Frühförderung im Landkreis Esslingen IFS und SPB. Lernortklärung

Ähnliche Dokumente
Die Vorschuluntersuchung. Gesundheitsamt Bodenseekreis

Einschulungsuntersuchung Sprachstandsdiagnose

Behinderung bedrohter Kinder in

Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung ( ESU 2011 ) Landkreis Ravensburg. Gesundheitsamt Ravensburg

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt!

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung

Frühe Hilfen und vorschulische Bildungsangebote für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und (drohender) Behinderung

Frühförderung Sachsen

I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule

Übergang Kindertagesstätte Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind

Frühförderung im Frühförder- und Beratungszentrum der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel heilpädagogische Fachberatung in Kita s

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule

Die Einschulungsuntersuchung

Team Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin

Handreichung für Eltern

Informationen für Eltern zur vorgezogenen Einschulungsuntersuchung. Stuttgarter Weg 2010

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Die neue Einschulungsuntersuchung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Frühförderung im Land Brandenburg Strukturen, Versorgungsbedarf und Wirksamkeit

Herzlich willkommen!

Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Die neue Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg 5. LGL Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst München,

Schulreifes Kind Netzwerk der Förderung Präventivklasse (Arbeitstitel) Förderort: Schule Modell A

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Je früher desto besser! Chancen der Frühförderung für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Eltern- Ratgeber

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

A 2 Vor der Einschulung

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg

Ein- und Umschulungsleitfaden für Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen

Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden

Kindern eine Zukunft geben

Konzeption für mobile heilpädagogische Praxis Sigrun Groß

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin

Landkreis Esslingen. Konzeption. Interdisziplinäre Frühförderstelle Esslingen. Interdisziplinäre Frühförderstelle des Landkreises Esslingen

BEANTRAGUNG VON LEISTUNGEN ZUR FRÜHFÖRDERUNG EINE HANDREICHUNG FÜR ELTERN

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Beratungs- und Frühförderstellen

Definition von Behinderung

KONZEPTION. Sudetenring Schwetzingen. Tel.: / Fax: /

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

An diesem Tag untersuchen wir vormittags und nachmittags jeweils 3 Kinder und Jugendliche in 3 Teams.

Berufliche Rehabilitation

Kinder und jugendärztlicher Dienst der Kreisverwaltung Alzey-Worms

Christophorus-Werk im Überblick

Frühförderung LVR. Hören und Kommunikation. David-Hirsch-Schule. Hander Weg Aachen

Schuleingangsuntersuchung ist eine solche Untersuchung heute noch zeitgemäß?

Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren

Ambulante Therapieund Beratungsstellen

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Gesundheitliche Risiken bei kleinen Kindern Ansatzpunkte Früher Hilfe Ergebnisse aus den kinderärztlichen Untersuchungen kleiner Kinder in Brandenburg

Dipl.- Psych. Steffi Schwartze. -Leiterin der Interdisziplinären Frühförderstelle der Lebenshilfe Eisenach und Wartburgkreis e. V.

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

BEZIRK NIEDERBAYERN. Stefan Eichmüller. Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Erstgespräch mit Ihnen und Ihrem Kind in unserer Praxis.

Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß 54 Hess. Schulgesetz)

Schulfehlzeiten - Wann ist eine Vorstellung in der Schulärztlichen Sprechstunde sinnvoll?

Gemeinsamer Unterricht

HPZ. Für einen guten start. Unsere Einrichtungen zur Förderung und Betreuung von Kindern im HPZ

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

Anmeldebogen Sozialpädiatrisches Zentrum Dinslaken

Beobachtungsbogen für Kindergärten

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Spielend sprechen lernen

Herman-Nohl-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung)

SPZ Sozialpädiatrisches Zentrum Information

Medizinischer Kinderschutz

Beratungsstelle für Vorschulkinder am SFZ München Mitte 1

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Stationen auf dem Übergang vom Kindergarten zur Schule

Herzlich Willkommen zum Infoabend Schulfähigkeit. Übersicht

Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Kinderneurologisches Zentrum SPZ Hagen Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik des AKH Vorstellung

KITA MarkusStrasse. Frühförderung

Zufriedene Eltern in der Frühförderung

Wege in die berufliche Rehabilitation. Dr. Kerstin Brandt Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Formulare in sonderpädagogischen Verfahren

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

F.i.T. Früherkennung in Tageseinrichtungen

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Kooperation und Vernetzung in der Frühförderung zwischen den Akteuren

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Haus der Lebenshilfe Gifhorn gemeinnützige GmbH

Risikokinder in Kindertageseinrichtungen (RISKID)

WORKSHOP. Berlin Sept.2015

Kooperationsvertrag. zwischen. der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel. und. der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel

Transkript:

Frühförderung im Landkreis Esslingen IFS und SPB Lernortklärung

Sonderpädagogische Beratungsstellen

Interdisziplinäre Frühförderstelle Interdisziplinäre Frühförderstelle 0711/3103-3511 oder 3655

Zielgruppe Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von der Geburt bis zum Schuleintritt, die eine Entwicklungsverzögerung, eine drohende Behinderung oder eine Behinderung haben.

Behinderungsbegriff Laut SGB IX 2 Satz 1 sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Zuständigkeit für den gesamten Landkreis mit über 500 000 Einwohnern Anlauf- und Beratungsstelle für Fachkräfte, die mit Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter befasst sind (anonyme Auskunft und Beratung möglich) wenn Eltern oder Fachleute Bedarf nach Beratung haben im Umgang mit Kindern, die in ihrer Entwicklung auffallen wenn Diagnostik-, Förder- und/oder Therapiebedarf besteht wenn Fragen zum System Frühförderung vorhanden sind

Was ist Frühförderung? offenes Hilfeangebot für entwicklungsverzögerte oder behinderte Kinder von Geburt bis Schuleintritt, für das sich Eltern selbst entscheiden die Arbeit mit dem Kind (an der Gesamtpersönlichkeit des Kindes orientierte Entwicklungsförderung) begleitende und beratende Unterstützung des sozialen Umfelds

Einrichtungen der Frühförderung Interdisziplinäre Frühförderstellen Ärzte in Niederlassung Sonderpädagogische Beratungsstellen Niedergelassene Therapeuten Sozialpädiatr. Zentren Kinderkliniken

Ziele Entwicklungsverzögerung / Behinderung soll vermieden, gemildert oder ausgeglichen werden das Kind soll bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden Eltern sollen eine bejahende Einstellung zu ihrem Kind mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung entwickeln die Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch die Grenzen der Entwicklung des jeweiligen Kindes, sollen erkannt und beachtet werden

Ein Kind ist auffällig, wenn es in auffälliger Weise spielt oder malt sich ungeschickt bewegt unachtsam ist wenig oder undeutlich spricht sich zurückzieht unruhig ist mit anderen Kindern nicht zurecht kommt ängstlich oder aggressiv reagiert

Arbeitsweisen Ganzheitlichkeit Kontext der kindlichen Gesamtentwicklung (Körper, Geist, Seele) Kind- u. Familienorientierung Angebote für Kind kombiniert mit den Angeboten für die Eltern Interdisziplinarität Zusammenarbeit von medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Professionen Regionalisierung, Vernetzung u. freie Zugänglichkeit mobile Arbeitsweise, Kooperationsarbeit, ohne Überweisung, telefonische Anmeldung

Kooperation Kindertageseinrichtungen niedergelassene Kinderärzte Sozialpädiatrische Zentren Psychologische Beratungsstellen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Soziale Dienste / Jugendämter Freie Träger der Behindertenhilfe, z.b. Lebenshilfe Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Verein für Körperbehinderte u. a.

Die neue ESU und was dann?

ZEITPLAN der neuen EINSCHULUNGSUNTERSUCHUNG Zwei Schritte: Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr Schritt 2 im letzten Kindergartenjahr

Schritt 1: Die Eltern erklären das Einverständnis für das Ausfüllen des Erzieher-Fragebogens für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in und Lehrer/-in und bringen bei der Untersuchung zur Einsicht mit: das Impfbuch das gelbe Früherkennungsheft den Elternfragebogen ärztliche Berichte.

Schritt 1: Die Erzieherin/ der Erzieher füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung immer aus, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus: Fragen zur Entwicklung Fragen zum Verhalten Zusätzlich können freie Eintragungen gemacht werden Auf der Rückseite unterschreiben die Eltern, ob sie mit der Weitergabe ans Gesundheitsamt einverstanden sind Ich bin mit der Weitergabe dieser Beobachtungen ans Gesundheitsamt O einverstanden O nicht einverstanden Datum Unterschrift eines Sorgeberechtigten

Schritt 1: Die medizinische Assistentin führt bei allen Kindern eine Screening-Untersuchung mit folgenden Schwerpunkten durch: Sehen und Hören Körpergröße und Körpergewicht Sprache Motorik Malentwicklung Mengenerfassung Verhalten.

Schritt 1: Die Schulärztin bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente untersucht ggfs. das Kind an einem zweiten Termin mit eingehenderen Methoden, z.b. dem Sprachtest bei Kindern, die im Sprachscreening aufgefallen sind leitet bei manchen Kindern weitere Untersuchungen ein berät die Kindertageseinrichtung über den Förderbedarf erstellt für jedes Kind einen Bericht, der mit Einverständnis der Eltern auch der Kindertageseinrichtung und später der Schule ausgehändigt wird. berät die Eltern über Fördermöglichkeiten in der Familie an Hand des Elternratgebers. Dort wird auch das Ergebnis für die Eltern eingetragen.

Schritt 2: Die Erzieherin / der Erzieher füllen mit Einverständnis der Eltern nochmals aus einen Fragebogen zur kindlichen Entwicklung und zum Verhalten Ergänzende Mitteilungen sind als Freitext möglich und erwünscht!

Schritt 2: Die Kooperationslehrkraft empfiehlt die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint Sie bezieht dabei die Erkenntnisse und Beobachtungen aus der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule mit ein.

Schritt 2: Die Schulärztin wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus beurteilt bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit führt weitere Untersuchungen Befund-orientiert durch bei ausgewählten Kindern aus Schritt 1 Kindern mit ungünstiger Entwicklung Kindern ohne Kindergartenbesuch berät diese Eltern nach der Untersuchung erstellt bei diesen Kindern einen Bericht für Eltern, Schule, Kindergarten und ggfs. Kinder-/Hausarzt.

Befund und Ergebnisse Kindergarten und Schule erhalten eine schriftliche Zusammenfassung der ärztlichen Einschätzung der Entwicklung Bei sehr schwierigen Fragestellungen im Hinblick auf den Förderbedarf und Fördermöglichkeiten nimmt die Schulärztin auch an der Besprechung von Erzieherin, Kooperationslehrerin und Eltern über das jeweilige Kind teil.

Konsequenzen Mögliche Fördermaßnahmen können erfolgen über: Fördermaßnahmen häuslich Fördermaßnahmen Kindergarten Frühförderung über sonderpädagogische Beratungsstelle oder interdisziplinäre Frühförderstelle Bei Auffälligkeiten im letzten Kindergartenjahr (Schritt 2) erfolgt die Kontaktaufnahme ( bei Neukontakt) nicht über die Frühförderstelle, sondern über den Sonderpädagogischen Dienst der zuständigen Sonderschule Zuweisung zum Kinderarzt.

Kann-Kinder Das GA untersucht 2009 nur Kinder, die zwischen dem 1. 10. 2003 und 30. 9. 2004 geboren wurden Das GA untersucht keine Kann-Kinder, d.h. die nach dem 30. 9. 2004 geboren sind Diese Kinder stehen regulär zur ersten Untersuchung im Schuljahr 2009/10 an, sind dann im vorletzten Kindergartenjahr. Wenn sich dann die Frage stellt, ob sie schon im Herbst 2010 eingeschult werden sollen, wird das GA dazu Stellung nehmen. Diese Kinder sollten dann auch schon in die Kooperation KiTa/ Grundschule einbezogen werden.

Lernvoraussetzungen Soziale Voraussetzungen Emotionale und motivationale Voraussetzungen Sprachliche Voraussetzungen Gedächtnis und Wahrnehmungsfähigkeit Aufmerksamkeit und Arbeitsverhalten Sinnesfunktionen Motorik - Grobmotorik - Feinmotorik

Lernortklärung Kooperation Kita - GS Gespräch mit Erzieherin, Eltern und eigene Beobachtung gibt Anlass zu genauerer Untersuchung Elternabend Ende Oktober/ Anfang November - Kooperation vorstellen - Lernvoraussetzungen allgemein - verschiedene Lernorte vorstellen ( günstig, wenn Kollegin GFöKl. und FöS anwesend ) Mit Einverständnis der Eltern sonderpädagogischen Dienst einbeziehen Ohne Einverständnis der Eltern SPU Antrag sofort nach Schulanmeldung - Förderschule - andere Sonderschule

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT OFFENE FRAGEN?