elie nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf

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Transkript:

Just~z.ministeriurr. des Landes Nordrhein-VVestfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. I ngo Wolf 40221 Düsseldorf nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I 1-40221 Düsseldorf Seite 1 von 1 Datum: 24.04.2017 Bearbeiterin: Frau Dr. Christina Wehner Telefon: 0211 8792-205 Aktenzeichen: 4054 E -111. 5/11 76. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 26. April 2017 Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 7 "(Vor-) Ermittlungsergebnisse zur verbotenen Parteienfinanzierung und Verstrickung des nordrhein-westfälischen Innenministers im Fall V." Anlagen 60 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den öffentlichen Bericht der Landesregierung elie zu dem o.g. Tagesordnungspunkt in 60-facher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsausschusses. en Grüßen Thomas Kutschaty Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-300 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw.de

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 76. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. April 2017 Schriftlicher Bericht zu TOP 7:,,(Vor)Ermittlungsergebnisse zur verbotenen Parteienfinanzierung und Verstrickung des nordrhein-westfälischen Innenministers im Fall V."

Mit dem vorliegenden Bericht der Landesregierung erfolgt die in dem Anmeldungsschreiben vom 13. April 2017 erbetene Unterrichtung zum vorbezeichneten Tagesordnungspunkt. Grundlage der Darstellung sind Berichte des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf. I. Der Angeklagte Vauth war - gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten - Gesellschafter einer inzwischen aufgelösten Krefelder Anwaltssozietät. Im Februar 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen ihn und seine Ehefrau Anklage vor dem Landgericht Krefeld wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs in 931 Fällen. Ihnen wird zur Last gelegt, das Vermögen von Mandanten und der Sozietät geschädigt und die Gelder für eigene Zwecke verwendet zu haben. Der Angeklagte Vauth befindet sich seit dem 11. November 2016 in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten hat am 17. März 2017 begonnen und dauert noch an. Zu weiteren Einzelheiten und zum Gang des Verfahrens wird auf den Bericht vom 7. März 2016 (Vorlage 16/3772) Bezug genommen. 11. Ausgangspunkt des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens gegen den früheren Rechtsanwalt Vauth waren im Jahre 2009 gegen ihn erstattete Strafanzeigen ehemaliger Sozietätskollegen. 1. Im Vordergrund standen Vorwürfe im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Mandanten- und Sozietätsvermögen, die in die derzeitige Hauptverhandlung vor dem Landgericht Krefeld mündeten. 2. Zwei weitere Vorwürfe erhoben die seinerzeitigen Anzeigeerstatter im Zusammenhang mit möglichen illegalen Parteispenden: ~ Zum einen verdächtigten sie den jetzigen Angeklagten Vauth, unter falschem Namen, nämlich dem Namen zweier Sozietätskollegen, zwei aus dem Sozietätsvermögen stammende Spenden in Höhe von 3.000 und 6.000 Euro an den SPD-Unterbezirk Duisburg veranlasst zu haben. Die von einem Kanzleikonto überwiesene Spende von 6.000 Euro ist von der o.g. Anklageschrift erfasst. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft Krefeld einen hinreichenden Tatverdacht

wegen Untreue zum Nachteil der Sozietät angenommen. Hinsichtlich der Spende in Höhe von 3.000 Euro hat die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung abgesehen, da dieser Geldbetrag nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft von einem Privatkonto des Angeklagten Vauth geflossen war. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden beide Beträge von der SPD Duisburg zurücküberweisen, nachdem die vermeintlichen Spender nach Erhalt einer Zuwendungsbescheinigung gegenüber der SPD Duisburg richtiggestellt hatten, dass sie die jeweilige Spende weder getätigt noch veranlasst hatten. ~ Zum anderen vermuteten die früheren Sozietätskollegen aufgrund von aufgefundenen Durchschriften von Honorarrechnungen an kommunale Unternehmen, Herr Vauth habe ein System etabliert, mit welchem er im Wahlkampf stehenden (Kommunal-) Politikern der SPD Gelder für die Bestreitung des Wahlkampfes verschafft habe. Im Zusammenhang mit Honorarforderungen für angebliche Gutachten oder Beratungsleistungen seien, so die Anzeigeerstatter, jedoch keine Akteninhalte oder Aktivitäten Vauths festzustellen. Daher mutmaßten sie, den Rechnungen hätten keine tatsächlichen Leistungen zugrunde gelegen; es könnten lediglich Geldflüsse zugunsten Vauths veranlasst worden sein, damit dieser im Gegenzug die von ihm vereinnahmten Gelder im Wege entsprechender "Parteispenden" zurückfließen lasse. Anknüpfend daran wurden in den Medien Vermutungen geäußert, dem damaligen Rechtsanwalt Vauth seien aufgrund von Kontakten zur SPD werthaltige Gutachter- und Berateraufträge kommunaler Unternehmen "zugeschanzt" worden. Diese Aufträge seien von Auftragnehmer und Auftraggeber tatsächlich ausgeführt und erfüllt worden. Vauth habe sich dann im zeitlichen Zusammenhang mit der Begleichung seiner Honorarrechnung für die Aufträge mit einer Spende "bedankt" ("Dankeschön-Spenden"). Vor diesem Hintergrund trat die Staatsanwaltschaft Krefeld im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Vauth und andere wegen Untreue in Vorermittlungen, d. h. die Prüfung eines Anfangsverdachts, bezüglich einer möglichen illegalen Parteienfinanzierung ein. Dabei überprüften ein von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf an die Staatanwaltschaft Krefeld abgeordneter Wirtschaftsreferent und ein Buchhalter alle Geldflüsse innerhalb der Sozietät sowie zwischen ihr und dem jetzigen Angeklagten bzw. seiner Ehefrau. Sämtliche durch den Angeklagten im fraglichen Zeitraum veranlassten baren und unbaren rund 26.000 Geldtransaktionen wurden erhoben. Die insoweit durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf die vermutete verstecke Parteienfinanzierung ergeben. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat dazu bereits im Februar 2013 anlässlich der seinerzeit erfolgten Anklageerhebung wegen Untreue berichtet, dass "auch die weiteren

- 4 - Ermittlungen, namentlich die gutachterliche Überprüfung sämtlicher Geldflüsse innerhalb der Sozietät sowie zwischen ihr und den beschuldigten Eheleuten Vauth und umgekehrt, [... ] zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine illegale "Spendenwaschanlage" und damit einen Anlass zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Rechtsanwälte der Sozietät oder gegen weitere Personen nicht ergeben" hätten. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf ist dem beigetreten. An dieser Bewertung von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat insoweit aktuell zusammenfassend berichtet, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung nicht bekannt geworden seien. 111. Zu den in der Themenanmeldung aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den öffentlichen Äußerungen eines früheren Kanzleiboten, er habe im Auftrag des Angeklagten Vauth mehrfach für Innenminister Jäger bestimmte Briefumschläge übergeben, "a) Ist der o. g. Bote im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Lothar Vauth als Zeuge vernommen worden? b) Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? c) Inwieweit besteht aus Sicht der Landesregierung Anlass, aufgrund der Aussagen des Boten ein Ermittlungsverfahren wegen Annahme illegaler Parteispenden gegen den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger einzuleiten?" ist nach Berichtslage Folgendes zu bemerken: Der Kanzleibote S. wurde am 15. Oktober 2009 als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Vauth u.a. zu Bargeldgeschäften und seiner Tätigkeit als Kanzleibote vernommen. Er machte dabei keine Angaben zu einer Übergabe von Umschlägen an den damaligen Landtagsabgeordneten Ralf Jäger.