Arbeit AKTION

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Transkript:

Arbeit AKTION 20.000 Allgemeine Informationen Stand: Juli 2017

Vorwort S. Reich Arbeit ist ein Recht: Ein Einkommen, von dem man leben kann, ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Besonders für Ältere ist es aber häufig eine große Herausforderung einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei gibt es viele Bereiche, in denen zusätzliches Personal gebraucht wird, um alle Aufgaben erfüllen zu können. Mit der Aktion 20.000 schaffen wir diese zusätzlichen Arbeitsplätze in Gemeinden, gemeindenahen Bereichen sowie gemeinnützigen Organisationen und geben gleichzeitig tausenden Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, eine neue Perspektive. Ich danke allen, die zum Gelingen dieser Arbeitsmarktinitiative aktiv beitragen insbesondere allen, die bereit sind, zusätzliche Arbeitsplätze in ihrem Bereich zu schaffen. Alois Stöger Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Allgemeine Informationen Was ist die Aktion 20.000? Eine Arbeitsmarktinitiative des Sozialministeriums für Menschen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr keine Arbeit haben. Für sie werden 20.000 neue Arbeitsplätze in ganz Österreich geschaffen. Wo entstehen die neuen Jobs? Es werden ausschließlich zusätzliche Jobs gefördert, die es sonst nicht geben würde. Die neuen Arbeitsplätze können in den folgenden Bereichen geschaffen werden: Gemeinden und gemeindenahen Bereichen (z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe), Öffentlicher Dienst (Bund, Länder), Gemeinnützige Organisationen (z. B. Rotes Kreuz, Samariterbund, Volkshilfe, Caritas), Soziale Unternehmen (z. B. Vereine, die Arbeit für benachteiligte Zielgruppen schaffen). Um welche Jobs geht es? Es geht um zusätzliche Arbeitsplätze, die in den jeweiligen Bereichen dringend gebraucht werden. Die Bandbreite reicht von administrativen Tätigkeiten in Schulen, über die Arbeit am Bauhof in den Gemeinden bis hin zur Alltagsbegleitung pflegebedürftiger Menschen. Welche Stellen genau ausgeschrieben werden, hängt vom Bedarf der ArbeitgeberInnen und den Qualifikationen der TeilnehmerInnen ab.

Modellregionen und österreichweite Umsetzung Wann startet die Aktion 20.000? Österreichweit wird die Aktion 20.000 ab 1. Jänner 2018 umgesetzt. Zusätzlich wurden in allen Bundesländern sogenannte Modellregionen eingerichtet. Hier entstehen die ersten Jobs aus der Aktion 20.000 bereits ab 1. Juli 2017, um Erfahrungen für die flächendeckende Umsetzung zu sammeln. Grafik 1: Modellregionen Quelle: Sozialministerium Modellregionen Wien: bezirksübergreifendes Modell Niederösterreich: Baden Burgenland: Oberwart Steiermark: Deutschlandsberg, Voitsberg Oberösterreich: Linz, Urfahr-Umgebung Salzburg: Pongau Kärnten: Villach, Villach Land, Hermagor Tirol: Innsbruck Stadt, Innsbruck-Land Vorarlberg: Bregenz

Beschäftigungsausmaß und Bezahlung Welche Arbeitsplätze werden gefördert? Durch die Aktion 20.000 werden Vollzeitarbeitsplätze gefördert. Nur in begründeten Einzelfällen etwa wenn aus Gesundheitsgründen eine Vollzeitstelle nicht in Frage kommt können Jobs mit einem geringeren Stundenausmaß vergeben werden. Wie ist die Entlohnung geregelt? Alle Jobs werden nach kollektivvertraglichen Regeln bezahlt. Wenn es in einer bestimmten Branche keinen Kollektivvertrag gibt, muss eine angemessene (branchenübliche) Bezahlung erfolgen. Welcher Kollektivvertrag gilt bei Arbeitskräfteüberlassung? Auch bei gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung gelten die kollektivvertraglichen Regeln. Das heißt, die ArbeitnehmerInnen erhalten mindestens den Lohn, der beim Beschäftigungsträger für ihre Tätigkeit gilt. Falls an der Arbeitsstelle, an der sie eingesetzt werden, ein höherer Mindestlohn gilt, wird das höhere Gehaltsschema angewendet.

Alltagsbegleitung Selbständig Leben Daheim Im Rahmen der Aktion 20.000 wird auch ein zusätzliches Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen geschaffen. Durch das Projekt Selbständig Leben Daheim wird eine mehrstündige Alltagsbegleitung für pflegebedürftige Personen angeboten. Dabei geht es um Mobilitätshilfe, Unterstützung bei Besorgungen oder die Begleitung bei Alltagsaktivitäten und Ausflügen. Die TeilnehmerInnen der Aktion 20.000 werden dafür extra geschult. Die rund fünfwöchige Ausbildung wird durch das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert. Entwickelt wurde das Projekt gemeinsam mit den Trägervereinen Rotes Kreuz, Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Hilfswerk und Arbeiter-Samariter-Bund. Durchgeführt wird es von diesen Organisationen bzw. regional tätigen Trägerorganisationen. Aufbauend auf die Ausbildung für die Alltagsbegleitung können die TeilnehmerInnen der Aktion 20.000 später zur Heimhilfe qualifiziert werden.

Ablauf Wie werden die Stellen besetzt? Der Rekrutierungsprozess erfolgt über das AMS, das auch die Gesamtkoordination für die Aktion 20.000 übernimmt. Zuerst werden die konkreten Stellenanforderungen der einzelnen ArbeitgeberInnen erfasst. Darauf aufbauend werden potentielle KandidatInnen für diese Jobs durch die regionalen Geschäftsstellen des AMS verständigt und zum Bewerbungsprozess eingeladen. In welchem Zeitraum gibt es die Förderung? Österreichweit wird die Aktion 20.000 ab dem 1.1.2018 umgesetzt. Neue Jobs können mindestens bis zum 30.6.2019 gefördert werden. Was wird genau gefördert? Für langzeitbeschäftigungslose Personen im Alter von mindestens 50 Jahren wird eine Eingliederungsbeihilfe bzw. eine entsprechende Förderung für Beschäftigungsprojekte in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt, mit der bis zu 100 Prozent der Lohn- und Lohnnebenkosten gefördert werden (Bruttoentgelt + Pauschalsatz von 50 Prozent für Nebenkosten). Das AMS kann auch vorbereitende Ausbildungsmaßnahmen fördern und bei Bedarf, auch Begleit- und Assistenzleistungen für die TeilnehmerInnen bereitstellen.

Kontakt Bei weiteren Fragen zur Aktion 20.000 wenden Sie sich bitte an die AMS-Landesgeschäftsstelle Ihres Bundeslandes. Alle Kontaktdaten finden Sie unter: www.ams.at Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.sozialministerium.at/aktion20000 IMPRESSUM: Verlags- und Herstellungsort: Wien Titelbild: shutterstock.com Druck: Sozialministerium Zentrale Dienste Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 711 00-0 0 sozialministerium.at