Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

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Transkript:

Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Terminplan Sommerprüfung Aufforderung Vorjahr 01.10. Anmeldeschluss Vorjahr 31.10. Zulassung Vorjahr 01.12. (mit Aufforderung über Einreichung des Arbeitsauftrages) Einreichung des Vorjahr ab Zulassungstermin (01.12.) Arbeitsauftrages bis spätestens 31.01. (Prüfungsjahr) Genehmigung durch ab Zulassungstermin IHK/Prüfungsausschuss bis spätestens 28.02. Durchführung ab Genehmigungstermin des Arbeitsauftrages bis 10.06. Einreichung des bis 14.06. Arbeitsauftrages Bewertung des 14.06. bis 30.06. Arbeitsauftrages Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch ab 30.06. (nach Eingang der Schulnoten) Prüfungsende spätestens 31.07. Stand: 10.10.2016/Est

Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Terminplan Winterprüfung Aufforderung 01.04. Anmeldeschluss 01.05. Zulassung 01.06. (mit Aufforderung über Einreichung des Arbeitsauftrages) Einreichung des ab Zulassungstermin (01.06.) Arbeitsauftrages bis spätestens 31.07. bzw. ca. 2 Wochen früher wegen Schulferienbeginn Genehmigung durch ab Zulassungstermin IHK/Prüfungsausschuss bis spätestens 31.08. Durchführung ab Genehmigungstermin des Arbeitsauftrages bis 15.11. Einreichung des bis 20.11. Arbeitsauftrages Bewertung des 20.11. bis 15.01. Arbeitsauftrages Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch Prüfungsende ab 15.01. (Folgejahr, nach Eingang der Schulnoten) spätestens 28.02. (Folgejahr) Stand: 10.10.2016/Est

Merkblatt zum Antrag des Arbeitsauftrages der Abschlussprüfung für Technische Systemplaner/-in Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Vorbemerkung Grundlage für die Durchführung des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag sind die nach der aktuellen Verordnung über die Berufsausbildung für den Beruf Technischer Systemplaner/-in Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik unter 8 Abs. 3 aufgeführten Inhalte. Formale Voraussetzungen für den betrieblichen Arbeitsauftrag Für die Durchführung und Dokumentation eines Arbeitsauftrages ist der zeitliche Rahmen von höchstens 40 Stunden festgelegt. Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie den Zugangslink und die Log-In Daten für den Antrag des Arbeitsauftrages im Beruf Technischer Systemplaner/-in. Alle weiteren Informationen ersehen Sie dann direkt in dem Online-Portal. Wird ein Arbeitsauftrag abgelehnt, so erhält der Antragsteller über die IHK eine schriftliche Begründung und muss einen neuen Antrag bis zu dem festgelegten Nachtermin einreichen. Ist ein Arbeitsauftrag durch Nachbesserung genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen Änderungen von der Kammer schriftlich mitgeteilt. Der geänderte Antrag ist ebenfalls bis zum festgesetzten Nachtermin schriftlich einzureichen. Bei verspätet eingereichten Anträgen gilt die Prüfung als nicht bestanden (ohne wichtigen Grund zurückgetreten). Maßgeblich ist das rechtzeitige Hochladen des Antrages gemäß Abgabefrist im Online-Portal. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne unter Telefonnummer 0721 174-233 (Ute Stech) oder 0721 174-216 (Ines. Schomburg) zur Verfügung. Überarbeitung vom Oktober 2016 Stand: Oktober 2013/GB2/est 1 von 2

Inhaltliche Gestaltung Leitgedanken Inhalt des Arbeitsauftrages soll stets die Erfüllung der technischen Funktion, die wirtschaftliche Realisierung sowie die Sicherheit für Mensch und Umgebung darstellen. Merkmale für die Zielsetzung sind Wirkprinzip, Gestaltung, Sicherheit, Ergonomie, wirtschaftliche Fertigung, Kontroll- und Prüfwesen, Montage, Instandhaltung, Transport, Recycling. Lösungsentwicklung und Durchführung der Konstruktion soll sich an der VDI Richtlinie 2221/2222 orientieren. Es gelten generell die Grundregeln eindeutig, einfach und sicher. Ablauf des Arbeitsauftrages Für die Durchführung des Arbeitsauftrag gilt grundsätzlich 8, Abs. 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Technischen Produktdesigner/in, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I KA S. 1215 vom 28.06.2011 (Bonn). Empfehlungen der Prüfungskommission: Der betriebliche Arbeitsauftrag (40h) sollte innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden. Die möglichen Inhalte für Planung und Durchführung sind der Liste (Art Checkliste) zu entnehmen. Die Gewichtung der Einzelaufgaben kann sich an folgendem orientieren: Planung/Entwurf 30% Durchführung der Konstruktion 50% Dokumentation 20% Inhalt und Niveau der Aufgabenstellung Ziel dieser Empfehlung ist, ein vergleichbares Niveau der Aufgabenstellungen zu erreichen, um eine gerechte Beurteilung der Leistungen zu ermöglichen! Die Prüfungskommission muss in der Lage sein, aufgrund der eingereichten Aufgabenstellung Anforderungen und Inhalte des betrieblichen Arbeitsauftrages beurteilen zu können! Die Bezeichnung des betrieblichen Auftrags muss abhängig vom betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden. Die Beschreibung des betrieblichen Auftrags soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen folgenden Phasen (Planung, Ausführung, Dokumentation/Präsentation) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben. Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären. Die Auftragsbeschreibung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Die geplanten Hilfsmittel für die Präsentation und das auftragsbezogene Fachgespräch sind anzugeben. Überarbeitung vom Oktober 2016 Stand: Oktober 2013/GB2/est 2 von 2

IHK Abschlussprüfung Teil 2 bitte auswählen Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrags Berufsbezeichnung: Technische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Aufgaben (gemäß VO) Teilaufgaben Arbeitsaufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen Auswahl Zeitaufwand (in h) Ausgangszustand, Ziel, Rahmenbedingungen Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären Zusätzliches auftragsspezifisches Kriterium Auftragsbezogene Informationen und Daten beschaffen, bewerten und nutzen Arbeitsschritte und abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen Rechtliche, betriebliche und technische Vorschriften beachten Arbeitsauftrag planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen Empfohlen wird die Auswahl von 3 Kriterien in der Auftragsanalyse 4,0 Teil- und Detailskizzen nach örtlichen Gegebenheiten und Vorlagen anfertigen Planung Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen, Arbeitsplanung und -organisation Bauteile und Baugruppen in ihrer räumlichen Anordnung zueinander skizzieren Funktions- und Aufmaß-Skizzen Grundgesetze der Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen anwenden Grundgesetze der Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen anwenden Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mithilfe von Normen, Richtlinien, technischen Unterlagen, Auslegungssoftware, Handbüchern und Katalogen berechnen und bestimmen Technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen auch anderer Gewerke entwerfen Ausführen von Berechnungen Empfohlen wird die Auswahl von 4 Kriterien in der Auftragsanalyse 3,0

IHK Abschlussprüfung Teil 2 bitte auswählen Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrags Berufsbezeichnung: Technische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Planung (Fortsetzung) Ausführung Aufgaben (gemäß VO) Teilaufgaben Auswahl Kenndaten von Anlagenkomponenten Örtliche Gegebenheiten für Einzel- und unter Berücksichti- Baugruppenmontage berücksichtigen gung von Schall- und Brand- Herstellverfahren für Anlagenkomponenten bewerten, schutz ermitteln, gesetzliche Kanalteile beurteilen und auswählen Bestimmungen berücksichtigen, Montage- und Befestigungssysteme sowie Arbeitsplanung und Wanddurchlässe, insbesondere unter Berück- -organisation (Fortsetzung) sichtigung des Brandschutzes, beurteilen und auswählen Kundenspezifische Anforderungen und Kundenorientierung Informationen entgegen-nehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten Zusätzliches auftragsspezifisches Kriterium Schematische Darstellung unter Anwendung der einschlägigen Normen und Sinnbilder erstellen Funktionsabläufe der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik darstellen und dokumentieren Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen, technische Zeichnungen unter Berücksichtigung der Normen und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen Schematische Darstellungen von fachbezogenen pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Regel- und Steuerungssystemen erstellen Räumliche Darstellung von Bauteilen und Anlagen erstellen und anleiten Detailpunkte konstruieren Konstruktive Änderungen nach technischen Vorgaben vornehmen Eigenheiten der Korrosionsschutzverfahren konstruktiv berücksichtigen Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Fertigungszeichnungen unter Anwendung der technischen Norm- und Regelwerke erstellen Technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen identifizieren sowie angrenzende Bereiche darstellen Bauteile und Baugruppen fertigungs-, montageund funktionsgerecht bemaßen Halbzeuge, Normteile, Bauteile und Baugruppen nach Vorgaben, technische Unterlagen und Leistungsdaten auswählen Zeitaufwand (in h) (siehe oben) Empfohlen wird die Auswahl von 10 Kriterien in der Auftragsdurchführung 3,0 30,0

IHK Abschlussprüfung Teil 2 bitte auswählen Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrags Berufsbezeichnung: Technische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Ausführung (Fortsetzung) Dokumentation/ Präsentation Aufgaben (gemäß VO) Teilaufgaben Auswahl Sicherheitstechnische Bestimmungen, insbesondere des Brandschutzes, beachten Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen, technische Zeichnungen unter Berücksichtigung der Normen und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen (Fortsetzung) Fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärme-technische und strömungstechnische Berechnungen, durchführen Normheizlast nach DIN EN 12831, Fußbodenheizung EN 1264, Heizungsrohrnetz VDI 3805/2, Trinkwassernetz DIN 1988/DVGW, Gasleitung DVGW-TRGI, Entwässerung DIN EN 12056, Entwässerungsanlagen DIN 1986, Kühllast VDI 2078/VDI 6007, Raumlufttechnische Anlagen DIN 1946 und DIN 18017 Zusätzliches auftragsspezifisches Kriterium Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen sowie Befestigungssysteme auswählen Bauteile und Baugruppen für Anlagen mit den jeweiligen Einbauteilen darstellen Ansichten und Schnitte von Bauteilen und Baugruppen festlegen und ableiten Abwicklungen von Bauteilen erstellen Bezeichnungen für Material, Korrosionsschutz und Zusatzangaben auswählen und eintragen Technische Unterlagen von Anlagen koordinieren und auf Kollisionen prüfen, Kollisionen nach Absprache korrigieren Technische Unterlagen zur Weiterleitung an Fremdgewerke aufbereiten und zusammenstellen Arbeit, Leistung und Wirkungsgrade der Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mithilfe von Berechnungsprogrammen, Auslegungshilfen und technischen Unterlagen berechnen und bestimmen Dimensionierung von Leitungen und Bauteilen auf Basis von Zeichnungen und vorangegangenen Berechnungen vornehmen Bedarfsberechnungen im Rahmen der gebäudetechnischen Prozessabläufe nach projektbezogenen Vorgaben erstellen Tabellen und Diagramme der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik erstellen Aufmaße, Protokolle und Stücklisten anfertigen und prüfen sowie technische Sachverhalte beschreiben Auftragsbezogene Daten systematisch und kundenorientiert zusammenstellen Aufmaße erstellen Technische Unterlagen, insbesondere Tabellen, handhaben und erstellen Zeitaufwand (in h) (siehe oben) Empfohlen wird die Auswahl von 4 Kriterien beim Auftrags- 30,0 3,0

IHK Abschlussprüfung Teil 2 bitte auswählen Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrags Berufsbezeichnung: Technische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Dokumentation/ Präsentation (Fortsetzung) Aufgaben (gemäß VO) Teilaufgaben Auswahl Anwenden von Informations- Daten pflegen und sichern und Kommunikationstechniken Vorschriften zur Datensicherheit beachten Ergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen Durchführen von qualitätssi- Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen chernden Maßnahmen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren Zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand der Vorgaben bewerten sowie dokumentieren Zusätzliches auftragsspezifisches Kriterium Zeitaufwand in h (siehe oben) 3,0 40 max. 40 Stunden Bei der Durchführung des betrieblichen Auftrags sind die einschlägigen Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie der Umwelt zu berücksichtigen. 1) Die Arbeitszeit für die Erstellung der praxisbezogenen Unterlagen ist in der Gesamtzeit von 40 h enthalten.

Merkblatt zur Dokumentation des Arbeitsauftrages der Abschlussprüfung für Technische Systemplaner/-innen Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Durch den Arbeitsauftrag und dessen Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen kann. Die Ausführung des Arbeitsauftrages wird mit der prozessorientierten Darstellung des Ablaufs dokumentiert. Die Dokumentation ist Teil des gesamten Prüfungsergebnisses und wird als solches vom Prüfungsausschuss bewertet. Dabei ist nicht der Erfolg, sondern die Methode zur Erreichung des Zieles maßgebend. Der Umfang von max. 20 geschriebenen DIN A4 Seiten (inkl. Deckblatt, Erklärung, Inhaltsverzeichnis, Glossar und Abkürzungsverzeichnis) darf nicht überschritten werden. Notwendige Anlagen zum Verständnis dürfen noch zusätzlich eingereicht werden. Die Dokumentation ist wie folgt zu gliedern und muss die nachfolgenden Mindestanforderungen enthalten: 1. Deckblatt Titel des betrieblichen Auftrags Prüflingsnummer Name und Adresse des Prüflings Name und Adresse des Betriebs Name und Tel.-Nr. des/der Paten/Patin für den betrieblichen Auftrag Datum und Unterschrift des Prüflings und des/der Paten/Patin für den betrieblichen Auftrag 2. Persönliche Erklärung Erklärung des Prüflings und des/der Paten/Patin, dass der Prüfling den Arbeitsauftrag selbstständig ausgeführt hat. 3. Inhaltsverzeichnis 4. Umfassende Beschreibung des Auftrags. In dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben. 5. Planung Arbeitsbericht über die Durchführung des Arbeitsauftrags gegebenenfalls mit Anlagen 6. Zusammenfassung und Resümee Ergebnisbeschreibung und eine eigene Bewertung 7. Quellenverzeichnis, Literaturhinweise, Abkürzungsverzeichnis /2

- 2-8. Anlagen In der Anlage müssen für das Verständnis notwendige technische Unterlagen, wie zum Beispiel Berechnungen, Bemessungen, Schemata, Grundrisse, Schnitte, Schächte, Koordinationsunterlagen oder Bauangaben, enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfzeitraum selbst bearbeitet wurden. Nur dann werden diese Anlagen bewertet. Die Anlagen müssen eindeutig gekennzeichnet werden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf diese Anlagen erfolgen. In der Anlage müssen u.a. sonstige zur Verdeutlichung des Arbeitsauftrags nötige Zeichnungen und technische Unterlagen (z.b. Herstellerunterlagen) beigefügt werden. Diese Unterlagen werden nicht bewertet. 9. Änderungen Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag sind zu begründen. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne unter Telefonnummer (07 21)1 74-2 33 (Fr. Stech) oder (07 21)1 74-2 16 (Fr. Schomburg) zur Verfügung. Stand: 10. Oktober 2016/Est

Merkblatt zur Präsentation/Fachgespräch über den Arbeitsauftrag der Abschlussprüfung für Technischer Systemplaner/-in Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Nach der Verordnung über die Berufsausbildung des Technischen Systemplaners/-in FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik vom 21.06.2011 ist in der Abschlussprüfung Teil 2 ein Arbeitsauftrag einschließlich Dokumentation sowie eine Präsentation einschließlich Fachgespräch vorgesehen. Durch die Präsentation soll der Prüfling zeigen, dass er - fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, - den für den Arbeitsauftrag relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie - die Vorgehensweise im Arbeitsauftrag begründen kann. Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 10 Minuten und für das Fachgespräch 20 Minuten, vorgesehen. Für den Aufbau der selbst mitzubringenden Präsentationsmittel stehen max. 10 Minuten zur Verfügung. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne unter Telefonnummer (07 21) 1 74-2 33 (Fr. Stech) oder (07 21) 1 74-2 16 (Fr. Schomburg) zur Verfügung. Stand: 10. Oktober 2016/Est

Persönliche Erklärung zum Arbeitsauftrag Hiermit versichere ich,, (Vor- und Zuname des Auszubildenden) den Arbeitsauftrag, (genaue Bezeichnung des Auftrages) sowie die eingereichte Dokumentation unter der Betreuung von (Vor- und Zuname des Ausbilders/Name des Ausbildungsbetriebes) selbständig und ohne fremde Hilfe konzipiert, verfasst und durchgeführt zu haben. Teile der Dokumentation, die ich nicht selbständig erstellt habe, sind von mir entsprechend gekennzeichnet worden. Die von der Verordnung vorgesehene Richtzeit wurde eingehalten. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass meine Arbeit bei Täuschungshandlungen bzw. Ordnungsverstößen mit null Punkten bewertet wird und als nicht bestanden gilt. Ich bin weiter darüber aufgeklärt worden, dass dies auch dann gilt, wenn festgestellt wird, dass meine Arbeit im Ganzen oder zu Teilen mit der eines anderen Prüfungsteilnehmers übereinstimmt. Ich nehme zur Kenntnis, dass ggf. stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden können. (Ort und Datum) (Unterschrift Prüfling) (Unterschrift des Ausbilders/Stempel) Diese Erklärung ist der Dokumentation beizufügen. Stand: Oktober 2016/GB2/est 1 von 1