1. Gründungsmitglieder 2. Erstellung der Satzung 3. Gründungsversammlung 4. Gründungsprotokoll 5. Wahl des Vorstandes 6. Gemeinnützigkeit 7. Anmeldung beim Vereinsregister 8. Bankkonto eröffnen Kosten und Nutzen BVDG-Startpaket
Schritt 1 - Gründungsmitglieder Um einen Verein zu gründen, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Diese sieben Mitglieder werden zu einer Gründungsversammlung einberufen.
Schritt 2 - Erstellung der Satzung (Muster im Anhang) Erstellung und Inhalt einer Vereinssatzung Vereinszweck Name des Vereins Sitz des Vereins Bildung des Vereinsvorstandes Ein- und Austrittsbestimmungen der Mitglieder Angaben über Mitgliedsbeiträge Angaben über die Einberufung von Mitgliederversammlungen Bekanntgabe über die Beurkundung von Beschlüssen Angaben über die Eintragung in das Vereinsregister
Schritt 3 - Gründungsversammlung Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung. Zwei Hauptpunkte müssen in dieser Versammlung bearbeitet werden: Wahlen durchführen Satzung verabschieden
Schritt 4 - Gründungsprotokoll (Muster im Anhang) Gründungsprotokoll erstellen mit Ort und Tag Protokollführer und Versammlungsleiter Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen Name und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden
Schritt 5 - Wahl des Vorstandes Ebenfalls auf der Gründungsversammlung muss der Vorstand und alle Organe gewählt werden, die laut Satzung vorgesehen sind. Dabei werden die Vorschriften befolgt, die in der neuen Satzung beschlossen wurden. Die Wahlergebnisse müssen im Gründungsprotokoll festgehalten werden.
Schritt 6 - Gemeinnützigkeit Ein Verein, dessen Satzung einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck vorsieht, ist nicht automatisch auch steuerlich als gemeinnützig eingestuft. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung prüft erst das zuständige Finanzamt auf Antrag der Verein muss dabei den Vorgaben des 52 AO entsprechen. In Abständen von rund drei Jahren erfolgt dann durch das Finanzamt immer wieder eine Nachprüfung, ob die Gemeinnützigkeit noch besteht. Bei angestrebter Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung) sollte die Satzung dem Finanzamt vor Eintragung zur Prüfung vorgelegt werden, um Änderungen noch durchführen zu können.
Schritt 7 - Anmeldung beim Vereinsregister/Registergericht Vorstand meldet Verein beim Registergericht an schriftlich beglaubigte Erklärung unterschrieben von allen Vorstandsmitgliedern Unterschriften vom Notar beglaubigen lassen Vereinssatzung im Original mit Kopie Kopien über die Bestellung des Vorstandes, Wahlprotokoll und Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder Die Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands erfolgt durch die persönliche Vorlage der Ausweispapiere bei einem Notar. Satzung und Protokoll werden vom Notar an das Amtsgericht weitergeleitet. Sie werden jedoch nicht automatisch auf Rechtmäßigkeit geprüft. Im Ergebnis bekommt man einen Registerauszug vom Amt (auch für Finanzamt wichtig)
Schritt 8 - Bankkonto eröffnen Der Verein, hier vertreten durch den BGB- Vorstand, muss ein Bankkonto eröffnen und der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Registerauszug nötig.
Bitte beachten! Übrigens müssen Sie auch in Ihrem Verein die Buchführungspflicht einhalten. Es reicht zwar in den meisten Fällen eine einfache Buchführung aus. Dennoch sollten Sie auf Besonderheiten bezüglich Ihres Vereins achten. Die Aufzeichnungen dienen dazu, den Vereinsmitgliedern Rechenschaft liefern zu können. Auch dem Finanzamt müssen Sie Einsicht in die Buchführung gewähren, da die Steuern, die auch ein Verein zu zahlen hat, von diesen Informationen abgeleitet werden. Auch was Spenden für Ihren Verein angeht, sollten Sie sich sehr gut erkundigen und die Vorschriften unbedingt einhalten. Ein Verein als juristische Person und der Vorstand kann für Fehler bei der Verwendung von Spendengeldern haftbar gemacht werden.
Bitte beachten! Bitte erkundigen Sie sich vor der Vereinsgründung genauestens über die Themen Vereinsrecht und Steuern im Verein um am Wettkampfsport teilnehmen zu können, bedarf es noch der Mitgliedschaft im Landessportbund, Landesfachverband und BVDG
Kosten und Nutzen Kosten (ohne Gewähr) Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (etwa 25,00 Euro zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren) Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 Euro) die Bekanntmachung der Eintragung (zwischen 10 bis 30 Euro) Mitgliedsbeitrag BVDG (250 Jahresbeitrag und 0,25 Prokopfbeitrag) Mitgliedsbeitrag Landessportbund (unterschiedlich; Bsp.: http://www.badischersportbund.de/bsbnord/mitgliedschaft/mitgliedsbeitraege/) Mitgliedsbeitrag Landesfachverband (unterschiedlich) (es können noch zusätzliche Gebühren entstehen, z.b. Beitrag Bezirkssportbund)
Kosten und Nutzen Nutzen Die Gründung eines Vereins bringt viele Vorteile mit sich: Steuervorteil Demokratie in höchster Form geringer bürokratischer Aufwand Zugriff auf öffentliche Ressourcen, Hilfen, Förderungen und Mittel Haftungsbeschränkung geringe Gründungskosten Rechtsfähigkeit gesetzlicher Versicherungsschutz Teilnahme am organisierten Wettkampfsport
BVDG-Startpaket Vereinsgründungscheckliste mit Muster- Dokumenten Persönlicher Support bei der Vereinsgründung Beitragserleichterung im Gründungsjahr BVDG-Shop-Gutschein und grundsätzlicher Rabatt Vergünstigte Aus- und Weiterbildungen Support bei Ausrichtung des ersten Wettkampfes
Dein Ansprechpartner Eric Schneidenbach (Geschäftsführer) Mail: schneidenbach@bvdg-online.de Tel.: 06224 975110