FÖRDERUNG BUNDESLÄNDER: SALZBURG

Ähnliche Dokumente
Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen

Richtlinien. Förderung Photovoltaik. Einzelmaßnahmen. für private Haushalte. Gültig bis:

Richtlinien Einzelmaßnahmen. Förderung Photovoltaikspeicher. Gültig bis: bzw. nach Maßgabe vorhandener

Photovoltaik und Stromspeicherung

Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen

DI(FH)Thomas Feitzlmaier Fronius International GmbH Froniusplatz Wels SPEICHER FRONIUS ENERGY PACKAGE

FÖRDERUNG ZUR THERMISCHEN SANIERUNG BURGENLAND

Burggasse 11/Parterre A-8010 Graz Tel.: / bzw Fax: /

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ

KfW-Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen Energiekosten sparen, nachhaltig profitieren!

Aktionskreis Energie April 2015 Dipl.-Ing. Georg Rodriguez

Optimierter Eigenverbrauch von Unternehmen

Ihre Energie-Unabhängigkeit mit SENEC.IES

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen

LWK Steiermark Fachtagung ENERGIE 22.Jänner DI (FH) Roland Bauer Fachtagung ENERGIE LWK Steiermark

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage

haben wir jetzt auch die sonne im angebot heidelberg ENERGIEDACH Strom intelligent selbst erzeugen.

Berechnung der Zuschüsse des KfW-Speicherprogramms in SOLinvest

Förderungsansuchen - Stammdatenblatt

SolarZentrum Hamburg. Expertenkreis Photovoltaik

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe

Photovoltaik und Eigenverbrauch Herzlich Willkommen

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union

Vom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt

Photovoltaikanlagen. Solarenergie? DI (FH) Hannes Obereder. Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative von NÖ Umweltlandesrat Dr.

Photovoltaik praktische Infos für die eigene Solarstromanlage

Speicher Am Weg zur Unabhängigkeit

Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:

Gute Nacht, Strompreiserhöhung. Sharp Solar Energiesystem

solarstrom selbst verbrauchen aleo

7. Solartagung Rheinland - Pfalz. Eigenverbrauchoption Energiespeicher. Wir entwickeln Energie und Märkte

Kosten und Nutzen von Solarwärme und - stromsystemen Ergebnisse aus der Praxis

Energieversorgung in Bürgerhand. Bioenergiedorf St. Peter im Schwarzwald

Batteriespeicher für Privathauhalte Erste Ergebnisse des Einsatzes von Haushalts- Batteriespeichern in Schleswig-Holstein

Photovoltaik - Leitfaden (Kapitel Wirtschaftlichkeit)

Das neue Förderprogramm Einbruchschutz der KfW Inhalt

Energieeffizienzworkshop

ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ

Der Mieter auf dem Weg zum Prosumer Mieterstrom weitergedacht

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009

Solarstrom 3.0. Wirtschaftliche PV Lösungen für jede Zielgruppe. Bernd Retzlik

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua

Photovoltaik und ihr Naturverbrauch

Ratgeber Stromspeicher kaufen

Energieversorger Partner bei der Steigerung der Energieeffizienz

Tag der Nachwachsenden Rohstoffe und Erneuerbaren Energien am in Herrsching

LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Kennzahlen einer Solarbatterie: technische & praktische Bezugsgrößen. Speicherkapazität / Batteriekapazität (Nennkapazität)

Förderungen Photovoltaik

Wärme und Strom von der Sonne Messe Bauen-Modernisieren, Zürich 4./5. September 2015

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Photovoltaik Repowering. Erhard Renz Hof (Saale)

Heizkosten sparen mit Photovoltaik und Wärmepumpe Herzlich Willkommen

PV-Anlagen mit Batteriespeicher Optimierung Eigenverbrauch

Vorbildlich handeln, nachhaltig investieren. Beispiele aus dem kirchlichen und caritativen Sektor

"Miete dir eine Photovoltaikanlage!"

power solution 1. Was ist eine Photovoltaikanlage P h o t o v o l t a i k

Die Förderaktion 2012

Direktförderung. ѧѧ PV-Anlagen. - Lastmanagementsystemen - Elektrischen Energiespeichern. Richtlinie für die Direktförderung von. ѧѧ Lastmanagement-

Förderungen NEU. für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1.

UNABHÄNGIGKEIT VOM STROMNETZ DURCH INSELFÄHIGE PHOTOVOLTAIK- SPEICHER-SYSTEME UND MICRO-GRIDS

Entscheidungshilfe Solar Begriffe und Beispiel für die Planung

Sparkasse Landshut. Optimaler Einsatz öffentlicher Fördermittel

Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung

Solar-Speicherlösungen

Ablauf zur Planung einer Photovoltaik-Anlage

Sonnenspeicher HOCHWERTIGE PHOTOVOLTAIK-SPEICHERLÖSUNGEN

PV Altanlagen und Stromspeicher in Sachsen

Inhaltsverzeichnis. Photovoltaik. Funktionsweise Preis und Leistung Nutzung in Deutschland und der EU

PROSOL Invest Deutschland GmbH in Kooperation mit RWE Effizienz GmbH

Förderreglement vom 1. Januar 2015

Umwelt-Gemeinde-Foren 2012 Herzlich Willkommen!

QUELLE: SMA. Ein schöner Sommertag

Heizen mit Erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat!

Modellvorhaben Detmerode Städtebauliche Qualitäten gemeinsam sichern. Energieausweis

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Marktanreizprogramm für dezentrale Stromspeicher für PV-Strom

Heizen mit erneuerbaren Energien

Potential-Check Photovoltaik

Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen

Zuschüsse für begrünte Fassaden. Ergebnisse der Städte-Umfrage 2016

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. DI Matthias Komarek Energie- und Umweltagentur NÖ

Solar Fördermodell Elektrizitätsversorgung Wartau

Richtlinien. zum. Solarförderprogramm Mörfelden-Walldorf

Wie barrierefrei ist. 1.) Aktionsideen 5. Mai 2016

Die Lösung für mehr eigene Energie

Zur Person: Hobbys: Reisen, Lesen und Kleinwasserkraftwerke.

Regionalverband FrankfurtRheinMain Deutsches Institut für Urbanistik. Frankfurt, 24. Juni 2015

Einleitung und Überblick

Das Energiespeichersystem

SOLARSTROM UND STROM- SPEICHER AUS EINER HAND

Transkript:

PV-FÖRDERUNG FÜR PRIVATHAUSHALTE UND LANDWIRTSCHAFT Mit dieser Aktion werden effiziente Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung, die im Bundesland Salzburg errichtet werden gefördert. Gefördert wird ab 1 kwp bis 15 kwp. Die Förderung beträgt 600, pro kwp. Es wird empfohlen, dass die Anlagen auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80 % ausgelegt werden. Gefördert werden maximal 0,3 kwp pro 1.000 kwh Stromverbrauch bzw. 15 kwp. Bei Anlagen größer 3 kwp ist der Eigenverbrauch über Stromrechnungen nachzuweisen. Ebenfalls werden 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kwp gefördert. Die Förderung beträgt 900, pro kwp, das sind maximal 1.800, für eine Anlage. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden. Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen vorläufigen Förderinformation von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden. Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses gewährt werden. Die Richtlinie ist gültig bis 30. November 2017. >> DIE GESAMTEN INFORMATIONEN FINDEN SIE IM FÖRDERLEITFADEN SOWIE SOWIE DIREKT BEI DER FÖRDERSTELLE ONLINE www.energieaktiv.at/information/foerdermoeglichkeiten.

PV-FÖRDERUNG FÜR BETRIEBLICHE PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN UND STROMSPEICHER Eine Förderung ist ab dem 6. kwp einer PV-Anlage möglich. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings max. bis zu einer Größe von 300 kwp. Die ersten 5 kwp können im Zuge der Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds gefördert werden. Die Errichtung von Stromspeichern bis zu 12 kwh Brutto-Speicherkapazität wird ebenso gefördert. Die Förderaktion läuft bis 31. Dezember 2017. Eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % ist sicherzustellen. Der Eigenverbrauch muss nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des Umwelt Service Salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird. Die Beratung wird im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch mit 400 Euro unterstützt. Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro und einer leistungsabhängigen Förderung, die sich nach den zurechenbaren, erreichten kwp der Anlage wie folgt staffelt: Die 6. bis 10. kwp einer PV-Anlage wird mit 500 Euro/kWp gefördert Die 11. bis 25. kwp einer PV-Anlage wird mit 300 Euro/kWp gefördert Die 26. bis 300. kwp einer PV-Anlage wird mit 100 Euro/kWp gefördert Der Stromspeicher wird mit 600 Euro je kwh Brutto-Speicherkapazität (maximal 12 kwh Brutto-Speicherkapazität) gefördert. >> DIESE ANLAGENPLANUNG IST ONLINE MITHILFE DES AUF DER INTERNETSEITE www.energieaktiv.at/information-und-beratung/fv-planer BEREIT GESTELLTEN PROGRAMMS PHOTOVOLTAIK-ANLAGENPLANER DURCHZUFÜHREN. >> DIE FÖRDERRICHTLINIEN UND FORMULARE FINDEN SIE UNTER www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik >> ES GIBT EINIGE GEMEINDEN, DIE FOTOVOLTAIK-ANLAGEN ZUSÄTZLICH UNTERSTÜTZEN. EINE LISTE ALLER GEMEINDEN MIT ENERGIERELEVANTEN FÖRDERUNGEN FINDEN SIE HIER. https://www.energieaktiv.at/gemeindefoerderungen/ FÖRDERUNG VON STROMSPEICHER (PRIVATHAUSHALTE) Es besteht keine Beschränkung der Größe der PV-Speicheranlage, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 6 kwh Brutto- Speichergröße. Der Fördersatz liegt bei 600 Euro/kWh, max. 30 % der gesamten Investitionskosten. Die Förderaktion läuft bis 30. November 2017. SPEZIELLE FÖRDERBESTIMMUNGEN: Verpflichtende Energieberatung Nicht förderfähig sind Blei- und Lithium-Polymerakkumulatoren, sowie Eigenbauten. Bereitstellung von Messdaten Serienschaltung der Lithium-Zellen Einzelzellüberwachung des Lade- und Entladevorgangs Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren Rücknahmeverpflichtung des Hersteller/Händler Entkupplungsschutz der Anlage muss gegeben sein Keine Speicherladung aus dem Netz Inselbetrieb bei Netzausfall Hausnetzsysteme und Einbindung in die bestehende elektrische Anlage

PV-FÖRDERUNG FÜR BETRIEBLICHE PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN UND STROMSPEICHER Eine Förderung ist ab dem 6. kwp einer PV-Anlage möglich. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings max. bis zu einer Größe von 300 kwp. Die ersten 5 kwp können im Zuge der Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds gefördert werden. Die Errichtung von Stromspeichern bis zu 12 kwh Brutto-Speicherkapazität wird ebenso gefördert. Die Förderaktion läuft bis 31. Dezember 2017. Eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % ist sicherzustellen. Der Eigenverbrauch muss nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des Umwelt Service Salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird. Die Beratung wird im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch mit 400 Euro unterstützt. Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro und einer leistungsabhängigen Förderung, die sich nach den zurechenbaren, erreichten kwp der Anlage wie folgt staffelt: Die 6. bis 10. kwp einer PV-Anlage wird mit 500 Euro/kWp gefördert Die 11. bis 25. kwp einer PV-Anlage wird mit 300 Euro/kWp gefördert Die 26. bis 300. kwp einer PV-Anlage wird mit 100 Euro/kWp gefördert Der Stromspeicher wird mit 600 Euro je kwh Brutto-Speicherkapazität (maximal 12 kwh Brutto-Speicherkapazität) gefördert. >> DIESE ANLAGENPLANUNG IST ONLINE MITHILFE DES AUF DER INTERNETSEITE www.energieaktiv.at/information-und-beratung/fv-planer BEREIT GESTELLTEN PROGRAMMS PHOTOVOLTAIK-ANLAGENPLANER DURCHZUFÜHREN. >> DIE FÖRDERRICHTLINIEN UND FORMULARE FINDEN SIE UNTER www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik >> ES GIBT EINIGE GEMEINDEN, DIE FOTOVOLTAIK-ANLAGEN ZUSÄTZLICH UNTERSTÜTZEN. EINE LISTE ALLER GEMEINDEN MIT ENERGIERELEVANTEN FÖRDERUNGEN FINDEN SIE HIER. https://www.energieaktiv.at/gemeindefoerderungen/ FÖRDERUNG VON STROMSPEICHER (PRIVATHAUSHALTE) Es besteht keine Beschränkung der Größe der PV-Speicheranlage, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 6 kwh Brutto- Speichergröße. Der Fördersatz liegt bei 600 Euro/kWh, max. 30 % der gesamten Investitionskosten. Die Förderaktion läuft bis 30. November 2017. SPEZIELLE FÖRDERBESTIMMUNGEN: Verpflichtende Energieberatung Nicht förderfähig sind Blei- und Lithium-Polymerakkumulatoren, sowie Eigenbauten. Bereitstellung von Messdaten Serienschaltung der Lithium-Zellen Einzelzellüberwachung des Lade- und Entladevorgangs Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren Rücknahmeverpflichtung des Hersteller/Händler Entkupplungsschutz der Anlage muss gegeben sein

Keine Speicherladung aus dem Netz Inselbetrieb bei Netzausfall Hausnetzsysteme und Einbindung in die bestehende elektrische Anlage Offenlegung der elektronischen Schnittstelle des Akkumulatoren- Managementsystems durch den Hersteller Information an den Netzbetreiber Bedienungsanleitung und Einschulung des Betreibers Wiederkehrende Überprüfungen (alle 2 Jahre) durch ein dafür befugtes Elektrounternehmen Hinweis an sichtbarer Stelle über die Existenz einer Photovoltaikanlage für die Einsatzkräfte der Feuerwehr (inkl. Information des Kommando der örtlichen Feuerwehr). Förderung nur von Produkten die in der Produktdatenbank eingetragen sind. >> ALLE WEITEREN TECHNISCHEN RICHTLINIEN SOWIE DEN AUSFÜHRLICHEN FÖRDERLEITFADEN FINDEN SIE ONLINE https://www.energieaktiv.at/download/index/mediafile/579/richtlinien_photovoltaik_speicher_30_11_2016.pdf PV-FÖRDERUNG FÜR PRIVATHAUSHALTE Gefördert werden folgende private Anlagen mittels einmaligen Investitionszuschuss: SPEZIELLE FÖRDERBESTIMMUNGEN Ein Nachweis des Eigenverbrauchs ist nicht erforderlich. Eine Anschlussförderung mit der Klima- und Energiefonds PV-Kleinanlagen ist in Salzburg nicht möglich. Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen vorläufigen Förderinformation von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden. Die Förderaktion läuft bis 30. November 2017. Private Anlagen ab 1 kwp bis 3 kwp. Die Förderung beträgt 600 pro kwp. 2-achsig nachgeführte Photovoltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kwp werden mit 900, pro kwp gefördert (maximal 1.800, für eine Anlage). >> DIE GESAMTEN INFORMATIONEN FINDEN SIE IM FÖRDERLEITFADEN SOWIE SOWIE DIREKT BEI DER FÖRDERSTELLE www.energieaktiv.at/information/foerdermoeglichkeiten. PV-FÖRDERUNG FÜR GROSSANLAGEN Gefördert werden: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen, an denen Privatpersonen Anteile erwerben mit einer Leistung über 50 kwp (die Leistung kann auf mehrere Bauwerke aufgeteilt werden). Die Anteile je Privatperson müssen mindestens 0,5 kwp betragen und es müssen zumindest 10 Privatpersonen beteiligt sein. Photovoltaikanlagen für öffentliche Bauwerke, die durch Dritte betrieben und gewartet werden mit einer Leistung über 10 kwp. Photovoltaikanlagen für Abfallsammel- und behandlungsanlagen oder Abwasserbehandlungsanlagen, jeweils mit einer Leistung über 10 kwp. Photovoltaikanlagen für Nahwärmeversorgungseinrichtungen mit einer Leistung ab 5 kwp. Photovoltaikanlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer Leistung über 30 kwp. Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen mit einer Leistung über 5 kwp. Es wird empfohlen, dass die Anlagen auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80% ausgelegt werden. Gefördert werden maximal 0,3 kwp pro MWh Stromverbrauch. Die Berechnung der maximal förderbaren Anlagenleistung erfolgt durch die Multiplikation des Jahresstromverbrauchs mit 0,3. Der so berechnete Wert wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Für Nahwärmeversorgungsanlagen wird die maximal förderbare Anlagenleistung durch die Förderstelle so bestimmt, dass anhand des Lastprofils der Eigenbedarf zumindest 90% beträgt. Die technische Planung der Anlage durch den Elektrotechniker muss vor der Einreichung des Förderantrags erfolgen. Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vor-

liegen der schriftlichen vorläufigen Förderinformation von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses pro Anlage gewährt. Die Förderung setzt sich zusammen aus: einem Sockelbetrag und einem Zuschuss in Höhe von 20% der Netto-Investitionskosten bis zu einer maximal geförderten Leistung von 200 kwp Der Sockelbetrag beträgt 5.000 Euro. Für Gemeinschaftsanlagen gem. Punkt 1 und Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden gem. Punkt 2 erhöht sich der Sockelbetrag um 2.500 Euro. >> ALLE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN DER RICHTLINIE SOLARLEITFADEN FÜR DAS BUNDESLAND Von der Planung der Photovoltaik-Anlage bis zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht auf diesem Weg hilft der Salzburger Photovoltaik-Leitfaden 2016 ELEKTRIZITÄTSRECHTLICHE BEWILLIGUNGSVERFAHREN FÜR ANLAGEN ZUR ERZEUGUNG ELEKTRISCHER NÄHERE ENERGIE INFORMATIONEN ZU BRAMAC SOLAR UND PHOTOVOLTAIK FINDEN SIE UNTER www.bramac-solar.at