Was tun bei Überschwemmung und Wassereinbruch? So lösen wir das Problem gemeinsam.

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Transkript:

Was tun bei Überschwemmung und Wassereinbruch? 1. Stoppen Sie den Wassereinbruch (z.b. Hauptwasserhahn abstellen, Türen abdichten), bringen Sie sich dabei aber nicht in Gefahr! 2. Bergen Sie bedrohte Gegenstände und bringen Sie diese in sichere Räume. 3. Lassen Sie das Wasser auspumpen (Feuerwehrnotruf 118) oder nehmen Sie das Wasser selbst auf. 4. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns 5. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). 6. Reinigen Sie Gegenstände und Oberflächen aus Glas, Kunststoff und Metall möglichst rasch, ebenso waschbare Textilien. Lederschuhe, spezielle Kleider und Stoffe, Vorhänge und Orientteppiche können oft von Fachleuten gerettet werden. Bitte diese Sachen ausbreiten und aufhängen und nicht wegwerfen! Velos und Skibindungen gehören rasch in den Service. 7. Nehmen Sie elektrische und elektronische Geräte vom Strom (nicht zu Kontrollzwecken einschalten!). 8. Notieren Sie auf einer Liste, was und wie lange Sie geputzt und aufgeräumt haben. 9. Deponieren Sie Gegenstände, die Sie für nicht reparaturwürdig erachten, z.b. in der Garage oder im Garten unter einer Blache, listen Sie diese auf und fotografieren Sie sie. Weitere nützliche Tipps finden Sie online in der SVV-Broschüre «Wenn das Wasser kommt». http://www.svv.ch/de/publikationen/ wenn-das-wasser-kommt

Was tun bei Einbruch, Beraubung und Diebstahl? 1. Melden Sie sich umgehend bei der Polizei (Polizeinotruf 117). 2. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns 3. Sorgen Sie dafür, dass aufgebrochene Fenster und Türen provisorisch verschlossen werden, und lassen Sie die Reparatur von einem ortsansässigen Handwerker offerieren (gerne auch ein mündlicher Kostenvoranschlag). 4. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). 5. Stellen Sie die vorhandenen Originalbelege (z.b. Quittung, Rechnung, Zertifikat) zusammen und reichen Sie diese ein (Scan oder Foto per E-Mail) oder halten Sie diese für den Besuch unseres Schadenmitarbeiters bereit. 6. Bei Sachen, für die Sie keine Belege haben, genügen uns Fotos (evtl. Bilder, auf denen Sie den Schmuck getragen haben) oder Zeichnungen respektive eine gute Beschreibung der einzelnen Gegenstände. Die Polizei sucht die Täter und die gestohlenen Sachen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach fairen und einfachen Lösungen für den Schaden.

Was tun bei einer undichten Wasserleitung? 1. Sorgen Sie dafür, dass die Wasserzufuhr abgestellt ist, und beheben Sie kleinere Ursachen rasch. 2. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). 3. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns 4. Melden Sie uns die Kostenschätzung eines Baugeschäfts aus Ihrer Region (gerne auch mündlich) für die Reparatur der undichten Zu- oder Abwasserleitung. Bei Sofortmassnahmen: Rapporte verlangen, kontrollieren und unterzeichnen. Achtung: Umfangreiche Leitungssanierungen sind Sache des Hauseigentümers. 5. Sorgen Sie für punktgenaue Freilegung von defekten Leitungen. Eine zerstörungsfreie Leckortung ermöglicht das. Fragen Sie uns nach dem kompetenten Fachmann in Ihrer Region. Stoppen informieren beheben.

Was tun bei Schäden an Lavabos, Klosetts, Bidets? 1. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns die Telefonnummer und direkte E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners im Schadenfall. 2. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). Den Ersatz selbst organisieren oder uns nach dem geeigneten Fachmann fragen.

Was tun im Brandfall? 1. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns 2. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). 3. Reinigen Sie Gegenstände und Oberflächen aus Glas, Kunststoff und Metall möglichst rasch, ebenso waschbare Textilien. Lederschuhe, spezielle Kleider und Stoffe, Vorhänge und Orientteppiche können oft von Fachleuten gerettet werden. Bitte diese Sachen ausbreiten und aufhängen und nicht wegwerfen! 4. Nehmen Sie elektrische und elektronische Geräte vom Strom (nicht zu Kontrollzwecken einschalten!). 5. Notieren Sie auf einer Liste, was und wie lange Sie geputzt und aufgeräumt haben. 6. Deponieren Sie Gegenstände, die Sie für nicht reparaturwürdig erachten, z.b. in der Garage oder im Garten unter einer Blache, listen Sie sie auf und fotografieren Sie sie. Retten informieren fotografieren.

Was tun bei Sturm und Hagelschaden? 1. Sorgen Sie dafür, dass offene Gebäudeteile geschlossen werden. Bringen Sie sich jedoch nicht in Gefahr! 2. Bergen oder schützen Sie bedrohte Gegenstände und bringen Sie diese in sichere Räume. 3. Entfernen Sie Wasser und Hagelkörner aus dem Haus. 4. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns 5. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). 6. Melden Sie uns die Kostenschätzung von einem Unternehmen aus Ihrer Region für den Reparaturaufwand (gerne auch eine mündliche Kostenschätzung). Für ausgeführte Sofortmassnahmen verlangen Sie Arbeitsrapporte vom Handwerker. Kontrollieren und unterzeichnen Sie diese. Weitere nützliche Tipps finden Sie online in der SVV-Broschüre «Hagelschäden an Gebäuden». http://www.svv.ch/de/publikationen/richtlinienzur-regulierung-von-hagelschaeden-gebaeuden

Was tun bei Schäden an grossen Gläsern? 1. Melden Sie den Schaden auf oder telefonisch unter 058 280 3000 Sie erhalten von uns die Telefonnummer und direkte E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners im Schadenfall. 2. Bei Bedarf reichen Sie uns die Offerte (gerne auch mündlich) des ortsansässigen Handwerkers ein. 3. Machen Sie aussagekräftige Bilder von der Situation vor Ort (z.b. mit Ihrem Smartphone). Den Ersatz selbst organisieren oder uns nach dem geeigneten Fachmann fragen.