Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg - aktuelle Entwicklungen

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Transkript:

Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg - aktuelle Entwicklungen Ulrich Weber, Geschäftsführer, Landesgruppe VDV Baden-Württemberg Bernhard Ullrich, Schlichter, Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg Sitzung des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg, 31. Oktober 2014 in Stuttgart VDV 2013

VDV Baden-Württemberg Service zum Vorteil aller Mitglieder Im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind rund 600 Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde aus dem Bereich Öffentlicher Personennahverkehr und Schienengüterverkehr organisiert. In Baden-Württemberg sind dies derzeit 67 Mitglieder. In Baden-Württemberg handelt es sich neben DB-Regio bei den Mitgliedern hauptsächlich um kommunale Verkehrsunternehmen, NE-Bahnen und Verkehrsverbünde. Der VDV vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und berät seine Mitgliedsunternehmen regional und national. Darüber hinaus bietet er eine Plattform für den gegenseitigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Als Branchenverband entwickelt der VDV einheitliche technische, betriebliche, wirtschaftliche und rechtliche Grundsätze mit dem Ziel einer bestmöglichen Betriebsgestaltung. 2 VDV 2013 31.10.2014 Ombudsstelle Nahverkehr

Die Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg Die Ombudsstelle wurde im Juli 2005 vom VDV zusammen mit dem WBO gegründet Zwischenzeitlich wurde die Ombudsstelle vom VDV Baden-Württemberg alleine betrieben Nun steigt der WBO wieder mit ein Damit stehen die beiden relevanten ÖPNV-Verbände in Baden-Württemberg hinter der Ombudsstelle Zuständigkeit: öffentlicher Personennahverkehr in Baden-Württemberg (für Schienenfernverkehr und Fernbusverkehre ist die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr/söp in Berlin zuständig) Ombudsmann war bis Anfang 2013 der jeweilige Geschäftsführer des VDV Baden- Württemberg Seit März 2013 ist unabhängiger Schlichter Herr Bernhard Dieter Ullrich. 3 VDV 2013 31.10.2014 Ombudsstelle Nahverkehr

Schlichtungsverfahren Die Ombudsstelle kann (quasi in zweiter Instanz) eingeschaltet werden, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen bestehen Fahrgast muss sich vorher an das Verkehrsunternehmen gewandt haben und mit Antwort nicht einverstanden sein. Verfahren ist schriftlich, d.h. gesamter Schriftverkehr zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen muss eingereicht werden (Kopien reichen). Ombudsstelle entscheidet ebenfalls im Schriftverfahren. Verkehrsunternehmen ist an Entscheidung der Ombudsstelle gebunden. Fahrgast ist nicht gebunden. Es stehen ihm weitere Schritte oder Klageweg offen. Erstattungen werden immer direkt vom Verkehrsunternehmen vorgenommen. Die Ombudsstelle verfügt dazu über keine finanziellen Mittel. 4 VDV 2013 31.10.2014 Ombudsstelle Nahverkehr

Übersicht zu eingegangenen Fällen in 2013: 210 Fälle, davon 40 echte Schlichtungsfälle (Vgl 2011: 120 Fälle, 40 Schlichtungen) A. Zurückgewiesene Beschwerden (Erstbeschwerden und fehlende Zuständigkeit) Fälle DB Fernverkehr (Zuständigkeit söp) 34 DB Abo-Center 7 DB Servicecenter Fahrgastrechte (v.a. Entschädigung im Verspätungsfall, Reaktionszeit, Untätigkeit) 34 Erstbeschwerden DB Regio (BW: 74 Fälle, andere BL: 3 Fälle) 77 Erstbeschwerden sonst. Verkehrsunternehmen VDV BW 7 Erstbeschwerden Busunternehmen WBO 1 sonstige Zurückgewiesene, unzuständig 1 Summe zurückgewiesene Beschwerden A. Schlichtungsfälle 161 Fahrpreisnacherhebung/Schadensersatz DB 40 sonstige VDV-Unternehmen 8 WBO 1 Summe Schlichtungsfälle 49 Gesamtsumme von Schlichtungsstelle BW bearbeitete Fälle 210 5 VDV 2013 31.10.2014 Ombudsstelle Nahverkehr

Neuer Internetauftritt der Ombudsstelle Nahverkehr BW https://www.vdv.de/ombudsstelle -nahverkehr-badenwuerttemberg.aspx Sitz und Kontaktdaten der Ombudsstelle Nahverkehr Baden- Württemberg Schockenriedstraße 50 70565 Stuttgart Ombudsstelle-bw@mail.ssb-ag.de 6 VDV 2013 31.10.2014 Ombudsstelle Nahverkehr

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ombudsstelle Baden-Württemberg Auch in solchen Fällen werden wir für Sie tätig. Allerdings erst in zweiter Instanz 7 VDV 2013 31.10.2014