Die Berufsreifeprüfung am BFI Tirol

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Die Berufsreifeprüfung am BFI Ihr Weg zur Matura www.bfi-tirol.at Weiterbilden... Weiterkommen!

Die Berufsreifeprüfung am BFI Inhaltsverzeichnis Wissenswertes über die Berufsreifeprüfung... 3-4 Was ist die Berufsreifeprüfung? Die rechtliche Grundlage Voraussetzung und Zulassung Anrechnung Ansuchen Umfang und Inhalt der BRP...5 Vier Teilprüfungen Fachbereiche Fächer, Prüfungen, Anrechnungen...6 Prüfungen...7 Prüfungsfächer und Prüfungsablauf Förderungen...8 Bundesweit einheitliche Förderungen Förderungen in den Bundesländern Was ist die Berufsreifeprüfung? Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z. B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt. Voraussetzung und Zulassung Folgende Voraussetzungen sind für die Zulassung erforderlich: Lehrabschlussprüfung (gemäß 21 Berufsausbildungsgesetz) Meisterprüfung (gemäß 20 Gewerbeordnung) Befähigungsprüfung (gemäß 22 Gewerbeordnung) Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung/Meisterprüfung (gemäß 7, 12 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz) Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Abschluss einer mindestens 30 Monate umfassenden Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste Dienstprüfung (gemäß 28 Beamten-Dienstrechtsgesetz/ 67 Vertragsbedienstetengesetz) für die Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder Bewertungsgruppe v4/2, jeweils mit mindestens dreijähriger Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres Erfolgreicher Abschluss des dritten Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, jeweils mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit Erfolgreicher Abschluss des vierten Semesters einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige Herausgeber und Medieninhaber: BFI Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Tel. 0512/59 6 60-0 Fax 0512/59 6 60-27 www.bfi-tirol.at info@bfi-tirol.at Das Mindestalter für die Abschlussprüfung ist mit 19 Jahren festgelegt. Die ersten drei Teilprüfungen können schon vor Abschluss der oben genannten Ausbildungen abgelegt werden. Seit Herbst 2008 ist für die ersten Teilprüfungen kein Mindestalter mehr vorgeschrieben. 2 3

Die Berufsreifeprüfung am BFI Umfang und Inhalt der BRP Anrechnung Vier Teilprüfungen Eine bereits bestandene Reifeprüfung in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden Fremdsprache sowie anerkannte Prüfungen werden angerechnet. Diese sind in einer Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) aufgelistet (BGBl. II Nr. 268/2000 i.d.g.f.). Die Fachbereichsprüfung entfällt u. a. bei Nachweis einer Meisterprüfung, Abschluss einer Werkmeisterschule oder einer mindestens dreijährigen Fachakademie. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheidet der Vorsitz der Prüfungskommission über die Anerkennung von Teilprüfungen. Ansuchen Um Zulassung zur BRP muss an einer höheren, mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule angesucht werden. An dieser Schule muss auch eine Externistenprüfungskommission eingerichtet sein, vor der die entsprechenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung abgelegt werden können. Das BFI ist bei der Auswahl der BRP- Prüfungsschulen und bei der Abwicklung behilflich. Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und einen Fachbereich. Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen am BFI abgelegt werden. Fachbereiche Neben den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache werden am BFI Lehrgänge für folgende Fachbereiche, angeboten (die Liste gibt den Stand von Februar 2011 wieder und kann Veränderungen unterliegen): Betriebswirtschaft und Rechnungswesen Elektrotechnik Ernährung und Lebensmitteltechnologie Gesundheit und Soziales Die rechtlichen Grundlagen Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung wurde im Sommer 1997 im Nationalrat beschlossen, die ersten Vorbereitungslehrgänge begannen im Herbst 1997. Die jeweils gültige Version des BRP-Gesetzes ist auf der Homepage des Bundesministeriums bm:ukk zu finden: www.bmukk.gv.at/schulen/bw/zb/berufsreifepruefung.xml Politische Bildung und Recht Touristisches Management Informationsmanagement und Medientechnik Die Wahl des Fachbereichs ist an den erlernten oder tatsächlich ausgeübten Beruf gebunden. Der Nachweis ist durch einschlägige Zeugnisse oder durch Arbeitsbestätigungen zu erbringen. Die Fachbereichsprüfung entfällt bei positiver Abschlussprüfung einer Werkmeisterschule und u.a. bei Nachweis bestimmter Meisteroder Befähigungsprüfungen (siehe Verordnung des Bildungsministeriums, BGBl. II Nr. 268/2000 i.d.g.f.). Detaillierte Informationen erhalten Sie am BFI oder bei der Bildungsberatungsstelle der AK. 4 5

Fächer, Prüfungen und Anrechnung Prüfungen Berufsreifeprüfung Prüfungsfächer und Prüfungsablauf Deutsch Mathematik Fächer Prüfungen Lebende Fremdsprache Fachbereich Niveau und Inhalt der Prüfungen entsprechen den Anforderungen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule. Der Stoff für die Vorbereitungslehrgänge orientiert sich am Lehrplan der jeweiligen (berufsbildenden) höheren Schule. Deutsch Fünfstündige und mündliche Präsentation und Diskussion der. Der mündliche Teil entfällt, wenn die Fachbereichsprüfung in Form einer Projektarbeit abgelegt wurde. 5-stündige UND mündliche Präsentation und Diskussion der * 4-stündige Anrechnungen 5-stündige ODER mündliche Prüfung 5-stündige ODER Projektarbeit mit Präsentation UND mündliche Prüfung Lebende Fremdsprache Fünfstündige oder mündliche Prüfung. Mathematik Vierstündige. Fachbereich a) Fünfstündige über ein Thema aus dem Berufsfeld des/der Kandidaten/-in und mündliche Prüfung mit dem Ziel der Auseinandersetzung auf höherem Niveau oder b) Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung wie oben. Die Prüfungen können alle gemeinsam oder zeitlich getrennt abgelegt werden, die Prüfungstermine werden von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt. Sowohl die n Arbeiten als auch die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung an einer AHS oder BHS, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik. Teilprüfungen der BRP im Rahmen von anerkannten Lehrgängen. Anerkannte Prüfungen laut Verordnung des bm:ukk z. B. Sprachenzertifikate Werkmeisterprüfung Meister- und Befähigungsprüfung laut Verordnung Abschluss einer 3-jährigen Fachakademie u. a. Benotung und Zeugnis Die Prüfungskommission beurteilt die Teilprüfungen mit Schulnoten. Bei der Benotung wird neben dem Erreichen der Lehr- und Bildungsaufgaben sowie der Lernziele auch auf Eigenständigkeit im Denken und auf die Anwendung der gelernten Inhalte auf neue Problemstellungen großer Wert gelegt. Nach positiver Ablegung aller Prüfungen wird von der externen Prüfungsschule ein Gesamtzeugnis ausgestellt, in dem die Benotung der Teilprüfungen und die Themenstellung der Fachbereichsarbeit angeführt werden. Die Gesamtbeurteilung lautet auf Bestanden, wenn alle Teilprüfungen positiv absolviert wurden. * Mündlicher Teil entfällt wenn die Fachbereichsprüfung als Projektarbeit abgelegt wurde. 6 7

Förderungen Bundesweit einheitliche Förderungen Begabtenförderung Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die nachweislich einen ausgezeichneten Erfolg erzielten, können nach Abschluss eines BRP-Lehrgangs bzw. der gesamten Berufsreifeprüfung um Mittel aus der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und der Wirtschaftskammer ansuchen: IFA- Verein, 1050 Wien, Rainergasse 38, Tel.: 01/545 16 71-35, www.ifa.or.at ÖGB Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei Buchung eines BFI -Kurses fast überall eine Ermäßigung. Darüber hinaus fördern einzelne Gewerkschaften die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder durch finanzielle Unterstützung in Form von Refundierungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bildungsreferat der zuständigen Gewerkschaft. Amt der er Landesregierung er Bildungsförderung, Bildungsgeld update Abteilung Wirtschaft und Arbeit/Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, 6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9/Landhaus 2, Tel.: 0512/508-3599, www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung, www.mein-update.at AK Beihilfe für die Berufsreifeprüfung 6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7, Tel.: 0800/22 55 22-1515 (kostenlos aus ganz ) www.ak-tirol.com - Bildung - Bildung & Förderungen AK Beihilfen für Bildung Diese Anmeldung ist verbindlich. Ich erkläre mich mit meiner Anmeldung bzw. Unterschrift einverstanden, dass meine persönlichen Daten auch automationsunterstützt (EDV) bei der BFI Bildungs GmbH bearbeitet und evident gehalten werden. Es gelten die umseitig angeführten AGB. Ort, Datum Unterschrift (Bei Minderjährigen auch der/die Erziehungsberechtigte) Schwaz... (Bitte hier den Fachbereich eintragen) (Kitzbühel Beginn Sept. statt Okt.) **jeweils in der 1. Woche Reutte Lienz Fachbereich: (Kosten siehe Infoblatt) Ende Februar... Imst Kitzbühel Mathematik EUR 899,00* Okt**... Landeck Kufstein Englisch EUR 899,00* Okt**... Innsbruck Wörgl Deutsch EUR 899,00* Okt**... bevorzugter Standort: bitte Angaben bzgl. Beginn (siehe unten) 5-Semester-Fahrplan 3-Semester-Fahrplan Tagesvariante (nur in Innsbruck) individueller Fahrplan Fahrplan: Krankenpflegediplom: Meisterprüfung im Beruf: Abschluss einer Werkmeisterschule: Abschluss der folgenden mittleren Schule: Lehrabschlussprüfung im Beruf: Voraussetzungen (bitte tragen Sie die Bezeichnung ein): Bitte geben Sie uns eventuelle Änderungen Ihrer Daten umgehend bekannt. E-Mail: Telefon berufl.: Telefon privat: derzeitiger Beruf: PLZ: Ort: Straße: Geburtsdatum: Nachname: Vorname: bitte senden/faxen an: BFI Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Fax 0512/59 6 60-27 Anmeldung zu den Vorbereitungslehrgängen auf die Berufsreifeprüfung am BFI 8

Allgemeine Geschäftsbedingungen IV. Stornobedingungen I. Anmeldung Stornierungen können nur in Schriftform oder per E-Mail entgegen genommen und solcherart nur unter dieser Vorraussetzung wirksam werden. Die Kursteilnahme kann bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung im Zeitraum 10 Kalendertage bis 1 Kalendertag vor Kursbeginn ist vom Teilnehmer eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Kursbeitrages zu entrichten. Die Höhe der Stornogebühr wird anhand des Zeitpunkts des Einlangens der Stornierung am BFI berechnet. Erfolgt eine Stornierung am Tag des Kursbeginns oder danach oder wird an der Veranstaltung nicht teilgenommen, so ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. Interessierte können sich sofern im Kursprogramm im Einzelfall nicht anders angegeben zu den Kursen des BFI persönlich, telefonisch, schriftlich (Brief, Fax, Anmeldekarte), über das Anmeldeformular auf der Homepage des BFI oder per E-Mail anmelden. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen chronologisch in der Reihenfolge ihres Einlangens angenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Den Kursteilnehmern wird umgehend eine Anmeldebestätigung samt Zahlschein im Postwege zugesandt. Das BFI ist zur Annahme von Anmeldungen sowie zur Durchführung von Kursen oder Kursteilen nicht verpflichtet. Insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich das BFI eine rechtzeitige Absage vor. V. Absagen bzw. Änderungen von Kursen Das BFI behält sich die organisatorische und/oder inhaltliche Änderung von Kursen, Kursteilen oder UE uneingeschränkt vor, wobei die Kursteilnehmer über eine Absage oder Änderung rechtzeitig in geeigneter Form unterrichtet werden. Wird ein ganzer Kurs abgesagt, so erhalten die betroffenen Teilnehmer den Kursbeitrag in voller Höhe refundiert. Den Kursteilnehmern werden jedoch keine Spesen oder Kosten gleich welcher Art (wie etwa Fahrtspesen, Zeitentgang) ersetzt, die aus einer Absage oder Änderung von Kursen resultieren. II. Kursbeitrag Der Kursbeitrag kann wahlweise mit dem per Post zugeschickten Zahlschein oder via Internetbanking bezahlt werden. Bei Internetbanking ist die jeweilige Kunden- und Kursnummer anzuführen, um eine eindeutige Zuordnung der Beiträge gewährleisten zu können. VI. Datenschutz und Datenverwendung Kursbeiträge des BFI enthalten keine Umsatzsteuer und sind spätestens vor Kursbeginn fällig. Wird der Kursbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so ist das BFI berechtigt, den jeweiligen Kursteilnehmer unbeschadet dessen Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Betrags von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sämtliche persönlichen Angaben und Daten der Kursteilnehmer werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. III. Durchführung der Kurse Das BFI ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kursanmeldung und Kursteilnahme durch den Kunden bekannt gegeben werden, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Kursdurchführung sowie zur gezielten Information über das Kursangebot des BFI zu verwenden und verwerten. Die Kursteilnehmer stimmen einer derartigen Verwendung ihrer Daten mit ihrer Anmeldung ausdrücklich zu. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Änderungen ihrer persönlichen Daten umgehend dem BFI bekannt zu geben, widrigenfalls Schriftstücke des BFI, insbesondere Kurseinladungen, Rechnungen und Mahnungen, einem Teilnehmer auch dann als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden. Rechtzeitig vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer eine Einladung mit Bekanntgabe des Veranstaltungsortes. Gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung (Einzahlungsbeleg) des Kursbeitrages berechtigt die Einladung zum Besuch des Kurses. Beide Dokumente sind daher zu Kursbeginn mitzubringen. Eine Unterrichtsstunde am BFI besteht aus einer Unterrichtseinheit (UE) á 50 Minuten sowie einer Pause á 10 Minuten. An der Werkmeisterschule dauert eine UE 45 Minuten, die Pause je UE 15 Minuten. Den Teilnehmern wird keinerlei Rückerstattung für versäumte UE, Kursteile oder des ganzen Kurses gewährt, aus welchem persönlichen Grund immer. VII. Sonstiges Druckfehler, Irrtum und Gewähr: Das Kursprogramm, das Web-Angebot und sonstige Publikationen des BFI werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig gewissenhaft gepflegt und aktualisiert. Jedoch wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Verfügbarkeit der im Rahmen des Kursprogramms, des Web- Angebots oder sonstigen Publikationen zur Verfügung gestellten bzw. abrufbaren Informationen übernommen. Das BFI behält sich insofern auch die nachträgliche Berichtigung von irrtümlich ergangenen, fehlerhaften oder unrichtigen Informationen vor. Haftungsausschluss: Für persönliche Gegenstände einschließlich Wertsachen sowie bereitgestellte Lehrmaterialien der Kursteilnehmer wird durch das BFI keinerlei Haftung übernommen. Des Weiteren haftet das BFI Kursteilnehmern gegenüber nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Fahrtspesen sind von den Kursteilnehmern selbst zu tragen. Prüfungsgebühren: Prüfungsgebühren sind im Kursbeitrag im Regelfall nicht inkludiert und werden daher separat ausgewiesen. Unter der Voraussetzung des Besuchs an mindestens 75 % der UE eines Kurses erhält jeder Teilnehmer am letzten Kurstag eine Kursbesuchsbestätigung. Voraussetzung für den Antritt zu Prüfungen ist ebenfalls die Teilnahme an mindestens 75 % der UE eines Kurses. Hiervon ausgenommen sind Kurse, Veranstaltungen und Prüfungen, welche nach gesetzlicher Vorschrift eine andere Anwesenheitspflicht bedingen. Auf das Bestehen einer derartigen Anwesenheitspflicht wird im Kursprogramm, Web-Angebot und/oder im Kurs hingewiesen. Die Mitnahme von Personen oder Tieren ist nicht gestattet. Das BFI behält sich im Übrigen das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese durch ungebührliches und belästigendes Benehmen die ordnungsgemäße Abhaltung eines Kurses oder einer Prüfung behindern. Aus einer solchen Maßnahme entsteht der betroffenen Person kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrags oder eines aliquoten Teils davon. www.bfi-tirol.at Weiterbilden... Weiterkommen! Stand Mai 2010 11

Die Berufsreifeprüfung am BFI Information und Anmeldung Alexander Salem Tel. 0512/59 6 60-846 Fax 0512/59 6 60-27 alexander.salem@bfi-tirol.at BFI Ing.-Etzel-Straße 7 6010 Innsbruck Tel. 0512/59 6 60 Fax 0512/59 6 60-27 info@bfi-tirol.at www.bfi-tirol.at