Offenlegungsbericht Kreissparkasse Stendal



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Transkript:

s Offenlegungsbericht Kreissparkasse Stendal Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 23

Inhaltsverzeichnis 0. Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Einleitung... 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 6 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 6 5. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV)... 7 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)... 8 6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten... 9 6.2. Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 9 6.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 9 6.4. Vertragliche Restlaufzeiten... 10 6.5. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche/ Schuldnergruppen und nach bedeutenden Regionen ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV)... 10 6.6. Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV)... 12 6.7. Entwicklung der Risikovorsorge... 13 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV)...13 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV)... 14 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV)...16 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)...16 11. Marktrisiko ( 330 SolvV)...17 12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV)...18 13. Operationelles Risiko ( 331 SolvV)... 20 14. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)... 20 15. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)...22 15.1. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV... 22 15.2. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV... 23 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 23

0. Abkürzungsverzeichnis BaFin CRD II DSGV EWB GuV HGB Instituts- VergV IT KI KSA Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Riquirement Direktive II (Richtlinienpaket der Europäischen Union (EU) zur Überarbeitung der bestehenden EU Basel II Eigenkapitalrichtlinien) Deutscher Sparkassen- und Giroverband Einzelwertberichtigung Gewinn und Verlust Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung * Informationstechnologie Kreditinstitut Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) * MaRisk PWB sdis+ SFDK Mindestanforderungen an das Risikomanagement Pauschalwertberichtigung Strategische Disposition und Risikocontrolling Anwendung: Software für die Kreditabwicklung SolvV Solvabilitätsverordnung * SpkVO TVöD VaR WpHG Sparkassenverordnung Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Value at Risk Wertpapierhandelsgesetz * in der bis zum 31.12.2013 gültigen Fassung s - Finanzgruppe Seite: 3 von 23

1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken definiert. Die Baseler Rahmenvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen. Ziel ist es die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule strebt die Aufsicht eine Erhöhung der Marktdisziplin an, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Die Institute haben daher nach 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalausstattung, die eingegangenen Risiken, die Risikomessverfahren und das Risikomanagement zu veröffentlichen. Die Anforderungen sind in 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in den 319-337 geregelt. Die Offenlegung nach (SolvV) umfasst sowohl Daten der Rechnungslegung auf der Grundlage des letzten festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 als auch melderelevante Daten zum Meldestichtag 31.12.2013. Damit wird ein Vergleich zwischen handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Informationen ermöglicht. In Kapital 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Der Bericht wird in einem jährlichen Turnus erstellt und im Internetauftritt der Sparkasse unter www.ksk-stendal.de veröffentlicht. Auf Grund der Verbindung zwischen den handels- und aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten können weitere Informationen dem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Lagebericht und dem Anhang zum Jahresabschluss entnommen werden. Auf Positionen in den quantitativen Angaben, für die ein Wert von Null zu melden wäre, wird verzichtet. s - Finanzgruppe Seite: 4 von 23

2. Risikomanagement ( 322 SolvV) Unter dem Begriff Risiko versteht die Sparkasse gemäß Risikohandbuch die Gefahr eines Verlustes oder eines Schadens, unabhängig, ob der Verlust/Schaden erwartet wurde oder nicht. Anders beim Zinsänderungsrisiko - hier besteht die Gefahr, dass eine zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als aktuell erwartet. In der Sparkasse ist ein den Mindestanforderungen an das Risikomanagement entsprechender ganzheitlicher Risikomanagementprozess installiert. Das Risikomanagement hat das vorrangige Ziel, Risiken des Sparkassenbetriebs transparent und dadurch steuerbar zu machen mit dem Zweck, die Risiken auf ein vertretbares Maß zu beschränken, um die Vermögens- und Ertragssituation der Kreissparkasse Stendal nicht zu gefährden. Das Risikomanagement der Kreissparkasse Stendal, das im Rahmen des Risikohandbuchs geregelt ist, umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse der Sparkasse, als auch Dienstleistungen von Dritten. Ferner sind davon das Personal, die Anlagen, die Sach- und Organisationsmittel sowie die Rechtsbeziehungen der Kreissparkasse Stendal erfasst. Aus der Geschäftsstrategie leitet die Sparkasse konsistent die Risikostrategie ab, die die Grundsätze und Ziele des Risikomanagements festlegt. In den einzelnen Teilrisikostrategien werden auf Basis der Analyse der Risikosituation die Grundsätze und Ziele sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele je Risikoart beschrieben. Im Rahmen des zusätzlichen, quartalsweisen Gesamtrisikoberichts gemäß MaRisk ist neben dem Bericht über die Risikosituation in ihrer Gesamtheit auch eine Ermittlung der Risikotragfähigkeit gemäß den aktuellen Gegebenheiten (Erwartungswert und Risikoszenario) enthalten. In den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit werden auch identifizierte Ertrags- und Risikokonzentrationen berücksichtigt. Stressszenarien haben für die Sparkasse informativen Charakter. Sie sollen Erkenntnisse über die Anfälligkeit gegenüber außergewöhnlichen aber plausibel möglichen Ereignissen geben. Die Ergebnisse der Stresstests sind bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen und kritisch zu reflektieren. In einem umfassenden Reportingsystem wird über die Risikosituation der Sparkasse in den einzelnen Risikokategorien an den Vorstand und den Verwaltungsrat berichtet. Weiterhin wird die Interne Revision im Rahmen des Berichtswesens informiert. Detaillierte Informationen zum Risikomanagement nach 289 HGB sind im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht offengelegt. s - Finanzgruppe Seite: 5 von 23

3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gemäß SolvV der Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, beträgt per 31.12.2013 122.581 TEUR. Das Kernkapital setzt sich aus der Sicherheitsrücklage und dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB vermindert um den Abzugsposten nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG zusammen. Kapitalabzugspositionen nach 10 Abs. 2b Satz 2 KWG liegen nicht vor. Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 8 und 10 Jahren; die durchschnittliche Verzinsung beträgt 3,60 %. Die Sparkasse verfügt über ein (außerordentliches) Kündigungsrecht gem. 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind ausgeschlossen. Die im Folgenden dargestellten Eigenmittelinstrumente stellen die aufsichtsrechtliche Betrachtung dar, so dass Differenzen im Vergleich zum festgestellten HGB- Jahresabschluss bestehen. Stichtag TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 122.352 dar.: offene Rücklagen (Sicherheitsrücklage) 56.141 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 66.317 dar.: Abzugsposition nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -106 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG 229 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 122.581 324 Abs. 2 SolvV; Datenbasis: aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung 12/2013 s - Finanzgruppe Seite: 6 von 23

5. Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich bis zum 31.12.2013 nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung operationeller Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte. Basis aller identifizierten Risiken ist das in der Sparkasse erarbeitete Risikohandbuch, welches permanent überarbeitet und dem aktuellen Erkenntnisstand angepasst wird. Im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit legt der Vorstand die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Dabei werden zukünftige Entwicklungen für den Erwartungswert auf Basis verschiedener Szenarien dargestellt. Die Sparkasse ermittelt hierbei Szenarien für den Erwartungswert und Risikoszenarien auf Basis beobachteter historischer Veränderungen bzw. Zukunftserwartungen. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse daneben über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. s - Finanzgruppe Seite: 7 von 23

Die Eigenkapitalanforderungen stellen sich wie folgt dar: Kreditrisiko - Standardansatz Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung TEUR Sonstige öffentliche Stellen 294 Institute 1.029 Gedeckte Schuldverschreibungen KI 356 Unternehmen 10.397 Mengengeschäft 7.127 Durch Immobilien besicherte Positionen 5.124 Investmentanteile 2.187 Sonstige Positionen 2.136 Überfällige Positionen 1.242 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1.233 Marktrisiken (Währungsgesamtposition) des Anlagebuchs Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5.418 Eigenmittelanforderungen gesamt 36.543 325 Abs. 2 Nr. 1-4 SolvV; Datenbasis: aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung 12/2013 Kapitalquoten Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Sparkasse 26,84 26,79 325 Abs. 2 Nr. 5 SolvV; Datenbasis: aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung 12/2013 Mit einer Gesamtkapitalquote von 26,84 % wird die Sparkasse den Eigenmittelanforderungen bei einer Untergrenze von 8,0 % gerecht. 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen und verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Die Angaben erfolgen ausgehend von den Bilanzwerten des Jahresabschlusses, die einem Adressenausfallrisiko unterliegen. Nicht enthalten sind solche Vermögensgegenstände, für die innerhalb dieses Berichts eigene Offenlegungsanforderungen bestehen. Des Weiteren werden anteilige Zinsen des abgelaufenen Geschäftsjahres, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden sowie Zinsausfallkorrekturposten vernachlässigt und widerrufliche Kreditzusagen sowie zweckgebundene Deckungsguthaben hinzugerechnet. s - Finanzgruppe Seite: 8 von 23

6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Die Werte zum Offenlegungsstichtag weichen nur unwesentlich von den Durchschnittsbeständen des Berichtsjahres ab. Aus diesem Grund wird auf die Darstellung der Durchschnittsbestände verzichtet. Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente TEUR TEUR TEUR Gesamtes Bruttokreditvolumen 760.723 509.334 225 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 6.2. Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente TEUR TEUR TEUR Bundesrepublik Deutschland 760.196 389.484 225 EU ohne Deutschland 211 117.340 - Andere Gebiete 316 2.510 - Gesamt 760.723 509.334 225 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 (PWB, pauschale EWB und Vorsorgereserven nach 340f HGB quotal abgesetzt) 6.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente TEUR TEUR TEUR Banken 74.150 272.884 225 Privatpersonen 304.648 - - Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, darunter: 239.410 57.879 - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 20.352 - - Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 26.555 - - Verarbeitendes Gewerbe 29.847 6.441 - Baugewerbe 27.466 686 - Handel, Instandsetzung u. Reparatur von Kfz 25.708 - - s - Finanzgruppe Seite: 9 von 23

Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente TEUR TEUR TEUR Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 8.502 5.593 - Finanz- und Versicherungsleistungen 1.837 34.897 - Grundstücks- u. Wohnungswesen 39.942 - - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 59.201 10.262 - Organisationen ohne Erwerbszweck 1.629 - - Öffentliche Haushalte 140.886 126.987 - Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) - 51.584 - Gesamt 760.723 509.334 225 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 (PWB, pauschale EWB und Vorsorgereserven nach 340f HGB außer bei Banken und Öffentlichen Haushalten quotal abgesetzt) 6.4. Vertragliche Restlaufzeiten Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente TEUR TEUR TEUR < 1 Jahr 256.940 81.783-1 Jahr bis 5 Jahre 143.168 158.392 - > 5 Jahre bis unbefristet 360.615 269.159 225 Gesamt 760.723 509.334 225 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 (PWB, pauschale EWB und Vorsorgereserven nach 340f HGB quotal abgesetzt) 6.5. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche/ Schuldnergruppen und nach bedeutenden Regionen ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Eine Forderung wird im Rahmen der SolvV als "überfällig" und "in Verzug" klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinander folgende Tage mit einem Betrag von 100 EUR oder mehr überfällig ist. Die Überfälligkeit wird bei der Sparkasse dabei IT-technisch unterstützt und kundenbezogen ( 25 Abs. 16 Satz 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als "notleidend" orientiert sich an den sparkasseninternen Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Die Merkmale sind in der Arbeitsanweisung der Sparkasse geregelt. s - Finanzgruppe Seite: 10 von 23

Die folgende Tabelle gliedert die notleidenden und in Verzug geratenen Kredite nach Hauptbranchen. Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB * Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösung von EWB/ PWB/ * Rückstell. Kredite in Verzug TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Banken - - - - - - Privatpersonen 4.977 2.214 631-230 2.522 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, 13.469 6.121 505 80 992 5.442 darunter: Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 37 38 42 - -6 139 Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden - - 54-0 - Verarbeitendes Gewerbe 5.979 1.624 65 79-1.362 775 Baugewerbe 640 403 57 1 56 399 Handel, Instandsetzung u. Reparatur von Kfz 540 352 54 - -99 1.402 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 89 82 18-41 197 Finanz- und Versicherungsleistungen - - 4 - -339 28 Grundstücks- u. Wohnungswesen 3.902 2.365 87-417 1.159 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2.282 1.257 124-300 1.343 Organisationen ohne Erwerbszweck - - 3 - -1 - Öffentliche Haushalte - - - - - - Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) - - - - - - Summe 18.446 8.335 1.139 80-763 7.964 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 * inklusive pauschalierter EWB Die Sparkasse hat Forderungen in Höhe von 352 TEUR direkt abgeschrieben. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen belaufen sich auf 276 TEUR. Wegen Geringfügigkeit wurde keine Untergliederung dieser Werte auf Branchen vorgenommen. Auf eine Angabe gemäß 327 Abs. 2 Nr. 5 (SolvV) zur Gliederung der notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen nach bedeutenden Regionen wird unter dem Aspekt der s - Finanzgruppe Seite: 11 von 23

Wesentlichkeit verzichtet, da lediglich nur 0,22 % dieser Forderungen Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreffen (Vgl. Tabelle unter Pkt. 6.2.). 6.6. Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (EWB, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Des Weiteren erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Beschluss kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und gegebenenfalls daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Einzelwertberichtigungen erfolgt bei der Sparkasse in der Softwareanwendung für Kreditabwicklung SFDK. Auf ausfallgefährdete Kleinkredite im Massenkreditgeschäft bildet die Sparkasse pauschalierte Einzelwertberichtigungen. Latente Ausfallrisiken werden durch die Bildung von PWB abgeschirmt. Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach 340f und 340g HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. s - Finanzgruppe Seite: 12 von 23

6.7. Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand Periode Fortschreibung Periode (Zugang) Auflösung Verbrauch Endbestand Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 10.870 1.322 2.049 1.936 8.207 Pauschalierte EWB 0 128 0 0 128 Rückstellungen 84 0 4 0 80 PWB 1.299 0 160 0 1.139 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Für den KSA erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Die Kreditrisikominderungseffekte führen i. d. R. zu einer Risikoverringerung und damit zu einer Umsetzung in ein geringeres Risikogewicht. Risikogewicht (RW) in % Gesamtsumme der Positionswerte vor Kreditrisikominderung Gesamtsumme der Positionswerte nach Kreditrisikominderung Standardansatz, TEUR Standardansatz, TEUR 0 541.241 555.950 10 44.555 44.555 20 91.592 97.608 35 183.005 183.005 50 18.301 18.301 70 0 3.786 75 131.141 118.784 90 6.254 6.254 100 194.791 181.900 150 9.943 7.970 Gesamt 1.220.823 1.218.113 328 Abs. 2 und 329 SolvV; Datenbasis: aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung 12/2013; Aggregierte Darstellung i.s. des 328 Abs. 2 SolvV s - Finanzgruppe Seite: 13 von 23

Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz aller Forderungsklassen bis auf die Forderungsklassen Investmentanteile und KSA Verbriefungspositionen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. Darüber hinaus werden die internen Ratingverfahren des DSGV angewendet und das Landesbankenrating der Rating Service Unit GmbH genutzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine nominierten Ratingagenturen abgewählt oder neu aufgenommen. Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Sparkasse hat die Beteiligungen nach folgenden Kriterien eingeteilt: Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der Institute bei und sind in der Regel nicht disponibel. Diese Beteiligungen werden meistens mittelbar über die regionalen Sparkassen- und Giroverbände gehalten. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über Umlagen finanziert. Kapitalbeteiligungen werden von der Sparkasse mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen und hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Darüber hinaus werden über die Eigenanlagen Aktien von Instituten, Versicherungen und anderen börsennotier- s - Finanzgruppe Seite: 14 von 23

ten Kapitalgesellschaften gehalten. Diese Beteiligungen stellen weder eine strategische noch eine Funktionsbeteiligung dar. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen wird der in der Bilanz angesetzte Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Der beizulegende Fair Value bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Nach dem Handelsrecht ( 340e Abs. 1 HGB) sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 2 HGB) zu bewerten. Es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall finden die für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) Anwendung. Die kumulierten realisierten Gewinne/Verluste ( 332 Nr. 2 c SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013) aus dem Verkauf und der Abwicklung von Beteiligungen betragen 95 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. In Anlehnung an die MaRisk hat die Sparkasse ein Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling festgelegt. Nach den Vorschriften der SpkVO und dem KWG sind unter anderem die Beteiligungsarten, die Aufgaben und das Reporting hausintern geregelt. Die Zuordnung der einzelnen Beteiligungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Vergleich Buchwert Beizulegender Zeitwert Börsenwert (fair value) TEUR TEUR TEUR Beteiligungsgruppe A: strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen - - - - andere Beteiligungspositionen 6.576 6.576 - Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen - - - - andere Beteiligungspositionen 2.203 2.203 - Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen - börsengehandelte Positionen 2.767 2.805 2.805 - andere Beteiligungspositionen 3.803 3.803-332 Nrn. 2 a und b SolvV; Datenbasis: Jahresabschluss 2013 s - Finanzgruppe Seite: 15 von 23

9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Verbriefungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht betrieben. 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position, einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten hat die Sparkasse Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Bausparguthaben Lebensversicherungen b) Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen bei der Sparkasse Schuldverschreibungen Aktien und Investmentanteile s - Finanzgruppe Seite: 16 von 23

Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich überwiegend um inländische öffentliche Stellen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklasse Garantien und Bürgschaften TEUR Finanzielle Sicherheiten TEUR sonst. öffentliche Stellen 52 0 Mengengeschäft 10.220 2.137 Unternehmen 8.846 547 überfällige Positionen 5.444 26 Gesamtsumme 24.563 2.710 336 Nr. 2 SolvV; Datenbasis: aufsichtsrechtliche Quartalsmeldung 12/2013 11. Marktrisiko ( 330 SolvV) Von besonderer Bedeutung sind für die Kreissparkasse Stendal das Zinsüberschussrisiko,- das Abschreibungsrisiko (GuV-orientiert), das spezifische Zinsänderungsrisiko, das Aktienkursrisiko sowie das Rohwarenrisiko. Grundlage der Steuerung der Marktpreisrisiken bildet die Risikostrategie der Sparkasse. Zur Begrenzung der Marktpreisrisiken hat die Kreissparkasse Stendal auf Gesamtbankebene ihre Risikotoleranzen festgelegt. Hier sind Risikolimite für das Zinsüberschussrisiko und das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft festgelegt. In der Risikoinventur 2013 wurde das Marktpreisrisiko als ein wesentliches Risiko identifiziert. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung bewegte sich die Auslastung per s - Finanzgruppe Seite: 17 von 23

Stichtag in den dafür vorgegebenen Limiten. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2013 zu jeder Zeit gegeben. Für regulatorische Zwecke ( 330 Abs. 2 SolvV) verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Zum 31.12.2013 bestehen für die Sparkasse keine Währungsrisiken, die mit Eigenkapital zu unterlegen sind ( 330 Abs. 1 SolvV). Für andere Risikoarten waren keine Eigenmittelanforderungen zu verzeichnen. 12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Das Zinsänderungsrisiko wird in der Sparkasse als negative Abweichung des Zinsergebnisses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Kreissparkasse Stendal steuert ihr Zinsbuch nach der Ertragswertperspektive. Obgleich dies nach dem periodischen Ansatz erfolgt, führt sie Simulationen des Barwerts durch, um das Zinsbuchrisiko zu ermitteln. Darüber hinaus erfolgt die wertorientierte Betrachtungsweise zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Erfordernisse hinsichtlich der Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Prüfkriteriums der BaFin. Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken setzt die Sparkasse Swapgeschäfte ein. Die verwendeten Verfahren sind die GuV-orientierte integrierte Zinsbuchsteuerung [Plus] und die wertorientierte Zinsbuchsteuerung. Bei der GuV-orientierten Zinsrisikomessung wird schwerpunktmäßig die Gefahr einer negativen Abweichung der tatsächlichen von einer geplanten Zinsspanne analysiert. Hier wird zum einen auf die negative Abweichung des Zinsergebnisses bei Veränderung der Marktzinsen und zum anderen auf die negative Abweichung des Zinsergebnisses bei Veränderung der Geschäftsstruktur abgestellt. Die Auswirkungen derivativer Geschäfte werden ebenfalls in die Betrachtungen einbezogen. Außerdem ermittelt die Sparkasse die Abschreibungsrisiken der zinsinduziert bewerteten, verzinslichen Wertpapiere bzw. Fondsbestandteile als Teil des handelsrechtlichen Zinsänderungsrisikos für das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Eine weitere Facette ergibt sich aus den Risiken der Festzinsabläufe. Die Bilanz der Kreissparkasse Stendal ist nachhaltig durch einen aktivischen Festzinsüberhang gekennzeichnet. Das Risiko aus impliziten Optionen im Kundengeschäft (u. a. Annahmen über vorzeitige Kreditrückzahlungen) ist hinsichtlich des Volumens und der Auswirkung auf das Zinsergebnis ohne bedeutenden Einfluss für die Sparkasse. Diese Optionen werden, bei Relevanz, grundsätzlich in der GuV-Sicht über die Planung bzw. Hochrechnung der Bilanzstrukturen berücksichtigt. Die Auswirkungen von Veränderungen der Geschäftsstruktur werden auf Basis verschiedener Strukturszenarien (7 Varianten) simuliert. Das Szenario mit dem höchsten Risiko (z. Z. festverzinsliche Kundenkredite ohne Neugeschäft, variabel ver- s - Finanzgruppe Seite: 18 von 23

zinsliche Kundenkredite -10% p.a.) wird als Stressszenario definiert. Die Simulation erfolgt im halbjährlichen Turnus per 31.03. und 30.09. des Jahres. Das Zinsänderungsrisiko wird zum einen durch Neugeschäftszinsannahmen auf Basis von geplanten, erzielbaren Margen und zum anderen bei variabel verzinslichem Geschäft unter Anwendung festgelegter Mischungsverhältnisse nach dem Konzept der gleitenden Durchschnitte ermittelt und gesteuert. Die Sparkasse bedient sich hierbei dem Softwaresystem Integrierte Zinsbuchsteuerung [Plus], insbesondere der Anwendung GuV-Planer der Firma msggillardon AG. Für die Bestimmung des Zinsänderungsrisikos werden die Auswirkungen verschiedener Zinsszenarien (s. g. Grenzzinsszenarien des DSGV) auf den Zinsüberschuss und das Bewertungsergebnis verzinslicher Wertpapiere simuliert. Die Risiken und Chancen ergeben sich aus der Abweichung gegenüber dem Szenario Erwartungswert. Im Ergebnis der Simulationen werden das Risiko- und Stressszenario mit den jeweils schlechtesten Werten ermittelt. Weiterhin fließen in das Bewertungsergebnis aus Wertpapier-Zinsprodukten die Risiken aus Spreadausweitungen nach Anlageklassen ein. Für die Ermittlung und Steuerung der Marktpreisrisiken für Handelsgeschäfte bedient sich die Sparkasse der Anwendung SimCorp Dimension. Im Hinblick auf die Ermittlung von Strukturrisiken werden die Auswirkungen von ausgewählten Strukturszenarien auf das Zinsergebnis simuliert. Auf Basis der aufgezeigten Szenariobetrachtungen können dann risikoreduzierende Gegensteuerungsmaßnahmen abgeleitet werden. Strukturänderungsrisiken sind im konstanten Strukturszenario und in Szenarien mit Kundenkreditrückgängen zu beachten. Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich im Rahmen der Erstellung des MaRisk- Berichtes Marktpreisrisiken ermittelt, in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt und dem Vorstand berichtet. Parallel zur GuV-orientierten Sicht erfolgt auch eine wertorientierte Betrachtung. Die Kreissparkasse Stendal ermittelt das barwertige Zinsänderungsrisiko auf Ebene des Anlagebuches mit dem Softwaresystem Integrierte Zinsbuchsteuerung, insbesondere der Anwendung sdis OSPlus der Firma msggillardon AG. Die regelmäßig nach den Vorgaben der BaFin ermittelten Auswirkungen eines Zinsschocks auf den Zinsbuchbarwert lagen unterhalb der definierten Meldegrenzen. Dies gilt auch für die seit dem 30.11.2011 geltenden erhöhten Anforderungen, die einen Zinsschock von +/- 200 Basispunkten festlegen. Die Kreissparkasse Stendal ist demnach kein Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Zudem wird das Prüfkriterium bezüglich der Eigenmittelanforderungen nach SolvV mit 46,6 % weit unterhalb der 95 %-Schwelle ausgelastet. s - Finanzgruppe Seite: 19 von 23

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Mio. EUR) Schock Parallelverschiebung um: +200 Basispunkte -200 Basispunkte Zinsänderungsrisikokoeffizient Zinsänderungsrisikokoeffizient Total -14,4 +12,8 Datenbasis: Anwendung sdis OSPlus, Bestände per 31.12.2013 Barwertzuwächse sind als positive Zahlen dargestellt, Barwertrückgänge sind mit einem negativen Vorzeichen versehen. Das Zinsänderungsrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertragslage und des Risikodeckungspotentials der Sparkasse tragbar. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht. 13. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Das Management der operationellen Risiken erfolgt federführend durch die Hauptabteilung Risikocontrolling und Finanzen und ist im Prozess der Risikotragfähigkeitsbetrachtung integriert. Als Messverfahren für die Eigenmittelunterlegung wendet die Sparkasse den Basisindikatoransatz gemäß 270 SolvV an. 14. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte im Rahmen der Aktiv-Passiv-Steuerung in Form von Zinsswaps (OTC-Geschäfte) ein, um das allgemeine Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung wird die Marktbewertungsmethode angewandt. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. s - Finanzgruppe Seite: 20 von 23

Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Das Wiedereindeckungsrisiko besteht darin, dass durch Veränderung der Marktpreise gegenüber dem ursprünglichen Abschluss höhere oder niedrigere Zinsen für die Festzinsseite zu zahlen sind. Aufgrund der im Institut festgelegten Wesentlichkeitsgrenze (< ein Promille der Gesamtrisikoaktiva) verzichtet die Sparkasse gemäß 26a Abs. 2 KWG auf den Ausweis des Kreditäquivalenzbetrags des bestehenden Derivats. Darüber hinaus bestehen bei der Kreissparkasse Stendal aufgrund verbundweiter Sicherungssysteme keine Verträge, die die Sparkasse zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten im Falle einer Ratingverschlechterung verpflichten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die Sparkasse hat im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses überprüft, ob nach Einbeziehung sämtlicher bilanzieller und derivativer Positionen des Zinsbuches ein Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung (IDW RS BFA 3) besteht. Im Ergebnis wurde kein handelsrechtlich relevanter Verpflichtungsüberschuss ermittelt, sodass die Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag nicht notwendig war. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Kreditderivate wurden zum Stichtag 31.12.2013 von der Sparkasse nicht eingesetzt, so dass die Angaben nach 326 Abs. 2 Nr. 3 und 4 entfallen. s - Finanzgruppe Seite: 21 von 23

15. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Die Kreissparkasse Stendal verzichtet gemäß der Begründung zu 7 InstitutsVergV auf eine Unterteilung nach Geschäftsbereichen. 15.1. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 15.1.1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreissparkasse Stendal ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. 15.1.2. Ausgestaltung des Vergütungssystems In der Kreissparkasse Stendal können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Provisionen erhalten, deren Ziele aus der Geschäftsstrategie abgeleitet sind. Die Kreissparkasse Stendal ermöglicht den Beschäftigten die Teilnahme an den von den Verbundpartnern initiierten Mitarbeiterwettbewerben. Diese sehen teilweise den Erhalt von Geldprämien, Sachprämien oder sonstigen Prämierungen vor. Insbesondere im Wertpapiergeschäft werden dabei die Vorschriften des WpHG beachtet. 15.1.2.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. Daneben können die in der Kreissparkasse Stendal tätigen Mitarbeiter eine variable Vergütung in Form von Provisionen aus dem Verbundgeschäft oder eine Prämie, für die angemessene Obergrenzen festgelegt wurden, erhalten. Diese Zahlungen stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. 15.1.2.2 Vergütungsparameter Für den übertariflichen Vergütungsbestandteil wurden Obergrenzen festgelegt. s - Finanzgruppe Seite: 22 von 23

Aufgrund der verbandsseitigen Empfehlungen zur Gestaltung der Vergütungen des Vorstands sind die Vergütungsparameter (Kennzahlensystem) für den variablen Anteil auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die Kennzahlenberechnung erfolgt durch den Ostdeutschen Sparkassenverband. 15.1.2.3 Art und Weise der Gewährung Die Provisionen werden monatlich, die Immobiliencourtage zweimal jährlich und die Prämie jährlich ausbezahlt. 15.1.3. Vorstandsvergütung Die Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder erfolgt nach den einschlägigen Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - Sparkassenaufsicht. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Stendal besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage. Die Auszahlung der variablen Zulage erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss des Verwaltungsrats. 15.1.4. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 15.2. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen Vergütungen der Kreissparkasse Stendal betragen 10.586 TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 1.204 TEUR. In diesem Betrag ist der variable Anteil der tariflichen Vergütung in Form der Sparkassensonderzahlung (848 TEUR) enthalten. 304 Beschäftigte haben insgesamt variable Vergütungen erhalten. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. s - Finanzgruppe Seite: 23 von 23