der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8090 18. Wahlperiode 13.04.2016 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015) vom 29. Juni 2015 Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 13. April 2016 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union (EU) als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) zu, solange die Zustimmung der Regierung Malis, ein entsprechender Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2017. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen der EU-geführten militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012, 2085 (2012) vom 20. Dezember 2012, 2100 (2013) vom 25. April 2013, 2164 (2014) vom 25. Juni 2014 sowie 2227 (2015) vom 29. Juni 2015, damit im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag Die bewaffneten deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und nach den durch die EU festgelegten Einsatzregeln einen Beitrag zu EUTM Mali zu leisten. Die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Führungs- und Planungsaufgaben sowie fachliche Aufsicht auf Ebene der Missionsführung,

Drucksache 18/8090 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode b) sanitätsdienstliche Unterstützung, c) Durchführung von militärischer Ausbildung malischer Sicherheitskräfte sowie von Sicherheitskräften der G5-Sahel (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad), d) Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Führungsstäbe der malischen Streitkräfte, e) Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal bei MINUSMA. Eine Begleitung oder direkte Unterstützung der malischen Streitkräfte bei Kampfeinsätzen ( Tactical Mentoring ) sowie eine entsprechende Unterstützung von MINUSMA durch EUTM Mali und die im Rahmen der Mission eingesetzten bewaffneten deutschen Streitkräfte bleibt ausgeschlossen. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung im Rahmen von EUTM Mali werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: Führung und Führungsunterstützung, Beratung und Ausbildung, logistische und sonstige Unterstützung, militärisches Nachrichtenwesen, sanitätsdienstliche Versorgung, Sicherung und Schutz. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den zur Führung der Mission EUTM Mali gebildeten Stäben und Hauptquartieren, inklusive des Missionskommandeurs und der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit und Lagebilderstellung, eingesetzt. 5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUTM Mali die hierfür unter Nummer 4 genannten Fähigkeiten einzusetzen, solange die Zustimmung der Regierung Malis, ein entsprechender Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2017. 6. Status und Rechte Status und Rechte der im Rahmen von EUTM Mali eingesetzten Kräfte richten sich nach dem allgemeinen Völkerrecht sowie nach den Bestimmungen der unter Nummer 2 genannten Beschlüsse des Rates der EU und Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, den zwischen der EU und der Regierung von Mali sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zuganges, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte sind im Rahmen der geltenden Befehlslage zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz von Personal und Material von EUTM Mali berechtigt sowie zum Schutz von Personen, sofern diese in ihrer unmittelbaren Nähe Angriffen ausgesetzt sind, die lebensgefährdend sind oder schwere körperliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Die Anwendung militärischer Gewalt für deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechtes und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Das umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, von Kräften verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8090 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet von EUTM Mali richtet sich nach den Bestimmungen des gültigen EU-Ratsbeschlusses in Verbindung mit den jeweils einschlägigen militärischen Planungsdokumenten. Das Einsatzgebiet liegt im Süden Malis innerhalb der malischen Staatsgrenzen und umfasst das Staatsgebiet bis zum Nigerbogen einschließlich der Ortschaften Gao und Timbuktu sowie der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortschaften nördlich des Niger. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region können zu den Zwecken Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. 8. Personaleinsatz Für die deutsche Beteiligung an EUTM Mali und ihre Aufgaben können insgesamt bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden. Im Rahmen der Operation kann der Einsatz deutschen Personals in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personal anderer Nationen im deutschen Kontingent auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingentes bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Es können eingesetzt werden: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienst Leistende, Reservedienst Leistende, die ihre Bereitschaft erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Personalwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des 63c des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali werden für den Zeitraum 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 voraussichtlich insgesamt rund 20,8 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 14 01 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 12,1 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2017 rund 8,7 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die aufgeführten einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.

Drucksache 18/8090 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Begründung Mali hat in letzter Zeit Fortschritte im Friedensprozess gemacht, aber es befindet sich noch immer in einer fragilen Stabilisierungsphase nach dem Ende der Krise 2012/2013. Die am 24. November und 15. Dezember 2013 durchgeführten Parlamentswahlen markierten die Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung nach dem Militärputsch 2012. Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien mündeten im Mai und Juni 2015 in ein durch Algerien unter internationaler Beteiligung vermitteltes Friedensabkommen zwischen der malischen Regierung und den separatistischen Rebellenorganisationen. Nachdem die Umsetzung des Vertrages zwischenzeitlich wegen des tief verwurzelten Misstrauens unter den Konfliktparteien und der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Tuareg-Gruppen ins Stocken gekommen war, hält der Waffenstillstand zwischen Rebellen, Milizen und Regierung seit Herbst 2015. Das zur Umsetzung des Friedensabkommens eingerichtete Überwachungskomitee ( Comité de suivi ) macht Fortschritte, insbesondere durch die Erstellung eines Arbeitsplans für die weitere Umsetzung des Friedensvertrages. Am 15. Oktober 2015 wurden Auseinandersetzungen zwischen der separatistischen Coordination des Mouvements de l Azawad (CMA) und der regierungsnahen Plateforme durch eine Übereinkunft beendet, in der sich die Parteien zum Friedensvertrag von Algier bekennen und die als Kern die gegenseitige Vergebung beinhaltet. Parallel dazu wurden die Mitglieder der Kommission für Versöhnung und Wahrheit benannt. Trotz dieser positiven Entwicklungen steht Mali aber weiter vor großen Herausforderungen: Der Versöhnungsprozess wird überschattet von Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie auf die Zivilbevölkerung durch islamistische Gruppierungen, die nicht in den Friedensprozess eingebunden sind. Die humanitäre Lage in Mali hat sich seit dem Beginn der internationalen Bemühungen grundsätzlich verbessert, ist aber noch abhängig von der jeweiligen regionalen Sicherheitslage. Noch ist der malische Staat nicht in der Lage, sein Territorium voll zu kontrollieren. Ein ungehinderter Zugang zu allen Regionen Malis ist für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe deshalb noch nicht vollständig sichergestellt. Inzwischen sind 80 % der Binnenvertriebenen in ihre Heimatorte zurückgekehrt. In den Nachbarstaaten leben aber weiterhin ca. 130 000 Flüchtlinge aus Mali. Die Situation in Mali ist mit den Problemen in der gesamten Sahelregion eng verzahnt. Gewalttätiger Extremismus, Terrorismus und fragile Staatlichkeit sind ein Entwicklungshemmnis für die gesamte Region. Deutschland hat deshalb ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern entschieden entgegenzutreten. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) haben die Mitgliedstaaten der EU am 17. Januar 2013 die Errichtung und am 18. Februar 2013 die Einleitung der militärischen EU Training Mission in Mali (EUTM Mali) beschlossen. Die Mission ist Bestandteil des umfassenden Ansatzes der EU in der Sahelregion und fügt sich in die 2011 beschlossene Strategie für Sicherheit und Entwicklung im Sahelraum der EU ein. Neben dem militärischen Einsatz ist die EU auch mit einer zivilen Mission zur Ausbildung und Beratung des inneren Sicherheitssektors präsent. Eine enge Koordination zwischen den europäischen und internationalen Partnern stellt dabei sicher, dass die Maßnahmen eng verzahnt sind. Mali erhält darüber hinaus Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds für Projekte zur Staatsreform und Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherheit, Bildung und Infrastruktur. Ziel der EU im Rahmen von EUTM Mali ist es, die malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen und das demokratisch geführte malische Militär zu befähigen, Stabilität und Sicherheit in Mali künftig selbst zu gewährleisten. EUTM Mali hat seit Beginn der Mission maßgeblich zur Stärkung der malischen Streitkräfte und zur Umsetzung des im März 2015 erlassenen und auf vier Jahre ausgelegten Streitkräfteplanungsgesetzes (Loi dʻorientation et de Programmation Militaire) beigetragen. Im Februar 2016 wurde mit der Ausbildung des achten malischen Gefechtsverbandes begonnen. Insgesamt haben im Rahmen von EUTM Mali bisher über 8000 Soldatinnen und Soldaten eine militärische Ausbildung durchlaufen. 2014 wurde das Mandat dahingehend angepasst, dass Wiederholungsausbildungen für aus dem Einsatz zurückkehrende Gefechtsverbände ermöglicht wurden. Damit konnte die Nachhaltigkeit der Ausbildung insgesamt gesteigert werden. Bisher haben fünf malische Gefechtsverbände erfolgreich eine Wiederholungsausbildung

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/8090 durchlaufen. Soweit es die Sicherheitslage und die sanitätsdienstlichen Zeitlinien zuließen, wurden die Wiederholungsausbildungen dezentral an den jeweiligen Heimatstandorten dieser Verbände durchgeführt. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat die Grundlinien des neuen zweijährigen Mandats mit der strategischen Überprüfung und dem Operationskonzept bereits beschlossen. Die EU hat mit Ratsbeschluss 2016/446/GASP vom 23. März 2016 das Mandat für EUTM Mali bis Mai 2018 verlängert und dabei Auftrag sowie Mandatsgebiet angepasst. Der Fokus liegt dabei auf Multiplikatoreffekten durch eine noch gezieltere Ausbildung der Ausbilder. Damit bleiben Ausbildung und Beratung die beiden tragenden Säulen der Mission. Durch die Schwerpunktlegung auf Führungs- und Multiplikatorenausbildung wird der Aufbau einer selbsttragenden Ausbildungsbefähigung der malischen Streitkräfte weiter unterstützt und verankert. Dazu gehört auch, künftig verstärkt dezentral an ausgewählten Standorten der malischen Streitkräfte auszubilden und zu beraten. Dafür wird das Einsatzgebiet Richtung Norden bis in den Nigerbogen einschließlich der Städte Gao und Timbuktu (Stationierungsorte der malischen Streitkräfte und von MINUSMA) erweitert. Im Rahmen der Kooperation unter den G5-Sahel-Streitkräften (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad) und zur Stärkung von Interoperabilität und grenzüberschreitender Handlungsfähigkeit wird die Mission künftig auch Angehörige von Streitkräften der G5-Sahel-Staaten ausbilden. Zur Unterstützung des innermalischen Friedensprozesses wird die Mission auch malische Verbände mit bereits integrierten ehemaligen Kämpfern bewaffneter Rebellengruppierungen ausbilden und beraten. Die Ausweitung des Einsatzgebietes im Rahmen der Weiterentwicklung der Aufgaben von EUTM Mali ist aufgrund der Stationierungsorte der malischen Streitkräfte folgerichtig. Dezentrale Aktivitäten werden dabei nur phasenweise und unter der Maßgabe einer verantwortungsvollen Beurteilung der jeweiligen Sicherheitslage vor Ort sowie geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten ausgeführt. Mit der qualitativen Weiterentwicklung und den angepassten Aufgaben ist auch eine veränderte personelle Zusammensetzung der Mission geplant, wobei der bisherige Kräfteumfang für EUTM Mali insgesamt erhalten bleibt. Dabei ist geplant, die deutsche Personalobergrenze von derzeit 350 Soldatinnen und Soldaten auf 300 anzupassen. Die Mandatsobergrenze war 2015 mit Blick auf die Übernahme der Führung der Mission von 250 auf 350 angehoben worden, die Deutschland seit dem 28. Juli 2015 innehat, aber im Sommer 2016 an Belgien abgeben wird. Deutschland wird auch im neuen Mandat einer der größten Truppensteller bleiben und weiterhin einen wesentlichen Beitrag für die Mission leisten. Deutschland ist und bleibt damit umfassend in Mali engagiert. Neben dem umfangreichen Engagement bei EUTM Mali leistet Deutschland zudem bei der GSVP-Mission EU Capacity Building (EUCAP) Sahel Mali einen Beitrag. Durch die Ausbildung von Nationalgarde, Gendarmerie und Polizei stärkt diese zivile Mission den inneren Sicherheitssektor und leistet damit einen Beitrag zur Wiederherstellung der staatlichen Regierungsfunktionen in ganz Mali. 2015 wurden insgesamt 725 Angehörige der malischen Sicherheitskräfte (Nationalgarde, Gendarmerie, Polizei) ausgebildet, insgesamt sollen in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren rund 4 500 Angehörige der malischen Sicherheitskräfte ausgebildet werden. Derzeit ist Deutschland mit sechs sekundierten Experten sowie einem Polizisten beteiligt. Der deutsche Beitrag im Rahmen von EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali wird durch die Beteiligung der Bundesregierung an der VN-geführten multidimensionalen integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MI- NUSMA) ergänzt. Zu den Kernaufgaben von MINUSMA gehört es, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen und die Sicherheit, Stabilisierung sowie den Schutz von Zivilpersonen zu fördern. Außerdem sollen der nationale politische Dialog und die nationale Aussöhnung, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land, der Wiederaufbau des malischen Sicherheitssektors, der Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe, die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen sowie die Erhaltung des Kulturguts unterstützt werden. Der bisherige deutsche militärische Beitrag für MINUSMA wird fortgeführt und sieht die Beteiligung in den Führungsstäben der Mission und von Verbindungsoffizieren, mit abrufbaren Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen autorisierten französischen Kräfte vor. Zusätzlich wird sich Deutschland mit Objektschutzkräften und erforderlichen Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräften, einer verstärkten gemischten Aufklärungskompanie sowie einem erhöhten deutschen Personalansatz in den Stäben der Mission in Bamako und Gao beteiligen. Auch bilateral bleibt Deutschland in Mali engagiert: Am 18. Dezember 2014 wurde das Regierungsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über die Entsendung einer

Drucksache 18/8090 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode technischen Beratergruppe der Bundeswehr in die Republik Mali erneuert. Primär unterstützt die Beratergruppe im Pionierwesen, um so auch die Fähigkeiten der malischen Streitkräfte im Hinblick auf ihre Unterstützung der Eingreiffähigkeiten der ECOWAS zu stärken. Die Republik Mali ist eines der Schwerpunktländer der erstmals in diesem Jahr umgesetzten Ertüchtigungsinitiative. Entsprechend werden die malischen Sicherheitskräfte durch zusätzliche Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen gefördert, u. a. bei der sicheren Lagerung von Munition und der Eindämmung von Kleinwaffenproliferation. Die Bundesregierung unterstützt zudem das malische Ministerium für Versöhnung in seiner zentralen Rolle bei der Umsetzung des Friedensvertrages mit Ausstattung und Beratung. Weitere Projekte im Rahmen der zivilen Krisenprävention umfassen u. a. die Professionalisierung des malischen Staatssenders ORTM und Trainingskurse für westafrikanische Polizeikräfte an der Ecole de Maintien de la Paix (EMP) zur Vorbereitung auf ihren Einsatz in Friedensmissionen. Zudem ist Mali Komponente im überregionalen Grenzmanagementvorhaben zur Unterstützung des African Union Border Programme (AUBP). Das umfangreiche Portfolio der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Mali gliedert sich in die Schwerpunkte Dezentralisierung und gute Regierungsführung (einschl. Rohstoffgovernance), Nachhaltige und Produktive Landwirtschaft sowie Wasserver- und Abwasserentsorgung. Diese Bereiche haben sich auch in der Krise als äußerst relevant herausgestellt. Insbesondere der im Friedensabkommen verankerte Dezentralisierungsprozess ist ein Schlüssel für mehr Stabilität in Mali. Die Verbesserung der Ernährungssicherheit, die Versorgung mit Trinkwasser und Sanitäranlagen sowie die Stärkung der lokalen Behörden sind wirkungsvolle Beiträge zur Stärkung des malischen Staates und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit leistet somit mit ihrem langfristigen Ansatz einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung, Befriedung und Entwicklung in Mali und ergänzt das sicherheits- und außenpolitische Engagement der Bundesregierung in einem vernetzten Ansatz. Die verbleibenden Maßnahmen der humanitären Hilfe (im vergangenen Jahr 4 Mio. Euro) tragen dazu bei, die Rückkehrsituation im Norden Malis zu verbessern sowie die Strukturen der Vereinten Nationen zur Koordinierung der Hilfsleistungen zu stärken. Das deutsche Engagement in Mali bringt so in einem ressortübergreifenden Ansatz Mittel deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik komplementär zum Einsatz, um das Ziel eines langfristig stabilen, demokratischen, entwicklungsorientierten und in die Region eingebetteten Staates zu erreichen.

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