Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 am 01. März 2016
Die Stiftung Naturschutzfonds Leitlinien Partner und Förderer Katalysator für modellhafte Projekte Engagement für die Natur Wir fördern Vielfalt Partnerschaften unterstützen gute Ideen zum Erfolg führen neue Wege im Naturschutz fördern Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 2
Die Stiftung Naturschutzfonds Aufgaben der Stiftung Naturschutzfonds ( 62 NatSchG) Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der natürlichen Umwelt anregen und fördern die oberste Naturschutzbehörde bei der Planung und Verwendung der verfügbaren Forschungsmittel beraten Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung unterstützen und fördern richtungweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt auszeichnen Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes erwerben, deren Erwerb fördern und entwickeln Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft fördern Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 3
Die Stiftung Naturschutzfonds Fördertöpfe Projektträger Allgemeiner Stiftungshaushalt 1,4 Mio. (2016) Allgemeiner Stiftungshaushalt 2016 Glücksspirale Zuwendungen des Landes Spenden Zustiftungen Bundes-/EU-Mittel Ersatzzahlungen 2,1 Mio. (2016) NatSchutz- Verwaltung/ Land 29 % Hochschulen 25 % NSF 0,7 % Verbände, Stiftungen 42,5 % Kommunen 2,8 % Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 4
NSF-Projektanträge sollen sich an den Zielen und Inhalten der Naturschutzstrategie BW orientieren Inhaltliche Schwerpunkte der Naturschutzstrategie 1. Naturverträgliche Landnutzung und Siedlungsentwicklung 2. Naturschutz und Landschaftspflege 3. Klimaschutz und Moore 4. Nachhaltiges und naturverträgliches Wirtschaften 5. Naturerfahrung, Bildung, Kommunikation für eine nachhaltige Entwicklung M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer Vorrangig sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Umsetzung der Naturschutzstrategie beitragen Förderung von innovativen Projekten mit Pilotfunktion bzw. Modellcharakter, deren Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Erläutern Sie den Naturschutzmehrwert Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 1.03.2016 in Stuttgart - Folie 5
Fördersätze Antragsteller Gemeinden Ausnahme: Bei Projekten aus Mitteln der Ersatzzahlungen ist eine Förderung von maximal 90 % möglich, wenn eine besondere Belastung der Gemeinde durch überregional bedeutsame Infrastrukturanlagen vorliegt. Fördersätze* maximal 70 % Naturschutzzentren der öffentlichen Hand maximal 70 % Landschaftserhaltungsverbände maximal 70 % Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen des Handels, der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte bei Investitionen zur Verbesserung der Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei Vermarktungskonzeptionen für Organisationskosten eines Zusammenschlusses von Landwirten maximal 70 % maximal 40 % maximal 90 % gestaffelt nach Jahren (90 % / 70 % / 50 % / 30 %) Vereine/Verbände maximal 90 % Landwirte, Teilnehmergemeinschaften maximal 90 % Stiftungen, sonstige Personen des öffentlichen und des privaten Rechts maximal 90 % Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen in der Regel 100 % Naturschutzverwaltung in der Regel 100 % *Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der geltenden Landschaftspflegerichtlinie (LPR). M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer M. Baumhof-Pregitzer Folie 6
Förderantrag Antragsfristen für den Stiftungshaushalt 2017 Allgemeiner Stiftungshaushalt: 01. Mai 2016 Mittel aus Ersatzzahlungen: 01. Juli 2016 Wichtige Prüfungsschritte 1. Identifizieren Sie das Naturschutz-/-bildungs-/-forschungsproblem und den Unterstützungsbedarf im Kontext zur Naturschutzstrategie BW 2. Prüfen Sie, ob die Stiftung Naturschutzfonds für Ihr Projekt geeignet ist ( 5.000 ; Landesbezug; gemeinnützig; max. 2 Jahre (4); i.d.r. keine bewährten, sondern neue Maßnahmen (z. B. keine Lehrpfade)) 3. Legen Sie das Projektteam und den Rahmen fest und stimmen Sie sich mit den zuständigen Fachbehörden ab 4. Stellen Sie dar, in welcher Weise das Projekt zur Umsetzung der Naturschutzstrategie BW beiträgt 5. Füllen Sie die Formulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein M. Baumhof-Pregitzer Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 7
Förderantrag Projektträger/Institution Verantwortlich für das Projekt Ansprechpartner der Stiftung für die organisatorische Abwicklung: Planung Durchführung Abrechnung in der Regel ein Projektträger (Partner und Kofinanzierer möglich) Projektleitung Ansprechpartner der Stiftung für die inhaltliche Abwicklung des Projektes Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 8
Förderantrag Start eines Projektes frühestens ab April 2017 Dauer eines Projektes 01.04.2017 31.12.2017 31.03.2018 31.12.2018 31.03.2019 31.12.2019 31.12.2020 Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 Hinweis: Die Mittel sind nicht übertragbar. Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 9
Förderantrag Finanzierung eines Projektes Beispiel Förderung eines Vereins Angaben in Summe Projekt 1. Jahr 2017 2. Jahr 2018 3. Jahr 2019 4. Jahr 2020 Gesamtkosten 80.000 20.000 30.000 20.000 10.000 Einnahmen 0 0 0 0 0 förderfähige Gesamtkosten 80.000 20.000 30.000 20.000 10.000 Leistungen Dritter* 0 0 0 0 0 Zuwendung NSF in % 90% 90% 90% 90% 90% Zuwendung NSF 72.000 18.000 27.000 18.000 9.000 Eigenmittel** 8.000 2.000 3.000 2.000 1.000 * Leistungen Dritter aus öffentlichen Mitteln ** incl. sonstige Leistungen Dritter Jährlich gleicher Fördersatz in % Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 10
Förderantrag Finanzierung eines Projektes Beispiel Förderung eines Vereins Angaben in Summe Projekt 1. Jahr 2017 2. Jahr 2018 3. Jahr 2019 4. Jahr 2020 Gesamtkosten 80.000 20.000 30.000 20.000 10.000 Einnahmen 2.000 0 0 0 2.000 förderfähige Gesamtkosten 78.000 20.000 30.000 20.000 8.000 Leistungen Dritter* 0 0 0 0 0 Zuwendung NSF in % 90% 90% 90% 90% 90% Zuwendung NSF 70.200 18.000 27.000 18.000 7.200 Eigenmittel** 7.800 2.000 3.000 2.000 800 * Leistungen Dritter aus öffentlichen Mitteln ** incl. sonstige Leistungen Dritter Jährlich gleicher Fördersatz in % Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 11
Förderantrag Finanzierung eines Projektes Beispiel Förderung eines Vereins Angaben in Summe Projekt 1. Jahr 2017 2. Jahr 2018 3. Jahr 2019 4. Jahr 2020 Jährlich gleicher Fördersatz in % Gesamtkosten 80.000 20.000 30.000 20.000 10.000 Einnahmen 2.000 0 0 0 2.000 förderfähige Gesamtkosten 100 % 78.000 20.000 30.000 20.000 8.000 Leistungen Dritter* 5 % 3.900 1.000 1.500 1.000 400 Zuwendung NSF 85 % 66.300 17.000 25.500 17.000 6.800 Eigenmittel** 10 % 7.800 2.000 3.000 2.000 800 Herkunft Betrag Anrechnung auf Eigenanteil Zuwendung Kommune 3.900 X Kreissparkasse 1.000 X * Leistungen Dritter aus öffentlichen Mitteln (Leistungen Dritter + Zuwendung NSF = max. 90%) ** incl. sonstige Leistungen Dritter Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 12
Förderantrag Tipps Allgemein Kostenplan: detaillierte Auflistung der Einzelpositionen pro Kalenderjahr keine institutionelle Förderung Personalkosten projektbezogene Anstellungen werden gefördert bei Verbänden/Vereinen/privatrechtlichen Stiftungen kann das Geschäftsstellenpersonal bis zu einem Anteil von 20 % der förderfähigen Personalkosten berücksichtigt werden ehrenamtliche Leistungen können nicht als Ausgaben angerechnet werden Sonstiges auf Nachweis: Anerkennung projektbezogener Fahrtkosten v. Ehrenamtlichen Grunderwerb: Eine Förderung ist möglich, wenn dieser Voraussetzung ist für praktische Maßnahmen, die ebenfalls Gegenstand des Antrags sind; Grunderwerbsnebenkosten können angerechnet werden naturschutzrechtliches Ökokonto: Eigenanteil ist anrechenbar Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 13
Förderantrag Projektbeschreibung Projektinhalte Arbeitsprogramm Begründung Projektergebnisse Ziel Konzeption Arbeitsmethodik Fachliche Ausführung Abgrenzung gegenüber bereits bestehenden Projekten Erfolgskriterien für die Zielerreichung Name und Qualifikation der ProjektmitarbeiterInnen Zeitliches Ablaufschema Darstellung und Bezeichnung der Einzelmaßnahmen Notwendigkeit der Maßnahme Dringlichkeit Landesinteresse der Maßnahme Bezug zur Naturschutzstrategie Baden-Württemberg Darstellung des Naturschutzeffektes Informationsveranstaltung Ausschreibung 2015 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 21.03.2014 in Stuttgart - Folie 14
Förderantrag 5.2 Arbeitsprogramm Zeitliches Ablaufschema Jahre 2017 2018 2019 Kalendarische Monate 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 Projektlaufzeit in Monaten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 1. Gespräche mit Multiplikatoren, Aktualisierung Konzeption 2. Verzahnung mit Lehre 3. Vorstellung der Ergebnisse bei den beteiligten Akteursgruppen 4. Erarbeitung von Pilotprojekten in Workshops 5. Praxisprojekt "Frühjahrspflege" 6. Praxisprojekt "Sommerferienprogramm" 7. Praxisprojekt "Erntezeit" 8. Auswertung, Analyse und Verabredung zum weiteren Vorgehen 9. Finanzmanagement und Nachweise 10. Berichte Projektbeschreibung Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 15
Projektphase Antragsphase Projekt Vom Förderantrag zum Projekt Projektträger Stiftung Naturschutzfonds Fachbehörden 1. Förderantrag 2. Antragserfassung u. Eingangsbestätigung 4. Prüfung und ggf. Aufnahme in Haushaltsentwurf Haushaltsentwurf: 5. Fachberatung (Gremien) 6. Beschluss Stiftungsrat 7. Genehmigung des Haushalts 3. Stellungnahme gemäß Kriterienkatalog 9. Beginn der Maßnahme 10. Mittelanforderung 12. ggf. Vorlage Zwischenbericht und Zwischenverwendungsnachweis 13. Abschluss Maßnahme 14. Vorlage Abschlussbericht und Schlussverwendungsnachweis 8. Bewilligung der Maßnahme 11. Auszahlung Teilrate/n Ersatzliste Fachliche Abstimmung mit NSF und/oder Fachbehörde 16. Fachliche Prüfung 17. Prüfung des Verwendungsnachweises 18. Schlusszahlung 19. ggf. Vor-Ort-Kontrolle/ Stichprobe 15. Fachliche Prüfung der Maßnahme Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 16
Projekt Projektablauf K. Riedl Zuwendungsbescheid - Bedingungen: LHO, ANBest - Fristen: für Mittelverfügbarkeit, Berichte, Nachweise, Dokumente - Anlagen: Bestätigung Gemeinnützigkeit, Honorarsätze, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis, Gliederung Berichte K. Riedl Umsetzungsphase - Personaleinstellung - Ausschreibung - Auftragsvergabe - Maßnahmendurchführung - Mittelanforderung - Öffentlichkeitsarbeit - fachliche Abstimmung - sachlicher Bericht - rechnerischer Nachweis K. Riedl K. Riedl Schlussabnahme - fachliche Prüfung - rechnerische Prüfung - ggfs. Vor-Ort-Kontrolle Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 17
Informationen und Formulare Wichtige Informationen und Formulare können Sie im Internet abrufen! www.stiftung-naturschutz-bw.de Förderung Ausschreibung 2017 Fragen und Antworten www.stiftung-naturschutz-bw.de Service Downloads Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 18
Ersatzzahlungen Mittel aus Ersatzzahlungen können beantragt werden, wenn eine Ersatzzahlung bei der Stiftung Naturschutzfonds vorliegt und in der Jahresmeldung enthalten ist. Was ist anders? Antragsfrist 01.07.2016 Projektantrag mit dem zuständigen Regierungspräsidium, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (56), abstimmen Ersatzzahlungen sind zweckgebunden zu verwenden Was ist möglich? Ersatzzahlungen sollen einen vorangegangenen Eingriff kompensieren ( Wiedergutmachungsfunktion ), daher eignen sich vorrangig: großflächige bzw. nach einem einheitlichen Fachkonzept entwickelte Maßnahmen (z. B. Maßnahmen aus einer Biotopvernetzungskonzeption) Maßnahmen, die Lebensräume auf Dauer sichern Schaffung neuer Landschaftselemente / Biotope naturschutzwichtiger Grunderwerb in Verbindung mit praktischen Maßnahmen Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 19
Ersatzzahlungen Eingriff in Natur und Landschaft Beispiele für die Verwendung von Ersatzzahlungen Gewässerrenaturierung Erstpflege Stiftung Naturschutzfonds Stiftung Naturschutzfonds Wiederherstellung Trockenmauer Grunderwerb und Biotopanlage Stiftung Naturschutzfonds Amphibienschutz K. Riedl Schafstall K. Riedl Stiftung Naturschutzfonds Stiftung Naturschutzfonds Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 20
Ansprechpartnerinnen Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns: Regierungsbezirk Tübingen, Monika Baumhof-Pregitzer BUND, LIFE, BNE, Streuobst Tel. 0711-126-2229 Regierungsbezirk Stuttgart und Karlsruhe, Dr. Karin Riedl NABU, Flächenagentur BW Tel. 0711-126-2225 Regierungsbezirk Freiburg, Naturschutzzentren, Ökostationen, Artenschutz Ersatzzahlungen in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe Ersatzzahlungen in den Regierungsbezirken Tübingen und Freiburg Kontaktdaten: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Kernerplatz 10. 70182 Stuttgart www.stiftung-naturschutz-bw.de Veronika Schneider Tel. 0711-126-2228 (Di., Do., Fr.) Annette Egger Tel. 0711-126-2139 (Di. Do.) Suzanne Guillier Tel. 0711-126-2928 (Mo. Do. vormittags) info@stiftung-naturschutz-bw.de Informationsveranstaltung Ausschreibung 2017 zur Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg am 01.03.2016 in Stuttgart - Folie 21