Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Hinweis: Die Beförderung im Schulbus gegen Entrichtung von Unkostenbeiträgen ist stets widerruflich und kann grundsätzlich nur insoweit erfolgen, als vorhandene Plätze nicht durch Schüler mit Anspruch mit Anspruch auf kostenfreie Beförderung benötigt werden. Die Zahlung des Unkostenbeitrages begründet keinen Rechtsanspruch. Beförderung gegen Unkostenbeitrag kann höchstens für ein Schuljahr gewährt werden und ist daher für jedes Schuljahr erneut zu beantragen. Antrag auf Beförderung im Schulbus gegen Unkostenbeitrag Antrag bitte ausschließlich über die Schule einreichen! Familienname, Vorname Geb.-Datum Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Antragsdatum Schule Schuljahr Jahrgangsstufe/Klasse Erziehungsberechtigter (Name, Vorname) Beförderung im Schulbus von bis wird gewünscht, weil: die Mindestentfernung von der Wohnung zur Schule weniger als 3 Km beträgt. die 11. 13. Klasse besucht wird. die besuchte Schule nicht nächstgelegen ist. Das Beförderungsentgelt wird entrichtet als monatlicher Unkostenbeitrag durch Erteilung einer Abbuchungsvollmacht (siehe Seite 2 dieses Antrags). als einmalige Zahlung des gesamten Jahresbeitrages zu Schuljahresbeginn. Der Schulbus wird in Verbindung mit einer gültigen MVV-Schülermonats-/-wochenkarte für diese Strecke benutzt. Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert, die Hinweise zu diesem Antrag wurden zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des/der volljährigen Schülers/Schülerin Bearbeitungsvermerke der Schule Bearbeitungsvermerke des Landratsamtes Schulnummer Buslinie Monatsbetrag Abbuchungsvollmacht erfasst am Jahresbetrag Zahlschein am Zahlungseingang am Daten erfasst am Ausweisversand am Stempel und Unterschrift der Schule Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten Mo., Di. u. Do. 7.30-18.00 Uhr, Mi. 7.30-14.00 Uhr Fr. 7.30-16.00 Uhr einen Termin vereinbaren Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg Telefon: 08151 148-558 Fax: 08151 148-11558 Formblatt-Nr. (Stand: Dez15) E-Mail: verkehrswesen@lra-starnberg.de 301_0003_wfb_antrag_schulbusausweis Seite 1 von 5 Internet: http://www.landkreis-starnberg.de
Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges Vollmacht zur Abbuchung des monatlichen Unkostenbeitrages für einen kostenpflichtigen Schulbusausweis für Schüler/Schülerin Hiermit erteile ich dem Landratsamt Starnberg meine Erlaubnis, die monatlichen Unkostenbeiträge für die Mitnahme im Schulbus - befristet für ein Schuljahr (September bis Juli) - jeweils zum 10. des Monats von meinem unten angegebenen Konto abzubuchen. Bei Rückgabe des Ausweises während des Schuljahres erlischt die Vollmacht ab dem der Rückgabe folgenden Monat. Bankverbindung (Bitte ggf. in Druckbuchstaben ausfüllen!) Name/Vorname des Kontoinhabers Straße/Hausnummer Wohnort Name der Bank IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des Verfügungsberechtigten 301_0003_wfb_antrag_schulbusausweis Seite 2 von 5 Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges Rückgabe eines kostenpflichtigen Schulbusausweises Anlage: 1 Schulbusausweis Der beigefügte Ausweis wird ab nicht mehr benötigt. Die erteilte Abbuchungsvollmacht erlischt. Restguthaben aus dem bezahlten Jahresunkostenbeitrag ist zu überweisen an: Name des Kontoinhabers Name der Bank IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers Bearbeitungsvermerke des Landratsamtes Erstattungsbetrag angewiesen am Abbuchung gelöscht 301_0003_wfb_antrag_schulbusausweis Seite 3 von 5 Landratsamt Starnberg
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM KOSTENPFLICHTIGEN SCHULBUSAUSWEIS Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerin, lieber Schüler, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet und rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres der gewünschte Schulbusausweis zur Verfügung gestellt werden kann, möchten wir auf einige wichtige Punkte besonders hinweisen. Termin, Ausweisvergabe: Damit sichergestellt werden kann, dass Ihr Kind rechtzeitig zum Schuljahresbeginn einen entsprechenden Schulbusausweis erhält, bitten wir Sie, diesen Antrag bis spätestens 31.07. vollständig ausgefüllt an uns zu schicken. Kostenpflichtige Ausweise können nur in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe der Ausweise erfolgt nach Eingang der Anträge. Werden für eine Schulbuslinie gleichzeitig mehr Ausweise beantragt als Plätze frei sind, werden diese durch Losentscheid vergeben. Für diese Regelung bitten wir um Verständnis. Sollte aus Kapazitätsgründen eine kostenpflichtige Mitnahme nicht möglich sein, werden wir Sie rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres informieren. Entrichtung des Beförderungsentgelts: Aus organisatorischen Gründen können kostenpflichtige Ausweise nur unter den im Antrag angegebenen Voraussetzungen ausgegeben werden. Der monatliche Unkostenbeitrag beträgt 80 % einer entsprechenden Monatswertmarke zum jeweils gültigen MVV- Ausbildungstarif, gerundet auf volle Euro-Beträge. - Für den Fall, dass Sie den Unkostenbeitrag monatlich bezahlen wollen, bitten wir Sie, uns auf der Rückseite des Antrages eine befristete Abbuchungsvollmacht für ein Schuljahr zu erteilen. Der Unkostenbeitrag wird dann von uns jeweils zum 10. eines Monats von dem angegebenen Konto abgebucht. - Möchten Sie den gesamten Betrag für 11 Schulmonate im voraus bezahlen, erhalten Sie von uns bei vorhandenem Platzangebot einen entsprechenden Überweisungsträger mit dem zu zahlenden Gesamtbetrag. - Soll der Ausweis in Verbindung mit einer MVV-Fahrkarte (als Zubringer zur S-Bahn) benutzt werden, so ist dieser immer nur zusammen mit einer MVV-Schülermonats- oder Schülerwochenkarte gültig. Rückgabe des Ausweises: Wird der Ausweis während des Schuljahres zurückgegeben, erstatten wir die zuviel bezahlten Beiträge ab dem der Rückgabe folgenden Monat bzw. die Abbuchung wird entsprechend eingestellt. Bitte benutzen Sie bei der Rückgabe den dafür vorgesehenen Vordruck. Rechtsanspruch: Die Zahlung eines Unkostenbeitrages begründet keinen Rechtsanspruch. Die Mitnahme ist jederzeit widerruflich. Wird der Schulbus ohne gültigen Ausweis benutzt, handelt es sich um eine Erschleichung von Leistungen nach 265 Abs. 1 und Abs. 2 Strafgesetzbuch. Diese müssten nach 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einem Bußgeld, dessen Höhe im Einzelfall festgelegt wird, belegt werden. 301_0003_wfb_antrag_schulbusausweis Seite 4 von 5 Landratsamt Starnberg
Der Ausweis ist dem Schulbusfahrer beim Einstieg vorzuweisen. Ausweiskontrollen durch Mitarbeiter des Landratsamts sowie eventuell notwendige Änderungen der Linienführung, Haltestellen oder Abfahrzeiten während des Schuljahres behalten wir uns vor. nicht vergessen: Kostenpflichtige Ausweise können immer nur für höchstens ein Schuljahr vergeben werden und müssen für jedes Schuljahr neu beantragt werden! Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 08151 148-558 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Landratsamt Starnberg 301_0003_wfb_antrag_schulbusausweis Seite 5 von 5 Landratsamt Starnberg