Pauschal-Deckungssummen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden 10 Mio. 15 Mio. 50 Mio. Versicherte Personen Versicherungsnehmer Ehegatte des Versicherungsnehmers (VN) oder Lebenspartner des VN (im Haushalt des VN lebend und beide unverheiratet, Namensnennung nicht erforderlich) Mitversicherung von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und deren Kinder Mitversicherung von Regressansprüchen des Gebäudeversicherers bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft Unverheiratete minderjährige Kinder des VN (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkel, Kinder des mitversicherten Lebenspartners) und unverheiratete volljährige Kinder des VN während ihrer Schul-/Berufsausbildung und/oder Studium auch Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang Bei volljährigen, unverheirateten Kindern sind Betriebspraktika von Schülern und die Wartezeit bis zu einem hr (auch bei Aushilfstätigkeit) bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes mitversichert. Bei vorliegender Arbeitslosigkeit im direkten Anschluss an die Schul- /Berufsausbildung besteht weiterhin Versicherungsschutz bis zu längstens einem hr. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen; Gleiches gilt für die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen hres. Hausangestellte des VN im Rahmen ihrer Tätigkeit Personen, die sich vorübergehend maximal bis zu einem hr im Haushalt des Versicherungsnehmers aufhalten z. B. Au-Pair, Austauschschüler (subsidiär) Personen, die dem VN bzw. den im Vertrag mitversicherten Personen freiwillig bei Notfällen Hilfe leisten (subsidiär) Kinder des VN (im Haushalt des VN dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner lebend) mit geistiger Behinderung ohne Altersbegrenzung Volljährige, unverheiratete Kinder, wenn VN vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt wurde auch nicht im Haushalt des VN lebende Nachversicherungsschutz für versicherte Personen bis zur nächsten Hauptfälligkeit (min. 6 Monate), wenn die Vorraussetzung als versicherte Person nicht mehr gegeben sind (z.b. Heirat der Kinder) Vorraussetzung Versicherungsschutz wird über gbnet beantragt Eltern des VN und Eltern des mitversicherten Ehegatten / Lebenspartner (Eltern müssen alleinstehend sein), auch in einer Pflegeeinrichtung, wenn die Eltern vorher mit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und die "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen". H_PHVF_HDG_LU_201209.doc
die gleichartige gesetzliche Haftpflicht eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden alleinstehenden Familienangehörigen, soweit ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich benannt Als nicht beruflicher durch ein Vormundschaftsgericht berufener Betreuer eines Betreuenden inkl. die gesetzliche persönliche Haftpflicht des zu Betreuenden Schäden durch nicht deliktfähige Personen und Kinder des VN (im Haushalt des VN lebend) (subsidär) 1% der DS = 150.000 5%o der DS = Vorsorgeversicherung Versicherungssumme Neuwertentschädigung auf Wunsch des Versicherungsnehmers, bis 2.000 Selbstgenutzte Wohnungen Selbstgenutztes Einfamilienhaus, auch Zweifamilienhaus, wenn als Einfamilienhaus von VN selbstgenutzt einschl. Gärten (z. B. auch Swimmingpools, Teiche und Biotope) und Garagen Selbstgenutztes Wochenendhaus einschl. Gärten (z. B. auch Swimmingpools, Teiche) und Garagen Selbstgenutztes Ferienhaus, selbstgenutzte Ferienwohnung und/oder fest installierter Wohnwagens im Inoder Ausland Besitz / Eigentum und Betrieb einer Photovoltaikanlage (auf einem selbstgenutzten EFH oder ZFH, was als EFH genutzt wird) SB 250 Aus dem privaten Besitz/Eigentum einer Geothermieanlage (nicht Verkauf/Verwertung der Energie), ohne SB Unbebautes selbstgenutztes Grundstück bis 1.500m² Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen (z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen) Streu- und Reinigungspflicht als Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses, auch wenn diese Pflichten mietvertraglich übernommen wurden Aus der Vermietung von bis zu 3 Einzel-/Doppelgaragen sowie von einzelnen Wohnräumen (auch an Urlauber)- nicht jedoch von Räumen zu gewerblichen Zwecken und Wohnungen aus der Vermietung einer Ferienwohnung im In- und Ausland. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese ausschließlich zu privaten Wohnzwecken vermietet wird/werden Aus der privaten Vermietung von einzelnen Wohnräumen an Ferien- oder Kurgäste (inkl. die Bewirtung der Feriengäste) Aus der Vermietung von einer zum Einfamilienhaus gehörenden Einliegerwohnung, 5 Garagen und die "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Seite 2 von 5
Zu privaten Zwecken vermietete Eigentumswohnung sowie vermietete Wohneinheit in einem Zweifamilienhaus, das von VN selbst genutzt wird Zu gewerblichen Zwecken Eigentumswohnung sowie vermietete Wohneinheit in einem Zweifamilienhaus, das von VN selbst genutzt wird Aus der Vermietung von einzelnen Räumen zu gewerblichen Zwecken und von mehr als.. Garagen zu privaten oder gewerblichen Zwecken (je Garage/Raum) Benutzung von im Ausland gelegenen Wohnungen und / oder einem Einfamilien-/ Wochenendhaus (einschl. Gärten und Garagen) Dito Anmietung Dito Selbstgenutztes Eigentum Schäden durch häusliche Abwässer Allmählichkeitsschäden Höchstgrenze Baumaßnahmen (inkl. gesetzliche Haftpflicht der im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit tätigen Personen bei der Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie) Auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz Kranken- oder Elektrorollstühle (sofern nicht zulassungs- und versicherungspflichtig) Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h Nicht selbstfahrende Kleingeräte Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (sofern nicht zulassungs- und versicherungspflichtig), Golfcaddies, Laub- und Schneefräsen Ungewollte Verbreitung von Viren auf elektronischem Wege (Klarstellung), Zuschlag, Zuschlag 3 Garagen, weitere Garagen gegen Zuschlag 5 Garagen, weitere Garagen gegen Zuschlag Vorübergehend bis 1 hr, ohne zeitliche Begrenzung und die "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Seite 3 von 5 Versicherungssumme 50.000 80.000 150.000 Gefälligkeitsschäden 2 der DS = 30.000,- Schäden bei Teilnahme am Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht an den Einrichtungen, Lehrgeräten/Lehrmittel (inkl. Obhutsschäden) und Gebäuden / Selbstbeteiligung 100 Verlust fremder, privater Schlüssel und subsidiär Mitversicherung von ehrenamtlichen Schlüsseln (Selbstbeteiligung 100 ) 5 der DS = 75.000 0,6 der DS = 9.000 1 der DS = 50.000 5 der DS = 5 der DS = Abhandenkommen von Dienstschlüsseln = berufliche Schlüssel Zuschlag, max. 12.000 Zuschlag, max. 25.000 Fahrräder, auch Elektrofahrräder, sofern nicht versicherungspflichtig) im Besitz und Gebrauch
Ausübung von Sport (außer der gd) Erlaubter privater Waffenbesitz Eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche / Kite-Buggys /-Surfgeräte mit Leinenlänge bis 30 m Ruder-, Paddelboote etc. sowie Windsurfbretter und Segelboote (jeweils ohne Motor), / Kite-Buggys /- Surfgeräte mit Leinenlänge bis 30 m Besitz und Verwendung von ferngesteuerten Landfahrzeug- und Wasserfahrzeugmodellen Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen, jeweils ohne Motor und unter 5 kg Fluggewicht Ferngesteuerte Modellflugzeuge mit Motor mit einem Fluggewicht unter 5 kg Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit bis 6.000 pro hr Unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter, soweit diese im Rahmen des Gesetzes über geringfügig Beschäftigte erfolgt ( max. 400,-- ) Tagesmutter mit Verdienst oberhalb des Verdienstes für geringfügig Beschäftigte Aus der Ausübung eines Ehrenamtes mit Geschäftsführer- und Vorstandstätigkeit und ohne Vermögensschäden (subsidiär) Aus der Ausübung einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen Engagements (vergl. Bedingungen) Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen oder Räumen in Gebäuden. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotels und gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen (Selbstbeteiligung 100 ) Beschädigung, Vernichtung oder Verlust bei Miete/Leihe an fremden beweglichen Sachen (Selbstbeteiligung 300 ) Schadenersatzansprüche aus beruflicher Tätigkeit -Mitversichert ist die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person aus Sachschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber Arbeitskollegen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. (SB 100 ) Halten und Hüten zahmer Haustiere (außer Hunde, Pferde, etc. s. Wortlaut) Halter oder Hüter von einem Blinden- oder Behindertenbegleithund (ohne Geschäftsführer- und Vorstandstätigkeit) und die "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Seite 4 von 5 15.000 50.000, bis 2.500, bis 5.000, bis 2.000
Subsidiärhaftung aus der nicht gewerbsmäßigen Hütung fremder Hunde und Pferde Als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Lenker von Kutschen/Schlitten zu privaten Zwecken ohne Tiergefahr Teilnahme an Pferde- und Radrennen bei Amateuren Höchstdauer vorübergehender Auslandsaufenthalt 1 hr 5 hre 5 hre in EWR- bzw. EU unbegrenzt Stellung einer Kaution im Ausland bei Schäden im europäischen Ausland bis 30.000 bei Schäden weltweit bis 60.000 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit/ Berufsunfähigkeit (VN max. 58 hre, Wochenarbeitszeit 20 Stunden, Vertrag besteht min. 3 Monate), 12 Monate Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung Restrisiko Flüssiggastanks 3.000 l/kg 5.000 l/kg 10.000 l/kg Oberirdischer und unterirdischer Öltank (Anlagenrisiko) auf dem Grundstück eines Einfamilien- oder Wochenendhauses Kleinmengen gewässerschädlicher Stoffe Umweltschadenhaftpflicht (USV) Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierungstatbeständen nach dem AGG gegen den VB als Dienstherr von Hausangestellten, als Vermieter oder als Bauherr Forderungsausfalldeckung bis zur Versicherungssumme inkl. Schadensersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schadensverursachers (Dritten) als nicht gewerbsmäßiger Hunde- oder Pferdehalter bzw. Hunde- oder Pferdehüter entstanden sind. Versehensklausel Update-Garantie Bedingungsgarantie DIC / DIL (Konditionen- / Summendifferenzdeckung) zeitlich unbegrenzt oder begrenzt Gerichtsstandsvereinbarung Meistbegünstigungsklausel und die "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Seite 5 von 5 3.000 l 5.000 l 10.000 l Einzelbehälter bis max. 100 l/kg, max. 1.000 l/kg gesamt, beitragspflichtig Gerichtsstand, das für den Wohnsitz des VN zuständige Gericht im Inland.