Die richtige Tagespflege - Tipps und Infos für Eltern



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Transkript:

Die richtige Tagespflege - Tipps und Infos für Eltern I Rechtliches Pflegeerlaubnis Bevor Tagesmütter oder -väter ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen, benötigen sie eine Pflegeerlaubnis für Tageskinder, die durch das Jugendamt erteilt wird. Diese Erlaubnis ist in 43 des 8. Sozialgesetzbuchs (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt. Mit Erteilung der Pflegeerlaubnis entscheidet das Jugendamt, wie viele Kinder die Tagespflegeperson maximal betreuen darf. In der Regel sind dies zwei bis drei, aber maximal fünf Tageskinder (einige Regierungsbezirke lassen auch mehr zu), die eine Tagespflegeperson neben ihren eigenen Kindern betreuen darf. Die Zahl ändert sich nicht mit unterschiedlichen Betreuungszeiten. Hat eine Tagespflegeperson z.b. eine Pflegeerlaubnis für drei Kinder, darf sie auch nur drei Betreuungsverhältnisse abschließen, selbst wenn diese an unterschiedlichen Tagen und nie gleichzeitig betreut werden. Einige Bundesländer lassen in Ihren Ausführungsrichtlinien auch mehrfach Belegungen zu, wenn nicht mehr als die erlaubten Tageskinder gleichzeitig anwesend sind. Ist das Kontingent der Tagespflegeperson erschöpft oder liegt keine Pflegeerlaubnis vor, sollte man von einem Betreuungsverhältnis absehen. Nur wenn eine Tagespflegeperson über eine Pflegeerlaubnis verfügt, sind die ihr anvertrauten Tageskinder automatisch über die Landesversicherungsanstalt gesetzlich unfallversichert. Aus diesem Grund ist die Tagespflegeperson auch verpflichtet, die Personalien der Tageskinder an das Jugendamt weiterzuleiten, auch wenn diese auf privater Basis betreut werden. Wir empfehlen jedoch unabhängig davon zusätzlich eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen. Qualität der Tagespflegeperson Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wird laut 8. Sozialgesetzbuchs erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Das bedeutet unter anderem, dass, wer als Tagesmutter oder -vater arbeiten will, sich durch Persönlichkeit und Sachkompetenz auszeichnen sollte. Die Tagespflegeperson muss bereit sein, mit Ihnen als Erziehungsberechtigten Ihrer Kinder zu kooperieren, und die Anforderungen der Kindertagespflege kennen. Erfahrung im Umgang mit Kindern sollten Tagesmütter und -väter natürlich auf jeden Fall mitbringen. Darüber

hinausgehende Kenntnisse müssen gegebenenfalls in entsprechenden Lehrgängen erworben werden. Der Nachweis einer Qualifizierung durch eine Ausbildung zur Erzieherin oder gar diplomierten Pädagogin reicht den Jugendämtern mancherorts nicht aus. Sie verlangen, dass zukünftige Tagespflegepersonen über eine bestimmte Stundenzahl einen speziellen Lehrgang absolvieren. In manchen Kommunen reichen 40 Stunden, andere setzen 80 oder 160 Stunden Lehrgang voraus. Oft muss auch die Teilnahme an einem Kurs Erste Hilfe am Kind nachgewiesen werden. Außerdem wird eine jährliche Weiterbildung von mindestens 20 Stunden von den Tagespflegepersonen verlangt. Geeignete Räumlichkeiten Das Jugendamt prüft, ob die Räumlichkeiten für die Kindertagespflege geeignet sind. Dies kann generell oder stichprobenartig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geschehen, aber auch später durch unregelmäßige Mitarbeiterbesuche kontrolliert werden. Eine kindgerechte Umgebung mit Platz zum Schlafen, Toben, Spielen, Essen und Wickeln ist Voraussetzung dafür, dass eine Pflegeerlaubnis erteilt wird. Wenn Schulkinder betreut werden, brauchen diese auch einen ruhigen Ort, um ihre Hausaufgaben zu erledigen. Außerdem muss die Tagespflegeperson dem Jugendamt ein Gesundheitsattest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Erweiterte Haftpflichtversicherung Sie als Eltern haften für Ihre Kinder für alle entstehenden Schäden, wenn diese durch Vernachlässigung Ihrer Aufsichtspflicht entstanden sind. Auch wenn einer dritten Person durch die Verletzung der Aufsichtspflicht ein Schaden entstanden ist, kann er durch die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern gedeckt werden. Wenn der Familie oder dem Kind selbst ein Schaden entsteht, ist dies in der Regel nicht abgesichert. Wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson in deren Räumlichkeiten betreut wird, übertragen Sie dieser die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Wenn Schäden durch die Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen, sind diese nicht durch die Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt. Auch die private Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson tritt nicht in jedem Fall ein. Die Betreuung von Kindern als Tagespflegeperson ist eine selbstständige Tätigkeit, die nicht unbedingt von einer privaten Versicherung erfasst wird. Fragen Sie die Tagespflegeperson, ob deren Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die Dritten durch Ihr Kind entstehen könnten. Auch Schäden, die dem Tagespflegekind selbst entstehen, sollten abgesichert sein.

II Persönliche Anforderungen Sympathie Nachdem geklärt ist, welche Betreuungsform für Sie und Ihr Kind die beste ist, steht neben den folgenden ausführlich erklärten Kriterien für die Auswahl der richtigen Tagespflegeperson, die Sympathie an oberster Stelle. Lassen Sie hier wirklich Ihr und vor allem das Herz Ihres Kindes sprechen. Die Zuneigung der Tagespflegeperson Ihrem Kind gegenüber muss sich jedoch nicht so zeigen, in dem sie es gleich in den Arm nimmt und an sich drückt. Eine erfahrene Tagespflegeperson wartet solange, bis das Kind selbst sich ihr nähert und den Kontakt sucht. Werten Sie dies nicht als Zurückhaltung bei der Tagespflegeperson. Die Eingewöhnungszeit bietet beiden Seiten genügend Gelegenheit sich bei Bedarf auch nur ganz langsam näher zu kommen. Trotzdem muss die Chemie möglichst schon beim ersten Kontakt am Telefon stimmen. Sagt Ihr Bauch, hier passt etwas nicht, dann folgen Sie ruhig Ihren Gefühlen und lassen es lieber, selbst wenn es keine rationale Erklärung dafür gibt. Schließlich geht es hier um die Person, die möglicherweise mehr Zeit am Tag mit Ihrem Kind verbringt als evtl. Sie selbst. Auf folgende Eigenschaften sollten Sie aber außerdem noch bei der Auswahl Ihres Tagespflegepersonals achten: Wie geht die Tagespflegeperson mit Kindern um? Wie begleitet sie sie in ihrer Entwicklung? Besteht Familienanschluss? Eine gute Tagespflegeperson geht einfühlsam mit Kindern um. Sie kennt die Bedürfnisse von Kindern und kann entsprechend darauf reagieren. Je mehr Erfahrung sie im Umgang mit Kindern in dem jeweiligen Alter mitbringt, desto besser kann sie sich auf das Kind einstellen. Für die Tageskinder hält sie altersgerechtes Spielzeug bereit. Die Kinder dürfen auf vielseitige Weise ihre Fähigkeiten zusammen mit der Tagespflegeperson ausprobieren ob beim Malen, Basteln, Kneten, Toben oder beim Lesen eines Buches. Eine gute Tagespflegeperson begleitet das Kind in seiner Entwicklung und auf dem Weg zur Selbständigkeit unterstützend. Sie steht in ständigem Austausch mit den Eltern, berichtet Entwicklungsschritte oder Besonderheiten vom Tag und interessiert sich für Informationen der Eltern über das Kind. Das Pflegekind wird normalerweise soweit wie möglich wie ein Familienmitglied behandelt. Das heißt, es hat in etwa dieselben Rechte und Pflichten wie die anderen Kinder in diesem Haushalt, natürlich seinem Alter entsprechend. Die Tagespflegeperson ist immer bemüht, keines der Kinder zu bevorzugen.

Ehrlichkeit und Vertrauen Vertrauen und Ehrlichkeit sind die wichtigsten Elemente für eine dauerhaft erfolgreiche Tagespflege Ihres Kindes. Das Kind kann nur dann optimal betreut werden, wenn sich Eltern und Tagespflegeperson einander absolut ehrlich berichten, wie es um die Entwicklung des Kindes steht oder auch um aktuelle Familienverhältnisse. Wenn die Tagespflegeperson z.b. das Gefühl hat, dass sich das Kind auffällig verhält, muss sie dies mit Ihnen besprechen können. Auch Sie merken schnell, wenn etwas mit Ihrem Kind nicht stimmt, und benötigen dann ehrliche Antworten der Tagespflegeperson. Wenn Probleme unausgesprochen bleiben, wird die Situation schnell zu einer Belastung für Sie und für das Kind. Für beide sowohl Eltern als auch Tagesmutter sollte es selbstverständlich sein, dass über persönliche Belange Stillschweigen bewahrt wird (Schweigepflicht). Toleranz Hier geht es in der Regel um den Erziehungsstil und die Lebenseinstellung der Eltern und der Tagespflegeperson. Auch wenn man in Gesprächen bereits Gemeinsamkeiten festgestellt hat, muss man sich von Anfang an darüber im Klaren sein, dass einige Dinge doch in beiden Familien anders gehandhabt werden und sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht ändern lassen. Können Eltern und Tagespflegeperson in einigen Punkten keinen Konsens finden, sollte ein Betreuungsverhältnis gut überlegt sein. Es sind Reibungspunkte vorprogrammiert, die sich negativ auf das Betreuungsverhältnis auswirken werden. Gegenseitige Toleranz ist sehr wichtig und oft nur durch ständigen gemeinsamen Austausch zu erreichen. Verantwortungsbereitschaft Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass Verantwortungsbereitschaft, bei jemandem, der Kinder betreut, grundsätzlich vorhanden ist. Achten Sie dennoch auf vermeidbare Risiken: Das Umfeld muss kindgerecht gesichert sein. Je kleiner die Kinder, desto sicherer muss ihre Umgebung für sie sein. Kinder müssen sich aber auch bewegen können. Kleinere Kinder untersuchen alles in ihrem Umfeld sehr neugierig. In einem Haushalt, in dem alles akkurat an seinem Platz liegen muss, in dem nichts bewegt oder verändert werden darf, fühlen sich Kinder auf längere Sicht nicht wohl. Durchsetzungsvermögen Die Tagespflegeperson sollte in der Lage sein, den Kindern die notwendigen Grenzen setzen zu können, die in der Erziehung eine wichtige Rolle spielen. Viele Eltern, die Durchsetzungsvermögen als ganz wichtigen Punkt ansehen, meinen

damit auch die Gleichbehandlung aller anwesenden Kinder der eigenen Kinder der Tagespflegeperson und der Pflegekinder. Bevorzugt die Tagespflegeperson ihre eigenen Kinder ständig, so werden die Pflegekinder sich zurückziehen und auch bei ihren Eltern ein anderes Verhalten an den Tag legen. Legt sie bei ihren eigenen Kindern strengere Maßstäbe an, als bei ihren Pflegekindern, so kann dieses mit der Zeit zu großen Problemen im Umgang der Kinder untereinander führen. Flexibilität Die selbstständige Tagespflege steht für flexible Betreuung. Es kann immer mal vorkommen, dass sich von einem Tag zum anderen zeitliche Änderungen ergeben und da ist im Vergleich zu öffentlichen Einrichtungen die Tagespflegeperson besser in der Lage, entsprechend schnell zu reagieren. Normalerweise reicht eine rechtzeitige Information der Eltern an die Tagespflegeperson aus. Wie lange im Voraus die Tagespflegeperson über kurzfristige oder auch dauerhafte Änderungen des Betreuungsrhythmus informiert werden muss und wie dann der Stundenlohn entsprechend angepasst wird, müssen Sie vorab vertraglich regeln. Rechnen Sie für eine sehr flexible Tagespflege mit einem deutlich höheren Honorar als für eine Tagespflege mit sehr regelmäßigen Betreuungszeiten. Betreuungskonzept & Erfahrung Die Erfahrung, Motivation und das Betreuungskonzept von Tagespflegepersonen ist sehr unterschiedlich. Während die eine vielleicht gerade selbst Nachwuchs hat und in dieser Zeit anfängt, Tagespflegekinder zu betreuen, blickt die andere schon auf zehn Jahre Kinderbetreuung zurück und ist obendrein staatlich geprüfte Erzieherin. Sowohl die eine als auch die andere Tagespflegeperson kann genau die richtige für Sie sein es kommt viel darauf an, welche Art Ihnen mehr liegt und ob die Chemie stimmt. Dennoch sollten auch Tagespflegeneulinge ein Betreuungskonzept haben. Dies muss kein weitschweifiges Pamphlet sein, das Sie in die Hand bekommen. Sie sollten jedoch merken, dass Ihre zukünftige Tagespflegeperson weiß, wovon Sie spricht, wenn es um die Erziehung und Betreuung von Kindern geht.

III Standort & Räumlichkeiten Verkehrsgünstige Anbindung / Fahrservice Ein wesentlicher Punkt, der darüber entscheidet, ob eine Betreuungsstelle in Frage kommt, ist die Anfahrt. Die Betreuungsstelle muss nicht unbedingt im gleichen Wohnort liegen auch eine Tagespflegemöglichkeit mit perfekter Verkehrsanbindung am Ort des Arbeitsplatzes oder auf dem Weg dorthin kann ideal sein. Geeignete Räumlichkeiten Das Umfeld sollte für Kinder ansprechend und sicher sein. Das bedeutet, dass die Kinder in einem Haushalt betreut werden, in dem sie sich frei bewegen dürfen und der ihren Bedürfnissen entspricht. In manchen Bundesländern dürfen dies auch, eigens für die Tagespflege angemietete Räume sein. Es muss ausreichend Platz zum Schlafen, Spielen und Hausaufgaben machen zur Verfügung stehen. Ein Wickelplatz ist notwendig, wenn ein Pflegekind unter drei Jahren alt ist. Ein Kind muss die Möglichkeit haben, sich auch einmal zurückzuziehen. Natürlich sollte ausreichend altersgemäßes Spielzeug vorhanden sein. Ein Haushalt muss sauber sein, aber nicht klinisch rein. Dort, wo mehrere Kinder spielen und sich aufhalten, ist es schier unmöglich, immer einen tadellos gepflegten Haushalt zu führen. Wenn dies der Fall ist, kann es sein, dass die Kinder zugunsten des Haushalts hinten anstehen, und dies ist sicher nicht in Ihrem Sinne. Die Sicherheit der Kinder muss, besonders in einem Tagespflegehaushalt, die Hauptrolle spielen. Hier sollten im Vergleich zu einem normalen Haushalt alle möglichen Kindersicherungen in Steckdosen, an scharfen Kanten, an Türen und Schubladen, vor gefährlichen Treppenauf- und -abgängen usw. vorbildlich montiert sein. Wenn Haustiere vorhanden sind, lassen Sie sich auch zeigen, wie die Trennung der Haustiere von den Tageskindern erfolgt. Haben Sie ein ungutes Gefühl beim Ortstermin, sprechen Sie entweder Ihre Bedenken frei aus und suchen gemeinsam mit der künftigen Tagespflegeperson nach Lösungen oder nehmen Sie Abstand von diesem Angebot. Möglichkeit im Freien (Garten, Spielplatz, Park, Wald) Eine optimale Kinderbetreuung ist nicht von der Größe der Wohnung oder vom Vorhandensein eines Einfamilienhauses abhängig. Wenn es an großzügigen Räumlichkeiten fehlt, wird dem Bewegungsdrang der Kinder meist dadurch entsprochen, dass die Tagespflegeperson viel mit den Kindern nach draußen geht. Dabei spielt es für die Kinder fast keine Rolle, ob sie sich im Wald, im Stadtpark oder auf einem Spielplatz austoben können. Steht ein eigener Garten zur Verfügung,

sollte er mit einigen Spielgeräten, zumindest mit einem Sandkasten, ausgestattet sein. Ist ein Gartenteich für die Kinder in erreichbarer Nähe, muss dieser ungeachtet seiner Größe und Tiefe unbedingt gesichert sein. Eine Einfriedung des Gartens ist eine weitere Voraussetzung, damit er von den Kindern nicht alleine verlassen werden kann. Wenn ältere Kinder betreut werden, sollten Sie mit der Tagespflegeperson vereinbaren, in wie weit die Kinder den Garten oder das Geländer verlassen dürfen, ohne dass der Tagespflegeperson eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist. IV Bezahlbarkeit Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen, um Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, können Sie ungeachtet der Betreuungsform diese Kosten von der Steuer absetzen. Ob Ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson unterkommt, oder ob Sie eine Kinderfrau engagieren, die ins Haus kommt, spielt dabei keine Rolle. Allerdings spielt es eine Rolle, wie viel Sie selbst verdienen. Wenn Sie eine Kinderfrau einstellen, die Ihr Kind den ganzen Tag in Ihrem Haus betreuen soll, ist dies ein größerer Kostenfaktor, als wenn Sie Ihr Kind zu einer Tagesmutter oder in eine Kindertagesstätte bringen. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen worden. Das bedeutet, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich besser abgesetzt werden können. Diese Regelung gilt für die Betreuung eines Kindes von 0-14 Jahren. Wichtig: Sie können natürlich nur Betreuungskosten absetzen, die Sie auch offiziell entlohnen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einrichtung oder die Person, die Ihr Kind betreut, diesen Lohn auch dem Finanzamt meldet.