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Transkript:

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Aktenzeichen Eingangsstempel Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit und der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Verbindung mit dem Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetz Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BayBQFG) und des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes (BaySozKiPädG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Antragsteller sind gem. Art. 15 BayBQFG verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte in deutscher Sprache zu erteilen. Sollte der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen werden, kann der Antrag allein deshalb abgelehnt werden (Art. 15 BayBQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder sind freiwillig auszufüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird gemäß Kostengesetz (KG) eine Gebühr erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr wird durch den Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behörden und Stellen bestimmt. Evtl. anfallende Auslagen im Verfahren werden gesondert erhoben. 1. Die Feststellungen werden beantragt zur Referenzqualifikation einer Sozialpädagogin / eines Sozialpädagogen einer Kindheitspädagogin / eines Kindheitspädagogen oder Hinweis: Bitte nur eine Referenzqualifikation angeben!

2 2. Zu dieser Referenzqualifikation wird beantragt die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) Hinweis: Voraussetzung für die Aufnahme oder Ausübung des Berufs einer Sozialpädagogin / eines Sozialpädagogen bzw. einer Kindheitspädagogin / eines Kindheitspädagogen in Bayern sind in der Regel beide Feststellungen (Gleichwertigkeit des Studienabschlusses und Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung - staatliche Anerkennung). Wir empfehlen Ihnen daher, beide Feststellungen zu beantragen. 3. Angaben zur Person Name Vorname ggf. Geburtsname oder frühere Namen Geburtsdatum Geburtsort Wohnsitz in Deutschland seit: Geschlecht weiblich männlich Geburtsland Staatsangehörigkeit 4. Anschrift und Kontaktinformation Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat E-Mail * Besteht Einverständnis, Rückfragen per E-Mail zu stellen? Telefon (tagsüber)

3 5. Evtl. Angaben zu einer Kontaktperson oder zu einem Bevollmächtigten Hinweis: Soweit Sie einen Antrag aus dem Ausland stellen, können Sie zur Erleichterung der Kommunikation freiwillig eine Kontaktperson im Bundesgebiet benennen. Name Kontaktperson Bevollmächtigter (bitte Vollmacht beifügen) Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) E-Mail * Besteht Einverständnis, Rückfragen per E-Mail zu stellen? Telefon (tagsüber) Besteht Einverständnis, den Bescheid nach dem BaySozKiPädG i.v.m. dem BayBQFG der Kontaktperson bzw. dem Bevollmächtigten zuzustellen? 6. Angaben zur Anerkennung als Spätaussiedler Liegt eine Anerkennung als Spätaussiedler vor? Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft durch das Bundesverwaltungsamt (andere Behörde) Datum: (Bescheinigung bitte beifügen) Hinweis: Falls eine Anerkennung als Spätaussiedler vorliegt, kommt für Sie möglicherweise ein alternatives Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz in Betracht. Bitte lassen Sie sich vor einer Antragstellung von uns zu den verschiedenen Anerkennungsmöglichkeiten beraten. 7. Angaben zum im Ausland erworbenen Studienabschlusses Bezeichnung des ausländischen Studienabschlusses (Originaltitel und deutsche Übersetzung): Schulische Ausbildung vor Studienbeginn: Beginn der Schulzeit: Ende der Schulzeit: Bezeichnung des Schulabschlusses (Originaltitel und deutsche Übersetzung):

4 Das Studium im Ausland wurde absolviert in Ort: Staat: Name und Anschrift der Hochschule für angewandte Wissenschaft/Universität: Wurde das Studium an einer anderen Ausbildungseinrichtung (außer Hochschule oder Universität) absolviert (Zutreffendes bitte ankreuzen; sonstiges Studium bitte ergänzen)? Fachschule Fachakademie sonstiges Studium kombiniert mit betrieblicher Ausbildung Vertiefungsbereiche bzw. Schwerpunkte des Studiums: Zusatzfach: Bezeichnung: Praktisches Studiensemester absolviert Zeitraum: Tätigkeit als: bei folgender Einrichtung: Bachelorarbeit erstellt: Thema der Bachelorarbeit: Beginn des Studiums: Ende des Studiums: Datum des akademischen Abschlusses:

5 8. Angaben zu sonstigen Befähigungsnachweisen (z.b. Bescheinigungen über berufliche Fortbildung, Sprachkurse usw.) Nr. Bezeichnung Originaltitel Deutsche Übersetzung Art der sonstigen Befähigung schulisch universitär betrieblich Praktikum Kurs Land der Ausstellung Fachrichtung bzw. Schwerpunkt Prüfungsdatum Zeitraum der Ausbildung Beginn Ende Stunden insgesamt Ausstellende Institution Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Land ggf. Anschrift der Ausbildungsinstitution Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Land 1 2 3

6 9. Angaben zum beruflichen Werdegang (ggf. bitte bereits vorhandenen Lebenslauf beifügen) Nr. Tätigkeit Arbeitsstelle Praktikum Bezeichnung der Tätigkeit Inhalt Schwerpunkte der Tätigkeit Umfang Ø Arbeitsstunden pro Woche Zeitraum Beginn Ende Nachweise z. B. Arbeitszeugnis Arbeitsbuch etc. Arbeitgeber Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Land 1 2 3

7 10. Angaben zur sprachlichen Kompetenz und zu deutschen Rechtskenntnissen Deutsch ist meine Muttersprache Ja Nein Falls : Haben Sie Deutsch an einer Schule in Deutschland gelernt? Falls Welche Note im Fach Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache haben Sie entweder im Abschlusszeugnis der Haupt-/Mittelschule bzw. Realschule oder im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erhalten? Note: Falls : Art der absolvierten deutschen Sprachausbildung im Ausland: Deutsch als Schulfach Sprachkurs akademische Sprachausbildung Sonstiges Schule oder Einrichtung des Deutschunterrichts: Dauer des Deutschunterrichtes (bei schulischer Ausbildung in Jahren; ansonsten in Stunden): Haben Sie eine Abschlussprüfung im Fach Deutsch abgelegt? Institution, an der die Prüfung abgelegt wurde: Datum der Abschlussprüfung: Note der Abschlussprüfung: Erlangte Kompetenzstufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER, engl. CEFR): Hinweis: Defizite der deutschen Sprachkompetenz können durch erfolgreich absolvierte Sprachkurse ausgeglichen werden. Es werden deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt. Falls die allgemein bildende Schule in Deutschland besucht wurde, ist mindestens die Note "ausreichend" im Fach Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache im Abschlusszeugnis der Haupt-/ Mittelschule oder der Realschule oder im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums nachzuweisen.

8 für Referenzqualifikation Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Es bestehen Kenntnisse der bedeutsamen deutschen Rechtsgebiete und Kenntnisse für die Verwaltung: falls : Kenntnisse erworben durch (Studium, Kurs etc. - Name der Hochschule etc. Zeitraum): für Referenzqualifikation Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge Es bestehen Kenntnisse des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans: falls : Kenntnisse erworben durch (Studium, Kurs etc. - Name der Hochschule etc. Zeitraum): Es bestehen Kenntnisse der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Einrichtungen zur Kinderbetreuung in Bayern falls : Kenntnisse erworben durch (Studium, Kurs etc. - Name der Hochschule etc. Zeitraum): Hinweis: Defizite der deutschen Rechtskenntnisse o.ä. können durch Absolvierung eines Modulstudiums oder durch Ablegen von Eignungsprüfungen ausgeglichen werden. 11. Erklärung zur Zuverlässigkeit der Berufsausübung Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte(r) Sozialpädagogin / Sozialpädagoge bzw. Staatlich anerkannte(r) Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge ist für Personen ausgeschlossen, die sich eines Verhaltens schuldig gemacht haben, das auf eine Unzuverlässigkeit hinweist. Kriterien sind insbesondere rechtskräftige Verurteilungen wegen kinderschutzrelevanter Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB), z.b.:

9 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern 177 StGB: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 180 StGB: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 183 StGB: Exhibitionistische Handlungen 183a StGB: Erregung öffentlichen Ärgernisses 184 StGB: Verbreitung pornographischer Schriften 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 184c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften 184e StGB: Ausübung der verbotenen Prostitution 225 StGB: Misshandlung von Schutzbefohlenen 232 StGB: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung 233 StGB: Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft 235 StGB: Entziehung Minderjähriger Hinweis: Eine vollständige Auflistung aller kinderschutzrelevanten Straftaten im Sinne des StGB können Sie unserem Merkblatt zum Bayerischen Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe entnehmen. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach dem StGB bzw. einer entsprechenden Straftat nach ausländischen Strafgesetzen liegt vor entsprechendes Verfahren ist anhängig 12. Reglementierung des Referenzberufs im Ausbildungsstaat Ist der Beruf eines Sozial- bzw. Kindheitspädagogen im Ausbildungsstaat reglementiert, d.h. die Befugnis zur Aufnahme bzw. Ausübung des Berufs ist an eine bestimmte Berufsqualifikation und/oder an eine staatliche Anerkennung gebunden? falls Die staatliche Anerkennung bzw. Befugnis zur Ausübung des Berufs im Ausbildungsstaat liegt vor (bitte entsprechenden Nachweis beifügen) wurde verwehrt

10 13. Erklärung über vorherige Antragstellung Ich habe bereits einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung in einem anderen Bundesland bzw. einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft für eine Kindertagesstätte gestellt falls Antrag gestellt am (Datum): bei (zuständige Stelle): zu dem Referenzberuf: (soweit vorhanden, bitte Antrag und Entscheidung/Bescheid beifügen) nur bei Spätaussiedlern Ich habe bereits einen Antrag auf Berufsanerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gestellt falls Antrag gestellt am (Datum): bei (zuständige Stelle): zu dem Referenzberuf: (soweit vorhanden, bitte Antrag und Entscheidung/Bescheid beifügen)

11 14. Vorschusszahlung Für die Verfahrensgebühr wird bereits mit Antragstellung eine Vorschusszahlung nach dem Kostengesetz (KG) in Höhe von 150,00 Euro fällig. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach Eingang der Zahlung erfolgen. Die Zahlung ist unverzüglich zu leisten an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut Konto Nr. 1190315 bei der Bayerischen Landesbank München BLZ 700 500 00 BIC: BYLADEMM IBAN: DE75700500000001190315 Als Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: ZBFS 17-97 (eigener) Name, (eigener) Vorname Hinweis: Die Höhe der Verfahrensgebühr wird bei Abschluss des Verfahrens endgültig festgestellt. 15. Ich erkläre, dass ich in Bayern eine Erwerbstätigkeit ausüben will (entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz* und für Personen mit Wohnort in der EU/EWR/Schweiz*). JA 16. Abschlusserklärung und Unterschrift Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Die Vorschusszahlung für die Verfahrensgebühr in Höhe von 150,00 Euro habe ich angewiesen. JA am!.. Datum, Ort, Unterschrift Antragsteller/in (bitte unbedingt handschriftlich unterschreiben) Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. EU-Mitgliedsstaaten (2013) sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. EWR-Staaten sind alle EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen 17. Datenschutzerklärung Hinweis zum Datenschutz: Dem ZBFS obliegt gemäß Art. 5 BaySozKiPädG als gesetzliche Aufgabe die Durchführung der Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses zur Referenzqualifikation einer Sozialpädagogin / eines Sozialpädagogen bzw. einer Kindheitspädagogin / eines Kindheitspädagogen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

12 Einwilligung betreffend zusätzlicher Angaben Mit der Speicherung und Nutzung von Daten, die von mir freiwillig angegeben wurden, bin ich einverstanden! Hinweis: Wir benötigen die Angaben zur Bearbeitung. Die Angaben sind freiwillig; allerdings kann ohne diese Angaben der Antrag nicht bearbeitet werden. Das Einverständnis zur Speicherung und Nutzung von Daten, die von Ihnen freiwillig angegeben wurden, kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an das ZBFS widerrufen werden. Nach Erhalt des Widerrufs wird das ZBFS die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen... Datum, Ort, Unterschrift Antragsteller/in (bitte unbedingt handschriftlich unterschreiben) Bitte fügen Sie dem Antrag folgenden Unterlagen bei: (gesetzliche Vorgaben nach dem BayBQFG und dem BaySozKiPädG) 1. Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (entfällt soweit die Tabellen 8 und 9 dieses Antrags entsprechende Angaben enthalten) oder einen bereits vorhandenen Lebenslauf. 2. einfache Kopie des Identitätsausweises (Personalausweis oder Reisepass) 3. Nachweis über den unter Nr. 7 aufgeführten im Ausland erworbenen Studienabschluss einschließlich des gesamten Zeugnisses, aus der die absolvierte Fächerkombination und der Umfang des Fachpraktikums in Tagen hervorgehen (Original oder beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung), sofern vorhanden Lissabon-Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) 4. Nachweis über die unter Nr. 8 aufgeführten sonstigen Befähigungsnachweisen (Original oder beglaubigte Kopie und - für fremdsprachige Dokumente beglaubigte Übersetzung) 5. Nachweis über die unter Nr. 9 aufgeführte relevante Berufserfahrung (Original oder beglaubigte Kopie und - für fremdsprachige Dokumente - beglaubigte Übersetzung) 6. ggf. Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat (Original oder beglaubigte Kopie und - für fremdsprachige Dokumente beglaubigte Übersetzung) 7. ggf. Nachweis über Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete und administrativen Kompetenzen 8. ggf. Nachweis über Kenntnisse der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung in Bayern 9. ggf. Nachweis über Kenntnisse des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans 10. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, soweit keine muttersprachlichen Deutschkenntnisse vorliegen (Kopie und für fremdsprachige Dokumente beglaubigte Übersetzung)

13 Hinweise: Übersetzungen sind von Dolmetschern oder Übersetzern anzufertigen, die öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Sie müssen nicht in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein; die Übersetzung eines im Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers oder Übersetzers ist ausreichend. Eine Datenbank der in Deutschland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher findet sich auf der Internetseite www.justiz-dolmetscher.de. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Beglaubigungen sind bei der Behörde erhältlich, die die Originalurkunde ausgestellt hat. Zudem sind die Behörden des Freistaates Bayern, die Gemeinden und Gemeinde-Verbände und die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Notare befugt, Kopien zu beglaubigen bzw. beglaubigte Abschriften zu erstellen. Um Kosten zu sparen, muss nicht jede einzelne Seite beglaubigt werden, es können auch Nachweise zusammengefasst beglaubigt werden. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie neben Ihren Zeugniskopien weitere Dokumente beilegen, die dem ZBFS bei der Bewertung Ihres im Ausland erworbenen Studienabschlusses von Nutzen sein könnten, z.b. Lehrpläne, Modulbeschreibungen, Curricula. Es können im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen verlangt werden, die für die Bewertung der eingereichten Nachweise zu Ihrem Studienabschluss erforderlich sind. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und weiterführenden Informationen zur Antragstellung auf der Internetseite des ZBFS (www.zbfs.bayern.de) Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Service-Telefon-Nummer: Die beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Sozial- und Kindheitspädagoginnen / Sozial- und Kindheitspädagogen eingerichtete Service-Telefon-Nummer lautet: 0931/4107-500. Telefonverkehrszeiten: Bitte beachten Sie unsere Telefonverkehrszeiten: Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. E-Mail-Anschrift: Die E-Mail-Anschrift der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagoginnen / Sozial- und Kindheitspädagogen lautet sozkipaedg@zbfs.bayern.de.