Handout. Politisch motivierte Kriminalität im Land Brandenburg 2016

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Transkript:

1 Handout Politisch motivierte Kriminalität im Land Brandenburg 2016

Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2016 im Land Brandenburg 2 0 Vorbemerkungen zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst, welcher die Grundlage für die statistische Erfassung bildet. Dabei handelt es sich entgegen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten entsprechenden Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet, sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. 1 Eckdaten zur Fallzahlenentwicklung 1.1 Politisch motivierte Kriminalität Gesamtübersicht Die Gesamtzahl der dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) unterliegenden Straftaten beträgt für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016 insgesamt 2163 (2015: 1972). 46,8 % 1 der registrierten Fälle sind Propagandadelikte, 12,0 % Gewaltdelikte und 41,1 % sonstige Straftaten. Von den 2163 Fällen Politisch motivierter Kriminalität sind insgesamt 1664 Fälle der PMK -rechts- (2015: 1581) sowie 244 Fälle der PMK -links- (2015: 223) zuzuordnen. Es wurden 38 Fälle der Politisch motivierten Ausländerkriminalität im Jahr 2015 festgestellt (2015: 12). 217 politisch motivierte Straftaten wurden registriert, die keinem der vorgenannten Bereiche zugeordnet werden konnten (2015: 156). Insgesamt betrachtet liegt das Fallzahlenaufkommen 2016 im Land Brandenburg über dem Vorjahresniveau (+9,7 %). Im Einzelnen ist für das Jahr 2016 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2015 folgende Entwicklung in den Phänomenbereichen festzustellen: PMK -rechts- : Anstieg um 83 Fälle (+5.2 %), PMK -links- : Anstieg um 21 (+9,4 %), PMK -Sonstige/nicht zuzuordnen- : Anstieg um 61 Fälle (+39,1 %), Politisch motivierte Ausländerkriminalität: Anstieg um 26 Fälle (+216,7 %). 1 Alle im Bericht genannten Prozentangaben sind nach mathematischen Regeln gerundet.

Übersicht der Fallzahlenentwicklung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität 2001-2016 3 Jahr Gesamt PMK PMK Politisch motivierte PMK -sonstige/ -rechts- -links- Ausländerkriminalität nicht zuzuordnen- 2016 2163 1664 244 38 217 2015 1972 1581 223 12 156 2014 1903 1281 360 10 252 2013 1786 1379 211 4 192 2012 1627 1354 166 5 102 2011 1410 1140 138 1 131 2010 1466 1141 181 0 144 2009 2040 1422 260 1 357 2008 2182 1640 258 6 278 2007 1923 1361 171 20 371 2006 2005 1943 1914 1399 1294 118 97 2 35 424 488 2004 1716 987 88 0 641 2003 1571 993 70 3 505 2002 2001 1531 2062 984 907 78 69 3 4 466 1082 1.2 Politisch motivierte Gewaltdelikte Im Jahr 2016 wurden insgesamt 260 politisch motivierte Gewaltdelikte (2015: 186) registriert, davon 167 aus dem Phänomenbereich PMK -rechts- (2015: 129) und 53 Fälle der PMK -links- (2015: 48). Darüber hinaus wurden 12 Gewaltdelikte aus dem Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität (2015: 4) und 28 Gewaltdelikte aus dem Bereich PMK -Sonstige/nicht zuzuordnen- (2015: 5) gemeldet. Damit hat sich innerhalb von zwei Jahren das Straftatenaufkommen im Bereich der politisch motivierten Gewaltkriminalität mehr als verdoppelt (+240,1 %) und stellt zugleich den höchsten Stand seit Einführung des Definitionssystems PMK im Jahr 2001 dar. Übersicht der Fallzahlenentwicklung im Bereich der Politisch motivierten Gewaltkriminalität 2001-2016 Jahr Gesamt PMK PMK Politisch motivierte PMK -sonstige/ -rechts- -links- Ausländerkriminalität nicht zuzuordnen- 2016 260 167 53 12 28 2015 186 129 48 4 5 2014 108 73 30 4 1 2013 62 45 15 1 1 2012 88 58 27 3 0 2011 61 36 25 0 0 2010 96 66 30 0 0 2009 97 69 26 0 2 2008 106 71 34 1 0 2007 130 93 36 0 1 2006 122 90 32 0 0 2005 116 97 17 0 2 2004 131 105 22 0 4 2003 104 87 14 1 2 2002 105 82 22 0 1 2001 108 87 21 0 0

Die politisch motivierten Gewaltdelikte setzen sich verglichen mit dem Vorjahr wie folgt zusammen: Delikt (gem. StGB) 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 125 ff. Landfriedensbruch PMK-Gesamt PMK -rechts- PMK -links- PMK -sonstige/ nicht zuzu- ordnen- Pol. mot. Ausländerkriminalität 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 34 19 8 9 15 10 11 0 0 0 14 15 2 4 9 10 3 1 0 0 211 Mord (Versuch) 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 212 Totschlag (Versuch) 2 1 2 1 0 0 0 0 0 0 223, 224 KV 186 128 143 98 20 23 11 4 12 3 239 Freiheitsberaubung 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 249 ff. Raub 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 306 ff. Brandstiftung 9 16 6 15 3 1 0 0 0 0 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 315 Gef. Eingriffe in den Bahnverkehr 315b Gef. Eingriffe in den Straßenverkehr 2 0 1 0 0 0 1 0 0 0 2 2 0 0 2 2 0 0 0 0 7 3 1 0 4 2 2 0 0 1 Gesamt 260 186 167 129 53 48 28 5 12 4 4 Der Anstieg der politisch motivierten Gewaltdelikte im Land Brandenburg (+39,8 %) gegenüber dem Vorjahr, phänomenübergreifend betrachtet, ist auf eine Zunahme der Straftaten, im Begründungszusammenhang fremdenfeindlich und Konfrontationsstraftaten mit dem politischen Gegner, zurückzuführen. Im Jahr 2016 sind 138 (2015: 97) fremdenfeindliche Gewaltdelikte registriert worden. Zudem ereigneten sich 54 Gewaltdelikte vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit dem jeweiligen politischen Gegner (2015: 66). Insgesamt sind im Jahr 2016 somit über zwei Drittel aller registrierten Gewaltstraftaten aus diesen beiden Begründungszusammenhängen begangen worden.

Jahr Gewaltstraftaten/ insgesamt fremdenfeindlich davon Konfrontation mit dem politischen Gegner Summe dieser Gewaltdelikte % - Anteil an Gewaltstraftaten / insgesamt 2016 260 138 54 189* 72,7 % 2015 186 97 66 160* 86,0 % 2014 108 46 39 85 78,7 % 2013 62 26 27 53 85,5 % 2012 88 29 48 77 87,5 % 2011 61 20 30 50 82,0 % 2010 96 33 51 84 87,5 % 2009 97 31 48 79 81,4 % 2008 106 11 70 81 76,4 % * Drei Straftaten sind sowohl fremdenfeindlich als auch gegen den politischen Gegner 5 1.3 Aufklärungsquoten insgesamt 60,2 % aller im Jahr 2016 im Rahmen des KPMD-PMK registrierten Straftaten wurden aufgeklärt. Im Jahr 2015 waren es 58,4 %. Bei Gewaltdelikten betrug die Aufklärungsquote 80,8 % (2015: 77,4 %). 2 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- 2.1 Übersicht Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 sind dem Landeskriminalamt Brandenburg im Bereich der PMK -rechts- mit 1664 Straftaten 83 Delikte mehr als im Jahr 2015 (1581) gemeldet worden. Den größten Anteil bilden nach wie vor die Propagandadelikte mit 952 Straftaten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (878 Delikte) ist hier ein Anstieg um 74 Straftaten erkennbar. Die Anzahl der Fälle bei den sonstigen Straftaten (545) ist gegenüber dem Vorjahr (574) um 5,1 % leicht gesunken. Im Bereich der Gewaltdelikte (167) ist mit 38 Straftaten ein Anstieg von 29,5 % gegenüber dem Vorjahr (2015: 129) feststellbar. Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Jahr PMK -Gewalt/Gesamt- davon PMK -rechts- 2016 260 167 2015 186 129 2014 108 73 2013 62 45 2012 88 58 2011 61 36 2010 96 66 2009 97 69 2008 106 71 2007 130 93 2006 114 84 2005 116 97

2004 131 105 2003 104 87 2002 105 82 2001 108 87 6 Die Aufklärungsquote in Fällen Politisch motivierter Kriminalität -rechts- beträgt insgesamt 59,9 % (2015: 57,9 %) und bei Gewaltdelikten 81,4 % (2015: 74,4 %). 2.2 Analyse der Tatzeit politisch motivierter Gewaltstraftaten -rechts- Bei der Zuordnung der politisch motivierten Gewaltstraftaten -rechts- nach Monaten sind die Monate Mai (32 Fälle) und September (26 Fälle) am stärksten belastet. Im Jahr 2016 fiel die Tatzeit bei 46,1 % (77 Fälle) aller registrierten Fälle auf ein Wochenende (Fr. 18:00 Uhr bis Mo. 06:00 Uhr). Die überwiegende Zahl (109 Straftaten: 65,3 %) der rechtsmotivierten Gewaltdelikte wurde zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr begangen. 2.3 Entstehungszusammenhänge politisch motivierter Gewaltstraftaten -rechts- Die Auswertung der rechtsmotivierten Gewaltstraftaten ergab, abweichend vom Vorjahr, dass 88,0 % (absolut: 147) der Fälle spontan begangen worden sind. In 20 Fällen (12,0 %) ist ein geplantes und zielgerichtetes Vorgehen der Täter ersichtlich. Von den 167 Gewaltstraftaten -rechts- wurden 85 aus der Gruppe heraus begangen (50,9 %). In 47 Fällen (28,1 %) wurde die Tat unter Einwirkung von Alkohol ausgeführt. Bei den 149 Straftaten gegen Personen (Delikte gem. 211, 212, 223, 224, 239, 249 StGB) wurden in 19 Fällen die Opfer gezielt ausgewählt und in 130 Fällen handelt es sich um Zufallsopfer. Analyse ausgewählter Aspekte der Tatbegehung 2016 2015 Spontane Tatbegehung 147 Fälle 84 Fälle Geplante Tatbegehung 20 Fälle 45 Fälle Tatbegehung aus der Gruppe heraus 85 Fälle 62 Fälle Tatbegehung unter Alkohol-/Drogeneinfluss 47 Fälle 21 Fälle Gezielt ausgewähltes Opfer 19 Fälle 36 Fälle Zufallsopfer 130 Fälle 65 Fälle 3 Politisch motivierte Kriminalität -links- 3.1 Übersicht Politisch motivierte Kriminalität -links- Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 244 Fälle (2015: 223) politisch linksmotivierter Straftaten gemeldet. Damit ist die Politisch motivierte Kriminalität in diesem Phänomen um 9,4 % gestiegen. Bei über der Hälfte aller Fälle (145 Fälle = 59,4 %) im Jahr 2016 handelt es sich, wie bereits im Vorjahr, um Sachbeschädigungen (121) und Beleidigungstatbestände (24). Im Zusammenhang mit Versammlungen/Veranstaltungen/Aufzügen wurden insgesamt 89 Straftaten begangen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Straftaten im Rahmen von Gegenmobilisierungen zu Versammlungen der rechts extremistischen Szene, Parteien des rechten Spektrums sowie asylkritischer regionaler Strukturen. Im Bereich der Gewaltdelikte (53) ist mit fünf Straftaten ein Anstieg (+10,4 %) gegenüber dem Vorjahr (2015: 48) feststellbar.

77,4 % (41) dieser Gewaltdelikte sind im Umfeld von demonstrativen Ereignissen begangen worden. Die Aufklärungsquote in Fällen Politisch motivierter Kriminalität -links- beträgt insgesamt 47,5 % (2015: 52,2 %) und bei Gewaltdelikten 83,3 % (2015: 83,3 %). Hervorzuheben ist dabei die Tatsache, dass bereits im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 180 Fälle (74 % des Jahresaufkommens) und 45 Gewaltdelikte (85 % des Jahresaufkommens) registriert wurden. Zurückzuführen ist das auf eine vergleichsweise hohe Zahl gemeldeter Straftaten im Zusammenhang mit Gegenaktivitäten zu den asylkritischen POGIDA-Demonstrationen von Januar bis Mai 2016 in Potsdam und den gegen die Braunkohleverstromung gerichteten Aktionen im Rahmen der Versammlungslage Ende Gelände am Pfingstwochenende in der Lausitz. Vergleichbare Anlässe boten sich im zweiten Halbjahr nicht. 7 4. Politisch motivierte Ausländerkriminalität 4.1 Übersicht Politisch motivierte Ausländerkriminalität Im Jahr 2016 sind im Land Brandenburg 38 Straftaten (2015: 12 Fälle) gemeldet worden, bei denen Bezüge zur Politisch motivierten Ausländerkriminalität gesehen werden. Dabei handelt es sich um sieben terroristische Straftaten ( 89 b, 129 a i. V. m. 129b StGB), 12 Gewaltdelikte ( 223, 224 StGB) und 19 sonstige Straftaten ( 126, 185, 186, 240, 241, 303 StGB und Straftaten gem. Versammlungsund Waffengesetz). 33 Delikte wurden geklärt. Die Aufklärungsquote liegt bei 87 % (2015: 75). 4.2 Lagedarstellung islamistischer Terrorismus im Land Brandenburg Der islamistische Terrorismus, als weltweites prägendes Phänomen, dominiert von den beiden Dachorganisationen ISLMISCHER STAAT (IS) und AL-QAIDA (AQ), sieht die Bundesrepublik Deutschland weiterhin als potentielles Ziel, das es mit den verfügbaren Mitteln zu bekämpfen gilt. Hieraus ergibt sich eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdung, die jederzeit zu einer temporären Erhöhung der Gefährdungslage bis hin zu konkreten jihadistisch motivierten Gewalttaten führen kann. Diese Ausgangsituation hat somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Sicherheitslage des Landes Brandenburg. Diese stellt sich wie folgt dar: Unter den Gefährdern und Relevanten Personen des Landes Brandenburg ist der Anteil von Kaukasiern überproportional hoch. Diese sind häufig religiös und ideologisch gefestigt. Besitzen eine hohe Konfliktbereitschaft, sowie niedrige Hemmschwelle zur Anwendung schwerer körperlicher Gewalt, selbst bei banalen Anlässen. Oftmals haben sie in ihrer Herkunftsregion Kriegs- und Kampferfahrungen gesammelt und sind teilweise traumatisiert. Häufig bewegen sie sich in einer geschlossenen Community mit geringen Kontakten nach außen. Im Zuge der Zuwanderungsbewegung gelangt eine wachsende Anzahl an Flüchtlingen nach Brandenburg. Dies birgt zwangsläufig die Gefahr, dass sich darunter aktive/ehemalige Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten terroristischer Organisationen befinden. Ebenso können Einzelpersonen mit extremistischer Gesinnung bzw. islamistisch motivierte Kriegsverbrecher auf diesem Weg ins Bundesgebiet gelangen. Für die Erreichung/Durchführung jihadistisch motivierter Gewalttaten muss mit Anwendung aller verfügbaren Instrumentarien gerechnet werden. Dies bezieht sich unter anderem auf Medien- und Propagandaarbeit unter Nutzung moderner Medien und Verbreitungswegen, zum Zwecke der Rekrutierung von Unterstützern und der Akquirierung von Finanzmitteln. Hierbei ist auch die Nutzung von Kontakten zur organisierten Kriminalität (OK) zur Mittelbeschaffung nicht auszuschließen. Das Spektrum reicht vom konventionellen Terrorismus über Cyberterrorismus bis hin zu Angriffen mit nuklearen, biologischen

oder radioaktiven Stoffen. Wobei der Schwerpunkt auf Szenarien mit einfach zu beschaffenden, zu lagernden und einzusetzenden Tatmitteln, wie Schusswaffen oder sonstigen gefährliche Gegenstände liegt. Die Gefährdung geht vornehmlich von Einzeltätern und autonom agierenden Gruppen, aber auch von international agierenden jihadistischen Organisationen aus. Hierbei sind Einzelaktionen mit einfachsten Mitteln des alltäglichen Lebens bis hin zu komplexen Gewaltausbrüchen mit einem hohen Grad der Planung, Vorbereitung und Durchführung, denkbar. In der Gesamtbewertung hinsichtlich der aktuellen Sicherheitslage im Bezug zum Themenkomplex Islamistischer Terrorismus hat sich, trotz der Ereignisse am 19.12.2016, keine Änderung ergeben. Folglich besteht weiterhin eine abstrakt hohe Gefahr terroristischer Anschläge im Land Brandenburg. Gefährder/Relevante Personen Islamismus im Land Brandenburg Durch die Polizei des Landes Brandenburg wurde eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen des islamistischen/salafistischen Spektrums als Gefährder und eine hohe einstellige Anzahl als Relevante Person eingestuft. Cirka dreiviertel dieser Personen sind russische Staatsbürger nordkaukasischer Volkszugehörigkeit. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der PD Ost. 8 5 Politisch motivierte Kriminalität -Sonstige/nicht zuzuordnen- 5.1 Übersicht Politisch motivierte Kriminalität -Sonstige/nicht zuzuordnen- Im Jahr 2016 übermittelten die sachbearbeitenden Dienststellen im Rahmen des KPMD-PMK 217 meldepflichtige Straftaten, die keinem der vorgenannten Phänomenbereiche zuzuordnen waren. Bei diesen Straftaten handelt es sich um 28 Gewaltdelikte ( 113,125, 223, 224, 308 und 315b StGB). Zwölf dieser Straftaten wurden im Zusammenhang von demonstrativen Ereignissen (asylkritische Veranstaltungen), zehn weitere Gewaltstraftaten von sog. Reichsbürgern begangen. Darüber hinaus sind 61 Propagandadelikte und 128 sonstige Straftaten zu verzeichnen. Im Jahr 2015 wurden 156 Straftaten in diesem Phänomenbereich registriert. Somit ist ein Anstieg um 61 Fälle (+39,1 %) festzustellen. Die Aufklärungsquote in diesem Phänomenbereich beträgt insgesamt 72,4 % (157 Fälle).