Studienplan für die Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

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Transkript:

Studienplan für die Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 1 Verordnung über die Studienpläne Bakkalaureatsstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Studienkennzahl V 033 150 sowie Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Studienkennzahl V an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) Der Studienplan Katholische und Evangelische Kirchenmusik wurde nach UniStG erlassen und mit Beschluss der Studienkommission vom 13. Juni 2006 geändert. Die von der Studienkommission am 13. Juni 2006 beschlossenen und vom Senat am 20. Juni 2006 genehmigten Änderungen treten mit 1. Oktober 2006 in Kraft. 1. Teil Allgemeine Bestimmungen.. Seite 01 2. Teil Bakkalaureatsstudium...Seite 07 3. Teil Magisterstudium..Seite 14 Schwerpunkt Orgel-Chorleitung..Seite 16 Schwerpunkt Orgel-Gregorianik..Seite 19 Schwerpunkt Orgel-Kirchliche..Seite 21 Komposition..Seite 24 Schwerpunkt Chorleitung-Gregorianik..Seite 26 Schwerpunkt Chorleitung-Kirchliche Komposition 4. Teil - Anlagen..Seite 28 1. Teil Allgemeine Bestimmungen 1 Bildungsprinzipien (1) Ziel des Studiums ist die Bildung der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit der Wissenschaft und Kunst sowie die künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zum/zur akademischen Kirchenmusiker/in. (2) Inhalt des Studiums Katholische und Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz ist die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Methoden, welche die Absolventinnen/die

2 Absolventen zur höchstqualifizierten und selbständigen Pflege der Kirchenmusik in ihrem ganzen Umfang befähigen. (3) Grundsätzliche Positionen zu Studiengliederung und -inhalt sind im Qualifikationsprofil dargestellt (siehe 4. Teil - Anlage I) 2 Gliederung der Studien Das Studium Katholische und Evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz ist in das Bakkalaureatsstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik und das darauf aufbauende Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik mit den fünf Schwerpunkten Orgel- Chorleitung, Orgel-Gregorianik, Orgel-Kirchliche Komposition, Chorleitung- Gregorianik u. Chorleitung-Kirchliche Komposition gegliedert. 3 Dauer der Studien (1) Das Bakkalaureatsstudium dauert acht Semester, das Magisterstudium dauert vier Semester. (2) Die Gesamtanzahl der ECTS-Punkte beträgt im Bakkalaureatsstudium 240 und im Magisterstudium 120. 4 Lehrveranstaltungen 4a Lehrveranstaltungstypen LV-Typen im Sinne dieser Verordnung sind: (1) Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem und wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient und in Form eines Vortrages durch die/den Lehrenden abgehalten wird. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und mündlich durchgeführt werden kann. (2) Proseminar (PS): Einführende Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit teilweise aktiver Einbeziehung der Studierenden vermittelt werden. (3) Seminar (SE): Lehrveranstaltung, in der in theoretischer und/oder wissenschaftlich-praktischer Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung unter aktiver Einbeziehung der Studierenden (Teilnahme an der kritischen Diskussion und/oder schriftlichen Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation) vermittelt werden und die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. (4) Praktikum (PR): Lehrveranstaltung, mit praktischem Lehrinhalt, in der kleinere angewandte künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Vorspielstunden, Ensembleproben, Mitwirkung bei Gottesdiensten und Konzerten als integraler Bestandteil von Praktika geben den Studierenden die Möglichkeit,

3 ihre Fähigkeiten künstlerischer Gestaltung unter Beweis zu stellen. Ein Praktikum kann auch außerhalb der Universität und des Studienstandorts stattfinden. (5) Übung (UE): Lehrveranstaltung, in der praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet werden. (6) Projekt (PJ): Lehrveranstaltung mit praktischem Inhalt, in der eine oder mehrere große künstlerische wissenschaftliche experimentelle theoretische und/oder konstruktive Arbeit(en) ( Projekt(e) ) unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Projekte können als Team- oder Einzelarbeit durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilt werden können. Diese Lehrveranstaltungen können von mehreren Lehrveranstaltungsleitern gemeinsam abgehalten werden, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte pädagogische Methodik dies erfordern. (7) Vorlesung mit Übung (VU): Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von künstlerisch-wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen dient, und in der gleichzeitig auch Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt bzw. ausgebildet wird. (8) Künstlerischer Einzelunterricht (): Lehrveranstaltung, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Den LeiterInnen der Lehrveranstaltungen steht es frei, diese zum geringen Teil als Gruppenunterricht durchzuführen, wenn der Lehrinhalt und/oder die angewandte Methodik dies erfordern. Der Stundenanspruch der einzelnen Studierenden darf bei Führung als Gruppenunterricht nur anteilig reduziert werden. Vorspielstunden, Konzerte und künstlerische Präsentationen können als Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung vorgesehen werden und geben den Studierenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten künstlerischer Gestaltung unter Beweis zu stellen. (9) Künstlerischer Gruppenunterricht (KG): Lehrveranstaltung, in Form von Gruppenunterricht, die der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten dient. Künstlerische Präsentationen (z.b. im Rahmen von Gottesdiensten), Ensembleproben und Konzerten als integraler Bestandteil des künstlerischen Gruppenunterrichts geben den Studierenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten künstlerischer Gestaltung unter Beweis zu stellen. Künstlerischer Gruppenunterricht findet in Lehrveranstaltungen statt, in denen der Lehrinhalt und/oder die angewandte pädagogische Methodik dies erfordern. (10) Exkursion (EX): Lehrveranstaltung, außerhalb des Studienortes, die künstlerische und/oder künstlerisch-wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt.

4b Prüfungscharakter 4 Bis auf Vorlesungen haben alle anderen Lehrveranstaltungen immanenten Prüfungscharakter. Der/die Lehrveranstaltungsleiter/in hat vor Beginn der Lehrveranstaltung den Prüfungscharakter kundzutun. Voraussetzung für das positive Absolvieren einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80%. Im Fall der Mischform VU ist eine Absolvierung des Übungsblocks Voraussetzung, um die Prüfung über den Vorlesungsteil ablegen zu können 4c Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (1) Gleichlautende Lehrveranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, verstehen sich generell als aufbauend. Ausgenommen sind: Liturgik (katholisch als auch evangelisch) Hymnologie (katholisch als auch evangelisch) Gregorianischer Choral Repertoire der Kirchenmusik Neues geistliches Lied Musikgeschichte Angewandte Akustik und Instrumentenkunde Orgelkunde Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung in einem höheren Semester ist daher nur möglich, wenn die davor liegenden Lehrveranstaltungen gleichen Namens vollständig absolviert worden sind. (2) Weiters setzt die Anmeldung zu folgenden Lehrveranstaltungen die Absolvierung der jeweils nachgenannten Lehrveranstaltungen voraus: Formenlehre setzt Tonsatz 5 voraus, Einführung in die Komposition Tonsatz 5 Choraldirigieren Semiologie 2 Hymnologie Stimmbildung 2 Chor Stimmbildung 1 Praktikum Stimmbildung 1 Partiturspiel Klavier 4. Improvisation und liturgisches Orgelspiel Grundlagen des liturgischen Orgelspiels und Generalbass 2 (3) Der Abschluss der Lehrveranstaltung Grundlagen des liturgischen Orgelspiels und Generalbass 2 erfolgt in Form einer kommissionellen Prüfung. (Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden des Prüfungssenats, dem/der Leiter/in der Lehrveranstaltung und einem weiteren Mitglied des Prüfungssenats zusammen).

5 ECTS - Punkte der Lehrveranstaltungen 5 Die den einzelnen Lehrveranstaltungen im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte sind den einzelnen Stundentafeln zu entnehmen. 6 Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bakkalaureatsstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester zu erbringen. (2) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Magisterstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das zweite Semester zu erbringen. 7 Freie Wahlfächer 1) Freie Wahlfächer sind jene Fächer, die Studierende aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen sowie ausländischen Universitäten und Hochschulen frei auszuwählen haben und über die Prüfungen abzulegen sind. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen aus frei gewählten Fachbereichen, welche die Pflichtfächer ergänzen und einer persönlichen Schwerpunktsetzung und Profilbildung im Rahmen des gewählten Studiums dienen. 2) Im Bakkalaureatsstudium sind freie Wahlfächer im Ausmaß von 14 Semesterstunden zu absolvieren. Die gewählten Fächer sollen in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang mit dem Kirchenmusikstudium stehen. 3) Folgende freie Wahlfächer werden empfohlen: Interdisziplinäre Projektwoche, bzw. weitere Projekte Interpretationsseminare (Orgel, Chorleitung, Hymnologie, Gregorianik) DiplomandInnenseminar Exkursion Einführung in den Musikcomputer Einführung in die Jazz- und Popularmusik Sprechtechnik Liturgiewissenschaft Christliche Kunst Pädagogische Fächer Musikethnologie Musikästhetik, - soziologie Aufführungspraxis Kunst- und Kulturmanagement Musikalische Früherziehung Kinder- und Jugendchor Cembalo/Gitarre/Keyboard Vertiefende Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern Alle weiteren Lehrveranstaltungen aus dem Studienangebot der KUG.

Es wird geraten, bei der Wahl inhaltliche Bezüge zum Thema der schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten zu berücksichtigen. 6 8 Kommissionelle Prüfungen in den ZKF zum Abschluss der Studien (1) Im Bakkalaureatsstudium werden die abschließenden Teilprüfungen der Bakkalaureatsprüfung als kommissionelle Prüfungen für die zentralen künstlerischen Fächer Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Chorleitung abgehalten. Voraussetzung für die Ablegung der kommissionellen Abschlussprüfung ist der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen des ersten bis einschließlich siebenten Semesters sowie der freien Wahlfächer. Der Nachweis dafür ist bis spätestens zehn Tage vor der ersten kommissionellen Teilprüfung zu erbringen. Für die Fächer Klavier und Stimmbildung sind bis zur Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung je drei öffentliche Präsentationen vorzuweisen (als Nachweis sind Konzertprogramme vorzulegen). Für die Fächer Hymnologie und Choraldirigieren sind je zwei öffentliche Präsentationen nachzuweisen (wird im Zeugnis vermerkt). Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF gilt als abgeschlossen, wenn sämtliche kommissionellen Teilprüfungen und alle übrigen Lehrveranstaltungen des achten Semesters positiv absolviert worden sind. Das Vorliegen von beiden positiv beurteilten Bakkalaureatsarbeiten ist die Voraussetzung zur Anmeldung für die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF. (2) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Chorleitung werden die abschließenden Teilprüfungen der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF für Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Chorleitung abgehalten. (3) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Gregorianik werden die abschließenden Teilprüfungen der kommissionellen Abschlussprüfungen in den ZKF für Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Gregorianik" abgehalten. (4) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Kirchliche Komposition werden die abschließenden Teilprüfungen der kommissionellen Abschlussprüfungen in den ZKF für Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Kirchliche Komposition abgehalten. (5) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Chorleitung-Gregorianik werden die abschließenden Teilprüfungen der kommissionellen Abschlussprüfungen in den ZKF für Chorleitung und Gregorianik abgehalten. (6) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Chorleitung-Kirchliche Komposition werden die abschließenden Teilprüfungen der kommissionellen Abschlussprüfungen in den ZKF für Chorleitung und Kirchliche Komposition abgehalten. (7) Im Magisterstudium müssen alle Fächer mit künstlerischem Einzelunterricht, welche nicht Teilprüfung der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF sind, mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen werden. (Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden des Prüfungssenats, dem/der Leiter/in der Lehrveranstaltung und einem weiteren Mitglied des Prüfungssenats zusammen).

7 (8) Voraussetzung für die Ablegung der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF ist der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen des ersten bis einschließlich dritten Semesters. Der Nachweis dafür ist bis spätestens zehn Tage vor der ersten kommissionellen Teilprüfung zu erbringen. Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF gilt als abgeschlossen, wenn sämtliche kommissionellen Teilprüfungen und alle übrigen Lehrveranstaltungen des vierten Semesters positiv absolviert worden sind, sowie die (künstlerische) Magisterarbeit positiv beurteilt wurde. (9) Den Mitgliedern des Prüfungssenates steht es frei, der Kandidatin/dem Kandidaten weiterführende Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Prüfungsprogramm zu stellen. 2. Teil Bakkalaureatsstudium 9 Zulassungsprüfung (1) Die kommissionelle Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen, von denen der erste Teil schriftlich und der zweite Teil praktisch abzulegen ist. Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile positiv absolviert worden sind. (2) Erster Teil: schriftliche Prüfung: a) Gehörtest: Aufgaben aus folgenden Themenbereichen: Taktart- und Auftakterkennung, Dur/Mollbestimmung, melodisches Diktat, rhythmisches Diktat, Erkennen von Akkorden, die mehrmals vorgespielt werden (Lösungsmöglichkeiten: Dur, Moll, verminderter oder übermäßiger Dreiklang als Grundakkord, Sextakkord oder Quartsextakkord; Septimakkorde als Grundakkord, Quintsextakkord, Terzquartakkord oder Sekundakkord), Erkennen der Stimmenanzahl vokaler oder instrumentaler Werke. Dauer ca. 45 min. b) Musiktheorie: Aufgaben aus folgenden Themenbereichen: Musiktheoretische Fachbegriffe, Tonhöhen im Violin- und Bassschlüssel, Intervalle bestimmen und bilden, Dur- und Molltonleitern bestimmen und bilden, Grundkenntnisse der Kirchentonarten, Akkorde und Akkordaufbau (Stufen, Funktionen und Generalbass), Notenwerte, Takt, Rhythmusnotation. Dauer ca. 45 min. (3) Zweiter Teil: praktische Prüfung a) Vokaler Teil Vortrag eines einfachen Liedes oder eines Stückes aus dem Aufgabenbereich des Kantorendienstes; die Begleitung erfolgt durch eine Korrepetitorin/ einen Korrepetitor. Überprüft werden Beschaffenheit und Bildungsfähigkeit der Stimme sowie gesanglicher Ausdruck. Blattsingen von einfachen Tonfolgen b) Instrumentaler Teil Der instrumentale Teil kann wahlweise auf der Orgel, dem Klavier oder dem Cembalo absolviert werden.

Orgel: a) ein Choralvorspiel von J. S. Bach b) eine mittelschwere, nicht choralgebundene Komposition von J.S. Bach oder eines alten Meisters c) eine Komposition nach freier Wahl Klavier: a) zwei Werke von J. S. Bach (z. B. Wohltemperiertes Klavier, Suiten) b) eine Etüde von Cramer, Clementi oder Czerny (Kunst der Fingerfertigkeit) c) eine klassische Sonate d) ein Werk aus dem 19. oder 20. Jahrhundert Cembalo: a) zwei Werke von J. S. Bach (z. B. Wohltemperiertes Klavier, Suiten) b) zwei Werke (Sätze) aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, darunter ein schneller Satz c) ein Werk nach freier Wahl 8 10 Studieneingangsphase Im Bakkalaureatsstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik werden die ersten beiden Semester als Studieneingangsphase definiert. 11 Schwerpunktfach Im Bakkalaureatsstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik ist im Umfang von 10 Semesterstunden ein Schwerpunktfach in Form eines Fächerbündels zu wählen. Die zu wählenden Fächerbündel bestehen aus: a) Liturgik katholisch, Gregorianischer Choral, Choraldirigieren, Übungen im Gregorianischen Choral 5,6 oder: b) Liturgik evangelisch, Hymnologie evangelisch, Kirchenkunde/Bibelkunde Das gewählte Fächerbündel ist im Bakkalaureatszeugnis zu vermerken. 12 Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis Im Fach Improvisation und liturgisches Orgelspiel ist ab dem 2. Semester ein Praktikum im Umfang von 50 Orgeldiensten im Gottesdienst zu absolvieren. Das Praktikum wird mit 4 ECTS Punkten bewertet. Der Nachweis des Praktikums ist mit der Anmeldung zur kommissionellen Bakkalaureatsprüfung zu erbringen. 13 Festlegung der maximalen Anzahl von Teilnehmern//Teilnehmerinnen bei Lehrveranstaltungen im Bakkalaureatsstudium Chorleitung KG 08 Tonsatz 08 Gehörbildung 10 Choraldirigieren 05 Grundlagen des liturgischen

Orgelspiels und Generalbass 03 Einführung in die Komposition 03 9 Im Bedarfsfall werden die genannten Fächer in Parallellehrveranstaltungen angeboten. 14 Bakkalaureatsarbeiten (1) Im Bakkalaureatsstudium sind zwei eigenständige wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen von zwei unterschiedlichen Lehrveranstaltungen anzufertigen. (2) Jede dieser Arbeiten wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet. (3) Als Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen Bakkalaureatsarbeiten abgefasst werden können, werden festgelegt: a) Lehrveranstaltungen aus Liturgik (katholisch als auch evangelisch) b) Lehrveranstaltungen aus Hymnologie (katholisch als auch evangelisch) c) Lehrveranstaltungen aus Repertoire der Kirchenmusik d) Lehrveranstaltungen aus Gregorianischer Choral oder Semiologie e) Lehrveranstaltungen aus Spezialvorlesung Theologie f) Lehrveranstaltungen aus Kirchenkunde/Bibelkunde g) Lehrveranstaltungen aus Orgelkunde 15 Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht Zentrale künstlerische Fächer 54 Semesterstunden 109 ECTS-Punkte Schwerpunktfächer 10 Semesterstunden 10 ECTS-Punkte Pflichtfächer 58 Semesterstunden 85 ECTS-Punkte Wahlpflichtfächer 08 Semesterstunden 08 ECTS-Punkte Freie Wahlfächer 14 Semesterstunden 14 ECTS-Punkte Bakkalaureatsarbeiten 10 ECTS-Punkte Praxis Improvisation und lit. Orgelspiel 04 ECTS-Punkte 144 Semesterstunden 240 ECTS Punkte

10 16 Stundentafel Fachbezeichnungen LV Typ SSt 1.Sem. 2.Sem. SSt. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 1-8 8 1 1 1 1 1 1 1 1 Grundlagen des liturgischen Orgelspiels und Generalbass 1,2 KG 2 1 1 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 1-6 6 1 1 1 1 1 1 Chorleitung 1-8 KG/K E 8 1 1 1 1 1 1 1() 1() Chor 1-6 UE 24 4 4 4 4 4 4 Praktikum 1-6 PR 6 1 1 1 1 1 1 Schwerpunktfächer 10 SSt. aus folgenden Fächern Entweder Fächerbündel: Liturgik katholisch 1,2 VO 4 2 2 Gregorianischer Choral 1,2 VO 2 1 1 Choraldirigieren 1,2 KG 2 1 1 Übungen i.gregorianischen Choral UE 2 1 1 5,6 Oder Fächerbündel: Liturgik evangelisch 1,2 VO 4 2 2 Hymnologie evangelisch 1,2 VU 4 2 2 Kirchenkunde/Bibelkunde 1,2 VO 2 1 1 Pflichtfächer Tonsatz für Kirchenmusik 1-7 VU 14 2 2 2 2 2 PS 2 SE 2 SE Formenlehre SE 2 2 Gehörschulung 1-4 UE 4 1 1 1 1 Musikgeschichte 1,2 VO 4 2 2 Repertoire der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Semiologie 1,2 VU 2 1 1 Übungen im Greg. Choral 1-4 UE 4 1 1 1 1 Stimmbildung 1-8 8 1 1 1 1 1 1 1 1 Hymnologie (deutscher VU 4 2 2 Kirchengesang) 1,2 Klavier 1-6 6 1 1 1 1 1 1 Partiturspiel 1,2 2 1 1 Orgelkunde 1,2 VO 2 1 1 Neues Geistliches Lied 1,2 VU 2 1 1 Einführung in die Technik des wissensch. Arbeitens Wahlpflichtfächer Einführung in die Komposition 1,2 je 2 Übungen i.gregorianischen Choral 7,8 Spezialvorlesung Theologie 1 Latein 1,2 Klavier Wahlpflichtfach 1,2 (je 1 SSt.) PS 2 2 KG UE VO VO 8 SSt. aus folgenden Fächern

Spezialvorlesung Alte Musik VO Spezialvorlesung Neue Musik VO Kinder und Jugendchor PR Angewandte Akustik und Instrumentenkunde 1,2 VO Freie Wahlfächer 14 2 Bakkalaureatsarbeiten Stundenanzahl gesamt: 144 SSt. 11 17 Verteilung der ECTS Punkte Fachbezeichnungen Subjects Zentrale künstlerische Fächer Major artistic subjects Orgel/Literatur 1-8 Organ 1-8 Grundlagen des liturgischen Orgelspiels und Generalbass 1,2 Basic liturgical organ playing and basso continuo 1,2 Improvisation und lit Orgelspiel 1-6 Improvisation and lit. organ playing 1-6 Chorleitung 1-8 Choral conducting 1-8 Chor 1-6 Choir 1-6 Praktikum 1-6 Practicum 1-6 Schwerpunktfächer Emphasis Entweder Fächerbündel: Either bundle of subjects Liturgik katholisch 1,2 Liturgics catholic 1,2 Gregorianischer Choral 1,2 Gregorian chant 1,2 Choraldirigieren 1,2 Gregorian chant conducting 1,2 Übungen im Gregorianischen Choral 5,6 Exercises in Gregorian chant 5,6 Oder Fächerbündel: Or bundle of subjects Liturgik evangelisch 1,2 Liturgics protestant 1,2 Hymnologie evangelisch 1,2 Hymnology protestant 1,2 Kirchenkunde/Bibelkunde 1,2 Church/bible studies 1,2 LV Typ ECTS ECTS 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. 32 4 4 4 4 4 4 4 4 KG 6 3 3 24 4 4 4 4 4 4 KG () 32 4 4 4 4 4 4 4() 4() UE 12 2 2 2 2 2 2 PR 3 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 VO 4 2 2 10 SSt. aus folgenden Fächern mit 10 ECTS-Punkten 10 semester hours from follwoing subjects with 10 ECTS points VO 2 1 1 KG 2 1 1 UE 2 1 1 VO 4 2 2 VU 4 2 2 VO 2 1 1

Pflichtfächer Required subjects Tonsatz für Kirchenmusik 1-7 Compositional technique in church music 1-7 Formenlehre Study of musical form Gehörschulung 1-4 Aural training 1-4 Musikgeschichte 1,2 Music history 1,2 Repertoire der Kirchenmusik 1,2 Church music repertoire 1,2 Semiologie 1,2 Semiology 1,2 Übungen im Gregorianischen Choral 1-4 Exercises in Gregorian chant 1-4 Stimmbildung 1-8 Voice training 1-8 Hymnologie (deutscher Kirchengesang) 1,2 Hymnology (German church song) 1,2 Klavier 1-6 Piano 1-6 Partiturspiel 1,2 Score playing 1,2 Orgelkunde 1,2 Organ studies 1,2 Neues Geistliches Lied 1,2 New sacred song 1,2 Einführung in die Technik des wissensch. Arbeitens Introduction to the practice of research Wahlpflichtfächer Electives 8 Einführung in die Komposition 1,2 je 2 Introduction to composition 1,2 2 each Übungen im Gregorianischen Choral 7,8 Exercises in Gregorian chant 7,8 Spezialvorlesung Theologie 1 Specialized course theology 1 Latein 1,2 Latin 1,2 Klavier Wahlpflichtfach 1,2 (je 1 SSt.) Piano 1,2 (1 semester hour each) Spezialvorlesung Alte Musik Specialized course early music VU 21 3 3 3 3 3 PS 3 SE SE 3 3 UE 8 2 2 2 2 VO 4 2 2 VO 2 1 1 VU 2 1 1 UE 4 1 1 1 1 12 3 SE 16 2 2 2 2 2 2 2 2 VU 4 2 2 12 2 2 2 2 2 2 3 1,5 1,5 VO 2 1 1 VU 2 1 1 KG 2 2 SE UE VO VO VO 8 SSt. aus folgenden Fächern Pro SSt. 1 ECTS Punkte = 8 8 semester hours from following subjects for 1 semester hour 1 ECTS point = 8 2 2 2 2

Spezialvorlesung Neue Musik Specialized course new music Kinder und Jugendchor Children s and youth choir Angewande Akustik und Instrumentenkunde 1,2 Acoustics Freie Wahlfächer Free electives Praxis Improvisation und liturgisches Orgelspiel Practice improvisation and liturgical organ playing Bakkalaureatsarbeiten je 5 Bachelor s theses 5 each Gesamtsumme Total VO PR VO 14 4 13 14 SSt. je 1 ECTS Punkt 14 semester hours 1 ECTS point each 2 1 2 2 7 10 5 5 240 18 Prüfungsordnung Kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF besteht aus folgenden Teilen: 1. Orgel: a) ein Werk aus der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert b) ein freies Werk von J. S. Bach (Präludien, Fantasien, Toccaten) c) ein Werk aus der Zeit von 1780 bis 1930 d) ein Werk aus der Zeit nach 1930 e) choralgebundene Werke in der Dauer von 10 Minuten 2. Improvisation und liturgisches Orgelspiel: 1. Teil: Der/die Kandidat/in hat den Orgeldienst in einem Gottesdienst auszuüben. Sie/er erhält die Aufgaben eine Woche vor der Prüfung, die Themenstellung für die zu improvisierenden Teile (Kirchenlied, choralgebundenes Thema) eine Stunde vor dem Gottesdienst. 2. Teil: Der/die Kandidat/in hat 7 Gesänge verschiedener Gattungen aus dem Gesangbuch der Gemeinde und den Kantorenbüchern frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen. Die Aufgaben werden 15 Minuten vor der Prüfung überreicht. 3. Chorleitung: Die/der Studierende hat ein Programm mit 10 Chorstücken einzureichen (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen), die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören. Dabei ist das Rezitativdirigieren angemessen zu berücksichtigen. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, wobei ein Teil im Rahmen eines Gottesdienstes oder eines Konzertes stattfindet.

14 3. Teil Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik 19 Zulassung zum Magisterstudium Die Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium für Katholische und Evangelische Kirchenmusik bzw. der Abschluss des 1. Studienabschnittes eines Diplomstudiums für Katholische und Evangelische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder eine fachverwandte, dem Bakkalaureat für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vergleichbare in- oder ausländische akademische Qualifikation. 20 Wahl der zentralen künstlerischen Fächer Die/der Studierende hat mit der Anmeldung zum Magisterstudium den Schwerpunkt für die Magisterprüfung gemäß 8 dieser Studienordnung zu wählen. Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunkt Komposition ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung Einführung in die Komposition. (Wahlpflichtfach im Bakkalaureatsstudium). 21 Festlegung der maximalen Anzahl an Teilnehmern/Teilnehmerinnen bei Lehrveranstaltungen Chorleitung KG 3 Gregorianik (Dirigieren) 5 Im Bedarfsfall werden die genannten Fächer in Parallellehrveranstaltungen angeboten. 22 Fächerbündel (1) Im Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik mit den Schwerpunkten Orgel-Chorleitung, Orgel-Kirchliche Komposition, Chorleitung- Kirchliche Komposition ist im Umfang von 4 Semesterstunden ein Fächerbündel zu wählen. Es kann aus folgenden Fächern gewählt werden: Gregorianik Seminar Liturgik (katholisch oder evangelisch) Hymnologie Seminar (katholisch oder evangelisch) Das gewählte Fächerbündel ist im Magisterzeugnis zu vermerken. 23 Magisterarbeit (1) Im Rahmen der künstlerischen Magisterarbeit hat die/der Studierende in Absprache mit ihrem/seinem Lehrer im ZKF ein repräsentatives Werk zusätzlich zur kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF zu wählen. Die künstlerische Magisterarbeit ist gesondert von der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF gesondert zu beurteilen und hat keinen Einfluss auf deren Gesamtnote. Eine künstlerische Betreuerin/ein künstlerischer Betreuer und eine wissenschaftliche

15 Betreuerin/ein wissenschaftlicher Betreuer mit einer Lehrbefugnis aus einem wissenschaftlichen Fach für den schriftlichen Teil der künstlerischen Arbeit müssen gemäß 73 der Satzung der KUG betraut werden. Die/der Studierende hat das Thema und die Betreuer der Magisterarbeit dem/der Vizerektor/in für Lehre vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und der/die Betreuer/in gelten als angenommen, wenn der/die Vizerektor/in für Lehre dies innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Einreichung der Magisterarbeit ist ein Wechsel der Betreuer zulässig. Der schriftliche Teil der künstlerischen Magisterarbeit besteht aus einem mit dem/der wissenschaftlichen Betreuer/in erarbeiteten Konzept für eine öffentliche Präsentation des gewählten Werkes in Form eines Lecture-Recital (mindestens 10 Seiten- exklusive Notenbeispiele). Dieses muss die im Rahmen der künstlerischen Magisterarbeit vorgebrachte Reflexion nachvollziehbar dokumentieren. Die verwendete Literatur, Quellen bezüglich des Notenmaterials und Tonträgern etc. sind dabei in einem Anhang anzugeben. Diese Dokumentation muss wie eine wissenschaftliche Magisterarbeit in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die KUG übernimmt die Aufgabe, die Präsentation der künstlerischen Magisterarbeit auf Bild-/Tonträger zu dokumentieren. Dieser Bild-/Tonträger wird dem schriftlichen Konzept bei dessen Archivierung beigelegt. Der/die wissenschaftliche Betreuer/in gibt keine Note aber bestätigt die Eignung der schriftlichen Konzeption. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung zur öffentlichen Präsentation ( Lecture- Recitals ). Diese kann auf Wunsch der/des Studierenden auch nach der kommissionellen Abschlussprüfung in den ZKF stattfinden. Die Präsentation findet vor dem künstlerischen Prüfungssenat und der betreuenden Wissenschafterin/dem betreuenden Wissenschafter statt und wird nach den Regeln kommissioneller Prüfungen bewertet. Sollte die künstlerische Betreuerin/der künstlerische Betreuer nicht dem Prüfungssenat angehören, wird auch sie/er in den Prüfungssenat aufgenommen. Der/die wissenschaftliche Betreuer/in hat daher wie der/die künstlerische Betreuer/in in der Bewertung der öffentlichen Präsentation nur eine Stimme im Prüfungssenat. Nach der Präsentation steht der/die Prüfungskandidat/in für eine Befragung zur Verfügung. (2) Die Studierenden haben auch die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Magisterarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen. Der/die Studierende hat das Thema und den/die Betreuer/in der Magisterarbeit dem/der Vizerektor/in für Lehre vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und der/die Betreuer/in der wissenschaftlichen Magisterarbeit gelten als angenommen, wenn der/die Vizerektor/in für Lehre dies innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Einreichung der Magisterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin/des Betreuers zulässig. Ein Teil des mit der Abfassung einer wissenschaftlichen Magisterarbeit verbundenen Workloads ist durch die aktive Teilnahme am Diplomandenseminar/Diplomandinnenseminar der Betreuerin/des Betreuers zu erbringen.

16 (3) Es wird empfohlen, im Magisterstudium mit Gregorianik als Schwerpunkt die wissenschaftliche oder künstlerische Magisterarbeit im zentralen künstlerischen Fach Gregorianik abzufassen. 1. Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Chorleitung 24 Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte im Überblick Zentrale künstlerische Fächer 12 Semesterstunden 70 ECTS-Punkte Pflichtfächer + Fächerbündel 20 Semesterstunden 24 ECTS-Punkte Wahlpflichtfächer 08 Semesterstunden 08 ECTS-Punkte Magisterarbeit 18 ECTS-Punkte 40 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte 25 Stundentafel SSt. Fächer/Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 4 1 1 1 1 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 4 1 1 1 1 Chorleitung 9-12 KG/ KG KG 4 1 1 1 1 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 3 1 1 1 Chorpraktikum PR 8 2 2 2 2 Klavier7,8 2 1 1 Partiturspiel 3-5 3 1 1 1 Fächerbündel (4 Stunden) Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Gregorianik Seminar SE 2 2 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 2 2 Wahlpflichtfächer (8 Stunden aus folgenden Bereichen) Continuo 1,2 1 0,5 0,5 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit Stundenanzahl gesamt 40 SSt.

17 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 26 Verteilung der ECTS Punkte Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Chorleitung ECTS Fachbezeichnungen LV ECTS 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Typ Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 24 6 6 6 6 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 24 6 6 6 6 Chorleitung 9-12 KG/ KG KG 22 5 5 6 6 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 5 1,5 1,5 2 Chorpraktikum PR 4 1 1 1 1 Klavier 7,8 4 2 2 Partiturspiel 3-5 6 2 2 2 Fächerbündel (5 ECTS) 5 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Gregorianik Seminar SE 3 3 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 3 3 Wahlpflichtfächer 8 ECTS-Punkte aus folgenden Bereichen Continuo 1,2 2 1 1 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit 18 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 27 Prüfungsordnung Kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF besteht aus mehreren Teilen: Sie ist in den Fächern Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Chorleitung gemäß 8 Abs. 2 dieser Studienordnung abzulegen.

Orgel: 18 1. Literatur: a) zwei Werke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus verschiedenen Stilbereichen b) zwei freie Werke von J. S. Bach (Präludien, Fantasien, Toccaten, Triosonaten) c) Choralgebundene Werke von J. S. Bach in der Dauer von 15 Minuten d) zwei Werke aus der Zeit von 1780 bis 1930 e) zwei Werke des 20. Jh., davon eines aus der Zeit nach 1970 Die Werkgruppen b) oder c) haben zumindest ein Trio zu beinhalten. Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten acht Wochen vor der Prüfung bekannt, welche Werke (mit einer Gesamtdauer von 50 bis 60 Minuten) zu spielen sind. 2. Improvisation: 1. Teil: Die/der Studierende hat den Orgeldienst in einem Gottesdienst (Messe, Hauptgottesdienst, Vesper) auszuüben. Sie/er erhält die Aufgaben eine Woche vor der Prüfung, die Themenstellung für die Improvisation über ein Kirchenlied (choralgebundenes Thema) eine Stunde vor dem Gottesdienst. 2. Teil: Mehrsätzige Improvisation über ein vorgegebenes Thema in der Dauer von ca. 15 Minuten. Die/der Studierende erhält zwei Themen zur Auswahl. Weiters sind 7 Gesänge verschiedener Gattungen aus dem Gesangbuch der Gemeinde und den Kantorenbüchern, dem Graduale Romanum, dem Antiphonale zum Stundengebet etc. frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen. Alle Aufgabenstellungen werden 1 Stunde vor der Prüfung überreicht. Chorleitung: Die/der Studierende hat ein Programm mit 6 Chorwerken bzw. Chor- Orchesterwerken einzureichen, die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören. Zur Auswahl stehen Werke im Schwierigkeitsgrad von Palestrina (Messen), Schein (Israelsbrünnlein), Schütz (Geistliche Chormusik 1648), Motetten von J.S.Bach, Kantaten von Buxtehude, Telemann und J.S.Bach, die sechs letzten Messen von J.Haydn, Motetten von Bruckner und Brahms, Distlers Geistliche Chormusik sowie a- cappella Werke von Petr Eben und A.Heiller. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, wobei ein Teil im Rahmen eines öffentlichen Konzertes stattfindet. 2. Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Gregorianik 28 Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte im Überblick Zentrale künstlerische Fächer 12 Semesterstunden 70 ECTS-Punkte Pflichtfächer 17 Semesterstunden 24 ECTS-Punkte Wahlpflichtfächer 08 Semesterstunden 08 ECTS-Punkte Magisterarbeit 18 ECTS-Punkte 37 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte

29 Stundentafel 19 SSt. Fächer/Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 4 1 1 1 1 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 4 1 1 1 1 ZKF Gregorianik 1-4 KG/ KG KG 4 1 1 1 1 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 3 1 1 1 Kantorengesänge 1 1 1 Praktikum Gregorianik PR 2 2 Klavier 7,8 2 1 1 Continuo 1,2 1 0,5 0,5 Gregorianik Seminar SE 2 2 Gregorianische Paläographie 1,2 VO 2 2 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 2 2 Wahlpflichtfächer (8 Stunden aus folgenden Bereichen) Partiturspiel 1,2 2 1 1 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit Stundenanzahl gesamt 37 SSt. * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 30 Verteilung der ECTS-Punkte ECTS Fachbezeichnungen LV ECTS 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Typ Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 24 6 6 6 6 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 24 6 6 6 6 ZKF Gregorianik 1-4 KG/ KG KG 22 5 5 6 6

20 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 4,5 1,5 1,5 1,5 Kantorengesänge 1 1,5 1,5 Praktikum Gregorianik PR 2 2 Klavier 7,8 4 2 2 Continuo 1,2 2 1 1 Gregorianik Seminar SE 3 3 Gregorianische Paläographie 1,2 VO 2 2 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 3 3 Wahlpflichtfächer 8 ECTS-Punkte aus folgenden Bereichen Partiturspiel 1,2 je 2 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit VU 18 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 31 Prüfungsordnung Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF besteht aus mehreren Teilen: Sie ist in den Fächern Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Gregorianik gemäß 8 Absatz 3 dieser Studienordnung abzulegen. Orgel: 1. Literatur: f) zwei Werke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus verschiedenen Stilbereichen g) zwei freie Werke von J. S. Bach (Präludien, Fantasien, Toccaten, Triosonaten) h) Choralgebundene Werke von J. S. Bach in der Dauer von 15 Minuten i) zwei Werke aus der Zeit von 1780 bis 1930 j) zwei Werke des 20. Jh., davon eines aus der Zeit nach 1970 Die Werkgruppen b) oder c) haben zumindest ein Trio zu beinhalten. Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten acht Wochen vor der Prüfung bekannt, welche Werke (mit einer Gesamtdauer von 50 bis 60 Minuten) zu spielen sind.

2. Improvisation: 21 1. Teil: Die/der Studierende hat den Orgeldienst in einem Gottesdienst (Messe, Hauptgottesdienst, Vesper) auszuüben. Sie/er erhält die Aufgaben eine Woche vor der Prüfung, die Themenstellung für die Improvisation über ein Kirchenlied (choralgebundenes Thema) eine Stunde vor dem Gottesdienst. 2. Teil: Mehrsätzige Improvisation über ein vorgegebenes Thema in der Dauer von ca. 15 Minuten. Die/der Studierende erhält zwei Themen zur Auswahl. Weiters sind 7 Gesänge verschiedener Gattungen aus dem Gesangbuch der Gemeinde und den Kantorenbüchern, dem Graduale Romanum, dem Antiphonale zum Stundengebet etc. frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen. Alle Aufgabenstellungen werden 1 Stunde vor der Prüfung überreicht. Gregorianik: Die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach Gregorianik besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist eine öffentliche Produktion im Rahmen eines Gottesdienstes und/oder im Rahmen eines geistlichen Konzertes. Dabei sind mindestens 10 Gesänge verschiedener Gattungen unter Einschluss von Gradualien und Offertorien zu dirigieren. Im zweiten Teil sind 10 Gesänge verschiedener Gattungen unter Einschluss von Gradualien, Offertorien und Tropen zu singen, zu dirigieren und zu analysieren. 3. Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Orgel-Kirchliche Komposition 32 Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte im Überblick Zentrale künstlerische Fächer 12 Semesterstunden 72 ECTS-Punkte Pflichtfächer + Fächerbündel 11 Semesterstunden 17 ECTS-Punkte Wahlpflichtfächer 13 Semesterstunden 13 ECTS-Punkte Magisterarbeit 18 ECTS-Punkte 36 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte 33 Stundentafel SSt. Fächer/Lehrveranstaltungen LV Typ SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 4 1 1 1 1 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 4 1 1 1 1 Kirchliche Komposition 1-4 4 1 1 1 1 Pflichtfächer Klavier 7,8 2 1 1 Continuo 1,2 1 0,5 0,5 Instrumentation und Orchestertechnik 1-4 VU 4 1 1 1 1

Fächerbündel (4 Stunden) Gregorianik Seminar SE 2 2 Hymnologie Katholisch und Evangelisch 3 SE 2 2 Liturgik Katholisch und Evangelisch 3 VO 2 2 Wahlpflichtfächer (13 Stunden aus folgenden Bereichen) Partiturspiel 1,2 2 1 1 Kompositionstechniken des 20. u. 21. Jhds. VU 4 2 2 Kompositionstechniken in der Sakralen Musik VO 2 2 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit Stundenanzahl gesamt 36 SSt. 22 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 34 Verteilung der ECTS-Punkte ECTS LV ECTS 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Typ Zentrale künstlerische Fächer Orgel/Literatur 9-12 24 6 6 6 6 Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7-10 24 6 6 6 6 Kirchliche Komposition 1-4 24 6 6 6 6 Pflichtfächer Klavier 7,8 4 2 2 Continuo 1,2 2 1 1 Instrumentation und Orchestertechnik 1-4 VU 6 1,5 1,5 1,5 1,5 Fächerbündel (5 ECTS) 5 Gregorianik Seminar SE 3 3 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 3 3 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Wahlpflichtfächer 13 ECTS-Punkte aus folgenden Bereichen Partiturspiel 1,2 4 2 2 Kompositionstechniken des 20. u. 21. Jhds. VU 4 2 2 Kompositionstechniken in der Sakralen Musik VO 2 2 Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie2 VO 2 2

Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Kulturmanagement Rechtsprobleme im Kulturmanagement VO 1 Kulturarbeit und Projektplanung VU 2 Hospitation bei Musikschulprojekten PR 1 Presse-, PR-Arbeit und Journalistik VU 2 Magisterarbeit 18 23 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 35. Prüfungsordnung Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF besteht aus mehreren Teilen. Sie ist in den Fächern Orgel, Improvisation und liturgisches Orgelspiel und Komposition gemäß 8 Abs. 4 dieser Studienordnung abzulegen. Orgel: 1. Literatur: k) zwei Werke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus verschiedenen Stilbereichen l) zwei freie Werke von J. S. Bach (Präludien, Fantasien, Toccaten, Triosonaten) m) Choralgebundene Werke von J. S. Bach in der Dauer von 15 Minuten n) zwei Werke aus der Zeit von 1780 bis 1930 o) zwei Werke des 20. Jh., davon eines aus der Zeit nach 1970 Die Werkgruppen b) oder c) haben zumindest ein Trio zu beinhalten. Die Prüfungskommission gibt der Kandidatin/dem Kandidaten acht Wochen vor der Prüfung bekannt, welche Werke (mit einer Gesamtdauer von 50 bis 60 Minuten) zu spielen sind. 2. Improvisation: 1. Teil: Die/der Studierende hat den Orgeldienst in einem Gottesdienst (Messe, Hauptgottesdienst, Vesper) auszuüben. Sie/er erhält die Aufgaben eine Woche vor der Prüfung, die Themenstellung für die Improvisation über ein Kirchenlied (choralgebundenes Thema) eine Stunde vor dem Gottesdienst. 2. Teil: Mehrsätzige Improvisation über ein vorgegebenes Thema in der Dauer von ca. 15 Minuten. Die/der Studierende erhält zwei Themen zur Auswahl. Weiters sind 7 Gesänge verschiedener Gattungen aus dem Gesangbuch der Gemeinde und den Kantorenbüchern, dem Graduale Romanum, dem Antiphonale zum Stundengebet etc. frei zu begleiten, verbunden mit unterschiedlichen Intonationen. Alle Aufgabenstellungen werden 1 Stunde vor der Prüfung überreicht. Kirchliche Komposition: Der/die Prüfungskandidat/in hat zwei Wochen vor dem Prüfungstermin der Prüfungskommission 3 liturgische Kompositionen (vokal, instrumental; z.b. Kantate, Motette, Musik für den Wortgottesdienst usw.) in schriftlicher Form zur Begutachtung

24 vorzulegen. Mindestens eines dieser Werke soll für ein größer besetztes Vokalinstrumentalensemble komponiert sein. Die kommissionelle Abschlussprüfung besteht aus einem Kolloquium über die 3 zur Prüfung eingereichten Kompositionen. 4. Magisterstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik Schwerpunkt Chorleitung-Gregorianik 36 Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte im Überblick Zentrale künstlerische Fächer 10 Semesterstunden 56 ECTS-Punkte Pflichtfächer 28 Semesterstunden 34 ECTS-Punkte Wahlpflichtfächer 12 Semesterstunden 12 ECTS-Punkte Magisterarbeit 18 ECTS-Punkte 50 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte 37 Stundentafel Fächer/Lehrveranstaltungen Zentrale künstlerische Fächer Chorleitung 9-12 ZKF Gregorianik 1-4 LV Typ KG/ KG/ SSt. SSt. 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Orgel /Literatur 9,10 oder Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7,8 2 1 1 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 3 1 1 1 Kantorengesänge 1 1 1 Chorpraktikum PR 8 2 2 2 2 Gregorianik Praktikum PR 2 2 Klavier 2 1 1 Continuo 1,2 1 0,5 0,5 Partiturspiel 3,-5 3 1 1 1 Gregorianik Seminar SE 2 2 Gregorianische Paläographie 1,2 VO 2 2 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 2 2 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 Wahlpflichtfächer (12 Stunden aus folgenden Bereichen) Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik 1,2 VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie 2 VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Magisterarbeit Stundenanzahl gesamt 50 SSt. * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 4 4 KG 1 KG 1 KG 1 KG 1 1 1 1 1

38 Verteilung der ECTS-Punkte 25 Zentrale künstlerische Fächer Chorleitung 9-12 ZKF Gregorianik 1-4 LV Typ KG/ KG/ ECTS ECTS 1.Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem. Orgel/Literatur 9,10 oder Improvisation und liturgisches Orgelspiel 7,8 12 6 6 Pflichtfächer Stimmbildung 9-11 4,5 1,5 1,5 1,5 Kantorengesänge 1 1,5 1,5 Chorpraktikum PR 4 1 1 1 1 Gregorianik Praktikum PR 2 2 Klavier 4 2 2 Continuo 1,2 2 1 1 Partiturspiel 3-5 6 2 2 2 Gregorianik Seminar SE 3 3 Gregorianische Paläographie 1,2 VO 2 2 Hymnologie Katholisch oder Evangelisch 3 SE 3 3 Liturgik Katholisch oder Evangelisch 3 VO 2 2 22 22 KG 5 KG 5 KG 5 KG 5 Wahlpflichtfächer 12 ECTS-Punkte aus folgenden Bereichen Kirchenmusikalische Wahlpflichtfächer Orgelkunde 3,4 VO 2 1 1 Geschichte der Kirchenmusik VO 2 1 1 Spezialvorlesung Theologie VO 2 2 Begleitende Musikwissenschaft * VO je 2 Magisterarbeit 18 * Es sind Lehrveranstaltungen des interuniversitären Musikologie-Studiums an der KUG bzw. zusätzlich musikologische Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der KUG im Umfang von 2 SSt. (insgesamt 2 ECTS-Punkte) frei zu wählen. Ausgenommen von der Wahl sind Lehrveranstaltungen, die Pflichtfächer des Studienplans Katholische und Evangelische Kirchenmusik sind. 39 Prüfungsordnung Die kommissionelle Abschlussprüfung in den ZKF besteht aus mehreren Teilen. Sie ist in den Fächern Chorleitung und Gregorianik gemäß 8 Abs. 5 dieser Studienordnung abzulegen. Chorleitung: Die/der Studierende hat ein Programm mit 6 Chorwerken bzw. Chor- Orchesterwerken einzureichen, die mehreren Epochen, Stilen und Gattungen angehören. Zur Auswahl stehen Werke im Schwierigkeitsgrad von Palestrina (Messen), Schein (Israelsbrünnlein), Schütz (Geistliche Chormusik 1648), Motetten von J.S.Bach, Kantaten von Buxtehude, Telemann und J.S.Bach, die sechs letzten Messen von J.Haydn, Motetten von Bruckner und Brahms, Distlers Geistliche Chormusik sowie a- cappella Werke von Petr Eben und A.Heiller. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, wobei ein Teil im Rahmen eines öffentlichen Konzertes stattfindet. 6 6 6 6