 10 PAG LUZERN LUZERNERHOF 10 VBL LUZERN MAIHOF 10 VBL LUZERN MAIHOFMATTE-ROTSEE 10 VBL LUZERN MATTHOF 10 VBL - 83-89780 89781 89782 89784 89785 89786 73056 89787 89788 89789 89790 89791 89792 89793 89794 89241 89241 77189 89795 89796 89797 89797 77187 89798 89799 89800 89801 89802 89803 73024 73024 73024 73024 91688 89804 89806 89807 89807 89808 77149 89809 73055 73055 77151 89810 89811

LUZERN MÖNCHWEG 10 VBL LUZERN MOOSEGG 10 VBL LUZERN MORGENWEG 10 VBL LUZERN MÜHLEMATTSTRASSE 10 VBL LUZERN OBERGÜTSCH 10 VBL LUZERN OBERGÜTSCHHALDE 10 VBL LUZERN OBERGÜTSCHRAIN 10 VBL LUZERN OBERGÜTSCHSTRASSE 10 VBL LUZERN OBERSEEBURG 10 VBL LUZERN OBERSEEBURGHÖHE 10 VBL LUZERN PAULUSPLATZ 10 VBL LUZERN PILATUSPLATZ 10 AAGR LUZERN PILATUSPLATZ 10 ARAG LUZERN PILATUSPLATZ 10 PAG LUZERN PILATUSPLATZ 10 VBL LUZERN REUSSPORT 10 VBL LUZERN RIGISTRASSE 10 VBL LUZERN RODTEGG 10 VBL LUZERN ROSENBERG 10 VBL LUZERN SCHÄDRÜTIHALDE 10 PAG LUZERN SCHÄDRÜTIHALDE 10 VBL LUZERN SCHLOSSBERG 10 VBL LUZERN SCHLÖSSLIHALDE 10 PAG LUZERN SCHLÖSSLIHALDE 10 VBL LUZERN SCHLÖSSLIRAIN 10 VBL LUZERN SCHÖNBÜHL 10 VBL LUZERN SCHULHAUS UNTERLÖCHLI 10 VBL LUZERN SCHWANENPLATZ 10 PAG LUZERN SCHWANENPLATZ 10 VBL LUZERN SEEBURG-SCHIFFLÄNDE 10 VBL LUZERN SEEFELDSTRASSE 10 VBL LUZERN SONNENBERGSTRASSE 10 VBL LUZERN ST. KARLI 10 VBL LUZERN STEGHOF 10 VBL LUZERN STEINHOF 10 VBL LUZERN STEINHOFRAIN 10 VBL LUZERN STEINHOFSTRASSE 10 VBL LUZERN STERNMATT 10 VBL LUZERN TIEFE 10 VBL LUZERN UNTERGÜTSCH 10 VBL LUZERN UNTERLÖCHLI 10 VBL LUZERN URNERHOF 10 VBL LUZERN VERKEHRSHAUS 10 SBB LUZERN VERKEHRSHAUS/LIDO 10 VBL LUZERN WARTEGG 10 VBL LUZERN WEGGISMATT 10 VBL - 84-89812 89813 89814 89815 89816 89817 89818 89819 89821 89822 89823 73022 73022 73022 73022 89824 89826 89827 89828 89830 89830 89831 89832 89832 89833 77144 89820 73054 73054 89834 77186 89835 89836 89837 89838 89839 89840 89841 89842 89843 73058 89844 17336 77185 89845 77150

LUZERN WEINBERGLI 10 VBL LUZERN WERKHOFSTRASSE 10 VBL LUZERN WESEMLINRAIN 10 VBL LUZERN WEY 10 VBL LUZERN WÜRZENBACH 10 VBL LUZERN WÜRZENBACHMATTE 10 VBL LUZERN ZÄHRINGERSTRASSE 10 VBL LUZERN ZIHLMATTWEG 10 VBL LUZERN ZUMBACHHOF 10 VBL LUZERN ZWYSSIGPLATZ 10 VBL M Zone TU MALTERS BAHNHOF 23 PAG MALTERS BAHNHOF 23 BLS MALTERS HINTER-WIDENMATT 23 PAG MALTERS LIEBETSEGG 23 PAG MALTERS MATTGUT 23 PAG MALTERS OBERDORF 23 PAG MALTERS SCHÜRMATT 23 PAG MARBACH LU DORF 63 PAG MARBACH LU EY 63 PAG MARBACH LU GEISSENMOOS 63 PAG MARBACH LU KÄSEREI SCHUFELBÜHL 63 PAG MARBACH LU LAUI 63 PAG MARBACH LU MÖSLI 63 PAG MARBACH LU NEUGADEN 63 PAG MARBACH LU POST 63 PAG MARBACH LU UNTERGASSE 63 PAG MARBACHEGG TALSTATION 63 PAG MAUENSEE BREITEN 46 ARAG MAUENSEE DORF 46 ARAG MAUENSEE SCHLOSS 46 ARAG MEGGEN BAHNHOF 10 AAGS MEGGEN 10 SBB MEGGEN BALM 10 VBL MEGGEN BÖSCHENACHER 10 VBL MEGGEN BUCHMATT 10 VBL MEGGEN ENGLISCH FRIEDHOF 10 VBL MEGGEN GOTTLIEBEN 10 VBL MEGGEN GOTTLIEBEN 10 AAGS MEGGEN HOCHRÜTI 10 VBL MEGGEN HUOB 10 AAGS MEGGEN HUOB 10 VBL MEGGEN KAPELLE 10 VBL MEGGEN KLÖSTERLI 10 VBL MEGGEN KREUZ 10 VBL MEGGEN LERCHENBÜHL 10 VBL - 85 - Didok 89846 89847 89848 81978 89849 89850 89851 89852 89853 89854 72829 8218 8673 8675 8674 8672 72830 8770 8739 80949 72863 80950 8657 8738 8703 8704 8875 77319 8708 77320 81161 5001 77192 77198 89855 89856 77197 77197 89857 77195 77195 77194 89858 77196 77190

MEGGEN OBERMATTSTRASSE 10 VBL MEGGEN PIUSKIRCHE 10 VBL MEGGEN ROSENHALDE 10 VBL MEGGEN SCHLÖSSLI 10 VBL MEGGEN TSCHÄDIGEN 10 VBL MEGGEN ZENTRUM 10 SBB MEIERSKAPPEL DORFPLATZ 28 PAG MEIERSKAPPEL FEISSENACHER 28 PAG MEIERSKAPPEL KÄPPELIHOF 28 PAG MEIERSKAPPEL ROBMATT 28 PAG MELCHTAL DORF 51 PAG MELCHTAL GEDECKTE BRÜCKE 51 PAG MELCHTAL PLÄTZLI 51 PAG MELCHTAL SPORTCAMP 61 PAG MELCHTAL TURRENBACH 61 PAG MELCHTAL WEIDLI 51 PAG MENZBERG OBERLEHN/NAPF 33 PAG MENZBERG BUCHEN 33 PAG MENZBERG BUCHENSÄGE 33 PAG MENZBERG DORFPLATZ 33 PAG MENZBERG GUTENEGG 33 PAG MENZBERG HASENRANK 33 PAG MENZIKEN ALTERSH. FALKENSTEIN 57 PAG MENZIKEN BAHNHOF 57 AAGR MENZIKEN BAHNHOF 57 PAG MENZIKEN 57 WSB MENZIKEN MAIHUSERSTRASSE 47/57 AAGR MENZIKEN SPITAL 57 PAG MENZNAU BAHNHOF 33 BLS MENZNAU BAHNHOF 33 PAG MENZNAU HÖHE 33 PAG MENZNAU MATT 33 PAG MENZNAU TWERENEGG 33 PAG MENZNAU UNTERTREIEN 33 PAG MERLISCHACHEN BAHNHOF 29 SBB 77199 89859 77191 77193 77200 5018 73077 73075 73076 73073 8771 72914 80102 8971 83552 72915 72827 72823 72824 8772 72825 72826 87007 80824 80824 2169 91707 81079 8297 72816 72820 72821 72822 72818 5011 MOSEN 47 SBB MÜHLETHAL LINDEN 76 SBB Bus MÜHLETHAL MILCHHÜSLI 76 SBB Bus MÜHLETHAL WEIHER 76 SBB Bus MÜSWANGEN DORF 47 ZVB MÜSWANGEN SONNMATT 47 ZVB N Zone TU NEBIKON BAHNHOF 56 PAG - 86 - Didok 2029 2367 2582 2371 77072 77080 72760

NEBIKON 56 SBB NEBIKON KÄSEREI 56 PAG NEBIKON MASCHINENFABRIK 56 PAG NEUDORF DORF 37 AAGR NEUDORF GORMUND 37 AAGR NEUDORF PARADISLI 37 AAGR NEUDORF POST 37 AAGR NEUENKIRCH FELDMATT 26 PAG NEUENKIRCH KIRCHE 26 PAG NEUENKIRCH KLÖSTERLI 26 PAG NEUENKIRCH LIPPENRÜTI 26 PAG NEUENKIRCH POST 26 PAG NEUENKIRCH WEIERHÜSLI 26 PAG NIEDERRICKENBACH STATION 21/31 zb NIFFEL LU 37 ZVB NOTTWIL ABZW. BAHNHOF 33 ARAG NOTTWIL BAHNHOF 33 SBB NOTTWIL BÜEL 33 ARAG NOTTWIL EYMATT SPZ 33 ARAG NOTTWIL OBERDORF 33 ARAG NOTTWIL PARAPLEGIKER-ZENTRUM SPZ 33 ARAG NOTTWIL RÜTELI 33 ARAG O Zone TU OBBÜRGEN ABZW. TROGEN 21 PAG OBBÜRGEN ALTE POST 21 PAG OBBÜRGEN GRABACHER 21 PAG OBBÜRGEN MOOS 21 PAG OBBÜRGEN UNTER-MISLI 21 PAG OBERDORF NW KASERNE 21 PAG OBERDORF NW SCHULHAUS 21 PAG OBERDORF NW SCHULHAUSSTRASSE 21 PAG OBERDORF NW WILRANK 21 PAG OBERKIRCH BAHNHOF 46 SBB OBERKIRCH LU CAMPUS SURSEE 46 PAG OBERKIRCH LU DORF 46 ARAG OBERKIRCH LU FELDHÖFLI 46 ARAG OBERKIRCH LU SCHULE 46 ARAG OBERKIRCH LU STRASSHÜSLI 46 ARAG OBERKIRCH LU ZUM GOLD. WAGEN 46 ARAG OBERNAU DORF 10 PAG OBERNAU FELDMATT 10 PAG OBERNAU HAMMERSCHMIEDE 10 VBL OBERNAU OBERRODEL 10 PAG OBERNAU SCHIESSSTAND STALDEN 23 PAG OBERNAU STAMPFELI 10 PAG OBERNAU STAMPFELI 10 VBL - 87 - Didok 2005 72761 8653 77250 77249 77252 77251 73041 73039 73040 81320 2754 73037 8384 77094 77330 2008 77332 93756 94846 77329 77331 79244 8731 79841 79242 79842 81521 81504 81584 81520 2011 82782 77327 77325 95662 77328 77326 73046 73047 89860 73048 73049 73045 73045

OBERRICKENBACH ALTE POST 31/41 PAG OBERRICKENBACH TALSTAT. LFCH 31/41 PAG OBERWILEN BADMATT 31 PAG OBERWILEN BODENMATTLI 31 PAG OBERWILEN FORST 31 PAG OBERWILEN MÄTTELI 31 PAG OBERWILEN MOOS 31 PAG OBERWILEN SEEFUREN 31 PAG OBERWILEN WILERBAD 31 PAG OFTRINGEN RUHBANK 76 SBB Bus P-R Zone TU PERLEN DORF 10 VBL PERLEN HASLIRAIN 10 VBL PERLEN POST 10 VBL PFAFFNAU BRUNNMATT 66 SBB Bus PFAFFNAU DORFPLATZ 66 SBB Bus PFAFFNAU POST 66 SBB Bus PFAFFNAU STEINACHER 66 SBB Bus RAIN DORF 26 AAGR RAIN RÜTI 26 AAGR RAIN SANDBLATTEN 26 AAGR RAIN SANDBLATTEN 26 PAG REIDEN BAHNHOF 66 SBB REIDEN BAHNHOF 66 SBB Bus REIDEN FRIEDMATTSTRASSE 66 SBB Bus REIDEN INDUSTRIE WEIHER 66 SBB Bus REIDEN KIRCHE 66 SBB Bus REIDEN MEHLSECKEN 66 SBB Bus REIDEN SONNE 66 SBB Bus REIDEN UNTERDORF 66 SBB Bus REINACH AG BAHNHOF 57 PAG REINACH AG 57 WSB REINACH AG BEINWILERHÖHE 57 PAG REINACH AG HOCHHAUS 57 PAG REINACH AG MITTE BAHNHOF 57 WSB REINACH AG NORD BAHNHOF 57 WSB REINACH AG SAALBAU 57 PAG REITNAU POST 56 PAG REITNAU UNTERDORF 56 PAG REUSSBÜHL FLUHMÜHLE 10 VBL REUSSBÜHL FROHBURG 10 VBL REUSSBÜHL FROHBURG 10 AAGR REUSSBÜHL ROTHENHALDE 10 AAGR REUSSBÜHL SCHIFF 10 VBL RICHENTHAL KIRCHE 66 SBB Bus RICHENTHAL KURHAUS 66 SBB Bus - 88 - Didok 8725 8727 8977 79960 8852 81468 8980 8978 8853 72685 77171 77170 77172 2394 72710 8882 79864 77258 77257 77246 82112 2003 2898 72730 89208 2395 72729 2352 80825 2168 82549 80821 2176 2167 82762 2887 72666 89861 73027 73027 90366 89862 2399 2579

RICHENTHAL POST 66 SBB Bus RICKENBACH LU BOHLER 47 AAGR RICKENBACH LU DORF 47 PAG RICKENBACH LU DORF 47 AAGR RICKENBACH LU KRÜMMIGASSE 47 AAGR RICKENBACH LU RÜCHLIG 47 PAG ROGGLISWIL NETZELEN 66 SBB Bus ROGGLISWIL NIEDERWIL 66 SBB Bus ROGGLISWIL POST 66 SBB Bus RÖMERSWIL LU CHÄPPELIACHER 37 ZVB RÖMERSWIL LU DORF 37 ZVB RÖMERSWIL LU EIHOLDERN 37 ZVB RÖMERSWIL LU GEHREN 37 ZVB RÖMERSWIL LU GOSPERDINGEN 37 ZVB RÖMERSWIL LU LUDIGEN 37 ZVB RÖMERSWIL LU LUDISWIL 37 ZVB RÖMERSWIL LU MUR 37 ZVB RÖMERSWIL NIFFEL 37 ZVB RÖMERSWIL LU REHAG 37 ZVB RÖMERSWIL LU WILLISWIL 37 ZVB ROMOOS ADLISBERG 33 PAG ROMOOS FLÜHBODEN 33 PAG ROMOOS HOLZWAGE 33 PAG ROMOOS HOLZWÄGE 33 PAG ROMOOS POST 33 PAG ROMOOS SCHMITTELI 33 PAG ROMOOS SCHWÄNDI SEILBAHN 33 PAG ROMOOS TALHERRENBURG 33 PAG ROMOOS ZYBERLIBAHN 33 PAG ROOT D4 BAHNHOF 28 AAGS ROOT D4 BAHNHOF 28 SBB ROOT D4 OBERFELD 28 AAGS ROOT D4 OBERFELD 28 VBL ROOT DORF 28 VBL ROOT RONMATT 28 VBL ROOT SCHLOSSHOF 28 VBL ROOT WILWEG 28 VBL ROTHENBURG BAHNHOF 10/26 AAGR ROTHENBURG BAHNHOF 10/26 ARAG ROTHENBURG BAHNHOF 10/26 SBB ROTHENBURG BAHNHOF 10/26 PAG ROTHENBURG BUZIBACH 10/26 AAGR ROTHENBURG DORF BAHNHOF 10/26 AAGR ROTHENBURG DORF BAHNHOF 10/26 SBB ROTHENBURG ESCHENBACHSTRASSE 10/26 AAGR ROTHENBURG FLECKEN 10/26 AAGR - 89-2389 94183 79848 79848 94184 82547 80732 72711 8883 93395 77102 77096 77097 77098 77263 77099 77101 77094 77095 77261 72856 72853 72859 72859 8780 72857 72858 72854 72855 91705 15997 77177 77177 77179 77178 77181 89864 82118 82118 2020 82118 77242 77237 2012 77238 2098

ROTHENBURG LINDAU 10/26 AAGR ROTHENBURG MAURITIUSRING 10/26 AAGR ROTHENBURG SÜESSTANNEN 26 AAGR ROTHENBURG WAHLIGEN NORD 10/26 AAGR ROTHENBURG WEGSCHEIDEN 26 AAGR ROTKREUZ BAHNHOF NORD 26 PAG ROTKREUZ BAHNHOF SÜD 28 PAG ROTKREUZ BREITFELD 28 PAG ROTKREUZ IBIKON 28 PAG ROTKREUZ SCHULANLAGEN 28 PAG ROTKREUZ WEIDSTRASSE 28 PAG RÜEDISWIL 33 ARAG RUSWIL ALTHUS 33 ARAG RUSWIL FREIECK 33 ARAG RUSWIL MOOS 33 ARAG RUSWIL NEUMÜHLE 33 ARAG RUSWIL REBSTOCKSTRASSE 33 ARAG RUSWIL ROTTALCENTER 33 ARAG RUSWIL SCHLATT 33 ARAG RUSWIL SONNHÖFLI 33 ARAG RUSWIL SOPPENSTIG 33 ARAG RUSWIL ZISWIL 33 ARAG S Zone TU SACHSELN BAHNHOF 31 PAG SACHSELN 31 zb SACHSELN DORF 31 PAG SACHSELN FELSENHEIM 31 PAG SACHSELN SEEHOF 31 PAG SACHSELN STEINEN 31 PAG SARNEN ABZW. RAMERSBERG 31 PAG SARNEN BAHNHOF 31 PAG SARNEN 31 zb SARNEN BITZIGHOFEN 31 PAG SARNEN EI 31 PAG SARNEN KANTONSSCHULE 31 PAG SARNEN KERNSERSTRASSE 31 PAG SARNEN KIRCHHOFEN 31 PAG SARNEN KREUZSTRASSE 31 PAG SARNEN KURHAUS AM SARNERSEE 31 PAG SARNEN SCHATZLI 31 PAG SARNEN SEEFELD PARK/SPITAL 31 PAG SARNEN SONNENBERG 31 PAG SCHACHEN LU BAHNHOF 23 BLS SCHANGNAU GRUNACHEN 73 PAG SCHANGNAU LEU 73 PAG SCHANGNAU POST 73 PAG - 90 - Didok 88837 77240 77245 94514 77244 88626 73081 73078 80236 73080 73079 77295 77336 77335 77292 77293 88803 8899 77291 77294 77296 77290 72916 8313 8743 8745 57024 8744 8979 72897 8314 81528 72904 80012 81466 72910 8669 8972 81467 57023 8976 8217 72865 72867 8784

SCHANGNAU STEIN 73 PAG SCHANGNAU WALD 73 PAG SCHANGNAU WALDEGG 73 PAG SCHENKON DORF 46 PAG SCHENKON HALDENWEID 46 PAG SCHENKON TANN 46 PAG SCHENKON TANNBERG 46 PAG SCHENKON ZELLBURG 46 PAG SCHENKON ZELLFELD 46 PAG SCHENKON ZENTRUM 46 PAG SCHLIERBACH OBERDORF 46 PAG SCHLIERBACH DORF 46 PAG SCHONGAU ERLEBNISPARK 47 ZVB SCHONGAU GMEINWÄRCH 47 ZVB SCHONGAU KREUZ 47 ZVB SCHONGAU LANDI 47 ZVB SCHONGAU METTMEN 47 ZVB SCHONGAU OBERSCHONGAU 47 ZVB SCHÖTZ FELD 56 PAG SCHÖTZ GLÄNG 56 PAG SCHÖTZ MOOSBRÜCKE 56 PAG SCHÖTZ NEUBÜHL 56 PAG SCHÖTZ POST 56 PAG SCHÖTZ ST. MAURITZ 56 PAG SCHÜPFHEIM BADHUS 53 PAG SCHÜPFHEIM BAHNHOF 53 PAG SCHÜPFHEIM BAHNHOF 53 BLS SCHÜPFHEIM LANDBRÜCKE 53 PAG SCHÜPFHEIM WEGMATTENSÄGE 53 PAG SCHWARZENBACH LU LÖWEN 47/57 PAG SCHWARZENBERG LU ENNENMATT 23 PAG SCHWARZENBERG LU FABRIKLI 23 PAG SCHWARZENBERG LU KAPPELEN 23 PAG SCHWARZENBERG LU LIFELEN 23 PAG SCHWARZENBERG LU RIED 23 PAG SCHWARZENBERG LU RÖSSLI 23 PAG SCHWARZENBERG LU SCHLATT 23 PAG SEELISBERG BAHNHOF 42 PAG SEELISBERG DORF 42 PAG SEELISBERG GEISSWEG 42 PAG SEELISBERG HOTEL SONNENBERG 42 PAG SEELISBERG LAUI 42 PAG SEELISBERG SCHMIDIG 42 PAG SEELISBERG SEELI 42 PAG SEELISBERG TANZPLATZ 42 PAG SEMPACH STADT HÜLTSCHERN 26 PAG - 91-72866 72864 8876 72964 72966 2552 72967 81086 72965 2551 73000 73001 88727 77356 87250 89230 77347 77346 72764 72765 72808 72809 8652 72763 72872 72870 8211 72871 72873 80823 8678 81158 8677 81159 FOLGT 8787 8676 72959 72958 72954 72957 72953 72956 72955 8736 83562

SEMPACH STADT MEIERHÖFLI 26 PAG SEMPACH STADT POST 26 PAG SEMPACH STADT SEEMÄTTELI 26 PAG SEMPACH STADT SEESATZ 26 PAG SEMPACH STADT VOGELWARTE 26 PAG SEMPACH STATION 26 PAG SEMPACH STATION METTENWILSTR. 26 PAG SEMPACH STATION SEEFELD 26 PAG SEMPACH-NEUENKIRCH 26 SBB SÖRENBERG CAMPING 74 PAG SÖRENBERG FLÜHHÜTTEN 74 PAG SÖRENBERG HABCHEGG 74 PAG SÖRENBERG HIRSEGG 74 PAG SÖRENBERG HÖCHISTRASSE 74 PAG SÖRENBERG MITTLERE HIRSEGG 74 PAG SÖRENBERG PLATZ 74 PAG SÖRENBERG POST 74 PAG SÖRENBERG ROTHORNBAHN 74 PAG SÖRENBERG SCHULHAUS 74 PAG SÖRENBERG SCHWÄNDILI 74 PAG SÖRENBERG SKILIFT RISCHLI 74 PAG SÖRENBERG SÜDELHÖCHI 74 PAG ST. ERHARD DORF 46 PAG ST. ERHARD HEIDENACHER 46 PAG ST. ERHARD WIBERG 46 PAG ST. ERHARD-KNUTWIL BAHNHOF 46 SBB ST. JAKOB (ENNETMOOS) 21 PAG ST. NIKLAUSEN LU HASLIHORN 10 VBL ST. NIKLAUSEN LU LANGENSAND 10 VBL ST. NIKLAUSEN LU MÄTTIWIL 10 VBL ST. NIKLAUSEN LU STUTZ 10 VBL ST. NIKLAUSEN LU UNTERWIL 10 VBL ST. NIKLAUSEN OW ALPENBLICK 31 PAG ST. NIKLAUSEN OW ALTE POST 31 PAG ST. NIKLAUSEN OW EISTLIBACH 51 PAG ST. NIKLAUSEN OW HAUETI 31 PAG ST. URBAN BAHNHOF 66 PAG ST. URBAN BAHNHOF 66 SBB Bus ST. URBAN BIRCHMATT 66 SBB Bus ST. URBAN CHLISONNHALDE 66 PAG ST. URBAN KLINIK 66 SBB Bus ST. URBAN KLINK 66 PAG ST. URBAN SONNHALDEN 66 SBB Bus ST. URBAN SONNHALDENHOF 66 PAG ST. URBAN TUNDWILERWEG 66 PAG ST. URBAN UNTERBERGHOF 66 PAG - 92-73004 2756 80010 73006 73005 73008 83513 83512 2009 72881 72883 72885 8649 83236 72879 8682 8789 8867 72882 72884 8865 8681 72981 82754 82753 2010 8733 89678 89684 89685 89692 89689 72912 8866 72913 81862 72715 72715 72713 80401 72714 72714 72712 81594 72785 72781

STÄCHENRAIN 10/23 ARAG STALDEN (SARNEN) GEREN 31 PAG STALDEN (SARNEN) BRÜNISCHWAND 31 PAG STALDEN (SARNEN) POST 31 PAG STALDEN (SARNEN) SPORTPLATZ 31 PAG STALDEN (SARNEN) ABZW STOCKENMATT 44 PAG STANS 21 zb STANS BAHNHOF 21 PAG STANS BREITEN 21 PAG STANS ENGELBERGSTRASSE 21 PAG STANS GALGENRIED 21 PAG STANS HANSMATT 21 PAG STANS KANTONALBANK 21 PAG STANS KANTONSSPITAL 21 PAG STANS KREUZSTRASSE 21 PAG STANS LÄNDERPARK 21 PAG STANS METTENWEG 21 PAG STANS OBERSTMÜHLE 21 PAG STANS PILATUSWERKE 21 PAG STANS SPICHERMATT 21 PAG STANS SPORTANLAGE EICHLI 21 PAG STANS ST. JOSEF 21 PAG STANSSTAD ABZW. FÜRIGEN 21 PAG STANSSTAD ABZW. ROTZLOCH 21 PAG STANSSTAD BAHNHOF 21 PAG STANSSTAD BAHNHOF 21 zb STANSSTAD SCHULE 21 PAG STANSSTAD SCHÜTZEN 21 PAG STANSSTAD SEEHOF 21 PAG STANSSTAD SEEWLI 21 PAG STANSSTAD SOMMERWEID 21 PAG STANSSTAD WERKHOF 21 PAG STÖCKALP 61 PAG STRENGELBACH ALTERSHEIM 76 SBB Bus STRENGELBACH BIFANG 76 SBB Bus STRENGELBACH BURGHERR 76 SBB Bus STRENGELBACH GEMEINDEHAUS 76 SBB Bus STRENGELBACH HARD 76 SBB Bus STRENGELBACH HARDMATTENWEG 76 SBB Bus STRENGELBACH KATH. KIRCHE 76 SBB Bus STRENGELBACH KREUZPLATZ 76 SBB Bus STRENGELBACH SÄGETSTRASSE 76 SBB Bus STRENGELBACH SCHLEIPFEN 76 SBB Bus STRENGELBACH SCHÜRLIWEG 76 SBB Bus SURSEE ALTSTADT 46 ARAG SURSEE ALTSTADT 46 PAG - 93-77286 8856 72905 8790 79959 77654 8391 8896 80943 81519 72925 82769 81333 8975 8713 72923 72938 83492 72939 83494 83493 8734 8709 8732 72928 8390 80597 72927 72926 72931 72930 72929 8854 72721 72703 2393 72722 72718 72720 93493 2891 72719 2356 72717 81323 81323

SURSEE BAHNHOF 46 ARAG SURSEE BAHNHOF 46 PAG SURSEE 46 SBB SURSEE CHOMMLIBACH 46 PAG SURSEE FRIESLIRAIN 46 PAG SURSEE HOLZACHERSTRASSE 46 ARAG SURSEE KANT. SPITAL 46 PAG SURSEE MARIAZELL 46 PAG SURSEE MÖBEL ULRICH 46 ARAG SURSEE MÖBEL ULRICH 46 PAG SURSEE MÜNCHRÜTI 46 PAG SURSEE PARK 46 ARAG SURSEE PARK 46 PAG SURSEE POST 46 PAG SURSEE RATHAUS 46 PAG SURSEE ROTHÜSLI 46 PAG SURSEE SAPPEURSTRASSE 46 PAG SURSEE SONNHALDE 46 PAG SURSEE SPITAL FUSSWEG 46 ARAG SURSEE SURENTALSTRASSE 46 PAG SURSEE TERRA ALTA 46 PAG SURSEE WALDEGG 46 PAG T Zone TU TRIENGEN DORF 56 PAG TRIENGEN FORUM 56 PAG TRIENGEN GROSSFELD 56 PAG TRIENGEN GRUND 56 PAG TRIENGEN KÄSEREI 56 PAG U Zone TU UDLIGENSWIL ALTE POST 28 AAGS UDLIGENSWIL ALTE POST 28 PAG UDLIGENSWIL DREIANGEL 28 PAG UDLIGENSWIL FROHSINN 28 AAGS UDLIGENSWIL FROHSINN 28 PAG UDLIGENSWIL GÖTZENTALSTRASSE 28 AAGS UDLIGENSWIL GÖTZENTALSTRASSE 28 PAG UDLIGENSWIL NEUHEIM 28 AAGS UDLIGENSWIL NEUHEIM 28 PAG UDLIGENSWIL SCHÜTZENMATT 28 PAG UFFIKON KANTONSSTRASSE 56 PAG UFHUSEN KÄSEREI DORF 55 PAG UFHUSEN RUEFSWIL 55 PAG V Zone TU VITZNAU 39 SGV VITZNAU FLORALPINA 39 AAGS VITZNAU PARK HOTEL 39 AAGS - 94 - Didok Didok Didok 2998 2998 2007 82565 81469 87735 2550 81085 81445 81445 82564 72961 72961 83242 83379 83054 82560 2994 88511 72995 FOLGT 81081 72669 82760 82759 72670 72668 73070 73070 73072 5895 5895 73068 73068 73069 73069 73071 72991 72752 72753 8464 77223 77220

VITZNAU STATION 39 AAGS VITZNAU UNTERALTDORF 39 AAGS VITZNAU UNTERWILEN 39 AAGS VORDEMWALD CHRATZERNSTRASSE 76 SBB Bus VORDEMWALD FISCHERWEG 76 SBB Bus VORDEMWALD GRUBENWEG 76 SBB Bus VORDEMWALD ISELISHOF 76 SBB Bus VORDEMWALD PFLEGEHEIM SENNHOF 76 SBB Bus VORDEMWALD POST 76 SBB Bus VORDEMWALD REST. TANNENBAUM 76 SBB Bus VORDEMWALD SCHULHAUS 76 SBB Bus VORDEMWALD WEIERDENTSCH 76 SBB Bus W Zone TU WALDIBRÜCKE BAHNHOF 10/26 AAGR WALDIBRÜCKE BAHNHOF 10/26 SBB WAUWIL BAHNHOF 46 SBB WEGGIS 39 SGV WEGGIS ACHER 39 AAGS WEGGIS BANNHOLZ 39 AAGS WEGGIS BLAUWEIDWEG 39 AAGS WEGGIS BODENBERG 39 AAGS WEGGIS BUCHENWEG 39 AAGS WEGGIS DÖRFLI 39 AAGS WEGGIS DORFPLATZ 39 AAGS WEGGIS FELSBERG 39 AAGS WEGGIS FÖHRENRAIN 39 AAGS WEGGIS KASTANIENWEG 39 AAGS WEGGIS LANGENZIHL 39 AAGS WEGGIS LÄRCHENWEG 39 AAGS WEGGIS LINDENWEG 39 AAGS WEGGIS LORBEERWEG 39 AAGS WEGGIS LÜTZELAU 39 AAGS WEGGIS LÜTZELAUSTRASSE 39 AAGS WEGGIS MAGNOLIENWEG 39 AAGS WEGGIS OBSTBAUMSTRASSE 39 AAGS WEGGIS PARADIESWEG 39 AAGS WEGGIS PARKHAUS SEE 39 AAGS WEGGIS POST 39 AAGS WEGGIS RIEDSORT 39 AAGS WEGGIS RIEDSORTEGG 39 AAGS WEGGIS RIGISTRASSE 39 AAGS WEGGIS SCHIFFSTATION 39 AAGS WEGGIS SCHULHAUS 39 AAGS WEGGIS SEILBAHN 39 AAGS WEGGIS TANNENBERGSTRASSE 39 AAGS WEGGIS UNDER LINDE 39 AAGS - 95 - Didok 77221 77222 77219 2351 95157 95158 72705 2366 2350 72707 72706 72704 89224 2017 2006 8463 77216 92423 95627 92424 95632 77213 91706 77215 92425 95541 77211 92426 94998 95630 92427 95631 92428 92429 92430 89059 92431 77217 95629 95628 5670 92432 88807 92433 95633

WEGGIS ZOPF 39 AAGS WEGGIS ZINGELISTRASSE 39 AAGS WERTHENSTEIN BAHNHOF 23 BLS WIGGEN EGGHUS 63 PAG WIGGEN HILFERNSTRASSE 63 PAG WIGGEN SCHÄCHLI 63 PAG WIGGEN UNTERBACH 63 PAG WIGGEN WITTENMOOS 63 PAG WIKON HOTEL ADELBODEN 66/76 SBB Bus WIKON KREUZUNG 66 SBB Bus WIKON SCHLOSSBERG 66 SBB Bus WILEN (SARNEN) 31 PAG WILLISAU BAHNHOF 45 ARAG WILLISAU BAHNHOF 45 BLS WILLISAU BAHNHOF 45 PAG WILLISAU BREITEN 45 PAG WILLISAU CHRÜZHOF 45 PAG WILLISAU FELD 45 PAG WILLISAU FELDLI 45 ARAG WILLISAU FELDLI 45 PAG WILLISAU FELDMATT-KAPELLE 45 PAG WILLISAU FRIEDHOF 45 ARAG WILLISAU GEISSBURG 45 PAG WILLISAU LEUENPLATZ 45 ARAG WILLISAU MOHRENPLATZ 45 PAG WILLISAU POSTPLATZ 45 ARAG WILLISAU POSTPLATZ 45 PAG WILLISAU SCHLOSSFELD 45 PAG WILLISAU SCHLÜSSELACHER 45 ARAG WILLISAU SCHLÜSSELACHER 45 PAG WILLISAU WIDENMATT 45 ARAG WILLISAU WIDENMATT 45 PAG WILLISAU ZEHNTENPLATZ 45 PAG WILLISAU ZOPFMATT 45 PAG WINIKON POST 56 PAG WOLFENSCHIESSEN ALTE POST 31/41 PAG WOLFENSCHIESSEN BAHNHOF 31/41 PAG WOLFENSCHIESSEN 31/41 zb WOLFENSCHIESSEN BURGHOLZ 31/41 PAG WOLFENSCHIESSEN SCHÜRMATT 31/41 PAG WOLFENSCHIESSEN ZÄLGLI 31/41 PAG WOLHUSEN ANKENBERG 33 ARAG WOLHUSEN BAHNHOF 33 ARAG WOLHUSEN BAHNHOF 33 BLS WOLHUSEN BAHNHOF 33 PAG WOLHUSEN BERGHOFSTRASSE 33 ARAG - 96-77212 95542 8216 72862 8737 80948 81813 80947 2374 2398 2380 8851 72788 8295 72788 72794 81502 72793 73246 73246 72795 91790 83234 91789 83232 81975 81975 83233 72790 72790 72802 72802 83235 72791 2095 72920 80003 8394 72921 72922 82717 88145 72840 8215 72840 88143

WOLHUSEN EMSERN 33 PAG WOLHUSEN HOHRÜTI/HÖCHWEID 33 ARAG WOLHUSEN KREISEL 33 ARAG WOLHUSEN MARKT 33 PAG WOLHUSEN NEUEMSERN-ROSSEI 33 PAG WOLHUSEN SPITAL 33 ARAG WOLHUSEN TROPENHAUS 33 ARAG WOLHUSEN VIADUKT 33 PAG WOLHUSEN WEID BAHNHOF 33 ARAG WOLHUSEN WEID BAHNHOF 33 BLS X-Z Zone TU ZELL BAHNHOF 55 BLS ZELL LU BAHNHOF 55 PAG ZELL LU ST.URBANSTRASSE 55 PAG ZOFINGEN ACKERSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN ALTACHEN 76 SBB Bus ZOFINGEN BAHNHOF 76 SBB ZOFINGEN BAHNHOF 76 SBB Bus ZOFINGEN BERGLI FRIEDHOF 76 SBB Bus ZOFINGEN BETHGE 76 SBB Bus ZOFINGEN BIFANGSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN BLEICHE 76 SBB Bus ZOFINGEN EISENGRUBE 76 SBB Bus ZOFINGEN FALKEISENMATTE 76 SBB Bus ZOFINGEN HALDENWEG 76 SBB Bus ZOFINGEN HEITERE HIRSCHPARK 76 SBB Bus ZOFINGEN HEITEREPLATZ 76 SBB Bus ZOFINGEN HENZMANNSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN INDUSTRIE BRÜHL 76 SBB Bus ZOFINGEN JHCO 76 SBB Bus ZOFINGEN MÜHLETHALSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN MÜHLEWIESE 76 SBB Bus ZOFINGEN OBERER STADTEINGANG 76 SBB Bus ZOFINGEN RIEDTALSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN RÖMERBAD 76 SBB Bus ZOFINGEN SCHWIMMBAD 76 SBB Bus ZOFINGEN SPITAL 76 SBB Bus ZOFINGEN SPITALGASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN TAGBLATT 76 SBB Bus ZOFINGEN UNTERE BRÜHLSTRASSE 76 SBB Bus ZOFINGEN WÄSSERMATTENWEG 76 SBB Bus Didok 72845 77337 88142 72844 72846 88147 93492 72843 88144 16354 8293 72768 72769 72654 2358 2001 72745 2375 2385 2581 2387 89205 72701 72741 90393 81099 72700 72743 2370 72677 72702 72728 2384 2386 89206 2369 72684 72716 80333 72742-97 -

111 Fahrausweismuster 111.0 111.000 Einzelfahrausweise Kurzstrecken u. Langstrecken - 98 -

Langstrecke S-POS VBL Langstrecke Chauffeurgeräte VBL - 99 -

111.001 Einzelbillett - 100 -

111.002 Mehrfahrtenkarte Mehrfahrtenkarte öv-app - 101 -

111.003 Tageskarte 111.004 PostPrice Ticket vbl (FAIRTIQ) - 102 -

111.005 PostPrice Ticket BLS (lezzgo) 111.006 Multi-Tageskarte - 103 -

111.007 Klassenwechsel - 104 -

111.008 Anschlussfahrausweise - 105 -

111.009 Gruppenfahrausweise - 106 -

111.1 111.100 Abo Jahres-Abo - 107 -

111.101 Monats-Abo - 108 -

111.2 Spezialfahrausweise 111.200 öv-hotel Ticket Luzern - 109 -

111.201 Schulklassen-Abo 111.202 Kindergarten-Abo - 110 -

111.203 Weggis-Tageskarte 111.204 Parkticket Mattenhof - 111 -

111.205 VöV Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte - 112 -

112 Formularmuster Meldeformular Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF) Form Auto Rottal AG - 113 -

Form bls - 114 -

SBB - 115 -

Form Postauto - 116 -

Form vbl - 117 -