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Transkript:

Es gilt das gesprochene Wort! Annelie Buntenbach Geschäftsführender Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes Heute die Rente von Morgen sichern. Das DGB-Finanzierungskonzept für die Rente 2030. Berlin, 19. Juni 2012

- 2 - seit mehreren Jahren treiben wir die politische Diskussion über Altersarmut voran. Das Thema ist inzwischen oben auf der politischen Tagesordnung der Bundesregierung, auch wenn da bislang nichts Gescheites herausgekommen ist. Dazu hat Frau von der Leyen den Rahmen viel zu eng gesteckt. Altersarmut wird künftig ein Problem für Millionen Menschen und zwar nicht nur für die so genannten Problem- oder Risikogruppen. Auf jeden Fall muss dringend etwas für die Alterssicherung von geringverdienenden, erwerbsgeminderten und langzeitarbeitslosen Menschen getan werden unsere Konzepte liegen seit langem auf dem Tisch und sind auch der Ministerin bekannt. Ein solches Notprogramm wird allerdings nicht reichen, denn bei der Altersarmut geht es um ganz andere Dimensionen. Altersarmut wird nicht nur ein Problem von Randgruppen, sondern in Zukunft auch für die Mitte der Gesellschaft. Bei immer mehr Menschen tun sich gewaltige Löcher in der Alterssicherung auf, immer mehr Menschen droht im Alter der soziale Abstieg. Denn die Rente von Morgen, also von den heute Jungen, soll drastisch abgewertet werden. Nach der aktuellen Rechtslage soll das Rentenniveau von heute 51 % auf 43 % im Jahr 2030 abgesenkt werden also um ca. ein Fünftel! Das ist aber nicht alles: Wenn wir nicht vom Stand heute ausgehen, sondern vom Stand des Jahres 2001, dann soll der Leistungsumfang im Vergleich insgesamt um knapp ein Drittel gesenkt werden. Dazu tragen neben der Senkung des Rentenniveaus zum Beispiel auch Kürzungen bei der Absicherung von Arbeitslosen oder bei der Anerkennung von Ausbildungszeiten bei. Diese Entwicklung darf nicht so weitergehen der DGB fordert seit Jahren eine Rentenreform für mehr Sicherheit im Alter, und wir werden damit auch sicher nicht nachlassen. Die aktuelle Durchschnittsrente beträgt bei Männern im Westen 857 Euro, im Osten 878 Euro. Für die Frauen sind es im Westen im Schnitt 479 Euro, im Osten 683 Euro. Das ist jetzt schon wirklich wenig. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus ist nicht vertretbar. Sie würde bedeuten, dass zum Beispiel Durchschnittsverdiener (2.600 Euro brutto/monat) allein 33 Jahre ohne Unterbrechung arbeiten müssten, nur um eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Bei einem Einkommen von 2.000 Euro wären 43 Jahre nötig nur um eine Rente oberhalb der Sozialhilfe zu bekommen. Solche langen Versicherungsbiografien sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der Zustände in der Arbeitswelt nur noch schwer zu erreichen. Die Begründung der Regierung für die Rentenkürzungen und damit Hintergrund dieser düsteren Perspektiven ist die demografische Entwicklung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2030 die Marke von 22 % nicht übersteigen soll. So sollen das war und ist die Begründung die jüngeren Generationen vor einer Überlastung geschützt werden gemeint sind wohl vor allem die Arbeitgeber-Generationen.

- 3 - es mag überraschen, aber es gibt eine gute Botschaft: Selbst unter der Bedingung, dass der Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2030 auf 22 % begrenzt wird, ist es möglich, das heutige Rentenniveau zu halten und die Absicherung fürs Alter deutlich zu verbessern. Das bedeutet nicht, dass sich der DGB auf eine Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent festgelegt hätte. Wir zeigen jedoch mit unseren Konzept, dass die 22-Prozent- Marke nicht automatisch zu einer weiteren Niveauabsenkung führt. Im Gegenteil: Auch unter dieser Bedingung ist eine deutliche Verbesserung der Rente möglich. Damit lassen sich nicht alle DGB-Forderungen erfüllen. Wir wären jedoch einen entscheidenden Schritt weiter. Mehr Sicherheit im Alter das ist selbst unter den von der Bundesregierung selbst gesteckten Beitragssatzzielen machbar. Allerdings bringt der Plan der Bundesregierung, den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung im nächsten Jahr weiter zu senken, die Rentenversicherung an den Rand der Handlungsunfähigkeit: Im nächsten Jahr soll der Beitrag auf 19,2 % oder noch stärker gesenkt werden auf diesem niedrigen Niveau soll der Beitrag dann bis zum Jahr 2019 bleiben. Die Nachhaltigkeitsrücklage von heute knapp 25 Milliarden Euro würde damit auf 0,22 Monatsausgaben (4,7 Milliarden Euro) im Jahr 2019 zusammenschmelzen. Danach müsste der Beitragssatz in einem Jahr um einen ganzen Prozentpunkt angehoben werden aber nur, damit die Nachhaltigkeitsrücklage knapp oberhalb der Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben bleibt. Die Renten würden trotzdem genauer gesagt, genau deshalb weiter sinken. Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, die Nachhaltigkeitsrücklage praktisch aufzulösen. Dies widerspricht den Herausforderungen der demografischen Entwicklung: Wenn klar ist, dass die Gesellschaft altert und wir vorsorgen müssen, dann es ist schizophren, die Rücklagen der Rentenversicherung aufzulösen. Die Regierungskoalition versteckt sich bei dieser Debatte hinter dem gesetzlichen Regelungsmechanismus nach 158 SGB VI. Danach soll der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Monatsausgaben im Folgejahr übersteigt. Eine solche Höchst-Nachhaltigkeitsrücklage ist absolut sinnfrei. Die Begrenzung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung sollte sofort abgeschafft werden. Die Nachhaltigkeitsrücklage betrug zum Beispiel in den 80er und 90er-Jahren, damals noch als Schwankungsreserve, in der Regel mehr als 2,5 Monatsausgaben in den 70er- Jahren sogar bis zu 9,4 Monatsausgaben. Wir fordern die Regierungsfraktionen deshalb auf, diesen Unsinn zu korrigieren. Und wir erwarten auch von den Oppositionsparteien entsprechende Initiativen.

- 4 - Sollte der Beitragssatz gesenkt werden, wäre dies der Beginn eines planmäßigen Ausverkaufs der Gesetzlichen Rentenversicherung. Denn: Eine Beitragssenkung führt unweigerlich zu einer Senkung der künftigen Renten. Die Zukunft der Rente entscheidet sich also bereits in diesem Jahr. die Entlastung der Versicherten durch eine Beitragssatzsenkung beträgt bei Durchschnittsverdienern im Vergleich zum letzten Jahr ganze 5,20 Euro (Beitragssatzsenkung um insgesamt 0,4%: 19,6 % auf 19,2 % entspricht für Versicherte 0,2 % bei einem Durchschnittseinkommen von 2.600 Euro sind dies 5,20 Euro im Monat). Dies steht in keinem Verhältnis zur Senkung des Rentenniveaus um 20 %. Und von 5,20 Euro lässt sich auch keine Privatrente finanzieren. noch einmal zur guten Botschaft: Die Senkung des Rentenniveaus ist nicht nur unverantwortlich sie ist auch unnötig. Das heutige Rentenniveau kann bis mindestens 2030 gehalten werden selbst wenn der Beitragssatz auf 22 % begrenzt wird. Und nicht nur dies: Auch die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget können deutlich aufgebessert werden auch dies geht im Rahmen einer Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 % im Jahr 2030. Es ist sogar unter diesen Bedingungen zusätzlich möglich, die Rente mit 67 abzuschaffen. Damit sind Mindestanforderungen für eine sichere Rente auch bei einer Begrenzung des Beitragssatzanstiegs finanzierbar. Für eine solche Mindestsicherung schlagen wir Folgendes vor: Entscheidend ist, dass der Beitragssatz im nächsten Jahr nicht gesenkt, sondern bei 19,6 % stabil gehalten wird. Ab 2014 wird der Beitrag jedes Jahr um 0,2 Prozentpunkte erhöht, bis er im Jahr 2025 die 22 % erreicht hat dort könnte der Beitrag dann eingefroren werden. Für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet dies eine moderate und planbare Beitragsgestaltung, die der demografischen Entwicklung folgt. Beitragssprünge werden vermieden ebenso ein Verfall der Renten. Durchschnittsverdiener müssen dabei jedes Jahr einen Beitrag von 2,60 Euro pro Monat mehr zahlen. Dafür erhalten sie auch die Jungen eine Rente auf dem heutigen Niveau. Das bedeutet, den geringen Beiträgen steht eine mehr als faire Gegenleistung gegenüber. Eine Gegenleistung, die über eine Privatrente nicht zu erreichen wäre.

- 5 - Auch die Arbeitgeber werden nicht überlastet vor allem werden drastische Beitragssprünge vermeiden. Im Übrigen liegt Deutschland bei den so genannten Lohnnebenkosten auf Rang 16 in Europa unter dem Durchschnitt und weit hinter Frankreich oder Österreich, Tschechien, Rumänien oder Litauen. Mit dem DGB-Rentenkonzept wird der Generationenvertrag mit Leben gefüllt. Die Nachhaltigkeitsrücklage bleibt trotz der deutlichen Leistungsverbesserungen im Jahr 2030 noch deutlich höher als nach den Regierungsprognosen. Dies liegt vor allem daran, dass wir den Beitragssatz nicht erst ab dem Jahr 2020 anpassen, sondern praktisch sofort. Dadurch entsteht eine Reserve, die genutzt werden kann, um die Renten von Morgen zu sichern. Wenn allein das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf heutigem Stand stabilisiert wird, bliebe nach unserem Konzept im Jahr 2030 noch eine Reserve von 217 Milliarden Euro das entspräche einer Rücklage von 6,66 Monatsausgaben. Werden zusätzlich die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget aufgebessert, bleibt 2030 eine Nachhaltigkeitsrücklage von immer noch 182 Milliarden Euro. Das ist genug an Reserve, um die Rente mit 67 abzuschaffen auch danach bleibt noch eine Rücklage von 18,9 Milliarden Euro. Das DGB-Rentenkonzept bietet zwei entscheidende Vorteile: Stabile, planbare Beiträge und ein Mindestmaß einer sicheren, verlässlichen Rente. Und das vor allem für die jüngeren Generationen. Das bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass wir uns politisch an die 22-%-Begrenzung ketten. Da diese Marke jedoch für fast alle Parteien als sakrosankt gilt, legen wir heute ein Konzept vor, das sich in diesem Rahmen bewegt. Damit setzen wir die Mindestanforderungen an eine sichere Rente der Zukunft. Das Konzept bietet große Gestaltungsspielräume und ist unser Angebot an die Parteien, den ersten Schritt zu machen, um die Rente der Zukunft zu sichern. Die Spielräume für mehr Sicherheit im Alter würden sich noch weiter erhöhen, wenn der Beitragssatz nicht gedeckelt wird. Diese notwendige Debatte um die Balance zwischen den erforderlichen Leistungen fürs Alter und deren Finanzierung ist damit nicht beendet, sondern eröffnet. Die Begrenzung des Beitragssatzes ist jedenfalls keine Begründung für die Kürzung der Renten. Vielen Dank.