ENTWURF ÖNORM M 7379 Ausgabe: 2016-11-15 Gaselager Lagerung von Gasflaschen und anderen ortsbeweglichen Druckgefäßen Storage of gases Storage of gas cylinders and other transportabel pressure receptacles Dépôts de gaz Stockage des cylindres à gaz et d autres récipients sous pression transportables Medieninhaber und Hersteller Austrian Standards Institute Österreichisches Normungsinstitut Heinestraße 38, 1020 Wien Copyright Austrian Standards Institute 2016 Alle Rechte vorbehaltennachdruck oder Vervielfältigung, Ausnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung gestattet! E-Mail: publishing@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at/nutzungsrechte Verkauf von in- und ausländischen Normen und Regelwerken durch Austrian Standards plus GmbH Heinestraße 38, 1020 Wien E-Mail: sales@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at Webshop: www.austrian-standards.at/webshop Tel.: +43 1 213 00-300 Fax: +43 1 213 00-818 Hinweis: Aufgrund von Stellungnahmen kann die endgültige Fassung dieser ÖNORM vom vorliegenden Entwurf abweichen. Stellungnahmen (schriftlich) bis 2016-12-31 an Austrian Standards Institute. ICS 23.020.30 vorgesehen als Ersatz für ÖNORM M 7379:1995-08 Zuständig Komitee 061 Druckgasversorgung
Inhalt Seite Vorwort... 3 1 Anwendungsbereich... 3 2 Normative Verweisungen... 4 3 Begriffe... 5 4 Ermittlung der Lagermenge... 8 4.1 Berechnung...8 4.2 Berechnungsbeispiele...8 5 Sicherheitsabstand... 9 6 Schutzzonen... 9 6.1 Allgemeines...9 6.2 Schutzzonen bei Gaselagern in eigenen Räumen... 11 6.3 Schutzzonen bei Gaselagern im Freien... 11 6.4 Schutzzonen bei Gaselagern in sonstigen Betriebsräumen... 11 6.5 Schutzzonen bei besonderen Gaselagern... 11 7 Ausführung von Gaselagern...12 7.1 Allgemeines... 12 7.2 Gaselager in eigenen Räumen... 13 7.3 Gaselager im Freien... 14 7.4 Gaselager in Arbeitsräumen und sonstigen Betriebsräumen... 14 7.4.1 Arbeitsräume... 14 7.4.2 Sonstige Betriebsräume... 15 7.5 Besondere Gaselager... 15 7.5.1 Lagerboxen... 16 7.5.2 Lagercontainer... 16 7.5.3 Sicherheitsschränke... 16 7.6 Kleinmenge Flaschenlager... 17 7.7 Zwischenlagerung am Bereitstellungsplatz... 17 7.8 Kennzeichnung von Gaselagern... 17 8 Zusätzliche Maßnahmen in Abhängigkeit von den Gaseeigenschaften...18 8.1 Entzündbare Gase und entzündbare Gasgemische... 18 8.2 Giftige Gase und giftige Gasgemische... 18 8.3 Tiefgekühlt verflüssigte Gase... 19 9 Betriebsvorschriften...19 9.1 Allgemeines... 19 9.2 Gaselager mit entzündbaren Gasen oder entzündbaren Gasgemischen... 19 9.3 Gaselager mit giftigen Gasen oder giftigen Gasgemischen... 20 Anhang A (informativ) Berechnungsbeispiele für die Lagermenge unterschiedlicher ODGef...21 Anhang B (normativ) Bereitstellung von Flaschen in Verkaufsräumen...23 Anhang C (informativ) Beispiele zur geometrischen Gestaltung von Gaselagern...25 Literaturhinweise...30 2
Vorwort Die vorliegende Ausgabe ersetzt die Ausgabe ÖNORM M 7379:1995, die technisch überarbeitet wurde. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend angeführt, wobei diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Titeländerung; Erweiterung des Anwendungsbereichs um Druckfässer und Kryo-Behälter; Angleichung der Anforderungen an die Schutzzonen nach ÖNORM M 7323; Anpassung der Schutzzonen und Sicherheitsabstände entsprechend den Gaseeigenschaften; Überarbeitung der Begriffe und Anpassung an andere ÖNORMEN für diesen Fachbereich; Aufnahme von Bestimmungen für Kleinmengen-Flaschenlager; Aufnahme von Bestimmungen für die Bereitstellung von Gasflaschen in Verkaufsräumen. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) regelt die nationale Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die verwendeten Gasbezeichnungen entsprechen jenen der Klasse 2 der Anlagen A und B des ADR (in der Fassung BGBl. III Nr. 44/2015). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Gasen für den in dieser ÖNORM verwendeten Begriff entzündbar gemäß ADR in anderen österreichischen Rechtsvorschriften auch die Benennungen brennbar, entzündlich oder hochentzündlich als Synonyme verwendet werden. Ortsbewegliche Druckgefäße unterliegen den Bestimmungen der VBV 2011. Die vorliegende ÖNORM enthält die folgenden Anhänge: Anhang A (informativ) enthält Berechnungsbeispiele für die Ermittlung der Lagermenge, wenn unterschiedliche ortsbewegliche Druckgefäße gemeinsam gelagert werden. Anhang B (normativ) regelt die Bereitstellung von Gasflaschen in Verkaufsräumen. Anhang C (informativ) enthält Bilder, die verschiedene Möglichkeiten der Lagerung sowie die dafür erforderlichen Schutzzonen und Sicherheitsabstände darstellen. Geschlechtsbezogene Aussagen in dieser ÖNORM sind auf Grund der Gleichstellung für beiderlei Geschlecht aufzufassen bzw. auszulegen. 1 Anwendungsbereich Die vorliegende ÖNORM ist für die Lagerung der folgenden ortsbeweglichen Druckgefäße (in der Folge kurz ODGef genannt) anzuwenden: Gasflaschen (Flaschen), Flaschenbündel, Druckfässer und Kryo-Behälter, welche für verdichtete, unter Druck verflüssigte und unter Druck gelöste sowie tiefgekühlt verflüssigte Gase und Gasgemische gemäß ADR 2015, Abschnitt 4.1.4.1 (Verpackungsanweisungen P 200 und P 203) verwendet werden. Für die Lagerung von Kryo-Behältern mit tiefgekühlt verflüssigten Gasen ist die ÖNORM EN ISO 21029 2: 2015, Abschnitt 8, zusätzlich anzuwenden. 3
Als Lagerung gemäß dieser ÖNORM gilt nicht, wenn ODGef an Geräte angeschlossen sind bzw. aus ihnen das Gas entnommen wird; an zentrale Gasversorgungsanlagen angeschlossen sind; an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch (Einzelverwendung) vorhanden sind; für den zeitnahen Austausch am Arbeitsplatz (in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen) bereitgestellt werden. Die vorliegende ÖNORM ist nicht anzuwenden für die Lagerung von: adsorbierten giftigen Gasen; tiefgekühlt verflüssigten, entzündbaren und/oder giftigen Gasen; Gasen, die der FGV unterliegen; ANMERKUNG Bei der beabsichtigten Lagerung von Flaschen, die der FGV unterliegen, in einem Lager gemäß der vorliegenden ÖNORM, wird das Einvernehmen mit der zuständigen Behörde empfohlen. Großflaschen; Metallhydrid-Speichersystemen; Bergungsdruckgefäßen; ODGef, die in direktem Zusammenhang mit der Abfüllung von Gasen stehen; ODGef im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung; Flaschen oder Flaschenbündel mit einem Betriebsdruck von mehr als 400 bar; Versandbehälterkapseln gemäß ÖNORM EN 16509. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Aus-gabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (ein-schließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. ÖNORM EN 3 (alle Teile), Tragbare Feuerlöscher ÖNORM EN 13501 1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten ÖNORM EN 13501 2, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen ÖNORM EN 14470 2, Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen ÖNORM EN ISO 7010, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2011) ÖNORM EN ISO 21029 2, Kryo-Behälter Ortsbewegliche vakuumisolierte Behälter mit einem Fassungsraum von nicht mehr als 1 000 Liter Teil 2: Betriebsanforderungen (ISO 21029 2:2015) BGBl. Nr. 106/1993, Elektrotechnikgesetz 1992 ETG 1992 4
BGBl. Nr. 522/1973, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR BGBl. II Nr. 101/1997, Kennzeichnungsverordnung KennV BGBl. Nr. II 309/2004, Verordnung explosionsfähige Atmosphären VEXAT BGBl. III Nr. 44/2015, Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) 3 Begriffe Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die folgenden Begriffe: 3.1 ortsbewegliches Druckgefäß ODGef Sammelbegriff für Flasche, Flaschenbündel, Druckfass und Kryo-Behälter zur Aufnahme von Gasen 3.1.1 Gasflasche Flasche ortsbewegliches Druckgefäß mit einem Fassungsraum von höchstens 150 l [QUELLE: ÖNORM EN ISO 10286:2015, 201] 3.1.2 Flaschenbündel Baugruppe aus Flaschen, welche zusammen befestigt und mit einer Sammelleitung verbunden sind und die als eine Einheit befördert wird, mit einem gesamten Fassungsraum von höchstens 1 000 l für die Beförderung von giftigen Gasen oder höchstens 3 000 l für die sonstige Verwendung [QUELLE: ÖNORM EN ISO 10286:2015, 204] 3.1.3 Druckfass geschweißtes ortsbewegliches Druckgefäß mit einem Fassungsraum von mehr als 150 l und höchstens 1 000 l [QUELLE: ÖNORM EN ISO 10286:2015, 203] BEISPIEL Zylindrisches Gefäß mit Rollreifen, kugelförmiges Gefäß auf Gleiteinrichtung. 3.1.4 Kryo-Behälter ortsbewegliches, wärmeisoliertes Gefäß für tiefgekühlt verflüssigte Gase mit einem Fassungsraum von höchstens 1 000 l [QUELLE: ÖNORM EN ISO 10286:2015, 209] 3.1.4.1 verschlossener Kryo-Behälter Kryo-Behälter, der bei der Beförderung und Lagerung unter Druck steht 3.1.4.2 offener Kryo-Behälter Kryo-Behälter, der durch ständiges Entlüften des tiefgekühlt verflüssigten Gases auf Umgebungsdruck gehalten wird 5