Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Französisch am Joseph-König-Gymnasium

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Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Französisch am Joseph-König-Gymnasium 1. Allgemeine Vorgaben aus dem Kernlehrplan (KLP) für das Fach Französisch (G8) Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO-S I) dargestellt. Dem gemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen mit gleichem Stellenwert zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Den verbindlichen Bezugsrahmen für Lernerfolgsüberprüfungen geben die im Kernlehrplan beschriebenen Kompetenzen vor. Die Lernerfolgsüberprüfung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche ( Kommunikative Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit sowie Methodische Kompetenzen ) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Französisch einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Bereichen Sprechen: an Gesprächen teilnehmen und Sprechen: zusammenhängendes Sprechen erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden. 1.1 Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) Klassenarbeiten beziehen sich auf die komplexen Lernsituationen des handlungsorientierten Französischunterrichts. Sie geben den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass rezeptive und produktive Leistungen mit mehreren Teilaufgaben überprüft werden, die in einem thematisch-inhaltlichen Zusammenhang stehen. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden (APO-S I 6 Abs. 8). In den modernen Fremdsprachen kann dies auch in Form einer mündlichen Leistungsüberprüfung erfolgen, wenn im Laufe des Schuljahres die Zahl von vier schriftlichen Klassenarbeiten nicht unterschritten wird.

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Halboffene und geschlossene Aufgaben eignen sich insbesondere zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen. Sie sollten im Sinne der integrativen Überprüfung jeweils in Kombination mit offenen Aufgaben eingesetzt werden. Der Anteil offener Aufgaben steigt im Laufe der Lernzeit, er überwiegt in den Jahrgangsstufen 8 und 9. Bei der Bewertung offener Aufgaben sind im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse und im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit der Aussagen angemessen zu berücksichtigen. In die Bewertung der sprachlichen Leistung werden die Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, die Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation insgesamt beeinträchtigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein etwas höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung. 1.2 Sonstige Leistungen im Unterricht Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen zählen die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht (verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen sowie kommunikatives Handeln und Sprachproduktion schriftlich wie vor allem mündlich). Zu beachten sind individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Team- und Gruppenarbeit, die punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (u. a. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase), längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in der Gruppe mit hohem Anteil der Selbstständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- oder Problemstellung vertieft zu beschäftigen und zu einem Produkt zu gelangen, das ein breiteres Spektrum fremdsprachlicher Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Dazu gehört auch die auf Nachhaltigkeit angelegte Arbeit mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen. Bei längerfristig gestellten Aufgaben müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden. (Siehe auch: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene/kernlehrplaenesek-i/gymnasium-g8/franzoesisch-g8/kernlehrplan-franzoesisch/leistungsbewertung/)

2. Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Französisch am Joseph-König- Gymnasium 2.1 Sekundarstufe I 2.1.1 Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen Formen der sonstigen Leistungen sind: individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch, gewichtet nach inhaltlicher und sprachlicher Qualität in Verbindung mit Kontinuität, schriftliche Sprachproduktionen in Stillarbeit, Gruppen- und Partnerarbeit schriftliche Übungen (Tests), besondere Leistungen, z.b. Referate kooperative Leistungen im Rahmen von Team- und Gruppenarbeiten Überprüfen des Hör- und Leseverstehens Führen von Heften und Ordnern Berichtigungen von Klassenarbeiten 2.1.2 Beurteilungsbereich Klassenarbeiten In die schriftliche Leistungsüberprüfung sollten neben der Kompetenz Schreiben auch die kommunikativen Kompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen und Sprachmittlung einfließen. Die Gewichtung der Teilaufgaben bei der Ermittlung der Gesamtnote ergibt sich aus dem jeweiligen Anforderungsniveau und dem Zeitaufwand. Die Zuordnung der erreichten Gesamtpunktzahl zu einer Note sollte sich an der Maßgabe orientieren, dass eine ausreichende Leistung vorliegt, wenn ca. 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Die Intervalle für die oberen vier Notenstufen sollten annähernd gleich sein. Die Kriterien der Leistungsbewertung und ihre Gewichtung werden den Schülern transparent gemacht. Offene Aufgaben sollten ab der Klasse 6 Bestandteil der Klassenarbeiten sein; ihr Anteil in den Klassenarbeiten steigt im Laufe der Lernzeit schrittweise an. Der Anteil der offenen Aufgabentypen steigt von der Stufe 6 zur Stufe 9, ebenso die Gewichtung des inhaltlichen Anteils. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung ein höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung, jedoch sollte der Anteil der sprachlichen Gewichtung 70 Prozent nicht überschreiten. Beurteilungsbereiche und Kriterien für die Bewertung offener Aufgaben sind: Inhalt: Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse Ausdruck: Verständlichkeit der Aussagen; Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular; Komplexität und Variation des Satzbaus; Sprachrichtigkeit: orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Kommunikation; sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz, inhaltliche Strukturiertheit (vgl. KLP). Leichte Fehler, d.h. Fehler durch welche die Kommunikation kaum gestört wird, können mit einem halben Fehlerpunkt bewertet werden. Leichte Fehler sind z.b. Akzentfehler und kaum störende Orthographiefehler, nicht hörbare Accord- oder Orthographiefehler,

Interferenzfehler. Über die Bewertung mit einem halben Fehlerpunkt entscheidet der Fachlehrer im Einzelfall auf Grundlage der Lernvoraussetzungen des Kurses. Anstelle einer Klassenarbeit kann einmal im Schuljahr eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Desweiteren können ab Klasse 6 mündliche Prüfungen Teile einer Klassenarbeit ersetzen. 2.2. Sekundarstufe II 2.2.1. Klausuren Die Aufgabenstellung orientiert sich an den für die Aufgaben im Zentralabitur gültigen Operatoren. Eine Klausur besteht aus vier Aufgaben, die drei Anforderungsbereichen zugeordnet werden. Aufgabe 1: Compréhension dient der Verständnissicherung und somit der Vorbereitung auf die analytische Aufgabe. Aufgabe 2: Analyse hat den Schwerpunkt auf einer gedanklich vertieften und deutenden Bearbeitung des Ausgangstextes. Aufgabe 3: Analyse hat den Schwerpunkt auf einer gedanklich vertieften und deutenden Bearbeitung des Ausgangstextes und kann Aspekte der Sprachanalyse berücksichtigen. Aufgabe 4: Commentaire / Travail créatif - hier sollte (wenn möglich) eine Wahlaufgabe enthalten sein. Schwerpunkt ist die abschließende Bewertung und Auswertung oder ggf. die kreative Fortführung der in den vorangegangenen Aufgaben durchgeführten Untersuchung. Die Aufgabenformate werden entsprechend den Vorgaben für das Zentralabitur, insbesondere der zu verwendenden Operatoren erstellt. (Vgl. Liste der Operatoren) Die Textlänge beträgt 400-600 Wörter im Grundkurs sowie 600-800 Wörter im Leistungskurs, wobei die Textvorlage einige Kürzungen enthalten kann, aber nicht sinnentstellend gekürzt werden sollte. Die Bearbeitungszeit beträgt im GK 3 Stunden (2-3 Stunden in der EF), im LK 4 Stunden. Die erste Klausur in Q2.1 (13.2) wird unter Abiturbedingungen geschrieben, d.h. den Prüflingen werden zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl vorgelegt und 30 Minuten Auswahlzeit werden der Bearbeitungszeit hinzugefügt. Die vorgenommenen Bewertungen sollen transparent erfolgen, deshalb beschließt die Fachkonferenz den Einsatz von Bewertungsrastern und ein Punktesystem wie im Zentralabitur (150 Punkte). Die Gewichtung von Sprache/Darstellung und Inhalt beträgt 3 zu 2 (entspricht 90 zu 60 Punkten), und das Verhältnis von Punkten und Notenstufen entspricht dem Zentralabitur. Der Lehrer kann ggf. einen Förderkommentar verfassen. Berichtigungen sollen zeitnah erfolgen. Ein Beispiel für die Bewertung einer Klausurleistung befindet sich im Anhang. Die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit erfolgt gemäß den Orientierungsangaben für das Zentralabitur.

a) Inhaltliche Leistung Beispiel für ein Bewertungsraster einer Klausur Anforderungen : Inhaltliche Leistung: Aufgabe 1 (compréhension) Erwartungshorizont für die inhaltliche Erfüllung der Aufgabe Aufgabe 2 (Analyse) Erwartungshorizont für die inhaltliche Erfüllung der Aufgabe Aufgabe 3 (Analyse) Erwartungshorizont für die inhaltliche Erfüllung der Aufgabe Aufgabe 4 (Commentaire) Erwartungshorizont für die inhaltliche Erfüllung der Aufgabe Punkte b) Darstellungsleistung / sprachliche Leistung Darstellungsleistung / sprachliche Leistung Kommunikative Textgestaltung (30 P.) Der Prüfling Aufgabenbezug richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus. Textformate beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Zieltextformate. Textaufbau erstellt einen sachgerecht strukturierten Text. Ökonomie gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten. Belegtechnik belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten. Ausdrucksvermögen (30 P.) Der Prüfling Eigenständigkeit löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig. allgemeiner und thematischer Wortschatz bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes. Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatz bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatz. Satzbau bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbaus. Sprachrichtigkeit (30 P.) Text nach den Normen der sprachlichen Korrektheit verfasst Orthographie 6 Grammatik 12 Lexik 12 Gesamtpunktzahl Sprachliche- / Darstellungsleistung 90 Gesamtpunkzahl inhaltliche Leistung: 60 Erreichte Punktzahl: Inhalt + Sprache 150 Bemerkung: Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn weniger als 12 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn weniger als 18 Punkte erreicht werden. 6 6 8 6 4 6 8 6 10

Orientierungsangaben für das Kriterium Sprachrichtigkeit Zur Beurteilung des Kriteriums Sprachrichtigkeit ist nachstehende Orientierungsübersicht zu beachten.

Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist folgende Tabelle zu verwenden. Ein Prüfungsleistung, die in einem der beiden Beurteilungsbereiche inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung eine ungenügende Leistung darstellt, kann insgesamt nicht mit mehr als 3 Notenpunkten bewertet werden. Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn in diesem weniger als 12 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn in diesem weniger als 18 Punkte erreicht werden. Quelle: MSW

2.2.2. Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen und Klausuren (je zwei Noten pro Halbjahr) werden im Verhältnis von 50:50 gewichtet. Der Fachlehrer behält sich bei der Zusammenziehung von Teilnoten einen pädagogischen Ermessensspielraum vor. In den Beurteilungsbereich der sonstigen Mitarbeit fallen alle Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit erbracht werden. Für die Sonstige Leistung werden folglich berücksichtigt: die Qualität und Kontinuität der mündlichen Mitarbeit im Unterricht, Hausaufgaben, Referate, Protokolle, Lerntagebücher, Dossiers, schriftliche Übungen sowie die Mitarbeit bei Projekten und Gruppenarbeiten. Bei Referaten oder Präsentationen von Ergebnissen einer Gruppenarbeit soll neben der inhaltlichen Qualität die Qualität der Präsentation angemessen berücksichtigt werden. Sach- und Methodenkompetenz spielen dabei ebenso eine Rolle (z.b.: Arbeits- und Lerntechniken in Verantwortung für die Entwicklung des eigenen Spracherwerbs sowie Methodenkenntnisse im Umgang mit Texten und bei der Erarbeitung soziokultureller Themen und Inhalte; Kreativität, Eigenständigkeit und kritisches Urteilsvermögen) wie eine vorhandene Sozialkompetenz. Mit Sozialkompetenz ist hier vor allem die Wahrnehmung von Verantwortung für das eigene Lernen und die Gestaltung des Unterrichts zusammen mit anderen gemeint, aber auch ein konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten. Bei allen Unterrichtsgesprächen wird Wert gelegt auf eine rege Teilnahme am Unterrichtsgespräch, an inhalts- und problemorientierter Diskussion, z. B. im Streitgespräch und in Debatten, an einer Teilnahme an Rollenspielen und Diskussionen, auf eine situativ angemessene Teilnahme an allen Konversationen und auf eine Vorstellung und Zusammenfassung von Ergebnissen. Zu berücksichtigende Bereiche bei der Leistungsmessung Kontinuität der Mitarbeit Qualität und inhaltliche Relevanz der Mitarbeit Beiträge zum Unterrichtsgespräch Arbeitsergebnisse aus Paar- und Gruppenarbeit Präsentation von Arbeitsergebnissen (Referat, Vortrag) Vortrag und Einbindung der Hausaufgaben in den Unterricht Heftführung Dokumentation des Lernprozesses (Protokoll, Lerntagebuch etc.) Projektarbeit Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Bereich Sonstige Leistungen : Rezeptive Aktivitäten des Hör- und Leseverstehens: Grad der Aufmerksamkeit und Ausdauer bei der Textaufnahme und Verarbeitung Angemessenheit der Verarbeitungstiefe Grad der Effektivität beim Einsatz von Sach- und Sprachwissen Grad des Inhaltsverständnisses und der Rekonstruktionsfähigkeit Mündliche Textproduktion: Maß an Spontaneität, Kreativität und Risikobereitschaft bei der Erstellung von Texten; Berücksichtigung des Kommunikationspartners durch situationsgemäße und adressatengerechte Äußerungen; Flexibilität der Sprache (sprachliche Richtigkeit und Ausdrucksvermögen); Strukturierung der Beiträge; Nachweis der inhaltlichen Relevanz und Komplexität.

Methodisches Arbeiten: Nachweis der sprachlichen Handlungsfähigkeit durch den zunehmend selbstständiger werdenden Einsatz von Lern- und Arbeitstechniken (z.b. Anfertigen von Notizen; zunehmend freiere Gestaltung von Vorträgen auf der Grundlage dieser Notizen; Markierungstechniken). Mündliche Sprachkompetenz: In Anlehnung an die Bewertungskriterien in mündlichen Prüfungen gelten für die mündliche Sprachproduktion in den Bereichen Darstellung / Sprache, Ausdrucksvermögen, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Sprachliche Korrektheit, Aussprache/Intonation. Die Anforderungen für die Bewertung orientieren sich an den im KLP (SI) bzw. in den RL/LP (SII) ausgewiesenen Anforderungen. Für die einzelnen Notenstufen gilt folgende Festlegung: Note Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Ungenügend Begründung: Sach- und Verhaltensaspekte; Der Schüler/ die Schülerin zeigt regelmäßige und sehr rege Mitarbeit im Unterricht. Die zielsprachlichen Beiträge sind gekennzeichnet durch große Sicherheit in Syntax sowie allgemeiner und fachspezifischer Lexik sowie durch eine konstante sachliche und methodische Angemessenheit der Vorgehensweise. Schriftliche Hausaufgaben und Präsentationen belegen das Erfassen und Durchdringen komplexer Sachverhalte und inhaltlich anspruchsvoller zielsprachlicher Texte, die jedoch bei Bedarf adressatengerecht (Mitschüler) reduziert werden können. zeigt regelmäßige produktive Mitarbeit im Unterricht. Die zielsprachlichen Beiträge sind gekennzeichnet durch relativ große Sicherheit in Syntax sowie in allgemeiner und fachspezifischer Lexik sowie durch eine überwiegende sachliche und methodische Angemessenheit der Vorgehensweise. Schriftliche Hausaufgaben und Präsentationen belegen ein weitgehendes Erfassen und Durchdringen komplexer Sachverhalte und inhaltlich anspruchsvoller zielsprachlicher Texte, die allerdings nicht immer ganz adressatengerecht (Mitschüler) reduziert werden können. zeigt häufigere Mitarbeit im Unterricht. Die zielsprachlichen Beiträge sind gekennzeichnet durch relative Angemessenheit in Syntax sowie allgemeiner und fachspezifischer Lexik sowie durch eine in der Regel angemessene sachliche und methodische Vorgehensweise. Schriftliche Hausaufgaben und Präsentationen belegen das wesentliche Erfassen komplexer Sachverhalte und inhaltlich anspruchsvoller zielsprachlicher Texte, die allerdings bisweilen nicht hinreichend adressatengerecht (Mitschüler) reduziert werden können. zeigt gelegentliche Mitarbeit im Unterricht. Es zeigen sich Schwächen in den Bereichen der Syntax sowie der allgemeinen und fachspezifischen Lexik sowie in Aspekten der sachlichen und methodischen Angemessenheit. Schriftliche Hausaufgaben werden wiederholt nicht angefertigt; sie offenbaren ebenso wie Präsentationen eine häufig nicht zureichende Durchdringung komplexer Sachverhalte oder auch zielsprachlicher Texte mittleren Schwierigkeitsgrades, diese können zudem nicht immer hinreichend verständlich kommuniziert werden. zeigt keine selbstinitiierte Mitarbeit im Unterricht. Es zeigen sich große Lücken in allen Bereichen zielsprachlicher Kompetenz sowie im methodischen Zugriff. Diese Defizite beeinträchtigen das verstehende Mitverfolgen des Unterrichts sowie die Fähigkeit zu angemessener Beantwortung selbst reproduktiver L-Fragen. Schriftliche Hausaufgaben werden kaum angefertigt; Präsentationen nicht vorbereitet. Eine sachdienliche Kommunikation mit anderen Mitgliedern des Kurses findet kaum statt. zeigt keinerlei Mitarbeit im Unterricht/ Verweigerung. Auch auf Nachfrage ist er/ sie nicht in der Lage oder willens, Unterrichtsergebnisse zu reproduzieren. Hausaufgaben und Präsentationen werden nicht angefertigt; die zielsprachlichen und methodische Kompetenz liegt am unteren Ende der Leistungsskala. Eine sachdienliche Kommunikation mit anderen Mitgliedern des Kurses findet nicht statt.

2.2.3. Mündliche Prüfungen an Stelle einer Klausur In der Einführungsphase kann eine Klausur als mündliche Prüfung durchgeführt werden. Sie wird wie eine Klausur gewertet. In der Qualifikationsphase wird innerhalb der ersten drei Halbjahre eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Dabei darf die mündliche Leistungsüberprüfung nicht in dem Halbjahr durchgeführt werden, in dem die Facharbeit vorgesehen ist. Die mündliche Prüfung wird in Kleingruppen von bis zu vier Prüflingen durchgeführt. Jeder Prüfling stellt nach etwa zwanzigminütiger Vorbereitungszeit eine Aufgabe vor, die vor dem Hintergrund des Unterrichtsvorhabens gelöst wird. In einem zweiten Prüfungsteil diskutieren die Prüflinge ein weiterführendes Problem oder eine Konkretisierung einer übergeordneten Problemfrage. Zwei Lehrer bewerten die Schülerleistungen anhand vorgegebener Kriterien. (Bewertungskriterien und Bewertungsraster s. Anlage Konzept mündliche Prüfungen in der SII) 2.2.4. Die Facharbeit als Ersatz für eine Klausur in der Qualifikationsphase Zur Bewertung von Facharbeiten: Die Facharbeit soll durchgängig in französischer Sprache verfasst werden. Die Bewertung von Facharbeiten orientiert sich grundsätzlich am Punktraster der Oberstufenklausuren (150 Punkte). Für den Inhalt einer Facharbeit werden 60 Punkte vergeben. Abweichend von Klausuren werden für die sprachliche Gestaltung (differenziert nach Ausdrucksvermögen, kommunikative Gestaltung, Sprachrichtigkeit) bis zu 60 Punkte vergeben. Für die formale Gestaltung, die wissenschaftliche Arbeitsweise bzw. Methodik (Themenfindung, Umfang der Recherche, Literaturauswahl, Zitation und Einarbeitung von repräsentativen Textbelegen, Formatierung gemäß wissenschaftlicher Standards) werden bis zu 30 Punkte vergeben. Es gelten alle im Methodenreader aufgeführten Standards. Die Zuordnung von Punktzahlen und Notenstufen orientiert sich an den Standards der Abiturklausuren. Das Bewertungsraster für eine Facharbeit Französisch in der Q1 findet man unter Bewertungsraster auf der Homepage. 2.2.5. Die besondere Lernleistung Besondere Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern zusätzlich erbracht werden, können an dieser Stelle, im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahlen, honoriert werden. Es muss sich dabei um eine herausragende Leistung handeln, was sich sowohl auf die Art als auch auf den Umfang der Arbeit bezieht. Eine Facharbeit soll in Qualität und Umfang deutlich überschritten werden und dem Rahmen eines mindestens zweisemestrigen Kurses entsprechen.