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Transkript:

» Online-Rollout (Stufe 1) Flächendeckender Aufbau der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte (egk) Stand: 19.06.2017 Foto: http://www.telematik-modellregionen.de/content/ Kartengrafik: gematik GmbH

» Inhalt Online-Rollout (Stufe 1) - Hintergrundinformationen Neue Komponenten in der Praxis IT-Infrastrukturen in der Praxis nach dem Online-Rollout Online-Rollout (Stufe 1) Neue Anwendungen in der Praxis Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement = VSDM) 2

» Was bedeutet Online-Rollout?» Anbindung der Arzt-, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur (TI) für die elektronische Gesundheitskarte» Anwendung "Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)" wird vollumfänglich nutzbar:» Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) auf Aktualität» Ggf. Aktualisierung der VSD auf der egk» Einlesen der VSD von der egk 3

» Gesetzliche Grundlage des Online-Rollout SGB V 291 Abs. (2b), Satz 1, 3, 5 "Die Krankenkassen sind verpflichtet, Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach Absatz 1 und 2 bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte prüfen bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch einen Versicherten im Quartal die Leistungspflicht der Krankenkasse durch Nutzung der Dienste nach Satz 1. Die Prüfungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Dienste nach Satz 1 sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen und die Vereinbarungen nach 291a Absatz 7a und 7b geschlossen sind." 4

» Gesetzliche Grundlage des Online-Rollout SGB V» Abschluss der erforderlichen Maßnahmen für Online-Prüfung egk muss bis 30.06.2017 durch gematik erfolgt sein» Sonst Kürzung der Ausgaben der Haushalte von KZBV, KBV und GKV-SV ab 2017 um jeweils 1 % auf dem Stand von 2014 [s. 291 Abs. (2b), Satz 6, 7]» Verpflichtung der Ärzte und Zahnärzte, ab 01.07.2018 Online- Prüfung egk durchzuführen» Sonst Kürzung der Vergütung um 1 %, bis Prüfung durchgeführt wird [s. 291 Abs. (2b), Satz 14] 5

» Voraussetzungen für bundesweiten Online- Rollout (Stufe 1) Erprobung der Anwendung VSDM erfolgreich abgeschlossen, für den Produktivbetrieb durch die gematik zugelassene Komponenten verfügbar, Finanzierungsvereinbarung zwischen Bundesmantelvertragspartnern geschlossen, jedoch noch ohne konkrete Erstattungs-Beträge Freigabebeschluss durch die Gesellschafter der gematik 6

» Voraussetzungen für die egk- Onlineanbindung in Ihrer Praxis» Verfügbarkeit eines Internet-Zuganges in der Praxis? Der Konnektor kann nicht per WLAN angeschlossen werden.» Bietet Ihr PVS-Hersteller ein Programm-Update für die egk-onlineanbindung an?» Ist Ihr PC-Betriebssystem mit dem erforderlichen PVS-Update noch kompatibel? Windows XP und Windows Vista werden nicht weiter unterstützt. Halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Software-Unternehmen! 7

» Inhalt Online-Rollout (Stufe 1) - Hintergrundinformationen Neue Komponenten in der Praxis IT-Infrastrukturen in der Praxis nach dem Online-Rollout Online-Rollout (Stufe 1) Neue Anwendungen in der Praxis Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement = VSDM) 8

» Heute (Empfehlung): Nutzung Internet / Zugriff auf KZV-Portal per Kommunikationsrechner / und ZOD-Karte oder ezahnarztausweis Praxis Empfang PVS* Kommunikationsrechner ehealth- Kartenterminal DSL-Box** (mit Standard-Internet- Anschluss) KZV-Portal Internet I *PVS = Praxisverwaltungssystem, ** DSL als Beispielanschluss 9

» Neue Komponenten in der Praxis (I) Konnektor Verschlüsselte Verbindung zur Telematik-Infrastruktur Enthält zertifizierte Fachanwendungen, z. B. Fachmodul "Online- Prüfung" ehealth-kartenterminal Vorhandene Kartenlesegeräte müssen gegen e-health-kartenterminals ausgetauscht werden Notwendig zur Herstellung der Kommunikations-fähigkeit zwischen stationärem Kartenterminal und Konnektor sowie für Zugriff auf geschützte Daten der egk 10

» Neue Komponenten in der Praxis (II) Elektronischer Praxisausweis (SMC-B) Sowohl als Plug-in-Karte als auch als "große" Chipkarte im Kartenterminal einsetzbar Dient der Authentisierung der Praxis gegenüber Diensten der Telematikinfrastruktur und beim lokalen Zugriff auf egk Ausgabe an den Zahnarzt durch Anbieter nach Freigabe durch die KZV Bremen Elektronischer Zahnarztausweis Zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES), z. B. von Abrechnungsdaten Nicht für VSDM erforderlich! Muss vom Zahnarzt bei der Zahnärztekammer Bremen beantragt werden Für die Ausstattung im Standalone-Szenario mit physischer Trennung werden zusätzlich ein Konnektor, ein ehealth-kartenterminal sowie eine SMC-B benötigt! 11

» Wie und von wem erhalte ich die Komponenten für die Telematikinfrastruktur? (I)» Bestellung bei einem Gesamtdienstleister als "Standard- Erstausstattungspaket" inkl. Installation und Schulung:» Konnektor» ehealth-kartenterminal» Alternativ: Bestellung der Einzelkomponenten unabhängig von Gesamtdienstleister möglich (nicht empfohlen).» Die ersten Geräte werden voraussichtlich ab Herbst verfügbar sein.» Ein Angebot der an alle Praxen im Lande Bremen folgt nach. Es dürfen nur von der gematik zugelassene Komponenten eingesetzt werden, siehe: www.gematik.de Folie 12

» Wie/wo erhalte ich die Komponenten für die Telematikinfrastruktur? (II)» Elektronischer Praxisausweis (SMC-B): Beantragung über die Homepage der KZV Bremen (im geschützten Bereich) bei einem zugelassenen Anbieter» Die Herstellung und der Versand erfolgt durch den vom Antragsteller ausgewählten Dienstleister. Folie 13

» Wie/wo erhalte ich die Komponenten für die Telematikinfrastruktur? (II)» Elektronischer Praxisausweis (SMC-B): Berechtigte Antragsteller: Vertrags-Zahnärzte; Ermächtigte Zahnärzte (z.b. in Kliniken); MVZ: zahnärztlicher Leiter; Zahnärzte im Zulassungsverfahren (unter Vorbehalt!). Inhaber des Ausweises ist immer der Antragsteller. Folie 14

» Wie/wo erhalte ich die Komponenten für die Telematikinfrastruktur? (II)» Elektronischer Praxisausweis (SMC-B): 1 Praxisausweis pro Praxis Bei mehreren Lesegeräten wird der Ausweis durch den Konnektor, an den alle Lesegeräte angeschlossen werden, vervielfältigt. Ein Umstecken ist nicht erforderlich. Praxisgemeinschaft: 2 Vertragszahnärzte mit jeweils einer eigenen Abr.-Nr. (= 2 Praxen) beide Vertragszahnärzte benötigen jeweils einen eigenen Praxisausweis und ein eigenes Lesegerät. Der Konnektor kann gemeinsam genutzt werden. Rücksprache mit PVS-Hersteller: können mit dem bisher ggf. gemeinsam genutzten PVS zwei Lesegeräte betrieben werden? Folie 15

» Inhalt Online-Rollout (Stufe 1) - Hintergrundinformationen Neue Komponenten in der Praxis IT-Infrastrukturen in der Praxis nach dem Online-Rollout Online-Rollout (Stufe 1) Neue Anwendungen in der Praxis Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement = VSDM) 16

» Anbindung der Zahnarztpraxis zur Online-Prüfung der Versichertenstammdaten» Zwei technische Szenarien: 1. Praxisverwaltungssystem (PVS) ist direkt über den Konnektor an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden (Online-Anbindung des PVS) 2. PVS ist von der TI 2.a) physisch oder 2.b) logisch getrennt ("Stand-alone-Szenario", PVS bleibt offline!) 17

» Online-Anbindung des PVS an die Telematik- Infrastruktur über den Konnektor» Bedeutet für Zahnarztpraxis» Online-Zugriff auf spätere Fachanwendungen über Konnektor und TI direkt vom PVS aus möglich» Nutzung des Internets außerhalb der TI über den gesicherten Internet-Zugang der TI möglich» Nutzung des Internets außerhalb der TI weiterhin alternativ über Kommunikationsrechner möglich Folie 18

» Ablauf bei Online-Anbindung PVS an Telematik-Infrastruktur PVS Switch Konnektor Zugangsnetz/ Telematik- Infrastruktur egk Stammdatenserver der Kassen ehealth- Kartenterminal SMC-B 19

» Ablauf bei Online-Anbindung PVS an Telematik-Infrastruktur PVS Switch Konnektor Zugangsnetz/ Telematik- Infrastruktur egk ehealth- Kartenterminal SMC-B Schritt 1: Online-Prüfung erforderlich?* (Ggf. Stecken der egk in Lesegerät) Falls ja: Schritt 2 Sonst: Fertig Stammdatenserver der Kassen * Nach SGB V Prüfungspflicht bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistungen durch einen Versicherten im Quartal 20

» Ablauf bei Online-Anbindung PVS an Telematik-Infrastruktur PVS Switch Konnektor Zugangsnetz/ Telematik- Infrastruktur egk Stammdatenserver der Kassen ehealth- Kartenterminal SMC-B Schritt 2: 1. Konnektor prüft technische Nutzbarkeit der Karte 2. Online-Prüfung 3. Ggf. Aktualisierung der VSD auf egk 21

» Ablauf bei Online-Anbindung PVS an Telematik-Infrastruktur PVS Switch Konnektor Zugangsnetz/ Telematik- Infrastruktur egk ehealth- Kartenterminal SMC-B Schritt 3: Erzeugung Prüfungsnachweis im Konnektor und Übergabe des Nachweises / ggf. der aktualisierten Daten an das PVS Stammdatenserver der Kassen 22

» Anbindung der Praxis an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 1. Direkte Online-Anbindung Ein-Terminal-Lösung Vereinfachte Darstellung PVS Zentrale TI- Plattform offline ehealth-kt offline/online TI- Services und Netzanbindungen Zutrittsgeschützter Bereich Konnektor offline/online Schritt 1: Stecken der egk inkl. Online-Prüfung und ggf. Aktualisierung der Versichertenstammdaten (VSD). Folie 23

» Anbindung der Praxis an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.a) physische Trennung» Bedeutet für Zahnarztpraxis» Zweiter Konnektor, zweiter elektronischer Praxisausweis und zweites ehealth-terminal notwendig» Nutzung des Internet wie bisher möglich über Standard- Internet-Anschluss» Alternativ Nutzung des Internet über Konnektor und gesicherten Internet-Zugangs der Telematik-Infrastruktur mittels Kommunikationsrechner Folie 24

» Ablauf bei Einsatz Stand-alone-Szenario Praxisverwaltungssystem getrennt von Telematik-Infrastruktur 2.a) physische Trennung PVS Konnektor egk egk Konnektor Zugangsnetz / Telematik- Infrastruktur egk ehealth- Kartenterminal 1 SMC-B ehealth- SMC-B Kartenterminal 2 Stammdatenserver der Kassen 25

» Ablauf bei Einsatz Stand-alone-Szenario Praxisverwaltungssystem getrennt von Telematik-Infrastruktur 2.a) physische Trennung PVS Konnektor egk egk Konnektor Zugangsnetz / Telematik- Infrastruktur ehealth- Kartenterminal 1 egk SMC-B ehealth- SMC-B Kartenterminal 2 Schritt 1: Online-Prüfung erforderlich?* (Ggf. Stecken der egk in Lesegerät) Falls ja: Schritt 2; Sonst: Fertig Stammdatenserver der Kassen 26

» Ablauf bei Einsatz Stand-alone-Szenario Praxisverwaltungssystem getrennt von Telematik-Infrastruktur 2.a) physische Trennung PVS Konnektor egk egk ehealth- Kartenterminal 2 SMC-B Konnektor Schritt 2: Zugangsnetz / Telematik- Infrastruktur Stammdatenserver der Kassen ehealth- Kartenterminal 1 SMC-B 1. Umstecken der egk in 2. Lesegerät 2. Konnektor prüft technische Nutzbarkeit der Karte 3. Online-Prüfung und ggf. Aktualisierung der VSD auf egk 4. Schreiben des Prüfungsnachweises auf die egk 27

» Ablauf bei Einsatz Stand-alone-Szenario Praxisverwaltungssystem getrennt von Telematik-Infrastruktur 2.a) physische Trennung PVS Konnektor egk SMC-B ehealth- Kartenterminal 2 Konnektor Zugangsnetz / Telematik- Infrastruktur Stammdatenserver der Kassen ehealth- Kartenterminal 1 egk SMC-B Schritt 3: 1. Umstecken der egk in 1. Lesegerät 2. Einlesen des auf der egk gespeicherten Prüfungsnachweises / ggf. der aktualisierten Stammdaten in das PVS 28

» Anbindung der Praxis an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.a) physische Trennung - Ggf. Kommunikations -rechner offline online Folie 29

» Anbindung des PVS an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.b) logische Trennung» Bedeutet für Zahnarztpraxis» PVS trotz Verbindung mit Konnektor nie online» Nutzung des Internets außerhalb der TI weiterhin über Kommunikationsrechner möglich.» Nutzung des Internets ("SIS") über Konnektor und TI ist nicht möglich» Nutzung "ZOD-Ausstattung", Portal-Software oder lokale Karten-Software (Authentisierung, Verschlüsselung, Signatur) nur über Kommunikationsrechner weiterhin möglich Folie 30

» Anbindung des PVS an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.b) logische Trennung Vereinfachte Darstellung PVS Zentrale TI- Plattform offline ehealth-kt offline/online TI- Services und Netzanbindungen Zutrittsgeschützter Bereich Switch offline/online Logische Trennung bedeutet: PVS ist nie "online geschaltet. Folie 31

Folie 32

» Anbindung der Praxis an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.b) logische Trennung Ein-Terminal-Lösung Vereinfachte Darstellung PVS Zentrale TI- Plattform offline ehealth-kt offline/online TI- Services und Netzanbindungen Zutrittsgeschützter Bereich Switch Konnektor offline/online Schritt 1: Stecken der egk inkl. Online-Prüfung und ggf. Aktualisierung der Versichertenstammdaten (VSD). Folie 33

» Anbindung der Praxis an die Telematik-Infrastruktur mittels "Standalone-Szenario" 2.b) logische Trennung Ein-Terminal-Lösung Vereinfachte Darstellung PVS Zentrale TI- Plattform offline ehealth-kt offline/onlin e TI- Services und Netzanbindungen Zutrittsgeschützter Bereich Switch Konnektor offline/onlin e Schritt 2: VSD-Übernahme von egk ins PVS Auslösen per Mausklick im PVS Folie 34

» Inhalt Online-Rollout (Stufe 1) - Hintergrundinformationen Neue Komponenten in der Praxis IT-Infrastrukturen in der Praxis nach dem Online-Rollout Online-Rollout (Stufe 1) Neue Anwendungen in der Praxis Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement = VSDM) 35

» Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten» Nur einmalig im Quartal erforderlich» Identitätsdaten der Praxis werden nicht zum Kassenserver gesendet!» Dem Fachdienst der Kostenträger ist nicht bekannt, wer die Stammdaten abgleicht! (auch nicht, ob Arzt- oder Zahnarztpraxis!) Vermeidung von Profilbildungen durch Krankenkassen 36

» Prüfnachweis» Inhalt» Datum und Uhrzeit der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD)» Ergebnis der Online-Prüfung und -Aktualisierung als Fehlercode (z. B.): "1 = Aktualisierung VSD auf egk durchgeführt" "2 = Keine Aktualisierung VSD auf egk erforderlich" "3 = Aktualisierung VSD auf egk technisch nicht möglich" "4 =Authentifizierungszertifikat egk ungültig" sowie weitere Fehlercodes für sonstige Fehler» "Quittung" des Stammdatenservers, falls Aktualisierung durchgeführt, als Prüfziffer des Fachdienstes 37

» Prüfnachweis Auswirkung auf die Abrechnungsdaten» SGB V: "Die Mitteilung der durchgeführten Prüfung ist Bestandteil der zu übermittelnden Abrechnungsunterlagen."» Als "Mitteilung der durchgeführten Prüfung" werden Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Online-Prüfung mit der Abrechnungsdatei an die KZV Bremen übertragen.» Vollständiger Prüfnachweis wird im PVS gespeichert» Keine Änderung für die Praxis bei der eigentlichen Abrechnungsübermittlung an die KZV Bremen 38

» Prüfnachweis praktische Auswirkungen» Fehlercode "4 =Authentifizierungszertifikat egk ungültig ": Die egk ist nicht mehr gültig, da z.b. der Patient zwischenzeitlich die Kasse gewechselt hat. Nachfrage an den Patienten, ob er bereits eine neue egk erhalten hat. Vermeidung einer nachträglichen Beanstandung durch die Krankenkasse wg. fehlender Mitgliedschaft.» Die Adresse des Patienten lt. egk stimmt nicht mit der angegebenen Adresse auf dem Amnanesebogen überein, da der Patient einen Umzug seiner Krankenkasse (noch) nicht mitgeteilt hat. eine Änderung der Adress-Daten im PVS ist nicht möglich. für die Erstellung einer Eigenanteilsrechnung Verwendung des Feldes abweichende Rechnungsadresse o.ä. 39

» Wann darf das Ersatzverfahren durchgeführt werden?» Das Ersatzverfahren ist nur zulässig, wenn» das Lesegerät defekt ist,» die egk des Patienten nicht einlesbar ist,» der Patient lediglich über einen Anspruchsberechtigungsnachweis seiner Krankenkasse in Papierform verfügt.» Das Ersatzverfahren ist nicht zulässig, wenn der Patient seine egk vergessen hat oder nicht gesetzlich krankenversichert ist. Wird in einem solchen Fall dennoch das Ersatzverfahren angewendet, dann besteht für den Behandlungsfall kein Vergütungsanspruch. 40

» Wie ist grundsätzlich mit Störungen umzugehen?» Bei Störungen wenden Sie sich an Ihren Dienstleister von dem Sie die Komponenten für die Telematik-Infrastruktur der egk erhalten haben. 41

» Datensicherung» Vor Durchführung der egk-onlineanbindung ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.» Auch danach sollten regelmäßig mindestens wöchentlich Datensicherungen erfolgen.» Die Datensicherungen sind geschützt vor Zugriffen Dritter an einem separaten Ort aufzubewahren, möglichst nicht in der Praxis. 42

» Erstattungen» Zwischen KZBV und GKV-SV vereinbarter Grundsatz: Die Höhe der Pauschalen muss die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig decken, so dass der Zahnarzt eine vollständige Rückerstattung erhält.» Grundsatzfinanzierungsvereinbarung Da für zahlreiche Ausstattungs-Komponenten und Dienste derzeit noch kaum Preis-Angaben verfügbar sind, wurde für diese Komponenten bzw. Dienste zunächst nur das Verfahren zur späteren Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge vereinbart. 43

» Erstattungen Abschließend festgelegt wurde bereits die Anzahl der erstattungsfähigen Geräte: 1-3 Zahnärzte 4-6 Zahnärzte > 6 Zahnärzte Konnektor 1 1 1 Stationäres Kartenlesegerät 1 2 3 Smartcard (Kartenlesegerät) 1 2 3 SMC-B ( Teamkarte ) 1 1 1 Elektronischer Heilberufsausweis (ehba) 1 je Zahnarzt 1 je Zahnarzt 1 je Zahnarzt VPN-Zugangsdienst 1 1 1 44

» Erstattungsbeträge Vorläufige pauschale Erstattungsbeträge (siehe auch zm Nr. 9 vom 01.05.2017): Konnektor: 1.000 je Kartenterminal: 370 bei physischer Trennung: zusätzlicher Konnektor incl. Smartcard, zusätzlicher Kartenterminal incl. SMC-B, zusätzliche Installations-/Betriebskosten: 0 Entschädigung für die Unterbrechung des Praxisbetriebes während der Erst-Inbetriebnahme um mehr als 30 Minuten: 180 je weiterer voller Stunde: 180 noch offen: Smartcard, SMC-B, ehba, Dienste, Betriebskosten 45

Fragen? Kontakt: Frau Dr. Anker, Tel.: 0421-2200776, E-Mail: manker@kzv-bremen.de 46