Mitteilung des DIBt Merkblatt Merkblatt zum Anfertigen von Zeichnungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen Stand: Juli 2017 Die Kommunikation unter Technikern wird durch technische Zeichnungen wesentlich erleichtert. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag technische Zeichnungen bei, wenn dies zum besseren Verständnis beiträgt. Die Zeichnungen werden als Anlagen in die Zulassung oder Bauartgenehmigung eingefügt. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise. 1 Allgemeines Für die Aufnahme in die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung darf die Zeichnung keine Firmenlogos oder sonstige firmeninternen Angaben (Versionsnummern, Erstellungsdatum, Autorenangaben etc.) enthalten. Verwenden Sie möglichst Schwarz-Weiß-Darstellungen und verzichten Sie auf Schattierungen, Hinterlegungen und Wasserzeichen, damit die Zeichnungen auch nach dem Scannen oder Kopieren gut lesbar bleiben. Erstellen Sie die Zeichnungen gemäß den Vorgaben nach Abschnitt 2 (siehe unten). Fügen Sie die Zeichnung in das beigefügte Muster (s. Anlagen) ein. Bitte liefern Sie die Zeichnungen elektronisch (z.b. PDF, JPG, GIF). Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de
2 Inhaltliche Anforderungen Wenden Sie die einschlägigen Normen (DIN 1356-1, DIN 406) an, um eine zweifelsfreie Kommunikation zu gewährleisten. Des Weiteren bitten wir Sie Folgendes zu beachten: 2.1 Format Die Zulassung oder Bauartgenehmigung wird im DIN-A4-Format erteilt. Der Darstellungsbereich für technische Inhalte beträgt 22,4 cm x 18,5 cm. Der restliche Blattteil wird für den Zulassungsrahmen benötigt. Bitte verwenden Sie Anlage 1, wenn Sie nur die technische Zeichnung darstellen möchten. In diesem Fall fügt das DIBt den Zulassungsrahmen und den Zeichnungskopf ein. Verwenden Sie Anlage 2, wenn Sie zudem den Zulassungsrahmen und den Zeichnungskopf darstellen möchten. 2.2 Schrift Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit die Schrift Arial 10 pt bzw. beachten Sie DIN EN ISO 3098. Für Zeichnungen sollte die Normalschrifthöhe 3,5 mm bzw. 10 pt betragen. Die Schrifthöhe für Indizes, Hochzahlen usw. sollte 2,5 mm bzw. 8 pt nicht unterschreiten. Die Schrift sollte durch das DIBt editierbar sowie verkleinerungsfähig sein. 2.3 Bemaßung Bitte legen Sie die Maßzahlen so an, dass sie in Leselage von unten bzw. von rechts zu lesen sind und weder von Linien getrennt noch gekreuzt werden. In technischen Zeichnungen kann die Angabe der Einheiten, wie m, cm und mm, entfallen, wenn folgende Regeln beachtet werden: Alle Maße unter 1 Meter werden in der Einheit Zentimeter auf den Maßlinien angegeben. Maße über 1 Meter sowie Maße mit zwei Stellen nach dem Komma entsprechen der Einheit Meter. Millimeter werden als kleine Hochzahl an das Maß angehängt. Beispiele: 4,00 = 4 Meter; 40 = 40 cm; 42 5 = 42,5 cm oder 425 mm. Im Stahlbau und für Abwasserbehandlungsanlagen werden die Maße abweichend hiervon in Millimetern angegeben. Bitte kennzeichnen Sie bei Zeichnungen im Querformat die Ziffern 6 und 9 mit einem Punkt (6. bzw. 9.), um Missverständnissen vorzubeugen (vgl. auch DIN 406-10, Punkt 3.4). 2.4 Strichdicke Bitte stufen Sie Strichstärken entsprechend DIN 1356-1, Punkt 7 prozentual ab. Beispiel: Körperkanten (breite Volllinien) = 100 %, Mittellinien (Strichpunktlinien) = 75 %, verdeckte Kanten (gestrichelte Linien) = 50 % und Hilfslinien (Maßlinien u. Ä.) = 25 % DIBt Hinweise zum Anfertigen von Zeichnungen Stand: April 2017 Seite 2 von 5
2.5 Beschriftung Fügen Sie die Zeichnung bitte in die beigefügte oder eine selbst aufgrund der Formatvorgaben erstellte Vorlage ein und beschriften Sie sie wie folgt: Zulassungsgegenstand/Regelungsgegenstand: wie im Titel der Zulassung oder der Bauartgenehmigung benannt Inhalt der Anlage: Beschreibung des Dargestellten Anlage X: Nummerierung der einzelnen Anlagen Bitte verwenden Sie auch bei Zeichnungen im Querformat das beigefügte Muster (keine Drehung des Zeichnungskopfes). 3 Zitierte Normen DIN 1356-1:1995-02: Bauzeichnungen Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung Normserie DIN 406: Technische Zeichnungen Normserie DIN EN ISO 3098: Technische Produktdokumentation Schriften DIN 406-10:1992-12: Technische Zeichnungen; Maßeintragung; Begriffe, allgemeine Grundlagen DIBt Hinweise zum Anfertigen von Zeichnungen Stand: April 2017 Seite 3 von 5
Anlage 1 Darstellung ohne Zulassungsrahmen und Zeichnungskopf Sichtbarer Darstellungsbereich auf DIN A4 H = 224 mm B = 185 mm Download Vorlage ohne Zulassungsrahmen und Zeichnungskopf
Anlage 2 Darstellung mit Zulassungsrahmen und Zeichnungskopf Sichtbarer Darstellungsbereich auf DIN A4 H = 224 mm B = 185 mm Download Vorlage mit Zulassungsrahmen und Zeichnungskopf Zulassungsgegenstand Inhalt der Anlage Anlage X