Ihre Bachelorarbeit Infoveranstaltung Bachelorarbeit SS 2014

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Transkript:

Ihre Bachelorarbeit

SPOs Die SPOs stehen online unter: Allgemeiner Teil SPO29: http://www.htw-aalen.de/dynamic/img/content/studium/sonstiges/spo/allgteil-bachelor-spo29.pdf Spezieller Teil SP029: http://www.htw-aalen.de/dynamic/img/content/studium/sonstiges/spo/ibachelor-spo29.pdf

Inhalte Themenvergabe Betreuung Anmeldung Dauer Umfang Form und Aufbau Kolloquium Abgabe Bachelorarbeit als Prüfungsleistung Benotung & Credit Points Sonstiges

Themenvergabe I Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 34 Abs. 2 Nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausgabe der Bachelorarbeit durch den Prüfungsausschuss gibt der Betreuer die Bachelorarbeit aus. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Die Studierenden können Themenwünsche äußern. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der Themenwünsche besteht nicht. Alternative Herangehensweisen: 1. Der Studierende wählt selbst ein Thema und spricht denjenigen IBW- Professor an, den er sich als Betreuer wünscht, um die Betreuung und das endgültige Thema zu klären. 2. Jeder IBW-Professor stellt 3 theoretische Themen auf seiner Homepage zur Verfügung, die Studierende wählen können. Interessierte Studierende wenden sich an den entsprechenden Professor.

Themenvergabe II Empfohlene Vorgehensweise: Definition des Themengebietes vom Studierendem -> Gespräch mit verantwortlichem IBW-Professor Besprechung bzw. Eingrenzung des Themas mit Professor und falls notwendig- Genehmigung durch Prüfungsausschuss Alternative Vorgehensweise: Der Studierende informiert sich über die theoretischen Themen, die IBW- Professoren auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen, und spricht den entsprechenden IBW-Professor an, dessen theoretisches Thema er gerne bearbeiten möchte. Bei mehreren Interessenten entscheidet der IBW-Professor, welcher Studierende das Thema bearbeiten darf. Ungeeignete Vorgehensweise: Suche eines Themas und einer betreuenden Firma, ohne vorherige Abstimmung mit dem für die Betreuung gewünschten Professor

Betreuung Auszug aus SPO 29 spezieller Teil, 54 Abs.6 c) Betreuung: Der Studiengang kann vorschreiben, dass als Betreuer (Erst- und Zweitbetreuer) einer Bachelorarbeit ein Professor des Studiengangs zu wählen ist. Sofern aus übergeordneten Gründen zweckmäßig kann die Ausgabe von Bachelorarbeiten zentral durch den Studiengang gesteuert werden. Als Gutachter bei IBW-Abschlussarbeiten kommen nur Professoren des Studiengangs IBW in Frage der Student wählt den Erstbetreuer für die Abschlussarbeit aus dem IBW-Professorenkreis, der Zweitbetreuer wird durch den Studiengang festgelegt

Anmeldung I Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 34 Abs.1 Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet des gewählten Studiengangs selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gelten 14 Abs. 3 und 5 (Anmeldung zu Modulprüfungen) entsprechend. Das Thema der Bachelorarbeit darf erst ausgegeben werden, wenn die zu prüfende Person (a) die Bachelorvorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in dem betreffenden Studiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestanden oder eine gemäß 24 (Anrechnung von Studienleistungen) als gleichwertig angerechnete Prüfung erbracht hat, (b) alle Modulprüfungen, die in dem jeweiligen Studiengang den ersten fünf Semestern zugeordnet sind, bestanden hat, (c) seit mindestens einem Semester an der Hochschule Aalen immatrikuliert ist. Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben.

Anmeldung II Auszug aus SPO 29 spezieller Teil, 54 Abs.6 a) Voraussetzungen In Konkretisierung von 34 Abs. 1 soll ein Studierender des Studiengangs die Bachelorarbeit nur dann beginnen können, wenn er alle vorgesehen Prüfungsleistungen der ersten vier Fachsemester sowie das praktische Studiensemester erfolgreich abgeschlossen hat. b) Anmeldetermin Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens zu Beginn des Vorlesungszeitraums auszugeben, an dem der zu Prüfende alle sonstigen Prüfungsleistungen abschließen wird. Dies ist regulär das siebte Studiensemester. Der Studiengang kann den Ausgabetermin einheitlich auf den 01.11 eines Jahres, falls das siebte Fachsemester ein Wintersemester ist, bzw. 01.04. eines Jahres, falls das siebte Fachsemester ein Sommersemester ist, festlegen.

Anmeldung II Typische Fragen rund um die Anmeldung der Bachelorarbeit: 1. Wie sieht ist vorzugehen, wenn die Bachelorarbeit im achten statt im siebten Fachsemester angefertigt werden soll? Eine Verschiebung muss beim Leiter des Prüfungsamtes (aktuell Prof. Frick) schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist rechtzeitig über das Sekretariat einzureichen Der Antrag ist formlos zu stellen. 2. Was ist zu beachten, wenn die Anmeldungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind? Sollten die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit nicht erfüllt sein (z.b. es sind nicht alle Klausuren der Fachsemester 1-4 bestanden oder das Praxissemester ist noch nicht absolviert) kann die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden. Ein Antrag auf Verschiebung der Bachelorarbeit muss nicht gestellt werden.

Dauer Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 34 Abs.5 Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel 12 CP. Sie ist innerhalb von vier Monaten zu bearbeiten. Soweit dies zur Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen oder aus Gründen, die von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten sind, erforderlich ist, kann die Bearbeitungszeit auf höchstens sechs Monate verlängert werden; die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des Betreuers. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit eingehalten werden kann. Näheres regelt der Besondere Teil.

Umfang Der Umfang der Bachelorarbeit ist themenabhängig und mit dem jeweiligen Betreuer flexibel vereinbar. Der Richtwert beträgt ca. 60 Seiten plus Anhang

Form und Aufbau Form (z.b. Zitierstil, Schrift etc.) und Aufbau werden mit der Betreuerin/dem Betreuer besprochen und festgelegt. Literaturempfehlung zum wissenschaftlichen Arbeiten: Theisen, Manuel René (2008): Wissenschaftliches Arbeiten: Technik Methodik Form, 14. vollständig neubearbeitete Auflage, München: Vahlen, 2008. (ISBN 978-3-8006-3596-2) Weitere Richtlinien zur Struktur und zum Aufbau der Bachelorarbeit orientieren sich an den Richtlinien für die Erstellung der Bachelorarbeit -> siehe www.htw-aalen.de/studium/i, Downloads und Links, Rubrik Anmeldung Abschlussarbeit

Kolloquium Auszug aus SPO 29 spezieller Teil, 54 Abs. 6 d) Kolloquium Die Bachelorarbeit ist einem Kolloquium vorzustellen. Sie kann nach vorheriger Zustimmung durch den betreuenden Professor und den Studiendekan in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgearbeitet werden. I.d.R. 20 minütiger Bachelorvortrag

Abgabe Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 35 Abs.1 Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt/Sekretariat des Studienganges abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen, als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die fertige Bachelorarbeit ist innerhalb der vorgegebenen Frist im IBW- Sekretariat abzugeben. Neu im Vgl. zum WS2013/14 1 Exemplar Erstbetreuer/ 1 Exemplar - Zweitbetreuer 1 Exemplar Studiengang (Archiv) Optional: 1 Exemplar in elektronischer Form (PDF-Datei) auf Datenträger Des Weiteren müssen die Exmatrikulationsformulare mitabgegeben werden!

Bachelorarbeit als Prüfungsleistung Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 23 Abs.3 Die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Ein Verstoß hiergegen liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder die Forschungstätigkeit Dritter erheblich beeinträchtigt wird. Bei einem Verstoß gegen Satz 1-3 kann die Exmatrikulation des Studierenden erfolgen. ( 62 LHG i.v. mit 3 Abs. 5 LHG). Ein Plagiat ist eine grob fahrlässige Falschangabe. Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Arbeiten sorgfältig auf das Einfügen Ihrer Quellenangaben im Text und im Literaturverzeichnis. Zur Unterstützung können gängige Literaturverwaltungsprogramme (z. B. Citavi oder Endnote) hinzugezogen werden.

Benotung und Credit Points Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 35 Abs. 3 Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu bewerten. Die Note errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der von den Prüfern erteilten Noten. Einer der Prüfer muss der Betreuer der Bachelorarbeit sein. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 35 Abs. 4 Die Bachelorarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als ausreichend (4,0) ist, einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Ausgabe eines neuen Themas ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Wird die Antragsfrist versäumt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten. Die Bachelorarbeit ist gewichtet mit 12 Credit Points.

Sonstiges Die Anfertigung der Bachelorarbeit ist neben dem Pflichtfach Unternehmensstrategie und Fallstudien sowie den Fächern der Studienschwerpunkt Internationale Unternehmensbesteuerung und Internationales Controlling (Schwerpunkt Finance, Accounting & Taxation) Außenwirtschaft und Regionalstudien und/oder Comparative Business Systems und/oder Personalführung (Schwerpunkt International Program) CRM Advanced und Preismanagement (Schwerpunkt Marketing) für das 7. Semester vorgesehen. Die Fächer werden nach Möglichkeit Dienstag bis Donnerstag geplant, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Abschlussarbeit bleibt. Wenn die Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit einer Firma angefertigt wird, kann diese auch im 8. Semester erstellt werden. Dazu ist ein formloser Antrag beim Prüfungsamtsleiter Prof. Frick zu stellen. Bachelorarbeiten werden in einer Firma i. d. R zwischen 600 1000* vergütet. * Unverbindliche Angabe

Zusammenfassung Themenvergabe - in Abstimmung mit IBW-Professor und evtl. Firma Thema wählen - Ausgabe (Genehmigung) des Themas durch Professor Betreuung - durch Professoren des Studiengangs IBW Anmeldung - frühestens nach Abschluss des fünften Semesters (1-4 + Praktikum) - immer vom 1.3. bis zum 1.4. im SoSe und vom 1.9. bis zum 1.11. im WS (so vom Studiengang festgelegt) Dauer - Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate und ist auf höchstens 6 Monate verlängerbar - die Entscheidung über eine Verlängerung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des betreuenden Professors Umfang - ca. 60 Seiten (themenabhängig) plus Anhang

Zusammenfassung II Form und Aufbau - siehe Richtlinien für die Erstellung der Bachelorarbeit SPO29 auf www.htw-aalen.de/studium/i unter Download und Links erhältlich Kolloquium - 20 minütiger Bachelorvortrag - kann wie die Bachelorarbeit in Abstimmung mit Professor in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgearbeitet werden Abgabe - die Bachelorarbeit muss fristgemäß beim IBW-Sekretariat abgegeben werden. - mindestens 3 gebundene Exemplare + Daten CD, wenn Zweitbetreuer aus Firma - Exmatrikulationsformulare nicht vergessen -> siehe Download/Links Regeln & Hilfsmittel - siehe Richtlinien, Infoveranstaltungen und Datenbanken in der Bibliothek Benotung & Credit Points - 2 Prüfer (Prof. IBW), 4 Wochen Bewertungszeit, 1 Wiederholung möglich, 12 CP

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit