Sberbank Europe AG Offenlegungsbericht 2014



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Transkript:

Sberbank Europe AG Offenlegungsbericht 214 gemäß Art. 431 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/214

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagementziele und politik gemäß Art. 435 CRR... 3 2.1. Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken... 3 2.2. Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion... 4 2.3. Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme... 7 2.4. Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung... 7 2.5. Risikoausschuss... 8 2.6. Informationsfluss... 8 2.7. Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen... 9 2.8. Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans... 9 2.9. Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans... 9 3. Anwendungsbereich gemäß Art. 436 CRR... 1 3.1. Allgemeine Daten... 1 3.2. Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke... 12 3.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln... 12 3.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen... 12 4. Eigenmittelausstattung... 12 4.1. Überleitungsrechnung Eigenkapital gemäß Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR... 12 4.2. Regulatorische Eigenmittel gemäß Art. 437 CRR... 13 4.3. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente... 2 4.4. Vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente... 23 5. Eigenmittelanforderungen... 24 5.1. Internes Kapital gemäß Art. 438 CRR lit. a)... 24 5.2. Regulatorische Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 CRR lit. c,e,f... 25 6. Risikomanagement einzelner Risikoarten... 27 6.1. Gegenparteiausfallrisiken gemäß Art. 439 CRR... 27 6.2. Marktrisiken gemäß Art. 445 CRR... 28 6.3. Operationelle Risiken gemäß Art. 446 CRR... 28 6.4. Beteiligungspositionen im Anlagebuch gemäß Art. 447 CRR... 28 6.5. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen gemäß Art. 448 CRR... 29 7. Kapitalpuffer gemäß Art. 44 CRR... 3 8. Kreditrisikoanpassungen gemäß Art. 442 CRR... 3 8.1. Definitionen und Erläuterungen nach Art. 442 lit a) und b) CRR... 3 8.2. Quantitative Angaben... 32 9. Kreditrisiko Minderungstechniken gemäß Art. 453 CRR... 38 9.1. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken gemäß Art. 453 CRR lit. a) e)... 38 9.2. Gesichertes Exposure im Kreditrisiko-Standardansatz gemäß Art. 453 CRR lit. f) g)... 39 1

1. Unbelastete Vermögenswerte gemäß Art. 443 CRR... 39 1.1. Wichtigkeit der belasteten Vermögenswerte... 39 1.2. Vermögenswerte... 4 1.3. Erhaltene Sicherheiten... 4 1.4. Belastete Vermögenswerte / Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten... 4 11. Inanspruchnahme von ECAI gemäß Art. 444 CRR... 4 11.1. Qualitative Angaben... 4 11.2. Forderungswerte vor Kreditrisikominderung... 41 11.3. Forderungswerte nach Kreditrisikominderung... 41 12. Verschuldung gemäß Art. 451 CRR... 42 13. Vergütungspolitik gemäß Art. 45 CRR... 42 13.1. Grundsätze der Vergütungspolitik... 42 13.2. Besondere Vergütungsprinzipien für Identified Staff... 43 13.3. Vergütungsausschuss... 43 13.4. Vergütungspolitik nach Art. 45 lit. g) CRR... 44 13.5. Vergütungspolitik gemäß Art. 45 lit. h) CRR... 44 13.6. Vergütungspolitik nach Art. 45 lit. i) CRR... 45 14. Erklärungen... 45 14.1. Erklärung gemäß Art. 435 Abs.1 lit.e) CRR... 45 14.2. Erklärung gemäß Art. 435 Abs.1 lit.f) CRR... 45 2

1. Einleitung Die Veröffentlichung des aktuellen Offenlegungsberichts per Berichtsstichtag 31. Dezember 214 erfolgt erstmals gemäß den zum 1. Januar 214 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes, welches durch die Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/213 (CRR), Art. 431 bis Art. 455 und Capital Requirements Directive IV - EU-Richtlinie 213/36/EU (CRD IV) auf europäischer Ebene umgesetzt wurde. Der Bericht basiert auf der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage. Der vorliegende Bericht gibt ein umfassendes Bild über das aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Sberbank Europe AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen SBAG Gruppe oder SBAG ). Er umfasst insbesondere Angaben über die Organisationsstruktur des Risikomanagements, die Risikomanagementziele und politik, die Risikokapitalsituation, das Risikomanagement in Bezug auf einzelne Risikoarten, die Eigenmittelausstattung, die Mindesteigenmittelerfordernisse, sowie Vergütungspolitik und -praktiken. In Übereinstimmung mit Art. 432 CRR unterliegen die in diesem Bericht offen gelegten Informationen dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Informationen, die rechtlich geschützt oder vertraulich sind, sind nicht Gegenstand der Offenlegung. Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Offenlegungspraxis des Instituts muss regelmäßig überprüft werden. Die SBAG hat hierzu Rahmenvorgaben für den Offenlegungsbericht erstellt. Die SBAG erstellt den Offenlegungsbericht in aggregierter Form auf Gruppenebene in ihrer Funktion als übergeordnetes Unternehmen. Der Offenlegungsbericht wird jährlich aktualisiert und zeitnah auf der Internetseite der SBAG neben dem Jahresabschluss und dem Lagerbericht der SBAG als eigenständiger Bericht unter www.sberbank.at veröffentlicht. 2. Risikomanagementziele und politik gemäß Art. 435 CRR 2.1. Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken Als aktive Teilnehmerin an den Finanzmärkten berücksichtigt die Sberbank Europe AG (SBAG) alle wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der gegenwärtigen und erwarteten Geschäftstätigkeit in umsichtiger und vorsichtiger Art und Weise und verwendet ein professionelles Risikomanagement, um eine angemessene risikobereinigte Rendite sicherzustellen. Die konzernweite Risikostrategie wird vom Vorstand bewertet und festgelegt, und orientiert sich am aktuellen Geschäftsmodell. Die Risikostrategie des Konzerns zielt darauf ab, einen allgemeinen Rahmen für das umsichtige und kontinuierliche Management aller dem Geschäftsmodell des Konzerns innewohnenden Risiken festzusetzen. Sie beschreibt wesentliche Grundsätze für die Sicherstellung der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie des entsprechenden Schutzes durch die vollständige Integration des Risikomanagements in die Geschäftsaktivitäten, die strategische Planung innerhalb der Organisation und die konsequente Entwicklung der Geschäftstätigkeit mit der definierten Risikoneigung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Die Risikostrategie des Konzerns wird im Tagesgeschäft erfolgreich durch die folgenden vier Säulen umgesetzt: 3

Risiko-Prinzipien und interne Grundsätze Risikoappetit und Risikoprofil Konzernrisikostrategie Governance und Management- Funktionen Risiko-adjustierte Performance- Messung, Steuerung und Berichterstattung Die Organisation der Risikomanagement-Funktion weist - zusammen mit den Standardaufgaben und Verantwortlichkeiten - eine homogene Struktur innerhalb des Konzerns auf. Durch die Erklärung der Risikoneigung definiert der Konzern seine Bereitschaft, Risiken innerhalb des bestehenden Konzernportfolios einzugehen. Der Konzern managt das Risiko und trifft ebenso Entscheidungen zum Zielprofil (vorausschauender Ansatz). Zu guter Letzt ist ein Kernpunkt der Risikomanagement- Funktion eine effiziente Steuerung, unabhängig von der Geschäftstätigkeit. All diese Elemente stellen sicher, dass die Risikostrategie innerhalb des Konzerns erfolgreich umgesetzt wird. Verbesserungen der Methoden, die bei der Bemessung und Bewältigung von Risiken angewendet werden, werden über den regelmäßigen Aktualisierungsprozess in die Risikostrategie integriert. 2.2. Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion Die Funktion der Risikoüberwachung und Risikokontrolle wurde durch eine umfassende Reorganisation des Risikobereichs im Jahr 212 und eine weitere Feinabstimmung im Verlauf des Jahres 214 verwirklicht. Es wurden eindeutig definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die jeweiligen Befugnisse bestimmt, damit die Anforderungen an das Risikomanagement in der am besten geeigneten Art und Weise erfüllt werden können. Das Risikomanagement wird unter der Leitung des Chief Risk Officer (CRO) ausgeführt. Dabei werden alle Kernrisiken abgedeckt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Weiter existieren spezielle Ausschüsse für eine kollektive Überwachung und Entscheidungsfindung. Die Organe, Ausschüsse sowie die Organisationsstruktur des Risikobereichs sind zusammen mit den wesentlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten, wie folgt, dargestellt: 4

Der Verantwortungsbereich des CRO, mit der untenstehenden Organisationsstruktur, spielt im täglichen Risikomanagement sowie bei der Risikokontrolle eine zentrale Rolle. Er besteht aus verschiedenen Abteilungen mit den folgenden Zuständigkeiten: CRO Integriertes Risikomanagement Marktrisikomanagement Operationelles Risikomanagement Retailkreditrisikomanagement Corporate Kreditrisikomanagement Restrukturierung & Workout & Inkasso SBAG Underwriting Finanzmärkte Methodologien (PI, PII, IFRS) Prozesse Richtlinien Portfolio- Managment Restrukturierung & Workout SBE RS Underwriting 1 Berichterstattung und Portfolioanalyse, Kreditrisikomodel Überwachung Kunden und Sicherheiten Inkasso SBE CZ Underwriting 23 le 1 Der SBAG Financial Markets Underwriting Hub ist für die SBAG Gruppe in Bezug auf das Underwriting bei Finanzinstituten und Banken zuständig. 2 Der SBE RS Underwriting Hub ist für Serbien, Banja Luka, Bosnien und der SBE CZ Underwriting Hub ist für die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Kroatien sowie Österreich in Bezug auf das Underwriting bei Corporates, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie teilweise bei Retail-Mikro-KMU zuständig. 5

3- Der Leiter des SBE CZ Underwriting Hub übernimmt die Führung der anderen Underwriting Hubs Integriertes Risikomanagement (IRM) Die Abteilung Integriertes Risikomanagement ist für die Umsetzung, Verbesserung und Koordination unternehmensweiter strategischer Risikorichtlinien zuständig. Das IRM ist in enger Zusammenarbeit mit der Sberbank of Russia (SBRF) für die Entwicklung und Aufrechterhaltung entsprechender Methoden, Berichts- und Portfolioanalysen verantwortlich, so dass eine proaktive Überwachung, eine interne Steuerung und die Gesamtleitung des Governance-Rahmenplans für das Kreditrisiko möglich ist. Marktrisikomanagement Das Marktrisikomanagement ist für die Einrichtung und den Einsatz umfangreicher Richtlinien zum Risikomanagement verantwortlich, um das effektive Management von Markt- und Liquiditätsrisiken auf täglicher Basis sicherzustellen. Das Marktrisikomanagement deckt Zinsrisiken, Währungsrisiken und Credit-Spread-Risiken ab. Es unterscheidet zwischen Marktrisiken, die aus dem kleinen Handelsbuch und aus Nichthandelsaktivitäten entstehen können. Das Marktrisikomanagement ist für die Entwicklung aller relevanten Modelle, Systeme und Hilfsmittel in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken unter Einbeziehung einer engen Überwachung dieser Risikoarten verantwortlich. Zusätzlich liegt auch die Methodenverantwortung für Gegenparteiausfallsrisiken im Marktrisikomanagement. Operationelles Risikomanagement Das Operationelle Risikomanagement ist für die Einrichtung und den Einsatz umfassender Richtlinien zum Management von operationellen Risiken verantwortlich, um deren effektives Management sicherzustellen. Zum Management von operationellen Risiken in der SBAG gehören die Erkennung, die Bemessung/Bewertung, die Meldung und die Überwachung von Risiken sowie Risikokontrolle und Risikobegrenzung des Gesamtportfolios und auf Einzeltransaktionsebene. Sowohl quantitative als auch qualitative Methoden werden innerhalb des Managementprozesses für operationelle Risiken angewendet (Erhebung interner Verlustdaten, externe Daten, Risikoselbstbewertungen, Szenarien und Indikatoren). Corporate-Kreditrisikomanagement Das Corporate-Kreditrisikomanagement ist für die Definition und Kontrolle der Richtlinien, Prozesse und erforderlichen Hilfsmittel im Hinblick auf die entsprechenden Standards im Bereich des Corporate- Kreditgeschäfts einschließlich der ex-ante und ex-post zugeordneten operativen Aufgaben in Verbindung mit Einzelfällen und auf Portfolioebene zuständig. Darüber hinaus spielt das Corporate- Kreditrisikomanagement eine wichtige Rolle bei der aktiven Überwachung auf Portfolio- und Einzelfallbasis von Kunden und Sicherheiten. Das Kreditrisiko in Bezug auf Finanzinstitute fällt in den Verantwortungsbereich des Corporate-Kreditrisikomanagements. Retail-Kreditrisikomanagement Das Retail-Kreditrisikomanagement ist für die Definition und Kontrolle der Richtlinien, Prozesse und erforderlichen Hilfsmittel im Hinblick auf Retail-Kredite verantwortlich sowie dafür, eine Überwachungsfunktion für das Portfolio der SBAG Gruppe auszuüben, um einen risiko- und ertragsbasierten Ansatz auf der Grundlage einer Wachstumsstrategie sicherzustellen. Dieser Ansatz beinhaltet zudem die Entwicklung und Überwachung von Early Collections Strategien. Restructuring and Workout & Retail Collections Restructuring and Workout & Retail Collections widmet sich der Verwaltung aller Segmente des Problemportfolios sowie der Steuerung der Einbringungsaktivitäten in den Tochtergesellschaften. Darüber hinaus widmet sich Restrukturierung and Workout & Retail Collections der Einführung und Pflege konzernweiter late collections Standards und Strategien und dem operativen Teil der early collections für die Retail- und Mikrosegmente. 6

SBAG Financial Markets Underwriting Das SBAG Financial Markets Underwriting ist für die Umsetzung der Risikoanalyse und des Underwriting für Finanzinstitute und Banken im Einklang mit Konzernstandards verantwortlich. Als Ergänzung zur oben beschriebenen direkten Berichterstattung an den CRO existieren in der SBAG Gruppe Underwriting Hubs die indirekt an den CRO berichten. Diese geben ein unabhängiges Underwriting-Urteil für Corporate- und SME-Transaktionen in den EU- (SBE CZ Underwriting ist von Tschechien aus für die Töchter in Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und Kroatien zuständig) und in den Nicht EU-Ländern (SBE RS Underwriting ist von Serbien aus für die Töchter in Serbien, Bosnien-Herzegowina, und Banja Luka zuständig) ab. Die Underwriting Hubs erfüllen eine Überwachungsfunktion um sicherzustellen, dass abgegebene Underwriting Stellungnahmen im Einklang mit Konzernstandards sind. 2.3. Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme Die SBAG unterhält eine Risikosteuerungsfunktion für eine angemessene Risikokontrolle und Begrenzung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit unbeschränkten Zugang zu Informationen, Räumlichkeiten und Dokumenten hat und - unabhängig von Geschäftsaktivitäten zur Gewinnerzielung - in die Gesamtorganisation integriert ist. Zu den Aufgaben der Risikokontrolle gehören: Die Ausgestaltung und Realisierung eines geeigneten Systems der Risikoüberwachung und dessen Anpassung an neue Geschäftsfelder und -produkte Die Standardisierung und Anwendung der Prinzipien und Methoden für die Bewertung von Risiken (z.b. Entwicklung der geeignetsten und besten branchenüblichen Quantifizierungsmethoden im Rahmen eines Risikotragfähigkeitsmodells) Die Überwachung eines entsprechenden Systems für die Bewertung der Anforderungen bezüglich der Kapitaladäquanz sowie betreffend großer Kreditengagements und der Einhaltung konzernweiter Risikolimite Die erfolgreiche Durchführung einer Risikokontrolle erfordert die konsequente Einbeziehung der Abteilungen, Ausschüsse und sonstiger Kollektivorgane der Bank. 2.4. Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung Abgesehen von Kreditklauseln, die einen generellen Bestandteil bei der Risikoabsicherung von komplexen Finanzierungsstrukturen bzw. bei großvolumigen Finanzierungen bilden, ist die Hereinahme von Kreditsicherheiten unter Berücksichtigung des Kundenratings ein Kernbestandteil zur Beschränkung des Kreditrisikos bzw. der Reduktion der Verlustquoten im Kreditgeschäft in der SBEU Gruppe. Zur nachhaltigen Kreditrisikominderung und der Begrenzung des möglichen Verlustpotenzials im Falle eines Ausfalls oder einer Restrukturierung wird die Besicherungsstruktur sowohl einer formellen als auch materiellen Bewertung unterzogen. Die Bewertung und der entsprechende Prozess für anzusetzende Sicherheiten sind in einem gesonderten Regelwerk abgebildet und stellen einen gruppenweiten Standard dar, wobei dieser nur konservativer durch die lokalen Töchter interpretiert werden kann. Eine Anrechnung erfolgt nur bei Erfüllung definierter Mindestanforderungen, die die Rechtswirksamkeit und die Durchsetzbarkeit gewährleisten müssen. Insbesondere bei der Kreditvergabe an Kreditkunden mit durchschnittlicher oder unterdurchschnittlicher Bonität wird verstärkt auf eine ausreichende Besicherung geachtet. Sollte es zu einer Bonitätsverschlechterung kommen, wird das Ausfallsrisiko durch Erhöhung der Sicherheitendeckung oder Verminderung des Obligos minimiert. Die Berechnung der Besicherungsquoten erfolgt nach einheitlichen Standards und bildet einen integrierten Bestandteil bei der Kreditentscheidung. Dennoch ist eine positive Kreditentscheidung nicht alleinig auf Deckung durch Sicherheiten begründet. Der Fokus bei der Kreditvergabe liegt im Wesentlichen auf der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, die aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften ist. Daher bilden Sicherheiten 7

ungeachtet deren Ausprägung keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Kredtrisikominderungstechniken Die operativen Systeme sind auf die Verarbeitung der hauptsächlich verwendeten Kreditsicherheiten ausgerichtet und gewährleisten die laufende Administration. Die Verantwortung hierfür ist im Bereich Marktfolge angesiedelt. Die kontinuierliche Überwachung erfolgt einhergehend mit dem fortlaufenden Monitoring des Kreditnehmers und der Transaktion, die seitens Markt und Marktfolge mittels getrennter Verantwortlichkeiten wahrgenommen wird. Die vertragliche Aufbereitung erfolgt durch die Rechtsabteilung und unter Einbeziehung externer Unterstützung im Bedarfsfall. Zu den wesentlichsten Sicherheitenarten, die zur Risikoabsicherung gewährter Kredite akzeptiert werden, zählen materielle Vermögensgegenstände; sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien und Garantien von Dritten. Weiter bestehen Absicherungen in Form von finanziellen Sicherheiten, welche im Wesentlichen Barmittel und in geringen Ausmaß Schuldverschreibungen umfassen. Zudem existieren Sicherheiten mit einer geringeren Werthaltigkeit, die Verpfändungen von Sachsicherheiten (Warenpfand) und sonstigen Sicherheiten (Mobiliensicherheiten) betreffen. Für die Anerkennung von Sicherheiten zur Risikoabsicherung sind die aktuell gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechend dem Ansatz zur Berechnung des regulatorischen Mindestkapitals zu erfüllen. Zudem sind die internen Standards für die Berechnung des Blankoanteils bei der Kreditentscheidung anzuwenden. 2.5. Risikoausschuss Das Group Risk Committee unterstützt den CRO und den Vorstand durch die Bereitstellung umfassender Informationen über das aktuelle und zukünftige Exposure des Konzerns, sowie über die zukünftige Risikostrategie und -performance, einschließlich der Bestimmung von Risikoneigung und - toleranz. Das Group Risk Committee behandelt Risikoregulierung und Richtlinien, Risikomodelle und Methoden sowie das konzernweite Risikomanagement gemäß ICAAP. Das Group Risk Committee tagte in 214 insgesamt 8 mal. 2.6. Informationsfluss Eine transparente Kommunikation der vorhandenen Risikoposition und des bestehenden Risikoprofils des Konzerns ist durch ein umfassendes Berichtswesen sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Ebenen der Risikoberichterstattung unterschieden: Aufsichtsrechtliche Berichte - die Erstellung und Koordinierung erfolgt durch den Bereich 'Regulatorisches Meldewesen'. Es wurde jedoch eine enge Zusammenarbeit mit dem CRO- Ressort eingerichtet, insbesondere in Bezug auf die Berichterstattung und Steuerung großer Kreditengagements und Offenlegung von Risiken, wie dies von den aufsichtsrechtlichen Standards der Säule 3 gefordert wird. Interne Berichte - zielen auf die Abgabe einer umfassenden und realistischen Darstellung der Risikoposition, die Einhaltung der Risikostrategie des Konzerns und das Einhalten von Limiten bzw. Warngrenzen ab. Zeitnahe Informationen zur Risikoentwicklung stellen eine umgehende Reaktion und Ergreifung von Korrekturmaßnahmen sicher. Wichtige Entwicklungen im Risikoprofil werden dem Konzernvorstand und dem Group Risk Committee durch spezielle Berichte auf regelmäßiger Basis vorgestellt. 8

2.7. Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen Vorstand Anzahl Leitungsfunktionen 1) Anzahl Aufsichtsfunktionen 1) Axel Hummel 1 2 András Hámori 1 2 Christian Kubitschek 1 1 Igor Strehl 1 1 Valentin Mihov 1 2 David O Mahony 1 2 Markus Krause 1 2 1 ) Die Leitungs- und Aufsichtsratsfunktionen der Vorstandsmitglieder der Sberbank Europe AG sind innerhalb derselben Gruppe i.s. des 5 Abs. 1 Z.9a BWG Aufsichtsrat Anzahl Leitungsfunktionen Anzahl Aufsichtsfunktionen Siegfried Wolf 1 3 (mit FMA- Genehmigung) 3) Sergey Gorkov 2 2) 6 2) Denis Bugrov 1 2 1 2 Vadim Kulik 1 2) 4 2) Gerhard Randa 1 Victor Orlovskiy 1 2) 5 2) Maxim Poletaev 2 2) 3 2) Alexander Morozov 1 2) 5 2) 2) Die Leitungs und Aufsichtsratsfunktionen der bezeichneten Aufsichtsratsmitglieder der Sberbank Europe AG sind innerhalb derselben Gruppe i.s. des 28a Abs. 5 Z.5 BWG. 3 ) Angabe nur der anrechenbaren Funktionen, nicht jener, die unter das Gruppenprivileg oder die sonstigen Ausnahmen des 28a Abs 5 Z.5 BWG fallen. 2.8. Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Der Aufsichtsrat der Sberbank Europe AG hat gemäß den Anforderungen des 29 BWG einen Nominierungsausschuss eingerichtet. Hauptaufgabe des Nominierungsausschusses ist die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Eignungsbeurteilung nach den in der Fit & Proper Policy der Sberbank Europe AG festgelegten Grundsätzen. Weitere Aufgaben des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (und dessen Ausschüsse) geregelt und entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben des 29 BWG. Die Fit and Proper Policy der Sberbank Europe AG legt fest, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen die Mitglieder des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates mindestens verfügen müssen. Die festgelegten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen müssen sowohl bei Antritt der Tätigkeit als auch laufend vorliegen. Um dies festzustellen, wird die Eignung der Vorstandes- bzw. Aufsichtsratsmitglieder sowohl vor Antritt der Tätigkeit als auch regelmäßig danach, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf Basis einer standardisierten Selbsteinschätzung der einzelnen Vorstandes- bzw. Aufsichtsratsmitglieder und anschließender Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der Vorstandsmitglieder als auch der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durch den Nominierungsausschuss. 2.9. Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Gemäß 29 Z 4 BWG hat der Nominierungsausschuss im Rahmen seiner Aufgaben eine Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat festzulegen sowie eine Strategie zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen. 9

In Entsprechung dieser Bestimmungen hat der Nominierungsausschuss gemeinsam für die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Sberbank Europe AG eine Zielquote von 2% für das unterrepräsentierte Geschlecht (derzeit das weibliche Geschlecht) festgelegt, welche bis zum Geschäftsjahr 218 erreicht werden sollte. Zur Umsetzung dieses Ziels soll bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern bei gleicher Qualifikation Vertretern des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang gegeben werden. Im Auswahlverfahren für Mitglieder des Vorstandes soll die Suche ausdrücklich auf vielversprechende weibliche Topmanager (auch unterhalb der Vorstandsebene) ausgedehnt werden. 3. Anwendungsbereich gemäß Art. 436 CRR 3.1. Allgemeine Daten Sberbank Europe AG 11 Wien Schwarzenbergplatz 3 Diese Offenlegung erfolgt für die Sberbank Europe AG (SBAG) als EWR-Mutterkreditinstitut. 1

Name Beschreibung Ländercode Sitz der Gesellschaft Konsolidierung voll Aufsichtsrechtliche Behandlung quote Konsolidierung nach Rechnungslegungsstandards Abzugsmethode Risikogewichtete Beteiligungen KI Sberbank Europe AG AT Wien x - - x KI Sberbank Slovensko, a.s. SK Bratislava x - - x KI Sberbank Magyarország Zrt. HU Budapest x - - x KI Sberbank BH d.d. BA Sarajevo x - - x KI Sberbank CZ, a. s. CZ Praha x - - x KI Sberbank d.d. HR Zagreb x - - x KI Sberbank banka d.d. SI Ljubljana x - - x KI Sberbank Srbija a.d. RS Beograd x - - x KI VS Bank UA Lviv x - - x KI Sberbank a.d. Banja Luka BA Banja Luka x - - x HD Sberbank Nekretnine d.o.o. HR Zagreb x - - x SO BEVO-Holding GmbH AT Wien x - - x SO Egressy 21 Ingatlanformalgazó Kft HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x SO Garay Center Ingatlanforgalmazó és HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x Ingatlanhasznosító Korlátolt Felelosségu Társaság HD Privatinvest d.o.o. SI Ljubljana Nicht konsolidiert no 1% x SO Új Garai tér Ingatlanforgalmi Kft. HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x HD V-Dat Informatikai Szolgáltató és HU Budapest Nicht konsolidiert no 1% x Kereskedlmi Kft. KI = Kreditinstitut HD = Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten SO = Sonstige Unternehmen voll quote

3.2. Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenmittelunterlegung wird gemäß 59 und 3 BWG in Verbindung mit Art. 18 ff CRR definiert und entspricht im Wesentlichen dem Rechnungslegungskonsolidierungskreis. Lediglich nicht wesentliche Gesellschaften in Ungarn und Slowenien werden für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nicht konsolidiert (siehe Tabelle unter 3.1.). 3.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln Einschränkungen oder wesentliche Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenkapital zwischen Tochter- und Mutterunternehmen, die über die österreichische Gesetzgebung hinausgehen, sind innerhalb der Gruppe nicht bekannt. 3.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen Die SBAG verfügt über keine wesentlichen Tochterunternehmen, die nicht in die Konsolidierung einbezogen werden. 4. Eigenmittelausstattung Eigenmittel sind Mittel, die von den Eigentümern eines Kreditinstituts zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Kreditinstitut belassen werden. Es handelt sich dabei um Grundkapital und Rücklagen zuzüglich Bilanzgewinn bzw. abzüglich Bilanzverlust. Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Unabhängigkeit und Risikotragfähigkeit des Kreditinstituts. 4.1. Überleitungsrechnung Eigenkapital gemäß Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR IFRS-Schema Eigenkapital Eigenkapital in Mio. EUR IFRS FINREP Gezeichnetes Kapital 219 219 Kapitalrücklage 1.152 1.152 Gewinnrücklagen -121-125 Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -1-1 Neubewertung von leistungsorientierten Plänen von vollkonsolidierten Unternehmen -1-1 Neubewertungsrücklage 8 8 Neubewertungsrücklage von vollkonsolidierten Unternehmen 8 8 Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen 6 6 Rücklage aus der Absicherung von Zahlungsströmen von vollkonsolidierten Unternehmen 6 6 Rücklage aus der Währungsumrechnung -11-16 Rücklage aus der Währungsumrechnung von vollkonsolidierten Unternehmen -11-16 Nicht beherrschende Anteile 3 3 Konzernergebnis 4 4 Eigenkapital IFRS 1.161 1.161 Bei Betrachtung der Gruppe ergibt sich zum 31. Dezember 214 folgende Eigenmittelsituation gemäß CRR:

in Mio. EUR Eigenmittel konsolidiert 31.12.214 Konsolidiertes hartes Kernkapital (CET 1) vor aufsichtsrechtlichen Korrekturposten Gezeichnetes Kapital 219 Kapitalrücklage 1.152 Sonstiges Ergebnis vergangener Perioden - 61 Sonstiges Ergebnis des Geschäftsjahres -34 Haftrücklage (vergangene Perioden) 6 Sonstige Rücklagen vergangener Perioden 52 Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung 1 Einbehaltene Gewinne vergangener Perioden (Gewinnrücklage) 32 Verlustvortrag - 266 Konsolidiertes hartes Kernkapital (CET 1) vor aufsichtsrechtlichen Korrekturposten 1.155 Minderheitsbeteiligungen Zum konsolidierten harten Kernkapital (CET 1) gerechnete Minderheitsbeteiligungen 1 Nicht als Minderheitsbeteiligungen geltende Instrumente und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital (CET 1) 1 Minderheitsbeteiligungen gesamt 2 Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) Aufsichtsrechtlichen Korrekturposten Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente einschließlich erwarteter -6 Zahlungsströme Zeitwertbilanzierte nicht bilanzierte Gewinne/Verluste -8 Zusätzliche Bewertungsanpassungen Wert aller zeitwertbilanzierter Vermögenswerte -1 Anpassungen des harten Kernkapitals gesamt (CET 1) Aufsichtsrechtlichen Korrekturposten -15 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals (CET 1) Immaterielle Vermögenswerte -71 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche -5 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals gesamt (CET 1) -76 Posten des harten Kernkapitals (CET 1) nach aufsichtsrechtlichen Korrekturposten & Abzügen 1.66 Zusätzliches Kernkapital (Tier 1) Kernkapital (Tier 1) nach aufsichtsrechtlichen Korrekturposten & Abzügen 1.66 Ergänzungskapital (Tier 2) Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen, die zum Ergänzungskapital (Tier 2) gezählt werden 575 Von Tochterunternehmen emittierte Instrumente, die zum Ergänzungskapital (Tier 2) gezählt werden 45 Nicht zum Ergänzungskapital (Tier 2) zählende Positionen von Dritten (-) -23 Zusätzliche anrechenbare Minderheitsbeteiligungen (aufgrund von Übergangsbestimmungen) 18 Ergänzungskapital (Tier 2) gesamt 615 Eigenmittel gesamt 1.681 4.2. Regulatorische Eigenmittel gemäß Art. 437 CRR Die Berechnung der Eigenmittel erfolgt gemäß den Bestimmungen der CRR. Gemäß Art. 43 CRR kann es zum Eigenmittelabzug des Beteiligungsansatzes kommen, wenn ein Institut u.a. mehr als 1 % der von dem betreffenden Unternehmen ausgegebenen Instrumente des harten Kernkapitals besitzt. Bei Unternehmen, die der Kreditinstitutsgruppe angehören, ist nach Art. 49 CRR kein Eigenmittelabzug vorgesehen. Das regulatorische Kapital ist nach Implementierung der Basel III-Regeln nunmehr in folgende Bestandteile aufgeteilt: Kern- oder Tier 1 Kapital 13

Ergänzungs- oder Tier II Kapital Die Eigenmittelquote der SBAG Gruppe basiert folglich auf der Summe der anrechenbaren Kapitalinstrumente aller Unternehmen, welche sich innerhalb des regulatorischen Konsolidierungskreises (CRR-Institutsgruppe) befinden. Die Eigenmittelanforderung für die Gruppe ermittelt sich nach den gegenwärtig anwendbaren Regeln isd. Art 92 CRR und beträgt gegenwärtig für die Gruppe 8% in der Säule 1. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben kommt der Kapitalerhaltungspuffer nach 23 BWG ab 216 ergänzend zur Anwendung. Zum 31. Dezember 214 stellen sich die zusammengefassten Eigenmittel der SBAG Institutsgruppe wie folgt dar: in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel Betrag 31.12.214 Verweis * Beträge ** Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.371 26 (1), 27, 28, 29 davon: Stammaktien 219 Verzeichnis der EBA gem Art. 26 Abs, 3 2 Einbehaltene Gewinne -234 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den 18 26 (1) -8 anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Ansatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf CET1 486 (2) ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandschutz bis 1. Januar 218 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 2 84, 479, 48 1 5a Minderheitenbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 1.157 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -1 34, 15 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende 36 (1) (b), 37, 472-71 Steuerschulden) (negativer Betrag) (4) 9 In der EU: leeres Feld 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) -5 36 (1) (c), 38, 472 (5) 14-22 -6 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9)

in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel 18 Direkte und indirekte Positionen des Institute in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung halt (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung halt (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Betrag 31.12.214 Verweis * Beträge ** 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) (3), 79, 47, 472 (11) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 25 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (k) 2b 2c 2d davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 1 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (I) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, 48 (1) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (a), 47, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (I) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Betrage, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Art. 467 und 468-8 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 467 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 467 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 26b 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzöge 468 468 481 davon: 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -91 Insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 1.66 36 (1) (j) 15

in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel Betrag 31.12.214 Verweis * Beträge ** Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 486 (3) ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 218 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die 85, 86 48 von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CAR-Restbeträge) 41a 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbettage in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbetrage in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzuge 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 477 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, 487 16

in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel Betrag 31.12.214 Verweis * Beträge ** davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 467 davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 468 davon:... 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts 56 (e) Überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) Insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 1.66 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 575 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 486 (4) ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 218 22 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-18 87, 88, 48 18 lnstrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 18 486 (4) Anrechnung ausläuft 5 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 615 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 213 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung halt (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRR- Restbetrage) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 7, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472(3)(a), 472(a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 17

in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel Betrag 31.12.214 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbetrage in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.b. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon:... 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T 2) 615 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T 1 + T 2) 1.681 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Betrage, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslautregelungen gemä6 der Verordnung 26 (EU) Nr. 575/213 gelten (a. h. CRR-Restbetrage) davon:.. nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende 3 Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/213, Restbetrage) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 6 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 9.979 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Verweis * Beträge ** 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, 481 467 468 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (1) (b), 472(11) (b) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1,7% 92 (2) (a) 1,7% 92 (2) (b) 16,8% 92 (2) (c) 18

in Mio. EUR Offenlegung der Eigenmittel Betrag 31.12.214 Verweis * Beträge ** 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die hatte Kernkapitalquote nach Art. 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, 449 CRD 128, 129, 13 Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffet 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) CRD 131 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als CRD 128 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in der EU nicht relevant) 7 (in der EU nicht relevant) 71 (in der EU nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen} 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen} 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 1 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Absatz 3 erfüllt sind) 3 36 (1) (h), 46, 45, 56 (c), 59, 6, 66 (c), 69, 7 36 (1) (i), 45, 48,47, 472 (11) 36 (1)(c), 38, 48,47, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes,% 62 62 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 214 bis 1. Januar 222) 8 Derzeitige Obergrenze für CET 1-Instrumente, für die die 484 (3), 486 (2) Auslaufregelungen gelten und(5) 81 Wegen Obergrenze aus CET 1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (3), 486 (2) über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) und(5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT 1-Instrumente, für die die 484 (4), 486 (3) Auslaufregelungen gelten und(5) 83 Wegen Obergrenze aus AT 1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (4), 486 (3) über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) und(5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 484 (5), 486 (4) Auslaufregelungen gelten und(5) 85 Wegen Obergrenze aus T 2 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (5), 486 (4) über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) und(5) * Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ** Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/213 19