Informationen zu unserem Haus August 2015



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Transkript:

Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz e.v. Am Heinrichhaus 2-56566 Neuwied-Engers Informationen zu unserem Haus August 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Haus und senden Ihnen allgemeine Informationen zu unserer Einrichtung, eine Anreiseskizze und unsere aktuelle Preisliste zu. Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.landesmusikakademie.de. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an! Wir würden uns freuen, Sie bald als unseren Gast willkommen heißen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz e. V. - Am Heinrichhaus 2-56566 Neuwied-Engers - Tel.: +49 2622 9052-0 - Fax: +49 2622 9052-52 E-Mail: info@landesmusikakademie.de - Internet: www.landesmusikakademie.de - Sparkasse Neuwied (BLZ 574 501 20) - Kontonummer 5 102 322 SWIFT-BIC MALADE51NWD - IBAN DE15 5745 0120 0005 1023 22 - Steuernummer: 32/671/5271/2 - VR 11813 Amtsgericht Montabaur

Anschrift: Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz e.v. Am Heinrichhaus 2 56566 Neuwied/Engers Das Nutzungskonzept versteht die Landesmusikakademie, das Kurfürstliche Schloss Engers und die Aula der Christiane-Herzog-Schule als Ensemble, so dass für größere Projekte zahlreiche Probenräume und nach Bedarf noch weitere Übernachtungskapazitäten für insgesamt ca. 120 Personen zur Verfügung stehen. Moderne Tagungstechnik und die gute Küche des Schloss-Restaurants runden unser Angebot ab. Unser Haupthaus, das sog. Meisterhaus, verfügt neben 14 Übernachtungszimmern über 2 Seminar- /Probenräume mit Rheinblick à 45 qm sowie 4 Überäume, ausgestattet mit jeweils einem Klavier. Das Studio im Dachgeschoss (95 qm, 2 Flügel) eignet sich sowohl als Proben- und Konzertsaal als auch für größere Seminare und Tagungen. Zahlreiche Freizeitangebote in der Nähe sowie das malerische Mittelrheintal laden dazu ein, auch außerhalb eines Kurses oder einer Probenphase unser Haus zu nutzen. In unserem 2011 eröffneten Gästehaus Musikerhof befindet sich die Rezeption und neben 16 Übernachtungszimmern auch ein gemütlicher Gewölbekeller. Insgesamt stehen unseren Gästen 4 Einzel-, 11 Zweibett-, 5 Dreibettund 10 Vierbettzimmer (ausgestattet mit Einzelbetten, teilweise auch Hochbetten) zur Verfügung.

Tarifübersicht gemäß 3 Ziffer 3 der Vertragsbedingungen für Belegungen (ab 01.01.2015) 1. Tagessätze 1.1 Der Tagessatz für Belegungen der LMAK gemäß 1 der Vertragsbedingungen für Belegungen versteht sich pro Person (inkl. 7 % MWSt) und umfasst je eine Übernachtung, ein Frühstück, ein Mittag- und ein Abendessen. 1 und 2 Übernachtungen mehr als 2 Übernachtungen Gruppen bis 29 Personen Mehrbettzimmer 43,00 38,00 Doppelzimmer 47,00 42,00 Einzelzimmer 57,00 52,00 Gruppen von 30 bis Mehrbettzimmer 40,70 35,70 59 Personen Doppelzimmer 44,70 39,70 Einzelzimmer 54,70 49,70 Gruppen ab 60 Personen Mehrbettzimmer 38,40 33,40 Doppelzimmer 42,40 37,40 Einzelzimmer 52,40 47,40 Alle Zimmer sind mit Dusche/WC ausgestattet, z.t. behindertengerecht ausgebaut und mit Aufzug erreichbar. Zimmertelefon und Internetanschluss sind buchbar. In unmittelbarer Nähe befinden sich öffentliche kostenfreie Parkplätze. 1.2 Den Nutzern der Landesmusikakademie steht ein Aufenthaltsraum im Musikerhof oder im Meisterhaus zur Verfügung. In diesen Aufenthaltsräumen stellt die LMAK Getränke auf Kommission zur Verfügung, die von den Nutzern dort zu bezahlen sind. Tischtennisplatte und Kicker können im UG im Meisterhaus genutzt werden. 2. Proberäume Die Landesmusikakademie stellt Probe-, Seminar- bzw. Übungsräume für die Dauer der Belegung zur Verfügung. Ansprüche auf bestimmte Räume bestehen nur dann, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Die Landesmusikakademie behält sich jedoch vor, in begründeten Einzelfällen die Raumverteilung zu ändern. 2.1 Grundsätzlich wird von folgender Regelung bezüglich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in der Landesmusikakademie (Meisterhaus und Musikerhof) einschließlich der Nutzung der vorhandenen Instrumente und vorhandenen Tagungstechnik ausgegangen: a) Je nach Gruppengröße mindestens ein angemessener Tagungsraum. b) Bei Buchung von mindestens 35 Übernachtungen pro Kalendertag oder bei Buchung von mindestens 20 Zimmern das Studio Felix Mendelssohn im DG und das Studio Hildegard von Bingen im 2. Obergeschoss oder das Studio Jacques Offenbach im 1. OG des Meisterhauses der LMAK. c) Bei Buchung von mindestens 20 Übernachtungen pro Kalendertag in der Regel das Studio Felix Mendelssohn im DG oder alternativ das Studio Hildegard von Bingen im 2. OG und das Studio Jacques Offenbach im 1. OG des Meisterhaues der LMAK. d) Bei Buchung von mindestens 10 Übernachtungen pro Kalendertag in der Regel das Studio Hildegard von Bingen im 2. OG des Meisterhaues der LMAK. e) Sind die genannten Räumlichkeiten belegt, werden entsprechende Räumlichkeiten im Rahmen der unter a. bis d. aufgeführten Buchungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2.2 Weitere Räume für Tagungen, Seminare, Konzertproben usw. können nach Verfügbarkeit gegen folgende Kostenerstattung pro Kalendertag (die nachstehend aufgeführten Preise beziehen sich auf eine 24 Stunden- Nutzung z. B. Freitag 17 Uhr bis Sonntag, 16 Uhr sind zwei Tage) angemietet werden: Studio Felix Mendelssohn im DG der LMAK (ca. 90 qm) 100 Studio Hildegard von Bingen im 2. OG der LMAK (ca. 45 qm) 50 Studio Jacques Offenbach im 1. OG der LMAK (ca. 45 qm) 50 Aula im Heinrichhaus (ca. 250 qm mit Hebebühne) inkl. Nebenraum 200 Lehrerzimmer im Heinrichhaus 50 Raum Mülhausen Heinrichhaus 100 Turn- bzw. Mehrzweckhalle im Heinrichhaus (ca. 250 qm) 200 Robert-Schumann-Studio im 1. OG von Schloss Engers (ca. 63 qm) 100 Studio Pompeo Sales im EG von Schloss Engers (ca. 34 qm) 50 Studio Rudi Stephan im EG von Schloss Engers (ca. 34 qm) 50 Pfarrsaal der katholischen Kirche St. Martin, Engers 100 Pfarrsaal der evangelischen Kirchengemeinde, Engers 100 2.3 Tagungsgäste, die keine Übernachtung buchen, können Räumlichkeiten im Meisterhaus der LMAK einschließlich der Nutzung der in der LMAK vorhandenen Tagungstechnik gegen die nachfolgend aufgeführte Kostenerstattung pro Tag buchen: Studio Felix Mendelssohn im DG 200 Studio Hildegard von Bingen im 2. OG / Studio Jacques Offenbach im 1. OG je 100 Mitgliedsverbände des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz erhalten bei Anmietung dieser Tagungsräume einen Nachlass von 50 % des oben aufgeführten Mietpreises. 2.4 Übernachtungen im Geschäftsbetrieb Sofern Übernachtungsräume nicht für den Zweckbetrieb benötigt werden, können Übernachtungsräume auch anderen Gästen (im sogenannten Geschäftsbetrieb) zur Verfügung gestellt werden. Die Übernachtungspreise pro Nacht und Person (inkl. 7 % MwSt.) betragen in diesem Bereich: Einzelzimmer 40,00 Doppelzimmer 50,00 (2 * 25 ) Mehrbettzimmer bei Mehrfachbelegung 60,00 (3 * 20 ) oder 70,00 (4 * 17,50 ) - Bei Buchung von 5 Zimmern pro Nacht wird ein Nachlass von 7,5 % gewährt. - Bei Buchung von 10 Zimmern pro Nacht wird ein Nachlass von 15 % gewährt. Zusätzlich können Frühstück für 9,00 pro Person (inkl. 19 % MWSt.) sowie auf Wunsch Mittag- und/oder Abendessen gebucht werden. Die Mahlzeiten werden im Schloss Engers serviert. 2.5 Tagungsgetränke im Geschäftsbetrieb Auf Wunsch können folgende Tagungsgetränke (jeweils inkl. 19 % MWSt.) zur Verfügung gestellt werden: Kaffee/Tee (Kanne 20 Tassen) 20,00 Kaffee/Tee (Kanne 10 Tassen) 12,00 Saft (0,2 l) 2,00 Wasser (0,33 l) 1,75 Gebäck 6,00 Kuchen 2,25 3. Allgemeines 3.1 Der Vertragsabschluss sowie Änderungen usw. bedürfen der Schriftform ( 10, Ziffer 1) 3.2 Mit Zustimmung der/des Vorstandsvorsitzenden können in Einzelfällen Sonderregelungen getroffen werden. 3.2 Für Stornierungen gilt 4 der Vertragsbedingungen für Belegungen. 3.3 Für Nutzungen mit einem vereinbarten Vertragswert ab 20.000 wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 10 % dieser Vertragssumme sofort fällig (siehe auch 4 Ziffer 3). 3.4 Die LMAK stellt dem Vertragspartner 25 % des vereinbarten Vertragswertes als Anzahlung in Rechnung; diese Anzahlung wird 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. 3.5 Sofern von dritter Seite zweckgebundene Zuschüsse an die LMAK zu den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Tagessätzen gewährt werden, können diese mit Zustimmung des Vorstandes bei Rechnungsstellung berücksichtigt werden. 3.6 Diese Regelung tritt für Belegungen ab 1.1.2015 in Kraft.