Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 05/2006 Datum: 07.02.2006 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ohne Termin: Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Informationszentrale durchgehend (Anträge, Auskünfte): Montag bis Mittwoch: 07.45 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 07.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 07.45 Uhr bis 12.15 Uhr Sprechzeiten der Außenstelle Elstorf, Feuerwehrhaus, Lindenstraße 2 a: Jeden Montag: 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr In dieser Ausgabe: Information über gefasste Beschlüsse aus dem Verwaltungsausschuss vom 17.01.2006 Information über gefasste Beschlüsse aus dem Gemeinderat vom 26.01.2006 DLRG-Bezirksmeisterschaften im Rettungsschwimmen im Hallenbad Neu Wulmstorf Anerkennungspraktikum; Dipl.-Sozialpädagogin / Dipl.-Sozialpädagoge 2 3-4 5 6 Winterwartung in der Gemeinde 7-9 Erreichbarkeit der Gemeinde Neu Wulmstorf außerhalb der Öffnungszeiten in Notfällen Ärztlicher Notdienst für Neu Wulmstorf 10

Ausgabe: 05/2006 Seite 2 Mitteilung über Beschlussergebnisse der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.01.2006 An dieser Stelle werden Sie über Beschlüsse des Verwaltungsausschusses informiert, soweit die gefassten Beschlüsse dies aus rechtlicher Sicht zulassen. Erläuterung zu den beiden nachfolgenden Punkten: Beide Bebauungspläne werden zu Teilfragen bzw. gebieten nochmals ausgelegt. Erst danach erfolgt der Satzungsbeschluss. 8. Bebauungsplan Nr. 70 Bahnhof ; hier: a) Beschluss über die eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Umweltverbände b) Beschluss über die eingeschränkte öffentliche Auslegung sowie parallel die erneute Beteiligung der Behörden und Umweltverbände Zu a) Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 - TOP 3 a) - die Stellungnahmen zu behandeln, wie vom Fachplaner empfohlen. Die Abwägungsvorschläge sind der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 beigefügt. Zu b) Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 - TOP 3 b) -, die eingeschränkte öffentliche Auslegung sowie parallel die erneute Beteiligung der Behörden und Umweltverbände durchzuführen. 9. Bebauungsplan Nr. 71 Neu Wulmstorfer Apfelgarten ; hier: a) Beschluss über die eingegangenen Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Umweltverbände b) Beschluss über die eingeschränkte öffentliche Auslegung sowie parallel die erneute Beteiligung der Behörden und Umweltverbände c) Erteilung einer Erschließungsbescheinigung Zu a) Der Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 - TOP 4 a) - die Stellungnahmen zu behandeln, wie vom Fachplaner empfohlen. Die Abwägungsvorschläge sind der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 beigefügt. Zu b) Der Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 12.01.2006 - TOP 4 b) -, die eingeschränkte öffentliche Auslegung sowie parallel die erneute Beteiligung der Behörden und Umweltverbände durchzuführen. Zu c) Der Verwaltungsausschuss stimmt mehrheitlich der Erteilung einer Erschließungsbescheinigung gemäß 125 Abs. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71 Neu Wulmstorfer Apfelgarten zu.

Ausgabe: 05/2006 Seite 3 Mitteilung über Beschlussergebnisse der ordentlichen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Neu Wulmstorf am 26.01.2006 4. Umbildung des Schulausschusses; hier: a) Neubenennung einer Elternvertreterin/eines Elternvertreters für die Grundschule an der Heide Neu Wulmstorf b) Neubenennung eines Ersatzmitgliedes für die Grundschule an der Heide Neu Wulmstorf Der Rat stellt folgende Umbesetzungen fest: Zu a)anstelle von Frau Tanja Paulsen wird Frau Julia Müller als Vertreterin der Gruppe der Eltern für die Grundschule an der Heide Neu Wulmstorf festgestellt. Zu b)anstelle von Herrn Thorsten Prigge wird Frau Kerstin Jungjohann als Ersatzmitglied für die Grundschule an der Heide festgestellt. 5. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rade auf Errichtung einer Stützpunktfeuerwehr Eine Stützpunktfeuerwehr ist im Organisationsschema der Feuerwehren im mittleren Bereich angesiedelt, also zwischen Ortswehr (z. Zt. Rade und Rübke) und Schwerpunktwehr (Neu Wulmstorf). Elstorf ist eine Stützpunktwehr. Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Feuerschutz vom 19.12.2005 - TOP 3 - sowie des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2006 - TOP 6 -, dass die Freiwillige Feuerwehr Rade gemäß 5 der Mindestausrüstungs-VO zum 01.01.2007 zur Stützpunktfeuerwehr eingestuft wird. 6. Bebauungsplan Nr. 7 Bredenheider Weg, 3. Änderung; hier: Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Planungsrechtliche Inhalte werden durch diesen Vertrag nicht festgeschrieben; es geht um die Klärung von Verfahrens- und Kostenfragen zwischen Investor und Gemeinde. Der Rat beschließt mehrheitlich entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt, Sport und Immobilien vom 13.12.2005 - TOP 11 - sowie der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2005 - TOP 10 -, den Durchführungsvertrag in der vorliegenden Textfassung mit folgenden Änderungen ( 14 Abs. 1: Übergabe einer unbefristeten Bankbürgschaft und 15 Abs. 3: DM-Beträge streichen) abzuschließen. Eine Ausfertigung des Vertrages wird Bestandteil des Originals der Ratsniederschrift. - Weiter nächste Seite -

Ausgabe: 05/2006 Seite 4 - Fortsetzung der Mitteilungen - 7. Kommunalwahl 2006; hier: a) Beschluss über die Festsetzung des Wahltermins b) Beschluss über die Berufung eines stellvertretenden Wahlleiters für die anstehende Bürgermeisterwahl in Neu Wulmstorf Die Bürgermeisterwahl ist nicht Bestandteil der Kommunalwahl, könnte theoretisch an einem anderen Tag durchgeführt werden, was aber nur unnötige Kosten verursacht. - Da der Bürgermeister Bewerber ist, muss an seiner Stelle die Wahlleitung abweichend geregelt werden. Zu a) Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2006 - TOP 13 -, dass der Wahltermin für die Direktwahl des Bürgermeisters bei der Gemeinde Neu Wulmstorf der 10.09.2006 ist. Zu b) Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2006 - TOP 13 -, dass Herr Thomas Kratzke gemäß 9 Abs. 2, Satz 3 NKWG zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl 2006 berufen wird. 8. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006 inklusive der Wirtschaftspläne und Finanzpläne für den Eigenbetrieb Abwasser sowie den optimierten Regiebetrieb Baubetriebshof Das Defizit im Verwaltungshaushalt beträgt noch ca. 300.000 Euro - im Gegensatz zu dem in 2005 für 2006 prognostizierten Defizit von 1,5 Mio. Euro. Der Rat beschließt mehrheitlich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 inklusive der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasser sowie für den optimierten Regiebetrieb Baubetriebshof in Form des 2. Entwurfes unter Einbeziehung der aktuellen Beratungsergebnisse (sowie der heutigen Beratungsergebnisse). 9. Finanzplanung 2005 bis 2009; hier: a) Finanzplan, Investitionsplan und Investitionsprogramm 2005 bis 2009 b) Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Wegen des noch bestehenden Defizits im Verwaltungshaushalt ist weiterhin ein Konsolidierungskonzept notwendig. Zu a)der Rat beschließt mehrheitlich den Finanzplan, den Investitionsplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2005 bis 2009 in Form des vorliegenden Entwurfes (unter Einbeziehung der heutigen Beratungsergebnisse). Zu b)der Rat beschließt, das Haushaltskonsolidierungskonzept in Form des vorliegenden Entwurfes (unter Einbeziehung der heutigen Beratungsergebnisse) fortzuschreiben.

Ausgabe: 05/2006 Seite 5 GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister - Bahnhofstraße 39-21629 Neu Wulmstorf Az.: 311 / 153 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 21629 Neu Wulmstorf, 01.02.2006 P R E S S E M I T T E I L U N G DLRG-Bezirksmeisterschaften im Rettungsschwimmen im Hallenbad Neu Wulmstorf Die DLRG-Ortsgruppe Neu Wulmstorf e. V. richtet am Samstag, dem 11. Februar 2006, die DLRG-Bezirksmeisterschaften im Rettungsschwimmen im Hallenbad Neu Wulmstorf aus. An diesem Tag steht das Hallenbad Neu Wulmstorf der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. gez. Thomas Saunus Fachbereichsleiter Ortsentwicklung & Immobilienwirtschaft

Ausgabe: 05/2006 Seite 6 Bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, Landkreis Harburg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Platz für das Anerkennungspraktikum zur Dipl.-Sozialpädagogin / zum Dipl.-Sozialpädagogen zu besetzen. Das Praktikum findet im Jugendzentrum der Gemeinde statt. Informationen zum Jugendzentrum erhalten Sie unter www.juz-neu-wulmstorf.de. Es können zwei studienintegrierte Praxissemester absolviert werden. Für die Zeit des Praktikums wird ein Praktikantenentgelt gezahlt. Der Eingang der Bewerbung wird nicht schriftlich bestätigt. Es werden nur Bewerbungen zurückgeschickt, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Reisekosten, die aufgrund eines Vorstellungsgespräches entstehen, werden nicht erstattet. Bei Fragen zum Praktikum steht Ihnen Herr Elvers, Tel.: 040/70078260 oder 040/70972048 gern zur Verfügung. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber senden bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 24.02.2006 an die: Gemeinde Neu Wulmstorf - Der Bürgermeister - Bahnhofstr. 39 21629 Neu Wulmstorf

Ausgabe: 05/2006 Seite 7 Winterwartung in der Gemeinde Neu Wulmstorf Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, 21629 Neu Wulmstorf, Februar 2006 in den letzten Wochen konnten Sie die verschiedenen Wetterfacetten kennen lernen. Ein Wechsel zwischen Frost, Schneefällen, Tauwetter und Regenfällen führte immer wieder dazu, dass es auf den Straßen und Gehwegen sehr glatt wurde. Auch in den nächsten Tagen und Wochen ist mit Eis- und Schneeglätte zu rechnen. Langfristigen Wetterprognosen zur Folge ist mit einem langen Winter zu rechnen, der bis in den Monat März andauern kann. Um damit einhergehenden Gefahren zu begegnen und um Ihre Fragen bezüglich der sogenannten Winterwartung zu beantworten, wird auf die Straßenreinigungssatzung und auf die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Neu Wulmstorf hingewiesen. In der Gemeinde Neu Wulmstorf ist grundsätzlich den Eigentümern der an die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angrenzenden oder über sie erschlossenen Grundstücke die Räumung von Schnee und Eis und bei Glätte auch das Abstumpfen des Eises übertragen. Dies bezieht sich auf folgende Straßenbestandteile: die Rad- und Gehwege, die Fahrbahnen, Gossen und Straßeneinläufe, die Fußgängerüberwege bis zur Fahrbahnmitte, die Parkspuren und Parkplätze, die Trenn- und Sicherheitsstreifen, einen 1,50 m breiten Streifen in den durch Zeichen 274.1 zu 41 STVO gekennzeichneten Bereichen (Tempo-30-Zonen), in denen eine Markierung der Fahrbahn nicht besteht. Die Winterwartung der Fahrbahnen der in der Anlage aufgeführten Straßen erfolgt durch die Gemeinde. Für die übrigen nicht in der Anlage genannten Fahrbahnen, Gossen und Straßeneinläufe besteht daher keine Pflicht zur Winterwartung, weder durch die Anlieger noch durch die Gemeinde. Allerdings besteht nach wie vor die Verpflichtung, die Geh-/ Radwege sowie die Parkspuren und Parkplätze von Schnee und Eis zu befreien bzw. bei Glatteis diese Flächen zu streuen. - Weiter nächste Seite -

Ausgabe: 05/2006 Seite 8 - Fortsetzung - Die Pflicht zur Winterwartung (Räumungspflicht) besteht werktags in der Hauptverkehrszeit (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 Uhr. Bis 18.00 Uhr ist das Schneeräumen und Streuen bei Bedarf zu wiederholen. Selbstverständlich dürfen Schnee und Eis nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gossen- und Straßeneinläufe der Kanalisation gekehrt werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nicht durchgeführte Winterwartung die Gesundheit Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährdet. Die nicht durchgeführte Winterwartung stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch die Gemeinde mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,-- geahndet werden kann. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass das Streugut von Ihnen selbst beschafft werden muss und nicht von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichem Gruß Ihre Gemeindeverwaltung Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Ordnungsabteilung: 700 78-210 oder -211 - Weiter nächste Seite -

Ausgabe: 05/2006 Seite 9 Anlage 1 zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Neu Wulmstorf vom 12.12.1995 Straßen, Wege und Plätze für die die Gemeinde das Abstumpfen des Eises der Fahrbahnen gem. 4 Abs. 1 b) betreibt: Straßenname Bemerkung -------------------------------------------------------------------------------------------------- Am Bach Bahnhofstraße Bredenheider Weg Breslauer Straße Danziger Straße Elstorfer Straße Grenzweg Hauptstraße Immenweg Königsberger Straße Liliencronstraße Lindenstraße Lessingstraße Mühlenstraße Nincoper Deich Postweg Schifferstraße Soltauer Straße Wulmstorfer Straße von Kreuzung Königsberger Straße bis Parkplatz Freibad Ortsdurchfahrt Wulmstorf von Ortstafel Wulmstorf bis Einmündung Zur Forst aus nördlicher Richtung gesehen Ortsdurchfahrt Daerstorf von Einmündung Am Felde bis Ortstafel Daerstorf aus nördlicher Richtung gesehen - Lessingstraße - Liliencronstraße bis Einmündung Matthias-Claudius-Straße und Moorweg - Bahnhofstraße und Wulmstorfer Straße von Sommerweg bis Wulmstorfer Straße von Hauptstraße bis zur Kreuzung Am Bach - Kurt-Schumacher-Straße und - Konrad-Adenauer-Straße - Lessingstraße und - Ernst-Moritz-Arndt-Straße - Fliegenmoor und Am Moor - Mühlenstraße und Schützenstraße jeweils 30 Meter in beide Richtungen, beginnend vom Scheitelpunkt der Kurve Höhe Justus-von-Liebig-Straße - Lindenstraße und Schützenstraße - Oheweg und Kiebitzmoor - Buxtehuder Straße und Neuenfelder Hinterdeich von Lönsweg bis Wulmstorfer Straße - Oldendorfer Straße und Am Stuvenwald ===========================

Ausgabe: 05/2006 Seite 10 Bahnhofstraße 39 21629 Neu Wulmstorf Telefon: (040) 700780 Fax: (040) 70078-189 E-Mail: gemeinde@rh-neu-wulmstorf.de Immer für Sie da! Rathaus der Gemeinde Neu Wulmstorf D OMAIN: W W W. N E U-W U L MSTORF. D E ERREICHBARKEIT DER GEMEINDE NEU WULMSTORF AUßERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN IM NOTFALL Die Gemeinde Neu Wulmstorf hat für Notfälle eine Rufbereitschaft eingerichtet, die über die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe alarmiert wird. Die Rufbereitschaft der Gemeinde Neu Wulmstorf ist in erster Linie für Einsätze der gemeindlichen Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes oder bei Problemen im Abwasserbereich vorgesehen. In Notfällen rufen Sie deshalb die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe unter an. 04171 / 3030 Ihre Gemeindeverwaltung Ä R Z T L I C H E R N O T D I E N S T f ü r N e u W u l m s t o r f Tel. 0 1 8 0 / 2 0 0 0 1 0 1