Der Metallhandel. Außerdem in diesem Heft: Mindestlohn in Abfallwirtschaft? Haftungsrisiken der Geschäftsführung bei Compliance

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Transkript:

Der Metallhandel Verband Deutscher Metallhändler e.v. - Gegründet 1907 - Mitteilungsblatt seit 1948 - Heft 659 - Juli/August 2014 VDM unterstützt große Nachwuchsoffensive Engagieren auch Sie sich für kompetenten Nachwuchs, mehr dazu lesen Sie ab S. 3 Außerdem in diesem Heft: Mindestlohn in Abfallwirtschaft? Haftungsrisiken der Geschäftsführung bei Compliance

Telegramm aus Berlin Bericht des Hauptgeschäftsführers von Ralf Schmitz +++ Veränderungen in der Geschäftsstelle +++ Die Leiterin der Abteilung Umwelt und Recycling, Nadine Zocher, wird ab Dezember 2014 in Elternzeit gehen. Nach ihrer Rückkehr im Sommer 2016 wird sie, mit Rücksicht auf ihre dann zwei Kinder, nur noch halbtags beim VDM beschäftigt sein. Die Leitung der Abteilung Umwelt und Recycling wird sie deshalb zum 1. Dezember 2014 an Ewelina Bugajski (Foto) übergeben. Frau Bugajski war bereits von April 2011 bis August 2012 als Elternzeitvertretung beim VDM aktiv und dürfte deshalb vielen Mitgliedern noch in guter Erinnerung sein. In der Folgezeit war sie als Referentin beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin tätig, wo sie sich vor allem um das schwierige Thema Gefahrgutrecht kümmerte. Ab September 2014 wird sie dauerhaft zum Team der VDM Geschäftsstelle gehören. Umweltrechtliche Fragen bilden heute einen Schwerpunkt der Verbandsarbeit. Es ist deshalb vorgesehen, dass Frau Zocher nach ihrer Rückkehr Spezialthemen des Umweltrechts übernimmt und so diese wichtige Fachabteilung kompetent verstärkt. VDM und WGM (Wirtschaftsverband Großhandel Metallhalbzeug e.v.) arbeiten seit 1948 in einer Geschäftsstellengemeinschaft zusammen. Dort wo es sinnvoll ist, werden Arbeitsabläufe gemeinsam verbandsübergreifend organisiert. Ein Beispiel hierfür ist der Statistische Dienst, der monatlich in leicht variierenden Ausgaben gemeinsam von WGM und VDM herausgegeben wird. Betreut wurde der Statistische Dienst in den letzten neun Jahren von Anita Krüger. Ende Juli wurde Frau Krüger offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Die Berlinerin begann ihre Tätigkeit beim WGM 2005, noch am damaligen Verbandssitz Bonn. Mehrere Monate pendelte sie zwischen Berlin und Bonn, arbeitete sich sehr schnell in die neue Materie Metallverband ein und bereitete schließlich die Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin mit vor. Als persönliche Assistentin unterstützte sie zunächst den damaligen WGM Geschäftsführer Hans P. Münster und später seinen Nachfolger Nikolai Malanowski. Die Arbeit des WGM hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt, so dass der Verband heute über drei Mitarbeiter verfügt. Ihre Ansprechpartner für den Bereich Metallhalbzeug sind: - Nikolai Malanowski +49 30 259 37 38 12, malanowski@wgm-berlin.de - Ines Kahlfeld, +49 30 259 37 38 19, kahlfeld@wgm-berlin.de - Ines De Pasquale, +49 30 259 37 38 11, depasquale@wgm-berlin.de 2

Engagieren Sie sich für kompetenten Nachwuchs! Seit Oktober vergangenen Jahres beteiligt sich der VDM an der bundesweiten Ausbildungskampagne des Groß- und Außenhandels Groß Handeln Groß Rauskommen. Wir hatten dazu mit diversen Rundschreiben informiert. Konkretes Ziel für den VDM ist es, Jugendlichen unsere Branche vorzustellen und zugleich deren Interesse für eine berufliche Karriere im Metallhandel zu wecken, denn der Wettbewerb um Mitarbeiter und Auszubildende wird in Zukunft kräftig ansteigen. Kernstück der Kampagne ist die Internetplattform www.gross-handeln.de. Das Internetportal ist die zentrale Informations- und Kontaktplattform für Schüler. Dort werden alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Branchen des Großund Einzelhandels, die wichtigsten Ausbildungsberufe und Karrierewege dargestellt und zielgruppengerecht aufbereitet. Sechs Botschafter und Botschafterinnen, alles Auszubildende im Groß- und Außenhandel, sind die Gesichter der Kampagne und Leitmotive der Internetseite. In kurzen Filmen erzählen sie über ihre Ausbildung und Interessen, denn sie wissen am besten, was der Großhandel an unterschiedlichsten Ausbildungen in den unterschiedlichsten Branchen zu bieten hat und warum es sich lohnt, den Großhandel kennen zu lernen. Ein Youtube-Kanal ist ein weiterer Weg, die Zielgruppe anzusprechen. Unter www.youtube.de/grosshandeln finden Sie die Filme der Kampagne und weitere Filme von Unternehmen aus dem Groß- und Außenhandel und den einzelnen Branchen. Auch damit soll die Aufmerksamkeit der Jugendlichen geweckt und Einblicke in die Praxis gewährt werden. Um die zentrale Internetplattform der Ausbildungskampagne bei Jugendlichen bekannt zu machen, hat der BGA Berufsschulen und Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsämter informiert. Insbesondere die BIZe haben mit großer Kooperationsbereitschaft reagiert und informieren bereits ihrerseits viele Schulen über die Kampagne und organisieren selbst dazu thematische Veranstaltungen. Was können Sie tun? Der VDM hat auf der Kampagnenseite unter der Rubrik Branchen ein Kurzporträt über den Metallhandel mit Informationen über Metalle, deren Bedeutung für das alltägliche Leben, das Recycling und die Ausbildungswege publiziert. Damit interessierte Jugendliche auch wissen, welche Unternehmen und Ausbildungsplätze es gibt, bitten wir um Ihre tatkräftige Unterstützung. Nutzen Sie die Internetseite und den Youtube-Kanal der Kampagne zum Inserieren freier Ausbildungs- und Praktikumsstellen. In die Stellenbörse der Kampagnenseite können Sie Ihre Stellenangebote für Praktikum, Ausbildung und duales Studium kostenlos einstellen und immer wieder aktualisieren. Dazu nutzen Sie entweder auf der Startseite den roten Button oder den Direktlink arbeitgeber.gross-handeln.de Voraussetzung für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung auf der Website. Die in der Stellenbörse inserierten Stellen sind auch beim zuständigen Arbeitsamt gelistet, so dass ein sehr großer Nutzerkreis ausbildungssuchender Jugendlicher erreicht werden kann. Bitte denken Sie daran, Ihre Stellenanzeigen regelmäßig zu aktualisieren. In der Stellenbörse können Sie zusätzlich ein Unternehmensprofil anlegen, das neben den Stellenangeboten angezeigt wird und interessierten Jugendlichen zugleich Informationen über Ihr Unternehmen an die Hand gibt. Unter News auf der Kampagnenseite gibt es die Möglichkeit, Veranstaltungen zum Ausbildungsmarketing (z.b. Ausbildungsmessen, Tage der offenen Tür) zu veröffentlichen. Wichtig ist, dass die angekündigte Veranstaltung einen Bezug zum Großund Außenhandel hat. Unternehmen können gern namentlich genannt werden. Wenn 3

Sie entsprechende Veranstaltungshinweise veröffentlichen möchten, senden Sie Ihre Informationen bitte an die folgende E-Mail-Adresse: gross-handeln@bga.de. Enthalten sein sollten Datum und Ort der Veranstaltung, Veranstaltungstitel und eine Kurzbeschreibung. Für die Kampagne stehen Plakate und Flyer zur Verfügung, z. B. zum Werben für Messen und Veranstaltungen. Hier besteht auch die Möglichkeit, das eigene Logo einfügen zu lassen. Eine entsprechende Druckdatei finden Sie unter www.grosshandeln.de/footer/kampagne/werbemittel/ Nutzen Sie die große Chance, Ihr Unternehmen und die Branche bei Jugendlichen bekannt zu machen und Interesse an einer beruflichen Karriere in Ihrem Unternehmen zu wecken. Tragen Sie zur Bildung eines breiten Netzwerks bei und verlinken Sie Ihre eigene Webpage mit der Kampagnenseite. Nutzen Sie dazu die Logos der Kampagne (Link s. u. Werbematerial). Auf dem zugehörigen Youtube-Kanal - der bei Jugendlichen ein beliebtes Medium darstellt - können Sie Filme über ihr Unternehmen oder zum Thema Ausbildung platzieren. Bei Interesse wenden Sie sich bitte via E-Mail an: gross-handeln@bga.de Fragen und Anregungen zur Kampagne nehmen wir gerne entgegen. Umwelt & Recycling Aktuelle News Mindestlohn für die Abfallwirtschaftsbranche könnte demnächst auf 8,86 Euro steigen (NZ) Die Fünfte Abfallarbeitsbedingungenverordnung (5. AbfallArbbV), welche den bisher geltenden Mindestlohn für die Abfallwirtschaftsbranche von 8,68 Euro / Stunde ab dem 1. Februar 2013 festlegte, trat zum 30. Juni 2014 außer Kraft. Damit gilt für die Branche momentan kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Aktuell sind die Arbeitgeber der Abfallwirtschaft bei Neueinstellungen hinsichtlich der Lohnfestsetzung also frei. Die Tarifparteien BDE, VKA und Verdi haben sich inzwischen jedoch auf einen neuen Mindestlohn in Höhe von 8,86 Euro / Stunde geeinigt. Damit dieser Mindestlohn für alle und nicht nur tarifgebundene Unternehmen bzw. Arbeitgeber der Abfallwirtschaft Gültigkeit erlangt, ist jedoch erst die Veröffentlichung einer neuen Mindestlohnverordnung (voraussichtlich der 6. AbfallArbbV) im Bundesanzeiger notwendig. Die Tarifparteien wollen erreichen, dass dieser neue Mindestlohn rückwirkend zum 01.07.2014 Gültigkeit erlangt. Ob das durchsetzbar sein wird, ist fraglich. Der Mindestlohn gilt sowohl für sozialversicherungspflichtige als auch nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Aushilfen, Ferienkräfte etc.). Der Mindestlohn für die Abfallwirtschaftsbranche ist nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, welcher momentan auf politischer Ebene mit 8,50 Euro / Stunde diskutiert wird. 4

Energieeffizienzberatung gegen steigende Energiekosten! Jedes Jahr aufs Neue steigen die Energiekosten der Unternehmen und werden zu einer immer größeren Herausforderung. Doch kaum ein Unternehmer agiert proaktiv, um gegen diesen Anstieg anzugehen. Es gibt eine einfache und sehr kostengünstige Möglichkeit für Unternehmen, einen Überblick über den Ist-Zustand der Energiekosten und die möglichen Einsparpotenziale zu erhalten. Die Bundesregierung hat dazu die Energieberatung Mittelstand ins Leben gerufen. Ziel ist es, Unternehmern einen Anreiz zu bieten, sich mit dem Energieverbrauch und den möglichen Einsparpotenzialen auseinander zu setzen und somit den CO2 Ausstoß zu reduzieren. Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es zudem einen weiteren Pluspunkt: Die KFW übernimmt bis zu 80 % der Kosten für die Beratung. Zusätzlich werden ALLE Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, die einen Spitzensteuerausgleich (Rückforderung der Stromsteuer) geltend machen, in die PFLICHT genommen, sich bezgl. ihrer Energieeinsparungen zertifizieren zu lassen, damit sie weiterhin die Stromsteuer zurückfordern können. Lassen diese Unternehmen sich nicht zertifizieren, erhalten sie seit 2013 KEINE Erstattung mehr. Wer wird gefördert? Alle KMU (kleine und mittelständische Unternehmen): weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz kleiner 50 Mio. oder Bilanzsumme kleiner 43 Mio. Durchgeführt wird die Beratung durch unsere TÜV Ingenieure, die in den Unternehmen eine Vorortbesichtigung vornehmen, alle Verbraucher (Licht, Heizung, Druckluft etc.) aufnehmen und in einem Initialbericht die Ist-Situation mit den Einsparpotentialen aufführen. Mit den Resultaten kann geprüft werden, welche technisch machbaren Vorschläge auch kaufmännisch sinnvoll sind. Durch die Testierung des TÜVs, hat das Unternehmen im weiteren Verlauf einen Anspruch auf bis zu 30 % Zuschuss bei Umsetzung bestimmter Maßnahmen über die BAFA. Inhalt der Energieeffizienzberatungen sind zum einen die Auflistung der Verbraucher und zum anderen die Überprüfung des Energieeinkaufs. Die Einsparpotenziale der Unternehmen liegen bei den Verbrauchern im Schnitt bei 15 %-20 % und beim Energieeinkauf bei 5 %-15 %. Wie kann sich die Beratung auf die Kosten eines Unternehmens auswirken? BEISPIEL anhand eines Bäckers bei Hamburg: Peter von Kostka ist 35 Jahre alt und hat sich auf die Kostensenkung bei Unternehmen spezialisiert. Das Thema des Energieeinkaufs, die Zertifizierungspflicht des produzierenden Gewerbes seit 2013 und die Kostensenkung im Energiebereich nehmen dabei eine tragende Rolle ein. Vertriebspartner der Profiteam Unternehmensberatung Kooperationspartner des SGS TÜV Schillerstr. 10 b 25451 Quickborn Tel: 0 4106/1240122 Fax: 04106/1240123 Mobil: 0176/32573407 pvk@profiteam-ub.de Vorher: Energiekosten pro Jahr Summe Strom 95.000 Gas 15.000 Gesamt 110.000 Umsetzung von Maßnahmen aus dem Initialbericht des TÜV: Maßnahme Kosten Einsparpotenzial p.a. Energieeffizienzberatung (Initialberatung) 370 Energieeffizienzberatung (Detailberatung) 1.600 Kosten für Heizung und Beleuchtung 15.000-4.500 Zuschüsse der BAFA (30 %) - 4.500 Wechsel Energielieferant 0-8.000 Gesamt 12.470-12.500 Fazit: Schon nach einem Jahr hat sich die Investition von 12.470 amortisiert, da rund 12.500 Energiekosten eingespart wurden und diese somit nur noch bei 97.500 lagen. Energiesparen heißt also auch dauerhaft Geldsparen. Zusätzlich sind noch weitere Maßnahmen umgesetzt worden, wodurch die Energiekosten um weitere 8 % gesenkt werden konnten. Die Investition hierfür wird sich in weniger als 3 Jahren amortisieren. 5

Haftungsrisiken der Geschäftsführung bei mangelhaftem Compliance Programm von Rechtsanwalt Dr. Malte Passarge, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Die Wirtschaftspresse ist voll von Berichten über Korruption, Kartellverstöße und Compliance. Sind das Themen, die nur die großen internationalen Konzerne betreffen, aber nicht den deutschen Mittelstand? Die Antwort lautet Nein, tatsächlich wird Compliance in Zukunft zu den wichtigsten Themen des Mittelstandes gehören. Wer hier zu spät kommt, den bestraft der Wettbewerb - und der Staatsanwalt. Bislang fehlte es an klaren Gesetzen und Rechtsprechung zur Bestimmung von Compliance-Pflichten. Daher war die Situation - insbesondere in Bezug auf die Haftung von Vorstand und Geschäftsführern - etwas diffus. Nun liegt ein richtungsweisendes Urteil in Gestalt des Urteils des LG München I in Sachen Siemens/Neubürger vom 10.12.2013 vor. Zwar ist in der Sache die Revision zum BGH anhängig, doch ist nicht zu erwarten, dass es zu einer grundlegenden Abweichung von der Linie des LG München kommen wird. Das Urteil ist daher in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzen. In der Sache hat die Siemens AG gegenüber dem ehemaligen Vorstandsmitglied Neubürger einen Anspruch auf Zahlung von EUR 15 Mio. im Wege einer Teilklage geltend gemacht. Dieser Anspruch wird darauf gestützt, dass der Vorstand ein nur mangelhaftes Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet und kritische Sachverhalte nicht überprüft hat. Die Siemens AG fordert nun den Ersatz von Bußgeldern und Anwaltshonoraren, da diese bei der Einrichtung eines ordnungsgemäßen CMS nicht entstanden wären. Das Urteil setzt sich sehr ausführlich mit allen Fragen rund um die Haftung des Vorstandes bei Vorliegen eines mangelhaften - nicht eines fehlenden - CMS - auseinander. Wie der geneigte Leser jedoch feststellen muss, ist das Maß der Haftung auch für das Verhalten Dritter sehr weitreichend. Vorständen und Geschäftsführern sei daher empfohlen, sich rechtzeitig um die Einrichtung eines ordnungsgemäßen CMS zu bemühen. Hier die Kernaussagen des Urteils: Zu den Haftungsvoraussetzungen: Ein Vorstandsmitglied muss im Außenverhältnis sämtliche Gesetze einhalten, die das Unternehmen als Rechtssubjekt treffen. Dazu gehören die Bestimmungen des Strafund Ordnungswidrigkeitenrechts und die Einhaltung ausländischer Rechtsvorschriften. Schmiergeldzahlungen lassen sich nicht aus der Erwägung rechtfertigen, dass anderenfalls wirtschaftliche Erfolge auf korruptiven Auslandsmärkten nicht mehr möglich seien. Im Rahmen der Legalitätspflicht darf ein Vorstandsmitglied keine Gesetzesverstöße anordnen. Ferner muss ein Vorstandsmitglied dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverletzungen stattfinden. Diese Überwachungspflicht wird durch 91 Absatz 2 AktG dadurch konkretisiert, dass ein Überwachungssystem installiert werden muss, das geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Einer derartigen Organisationspflicht genügt der Vorstand bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance- Organisation einrichtet. Ein funktionierendes Kontrollsystem muss sicherstellen, dass jeder Zahlungsvorgang jederzeit nachvollzogen werden kann. Gerade dieses strenge System macht ein effizientes Überwachungssystem unerlässlich. Das Unterlassen der Implementierung eines effizienten Compliance-Systems und der Überprüfung von dessen Wirksamkeit stellt eine Pflichtverletzung des Vorstandes dar. Der Gesamtvor- 6

stand hat auch zu überprüfen, ob das implementierte System geeignet ist, Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht zu unterbinden. Den Vorstand trifft neben der Verpflichtung zur Schaffung eines funktionierenden Compliance-Systems auch die Pflicht zur Überwachung von dessen Effizienz. Der Vorstand muss sich umfassend über bekanntgewordene Vorfälle informieren und sich in regelmäßigen Abständen über Ergebnisse interner Ermittlungen in Kenntnis setzen lassen, ob personelle Konsequenzen gezogen worden und vor allem ob und wie ein dahinter stehendes System bekämpft wird. Insbesondere bei Anzeichen für kritische (Berater-) Verträge besteht die Pflicht, nach systematischen Verbindungslinien zwischen mehreren bekannt gewordenen Einzelfällen zu suchen. Auffälligkeiten können sich insbesondere aus geografischen, sparten- oder personenbezogenen Umständen ergeben. Der gesamte Vorstand muss eine klare Regelung schaffen, wer auf der Ebene des Gesamtvorstandes die Hauptverantwortung zu tragen hat. Die mit der Überwachung der Compliance-Vorgaben beauftragten Personen müssen hinreichende Befugnisse haben, um Konsequenzen aus Verstößen ziehen zu können. Bei Neueintritt in den Vorstand muss sich das Vorstandsmitglied über die Probleme innerhalb der Gesellschaft kundig machen und darf nicht auf eine vollumfängliche Information durch den Aufsichtsrat vertrauen. Im Innenverhältnis ist jedes Vorstandsmitglied seiner Gesellschaft voll für pflichtwidriges Verhalten verantwortlich, mehrere pflichtwidrig handelnde Vorstandsmitglieder haften als Gesamtschuldner. Fehler im Rahmen der Überwachung können allenfalls zu einer gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats neben pflichtwidrig handelnden Vorstandsmitgliedern führen. Zum Umfang des Schadenersatzes: Für die Haftung nach 93 Absatz 2 AktG genügt auch leichte Fahrlässigkeit. Das Vorstandsmitglied hat nach 93 Absatz 2 Satz 2 AktG darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat, oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre. Für die Berechnung des Schadens wird das vorhandene Vermögen der Gesellschaft mit dem verglichen, das ohne das schädigende Ereignis also beim hinzudenken der Schaffung eines funktionierenden Compliance-Systems und des in ordnungsgemäßer Kontrolle eingetreten wäre. Die Kosten für anwaltliches Tätigwerden als Folge von Pflichtverletzungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar, sofern sie aus Sicht der Geschädigten zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig sind. Schaden sind auch Gelder, die aus dem Gesellschaftsvermögen abgeflossen sind, ohne dass geklärt werden konnte, ob dies auf der Grundlage eines wirksamen (Beratungs-) Vertrages erfolgte. Für den Nachweis eines durch die Pflichtwidrigkeit verursachten Schadens gilt zu Gunsten der Gesellschaft die Beweiserleichterung des 287 ZPO. Danach genügt es, dass sie Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Schadensschätzung nach 287 ZPO hinreichende Anhaltspunkte bieten. Demgegenüber muss der Vorstand für den Nachweis der Pflichtgemäßheit seiner Handlungen darlegen, aus welchem Grunde die schadenbegründenden Handlungen auch bei Existenz eines gut funktionierenden Compliance-System und dessen angemessener Überwachung eingetreten wären. Mehr Informationen unter: Passarge + Killmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dr. Malte Passarge Am Sandtorkai 50 (SKAI) 20457 Hamburg passarge@pk-legal.de Tel: 040 300 61 88 440 www.pk-legal.de Im nächsten Beitrag wird ein Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung eines Compliance- Management- Systems gegeben! 7

Neuer BGR-Ländervergleich zu Rohstoffen: China dominiert weltweite Rohstoffproduktion Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat jetzt eine neue Studie zu den Vorkommen und der Produktion mineralischer Rohstoffe in 180 Staaten veröffentlicht. Dieser Ländervergleich gibt einen Überblick über die Reserven (technisch und wirtschaftlich gewinnbare Rohstoffe), Ressourcen sowie Bergwerks- und Raffinadeproduktion der verschiedenen Staaten nach Wert der Rohstoffe. Demnach dominiert China den internationalen Vergleich. Das asiatische Land hat im Jahr 2010 Rohstoffe im Gesamtwert von etwa 118 Milliarden US-Dollar produziert (Rang 1). Der Wert der Raffinadeproduktion betrug sogar circa 625 Milliarden US-Dollar (Rang 1). Es folgt auf Rang 2 Brasilien vor Australien (Rang 3), der Russischen Föderation (Rang 4) und Chile (Rang 5). Brasilien hat in 2010 Rohstoffe im Gesamtwert von rund 53 Milliarden US-Dollar gefördert (Rang 3). Die Raffinadeproduktion hatte einen Gesamtwert von circa 36 Milliarden US-Dollar (Rang 7). Beachtlich sind die brasilianischen Ressourcen. In diesem Ländervergleich belegt das südamerikanische Land Rang 1 vor Australien und Kanada. Dies ist vor allem auf die enormen Eisenerzvorkommen, aber auch auf die weltweit mit Abstand größten Niobressourcen zurückzuführen. Im gesamten Ländervergleich belegt Australien Rang 3. Das Land hat Rohstoffe im Gesamtwert von 86 Milliarden US-Dollar produziert (Rang 2). Die Raffinadeproduktion betrug jedoch nur etwa 24 Milliarden US-Dollar (Rang 12). Hinter den fünf führenden Ländern folgen Kanada, die USA, Südafrika und Indien. Insgesamt 70 % der weltweit produzierten Metalle und Industrieminerale sowie Vorkommen stammen aus diesen neun Ländern. Deutschland belegt im Ländervergleich hinter dem Iran und noch vor Argentinien Rang 16. Bei den Reserven, Ressourcen und der Bergbauproduktion (Rang 31, Rang 35, Rang 26) konnte sich Deutschland jeweils einen Platz im oberen Mittelfeld sichern. Ausschlaggebend dafür sind die Produktion von Kalisalz, Steinsalz, Kalk und Kaolin sowie kleinere Ressourcen an Kupfer im Kupferschiefer von Spremberg und Zinn im Erzgebirge. Bei der Raffinadeproduktion liegt Deutschland weltweit sogar auf Rang 8. Zu diesem Ergebnis trägt vor allem die Stahlproduktion bei. Aber auch Kupfer, Zement, Aluminium, Blei und Zink spielen eine entscheidende Rolle. Obwohl China weltweit die meisten Rohstoffe produziert, zählt das Land nicht zu den führenden Exporteuren. China verbraucht den Großteil seiner produzierten Metalle und Minerale selbst und ist zusätzlich mit Abstand der weltweit größte Importeur. Anders sieht es hingegen bei Australien, Brasilien und Chile aus. Australien ist weltweit der größte Rohstoffexporteur. Das Land hat im Jahr 2010 rechnerisch Rohstoffe im Gesamtwert von 108 Milliarden US-Dollar exportiert. Das entspricht 27 % des weltweiten Exportvolumens aller Länder. Zu den exportierten Rohstoffen zählen vor allem Eisen (53 Milliarden US-Dollar), Aluminium (32 Milliarden US-Dollar), Gold, Kupfer, Nickel, Zink und Blei. 8

Auf Rang zwei der Nettoexporteure folgt Brasilien mit einem Exportvolumen von 45 Milliarden US-Dollar. Auch das südamerikanische Land profitiert von seinen Eisenerz- Vorkommen (36 Milliarden US-Dollar). Hinzu kommen Aluminium (10 Milliarden US- Dollar), Gold und Nickel. Den dritten Platz belegt Chile mit einem Nettoexport von 42 Milliarden US-Dollar. Das Land ist der weltweit größte Kupferexporteur (39 Milliarden US-Dollar). Auch für Deutschland ist chilenisches Kupfer wichtig. So macht Kupfer rund 34 % der Importe mineralischer Rohstoffe nach Deutschland aus. Die neue BGR-Studie enthält neben Angaben zur Bedeutung der Länder für den weltweiten Rohstoffmarkt auch Angaben zur Bedeutung der Länder für die deutschen Rohstoffimporte und zur Bedeutung des Bergbau- und Raffinadesektors für die Länder selbst. Alle Angaben werden in kurzen Infokapiteln mit umfassenden Rangwerttabellen dargestellt und durch detaillierte Steckbriefe zu den wirtschaftlichen und rohstoffwirtschaftlichen Kennzahlen der wichtigsten Länder ergänzt. Gerade im Vergleich der Kennzahlen zeigt sich insbesondere die unterschiedliche Bedeutung des Sektors für die Länder selbst und den Weltmarkt. So zählen z. B. China und Brasilien international zu den wichtigen Rohstoffländern der Rohstoffsektor ist jedoch für die Wirtschaft des jeweiligen Landes selbst weniger bedeutend. Im Gegensatz dazu dominiert der Rohstoffsektor die Ökonomien von Ländern wie Sambia oder die Demokratische Republik Kongo, die beim internationalen Vergleich nur Rang 25 und 17 einnehmen. Zur Studie: http://www.bgr.bund.de/de/themen/min_rohstoffe/downloads/ studie_rohstoffwirtschaftliche_einordnung_2014 Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Malte Drobe, Tel.: 0511 643 3189, E-Mail: Malte.Drobe@bgr.de Quelle: BGR Pressemitteilung Londoner Silberfixing wird ersetzt Wie unser Mitgliedsunternehmen MBI Infosource meldet, wird das traditionelle Silberfixing in London in seiner derzeitigen Form abgeschafft. Am 15. August wird das Verfahren durch einen elektronischen, auktionsbasiert ermittelten Referenzkurs ersetzt, wie der Branchenverband London Bullion Market Association (LBMA) mitteilte. Das neue System wird vom Börsenbetreiber CME Group und dem Datendienstleister Thomson Reuters bereitgestellt. Das Silberfixing dient dem Silberbergbau seit 117 Jahren als Referenzkurs bei der Aushandlung von Verträgen und als Basiswert für Derivate und börsengehandelte Fonds (ETF). Beim bisherigen vom London Silver Market Fixing betriebenen System wurde der Preis täglich in London in Konferenzschaltungen zwischen drei Banken ermittelt. In Folge des internationalen Skandals um Zinsmanipulationen waren dann aber vor einigen Monaten auch das Silber- und das Goldfixing ins Visier geraten. Als die Deutsche Bank im Mai ankündigte, an beiden Verfahren nicht mehr teilnehmen zu wollen wegen des eigenen Rückzugs aus dem Rohstoffgeschäft, fiel die Entscheidung, das Silberfixing in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Mit lediglich zwei verbliebenen Mitgliedern -Nova Scotia und HSBC Holdings- sei das Verfahren nicht mehr tragbar, hieß es von Informanten. Der Branchenverband LBMA hatte die Suche nach einer Alternative geleitet. Metallhändler befürchten, dass bei einer eventuellen Abschaffung des Rings an der LME ein ähnliches Verfahren auch für die Basismetalle möglich sein könnte. 9

Deutscher Rohstoffeffizienzpreis 2014 Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Unternehmen und Forschungseinrichtungen für die Entwicklung und die Umsetzung von rohstoff- und materialeffizienten Produkten, Prozessen, aber auch Dienstleistungen aus. Im Rahmen der Fachkonferenz Rohstoffe effizient nutzen erfolgreich am Markt werden auch in diesem Jahr vier mittelständische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung mit je 10.000 Euro Preisgeld prämiert. Besonders innovative Lösungen im Produktionsverfahren, im Produktdesign und bei Dienstleistungen haben in diesem Wettbewerb ausgezeichnete Chancen. Gleiches gilt für neue anwendungsorientierte Forschungsergebnisse. Bewerben Sie sich noch bis zum 23. September 2014 bei der Deutschen Rohstoffagentur (DERA). www.deutsche-rohstoffagentur.de Neues Mitglied IMT I Metall Trading GmbH, Heinrich-Goebel-Str. 9, 41515 Grevenbroich Tel.: 02181 / 75 66 86-0, Fax: 02181 / 75 66 86-20, E-Mail: info@imt-trading.de Simon Thompson geht in den Ruhestand Im September wird Simon Thompson, der in den frühen siebziger Jahren als britischer Offizier nach Deutschland kam und sich nach dem Ende seiner aktiven Militärzeit über viele Jahrzehnte hinweg der Metallbörse widmete, in den Ruhestand verabschiedet. Nach anfänglichen Schritten im Controlling / Bilanzwesen wechselte er in den frühen 70ern in die Welt des Metallhandels und leitete auf seiner ersten Station zusammen mit Bernhard Hauber die Geschicke des Londoner Ring- Dealing-Mitglieds Vavasseur - Kirk, die nach Verkauf später umfirmierte in Gill & Duffus, wo er dann alleiniger Geschäftsführer wurde. Es folgten weitere Verpflichtungen als Geschäftsführer für die deutsche Niederlassung anderer LME Ring Dealing Members, wobei Simon Thompson stets darauf bedacht war, dass alle Niederlassungen Verbandsmitglieder wurden. Genannt seien hier nur die Firmen Alster Metall GmbH, Rudolf Wolff Ltd. (später von der Metallgesellschaft bzw. Enron übernommen) und MF Metals GmbH. Nach der 2011 erfolgten Umfirmierung zur IFCM Metals & Materials GmbH unter dem Dach von INTL FCStone Ltd., hat er die Zügel nun erfolgreich an sein erfahrenes Team übergeben, welches die Geschäfte in gewohnter Weise fortführen wird. Simon Thompson ist seit 1968 mit Annemarie verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. Im Jahre 1980 bezog die Familie Thompson ihr eigenes Domizil in der Lüneburger Heide und wohnt nun permanent dort, wo andere Leute Urlaub machen. Ihren eigenen Urlaub verbringt das Ehepaar Thompson bevorzugt auf Reisen oder beim Fliegenfischen von Forellen an den schottischen Lochs. Dem VDM ist Simon Thompson seit über 40 Jahren eng verbunden. Legendär sind nicht nur seine Marktanalysen zu Beginn der Hamburger VDM Trefftage, sondern auch seine humorvolle und offene Art. Er ist eine der tragenden Säulen des VDM Börsenausschusses und stand auch als Schiedsrichter des Verbandes zur Verfügung. Generationen von jungen Metallhändlern erlebten seine erfrischenden Vorträge über Geschichte, Funktion und Arbeitsweise der Londoner Metallbörse. Wer Glück hatte, durfte Simon Thomson in seinem Londoner Lieblingspub Nag`s Head treffen oder mit ihm und seiner Gattin schöne Wochenenden im Rahmen der MTV Tennistreffen verbringen. Der VDM dankt Simon Thompson für viele Jahre der engagierten und konstruktiven Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles erdenklich Gute. 10

Terminkalender Diese Übersicht soll Ihre Terminplanung erleichtern und gibt den aktuellen Planungsstand wieder. Änderungen sind möglich. Zu allen VDM Veranstaltungen erhalten Sie per Rundschreiben Einladungen mit Anmeldebogen. Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen für unsere staatlich anerkannten Schulungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (ESN-Lehrgänge) finden Sie im Internet unter www.esninfo.de, dort unter Seminare. 2014 01. September VDM Vorstandssitzung, Mayschoß 03. - 05. September VDM/Kaps-Stiftung Juniorenseminar (Wahl), Breslau (IGMNiR) 04. September VDM Trefftag Nord, Hamburg 11. - 12. September ESN Fortbildungslehrgang, Bonn 17. September VDM Steuerausschuss, Berlin 18. September VDM QG Kabelzerleger, Berlin 22. September VDM Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich, Wien 25. September VDM Arbeitsausschuss Markt, Mailand 06. Oktober VDM Arbeitsausschuss Strategische Sondermetalle, Aue 06. Oktober VDM QG Elektroaltgeräte, Berlin 13. Oktober VDM Arbeitsausschuss Umwelt, Berlin 16. - 17. Oktober ESN Fortbildungslehrgang, Bonn 21. Oktober LME Dinner, London (26) 27. - 28. Oktober BIR, Paris 11. November VDM Börsenausschuss, Berlin 13. - 14. November ESN Fortbildungslehrgang, Bonn 17. - 18. November ESN Mitgliederversammlung, München 25. - 28. November ESN Grundlehrgang, Bonn 04. Dezember VDM Arbeitsgemeinschaft Metalle Österreich, München 04. Dezember VDM Trefftag Süd, München 11. - 12. Dezember ESN Fortbildungslehrgang, Berlin 2015 14. Januar VDM Vorstandssitzung 22. Januar Euregio Trefftag, Aachen 8. - 13. März VDM/Kaps-Stiftung Juniorenseminar (Pflicht), Goslar 26. März VDM Trefftag Ost, Leipzig 07. Mai VDM Mitgliederversammlung, Aachen (17) 18. - 20. Mai BIR, Dubai 7. - 9. Juni VDM/Kaps-Stiftung Juniorenseminar (Wahl), London 11. Juni VDM Trefftag West, Köln 25. Juni VDM Trefftag Südwest, Freiburg 3. September VDM Trefftag Nord, Hamburg 13. Oktober LME Dinner, London (18) 19. - 20. Oktober BIR, Prag IMPRESSUM Mitteilungsblatt seit 1948 Heft 659 Herausgeber: Verband Deutscher Metallhändler e. V. Thomas Reuther (Präsident) Ralf Schmitz (Hauptgeschäftsführer) Redaktionsleitung: Jennifer Zingelmann Redaktionsassistenz: Heidrun Voigt Hedemannstraße 13 D-10969 Berlin Österreich: Lothringerstraße 12 A-1031 Wien Europabüro: Square Ambiorix 43 B-1000 Brüssel +49 30 259 37 38 18 + 49 30 259 37 38 20 vdm@vdm.berlin www.vdm.berlin Anzeigenpreis: ¼ Seite 200,00 EUR* ½ Seite 400,00 EUR* 1 Seite 500,00 EUR* *Nettopreise Alle im Mitteilungsblatt Der Metallhandel erschienenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Der Verband übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Heft mitgeteilten Informationen und haftet nicht für abgeleitete Folgen. 11

Werben auch Sie mit einer Anzeige im Taschenbuch des Metallhandels Die 12. Auflage des Taschenbuch des Metallhandels ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Dezember 2014 erscheinen. Wie bei den Vorauflagen besteht auch diesmal die Möglichkeit, Werbeanzeigen im Taschenbuch zu schalten. Der unentbehrliche Ratgeber erscheint im Winter NEU in der 12. Auflage! Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie bei der VDM Geschäftsstelle oder entnehmen diese dem Rundschreiben Nr. 115 vom 19.06.2014 12